Entwicklungen der Medizinischen Versorgungszentren. - Stand Kassenärztliche Bundesvereinigung
|
|
- Bernhard Baumann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Entwicklungen der Medizinischen Versorgungszentren - Stand Kassenärztliche Bundesvereinigung
2 Medizinische Versorgungszentren Seite 2 Auf der Grundlage der von den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellten Daten wird nachfolgend die Entwicklung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) für den Zeitraum bis aufgezeigt. Aus dem Inhalt: 1. MVZ-Gründungen 2. Wahl der Rechtsform 3. Art der ärztlichen Berufsausübung/Gesamtentwicklung 4. Art der ärztlichen Berufsausübung/MVZ unter Krankenhausbeteiligung 5. MVZ-Grundtypen/Gesamtentwicklung 6. MVZ-Grundtypen/MVZ unter Krankenhausbeteiligung 7. Durchschnittliche Arbeitsgröße
3 Medizinische Versorgungszentren Seite 3 MVZ-Gründungen Die Anzahl der MVZ insgesamt und auch die Anzahl der MVZ, bei denen ein Krankenhaus als Träger beteiligt ist, steigt stetig MVZ Gesamtzahl Krankenhaus MVZ
4 Medizinische Versorgungszentren Seite 4 Wahl der Rechtsform MVZ firmieren nahezu ausschließlich in Form einer GmbH bzw. GbR. MVZ in Krankenhausträgerschaft werden vorrangig als GmbH gegründet. Bis 2011 wurden hierunter auch ggmbhs erfasst GbR MVZ Gesamtzahl GmbH MVZ Gesamtzahl GmbH Krankenhaus MVZ GbR Krankenhaus MVZ
5 Medizinische Versorgungszentren Seite 5 Art der ärztlichen Berufsausübung/ Gesamtentwicklung Die Anzahl der angestellten Ärzte in den MVZ steigt stetig an, die Anzahl der Vertragsärzte hat sich im Vergleich zu 2015 positiv entwickelt. Vertragsärzte angestellte Ärzte
6 Medizinische Versorgungszentren Seite 6 Art der ärztlichen Berufsausübung/ MVZ unter Krankenhausbeteiligung In den MVZ, die sich in Trägerschaft eines Krankenhauses befinden, arbeiten Ärzte überwiegend im Anstellungsverhältnis Vertragsärzte (Krankenhaus MVZ) angestellte Ärzte (Krankenhaus MVZ)
7 Medizinische Versorgungszentren Seite 7 MVZ-Grundtypen/Gesamtentwicklung MVZ arbeiten überwiegend mit angestellten Ärzten oder aber mit Vertragsärzten und angestellten Ärzten. MVZ-Gründer entscheiden sich deutlich seltener dafür, ihr MVZ ausschließlich mit Vertragsärzten zu betreiben. MVZ ausschließlich mit angestellten Ärzten MVZ mit Vertragsärzten und angestellten Ärzten MVZ ausschließlich mit Vertragsärzten
8 MVZ-Grundtypen/ MVZ unter Krankenhausbeteiligung Medizinische Versorgungszentren Seite 8 MVZ, die in Trägerschaft eines Krankenhauses stehen, arbeiten nahezu ausschließlich mit angestellten Ärzten MVZ ausschließlich mit angestellten Ärzten MVZ ausschließlich mit Vertragsärzten MVZ mit Vertragsärzten und angestellten Ärzten
9 Medizinische Versorgungszentren Seite 9 Durchschnittliche Arbeitsgröße Die durchschnittliche Arbeitsgröße der MVZ erhöhte sich bisher langsam, aber stetig ist erstmals ein leichter Rückgang über alle MVZ hinweg ersichtlich - die MVZ arbeiten durchschnittlich mit 6,4 Ärzten. MVZ Gesamtzahl Krankenhaus MVZ 10,0 8,0 6,7 7,1 7,5 7,6 7,6 6,0 4,0 3,6 3,8 3,9 3,6 3,2 3,6 4,2 4,1 4,6 4,7 5,2 4,9 5,5 5,2 5,9 5,5 6,1 6,4 6,5 6,6 6,4 2,0 0,
10 Medizinische Versorgungszentren Seite 10 Zusammenfassung: Entwicklungstendenzen Die Anzahl der MVZ insgesamt und auch die Anzahl der MVZ, bei denen ein Krankenhaus als Träger beteiligt ist, steigt stetig. MVZ firmieren nahezu ausschließlich in Form der GmbH bzw. GbR. MVZ in Krankenhausträgerschaft werden vorrangig als GmbH gegründet. Die Anzahl der angestellten Ärzte in den MVZ steigt stetig an, die Zahl der in den MVZ tätigen Vertragsärzte bleibt relativ stabil. MVZ arbeiten überwiegend mit angestellten Ärzten oder aber mit Vertragsärzten und angestellten Ärzten. MVZ-Gründer entscheiden sich deutlich weniger dafür, ihr MVZ ausschließlich mit Vertragsärzten zu betreiben. MVZ, die in Trägerschaft eines Krankenhauses stehen, arbeiten nahezu ausschließlich mit angestellten Ärzten. Die durchschnittliche Arbeitsgröße der MVZ ist leicht zurückgegangen. Zum arbeiten die MVZ mit durchschnittlich 6,4 Ärzten.
