Liebe Mandantinnen und Mandanten, »Aus Rückblicken werden Aussichten.«
|
|
- Peter Hoch
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 »Aus Rückblicken werden Aussichten.«3. Quartal 2012 Liebe Mandantinnen und Mandanten, Bei der Anfang des Jahres in Kraft getretenen GOZ 2012 gab es im Laufe des Jahres einige Veränderungen. Die konkrete Umsetzung der Rechnungslegung war mit Problemen verbunden und trat erst am 1. Juli 2012 in Kraft. Weiterhin erwarten Sie im neuen Newsletter spannende aktuelle Urteile. Unter anderem haben die Landgerichte in Berlin und Köln entschieden, dass Werbung mit Rabatten und Festpreisen nicht zulässig ist. Mit der Frage, ob Geschenke von Pharmaunternehmen an Vertragsärzte für die Verordnung von Arzneimitteln Bestechung sind, hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt und entschieden, dass hier zwar ein korruptes Verhalten vorliegt, dieses aber nicht strafbar ist. Dieser Sachverhalt wird möglicherweise gesetzgeberische Aktivitäten veranlassen. Weitere spannende Themen sind die Diskussion um die IGeL-Leistungen, die Einführung des Qualitätszertifikats für logopädische Praxen sowie die neuen Erkenntnisse der Existenzgründungsanalyse, die die Deutsche Apothekerund Ärztebank und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung der Bundesrepublik Deutschland erstellt haben. In diesem Sinne grüßt Sie ganz herzlich, Axmann & Engling Ihre Kanzlei Aktuelle Informationen für unsere Mandanten 3. Quartal
2 inhalt 1. Vergütungsentwicklung Honorartrend 2. Kassen fordern mehr Qualität bei ambulanten OPs 3. Qualitätszertifikat für logopädische Praxen 4. Groupon-Werbung mit Rabatten und Festpreisen berufs- und wettbewerbswidrig? 5. Muss die KV Ärzten Daten zugänglich machen? 6. Neues Rechnungsformular für die Privatliquidation nach GOZ 7. Entwicklung bei MVZ neue Statistik der KBV 8. Sind Geschenke von Pharmaunternehmen Bestechung? 9. Diskussion um IGeL-Leistungen 10. Die Einzelpraxis zukunftsfähig oder Auslaufmodell? 11. Qualitätszunahme bei Ärztebewertungsportalen? 12. Befähigungsnachweis 13. Praxisgebühr zählt nicht zu den Sonderausgaben 14. Steuervorteile bei Praxisinvestitionen? Aktuelle Informationen für unsere Mandanten 3. Quartal
3 Aktuelle Informationen für unsere Mandanten 3. Quartal Vergütungsentwicklung Honorartrend Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Honorarvergütungen für das 1. Halbjahr 2011 veröffentlicht. Die Statistik zeigt, dass der prognostizierte Honorarzuwachs in Höhe von 3 % insgesamt bei den Ärzten angekommen ist. Die Verteilung auf den einzelnen Arzt oder der einzelnen Fachgruppe fällt jedoch sehr unterschiedlich aus. Den ausführlichen Bericht nach Arztgruppen finden Sie unter folgendem Link: 2. Kassen fordern mehr Qualität bei ambulanten OPs Der Spitzenverband der Krankenkassen setzt sich für mehr Transparenz bei medizinischen Leistungen ein. Ambulante Behandlungen würden kaum überprüft. Die Ergebnisse ambulanter Operationen sollen künftig für die Kassen besser erfasst werden. Offenbar wittern die Kassen Einsparpotential, was sie aber nicht wirklich belegen können. Trotzdem ist davon auszugehen, dass im stationären und ambulanten Bereich mehr Kontrolle zu erwarten ist. Routinedaten der Kassen werden noch nicht in der Qualitätssicherung eingesetzt, der Gesetzgeber hat dies mit dem Versorgungsstrukturgesetz jedoch ermöglicht. 3. Qualitätszertifikat für logopädische Praxen Der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) hat nach eigenen Angaben ein Verfahren entwickelt, mit dem die Qualität logopädischer Praxen geprüft und nachgewiesen werden kann. Zertifizierten Praxen werde das Siegel»Geprüfte dbl-qualität Praxis«verliehen. Das neu entwickelte Zertifizierungsverfahren berücksichtige zum Beispiel die Patientenorientierung, die Mitarbeiterführung und das Fehlermanagement. Mit dem neuen Qualitätszertifikat will der Deutsche Bundesverband für Logopädie als Berufs- und Fachverband mit bundesweit mehr als Mitgliedern nach eigener Aussage zwei Ziele erreichen: Das dbl-siegel soll zum einen Ansporn sein, die Qualität der Arbeit in den logopädischen Praxen stetig zu verbessern. Zum anderen soll diese hohe Qualität für Patienten, Ärzte und andere Interessierte nach außen dokumentiert werden, so die Leiterin der dbl-bundeskommission für Qualitätsmanagement und dbl-vizepräsidentin Cornelia Deckenbach. 