Verzahnung der Sektoren Versorgungsgestaltung aus Sicht der KBV. Dipl.-Ing. Med.-Ök. Dorothy Mehnert, Leiterin Referat Krankenhaus in der KBV

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1 Verzahnung der Sektoren Versorgungsgestaltung aus Sicht der KBV Dipl.-Ing. Med.-Ök. Dorothy Mehnert, Leiterin Referat Krankenhaus in der KBV

2 DGTelemed Seite 2 Gemeinsam die Versorgungsqualität verbessern ambulanter und stationärer Sektor versorgen die Bevölkerung mit medizinischen Leistungen, aber getrennt durch Vergütung Planung Qualitätsanforderungen eingesetzte Informationstechnologie im KIS und AIS etc. hohe Kernkompetenz in beiden Sektoren vorhanden Verzahnung: Forderungen, diese Situation zu verbessern, bestehen seit sehr vielen Jahren, doch systematisch hat sich bisher nichts geändert

3 DGTelemed Seite 3 Rückblick: Ärztetage Themenschwerpunkte Deutsche Ärztetage 1970 in Stuttgart, 1971 in Mainz und 1976 in Düsseldorf haben die Zusammenarbeit der Sektoren gefordert Köln 1998: Konsenspapier der Ärzteschaft zur Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung erarbeitet Cottbus 1999: der Deutsche Ärztetag unterstützt eine engere Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen ist aus medizinischen und ökonomischen Gründen richtig Ulm 2008: sektorenübergreifende Kooperationsformen flexibel nutzen, sektorale Trennung soll aufgehoben werden Mainz 2009: Krankenhaus- und Vertragsärzte ergänzen sich als gleichberechtigte Partner Nürnberg 2012:?????

4 DGTelemed Seite 4 Versorgungsgestaltung Gesetzgeber unterstützt zunehmend die Verzahnung der Sektoren spiegelt sich in den letzten Gesundheitsreformen wider KBV hat dieses Thema aufgegriffen und in vielfältigen Aktivitäten umgesetzt Etablierung Referat Krankenhaus in der KBV Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit diversen Krankenhausträgern und dem Deutschen Landkreistag Herausforderung vor allem an den Schnittstellen der Einweisung und Entlassung aktuell erstellt: Checklisten zum ärztlichen Schnittstellenmanagement zwischen den Sektoren praktische Tests zur Umsetzung in diesem und im nächsten Jahr

5 DGTelemed Seite 5 Leitfaden Überleitungsmanagement Checklisten als Ergebnis einer Beauftragung durch KBV und BÄK erarbeitet unter Federführung durch das Zentrum für Qualität in der Medizin unter Beteiligung von KBV, BÄK und Krankenhausärzten Ansprechpartner behandelnder Arzt DKG informativ nach Fertigstellung in die erste Auflage eingebunden liegt bisher nur in Papierform vor soll langfristig auch elektronisch abgebildet werden

6 DGTelemed Seite 6 Konzept Kernprozesse an den Nahtstellen der ambulanten/stationären Versorgung (aus: MedTogether, Schnittstellenmanagement zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, BMG, Wien 2005)

7 DGTelemed Seite 7 Sektorenübergreifende Versorgung - Problemfelder Übergang stellt an Patienten, behandelnde Ärzte und weitere beteiligte Berufsgruppen besondere Herausforderungen Probleme sind vorhanden bei der Organisation der Behandlung mit unzureichend geklärten Zuständigkeiten und Aufgabenstellungen Informationsverluste sind an der Tagesordnung Behandlungsbrüche beim Wechsel von der Praxis ins Krankenhaus und zurück, z. B. bei der Medikation fehlende adäquate Kommunikation fehlender strukturierter Befund- und Datenaustausch kein einheitlicher elektronischer Datenaustausch

8 DGTelemed Seite 8 Checkliste Einweisung beschreibt notwendige Schritte für den Vertragsarzt für einen elektiven Eingriff eines Patienten in ein Krankenhaus Dokumentation der Indikationsstellung Vorschlag: Angabe des ICD-10-GM-Codes (in Verordnung von Krankenhausbehandlung, Stand 2008 nicht vorgeschrieben) ansonsten Daten aus dem AIS, Vorbefunde etc. Problem: keine elektronische Kommunikation, Daten liegen oft nicht strukturiert vor PVS-Systeme haben einen sehr unterschiedlichen Aufbau Gemeinsamkeiten? sehr differenzierte Auffassung zu den erforderlichen Unterlagen für den stationären Aufenthalt von Seiten der Vertragsärzte

9 DGTelemed Seite 9 Checkliste Einweisung Gespräch mit dem Patienten: geplante Maßnahmen, Behandlungsalternativen Zustimmung des Patienten zur Notwendigkeit einer stationären Behandlung bei Patienten mit gesetzlichen Betreuern schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich In Frage kommende Kliniken Probleme: Auswahl einer Klinik durch den Patienten ggf. erforderliche Maßnahmen vor Klinikaufenthalt, nicht eindeutig geregelt Medikamentenanamnese, Aktualisierung Formular?

10 DGTelemed Seite 10 Checkliste Einweisung Kontaktaufnahme mit dem Krankenhaus durch die Praxis Probleme:: Terminvereinbarung elektronisch? ev. weitere Untersuchungen erforderlich Formular, konkrete regionale Abstimmungen, Regelungen zu vorstationären Untersuchungen? Klärung Notwendigkeit Krankentransport elektronisch? Unterlagen liegen in der Praxis meist elektronisch vor und werden für das Krankenhaus in Papierform mitgegeben Patientenverfügung?

