Große Kreisstadt Görlitz

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1 Große Kreisstadt Görlitz Beschlussvorlage STR/0853-a/09-14 Geschäftsbereich/Amt Bezugs-Nr. Amtsleiter/in Vorlagen-Datum Büro des Bürgermeisters II/09/03/2014 Wieler, Michael Gremium Termin Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus Stadtrat beschließend öffentlich 1. Gegenstand: Konzept zur Erarbeitung der Satzung "Bürgerschaftliche Beteiligung in der Stadt Görlitz" - gesetzl. Grundl.: Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Görlitz - Anlagen: Anlage 1 - STR Beschluss Anlage 2 - Görlitzer Tempelmodell Anlage 3 - Bürgerschaftliche Beteiligung Konzeptentwurf 2. Beschlussantrag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt 1. auf der Grundlage des beigefügten Konzeptentwurfs (Anlage 3) eine Satzung zur Bürgerschaftlichen Beteiligung in der Stadt Görlitz auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen, und 2. parallel zur Erarbeitung der Satzung unter besonderer Berücksichtigung der vorgesehenen Beteiligungsräume einen Prozess der Bürgerbeteiligung zu initiieren, in welchem die Bürger umfassend über Formen und Absicht bürgerschaftlicher Beteiligung informiert und angehört werden. 3. Vortrag: Mit Beschluss STR/0726/09-14 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, dem Stadtrat bis November 2013 den Entwurf eines umfassenden Konzeptes der mitgestaltenden Bürgerbeteiligung in Görlitz vorzulegen. Grundlage für den Konzeptentwurf (Anlage 3) bilden eine umfangreiche Recherche über praktizierte Bürgerschaftliche Beteiligung in anderen Städten, eine Zusammenstellung von Grundla-

2 gen und Elementen der Bürgerbeteiligung sowie die Entwicklung eines Görlitzer Modells der Bürgerschaftlichen Beteiligung Tempelmodell (Anlage 2). Diese Materialien wurden durch Studentinnen der Hochschule Zittau/Görlitz zusammengestellt bzw. entwickelt und den Stadträten in Vorbereitung des Workshops im Sommer 2013 übergeben. Der o.g. STR-Beschluss sieht vor, den Konzeptentwurf, nachdem er als Grundlage für die weitere Arbeit akzeptiert wurde, im Laufe des Jahres 2014 u.a. mit den Görlitzer Bürgern und Bürgerinnen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, den Ortschaftsräten sowie weiteren Betroffenen zu diskutieren und die Ergebnisse dieser Beteiligung in die Erarbeitung der Satzung einfließen zu lassen. Die Satzung zur Bürgerschaftlichen Beteiligung in der Stadt Görlitz wird dem Stadtrat Ende des Jahrs 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt. 4. Finanzielle Auswirkungen: Einnahmen Ausgaben Folgekosten: Deckungsvor- Einnahmen Ausgaben schlag EUR EUR EUR EUR EUR HHst HHst HHst HHst HHst EUR EUR EUR EUR EUR HHst HHst HHst HHst HHst Amtsleiter/in... (Unterschrift/Datum) Beigeordneter... (Unterschrift/Datum) Siegfried Deinege... Oberbürgermeister (Unterschrift/Datum) Bezugs-Nr. Seite 2

3 Mareen Kirschen, Carolin Julia Rose 18. Oktober 2013 Entwurf: Mareen Kirschen, Julia Rose grafische Umsetzung: Rudi Kirschen 1