4. Groupon-Werbung mit Rabatten und Festpreisen berufs- und wettbewerbswidrig? Werbung für zahnärztliche Leistungen mit Rabatten oder Festpreisen über verstößt gegen das Berufsrecht und ist wettbewerbswidrig. Dies entschieden im Juni die Landgerichte Berlin und Köln. Zahnärzte hatten für Kunden der Groupon GmbH Leistungen wie Zahnreinigung, Bleaching, kieferorthopädische Zahnkorrekturen und Implantatversorgung mit Rabatten von bis zu 90 % oder zu Festpreisen angeboten. Die Preise waren nur eine begrenzte Zeit gültig. Laut dem Landgericht Köln verstoße diese Art der Werbung gegen die Berufsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein und die Reklame mit Festpreisen gegen die maßgeblichen Honorarvorschriften der GOZ. 5. Muss die KV Ärzten Daten zugänglich machen? Dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zufolge kann die Kassenärztliche Vereinigung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalens (IFG) verpflichtet sein, Ärzten Zugang zu den bei ihr vorhandenen Daten und Informationen zu gewähren (Urteil vom , Az: 26-K-1653/11). 6. Neues Rechnungsformular für die Privatliquidation nach GOZ Die GOZ 2012 ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Die Maschinenlesbarkeit bzw. die genaue grafische Gestaltung der Rechnungslegung (entsprechend 10 Abs. 1 GOZ bzw. Anlage 2 GOZ) wurden erst am 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt. Das ursprüngliche, vom Bundesrat verabschiedete Formular war fehlerhaft. Das überarbeitete Formular wurde nun am 2. Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verwendung des Formulars ist Fälligkeitsvoraussetzung der zahnärztlichen Rechnung. Damit sind grundsätzlich alle zahnärztlichen Leistungen, die ab Jahresbeginn erbracht Aktuelle Informationen für unsere Mandanten 3. Quartal
4 werden, nach GOZ 2012 abzurechnen, soweit sie nicht nach der GOÄ abgerechnet werden. Ein Zweck dieses Formulars dürfte sein, Kassen eine lückenlose Kontrolle und vereinfachte statistische Erhebungen zu ermöglichen. Das Bundesgesundheitsministerium hat an die privaten Kostenerstatter (PKV und Beihilfe) appelliert, angesichts der relativ kurzfristigen Neufassung des bisher in der GOZ vorgesehenen Liquidationsvordrucks für einen Übergangszeitraum noch das alte (individuelle) Rechnungsformular zu akzeptieren. Ein Muster des korrigierten Rechnungsformulars wurde auch von der ZKN veröffentlicht: index.php?id=641. Die Softwarehersteller sind laut Zahnärztekammern informiert und dürften zeitnah Updates liefern. 7. Entwicklung bei MVZ neue Statistik der KBV Zwischen 2007 und dem 2. Quartal 2011 hat sich die Gesamtzahl der MVZ von 809 auf erhöht. Im 2. Quartal 2011 gab es 30 neue Zulassungen. Die Gesamtzahl der in MVZ tätigen Ärzte betrug 9.434, davon Ärzte im Anstellungsverhältnis. Der Trend ist unverkennbar: Nichtselbständige Beschäftigungsverhältnisse erfreuen sich bei den Ärzten steigender Beliebtheit. Das Bestreben, Beruf und Familie besser»unter einen Hut«zu bekommen dürfte ein Grund dafür sein. 8. Sind Geschenke von Pharmaunternehmen Bestechung? Der Bundesgerichtshof hatte aktuell die Frage zu klären, ob sich Vertragsärzte der Bestechlichkeit strafbar machen, wenn sie für die Verordnung von Arzneimitteln eines Herstellers Geschenke annehmen. Der BGH hat nun (Az: GSSt-2/11) entschieden, dass zwar»korruptes Verhalten«vorgelegen habe. Dies sei aber nach derzeitiger Rechtslage nicht strafbar. Der Gesetzgeber müsse entscheiden, ob Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig sei und er deshalb neue Gesetze erlassen wolle. Es wurde ausgeführt, dass der niedergelassene Arzt weder als»amtsträger«noch als»beauftragter«der gesetzlichen Krankenkassen handle. Gewähren Mitarbeiter von Pharmaunternehmen Ärzten Vorteile, machen diese sich ebenfalls nicht wegen Korruption strafbar. Im Umkehrschluss ist aber zu beachten, dass bei Ärzten, die das Kriterium»Amtsarzt«oder»Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen«erfüllen, der Tatbestand der Bestechlichkeit gegeben sein würde. Reaktionen auf das Urteil aus der Politik deuten nicht darauf hin, dass mit gesetzlichen Änderungen zu rechnen ist. Das Bundesgesundheitsministerium wolle an der Freiberuflichkeit der Vertragsärzte nicht rütteln, so ein Sprecher. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion Spahn sagte: Die Freiheit der Ärzte ist eine der Stärken unseres Gesundheitswesens. 9. Diskussion um IGeL-Leistungen Aktuell kann in den Medien wieder eine verstärkte Diskussion um Selbstzahlerleistungen verfolgt werden. Krankenkassen haben eine zwiespältige Position zu IGeL-Leistungen. Sie selbst bezuschussen ausgewählte Therapien, obwohl sie andererseits IGeL-Leistungen verunglimpfen bzw. zumindest ihre Wirksamkeit in Frage stellen. Die Securvita erstattet Eigenharntherapie oder Feldenkrais Methode, also Behandlungen deren Wirksamkeit zumindest nicht wissenschaftlich oder schulmedizinisch nachgewiesen ist. Die Techniker Krankenkasse fördert auch osteopathische Anwendungen, ohne dass es Belege zur Wirksamkeit der Behandlung gibt. Scharfe Kritik äußert der Bayerische Facharztverband an der Doppelzüngigkeit der Krankenkassen.»Während Krankenkassen Versichertengelder ungefragt und von der Politik und Aufsicht unbeanstandet mit vollen Händen für fragwürdige Therapien oder unsinnige PR-Gags wie Granulat-Hantel-Walking ausgeben, werden medizinisch sinnvolle Maßnahmen, wie die optische Kohärenz-Tomographie (OCT) zur Vermeidung von Erblindungen oder die Knochendichtemessung zur Verhinderung von schweren schmerzhaften und in der Behandlung kostenverursachenden Brüchen, seit Jahren als IGeL-Leistungen diffamiert und Ärzte als Geldschneider abgeurteilt. 