11 Medizinische Versorgungszentren Seite 11 Hinweise 1. Die Bezeichnung MVZ Gesamtzahl bezieht sich auf die zum jeweiligen Stichtag gemeldeten MVZ. 2. Unter der Bezeichnung MVZ unter Krankenhausbeteiligung sind alle MVZ zusammengefasst, an denen ein Krankenhaus als Träger beteiligt ist; sie bilden eine Teilmenge der MVZ Gesamtzahl.
12 Medizinische Versorgungszentren Seite 12 Impressum Kassenärztliche Bundesvereinigung Dezernat 4 Ärztliche Leistungen und Versorgungsstruktur Geschäftsbereich Sicherstellung und Versorgungsstruktur Abteilung Flexible Versorgungsformen und Patientenorientierung Herbert-Lewin-Platz Berlin mvz@kbv.de Internet:
Entwicklungen der. Medizinischen Versorgungszentren. Kassenärztliche Bundesvereinigung
Entwicklungen der Medizinischen Versorgungszentren Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.12.2015 Seite 2 Auf der Grundlage der von den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen zur
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006
Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006 Nachfolgend wird auf der Grundlage eigener Datenerhebungen der KBV bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen die
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell zum Stichtag 31.12.2016 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.12.2016 Seite 2 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell zum Stichtag 31.12.2013 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.12.2013 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell 2. Quartal 2011 Kassenärztliche Bundesvereinigung MVZ im 2. Quartal 2011 30.06.2011 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV die Entwicklung
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. 3. Quartal Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell 3. Quartal 2011 Kassenärztliche Bundesvereinigung MVZ im 3. Quartal 2011 30.09.2011 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV die Entwicklung
MehrAmbulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)
Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag 31.12.2015. Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell zum Stichtag 31.1.015 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.1.015 Seite Seit ihrer Einführung im Jahr 004 beobachtet die KBV die Entwicklung
MehrMVZ: Medizinisches Versorgungszentrum
MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Folie 1 Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von MVZs wurden geschaffen durch das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG Damit
MehrBayerischer Landesgesundheitsrat 14. März Dr. Krombholz, Vorsitzender des Vorstands
Bayerischer Landesgesundheitsrat 14. März 2011 Dr. Krombholz, Vorsitzender des Vorstands Agenda Zukünftige Politik der KVB Hausärztliche Versorgungssituation in Bayern Fachärztliche Versorgungssituation
MehrAmbulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)
Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,
MehrIII/Dr.Kü 5. Dezember Krankenhausstatistik
Krankenhausstatistik Eckdaten I Krankenhäuser, Krankenhausbetten, Bettenauslastung Krankenhäuser Krankenhausbetten Bettenauslastung Anzahl in 1.000 in % 2000 2.242 559,7 81,9 2001 2.240 552,7 81,1 2002
MehrKrankenhausstatistik. 29. Januar 2010
Krankenhausstatistik 29. Januar 2010 Eckdaten I Krankenhäuser, Krankenhausbetten, Bettenauslastung Krankenhäuser Krankenhausbetten Bettenauslastung Anzahl in 0 % 95 90 85 1998 2000 2002 2004 2006 2008
MehrKrankenhausstatistik
Krankenhausstatistik Eckdaten I Index (Jahr 2000 = ) Krankenhäuser, Krankenhausbetten, Bettenauslastung 110 90 80 2000 2002 2004 2006 2008 2010 20122013 Krankenhäuser Betten Bettenauslastung I/Gü 13. November
MehrAmbulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)
Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,
MehrHandbuch Medizinische Versorgungszentren
Handbuch Medizinische Versorgungszentren Rechtliche Grundlagen - Unternehmensgründung - wirtschaftliche Rahmenbedingungen Bearbeitet von Peter Wigge, Gunter von Leoprechting, Michael Boos, Michael A. Ossege,
MehrMedizinische Versorgungszentren (MVZ)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische
MehrAnstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend?
Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend? Management-Workshop am 27.02.2013 Dr. Thomas Kriedel Vorstandsmitglied Themenübersicht 1. Vor-
MehrMedizin ische Versorgungszentren Grundlagen, Chancen und Risiken einer neuen Versorgungsform
Schriften zur Gesundheitsökonomie Medizin ische Versorgungszentren Grundlagen, Chancen und Risiken einer neuen Versorgungsform Jörg Pelleter Stefan Sohn Oliver Schöffski Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
MehrDie Konsolidierung im deutschen Krankenhausmarkt setzt sich fort. Ein Blick auf die aktuellsten Kennzahlen des Sektors
Die Konsolidierung im deutschen Krankenhausmarkt setzt sich fort Ein Blick auf die aktuellsten Kennzahlen des Sektors München, Oktober 2017 Zusammenfassung Die Zahl stationär behandelter Patienten hat
MehrAntrag auf Anerkennung als Belegarzt
Abteilung Sicherstellung Fax 06131 326-152 Antrag auf Anerkennung als Belegarzt Personalien Titel, Name, Vorname Praxisanschrift (PLZ, Ort, Straße) Telefon (Praxis) Telefax (Praxis) E-Mail Facharztanerkennung
MehrVereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren. gem. 73c SGB V. zwischen
Vereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren und Akupunktur gem. 73c SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt Lüneburger Str. 4 39104 Magdeburg (AOK) und der Kassenärztlichen
MehrAntrag auf Veränderung bzgl. eines MVZ
- 1 - Antrag auf Veränderung bzgl. eines MVZ Kassenärztliche Vereinigung Hessen Zulassungsausschuss für Ärzte und Zulassungsausschuss/Psychotherapie Postfach 15 02 04 60062 Frankfurt Eingangsstempel KVH
MehrTop. 3: Ärztliche Versorgung in der Region 18
Top. 3: Ärztliche Versorgung in der Region 18 Quelle. Münchner Merkur, 31.01.2013 Bettenanzahl der Kommunalen Klinik- Verbünde und Kliniken in der Region 18 Kreiskliniken Mühldorf am Inn insgesamt 375
MehrZulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (Für Ihre Unterlagen bestimmt)
- 1 - Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums sind gem. 95 Abs. 1,2 SGB V nachstehende Unterlagen
MehrArbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem
Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer
MehrVoraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in
Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund,
MehrDas Versorgungsstärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf Arztnetze
Das Versorgungsstärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf Arztnetze Symposium: Praxisnetze Randerscheinung von heute oder Blaupause für die Versorgung von morgen? Berlin, 20. März 2015 Dr. Andreas Gassen
MehrKrankenhausstatistik
Krankenhausstatistik Eckdaten I Krankenhäuser, Krankenhausbetten, Bettenauslastung Krankenhäuser Krankenhausbetten Bettenauslastung Anzahl in 1.000 in % Index (Jahr 2000 = ) 110 90 80 Krankenhäuser Betten
MehrArbeitsrechtliche Aspekte eines Medizinischen Versorgungszentrum aus der Sicht des Unternehmers Arzt
Arbeitsrechtliche Aspekte eines Medizinischen Versorgungszentrum aus der Sicht des Unternehmers vorgelegt von Dr.med. Roland E. Winkler 1. Einleitung Das Gesundheitswesenmodernierungsgesetz ( GMG ) beinhaltet
MehrGesundheitspolitische Lösungsansätze in Thüringen
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland - rechtsfähige Stiftung - Symposium in Berlin am 27. August 2009 Gesundheitspolitische Lösungsansätze in Thüringen Dipl.-Med.