4 Konzeptentwurf für eine Satzung zur Bürgerschaftlichen Beteiligung in der Großen Kreisstadt Görlitz Der Gesamtrahmen der bürgerschaftlichen Beteiligung in der Stadt Görlitz soll in einer Satzung zur Bürgerbeteiligung in Görlitz geregelt werden. Die im bisherigen Erarbeitungsprozess zusammengetragenen Materialien geben einen umfassenden Überblick über Konzepte der Bürgerbeteiligung, die gegenwärtig von Städten in Deutschland praktiziert und angestrebt werden. Die Materialien wurden den Stadträten mit der DVD Bürgerschaftliche Beteiligung in Deutschland Ein interaktiver Reiseführer übergeben. Eine erste Auswertung des Materials wurde mit dem Grundlagenpapier zur bürgerschaftlichen Beteiligung in der Stadt Görlitz geleistet, in dem für Görlitz ein Vier-Säulen Konzept ( Tempelmodell ) für eine optimierte Bürgerbeteiligung vorgeschlagen wird. Dieses soll den Kern für die inhaltliche Struktur der Satzung zur Bürgerbeteiligung in der Großen Kreisstadt Görlitz bilden. In einer Präambel soll zunächst die politische Motivation und Absicht dargestellt werden, die der Stadtrat mit dem Erlass der Satzung verbindet. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zu den Begriffen Transparenz, Information, Kommunikation und Partizipation in der Darstellung des Tempelmodells genommen, welche als Tempelstufen die Basis jeder bürgerschaftlichen Beteiligung darstellen. Die Absicht, den Bürgern entscheidungsrelevante Informationen zeitgerecht, transparent und barrierefrei verständlich zur Verfügung zu stellen, hat in verschiedenen Städten zum Erlass einer eigenen Informationsfreiheitssatzung geführt. Im weiteren Erarbeitungsprozess der Beteiligungssatzung soll daher überprüft werden, ob der flankierende Erlass einer eigenen Informationsfreiheitssatzung auch in Görlitz förderlich sein kann oder ob ausreichende Voraussetzungen für den freien Zugang zu entscheidungsrelevanten Informationen im Rahmen der Beteiligungssatzung geschaffen werden können. Inhaltlicher Kern der Beteiligungssatzung sollen die vier Handlungsfelder sein, welche im vorgeschlagenen Tempelmodell die Säulen bilden: 1. Beteiligung an der Aufstellung des Haushaltes 2. Vorhabenbezogene Beteiligung 3. Stadtteil- und ortschaftsbezogene Beteiligung 4. Zielgruppenorientierte Beteiligung Diese vier Beteiligungsfelder sind geeignet, den gesamten Umfang des kommunalen Verwaltungshandelns abzubilden und erfordern jeweils einen unterschiedliche Handlungs- und Regelungsansatz. Die Praxis in vielen Gemeinden zeigt, dass in keinem Fall Konzepte der Bürgerbeteiligung auf breiter Front in allen ausgewählten Handlungsfeldern angegangen werden, sondern eine schrittweise Einführung erfolgt. Dies wird auch für die Stadt Görlitz empfohlen.

5 Mit einer Beteiligung an der Aufstellung des Haushaltes sind nicht die bereits praktizierten Vorgaben der Gemeindeordnung gemeint, also die Möglichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Haushaltes Einwendungen machen zu können, über deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung der Gemeinderat dann in Abwägung entscheidet. Vielmehr zielt die Beteiligung auf eine frühzeitige und aktive Einbeziehung der interessierten Bürgerschaft bereits in der Erarbeitungsphase des Haushaltes ab (s. hierzu Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine über den Status quo hinausgehende Beteiligung an der Aufstellung des Haushaltes vor dem Hintergrund der Einführung der doppischen Haushaltsführung nicht von Beginn an als Handlungsfeld zu öffnen. Sowohl die besondere Arbeitsbelastung des Amtes für Stadtfinanzen und der mit Doppikeinführung betrauten Sachbereiche in den einzelnen Ämtern, als auch die mangelnde Vertrautheit aller Beteiligten mit dem neuen System der Haushaltsführung sprechen dafür, eine verstärkte informelle Beteiligung an der Haushaltsaufstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu beginnen. Es wird vorgeschlagen, die Voraussetzungen hierfür zwei Jahre nach vollständiger Einführung der Doppik zu überprüfen und dem Stadtrat hierüber Bericht zu erstatten. Die Intention einer über die Vorgaben der Gemeindeordnung hinausgehenden bürgerlichen Beteiligung an der Aufstellung des Haushaltes soll im Grundsatz aber bereits jetzt in der Beteiligungssatzung berücksichtigt werden. Die vorhabenbezogene Beteiligung ist in der Praxis so vielfältig und differenziert, dass es nicht sinnvoll möglich ist, einen festen und abgeschlossenen Kanon an Beteiligungsformen satzungsmäßig festzulegen, auf die im Einzelfall zurückgegriffen wird. Daher wird vorgeschlagen, dass jede Beschlussvorlage zukünftig eine Rubrik enthalten soll, in welcher der Aspekt der Bürgerbeteiligung abzuhandeln ist. Entweder ist zu begründen, warum eine Bürgerbeteiligung nicht erforderlich ist oder wie eine Bürgerbeteiligung erfolgen soll. Das beschließende Gremium kann diesen Beteiligungsvorschlag der Verwaltung dann bestätigen oder ändern, um für jeden Einzelfall einen bestmöglichen Beteiligungsansatz festzulegen. Die Stadtteil- und ortschaftsbezogene Beteiligung soll den Bürgern die Möglichkeit geben, in einem klar definierten Rahmen und Verfahren und ausgestattet mit einem überschaubaren Budget, Entscheidungen für ihr unmittelbares Lebensumfeld treffen zu können. Sei es die Anschaffung einer Bank oder eines Spielgerätes, die Unterstützung eines Straßenfestes, eine Stadtteilzeitung, eine gewünschte Bepflanzung o.ä., regelmäßig erreichen die Verwaltung derartige Anliegen, die im Rahmen der großflächigen Aufgabenerfüllung der Sachgebiete keine Priorität haben können. Zu diesem Zweck soll das Stadtgebiet in Beteiligungsräume eingeteilt werden. Das jeweilige Stadtteilbudget soll 1 /Einwohner/Jahr betragen und von der Verwaltung nach Vorgabe der Vertretungen der Beteiligungsräume verwendet werden. Die Verwendung/Auftragsvergabe durch die Verwaltung wird in Betracht gezogen, weil die Stadtteilvertretungen möglichst informell und niederschwellig agieren sollen. Zwar soll die Möglichkeit, dass sich eine Stadtteilvertretung als rechtsfähige Geschäftsperson organisiert nicht ausgeschlossen, aber auch nicht gefordert werden, da dies die Mitwirkungsbereitschaft einschränken könnte. Bei einer Auftragsauslösung durch die Verwaltung besteht zudem die Möglichkeit einer Beratung der Stadtteilvertretungen.

