Vertrag über die Organisation und die Durchführung von Auslandsaufenthalten in Partnerländern des Freistaats Bayern Botschafter Bayerns

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vertrag über die Organisation und die Durchführung von Auslandsaufenthalten in Partnerländern des Freistaats Bayern Botschafter Bayerns"

Transkript

1 Seite 1 von 8 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Peter Müller für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, München vertreten durch Herrn MR Thomas Mayer - nachstehend Auftraggeber genannt - und - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über die Organisation und die Durchführung von Auslandsaufenthalten in Partnerländern des Freistaats Bayern Botschafter Bayerns

2 Seite 2 von 8 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftragnehmer ist entsprechend der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen vom und den Bestimmungen dieses Vertrags verpflichtet, Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern in Partnerländern des Freistaats Bayern zu organisieren und durchzuführen. (2) Grundlagen und Bestandteil dieses Vertrags sind: - die Vergabeunterlagen vom das Angebot des Auftragnehmers vom.. - Konkretisierungen, die aufgrund von Bieterfragen und Antworten eingetreten sind und entsprechend den Vergabeunterlagen auf der Homepage des StMUK eingestellt waren. 2 Vergütung (1) Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt nach Maßgabe des für das jeweilige Land und Programmjahr angebotenen Programmfestpreises und setzt sich anteilig zusammen aus einem von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern (Stipendiaten) bzw. deren Erziehungsberechtigten zu erbringenden Eigenanteil und dem (Teil-)stipendium des Auftraggebers. Die Höhe des Teilstipendiums wird vom Auftraggeber für jedes Partnerland jeweils bezogen auf das Programmjahr vor der Auswahl der Stipendiaten festgesetzt. (2) Die Programmplätze müssen vom Auftragnehmer tatsächlich zu den im Angebot angegebenen Preisen angeboten und die Auslandsaufenthalte zu diesem Preis durchgeführt werden. Der Auftragnehmer darf für die gemäß 1 zu erbringenden Leistungen von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern (Stipendiaten) bzw. deren Erziehungsberechtigten keine weitere Vergütung als den in Abs. 1 genannten Eigenanteil fordern. (3) Zusätzliche Forderungen, z.b. aufgrund nachträglich gestiegener Personalkosten

3 Seite 3 von 8 oder aufgrund von Wechselkursschwankungen, können vom Auftragnehmer weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern (Stipendiaten) bzw. deren Erziehungsberechtigten geltend gemacht werden. (4) Der vom Auftraggeber für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (Stipendiaten) übernommene Anteil am Programmpreis für das jeweilige Land und Programmjahr (Teilstipendium) wird mit den folgenden Zahlungszielen direkt an den Auftragnehmer ausgezahlt: - Eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % des gewährten Teilstipendiums erfolgt zum des jeweiligen Abreisejahres, sofern der Auftragnehmer das Verzeichnis der Bewerberinnen und Bewerber so rechtzeitig vorgelegt hat, dass die Auswahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (Stipendiaten) und die Anweisung der Zahlung vom Auftraggeber rechtzeitig veranlasst werden konnte. In allen anderen Fällen erfolgt die Anweisung der Abschlagszahlung unverzüglich nach endgültiger Auswahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (Stipendiaten) durch den Auftraggeber. Die Restzahlung in Höhe von 20 % des Teilstipendiums erfolgt nach vollständig erbrachter Leistung, insbesondere nach Abschluss des Nachbereitungsseminars, und nach Vorlage des Abschlussberichts und einer vollständigen Abrechnung zum Jahresende des Rückkehrjahres (für das Austauschjahr 2014/15 ist dies der und für das Austauschjahr 2015/16 ist dies der ). Für unter Vorbehalt gewährte Teilstipendien ist 4 zu beachten. (5) Die Zahlung erfolgt durch Anweisung auf das von dem Auftragnehmer angegebene Bankkonto. (6) Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

