Mut zur Unternehmensnachfolge FORUM 3 Steuerliche Aspekte der Nachfolge

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1 Mut zur Unternehmensnachfolge FORUM 3 Steuerliche Aspekte der Nachfolge Referenten: Bernd Maisenbacher, Steuerberater bei Maisenbacher, Hort & Partner Fachbereichsleiter Steuern, Wirtschaftsprüfung des Beraternetz Karlsruhe Yvonne Niederkrome, Steuerberaterin bei Frau Martina Zimmermann-Brase Ariane Kloeß, Steuerberaterin bei Maisenbacher, Hort & Partner

2 Unternehmensnachfolge braucht Zeit nehmen Sie sich Zeit planen Sie frühzeitig denken Sie frühzeitig über die Zielperson(en) nach sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Beratern denn in steuerrechtlicher Hinsicht muss das zu übernehmende Unternehmen vorbereitet und häufig neu strukturiert werden z. B. in Rechtsform in Vermögens- und Schuldpositionen, die übergehen sollen in eine finanzierbare Struktur 2

3 Ertragsteuerliche Aspekte

4 Die Beispielsfälle Ausgangspunkt und Anregung zum Nachdenken sollen zwei typische Beispielsfälle sein: A will seine Unternehmensanteile an einen Nachfolger übertragen. Das Grundstück, auf dem das Unternehmen betrieben wird und in dem erhebliche stille Reserven ruhen, will A als Teil seiner Altersversorgung behalten und weiterhin an das Unternehmen vermieten. 4

5 Beispiel 1 Beteiligung an einem Personenunternehmen A Vermietung A AB-OHG Miete 60 % 40 % B Sonderbetriebsvermögen Problemstellung: Bei unentgeltlicher Übertragung der OHG-Anteile an Sohn B müsste das Grundstück als Sonderbetriebsvermögen mit übertragen werden (Vermeidung einer steuerpflichtigen Betriebsaufgabe) Bei entgeltlicher Übertragung unter Zurückbehaltung des Grundstücks Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven und Steuerbelastung (Aufgabe eines Mitunternehmeranteils) 5

6 Strategie zur Sicherung der stillen Reserven im Grundstück durch Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung Übertragung des Grundstücks im Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich mit dem OHG-Anteil an Sohn B unter Vorbehaltsnießbrauch (FG Münster, Urteil vom , aber Revision anhängig BFH IV R 38/14) Laut FG Münster vom : durch den Vorbehaltsnießbrauch behält zwar A die Vermietungseinkünfte zurück das Grundstück bleibt bei B jedoch Sonderbetriebsvermögen und geht auf ihn zum Buchwert über aber Gestaltung ist nicht rechtssicher. Finanzverwaltung erkennt dies noch nicht an Ausweichgestaltung: A behält Zwerganteil an der AB-OHG 6

7 Zu Beispiel 1 - Strategie zur Sicherung der stillen Reserven Auslagerung des Grundstücks auf eine eigene gewerblich geprägte Personengesellschaft A - GmbH & Co. KG vermietet Einzelunternehmen neu B 100 % A Kommanditist 0 % A Verw GmbH als Komplementärin Problemstellung: Übertragung auf die GmbH & Co. KG erfolgt zum Buchwert 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG Haltefrist in A-GmbH & Co. KG drei Jahre ab Abgabe der Steuererklärung für das Übertragungsjahr Gesamtplanrechtsprechung bei Veräußerung der OHG-Anteile an B -> Wartefrist mind. 2 Jahre entgeltliche Übertragung OHG-Anteile, ohne Wartefrist nicht begünstigt mit Freibetrag und ermäßigtem Steuersatz ( 16 Abs. 4, 34 EStG) unentgeltliche Übertragung der OHG-Anteile zum Buchwert nach 6 Abs. 3 EStG und Auslagerung zum Buchwert möglich keine Anwendung Gesamtplanrechtsprechung (BFH v , IV R 29/14) 7

8 Zu Beispiel 2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsaufspaltung Vermietung A AB-GmbH Miete 60 % 40 % Besitzunternehmen A Betriebsaufspaltung B Problemstellung: Bei Übertragung der GmbH-Anteile entgeltlich oder unentgeltlich endet die Betriebsaufspaltung (Wegfall personelle Verflechtung) Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven im Grundstück und in den GmbH- Anteilen 8