10. Die Einzelpraxis zukunftsfähig oder Auslaufmodell? Zum ersten Mal seit Datenerhebung lagen Kooperationen bei Praxisneugründungen und Übernahmen vor den Einzelpraxen. Im Zeitraum 2009 und 2010 ließen sich 55,3 % der Existenzgründer in einer Kooperation nieder. Stirbt die Einzelpraxis aus oder gibt es für sie durchaus noch eine Zukunft? Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung der Bundesrepublik Deutschland (ZI) erstellen jährliche Existenzgründungsanalysen. Demnach waren 2009/2010 in den alten Bundesländern 37 % der Existenzgründungen Übernahmen von Einzelpraxen und nur 8 % Neugründungen von Einzelpraxen. Beliebter war damit die Kooperationsform der Aktuelle Informationen für unsere Mandanten 3. Quartal
5 Berufsausübungsgemeinschaft. Dem gegenüber sind in den neuen Bundesländern 71 % der Praxisgründungen und -übernahmen Einzelpraxen. Die von APO Bank und ZI vorgelegten Daten belegen auch, dass die Kooperationen vor allem in städtischen Gebieten sehr beliebt sind. Solche Existenzgründungen auf dem Land sind mit einem Anteil von 2,2 % bzw. 2,9 % sehr gering, was sich natürlich dadurch erklärt, dass solche Kooperationen gerade dort schwieriger sind, da häufig die notwendigen Strukturen oder Kooperationspartner fehlen. Die Existenzgründungsanalyse zeigt auch die durchschnittlichen Kosten eines Beitritts und einer Übernahme einer BAG sowie einer Einzelpraxisneugründung. Demnach kostete der Beitritt eines Arztes in eine BAG durchschnittlich ca Euro und die Übernahme einer BAG durch mehrere Ärzte Euro. Die Neugründung einer Einzelpraxis kostet inklusive Betriebsmittelkredit Euro (alte Bundesländer) bzw Euro (neue Bundesländer). Das ergibt einen Preisunterschied von 19 %. Die Übernahme einer Einzelpraxis kostet Euro (alte Bundesländer) bzw Euro (neue Bundesländer). Hier beträgt die Differenz 48 %. Bei den Gründen, in einer Kooperation tätig zu sein anstatt eine Einzelpraxis zu führen, steht allen voran die insgesamt geringere Risikobereitschaft junger Ärzte. Zudem sind 70 % der Medizinstudierenden Frauen, die lieber in Anstellung und Teilzeit arbeiten. Die Vorteile einer Kooperation sind u.a. geringeres finanzielles Risiko, Synergieeffekte und flexiblere Arbeitszeitmodelle. Allerdings ist jeder Angestellte abhängig vom jeweiligen Betreiber der Praxis bzw. des MVZs - im Gegensatz zur Einzelpraxis. Die Einzelpraxis muss deshalb kein Auslaufmodell sein. Patientenorientierung und ein breites diagnostisches und therapeutisches Spektrum gehören zu den Erfolgsfaktoren. Sie kann ihre Wettbewerbsfähigkeit aber auch durch Kooperationen mit medizinischen Versorgungszentren oder Beteiligung an Praxisnetzen stärken. Unterstützung beim Praxismanagement und bei Kooperationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt. 11. Qualitätszunahme bei Ärztebewertungsportalen? Laut dem ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat sich die Qualität von Arztbewertungsportalen verbessert. Nach dem letzten Check von 2010 hatte das ÄZQ 2012 nochmals zwölf Portale geprüft. Danach erfüllten die Webseiten der Portale inzwischen mehr Kriterien des von einem Expertenkreis formulierten Bewertungskatalogs»Gute Praxis Bewertungsportale«mit insgesamt 42 Qualitätsmerkmalen (s. gute-praxis-bewertungsportale.pdf). Sowohl die Anzahl der Portale als auch die Nutzerzahl haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragten deshalb bereits im Dezember 2009 das ÄZQ, ein Clearingverfahren für solche Portale einzurichten. Ziel war, die Qualität der Arztbewertungsportale systematisch zu untersuchen und zu vergleichen. Dieses Bewertungsverfahren wurde 2012 wiederholt. Überprüft wurden u. a. folgende Portale: www. imedo.de, Die Ergebnisse bzw. Gutachten sind auf bzw. unter veröffentlicht. 12. Befähigungsnachweis Eine oft gestellte Frage hat jetzt das FG Rheinland-Pfalz geklärt (Urteil vom ). Ab wann hat der Behandler den Befähigungsnachweis, um umsatzsteuerfreie Leistungen nach 4 Nr. 14 a UStG erbringen zu können? Erst mit der Zulassung oder schon nach bestandener Prüfung? Laut Gericht ist das Erbringen einer umsatzsteuerfreien Behandlung schon mit bestandener Prüfung möglich. Es muss nicht erst die Erlaubniserteilung abgewartet werden. 13. Praxisgebühr zählt nicht zu den Sonderausgaben Patienten können die Praxisgebühr nicht steuerlich bei den Sonderausgaben geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden. Grundsätzlich können nach dem Einkommensteuergesetz»Beiträge zu Krankenversicherungen«als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der BFH entschied jedoch, dass die Steuervergünstigung nur für Ausgaben gilt, die im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen, also letztlich der Vorsorge dienen. Die Praxisgebühr führe aber nicht zum Versicherungsschutz, sondern sei eine Form der Selbstbeteiligung der Versicherten an ihren Krankheitskosten. Nach allgemeiner Auffassung kann die Aktuelle Informationen für unsere Mandanten 3. Quartal