4 Seite 4 von 8 3 Rückzahlungspflichten (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das für eine Schülerin bzw. einen Schüler für das jeweilige Gastland gewährte Teilstipendium an den Auftraggeber zurückzuzahlen, wenn - die Schülerin oder der Schüler bzw. deren oder dessen Erziehungs-- berechtigte vor Reisebeginn vom Vertrag mit dem Auftragnehmer zurücktritt bzw. aus sonstigen Gründen der Auslandsaufenthalt endgültig nicht angetreten wird. Weitere Zahlungen durch den Auftraggeber werden nicht geleistet und das (Teil-)Stipendium entfällt. Unberührt bleibt die Möglichkeit, rechtzeitig im Einvernehmen mit dem Auftraggeber eine Ersatzschülerin oder einen Ersatzschüler zu benennen und dieser bzw. diesem das Teilstipendium zuzuwenden. - ein Aufenthalt in einem Partnerland aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler, deren oder dessen Erziehungsberechtigten oder vom Auftragnehmer zu vertreten sind, vorzeitig beendet wird. Der Auftraggeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob das Teilstipendium vollständig oder nur teilweise und ggf. in welcher Höhe zurückzuzahlen ist. Der Auftragnehmer kann im Vertrag mit den Stipendiatinnen/Stipendiaten bzw. deren Erziehungsberechtigten entsprechende Vorkehrungen zum Ausgleich seiner Aufwendungen zu treffen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Rückzahlungspflicht auf Umständen beruht, die der Auftragnehmer zu vertreten hat. 4 Sonderregelungen für Stipendien unter Vorbehalt (1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Anschluss an den Erwerb des mittleren Schulabschlusses und vor dem Besuch eines Gymnasiums oder der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule einen Schulbesuch im Ausland anstreben, steht die (Teil-)Stipendienzusage unter dem Vorbehalt, dass die geltenden Zulassungsvoraussetzungen für die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule bzw. des Gymnasiums erfüllt und die Schülerinnen bzw. Schüler dort beurlaubt werden.

5 Seite 5 von 8 (2) Werden die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt und/oder die Schülerin/der Schüler nicht beurlaubt, wird die (Teil-)Stipendienzusage widerrufen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auslandsaufenthalt bereits angetreten wurde. Der Auftragnehmer hat hierauf hinzuweisen. (3) Wird die Teilstipendienzusage widerrufen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, das für diese Schülerin bzw. diesen Schüler gewährte Teilstipendium in voller Höhe an den Auftraggeber zurückzuzahlen. Zahlungen, die seitens des Auftraggebers an den Auftragnehmer geleistet werden, stehen in diesen Fällen unter dem Vorbehalt des Widerrufs bis zur endgültigen (Teil-)Stipendiengewährung. (4) Der Auftragnehmer kann für den Fall, dass das (Teil-)Stipendium gem. Abs. 2 und 3 widerrufen und zurückzugewähren ist, im Vertrag mit den Stipendiatinnen/ Stipendiaten bzw. deren Erziehungsberechtigten entsprechende Vorkehrungen zum Ausgleich seiner Aufwendungen und hat dann die Schülerin/ / den Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte darauf ausdrücklich hinzuweisen. 5 Vertragsverhältnis zwischen der Schülerin/dem Schüler bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigten und dem Auftragnehmer (1) Der Auftragnehmer schließt mit den Schülerinnen/den Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten einen Vertrag über den jeweiligen Auslandsaufenthalt der entsprechenden Schülerin/des entsprechenden Schülers. Der Auftraggeber wird nicht Vertragspartner dieses Vertrages und haftet weder gegenüber dem Auftragnehmer noch gegenüber den Schülerinnen/Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten für die dort geregelten Rechte und Pflichten. In diesem Vertrag ist darauf hinzuweisen, dass sich keine Haftung des Auftraggebers aus diesem Vertrag ergibt. (2) In den Vertrag zwischen Auftragnehmer und Schülerin/Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten sind folgende Regelungen gegebenenfalls auch als verbindliche Vertragsergänzung aufzunehmen: a. Für den Fall, dass ein Stipendium beantragt ist und der Vertragsschluss vor der Entscheidung über die Stipendiengewährung erfolgt, ist der

