Vertrag über die Erbringung von Prüfungsleistungen

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1 Vertrag über die Erbringung von Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses der hsh portfoliomanagement AöR für das Geschäftsjahr 2016 Zwischen der hsh portfoliomanagement AöR, Martensdamm 4, Kiel, Deutschland, vertreten durch ihre Vorstände Ulrike Helfer und Dr. Karl-Herrmann Witte ( Auftraggeberin ) und [ ], [Adresse, Vertreter] ( Auftragnehmer ) wird Folgendes vereinbart: Präambel Die hsh portfoliomanagement AöR ( Auftraggeberin, Anstalt oder hsh pm ) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Gründung erfolgte durch den Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein (zusammen: die Länder ) über die Errichtung der hsh portfoliomanagement AöR als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vom 1. und 9. Dezember Der Anstalt obliegt die Aufgabe, von der HSH Nordbank AG (HSH), ihren in- oder ausländischen Tochterunternehmen und ihren Rechtsnachfolgern zum Zwecke von deren Stabilisierung und zum Zwecke der Stabilisierung des Finanzmarktes Risikopositionen sowie nicht-strategienotwendige Geschäftsbereiche unter den Voraussetzungen des 8b Abs. 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes zu übernehmen und gewinnorientiert zu verwerten und abzuwickeln. Vor diesem Hintergrund hat die hsh pm zum 30. Juni 2016 ein Portfolio notleidender Schifffahrtskredite zu einem Preis von rd. 2,4 Mrd. Euro von der HSH übernommen. Nach 2 Abs. 7 des Staatsvertrags hat die hsh pm innerhalb der ersten drei Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu erstellen. Auf die Jahresabschlussprüfung ist nach dem Staatsvertrag 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) anzuwenden. Weitere Einzelheiten sind in 18 Abs. 2 und 3 der Satzung der hsh pm geregelt. Dieser Vertrag regelt die Durchführung der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2016 sowie die Erbringung von hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen. 1

2 1 Vertragsgegenstand 1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erbringung von Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Auftraggeberin für das Geschäftsjahr Darüber hinaus führt der Auftragnehmer nach Bedarf die prüferische Durchsicht von Quartalsberichten durch. Die Prüfung hat grundsätzlich nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB zu erfolgen sowie, parallel, nach den Regeln der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (Überleitung). Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Anstalt dabei zu unterstützen, die für sie maßgeblichen Meldepflichten gegenüber den Aufsichtsorganen (BaFin, Bundesbank) zu erfüllen. 1.2 Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören insbesondere, aber nicht abschließend die Prüfung des von der Auftraggeberin erstellten Abschlussberichts und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016, diese Tätigkeit muss so rechtzeitig beendet sein, dass eine Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses durch den Verwaltungsrat bis zum 30. Juni 2017 gewährleistet ist; die frühzeitige Begleitung bereits bei der Einrichtung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und bei der Abstimmung der Rahmenbedingungen der Auslagerungen die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Auftraggeberin gem. 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG Prüfung der Darstellung gem. 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie der Liquidität und Rentabilität der Anstalt, der verlustbringenden Geschäfte und der Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, der Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages die unverzügliche Berichterstattung gegenüber dem Verwaltungsrat über alle für die Aufgaben des Verwaltungsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben (vgl. Ziff Corporate Governance Kodex Schleswig-Holstein CGK-SH ) die Information des Verwaltungsrats bzw. der Vermerk im Prüfungsbericht, wenn bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der von Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat abgegebenen Entsprechenserklärung zum CGK-SH ergeben (vgl. Ziff CGK-SH), die Teilnahme an den Beratungen des Verwaltungsrats über den Jahres- und Konzernabschluss; in diesem Zusammenhang Berichterstattung über die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten Prüfung (vgl. Ziff CGK-SH), nach Bedarf und auf Aufforderung die prüferische Durchsicht von Quartalsberichten gem. 18 Abs. 7 der Satzung der Anstalt, die Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln nach 36 WpHG, 2

3 sonstige aufsichtsrechtlich geforderte Meldungen wie z.b. gemäß FinAV, AWV, KWG und MaRisk. Einzelheiten zu Leistungsinhalt und -umfang sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zu entnehmen. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Abrufung einzelner Leistungen. 1.3 Der Auftragnehmer beginnt seine Prüfungstätigkeit unmittelbar nach Unterzeichnung dieses Vertrags. 2 Änderungen des Vertragsgegenstands Sollte es nach dem Abschluss dieses Vertrags zu einer Änderung des Staatsvertrags zur Errichtung der hsh pm bzw. der Satzung der Anstalt kommen, die bewirkt, dass die Bilanzierung der Anstalt nicht mehr nach dem HGB, sondern ausschließlich nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute ( RechKredV ) zu erfolgen hat, kann der Auftraggeber den Vertragsgegenstand entsprechend den Vorgaben der RechKredV anpassen. Eine Prüfung nach Maßgabe der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften ist dann nicht mehr erforderlich. 3 Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin/Abstimmungen 3.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. 3.2 Die Auftraggeberin und die Länder werden den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Prüfungsleistungen angemessen unterstützen. Hierzu werden sie dem Auftragnehmer alle dafür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, soweit dem keine übergeordneten Gründe entgegenstehen. Sie werden eine angemessene Projektorganisation gewährleisten und alle notwendigen Entscheidungen herbeiführen. 4 Projektteam 4.1 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im Angebot benannten Mitglieder des Projektteams für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Dies sind namentlich: Name, Vorname Vorgesehene Tätigkeit Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer/in Stellvertretende(r) Wirtschaftsprüfer /in 4.2 Aus wichtigem Grund kann der Auftragnehmer Mitglieder des Projektteams abberufen oder durch Personen mit vergleichbarer Eignung austauschen oder neue Mitglieder in das Projektteam aufnehmen, wenn diese über die erforderliche Eignung verfügen. Jede beabsich- 3