MehrKooperationsformen allgemeiner Überblick
Kooperationsformen allgemeiner Überblick I. Überblick Nach dem bisherigen Recht gibt es zu den Formen ärztlicher Kooperation Bestimmungen mit unterschiedlicher Regelungstiefe. Bezogen auf das Kassenarztrecht
MehrAntrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.
MehrZulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (Für Ihre Unterlagen bestimmt)
- 1 - Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums sind gem. 95 Abs. 1,2 SGB V nachstehende Unterlagen
MehrHandlungsempfehlungen
Karlsruhe Zweites Plenum am 17. Juli 2013 Handlungsempfehlungen Arbeitsgruppe Ambulante ärztliche Versorgung Ausgangspunkt AG ist Zusammenschluss der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen im Landkreis
MehrStatut über die finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in der ambulanten Versorgung
Statut über die finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in der ambulanten Versorgung Kassenärztliche Vereinigung Saarland Körperschaft des öffentlichen Rechts Europaallee 7-9 66113 Saarbrücken
MehrArbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem
Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer
MehrAmbulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)
Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Natalie Baier FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität
MehrNeugründung eines medizinischen Versorgungszentrums aus betriebswirtschaftlicher Sicht
Edition Wirtschaft und Recht 9 Neugründung eines medizinischen Versorgungszentrums aus betriebswirtschaftlicher Sicht von Stephanie Florczak, Andreas Wien 1. Auflage Neugründung eines medizinischen Versorgungszentrums
MehrVeränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG
Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004
MehrHinrich Fromme. Die neue Zukunft der Gesundheitsimmobilie Medizinische Versorgungszentren Chancen und Risiken
Hinrich Fromme Die neue Zukunft der Gesundheitsimmobilie Medizinische Versorgungszentren Chancen und Risiken Arztpraxen in Deutschland: Außendarstellung 2008 MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM - Facharztzentrum
MehrGründung eines MVZ Erfahrungsbericht am Beispiel MVZ Hannover Oststadt. FHH meets economy 9. Oktober 2007
Gründung eines MVZ Erfahrungsbericht am Beispiel MVZ Hannover Oststadt FHH meets economy 9. Oktober 2007 IGM Institut für Gesundheitsmanagement 09. Oktober 2007 medura GmbH, Hannover Seite 1 Über die medura
Mehr2 Grundsteine für die erfolgreiche Niederlassung Übernahme und Gründung einer eigenen Arztpraxis... 15
VII 1 Die eigene Arztpraxis eine Einleitung.... 1 1.1 Die richtige Entscheidung Festlegen der Ziele... 2 1.2 Zusammenfassung.... 4 2 Grundsteine für die erfolgreiche Niederlassung... 5 2.1 Geben Sie Ihrer
MehrDezernat 4 Verträge und Verordnungsmanagement Abteilung 4.2 Flexible Versorgungsformen und Patientenorientierung
MVZ-Survey 2011 Medizinische Versorgungszentren in ländlichen Regionen Dezernat 4 Verträge und Verordnungsmanagement Abteilung 4.2 Flexible Versorgungsformen und Patientenorientierung Kassenärztliche Bundesvereinigung
MehrZwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse,
Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK Landesverband NORD, zugleich für die Krankenkasse für den Gartenbau und handelnd als Landesverband
MehrArzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018
Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13412 18. Wahlperiode 25.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, Azize Tank, weiterer Abgeordneter
MehrStädtisches Klinikum Brandenburg. MVZ als Chance für die Kliniken. Seite 1 Gabriele Wolter VKD / VDGH
Städtisches Klinikum Brandenburg MVZ als Chance für die Kliniken Seite 1 Gabriele Wolter VKD / VDGH 1. Überblick 2. Chancen eines MVZ für Kliniken 3. Risiken eines MVZ für Kliniken 4. Beispiel: Gesundheitszentrum
Mehr9. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen
9. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen Das MVZ in der Rheumatologie aus juristischer Sicht Berlin 17.05.2014 Rechtsanwalt Christian Koller Fachanwalt für Medizinrecht www.tacke-krafft.de
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 319. Sitzung am 18. Dezember 2013 Teil A
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 319. Sitzung am 18. Dezember 2013 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2014
MehrRLV QZV Kooperationszuschlag:
RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:
MehrVoraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in
Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Marion Henkel Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Düsseldorf,
MehrIn Kraft getreten am 1. Januar 2016.