6 Seite 6 von 8 Schülerin/dem Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten ein Rücktrittsrecht für den Fall der Ablehnung des Stipendiums einzuräumen. Bei Ausübung dieses Rücktrittsrechts dürfen dem Schüler/der Schülerin bzw. deren Erziehungsberechtigten keine Kosten entstehen. b. Soweit im Rahmen des Vertrages Daten der Schülerin/des Schülers erhoben, gespeichert, genutzt, verarbeitet oder weitergegeben werden, sind mit der Schülerin/dem Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten die erforderlichen Regelungen zum Datenschutz zu treffen. Insbesondere ist im Falle der Stipendienbeantragung die Einwilligung der Schülerin/des Schülers bzw. deren Erziehungsberechtigten einzuholen für eine Weiterleitung/Weitergabe der Daten an den Auftraggeber zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung durch den Auftraggeber im Rahmen der Stipendienprogramms. c. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zusammen mit der Übermittlung der Stipendienzusage, eine vom Auftragnehmer erstellte Einverständniserklärung zugunsten des Auftraggebers zur Veröffentlichung von Erfahrungsberichten über das Auslandsjahr im Rahmen des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns an die Stipendiaten zu übersenden und die ausgefüllten Erklärungen dann an den Auftraggeber zu übermitteln. d. In den Vertrag des Auftragnehmers mit den Stipendiaten bzw. deren Erziehungsberechtigten ist eine Klausel aufzunehmen, die den Auftraggeber als Förderer berechtigt, eine Kopie des abgeschlossen Vertrags einschließlich Zahlungsplan/Zahlungsvereinbarung zu fordern und zu erhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Kopie aller mit den Stipendiaten bzw. deren Erziehungsberechtigten geschlossenen Verträge nach erfolgter Stipendienzusage mit dem aktuellen Zahlungsplan/der aktuellen Zahlungsvereinbarung an den Auftraggeber zu übermitteln. 4 Ausführung durch Subunternehmer Sofern der Auftragnehmer die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise Subun-

7 Seite 7 von 8 ternehmern überträgt, hat er den Einsatz und die Leistungen dieser selbständig und eigenverantwortlich zu koordinieren. Der Auftragnehmer wird Subunternehmer selbständig und eigenverantwortlich ordnungsgemäß überwachen und deren Leistungserbringung ordnungsgemäß kontrollieren. 5 Vertraulichkeitszusage (1) Der Auftragnehmer hat alle ihm bei der Durchführung des Vertrags bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse Dritten gegenüber geheim zu halten, soweit ihn der Auftraggeber nicht in schriftlicher Form hiervon entbindet. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. (2) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Vertrags befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Für Verletzungen der Vorschriften haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. 6 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München. (3) Für das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien und für die Durchführung des Vertrags gelten im Übrigen die allgemeinen Rechtsvorschriften. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sind Bestandteil dieses Vertrages. (4) Vertrags- und Projektsprache ist Deutsch.

8 Seite 8 von 8 (5) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. (6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrags im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. (7) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung., den München, den MR Thomas Mayer

Zwischen. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen:

Zwischen. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Seite 1 von 11 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Peter Müller für das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Salvatorstraße

Mehr

Zwischen. dem Freistaat Bayern,

Zwischen. dem Freistaat Bayern, Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, vertreten durch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit,

Mehr

Zwischen. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über

Zwischen. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, vertreten durch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit,

Mehr

Layout-Rahmenvertrag im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Layout-Rahmenvertrag im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch

Mehr

Vertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München

Vertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München Anlage 3 Vertrag über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, 80797 München zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und

Mehr

Zwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über

Zwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über Seite 1 von 6 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch Herrn

Mehr

Vertrag über eine Dienstleistung

Vertrag über eine Dienstleistung Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Vertrag. über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare

Vertrag. über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare Vertrag über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, letzteres

Mehr

B e r a t e r v e r t r a g

B e r a t e r v e r t r a g B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer) Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg, Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Zwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt - und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen:

Zwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt - und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, dieses vertreten durch die Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München,

Mehr

Für die Schülerin / den Schüler. geboren am

Für die Schülerin / den Schüler. geboren am Für die Schülerin / den Schüler geboren am Beginn des Schulbesuchs an der DSO (Monat, Jahr, Klasse) Vorbemerkungen: Die Deutsche Schule Oslo Max Tau ist eine Begegnungsschule, an der Schülerinnen und Schüler

