Zwischenbilanz: Konsequenzen aus dem BGH-Urteil zur Bodenreform
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1 Zwischenbilanz: Konsequenzen aus dem BGHUrteil zur Bodenreform Juli 2004 Potsdam 4. Juni 2008
2 Das 5PunkteProgramm zur Bodenreformproblematik vom 1. Februar Als Konsequenz aus dem BGHUrteil zieht das Land seine in den betreffenden Verfahren noch nicht vollzogenen Grundbucheintragungsanträge zurück. Weisen Erben in den vom BGHUrteil betroffenen Fällen ihr Erbrecht durch Erbschein nach, wird das Land ihnen das Grundstückseigentum übertragen, unabhängig davon, ob sie besser berechtigt sind als das Land. Das Land richtet in der Presse Aufrufe an bislang unbekannte Erben, damit diese ihre Ansprüche über den BLB klären lassen können. Das Finanzministerium wird an das Justizministerium herantreten, um in Auswertung des Urteils den weiteren Umgang mit den entsprechenden Fallgestaltungen abzustimmen (damals noch in Form von Arbeitshilfe für Grundbuchämter ). Bleiben Eigentümer oder Erben auch weiterhin unbekannt, wird das Land die betreffenden Flächen absondern und wie ein Treuhänder zugunsten der unbekannten Erben bewirtschaften. 2
3 Reaktionen: Anrufe und Schreiben zur Klärung von Ansprüchen Anrufe bei der Hotline Schriftliche Eingaben / Anschreiben Bis
4 Gesamtübersicht: Anrufe und Schreiben zur BodenreformProblematik Anrufe beim BLB (Hotline): Anrufe bei MdF, LARoV, BBG: 630 Schreiben an BLB: Schreiben an MdF, LARoV, BBG: 421 Stand: 30. Mai
5 Erledigungsstand: Beantwortung der schriftlichen Anfragen Bis Bis Bis Bis Bis Bis Ablehnende Antwortschreiben Antworten, in denen die Rückgabe in Aussicht gestellt werden 5
6 Erledigungsstand: Bearbeitung der schriftlichen Anfragen Schriftliche Anfragen gesamt: Zwischennachrichten: Ablehnungen: 458 Rückgabe in Aussicht gestellt: 113 Zurückgegeben: 15 Alle Angaben für BLB, MdF, BBG und LARoV insgesamt, Stand: 30. Mai
7 BodenreformFallgruppen: Wer wendet sich an das Land Rund 50 Prozent der Schreiben beziehen sich auf bestands bzw. rechtskräftig abgeschlossene Verfahren nach dem Vermögensgesetz. Hierbei handelt es sich um Bodenreformgrundstücke, die bereits vor dem nach den Rechtsvorschriften der DDR enteignet waren oder auf sonstige Weise verloren gegangen sind. In rund 30 Prozent machen Erben, die vor Ablauf der Verjährung am dem Land bekannt waren, Ansprüche erneut geltend. Diese haben Grundstücke dem Land nach dem EGBGB zu Recht aufgelassen bzw. stattdessen den Veräußerungserlös erstattet. Etwa 5 Prozent der Anfragen sind Einzelfälle ohne jeglichen direkten Bezug zum Urteil des BGH. Es handelt sich dabei z.b. um Auflassungen an Dritte, Zahlungen an den Bund und sonstige Anfragen. Zwischenfazit: Nach derzeitiger Einschätzung handelt es sich bei etwa 15 Prozent der schriftlichen Anfragen um möglicherweise begründete Anträge im Zusammenhang mit den Urteil des BGH. Rund 85 Prozent haben dagegen keinen direkten Bezug zum Urteil des BGH. 7
8 Zeitleiste: Vom BGHUrteil bis heute : Urteil des BGH: Land hat Vertretungsmacht missbraucht, Auflassung an das Land ist daher sittenwidrig und nichtig : Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung beim MdF : 5PunkteProgramm des Finanzministers zu den Konsequenzen aus dem BGH Urteil : Einrichtung einer BodenreformHotline beim BLB : Erste Information des Finanzausschusses, seitdem regelmäßige Unterrichtung : BodenreformHotline personell und technisch verstärkt : Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im Landtag und Einsetzungsbeschluss BodenreformUntersuchungsausschuss : Konstituierung des Untersuchungsausschusses 15. und : Anzeigenschaltung mit Erbenaufruf : Zwischenbilanz zu den Konsequenzen aus dem BGHUrteil 8
9 Maßnahmen des Landes zur Umsetzung des BGHUrteils Einstellung von Verkauf und Anspruchsdurchsetzung bei betroffenen Bodenreform Grundstücken ( ) Rücknahme sämtlicher Anträge auf Vertreterbestellung und Auflassungsgenehmigung bei den Landräten ( ) Beauftragung der Notare, noch offene Grundbucheintragungsanträge umgehend zurückzunehmen ( ) Presseaufruf an bislang unbekannte Erben (Anzeigen in regionaler MAZ, MOZ, LR und überregionaler Presse SZ, FAZ sowie Anzeigenzeitungen am 15./ ) Finanzministerium bietet sämtlichen Erben, die dem Land nach dem bekannt wurden, mangels besserer Berechtigung ihre Bodenreformflächen jedoch nicht zurück erhielten, schriftlich die Rückgabe der Grundstücke an (Vollzug bis 3.Juni 2008, 191 Schreiben versandt.) Erste Rückgaben von Grundstücken sind erfolgt (in derzeit 15 Fällen) 9