6 Praxisgebühr steuerlich bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden, wenn dort die Grenze der sogenannten»zumutbaren Belastung«überschritten ist. 14. Steuervorteile bei Praxisinvestitionen? Um in den Genuss des steuerlichen Investitionsabzugsbetrags nach 7g EStG zu kommen, müssen Sie bzw. Ihr Steuerberater die geplante Investition z.b. ein Ultraschallgerät - in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen seiner Funktion nach benennen und die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angeben. Um eine Aberkennung der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages zu vermeiden, sollten Sie sich am besten an die genauen Bezeichnungen und Preisangaben des Herstellers halten. Vermeiden Sie die Verwendung von Sammelbegriffen wie beispielsweise»praxisbedarf«. Ein BFH-Urteil von Ende 2011 hat dieses Erfordernis bestätigt. Aktuelle Informationen für unsere Mandanten 3. Quartal
Mandanten - Newsletter Ärzte - III. Quartal 2012
Mandanten - Newsletter Ärzte - III. Quartal 2012 Vergütung/Berufsrechtliche Themen 1. Kommt ein Streik? Im September könnten Medienberichten von Mitte August zufolge flächendeckende Ärztestreiks in Deutschland
MehrExistenzgründungsanalyse für Hausärzte 2012 Eine Analyse des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung und der Deutschen Apotheker- und
Existenzgründungsanalyse für Hausärzte 2012 Eine Analyse des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Anteil Hausärzte an Vertragsärzten und Existenzgründern
MehrExistenzgründungsanalyse 2008/2009. Eine Analyse der apobank und des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (ZI)
Existenzgründungsanalyse Ärzte 2008/2009 Eine Analyse der apobank und des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) Art der Existenzgründung 25% 10% 2% 9% 47% 33% 3% 4% 8% 45% 17% 20% 6%
MehrSTEUERBERATUNG RECHTSBERATUNG
STEUERBERATUNG RECHTSBERATUNG FINANZ- U. WIRTSCH AFTSBE RATUNG VE RTRÄGE ALLER ART BETRIEBSWIRTSCHAFTL. DIENSTLEISTUNGEN SOMMER & SOMMER StB RA Nienkamp 82-84 48147 Münster FRIEDRICH H. SOMMER THORSTEN
MehrManagement von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich
Management von Gesundheitseinrichtungen Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich 14.04.2016 Schultz-Zehden Folie 1 Organisationsformen der ambulanten ärztlichen Versorgung
MehrEinführung. Einführung
Einführung Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung, in denen Ärzte als Vertragsärzte oder als Angestellte
MehrExistenzgründungsanalyse Hausärzte 2016/2017
Existenzgründungsanalyse Hausärzte 2016/2017 Eine Analyse der apobank und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) Existenzgründungsanalyse Ärzte 2016/2017 November 2018 S.1 Praxisinvestitionen
MehrExistenzgründungsanalyse. Eine Auswertung von ZI und apobank
Existenzgründungsanalyse für Fachärzte 2012 Eine Auswertung von ZI und apobank Existenzgründungsanalyse für Fachärzte 2012 April 2014 S. 1 Fachärzte Art der Existenzgründung % 70 60 67,8 Bundesweit ausgewogenes
MehrZahnärzte als Existenzgründer (Teil 1): Kosten der Übernahme einer BAG 2014 rückläufig
INVESTITIONEN Zahnärzte als Existenzgründer (Teil 1): Kosten der Übernahme einer BAG 2014 rückläufig von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen,
MehrExistenzgründungsanalyse. Eine Analyse der apobank und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI)
Existenzgründungsanalyse für Hausärzte 2013 Eine Analyse der apobank und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) Existenzgründungsanalyse für Hausärzte 2013 Oktober 2014 S.1 Anteil
MehrAntrag der Fraktion der SPD Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen (BT-Drs. 17/12213)
Antrag der Fraktion der SPD Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen (BT-Drs. 17/12213) Antrag der Fraktion DIE LINKE Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen sichern
MehrDie Entwicklung der Medizinischen Versorgungszentren und das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
GESUNDHEITSWESEN Die Entwicklung der Medizinischen Versorgungszentren und das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von Dipl. Volkswirtin Katja Nies (www.praxisbewertung-praxisberatung.com) Die Zahl der Medizinischen
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006
Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006 Nachfolgend wird auf der Grundlage eigener Datenerhebungen der KBV bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen die