Mehr

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt

Mehr

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und

Beratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und Beratungsvertrag Zwischen Max Mustermann GmbH Musterstraße 100 12345 Musterhausen (Auftraggeber) und Kostenmanagement-Service-Schleger (KMS) Kölner Straße 99 51429 Bergisch Gladbach (Auftragnehmer) 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Dr. Thiele IT-Beratung

Dr. Thiele IT-Beratung Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag zur Erstellung eines Altersvorsorge-Checks zwischen fps financial planning services GmbH, Waldstraße 6a, 65187 Wiesbaden - nachstehend "Auftragnehmer" genannt - und Titel, Vorname,

Mehr

Arbeitshilfe Checkliste für die Vertragsprüfung

Arbeitshilfe Checkliste für die Vertragsprüfung Arbeitshilfe Checkliste für die Vertragsprüfung Wichtige Hinweise vorab: Aufgrund der vielen unterschiedlichen Anwenderinnen und Anwender kann die Checkliste nur Mindestbestandteile und Mindestinhalte

Mehr

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in

Mehr

Dienstleistungsvertrag. c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee Norderstedt. - nachstehend Auftraggeber genannt

Dienstleistungsvertrag. c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee Norderstedt. - nachstehend Auftraggeber genannt Dienstleistungsvertrag Zwischen Stadt Norderstedt c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee 64 66 22846 Norderstedt - nachstehend Auftraggeber genannt und - nachstehend Auftragnehmer

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und Qualimentor, Inh. Matthias Sauer, Birkenweg 58, Prien am Chiemsee (Auftragnehmer)

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und Qualimentor, Inh. Matthias Sauer, Birkenweg 58, Prien am Chiemsee (Auftragnehmer) Beratungsvertrag Zwischen...... (Auftraggeber) und Qualimentor, Inh. Matthias Sauer, Birkenweg 58, 83209 Prien am Chiemsee (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Rahmenvertrag. für die Druckaufträge des StMAS für die Jahre 2016 bis 2019

Rahmenvertrag. für die Druckaufträge des StMAS für die Jahre 2016 bis 2019 S5/0271.01-1/142 Anlage 4 Rahmenvertrag für die Druckaufträge des StMAS für die Jahre 2016 bis 2019 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales,

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Werkvertrag. als Auftragnehmer

Werkvertrag. als Auftragnehmer Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von

Mehr

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien

Mehr

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten

Mehr

Mez & Menzel Betreuungsnetzwerk. (rechtlicher Betreuer)

Mez & Menzel Betreuungsnetzwerk. (rechtlicher Betreuer) Betreuungsvertrag für das Ambulant Betreute Wohnen 1 Betreuungsvertrag für das Ambulant Betreute Wohnen Stand Januar 2005 Zwischen vertreten durch Richard Mez / Susanne Menzel und Frau / Herrn wohnhaft

Mehr

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER Die Bundesrepublik Deutschland- vertreten dmch das Bundesministerium der Finanzen - Auftraggeber und. FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER Auftragne-hmer schließen folgenden Vertrag über ein Beratungsvorhaben:

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Vermittlungsvertrag. zwischen der. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str Gräfelfing. - nachfolgend mwb fairtrade AG -

Vermittlungsvertrag. zwischen der. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str Gräfelfing. - nachfolgend mwb fairtrade AG - Vermittlungsvertrag zwischen der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str. 28 82166 Gräfelfing - nachfolgend mwb fairtrade AG - und der - nachfolgend Erwerberin genannt - - mwb fairtrade

Mehr

-Betreuungsvertrag- der Stadt Velbert, der Bürgermeister, Thomasstraße 1, Velbert, vertreten durch den Fachbereich 7 - Immobilienservice

-Betreuungsvertrag- der Stadt Velbert, der Bürgermeister, Thomasstraße 1, Velbert, vertreten durch den Fachbereich 7 - Immobilienservice -Betreuungsvertrag- zwischen der Stadt Velbert, der Bürgermeister, Thomasstraße 1, 42551 Velbert, vertreten durch den Fachbereich 7 - Immobilienservice -Auftraggeber- und der European Homecare GmbH, Giradetstrasse

Mehr

Mustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft. Zwischen. der. (nachfolgend Auftraggeber genannt)

Mustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft. Zwischen. der. (nachfolgend Auftraggeber genannt) Mustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft Zwischen der (nachfolgend Auftraggeber genannt) vertreten durch den/die Bürgermeister/in und den/die vertretungsberechtigten Beamten/Beamtinnen

Mehr

Der Vertragsnehmer erstellt sich bei Bedarf selbständig eine Kopie des unterzeichneten Vertrages vor Abgabe bei Dance14s.