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten
MehrArzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2017
Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2017 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,
MehrManagement von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich
Management von Gesundheitseinrichtungen Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich 14.04.2016 Schultz-Zehden Folie 1 Organisationsformen der ambulanten ärztlichen Versorgung
MehrTipps zur Gestaltung des Arbeitsvertrages
NARKA, Aachen (Workshop 1) 23.09.2016 Wechsel ins Angestelltenverhältnis - Angestellter als Vertragsarzt, was muss ich beachten? Tipps zur Gestaltung des Arbeitsvertrages Ass. iur. Evelyn Weis Juristin
MehrZulassungsverordnung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Psychotherapeuten
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Psychotherapeuten von Dr. jur. Rolf Schallen 7., neu bearbeitete und erweiterte Auflage Zulassungsverordnung
MehrMVZ-Survey Medizinische Versorgungszentren in ländlichen Regionen
Medizinische Versorgungszentren in ländlichen Regionen KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin 2012 Impressum: Kassenärztliche Bundesvereinigung Dezernat 4, Abteilung Flexible Versorgungsformen und
MehrAntrag auf Veränderung bzgl. eines MVZ (Bitte vollständig und in Großbuchstaben ausfüllen)
- 1 - Antrag auf Veränderung bzgl. eines MVZ (Bitte vollständig und in Großbuchstaben ausfüllen) Kassenärztliche Vereinigung Hessen Zulassungsausschuss für Ärzte und Zulassungsausschuss/Psychotherapie
MehrStatut über die finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in der ambulanten Versorgung
Statut über die finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in der ambulanten Versorgung Kassenärztliche Vereinigung Saarland Körperschaft des öffentlichen Rechts Europaallee 7-9 66113 Saarbrücken
MehrAktuelle Änderungen bei der Gründung von Gemeinschaftspraxen und MVZ sowie bei der Praxisnachfolge
MANAGEMENT-WORKSHOP Aktuelle Änderungen bei der Gründung von Gemeinschaftspraxen und MVZ sowie bei der Praxisnachfolge VORWORT INHALTE UND THEMEN Das Regelungen über die ärztliche Berufsausübung im Vertragsarztrecht
MehrAmbulante Leistungserbringung am Krankenhaus
Ambulante Leistungserbringung am Krankenhaus Prof. Dr. Reinhard Kiefer Neurologische Klinik Neurologische Praxis im MVZ Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme) Problemlage in Deutschland besteht traditionell
MehrAllgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V)
sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V) Stand: 17. November 2014 Begriff und Anwendungsbereich Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen alle fünf Jahre gegenüber ihrer KV nachweisen,
MehrStationsäquivalente Behandlung. Rechtliche Rahmenbedingungen
Stationsäquivalente Behandlung Rechtliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlagen - PsychVVG Änderung 39 Krankenhausbehandlung : Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär,
MehrZur Situation der MVZ - Lagebericht 2010