10 Die BodenreformProblematik in Ostdeutschland Die Praxis der Länder im Vergleich
11 Recherche: Wie wurde nach unbekannten Erben gesucht Grundbuchämter Einwohnermeldeämter Nachlassgerichte Standesämter Ämter/Archive der Städte/Kreise/Gemeinden Ämter z. Regelung offener Vermögensfragen Heutige Flächennutzer Einwohner, Bürgermeister, Nachbarn LPGNachfolger Grenzdurchgangslager Gießen, Friedland Einwohnermeldeamt I Berlin Schöneberg Lastenausgleichsamt Lübeck / BVA Gießen BB MV ST X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X SN X X X X X X TH 11
12 Bodenreformfälle in Ostdeutschland (Stichtag 2. Oktober 2000) Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen SachsenAnhalt Thüringen Bodenreformfälle insgesamt Ca Ca Ca Ca (Keine flächendeckende Recherche) Kein Landesanspruch festgestellt Ca Ca Ca Landesanspruch nach EGBGB festgestellt bzw. angenommen Ca Ca > Ca = Keine Angabe verfügbar bzw. statistisch nicht erfasst. Quellen: Soweit nicht anders angegeben Auskünfte der zuständigen Ressorts. 12
13 Landesanspruch auf Bodenreformfälle Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen SachsenAnhalt Thüringen Landesanspruch nach EGBGB festgestellt (Stand: 10/2000) bzw. angenommen Ca Ca > Ca Landesanspruch gegen bekannten Eigentümer oder Erben durchgesetzt (bis BGHUrteil: 12/2007) Ca Ca Ca insgesamt )1) Ca ) Landesanspruch gegen unbekannte Eigentümer oder Erben festgestellt bzw. angenommen ( Vertreterfälle ) (12/2007) Ca Ca Darunter: Ca. 200 entfällt Landesanspruch nicht durchgesetzt (12/2007) (z. B. wegen fehlender Genehmigungen durch Landkreise, fehlenden GVOGenehmigungen, Verjährung o. ä.) Ca Ca. 500 Ca (geschätzt) entfällt = Keine Angabe verfügbar bzw. statistisch nicht erfasst 1)Gesamtzahl der erfolgreich geltend gemachten Auflassungsansprüche des Fiskus (Stand: 2004) aus: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (BTDrs. 16/6255; ). 13
14 Von der Vertreterbestellung bis zum Grundbucheintrag (bis 12/2007) Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen SachsenAnhalt Thüringen Gesamtzahl der Vertreterbestellungen (auf Antrag des Landes) Ca Ca Ca ) Entfällt Bestellung des Landes zum gesetzlichen Vertreter Ca Ca Entfällt Bestellung eines Dritten zum gesetzlichen Vertreter Ca Ca Ca ) Entfällt Erfolgter Grundbucheintrag des Landes Ca >2.800 Ca. 160 (im Falle der Bestellung des Landes zum gesetzlichen Vertreter) Entfällt = Keine Angabe verfügbar bzw. statistisch nicht erfasst. 1) Für 2409 Eigentümer hat sich die Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft als gesetzlicher Vertreter bestellen lassen (Antwort der Landesregierung SachsenAnhalt auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten HansJörg Krause (DIE LINKE), (LTDrs. 5/1222). 14
15 Klagestatistiken: BodenreformKlageverfahren der Länder Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Sachsen SachsenAnhalt Thüringen Klageverfahren insgesamt Ca Klage des Landes stattgegeben ) Klageverfahren des Landes ganz oder teilweise abgewiesen 96 Ca Klageverfahren im Vergleich beendet 111 Klagerücknahme o. außergerichtliche Einigung = Statistisch nicht erfasst bzw. keine Angabe verfügbar 1) Von 926 Klageverfahren wurde in 744 Fällen der Klage des Landes stattgegeben. Für die weiteren 232 Klageverfahren liegt keine Statistik vor. 15
16 Vertreterbestellungen in den Ländern nach 233 EGBGB Zum gesetzlichen Vertreter wurden bestellt in: Brandenburg: überwiegend das Land, aber auch Dritte (Privatpersonen, Rechtsanwälte) MecklenburgVorpommern: ausschließlich Dritte (Kommunen, Privatpersonen, Rechtsanwälte) Sachsen: häufig der Freistaat SachsenAnhalt: ausschließlich Dritte (Kommunen und Privatpersonen [häufig einzelne Miterben für die gesamte Erbengemeinschaft, wenn die übrigen Miterben unbekannt waren]) Thüringen: keine Vertreterbestellungen vorgenommen Fazit: Vier ostdeutsche Länder haben Vertreterbestellungen vorgenommen, nur Thüringen nicht. Kein Brandenburger Sonderweg. 16
