Das Versorgungsstärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf Arztnetze

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1 Das Versorgungsstärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf Arztnetze Symposium: Praxisnetze Randerscheinung von heute oder Blaupause für die Versorgung von morgen? Berlin, 20. März 2015 Dr. Andreas Gassen Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

2 Symposium Arztnetze Seite 2 Das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) die grundsätzliche Kritik der KBV Praxisaufkauf Krankenhausöffnung Kommunen als MVZ- Träger Termin- Service- Stellen Übertragung ärztlicher Leistungen

3 Symposium Arztnetze Seite 3 Praxisnetze im VSG 1. Verpflichtung zur Anerkennung 2. Verpflichtung zur Förderung aus der MGV

4 Symposium Arztnetze Seite 4 VSG Neuregelung 87b SGB V 87 b Abs. 2 S. 2 neu Der Verteilungsmaßstab hat der kooperativen Behandlung von Patienten in dafür gebildeten Versorgungsformen angemessen Rechnung zu tragen. Für Praxisnetze, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen anerkannt sind, müssen gesonderte Vergütungsregelungen vorgesehen werden; für solche Praxisnetze können auch eigene Honorarvolumen als Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen nach 87a Absatz 3 gebildet werden. 87b Abs. 4 Satz 4 Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben bis spätestens zum [einsetzen: Datum drei Monate nach Inkrafttreten gemäß Artikel 20 Absatz 1] Richtlinien nach Satz 1 zu beschließen. 1. Eingriff in die Honorarverteilungskompetenz der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung 2. Extrabudgetäre Förderung erforderlich

5 Symposium Arztnetze Seite 5 Ausgangspunkt: Rahmenvorgabe KBV nach 87b SGB V nach dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) 2012 Perspektiven VStG - wohnortnahe Versorgung sichern - Attraktivität der Niederlassung - strukturelle und prozessuale Entwicklungsimpulse 87b Rahmenvorgabe nach 87b SGB V - interdisziplinäre und bedarfsgerechte Kooperation (Pflegeheim)

6 Symposium Arztnetze Seite 6 Rahmenvorgabe: Versorgungsziele und -kriterien folgen dem Versorgungsauftrag Kooperative Berufsausübung Verbesserte Effizienz Patientensicherheit Therapiekoordination / -kontinuität Befähigung/Informierte Entscheidungsfindung Barrierefreiheit im Netz Fallbesprechungen Netzzentrierte QZ Sichere Kommunikation Gemeinsame Doku-Standards Kooperationen Darlegungsfähigkeit Beschleunigte Diagnose- u. Therapieprozesse Patientenzentrierung Wissensmanagement Patientenperspektive Wirtschaftlichkeitsverbesserungen Nutzung von QM

7 Förderung wohnortnaher Versorgung Symposium Arztnetze Seite 7 MVZ 95 SGB V zentral Praxisnetz 87b SGB V dezentral fachübergreifend wohnortnah fachübergreifend Leistungserbringerstatus: ja Leistungserbringerstatus: nein überwiegend angestellte Ärzte keine speziellen Anforderungen Freiberufler spezielle Anforderungen: Patientenzentrierung kooperative Berufsausübung verbesserte Effizienz

8 Symposium Arztnetze Seite 8 Inkrafttreten von Praxisnetzrichtlinien in den KVen Niedersachsen* (02/2013) geförderte Netze: Gesundheitsnetz Leinetal e. V. (10/14) plexxon GbR(10/14) Hamburg (03/2014) Schleswig-Holstein (07/2013) anerkannt: Ärztenetz Eutin-Malente (12/13) Herzogtum Lauenburg (2/14) PAN, Pinneberg (9/14) GRW, Gesundheitsnetz Region Wedel (9/14) Berlin (05/2014) anerkannt: PIBB: Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg (06/14) Westfalen-Lippe (01/2014) anerkannt: Bochum Borkum Bünde Lippe Marl Siegen Steinfurt Unna Witten * Förderrichtlinie bereits vor KBV-Rahmenvorgabe in Kraft getreten ** keine RL Baden-Württemberg** anerkannt: MQNK e. V., Kinzigtal (9/14) Sachsen-Anhalt (12/2013) Sachsen (01/2014) anerkannt nach Stufe 1: Leipziger Gesundheitsnetz (9/14) Bayern (06/2014) anerkannt: QuE Nürnberg (8/14)

9 Symposium Arztnetze Seite 9 Perspektive für Praxisnetze durch das VSG Innovationsfonds ab 2016 Förderung von Versorgungsformen und Versorgungsforschung Fördervolumen 300 Mio. jährlich (75% Versorgungsformen / 25% Versorgungsforschung) Telemedizin, strukturschwache Gebiete, Delegation, geriatrische Versorgung, AMTS bei multimorbiden Patienten Besondere Versorgung 140a neu Leistungssektorenübergreifend Interdisziplinär fachübergreifend Ambulante Versorgungsaufträge Nachweis der Wirtschaftlichkeit innerhalb von 4 Jahren

10 Symposium Arztnetze Seite 10 Mehr Sichtbarkeit im SGB V für anerkannte Netze? Innovationsfonds MVZ- Gründung Pflegeheimversorgung 119b SGB Besondere Versorgung 140a ff Palliativversorgung Entlassmanagement

11 Symposium Arztnetze Seite 11 Feldstudie zum elektronischen Arztbrief mit Arztnetzen Untersuchung in bestehenden Versorgungsstrukturen mit Sendern und Empfängern Evaluation zu kollegialem Nutzen, Praktikabilität und Technik Wesentliche Kooperationsinhalte Mind. 15 (max. 150) Netzmitglieder haben einen KV-Connect Account je Account 50 Registrierungspauschale Innerhalb der ersten 2 Quartale je BSNR mindestens 10 earztbriefe versenden und/oder empfangen, insgesamt mind. 50 earztbriefe versenden und/oder empfangen 350 je BSNR Teilnahme von Nicht-Netzmitgliedern und Krankenhäusern möglich Vergütung erfolgt an das Arztnetz Verwendung der Vergütung dem Arztnetz überlassen Begrenztes Budget! Ende der Feldstudie: Bereits 87 Starterpakete versandt

12 Symposium Arztnetze Seite 12 Praxisnetze als Inkubatoren und Blaupausen... und viele weitere Beispiele Entbürokratisierung Inkubatoren Arztbrief Innovatoren in der wohnortnahen Versorgung Qualitätsindikatoren Peer Review Oftmals mit Blaupausencharakter

13 Symposium Arztnetze Seite und Innovatoren der wohnortnahen Versorgung Horizontale indikationsunabhängige Vernetzung Förderung von Intra- und Interdisziplinarität Stabile zukunftsfähige Strukturen für Ärzte und Patienten Stärkung von Bottom-Up- Entwicklung

14 Symposium Arztnetze Seite 14 Netze stoßen auf wachsendes Interesse in der Ärzteschaft Neue Broschüre der KBV in Vorbereitung

15 Symposium Arztnetze Seite 15 Zusammenfassung 87b anerkannte Netze Renaissance Praxisnetze Erstmalig Definition anerkannte Netze Hohe Anforderungen Rahmenvorgabe VStG 87b SGB V Aber vergifteter Apfel : Förderung durch Umverteilung

16 Vielen Dank! Symposium Arztnetze Seite 16

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