9 Zu Beispiel 2 Strategie zur Sicherung der stillen Reserven Auslagerung auf eine eigene Gesellschaft gewerblich geprägte Personengesellschaft A - GmbH & Co. KG vermietet 100 % A 0 % A GmbH Problemstellung: Übertragung erfolgt nach 6 Abs. 5 Nr. 3 Nr. 2 EStG Haltefrist in A-GmbH & Co. KG 3 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung Keine Wartefrist für Übertragung der GmbH-Anteile erforderlich AB - GmbH 100 % B Entgeltlich steuerpflichtig 17 und Teileinkünfteverfahren Unentgeltliche Übertragung Fortführung der Anschaffungskosten der GmbH-Anteile beim Erwerber nur bei dessen Beteiligung auch an der GmbH & Co. KG mit einem Zwerganteil (GmbH- Anteile sind Sonderbetriebsvermögen) 9

10 Zielkonflikte zwischen Veräußerer und Erwerber Was will der Veräußerer erreichen? möglichst wenig Aufdeckung stiller Reserven Ermäßigte Besteuerung 16 IV, 34 EStG Halber Steuersatz Anwendung des 6 b EStG bei Reinvestition Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Kapitalgesellschaftsanteilen Zurückbehandlung von Einzelwirtschaftsgütern ohne Besteuerungsfolge Fortsetzung der Auszahlung von Pensionsansprüchen Versorgung durch dauernde Lasten als sonstige Einkünfte, die über Lebenszeit bezahlt werden 10

11 Was will der Erwerber erreichen? Interessen / steuerliche Ziele des Erwerbers Zu Beispiel 1: Entgeltliche Übertragung des OHG-Anteils Kaufpreis = Anschaffungskosten, diese sind zu aktivieren gem. 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG positives/ negatives Kapitalkonto hohe Abschreibungsbemessungsgrundlage für die erworbenen Vermögensgegenstände Neuschätzung der Restnutzungsdauer für aktivierte Mehrwerte in der Ergänzungsbilanz (BFH-Urteil vom ) Firmenwert wird steuerlich auf 15 Jahre abgeschrieben 7 Abs. 1 S. 3 EStG Vollabzug seiner Schuldzinsen aus der Finanzierung des Kaufpreises Sonderbetriebsausgaben II angemessene Miete Haftung des Betriebsübernehmers gem. 74,75 AO Betriebsausgabenabzug Lebenszeitrisiko bei Übergabe gegen Versorgungsleistungen Unentgeltliche Übertragung des OHG- Anteils keine Schenkungsteuer (siehe folgende Folien) Ausgleichzahlung an andere Kinder/ Ansprüche weiterer Erben führen zu Anschaffungskosten beim Erwerber Buchwertfortführung gem. 6 Abs. 3 EStG bei dauernden Lasten kein Betriebsausgabenabzug 11

12 Was will der Erwerber erreichen? Interessen / steuerliche Ziele des Erwerbers Zu Beispiel 2: Entgeltliche Übertragung des GmbH-Anteils keine Abschreibung auf den GmbH-Anteil Schuldzinsen der Finanzierung des Anteils sind auf Antrag gem. 32d EStG bei unternehmerischen Beteiligungen zu 60 % abzugsfähig ( 3c Abs. 2 EStG) Gewinnausschüttung: Wann wird versteuert? Wer versteuert? angemessene Miete Haftung d. Betriebsübernehmers gem. 74,75 AO Kauf ohne Pensionsrückstellung, Vermeidung Lebensrisiko Unentgeltliche Übertragung des GmbH-Anteils keine Schenkungsteuer (siehe folgende Folien) ursprüngliche Anschaffungskosten, respektive der Entnahmewert des GmbH-Anteils wird fortgeführt alternativ: GmbH-Anteil = Sonderbetriebsvermögen bei dem übernommenen KG -Anteil 12

13 Vorbereitende Maßnahmen: Auslagerung von Wirtschaftsgütern Steuerrechtliche Problemstellung: Neu zu gründende Gesellschaft(en) Gesamtplanrechtsprechung? Veräußerungssperrfristen Ermäßigte Besteuerung gesperrt Rechtsformwechsel Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft Pensionsrückstellung aus Direktzusage Vollausschüttung und Versteuerung im Teileinkünfteverfahren des entstehenden ausschüttbaren Gewinns (Übernahmegewinn) Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns, wenn innerhalb von 5 Jahren nach Rechtsformwechsel das Unternehmen veräußert wird. Auslagerung auf Versicherungsunternehmen erfordert bei Steuerfreiheit hohe Liquidität Kapitalabfindung soweit in Pensionszusage vereinbart - als ermäßigter besteuerter Arbeitslohn (Fünftelregelung), Verzicht auf Pensionsanspruch, dennoch ESt u. 7Abs 8 13 ErbStG,Evtl. rechtzeitige Reduzierung, Verzicht auf future service