4 tigte Änderung des Projektteams hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin unverzüglich anzuzeigen. Neue Mitglieder nimmt der Auftragnehmer erst auf, wenn er der Auftraggeberin die erforderliche Eignung des neuen Mitglieds nachgewiesen hat und diese der Aufnahme schriftlich zugestimmt haben. 4.3 Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistungen oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin und der Länder auf Dritte übertragen. 5 Vergütung 5.1 Für die beschriebenen Leistungen erhält der Auftragnehmer Tagessätze in Höhe von Projektleiter / Stellvertreter Seniorberater Juniorberater Euro (netto); Euro (netto); Euro (netto); [ ] Euro Die Leistungen, die unter Ziffer bis beschrieben sind und die in engem Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 stehen, werden von der Auftraggeberin bis zu einem Betrag in Höhe von [ ] vergütet (Cap) Für die übrigen unter Ziffer 1.2 beschriebenen Leistungen und weitere, die nicht im engen Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 stehen, gelten die Tagessätze unter Ziffer Die Vergütungsregelungen nach Ziffern und gilt unabhängig davon, ob eine Prüfung der Rechnungslegung nach HGB und/oder RechKredV erfolgt Die Vergütung umfasst auch die Auslagen und alle weiteren Kosten des Auftragnehmers, insbesondere Reisekosten Die Abrechnung erfolgt pro Abschlussjahr nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer. Die Zahlungsfrist beträgt dann jeweils zwei Monate. 5.2 Umsatzsteuer Sämtliche Vergütungen verstehen sich ohne eine etwaige darauf anfallende Umsatzsteuer. Gegebenenfalls wird die Umsatzsteuer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf alle Vergütungen aufgeschlagen; die Vergütungen sind zuzüglich einer gegebenenfalls darauf anfallenden Umsatzsteuer zu zahlen. 6 Haftung 6.1 Der Auftragnehmer wird die gemäß diesem Vertrag geschuldeten Leistungen unter Beachtung branchenüblicher Sorgfalt erbringen. 6.2 Der Auftragnehmer haftet gegenüber der Auftraggeberin und gegenüber den Ländern für etwaige Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden wesentlichen Vertragspflichten entstehen, bis zu einem Betrag von 5 Mio. Euro. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie dann, wenn die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. 4

5 7 Vertragsdauer Dieses Auftragsverhältnis beginnt mit Abschluss dieses Vertrags und endet mit der letzten erforderlichen Prüfungshandlung des Auftragnehmers, spätestens aber am 31. Dezember Kündigung 8.1 Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zum Monatsende mit einem Vorlauf von zwei Wochen zu kündigen. 8.2 Im Übrigen kann der Vertrag von den Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Einer Kündigungsfrist bedarf es dann nicht. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 8.3 Ein wichtiger Grund liegt für die Auftraggeberin insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer eine wesentliche Verpflichtung dieses Vertrags nicht erfüllt oder schuldhaft gegen seine Neutralitätsverpflichtung nach Ziffer 9 dieses Vertrags verstößt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei schweren Vertragsverletzungen, Leistungsstörungen oder nach sonstigen allgemeinen rechtlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt. 8.4 Durch eine Kündigung werden hierdurch bereits entstandene Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht berührt und gelten über das Ende dieses Vertrags hinaus. Das gilt auch für die Regelungen in Ziffer 6 ( Haftung), Ziffer 9 ( Neutralität ) und Ziffer 10 ( Ergänzende Bestimmungen ). 9 Interessenkonflikt / Gewährleistung der Neutralität Der Auftragnehmer sowie mit dem Auftragnehmer verbundene Unternehmen dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne Zustimmung der Auftraggeberin keine Dienstleistungen für Dritte erbringen, die seine Neutralität gegenüber der Auftraggeberin gefährden. 10 Ergänzende Bestimmungen 10.1 Soweit die Regelungen dieses Vertrages nicht ausdrücklich hiervon abweichen, finden die allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. ( IDW ) herausgegebenen Fassung Anwendung Im Übrigen sind alle nicht in diesen Vertrag aufgenommenen und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren bzw. zu regelnden Details in Abstimmungsgesprächen zwischen den Vertragspartnern festzulegen Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kiel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine unbeabsichtigte Regelungslücke beinhalten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung oder zur Schlie- 5

6 ßung der Regelungslücke soll eine rechtswirksame Bestimmung gelten, die der Absicht der Parteien vor dem Hintergrund des Zwecks dieses Vertrags möglichst nahe kommt. Ort/Datum Ort/Datum Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer: 6

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