6 Die Form der Wahl und Bestätigung der Stadtteilvertretungen ist in der weiteren Untersetzung des Konzeptes der Bürgerbeteiligung nach näher zu untersetzen und in der Satzung entsprechend zu berücksichtigen. Die zielgruppenbezogene Beteiligung geht davon aus, dass es für das Verwaltungshandeln kontinuierlich relevante Adressatengruppen gibt, für die ein geeignetes ständiges Dialogformat aufgebaut werden sollte. Solche Adressaten können Familien, Jugendliche, Senioren oder andere Gruppen der Bevölkerung sein, die ggf. noch zu identifizieren sind. Es wird vorgeschlagen, für die Identifizierung entsprechender Adressatengruppen ein eigenes Beteiligungsformat zu entwickeln und durchzuführen. Die Organisation und Betreuung der bürgerschaftlichen Beteiligung ist ein nicht zu unterschätzender, dauerhafter Aufwand innerhalb der Verwaltung. Während dieser Aufwand im Hinblick auf die zielgruppenbezogene Beteiligung sowie die Beteiligung bei der Haushaltsaufstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt wird beschrieben werden können, zeichnet sich der Aufwand bei den anderen zwei Säulen des Modells schon einigermaßen nachvollziehbar ab. Die Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen ist in der Beteiligungssatzung mit Haushaltsrelevanz festzulegen. So erfordert die vorhabenbezogene Beteiligung die ständige Fortschreibung einer auf das Wesentliche reduzierten sowie in verständlicher Form und Sprache gehaltenen Informationsplattform zu allen wesentlichen Projekten. Beteiligungsformate (Veranstaltungen, Befragungen, Medien ) müssen kompetent vorbereitet und durchgeführt werden und dürfen konzeptionell und organisatorisch nicht allein den fachlich zuständigen Sachgebieten überlassen bleiben. Im Rahmen der stadtteilbezogenen Bürgerbeteiligung ist eine Kontaktstelle erforderlich, an die sich Bürger wenden können. Die ehrenamtlichen Stadtteilvertreter werden möglicherweise in der Lage sein, Nachrichten, die per eingehen in zumutbaren Zeiträumen zu behandeln und zu beantworten. Eine Koordinierungsstelle, bei der telefonisch Anliegen vorgetragen werden, wird ehrenamtlich allerdings kaum leistbar sein. Auch ist zu bezweifeln, dass ehrenamtlich Tätige bereit sind, ihre Privatadresse für die postalisch Adressierung von Bürgeranliegen zur Verfügung zu stellen, was auch nicht im Interesse der Sache sein kann, weil Wechsel in der Stadtteilvertretung und damit verbundene Adressänderungen gegenüber der Bevölkerung im Beteiligungsraum nicht mit vertretbarem Aufwand kommuniziert werden könnten. Vor dem Hintergrund der bisherigen konzeptionellen Arbeit zur Bürgerbeteiligung in Görlitz wird eingeschätzt, dass als Personalressource eine Vollzeitstelle erforderlich sein wird, um den anfallenden Informations-, Kommunikations- und Organisationsaufwand zu bearbeiten. Es wird empfohlen, die zu schaffende Stelle aus dem vorhandenen Personalbestand der Verwaltung zu besetzen und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit anzusiedeln. Darüber hinaus sind finanzielle Mittel notwendig, um Informationsmaterialien zu erstellen, Beteiligungsveranstaltungen zu organisieren, Befragungen zu konzipieren, durchzuführen und auszuwerten, u.ä. Vorbehaltlich einer detaillierteren Untersetzung bei der weiteren Konzepterstellung werden hierfür vorläufig bis veranschlagt.

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