Die nationalsozialistische Euthanasieaktion T4
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- Hildegard Weiß
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1 Leitthema Nervenarzt : DOI /s Online publiziert: 23. September 2010 Springer-Verlag 2010 M. Rotzoll 1 P. Fuchs 2 P. Richter 3 G. Hohendorf 4 1 Institut für Geschichte der Medizin, Universität Heidelberg 2 Institut für Geschichte der Medizin, Charité Universitätsmedizin Berlin, Campus Charité Mitte, Berlin 3 Klinik für Allgemeine Psychiatrie, Universitätsklinikum Heidelberg 4 Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Technische Universität München Die nationalsozialistische Euthanasieaktion T4 Historische Forschung, individuelle Lebensgeschichten und Erinnerungskultur Die Vergangenheit muß reden und wir müssen zuhören. (Erich Kästner, [18], S. 13) In den Jahren 1939 bis 1945 sind etwa Menschen den verschiedenen Formen der nationalsozialistischen Euthanasie zum Opfer gefallen, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und in den besetzten Gebieten der Tschechoslowakei, Polens und der Sowjetunion [4, 15, 35, 42]. Die systematische Erfassung, Selektion und Vernichtung von Menschen in den Heil- und Pflegeanstalten des Deutschen Reiches und der angegliederten Gebiete begann im Oktober 1939 mit der Versendung einseitiger Meldebogen an die Heil- und Pflegeanstalten, aufgrund derer ein Kreis von etwa 40 Gutachtern, unter ihnen namhafte Universitätspsychiater, eine Entscheidung über Leben und Tod der Patientinnen und Patienten getroffen hat (. Abb. 1). Etwa Menschen in den Heilund Pflegeanstalten, unter ihnen knapp 60% mit der Diagnose Schizophrenie, wurden in sechs Tötungsanstalten mit Kohlenmonoxydgas ermordet ( Aktion T4 ; [5, 17, 20, 28, 32]). Diese zentral von einer Abteilung der Kanzlei des Führers (KdF) in der Berliner Tiergartenstraße 4 gesteuerte Aktion ist nach der öffentlichen Protestpredigt des Bischofs von Münster, Clemens August Kardinal von Galen, am 24. August 1941 unvermittelt unterbrochen worden ([3], S. 273ff., [36], S. 127 ff.). Gleichwohl gingen die Krankentötungen in den Kinderfachabteilungen, in den Hungerhäusern und in den auf Medikamententötungen spezialisierten Anstalten bis nach Kriegsende weiter [3, 36]. Die Ermordung der sowjetischen Psychiatriepatienten durch SS- Einsatzgruppen unter maßgeblicher Beteiligung von Wehrmachtsdienststellen ist bisher weitgehend unbekannt geblieben. Doch wird hier der Zusammenhang zwischen der Dynamik des Krieges und der Vernichtung rassisch, politisch und ökonomisch unerwünschter Menschengruppen in Europa besonders deutlich [42]. > Die deutsche und österreichische Psychiatrie sind verpflichtet zur Würdigung der Ermordeten beizutragen Der folgende Beitrag konzentriert sich auf die Aktion T4 von 1939 bis 1941 und möchte an die ermordeten Menschen, die zu einem großen Teil Menschen in psychiatrischer Behandlung bzw. Obhut gewesen sind, erinnern. Daraus ergibt sich die besondere Verpflichtung der deutschen und österreichischen Psychiatrie, diesen Teil der eigenen Geschichte zu bedenken und zu einer Würdigung der ermordeten Menschen beizutragen, die in der gesamtgesellschaftlichen Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft immer noch eine randständige Rolle spielen [10, 13, 19, 43]. Siegeszug der Sterelation Zündstoff für das kollektive Gedächtnis Auf den Tag des Kriegsbeginns am 1. September 1939 datierte Adolf Hitler seine Ermächtigung an ausgewählte Ärzte zur Gewährung des Gnadentodes bei unheilbaren Erkrankungen. Psychisch kranke Menschen waren in ihrer Würde und in ihrem Lebensrecht