11 DGTelemed Seite 11 Resümee zum Schnittstellenmanagement Hemmnis einer vertieften Zusammenarbeit ist die vornehmlich in Papierform stattfindende Kommunikation sollte eigentlich längst überwunden sein zeitintensive Teilprozesse sind in jedem Bereich vorhanden Aufwand der Zusammenarbeit sinkt aber durch IT Kommunikationsfehler kommen durch die redundanzfreie Datenverarbeitung und einheitliche Datenbasis praktisch nicht mehr vor Zielstellung: gemeinsam am Wohl des Patienten arbeiten spezifische Arbeitsteilungen können vereinbart werden

12 DGTelemed Seite 12 GKV-VStG regelt: neue Aufgabe für die KBV Ergänzung 87 Abs. 2a SGB V* Bei der Überprüfung nach Absatz 2 Satz 2 prüft der Bewertungsausschuss bis spätestens zum 31. Oktober 2012, in welchem Umfang ambulante telemedizinische Leistungen erbracht werden können; auf dieser Grundlage beschließt er bis spätestens zum 31. März 2013, inwieweit der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen anzupassen ist. *Gesetzesbeschluss des Bundestages vom

13 DGTelemed Seite 13 Ambulante telemedizinische Leistungen TELEMEDIZIN Tele-Diagnostik und Tele-Therapie Datenübermittlung und Telekommunikation Arzt <> Arzt Arzt <> Patient Arzt <> MFA <> Patient MFA (Arzt) <> Patient Weitere Möglichkeiten der Delegation?!

14 DGTelemed Seite 14 Warum wird die Telemedizin perspektivisch wichtig? Demographische Entwicklung Zunahme der Single-Haushalte Hausarzt/Facharztmangel in der Fläche Zunehmende Autonomieansprüche gerade der älteren Bevölkerung

15 DGTelemed Seite 15 Fragen zur direkten Umsetzung der Telemedizin im EBM Welche Erkrankungen? Indikationsbezogen? Behandlungsbezogen? Kontextbezogen? Welche medizinischen Erfordernisse? Welche Qualifikationen? Welche Delegationsstufen? Welche Technik? Welche Kommunikationstechnik? Welche Messtechnik? Welche Wartung?

16 DGTelemed Seite 16 Recherche zu telemedizinischen Anwendungen Ergebnis: Die telemedizinische Betreuung von Patienten (Telemonitoring) ist vor allem bei chronischen Erkrankungen sinnvoll. Ausreichende Daten zur Nutzenbewertung liegen bisher für keine Erkrankung vor, eine Aufnahme in die Leitlinien wird von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften daher überwiegend abgelehnt. Die Aufnahme in den EBM lässt sich derzeit über Evidenz noch nicht begründen, der Einsatz von Telemonitoring in der Routineversorgung ist zu prüfen.

17 DGTelemed Seite 17 Weiterer gesetzlicher Auftrag: 87b Abs. 2 SGB V Unterstützung Praxisnetze Abs. 2: 2Der Verteilungsmaßstab hat der kooperativen Behandlung von Patienten in dafür gebildeten Versorgungsformen angemessen Rechnung zu tragen; dabei können auch gesonderte Vergütungsregelungen für vernetzte Praxen auch als ein eigenes Honorarvolumen als Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen nach 87a Absatz 3 vorgesehen werden, soweit dies einer Verbesserung der ambulanten Versorgung dient und das Praxisnetz von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannt wird. 17

18 DGTelemed Seite 18 Fortsetzung: Gesetzlicher Auftrag 87b Abs. 4 SGB V (4) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Vorgaben zur Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung nach Absatz 1 Satz 1 sowie Kriterien und Qualitätsanforderungen für die Anerkennung besonders förderungswürdiger Praxisnetze nach Absatz 2 Satz 2 als Rahmenvorgabe für Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigungen, insbesondere zu Versorgungszielen, im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu bestimmen. Darüber hinaus hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung Vorgaben insbesondere zu den Regelungen des Absatzes 2 Satz 1 bis 3 zu bestimmen; dabei ist das Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen herzustellen. Die Vorgaben nach den Sätzen 1 und 2 sind von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu beachten. 18

19 DGTelemed Seite 19 VStG: 87 b SGB V Arztnetz-Vergütung KV (Abs.2) Handlungsfeld KBV (Abs. 4) Art der Vorgabe Wirkung HVM hat koop. Vf zu fördern Vergütung: Vorgaben zu Abs. 2 Satz 1-3 im Benehmen mit GKV SV Vorgaben sind von KV zu beachten (Satz 3) Kann: Eigene Vergütungsregeln für AN Kann: Eigenes Honorarvolumen Bedingung: Versorgungsverbesserung KV-Anerkennung des Netzes Versorgungsziele, Kriterien, Qualitätsanforderungen für PN, Einvernehmen mit dem GKV-SV Anerkennung - KBV-Vorgaben zu Versorgungszielen Kriterien, Qualitätsanforderungen Rahmenvorgabe Abs. 4 Satz 3: von den KVen zu beachten 19

20 DGTelemed Seite 20 Ziele der Zusammenarbeit aus Sicht der KBV Vertrauen schaffen für neue Formen der Kooperation zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen in der medizinischen Versorgung Notwendigkeit, auch in strukturschwachen Gebieten eine leistungsfähige, patientenzentrierte Versorgung anzubieten die Qualität der Versorgung, die Nutzung des medizinischen Fortschritts und die Flexibilität des Versorgungsangebots steigern vermeidbare Arbeits- und Kostenbelastung, Bürokratieabbau sowie durch Abstimmung eine bessere Nutzung personeller, apparativer und räumlicher Kapazitäten bewirken elektronische Kommunikation muss den Ärzten und den Patienten dienen Reduzierung der Schnittstellen

21 DGTelemed Seite 21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontaktdaten: Dorothy Mehnert Leitung Referat Krankenhaus Tel.-Nr.: 030/

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