Der Vertragsnehmer erstellt sich bei Bedarf selbständig eine Kopie des unterzeichneten Vertrages vor Abgabe bei Dance14s. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 18.4.2018) Anmeldung: Die Anmeldung zu den Kursen muss schriftlich erfolgen (Vertrag). Bei Anmeldung unter 18 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tributus Compliance Solutions GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Beratungsleistungen 1 ALLGEMEINES 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beratungsleistungen gelten für die Erbringung

Mehr

Muster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz

Muster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz Kooperationsvertrag gemäß 20 Fahrlehrergesetz Präambel Die Vertragsparteien sind selbständige Fahrschulen und beabsichtigen, künftig nach 20 FahrlG bei der Ausbildung miteinander zu kooperieren. Die auftraggebende

Mehr

Tippgebervereinbarung

Tippgebervereinbarung Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Sportlermanagementvertrag

Sportlermanagementvertrag Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend

Mehr

Vertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen

Vertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen Vertrag über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen zwischen dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, 56727 Mayen vertreten durch Herrn Geschäftsführer Rolf Koch - nachstehend

Mehr

Werkvertrag. Werkvertrag. Zwischen. [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] als Auftraggeber

Werkvertrag. Werkvertrag. Zwischen. [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] als Auftraggeber Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] als Auftraggeber und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftragnehmer

Mehr

Vertrag über. den Druck und Versand der Dokumentation Schule und Bildung in Bayern 2012

Vertrag über. den Druck und Versand der Dokumentation Schule und Bildung in Bayern 2012 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch Herrn Ministerialrat

Mehr

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten

Mehr

Rahmenvertragsentwurf (Anlage 4)

Rahmenvertragsentwurf (Anlage 4) Rahmenvertragsentwurf (Anlage 4) Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin - Auftraggeber (AG) und - Auftragnehmer (AN) schließen unter dem Aktenzeichen 2018-042 folgenden

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung

Mehr

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule Musterschule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin und Helmut

Mehr

Rahmenvertrag. zwischen der

Rahmenvertrag. zwischen der Rahmenvertrag zwischen der Innung für Orthopädie-Technik-Hamburg, Landesinnung für Orthopädie-Technik Mecklenburg-Vorpommern, Innung für Orthopädie-Technik-Bremen und Niedersachsen-West, Innung für Orthopädie-Technik-Hannover

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der stressfrei UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung von Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der stressfrei UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung von Dienstleistungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der stressfrei UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung von Dienstleistungen Stand Juli 2017 1 Geltungsbereich (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der stressfrei UG

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb, den Vertrieb und die Verwendung von online-gutscheinen der Leistungsgemeinschaft Landeck-Zams 1. Allgemeines Die vorliegenden

Mehr

Städtebaulicher Vertrag

Städtebaulicher Vertrag Anlage zur DS 0240 Städtebaulicher Vertrag Zwischen der Stadt Voerde, nachstehend Stadt genannt und, nachfolgend Antragsteller genannt, wird der folgende städtebauliche Vertrag gemäß 11 BauGB geschlossen:

Mehr

Rahmenvertrag. über die Herstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte

Rahmenvertrag. über die Herstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte Anlage 2 Rahmenvertrag über die Herstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen,

Mehr

Vertrag. 1 Dauer der Weiterbildung. 1. Die Weiterbildung findet von bis statt und dauert in der Regel 15 Monate.