14 Erbschaftsteuerliche und schenkungsteuerliche Aspekte

15 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfG hat mit seiner Entscheidung vom die derzeitigen Begünstigungen für Betriebsvermögen teilweise für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Bis muss Gesetzgeber Neuregelung schaffen Gesetzentwurf vom sieht keine Rückwirkung vor. Die Änderungen sollen erst am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Bundestag wird das Gesetz erst im kommenden Jahr beschließen. 15

16 Was ist begünstigtes Betriebsvermögen? Inländischer Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Einzelunternehmen und Beteiligungen an Personengesellschaften (ohne gesetzlich normierte Quote), wenn das Verwaltungsvermögen der Personengesellschaft < 50 % Anteile an Kapitalgesellschaften bei Beteiligungsquote > 25 %, wenn das Verwaltungsvermögen der Kapitalgesellschaft < 50 % 16

17 Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen nach aktuell geltendem Recht Abzugsbetrag nicht mehr als 20 Beschäftigte Regelverschonung Haltefrist: 5 Jahre Verschonungsabschlag: 85 % keine Lohnsummenprüfung oder Optionsverschonung Haltefrist: 7 Jahre Verschonungsabschlag: 100 % keine Lohnsummenprüfung mehr als 20 Beschäftigte Regelverschonung Haltefrist: 5 Jahre Verschonungsabschlag: 85 % Lohnsumme 400 % oder Optionsverschonung Haltefrist: 7 Jahre Verschonungsabschlag: 100 % Lohnsumme 700 % 17

18 Nicht begünstigtes Betriebsvermögen Nicht zum begünstigten Betriebsvermögen gehört sog. Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen > 50 % => insgesamt nicht begünstigtes Vermögen (alles oder nichts) Verwaltungsvermögen 50 % => insgesamt begünstigtes Vermögen Regelverschonung 85 % Verwaltungsvermögen 10 % => insgesamt begünstigtes Vermögen Optionsverschonung 100 % Zum Verwaltungsvermögen gehören: Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten unschädlich im Rahmen einer sog. Betriebsaufspaltung Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Beteiligungsquote 25 % 18

19 Nicht begünstigtes Betriebsvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften bei Beteiligungsquote > 25 %, wenn das Verwaltungsvermögen der Kapitalgesellschaft > 50 % Einzelunternehmen und Beteiligungen an Personengesellschaften (ohne gesetzlich normierte Quote), wenn das Verwaltungsvermögen der Personengesellschaft > 50 % Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen Ab : Finanzmitteltest Bestand Finanzmittel abzgl. Schulden soweit er 20 % des anzusetzenden Werts des Betriebsvermögens übersteigt Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine Junges Verwaltungsvermögen gehört ebenfalls nicht zum begünstigen Vermögen 19

20 Änderung der Verschonungsregelungen gemäß Gesetzentwurf vom Neudefinition des Verwaltungsvermögens Nur noch betriebsnotwendiges Vermögen ist begünstigt begünstigtes Vermögen : dient überwiegend der unternehmerischen Tätigkeit (Hauptzweck des Betriebes) Abkehr von der bisherigen Alles oder Nichts -Betrachtung Der erbschaftsteuerliche Unternehmenswert wird zukünftig in einen begünstigten Anteil mit Verschonungsregelung und einen nicht begünstigten Anteil aufgeteilt. 20

21 Übersicht der Neuregelung gem. Gesetzentwurf vom Definitionen: Begünstigtes Vermögen: dient überwiegend der unternehmerischen Tätigkeit (Hauptzweck) Verschonungsabschlag: Steuerbefreiung nur noch für begünstigtes Vermögen 21

22 Übersicht der Neuregelung gem. Gesetzentwurf vom

23 Verschonungsregelungen bei Unternehmensvermögen pro Erbe über 26 Mio. Alternative 1: Erhöhung der Grenze auf 52 Mio. bei bestimmten gesellschaftsvertraglichen Beschränkungen (insbesondere Entnahmerechte und Verfügung über Anteile) Alternative 2: Abschmelzung des Verschonungsabschlages von 85 % auf bis zu 20 % (oder Optionsverschonung von 100 % auf bis zu 35 %) um jeweils 1 % je 1,5 Mio., bei Überschreiten der 26 Mio. - Grenze Obergrenze 116 Mio. Alternative 3: Individuelle Verschonungsbedarfsprüfung, durch Erlass von anteiliger Erbschaftsteuer, wenn anderes Vermögen zur Bezahlung der Erbschaftsteuer eingesetzt wird (50 % des anderen verfügbaren Vermögens) 23

24 Yvonne Niederkrome Wöschbacher Straße Pfinztal Tel / Maisenbacher Hort & Partner Steuerberater Rechtsanwalt Karlsruhe Rintheimer Str. 63a Tel Baden-Baden Quettigstr. 12 Tel Landau/Pfalz Untertorplatz 3/Deutsches Tor Tel

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