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell zum Stichtag: 31.12.2012 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.12.2012 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell 2. Quartal 2011 Kassenärztliche Bundesvereinigung MVZ im 2. Quartal 2011 30.06.2011 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV die Entwicklung
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. 3. Quartal Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell 3. Quartal 2011 Kassenärztliche Bundesvereinigung MVZ im 3. Quartal 2011 30.09.2011 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV die Entwicklung
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell zum Stichtag 31.12.2013 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.12.2013 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet
MehrZahnärztliche Existenzgründungsanalyse. Eine Analyse des Instituts der Deutschen Zahnärzte und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank
Zahnärztliche Existenzgründungsanalyse 2011 Eine Analyse des Instituts der Deutschen Zahnärzte und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Finanzierungsvolumen bei Einzelpraxisneugründung in Tsd. Euro 2010
MehrKorruption im Gesundheitswesen
Korruption im Gesundheitswesen Analyse und Kommentar zur praktischen Relevanz der aktuellen Debatte Vorstandsvorsitzender Bundesverband Med. Versorgungszentren Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung
MehrInformation zur Budgetierung von Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts
des Abschnitts 32.3 EBM entsprechend dem Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Abschnitt E, Anlage 7 Stand: April 2018 Budgetierung von speziellen Laboratoriumsuntersuchungen
MehrWirksamkeit sozialgesetzlicher und berufsrechtlicher Möglichkeiten zur Sanktionierung der Korruption im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12644 17. Wahlperiode 07. 03. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrZahnärztliche Existenzgründungsanalyse. Eine Analyse der apobank und des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ)
Zahnärztliche Existenzgründungsanalyse 2010 Eine Analyse der apobank und des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) Art der Existenzgründung Neue Bundesländer 38% 39% 33% 23% 11% 22% Berufsausübungsgemeinschaft
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell zum Stichtag 31.12.2016 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.12.2016 Seite 2 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV
MehrMEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN AKTUELL STATISTISCHE INFORMATIONEN ZUM STICHTAG
MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN AKTUELL STATISTISCHE INFORMATIONEN ZUM STICHTAG 31.12.2017 INHALT Inhalt Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV die Entwicklung der MVZ. Grundlage der hier
MehrAnstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend?
Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend? Management-Workshop am 27.02.2013 Dr. Thomas Kriedel Vorstandsmitglied Themenübersicht 1. Vor-
MehrPunkt für Punkt näher zum Ziel.
Punkt für Punkt näher zum Ziel. Analysieren Sie die Grundvoraussetzungen für Ihre Existenzgründung, stecken Sie betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen ab, planen Sie Ihre Praxisführung konkreter mit
MehrEine Analyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und des Instituts der Deutschen Zahnärzte
Zahnärztliche Existenzgründungsanalyse 2012 Eine Analyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und des Instituts der Deutschen Zahnärzte Investitionsvolumina bei Neugründung in Tsd. Euro Einzelpraxis
MehrMVZ: Medizinisches Versorgungszentrum
MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Folie 1 Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von MVZs wurden geschaffen durch das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG Damit
MehrVereinbarung. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Vereinbarung
MehrPunkt für Punkt näher zum Ziel.
Punkt für Punkt näher zum Ziel. Analysieren Sie die Grundvoraussetzungen für Ihre Existenzgründung, stecken Sie betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen ab, planen Sie Ihre Praxisführung konkreter mit
MehrZur 'Förderung' von MVZ in EBM und HVM?
13. Dezember 2012 Lübeck / BMVZ-Regionaltagung Zur 'Förderung' von MVZ in EBM und HVM? Geschäftsführerin Bundesverband Medizinische Versorgungszentren Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung e.v. BMVZ
MehrKorruption im Gesundheitswesen Analyse & Kommentar zum Anti-Korruptionsgesetz sowie zur Relevanz der aktuellen Debatte für MVZ
--------- Berlin 15. September 2015 Korruption im Gesundheitswesen Analyse & Kommentar zum Anti-Korruptionsgesetz sowie zur Relevanz der aktuellen Debatte für MVZ Vorstandsvorsitzender BMVZ BMVZ e.v. Schumannstr.