Vertrag. 1 Dauer der Weiterbildung. 1. Die Weiterbildung findet von bis statt und dauert in der Regel 15 Monate. Fachwirt/-in im Erziehungswesen Vertrag zwischen der Kolping Bildung Nordwürttemberg ggmbh (ein Unternehmen des Kolping-Bildungswerks Württemberg e.v., Theodor-Heuss-Straße 34, 70174 Stuttgart), vertreten

Mehr

Rahmenvereinbarung Public Relations-Dienstleistungen zur Markteinführung des Radwegenetzes Inn-Salzach

Rahmenvereinbarung Public Relations-Dienstleistungen zur Markteinführung des Radwegenetzes Inn-Salzach Rahmenvereinbarung Public Relations-Dienstleistungen zur Markteinführung des Radwegenetzes Inn-Salzach Zwischen dem Tourismusverband Inn-Salzach Bahnhofstraße 13 D - 84503 Altötting im Folgenden: Der AG

Mehr

Rahmenvertrag Grafikagentur-Dienstleistungen. Nummer 18692h

Rahmenvertrag Grafikagentur-Dienstleistungen. Nummer 18692h Rahmenvertrag Grafikagentur-Dienstleistungen Nummer 18692h zwischen Hochschule Heilbronn Max-Planck-Straße 39 74081 Heilbronn - nachfolgend Auftraggeber genannt- und dem Auftragnehmer Seite 1 von 5 1.

Mehr

Schulvertrag. Zwischen der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg diese vertreten durch den Stiftungsdirektor vertreten durch die Schulleitung

Schulvertrag. Zwischen der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg diese vertreten durch den Stiftungsdirektor vertreten durch die Schulleitung Allgemeinbildendes Gymnasium Sprachliches Profil Musikprofil Integrierte Realschule Aufbaugymnasium Hort an der Schule Aufgabe aller Einrichtungen der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg ist die Bildung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Consulimus AG (Dienstleistungsvertrag) Consulimus AG Gottfried-Hagen-Str. 20 51105 Köln Tel. (0221) 788 745-0 E-Mail: info@consulimus.de USt.ID:

Mehr

der Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand:

der Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand: Seite 1 von 5 der Firma 1 Geltung der Bedingung 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Erbringen von Dienstleistungen durch ARTec und Ihren Partnern. 1.2 Unsere gelten ausschließlich, entgegenstehende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern. 1 Rechtsstellung und Einsatz der Arbeitnehmer des Verleihers

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern. 1 Rechtsstellung und Einsatz der Arbeitnehmer des Verleihers Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern der Firma speedpeople Personaldienstleistung GmbH - im Folgenden

Mehr

Vertrag 01/ zwischen. dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, Berlin

Vertrag 01/ zwischen. dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, Berlin Vertrag 01/ 2016 zwischen dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, 12487 Berlin - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer

Mehr

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Mehr

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

Mehr

Der Vermittler weist der PSD Bank Interessenten nach, die beabsichtigen, mittel- bis langfristige Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen.

Der Vermittler weist der PSD Bank Interessenten nach, die beabsichtigen, mittel- bis langfristige Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen. 1 Vermittlervertrag zwischen Fa. -nachfolgend Vermittler genannt- und der PSD Bank München eg Max-Hempel-Str. 5 86153 Augsburg -nachfolgend PSD Bank genannt- 1 Gegenstand der Vermittlung Der Vermittler

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Vertrag. zwischen. Hamburg Tourismus GmbH Wexstrasse 7, Hamburg. - im folgenden HHT" genannt - und. - im folgenden Partner" genannt -

Vertrag. zwischen. Hamburg Tourismus GmbH Wexstrasse 7, Hamburg. - im folgenden HHT genannt - und. - im folgenden Partner genannt - Vertrag (Contentlieferant über Backendzugang) zwischen Hamburg Tourismus GmbH Wexstrasse 7, 20355 Hamburg - im folgenden HHT" genannt - und.. - im folgenden Partner" genannt - - beide zusammen auch Partner

Mehr

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag

Mehr

Personalvermittlungsvertrag

Personalvermittlungsvertrag Personalvermittlungsvertrag Zwischen BraunVisio Consulting für pesie.org Am Sandberg 36 53757 Sankt Augustin und XXX - im folgenden Auftragnehmer - - im Folgenden Auftraggeber - wird folgender Vertrag

Mehr

ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin. Überwachungsvertrag

ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin. Überwachungsvertrag ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee 6 53757 Sankt Augustin Überwachungsvertrag als geprüfter Energieberater des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen

Mehr

Dienstvertrag. alle nachstehend einzeln oder zusammen auch Vertragspartner genannt. Präambel