jedoch nicht erst mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs gefährdet. Vielmehr gerieten die Menschen in den Heil- und Pflegeanstalten, in den Fürsorge- und Erziehungsheimen seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in den Fokus der negativen Eugenik [25, 38, 39]: Geisteskrankheiten und fehlende soziale Anpassung sollten unter dem Blickwinkel der Rassenhygiene ausgemerzt werden. Dabei traf die Propaganda zur Verhütung von Erbkrankheiten besonders die Menschen, bei denen Schwachsinn, Epilepsie, Schizophrenie oder Psychopathie diagnostiziert oder angenommen worden sind. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, seit 1326 Der Nervenarzt
2 dem 1. Januar 1934 in Kraft, ermöglichte die eugenisch indizierte Sterilisation und galt unter den deutschen Psychiatern als vorbildlich. Auf den Willen und die Würde der Betroffenen kam es dabei nicht an [2, 21]. Auch Wilhelm Werner wurde der Sterelation unterzogen. Seit 1919 lebte er, mit der Diagnose Idiotie versehen, in der unterfränkischen Anstalt Werneck [31]. Er fertigte eine Reihe von 44 Zeichnungen an, die uns das subjektive Erleben dieses Eingriffs in seine körperliche Autonomie deutlich machen und die erst vor kurzem in der Heidelberger Sammlung Prinzhorn der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden konnten (. Abb. 2, 3). Dabei fällt die technische Präzision auf, mit der automatenhafte Figuren (Ärzte und Ordensschwestern) den Eingriff vornehmen, der für Wilhelm Werner eben nicht so harmlos war, wie es die NS-Propaganda vorgab, sondern den Kernbereich seiner geschlechtlichen Identität betraf, dies obwohl die gegen den Willen der Betroffenen bzw. unter dem Druck der äußeren Verhältnisse durchgeführte Sterilisation in der Regel nicht die Entfernung der Keimdrüsen, sondern die Unterbindung der Ei- bzw. Samenleiter vorsah. > Die von der Zwangssterilisation Betroffenen waren nach dem Krieg nicht als NS-Opfer anerkannt Was mit den Mitteln der nationalsozialistischen Propaganda als Siegeszug der Sterelation daherkam, bedeutete für die Betroffenen ohnmächtiges Ausgeliefertsein [26]. So werden sich die Betroffenen gefühlt haben. Ihnen blieb auch nach dem Krieg in der Regel nur Scham und Schweigen, da sie nicht als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung anerkannt waren [40]. So sind die Bilder von Wilhelm Werner auch heute noch Zündstoff für s eigene Gedächtnis ([18], S. 8 ff.), um einen Begriff von Erich Kästner aufzunehmen, der in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus nicht für die Statistiken der unfassbar großen Opferzahlen, sondern für die kleinen Bilder plädiert hat. Wilhelm Werner wurde nicht nur sterilisiert, sondern auch ermordet. Er gehörte zu denjenigen Patientinnen und Patienten, die am 6. Oktober 1940 von der Heil- und Pflegeanstalt Werneck direkt in die Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein deportiert wurden [31]. Seine Angehörigen, falls damals existent, werden eine Nachricht mit falscher Todesursache und falschem Sterbedatum erhalten haben, die seinen Tod als Erlösung von einem unheilbaren Leiden bezeichnete. Sterilisation und Euthanasie Die nationalsozialistische Euthanasieaktion stand als geheime Reichssache getarnt in einem doppelten Begründungszusammenhang. Auf der einen Sei-