MehrZahnärzte als Existenzgründer (Teil 2): BAG- Gründung und -Beitritt vergleichsweise günstig
INVESTITIONEN Zahnärzte als Existenzgründer (Teil 2): BAG- Gründung und -Beitritt vergleichsweise günstig von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen
MehrEntwicklungen der Medizinischen Versorgungszentren. - Stand Kassenärztliche Bundesvereinigung
Entwicklungen der Medizinischen Versorgungszentren - Stand 31.12.2016 - Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.12.2016 Seite 2 Auf der Grundlage der von den 17 Kassenärztlichen
MehrZahnärztliches Investitionsverhalten bei der Niederlassung 2011
Zahnärztliches Investitionsverhalten bei der Niederlassung 2011 Von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Zahnarztpraxen und Dipl. Volkswirt Katja Nies (www.praxisbewertung-praxisberatung.com)
MehrKurarztverträge - Kurärztliche Behandlung
GB Abrechnung - Plausibilitätsprüfung Spitzenverband Bund der Krankenkassen Kassenärztliche Bundesvereinigung Seite: 2 1 Die (KÄV) Die (KÄV) betreute im Jahr 2008 bundesweit 1.100 Kurärzte * 373 Kurorte
MehrArbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem
Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer
Mehrzwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf
Vereinbarung gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK
MehrIn Kraft getreten am 1. Januar 2016.
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten
MehrRegelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser
MehrArbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem
Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer
MehrAn alle ärztlichen Mitglieder der KV Hessen. Wunscheinweisungen Umfrage des Zi Liebe Kolleginnen und Kollegen,
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt An alle ärztlichen Mitglieder der KV Hessen Wunscheinweisungen Umfrage des Zi 05.10.2016 Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wenden uns heute mit einer großen
MehrDer Gemeinsame Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss Rund 71 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert (GKV) und haben damit Anspruch auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss
Mehr5.2.3 Normen der Qualitätssicherung
5.2.3 Normen der Gesetzliche Grundlage für die in der GKV bildet das So-zialgesetzbuch (SGB V). Daneben hat der Vertragsarzt noch weitere Gesetze bzw. Verordnungen zu beachten, die insbesondere Strukturqualitätsfragen
MehrSeminar.»Korruption im Gesundheitswesen«
Seminar»Korruption im Gesundheitswesen«27.04.2016 dhk Daniel Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater RA Thomas Oedekoven Jülicher Str. 215 52070 Aachen I. Zeitschiene Entscheidung des Großen
MehrWie berechnet man die wirtschaftliche Situation in Dreitschen Zahnärzte?
Existenzgründungsanalyse Zahnärzte 2017 Eine Analyse der apobank und des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) Existenzgründungsanalyse Zahnärzte 2017 November 2018 S.1 2% 7% 5% 7% 5% 4% 3% 8% 6% 7%
MehrExistenzgründungsanalyse Ärzte 2013/2014 Mai 2015 S.1
Existenzgründungsanalyse Ärzte 2013/2014 Eine Analyse der apobank und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) Existenzgründungsanalyse Ärzte 2013/2014 Mai 2015 S.1 Einzelpraxis versus
MehrKasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de und Berufsordnung werden wir Ärzte in die Zange genommen? Kooperation
MehrEinheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?
Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,
MehrEntwicklungen der. Medizinischen Versorgungszentren. Kassenärztliche Bundesvereinigung
Entwicklungen der Medizinischen Versorgungszentren Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.12.2015 Seite 2 Auf der Grundlage der von den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen zur
MehrMVZ & Angestellte Ärzte
Berlin 17.9.2014 MVZ & Angestellte Ärzte 1) Lagebericht 2) Novellierungsbedarf beim Rechtsrahmen Vorstandsvorsitzender Bundesverband Medizinische Versorgungszentren Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung
MehrKrankenhausstatistik. 29. Januar 2010
Krankenhausstatistik 29. Januar 2010 Eckdaten I Krankenhäuser, Krankenhausbetten, Bettenauslastung Krankenhäuser Krankenhausbetten Bettenauslastung Anzahl in 0 % 95 90 85 1998 2000 2002 2004 2006 2008
MehrRichtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die Überprüfung erbrachter vertragszahnärztlicher Leistungen (NUB-Richtlinien)
MehrDr. Woo-Ttum Bittner
Dr. Woo-Ttum Bittner Punkt für Punkt näher zum Ziel. Analysieren Sie die Grundvoraussetzungen für Ihre Existenzgründung, stecken Sie betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen ab, planen Sie Ihre Praxisführung
MehrKrankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131)
Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. 55116 Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) 28695-0 Fax: (06131) 28695-95 www.kgrp.de RUNDSCHREIBEN Lfd. Nummer 426/13 AZ 100 We/mu. Mainz, den 25.11.2013 Neue
MehrAntikorruptionsgesetz. Kooperationen
16. Bundeskongress Pathologie Berlin 07. 09. Oktober 2016 Antikorruptionsgesetz und Kooperationen DR. CHRISTOPH JANSEN RECHTSANWALT Fachanwalt für Medizinrecht Arzt- / Vertragsarzt- u. Chefarztrecht Arbeits-
MehrAltersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch
Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch Kassenärztliche Bundesvereinigung Allgemeine Entwicklung in Deutschland Rheumatologen
MehrVertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen
Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen
MehrIn Kraft getreten am 1. Januar 2016.