4. BMVZ-Jahreskongress Dr. Bernd Köppl Zur Situation der MVZ - Lagebericht 2010 Anzahl MVZ insgesamt III/2006 IV/2006 I/2007 II/2007 III/2007 IV/2007 I/2008 II/2008 III/2008 IV/2008 I/2009 II/2009 III/2009
Mehr4. MVZ-Survey der KBV. Medizinische Versorgungszentren in Deutschland
Medizinische Versorgungszentren in Deutschland 1 Impressum: Kassenärztliche Bundesvereinigung Dezernat 4, Abteilung Flexible Versorgungsformen und Patientenorientierung Dr. Bernhard Gibis Dr. Susanne Armbruster
MehrBerlin: Meinekestr. 13 D Berlin Germany Telefon: +49(0) Telefax: +49(0)
München: Widenmayerstr. 29 D-80538 München Germany Telefon: +49(0)89-210969-0 Telefax: +49(0)89-210969-99 E-mail: munich@eep-law.de www.eep-law.de Berlin: Meinekestr. 13 D-10719 Berlin Germany Telefon:
MehrOrganisationsstrukturen in der ambulanten Versorgung
Organisationsstrukturen in der ambulanten Versorgung M. Pöllath Chirurgische Praxisklinik MVZ Sulzbach-Rosenberg Der Vortragende erklärt, sämtliche Kosten, die für Anfertigung und Präsentation dieses Referats
MehrAntrag. auf Anerkennung als Belegarzt
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Anerkennung als Belegarzt 1. Allgemeine Angaben Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber,
MehrNewsletter November 2014
Newsletter November 2014 Inhaltsverzeichnis Bereitschaftsdienst / Notdienst von Ärzten im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)... 2 Gesellschafterwechsel in Medizinischen Versorgungszentren... 4 Gewerbesteuer
MehrAltersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch
Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch Kassenärztliche Bundesvereinigung Allgemeine Entwicklung in Deutschland Rheumatologen
MehrDr. med. Thomas Fischbach
Zukunft der ambulanten pädiatrischen Versorgung aus Sicht der KBV 110. DGKJ - Jahrestagung Leipzig, 12. September 2014 Dr. med. Thomas Fischbach Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Facharzt für Anaesthesiologie
MehrDipl. Volkswirt Ralf-M. Lehnen - Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. -
2 Der Patient erwartet eine schnelle und vollumfängliche Untersuchung und Behandlung Deshalb deutliche Zunahme der ambulanten Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser ( bundesweit liegt die Steigerungsrate
MehrNeue Organisations- und Betriebsformen in der ambulanten Versorgung - MVZ & Angestellte Ärzte -
die Plattform für zukunftssichere Kooperationen in der Gesundheitsversorgung Berlin 29. Oktober 2015 Neue Organisations- und Betriebsformen in der ambulanten Versorgung - MVZ & Angestellte Ärzte - Dr.
MehrVereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V
Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg - nachfolgend KVSA genannt
MehrDie Patiomed AG - ein Unternehmen für Ärzte. Organisationen der Ärzteschaft als Unternehmensgründer der Patiomed
Aktiengesellschaft Die Patiomed AG - ein Unternehmen für Ärzte Organisationen der Ärzteschaft als Unternehmensgründer der Patiomed 2 Die Gesellschafterstruktur im Überblick Aeskulap-Stiftung KVmed GmbH
MehrArbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem
Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer
MehrAntrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.