Dienstvertrag. alle nachstehend einzeln oder zusammen auch Vertragspartner genannt. Präambel Dienstvertrag Zwischen 1. Unternehmen, vertreten durch XXX, Straße, Ort ( Name Unternehmen ) und 2. Freistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof, diese vertreten durch

Mehr

Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen

Mehr

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber V1.8-O1105-461. Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen Freistaat Bayern, vertreten durch Akademie für Lehrerfortbildung

Mehr

Beratervertrag Nr. XXXX

Beratervertrag Nr. XXXX Beratervertrag Nr. XXXX zwischen Musterunternehmen Musterstraße 10 10000 Musterstadt (im folgenden Auftraggeber genannt) und dem IT-Unternehmensberater Helge Kampf Kelloggstraße 24 22045 Hamburg (im folgenden

Mehr

II. Muster-AGB Reparaturvertrag für Auftragnehmer. Textfassung

II. Muster-AGB Reparaturvertrag für Auftragnehmer. Textfassung II. Muster-AGB Reparaturvertrag für Auftragnehmer Textfassung 1 Allgemeines Geltungsbereich 1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 2. Verbraucher

Mehr

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische

Mehr

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH 1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen In Verbindung mit dem Anmeldeformular gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Koenig CTC Corporate Text & Consulting, Urs Christian Koenig Schönhauser Allee 59b, 10437 Berlin Stand: 17.10.2017 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Koenig CTC Corporate

Mehr

Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung Kunde Ansprechpartner Straße: PLZ/Ort: - Auftraggeber - und Evint GmbH Agnes-Huenninger-Str. 2-4 36041 Fulda - Auftragnehmer - schließen zur Kundennummer: Vertragsnummer:

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 10.06.2015 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Krems, 30.09.2014 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Forschung / Entwicklung / Consulting Recht & Verträge 1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan adokument-nr: 180918_AGB_Arge_Fuja Jordandocx Stand 01092018 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Stand der AGB ist der 01092018

Mehr

Das Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) Kiel

Das Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) Kiel Das Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) Kiel als Auftraggeber und als Auftragnehmer schließen folgenden Vertrag: Präambel Das Land Schleswig-Holstein

Mehr

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber

Mehr

Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses

Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses zwischen Hotel Europas Rosengarten GmbH & Co. KG Rosengartenstraße 60 D-66482 Zweibrücken -nachfolgend: Vermieterund -nachfolgend: Mieter- 1 Mietgegenstand

Mehr

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen eines Ganztagesangebots/Neigungskurses

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen eines Ganztagesangebots/Neigungskurses Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen eines Ganztagesangebots/Neigungskurses Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule Musterschule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin

Mehr

VERGÜTUNGSVEREINBARUNG. zum Rahmenvertrag. zwischen dem. Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg Stuttgart

VERGÜTUNGSVEREINBARUNG. zum Rahmenvertrag. zwischen dem. Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg Stuttgart VERGÜTUNGSVEREINBARUNG zum Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg 31 70599 Stuttgart - nachfolgend auch VdAW oder Verband genannt - Kundennummer und

Mehr

Praktikumsvereinbarung

Praktikumsvereinbarung Praktikumsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg, diese vertreten durch den Kanzler, Durchführende Einrichtung: Institut für Organische

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Your-Immobilien.de - Group bmci UG (haftungsbeschränkt) Strehlener Str. 14 01069 Dresden Tel: +49 (0) 0351 / 27 499 839 Mob.: +49 (0) 160 / 5432 096 Fax: +49 (0) 0351 /

Mehr

Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Artikel 28 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Zwischen

Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Artikel 28 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Zwischen Zwischen Unternehmen/Kunde Straße Hausnummer PLZ Ort Vertreten durch Frau/Herrn: Vornamen Nachname -Im Folgenden Auftraggeber genannt- Und Firma PLAN PRO SAAS Datacenter GmbH Rosenweg 5 24245 Kirchbarkau

Mehr

WERKVERTRAG. (2) Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein folgender Terminplan vereinbart:

WERKVERTRAG. (2) Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein folgender Terminplan vereinbart: WERKVERTRAG Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird folgender Werkvertrag geschlossen: I. Vertragsgegenstand (1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von werkvertraglichen Leistungen durch

Mehr