17 Verpflichtungen bei Vertreterauflassungen Brandenburg MecklenburgVorpommern Sachsen SachsenAnhalt Thüringen Für den Fall, dass wider Erwarten ein an dem aufgelassenen Grundstück gemäß Art , 12 EGBGB Berechtigter festgestellt wird, verpflichtet sich das Land, diesem das betreffende Grundstück zu übertragen, im Falle eines Verkaufs ersatzweise den hierfür erlösten Kaufpreis an diesen auszukehren. Hat ein gesetzlicher Vertreter für die Neubauernerben die Bodenreformgrundstücke an den Fiskus aufgelassen und weist ein Neubauernerbe eine bessere Berechtigung nach, so sieht sich das Land MecklenburgVorpommern verpflichtet; das durch die Verfügung erlangte herauszugeben bzw. gleichwertigen Ersatz in Land oder Geld zu leisten. (vgl. Antwort der Landesregierung MV, LT Drs. 5/1277) Melden sich in einem Vertreterfall Erben, wird die Auflassung unproblematisch und ohne Prüfung der Besserberechtigung rückgängig gemacht oder gleichwertiger Ersatz in Geld geleistet. (vgl. Antwort der Sächsischen Staatsregierung, LTDrs. 4/11399) Für den Fall, dass sich später Erben melden sollten und ihre bessere Berechtigung nachweisen, werden ihnen ihre Bodenreformflächen zurückgegeben oder der bei einem eventuellen Verkauf erzielte Erlös ausgekehrt. Keine Vertreterbestellungen vorgenommen Besserberechtigung Besserberechtigung Keine Besserberechtigung erforderlich Besserberechtigung Entfällt 17
18 BodenreformUntersuchungsausschuss Anforderung des Untersuchungsausschusses des Landtages Brandenburg : Vorlage von Aktenverzeichnissen Terminsetzung: : Realisierung von 4 Beweisbeschlüssen und Nachjustierung des MdF Aktenverzeichnisses Terminsetzung : Realisierung von 6 Beweisbeschlüssen Terminsetzung: : Realisierung von 2 Beweisbeschlüssen Terminsetzung: Realisierung durch das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg : Übersendung der Aktenverzeichnisse : Realisierung der Beweisbeschlüsse und Übergabe des nachjustierten Aktenverzeichnisses MdF; Hinweis auf das Erfordernis der Kabinettbefassung bzgl. der Herausgabe einzelner Unterlagen : Übersendung der kabinettpflichtigen Unterlagen gemäß Kabinettbeschluss vom : Realisierung der Beweisbeschlüsse; Hinweis auf das Erfordernis der Kabinettbefassung bzgl. der Herausgabe einzelner Unterlagen : Übersendung der kabinettpflichtigen Unterlagen gemäß Kabinettbeschluss vom : Realisierung der Beweisbeschlüsse Fazit: Das Finanzministerium ist allen Anforderungen des Ausschusses bislang fristgerecht nachgekommen. Vorwürfe hinsichtlich mangelnden Aufklärungswillens entbehren jeder Grundlage. Darüber hinaus hat der Finanzminister dem Ausschuss die Übergabe sämtlicher BodenreformAkten des MdF angeboten. 18
19 Grundsätze der Rückgabe von Bodenreformland I (Zeitraum bis zum BGHUrteil) Das Land gibt die Grundstücke an bekannt gewordene Eigentümer heraus und kehrt alle aus den Grundstücken erzielte Erlöse (Miet und Pachtzinsen) an sie aus. Das Land rechnet bei der Erlösauskehr die nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches notwendigerweise für das jeweilige Grundstück gemachten Aufwendungen gegen. Notwendig sind z.b. Verwaltungskosten, allerdings nur bis zur Höhe des sich nach Maßgabe der II. Berechnungsverordnung ergebenden Betrages von höchstens 230, jährlich je Grundstück, oder die Grundsteuer. Wertsteigernde Aufwendungen des Landes werden nur dann angerechnet, wenn der so gesteigerte Wert bei der Rückgabe noch vorhanden ist. Das Land begrenzt die Anrechung auf die Höhe der tatsächlich aus den Grundstücken erzielten Erlöse. 19
20 Grundsätze der Rückgabe von Bodenreformland II (Zeitraum nach BGHUrteil) Das Land gibt zusätzlich die Mieten und Pachten heraus, die es nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft hätte erzielen können. Das Land trägt darüber hinaus dafür Sorge, dass sich die Grundstücke nicht verschlechtern oder aus sonstigen Gründen nicht herausgegeben werden können. 20
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