MehrVertragsrechtliche Grundlagen der ärztlichen Existenzgründung
Vertragsrechtliche Grundlagen der ärztlichen Existenzgründung ndung Niederlassungsformen Praxisübernahme Ärztliche Kooperationen Medizinisches Versorgungszentrum Praxismiete Neuerungen (Berufsordnung,
MehrKV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten
MehrPsychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung
Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutenkammer Berlin 23.05. und 30.05.2016 RA Dr. Thomas Willaschek RA Dr. Thomas Willaschek Psychotherapeutisches MVZ Folie 1 111111 1 Agenda
MehrH e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g
H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 8 SGB V für das Jahr 2011 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
MehrA N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
KV RLP RZ Trier Postfach 2308 54213 Trier Abteilung Qualitätssicherung E-Mail genehmigung@kv-rlp.de Fax 0261 39002-170 06131 326-326 www.kv-rlp.de/251264 A N T R A G auf Genehmigung zur Teilnahme an der
MehrZukunftsorientiertes Handeln durch Vernetzung ambulanter und stationärer Angebote - MVZ/Gesundheitszentren/DMP
Zukunftsorientiertes Handeln durch Vernetzung ambulanter und stationärer Angebote - MVZ/Gesundheitszentren/DMP 1. cologne congress - MANAGED CARE Dipl.-Kfm. Gerold Abrahamczik Valetudo Unternehmensberatung
MehrInformationen zum Thema Zweigpraxis Häufig gestellte Fragen zum Verfahren
Informationen zum Thema Zweigpraxis Häufig gestellte Fragen zum Verfahren 1. Wer ist für meinen Antrag zuständig? Seite 2 2. Wie läuft das Verfahren bei der KV Nordrhein ab? Seite 2 3. Wer muss den Antrag
MehrVeränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG
--------- die Plattform für zukunftssichere Kooperationen in der Gesundheitsversorgung Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Ulrich Blondin Vorstand BMVZ
MehrDas MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung
Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 03. Dezember 2008 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung
MehrWettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick
Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Stefanie Gehrlein Leiterin des Referates Stationäre Versorgung und Tarifangelegenheiten des Hartmannbundes I. Sektorale Trennung
MehrMVZ-Update neue Chancen und ihre Risiken
neue Chancen und ihre Risiken Veranstaltung der Arbeitsgruppen Berufsrecht und Vertragsgestaltung Düsseldorf, 13. November 2015 Joachim Poetsch, Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht und Handels- und
MehrZur 'Förderung' von MVZ in EBM und HVM?
13. Dezember 2012 Lübeck / BMVZ-Regionaltagung Zur 'Förderung' von MVZ in EBM und HVM? Geschäftsführerin Bundesverband Medizinische Versorgungszentren Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung e.v. BMVZ
MehrDas Versorgungsstärkungsgesetz Konsequenzen im Zulassungsrecht
Das Versorgungsstärkungsgesetz Konsequenzen im Zulassungsrecht NARKA 2015 26.09.2015 Dr. jur. Ingo Pflugmacher Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Lehrbeauftragter für Medizinrecht
MehrRegelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V
Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf
MehrVersorgungsstrukturgesetz
Versorgungsstrukturgesetz - Die Rolle der Krankenhäuser einschließlich spezialärztlicher Versorgung - Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin
MehrBeste Versorgung durch Verzahnung der Sektoren?
Humboldt-Universität zu Berlin: Juristische Fakultät Beste Versorgung durch Verzahnung der Sektoren? Zulassungsbeschränkungen für medizinische Versorgungszentren - rechtswidrig? Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski
MehrMemorandum of Understanding
Memorandum of Understanding zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz,
MehrÄrztliche Versorgung im ländlichen Raum
Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum Instrumente des Handelns der KVSH bei der Sicherstellung 29.06.2011 KVSH-Präsentation Bianca Hartz Welche Weichen kann die KVSH stellen? 2 Arztzahlen der KVSH 5100
Mehrauf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Zulassungsausschuss-Ärzte-Dresden Postfach 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/581 20. Wahlperiode 31.05.11 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Schmitt (GAL) vom 23.05.11 und Antwort des Senats Betr.: Ärztinnen
Mehr(Für Kernspintomographie der Mamma und MR-Angiographie bitte gesonderten Antrag verwenden.) Name: Geburtsdatum: Facharzt-Anerkennung als: seit:
Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich Qualitätssicherung Neumühler Straße 22 19057 Schwerin Antrag auf Genehmigung zur Durchführung Abrechnung von Leistungen
MehrMVZ & Angestellte Ärzte
Berlin 17.9.2014 MVZ & Angestellte Ärzte 1) Lagebericht 2) Novellierungsbedarf beim Rechtsrahmen Vorstandsvorsitzender Bundesverband Medizinische Versorgungszentren Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung
Mehr