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten
MehrREFERAT. ich bedanke mich für Ihre Einladung und werde im Folgenden einige rechtliche Rahmenbedingungen zu ärztlichen Kooperationsformen darstellen:
REFERAT "Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Kooperation mit dem Krankenhaus" anlässlich des 8. Bundeskongresses der Niedergelassenen Chirurgen am 03. bis 05. März 2006 in Nürnberg Sehr geehrte Damen
MehrKZBV-Jahrbuch 2012: Leicht gestiegene Einkommen in 2011, aber weiterer Rückgang an Vertragszahnärzten
KZBV-Jahrbuch 2012: Leicht gestiegene Einkommen in 2011, aber weiterer Rückgang an Vertragszahnärzten von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen
Mehr20. Nordrheinischer Praxisbörsentag Perspektiven der Niederlassung
20. Nordrheinischer Praxisbörsentag Perspektiven der Niederlassung 05.05.2018 Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender des Vorstands Ambulante Versorgung in der KV-Region
MehrI. Die Ausgangssituation der Normalfall. Die Praxisfiliale. II. Weitere Möglichkeiten. II. Weitere Möglichkeiten
Die Praxisfiliale I. Die Ausgangssituation der Normalfall Die Praxisfiliale Welche Möglichkeiten und welche Vorgaben bestehen für mich? Einzelpraxis Zulassung für den Ort der Niederlassung als Arzt (Vertragsarztsitz),
MehrTipps zur Gestaltung des Arbeitsvertrages
NARKA, Aachen (Workshop 1) 23.09.2016 Wechsel ins Angestelltenverhältnis - Angestellter als Vertragsarzt, was muss ich beachten? Tipps zur Gestaltung des Arbeitsvertrages Ass. iur. Evelyn Weis Juristin
MehrWorkshop zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Workshop zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen 6. Palliativfachtag des ARGE Palliativnetzwerk für Leipzig und Umgebung e.v. im Kloster Nimbschen Workshop 6. Palliativfachtag 1 Tatbestandsmerkmale:
MehrVereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren. gem. 73c SGB V. zwischen
Vereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren und Akupunktur gem. 73c SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt Lüneburger Str. 4 39104 Magdeburg (AOK) und der Kassenärztlichen
MehrHEUTE HIER, MORGEN FORT WIE KANN DIE SICHERSTELLUNG DER AMBULANTEN ÄRZTLICHEN VERSORGUNG IN DER ZUKUNFT GELINGEN?
HEUTE HIER, MORGEN FORT WIE KANN DIE SICHERSTELLUNG DER AMBULANTEN ÄRZTLICHEN VERSORGUNG IN DER ZUKUNFT GELINGEN? VORTRAG BEIM CDU-KREISVERBAND ALTENKIRCHEN AM 5. NOVEMBER 2015 ÄRZTEMANGEL ODER ÄRZTESCHWEMME?
MehrDas MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung
Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 03. Dezember 2008 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung
MehrAmbulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)
Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,
MehrNewsletter November 2014
Newsletter November 2014 Inhaltsverzeichnis Bereitschaftsdienst / Notdienst von Ärzten im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)... 2 Gesellschafterwechsel in Medizinischen Versorgungszentren... 4 Gewerbesteuer
MehrKommunikation im Gesundheitswesen
Kommunikation im Gesundheitswesen Alle gezeigten Folien sowie Hintergrundinformationen finden sich bei www.pr-healthcare.de unter Charité Kursziele Lernen, wie das Gesundheitssystem tickt, Typische Systemmängel
MehrAuszüge aus den Notdienstverordnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen
Auszüge aus den Notdienstverordnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen KV Nordrhein: 1 Abs. 1 Gemeinsame Notdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein 1 Teilnahme
Mehr9. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen
9. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen Das MVZ in der Rheumatologie aus juristischer Sicht Berlin 17.05.2014 Rechtsanwalt Christian Koller Fachanwalt für Medizinrecht www.tacke-krafft.de
MehrDie Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren Folgendes: Artikel
MehrDipl. Volkswirt Ralf-M. Lehnen - Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. -
2 Der Patient erwartet eine schnelle und vollumfängliche Untersuchung und Behandlung Deshalb deutliche Zunahme der ambulanten Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser ( bundesweit liegt die Steigerungsrate
MehrBarrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung Aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen der KBV
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung Aktuelle Entwicklungen und KV Nordrhein, 2. September 2015 Klaus Balke, KBV, Abteilung Flexible Versorgungsformen und Patientenorientierung Stand: Kassenärztliche
MehrElektronische Gesundheitskarte (egk) Hinweise zum Basis-Rollout der egk
KZBV Postfach 41 01 69 50861 Köln An alle Kassenzahnärztlichen Vereinigungen V4 / Nr. 386 / 24.06.2008 Verteiler: KZVen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Telematik Universitätsstraße 73 50931
MehrWir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am
KOOPERATIONEN Wir nehmen Abschied von sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten geboren am 01.01.2007 gestorben am 05.04.2016 nach langer Krankheit Die Trauerfeier ist WELCHE KOOPERATIONEN
MehrDas MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung
Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 1. Dezember 2010 Studium der Humanmedizin/Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung
MehrKV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten
MehrRLV QZV Kooperationszuschlag:
RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:
MehrAktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht
Aktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht 10.10.2011 1. BGH 5.05.2011, 3 StR 458/10; 20.07.2011, 5 StR 115/11; 2. OVG Niedersachsen, A&R 2011, S.185; PharmR 2011, S.335 1. BGH Beschlüsse 5.05.2011, 3 StR
MehrZukunftsaussichten beruflicher Kooperationen Eine strukturierte Befragung des Deutschen Ärzte-Verlags und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank
Zukunftsaussichten beruflicher Kooperationen Eine strukturierte Befragung des Deutschen Ärzte-Verlags und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Wo wären Sie am liebsten tätig, wie sieht Ihre Idealvorstellung
MehrInformationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen
Stand Oktober 2017 Begriff sind Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung, die wegen der Anforderungen an ihre Ausführung, an besondere Kenntnisse und Erfahrungen oder wegen der Neuheit des Verfahrens
MehrIII/Dr.Kü 5. Dezember Krankenhausstatistik
Krankenhausstatistik Eckdaten I Krankenhäuser, Krankenhausbetten, Bettenauslastung Krankenhäuser Krankenhausbetten Bettenauslastung Anzahl in 1.000 in % 2000 2.242 559,7 81,9 2001 2.240 552,7 81,1 2002
MehrDie Patiomed AG - ein Unternehmen für Ärzte. Organisationen der Ärzteschaft als Unternehmensgründer der Patiomed
Aktiengesellschaft Die Patiomed AG - ein Unternehmen für Ärzte Organisationen der Ärzteschaft als Unternehmensgründer der Patiomed 2 Die Gesellschafterstruktur im Überblick Aeskulap-Stiftung KVmed GmbH
MehrBewertungsportale im Internet von Praxen und Kliniken - Fluch oder Segen?
Bewertungsportale im Internet von Praxen und Kliniken - Fluch oder Segen? Allgemeine Aspekte Orth. Praxen Dr. S. Grüner, Köln www.dr-gruener.de Kompetenznetz O + U Rheinland 06.07.2011 Köln Inhalt Entwicklung
Mehr128 SGB V. Der aktuelle Anti-Korruptionsparagraph. Konsequenzen und Strafen
Präambel Im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes ist am 1. Januar 2012 auch eine Novellierung des 128 SGB V in Kraft getreten. Ziel der Gesetzesnovellierung war u.a., vertragsärztliche Zuweisungen
MehrDie Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G-BA Vortrag im Rahmen der 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)
Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung
MehrÜber uns. med.concept Frankfurt (Oder) GmbH. Stendaler Str.26
Über uns med.concept Frankfurt (Oder) GmbH Beratungsunternehmen für Ärzte und andere medizinische Leistungserbringer Unternehmenssitz: 15234 Frankfurt (Oder) Stendaler Str.26 bestehend seit: 08/2000 Anzahl
MehrVersorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe
Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe Kassenärztliche Vereinigung Hessen Nancy Geiger, Beraterin, BeratungsCenter Gießen 20.02.2016 Kassenärztliche
MehrErfolgsfaktoren für Selektivverträge mit regionalem Schwerpunkt. Thomas Haeger / Geschäftsbereich Ambulante Versorgung Nord
Erfolgsfaktoren für Selektivverträge mit regionalem Schwerpunkt Thomas Haeger / Geschäftsbereich Ambulante Versorgung Nord Gliederung 1. Einführung 1.1 Was ist ein Selektivvertrag? 1.2 Was ist zu beachten?
MehrSymposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung
Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung 23.11.2017, Berlin Ambulantes Operieren Dr. Heike Thomae Fachanwältin für Medizinrecht 115 b SGB V Ambulantes Operieren im Krankenhaus
MehrStädtisches Klinikum Brandenburg. MVZ als Chance für die Kliniken. Seite 1 Gabriele Wolter VKD / VDGH
Städtisches Klinikum Brandenburg MVZ als Chance für die Kliniken Seite 1 Gabriele Wolter VKD / VDGH 1. Überblick 2. Chancen eines MVZ für Kliniken 3. Risiken eines MVZ für Kliniken 4. Beispiel: Gesundheitszentrum
MehrExistenzgründungsanalyse. Eine Analyse der apobank und des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ)
Existenzgründungsanalyse für Zahnärzte 2013 Eine Analyse der apobank und des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) Existenzgründungsanalyse für Zahnärzte 2013 Juli 2014 S.1 Einzelpraxisübernahme Art
MehrExistenzgründungsanalyse für Ärzte 2011 Eine Analyse des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank
Existenzgrünungsanalyse für Ärzte 2011 Eine Analyse es Zentralinstituts er kassenärztlichen Versorgung un er Deutschen Apotheker- un Ärztebank Vertragsärzte un Existenzgrüner nach Fachgebieten 50 40 44,9
MehrStudie zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung: Daten, Fakten, Trends
Studie zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung: Daten, Fakten, Trends Dr. Thomas Kopetsch Workshop Zukunft der ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz (Ärztemangel?) vom 07.-08. Dezember 2005 in Klingenmünster
MehrZur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen am Beispiel Nordrhein
Zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen am Beispiel Nordrhein Inhalte des Vortrags 1. Struktur des 106 a SGB V/ zentrale Regelungen 2. Ablauf am Beispiel Nordrhein/ aktuelle Themen 3. Ausblick 4.
Mehr