3 Leitthema Abb. 2 8 Wilhelm Werner, ohne Titel, ca , cm, Aufschrift: 20 (Mit freundl. Genehmigung Sammlung Prinzhorn Heidelberg, Inv. Nr fol. 20) te wurde die eugenische Politik zur Ausmerze der Minderwertigen aus dem Volkskörper radikalisiert [32, 33], auf der anderen Seite galt es, den Einzelnen und die Gemeinschaft vom lebensunwerten Abb. 1 9 Meldebogen für die Selektion der Anstaltspatienten im Rahmen der Aktion T4, ausgefüllt von einer Kommission unter der Leitung von Prof. Dr. Heyde für die jüdische Patientin Klara B. aus der Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof in Wien. Der Meldebogen enthält die Originalparaphen der Gutachter im schwarz umrandeten Feld unten links: Nitsche, Steinmeyer, Mennecke, Heyde. Das rote Plus steht für Tötung. (Mit freundl. Genehmigung Bundesarchiv Berlin R 179/18427) Abb. 3 8 Wilhelm Werner, ohne Titel, ca , cm, Aufschrift: Der Siegeszug der Sterelation/25 (Mit freundl. Genehmigung Sammlung Prinzhorn Heidelberg, Inv. Nr fol. 25) Leben zu erlösen. Bereits 1920 hatten der angesehene Strafrechtslehrer Karl Binding und der Psychiater Alfred Hoche für die staatliche Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens plädiert und bestimmte Gruppen von Menschen, unter den Anstaltspatienten die Gruppe der geistig Toten, vom staatlichen Schutz des menschlichen Lebens ausgenommen. Sie hätten weder den Willen zu leben noch zu sterben, und so sei ihre Erlösung eine Pflicht gesetzlichen Mitleids (Binding). Zudem könne der Aufwand zur Erhaltung der Ballastexistenzen in den Heil- und Pflegeanstalten nicht mehr gerechtfertigt werden (Hoche) [1, 24, 34]. So galt Wilhelm Werner offensichtlich nicht nur als erbkrank, sondern auch als lebensunwertes Leben. Doch wie wirkten die unterschiedlichen Begründungszusammenhänge, Eugenik und Ideologie des Gnadentodes, in der Selektionspraxis der nationalsozialistischen Euthanasieaktion zusammen? Warum sollte man die Anstaltspatienten zunächst mit erheblichem Aufwand sterilisieren, wenn sie später ohnehin beseitigt werden sollten? Wer die Krankenakten der Opfer der Aktion T4 untersucht, kann auf einer empirischen Ebene eine Antwort auf diese Fragen zu geben versuchen. Die personenbezogenen Unterlagen der Opfer galten bis in die 1990er-Jahre als verschollen, sodass statistisch fundierte Aussagen über die Gruppe der ermordeten Patientinnen und Patienten nicht möglich waren. Anfang der 1990er-Jahre tauchten dann in einem Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR Krankenakten von insgesamt Opfern auf, die den Opfern der Aktion T4 zugeordnet werden können. Diese eröffneten neue Perspektiven für die historische Forschung zur nationalsozialistischen Euthanasie [30]. Aus ihnen lässt sich trotz der Heterogenität der Dokumente und der oft nicht vollständig erhaltenen Akten ein statistisch fundiertes Bild der Opfergruppe der ersten systematischen Massenvernichtungsaktion im Nationalsozialismus erstellen, eine kollektive Biografie also, die zeigt, aus welchen sozialen Schichten die ermordeten Menschen kamen, unter welchen Diagnosen sie wie lange hospitalisiert waren und welche Kontakte zur Außenwelt sie noch hatten [27, 29]. Darüber hinaus lassen sich den Akten auch die anstaltstypischen Bewertungen ihres Verhaltens und ihrer Arbeitsleistung entnehmen, die für die Selektion im Rah Der Nervenarzt
4 Zusammenfassung Summary men der Aktion T4 von Bedeutung sein sollten. Vergleicht man nun eine repräsentative Stichprobe der Opfer der Aktion T4 mit einer ebenfalls repräsentativen Stichprobe von Anstaltspatientinnen und -patienten, welche die Meldebogenselektion überlebt haben, so lässt sich feststellen, nach welchen Kriterien die Täter ihre Opfer selektiert haben. Dieser Aufgabe hat sich eine interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe zum Krankenaktenbestand der Aktion T4 im Rahmen eines Projekts der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gestellt (. Infobox 1; [8, 9]). > Die Gruppen der Opfer und Überlebenden unterscheiden sich nicht hinsichtlich der Erblichkeit der Erkrankung Es wurden 2933 Akten von Opfern der Aktion T4 und 563 Akten von Überlebenden aus 11 reichsweit repräsentativ ausgewählten Heil- und Pflegeanstalten mit einem operationalisierten Auswertungsschema untersucht. Die Ergebnisse sind zum Teil überraschend: So konnte gezeigt werden, dass sich die Gruppen der Opfer und der Überlebenden im Hinblick auf das Kriterium Erblichkeit der Erkrankung nicht unterscheiden. Soweit sich den überlieferten Akten entnehmen lässt, ob die Erkrankung der Patienten erblich war, findet sich in 16,3% der Opferakten und in 15,3% der Dokumente der Überlebenden eine ausdrückliche Feststellung der Erblichkeit, in etwa 30% der Akten beider Gruppen sind Hinweise auf psychische Erkrankungen in der Familie erhalten und in etwa 10% der Akten wurde die Erkrankung auf eine nichterbliche Ursache zurückgeführt. Knapp die Hälfte der Akten enthält keine Angaben zur Frage der Erblichkeit (. Tab. 1). Neben der Tatsache, dass die Frage nach geisteskranken Blutsverwandten in der ersten Version der Meldebogen gar nicht enthalten war, spricht auch dieses Ergebnis dafür, dass die Erblichkeit der Erkrankung im Gegensatz zum gesetzlichen Verfahren der Sterilisation keine wesentliche Rolle für die Selektionsentscheidungen der Gutachter gespielt hat. Noch mehr erstaunt die Tatsache, dass unter den Überlebenden fast doppelt so viele durchgeführte Sterilisationen dokumentiert sind (30,5%) als unter den Opfern der Aktion T4 (18,0%) [12]. Offensichtlich nahmen das Sterilisationsgesetz und die Euthanasieaktion unterschiedliche Gruppen von Menschen in den Blick [37]. Im Fokus der Zwangssterilisation standen vor allem zwei Gruppen: diejenigen Menschen, von denen angeblich eine Fortpflanzungsgefahr ausging, die sich also innerhalb der Anstalt freier bewegen konnten und denen Urlaub zu Angehörigen gewährt wurde, sowie diejenigen, die zu einem absehbaren Zeitpunkt wieder entlassen werden konnten bzw. sich ohnehin in Freiheit befanden. E Gerade von leichteren Fällen von Schwachsinn und Schizophrenie ging nach Auffassung der Protagonisten der NS-Eugenik eine besondere Fortpflanzungsgefahr aus. Auch wenn Wilhelm Werners Krankenakte nicht erhalten ist und wir über sein Anstaltsleben kaum etwas wissen, können wir doch annehmen, dass er sich zumindest eine Zeitlang freier bewegen konnte und man seine Sterilisation daher für notwendig erachtete. War für den Eingriff in die Fortpflanzungsfreiheit die Fortpflanzungsgefahr eine pragmatisch wichtige Voraussetzung, so galten für die Vernichtung des Lebens andere Maßstäbe, nämlich die dauernde Anstaltspflegebedürftigkeit, die Unfähigkeit zu produktiver Arbeitsleitung innerhalb der Anstalt und die fehlende Anpassung an die Anstaltsordnung [12]. Insofern wurde Wilhelm Werner aus Werneck in doppelter Weise zum Opfer gemacht. Als Erbkranker wurde er sterilisiert, als Langzeitpatient mit der Diagnose Schwachsinn hätte er bei der Selektion im Rahmen der Euthanasie nur dann eine Überlebenschance gehabt, wenn er sich durch eine besondere Arbeitsleistung hervorgetan hätte. Aber vielleicht galt er nur einfach als aufsässig und störend. Die Ökonomie der Erlösung Der Vergleich der Krankenakten der Opfer und der Überlebenden der Aktion T4 zeigt, dass die Bewertung der Arbeitsleistung in der Anstalt das wichtigs- Nervenarzt : DOI /s Springer-Verlag 2010 M. Rotzoll P. Fuchs P. Richter G. Hohendorf Die nationalsozialistische Euthanasieaktion T4. Historische Forschung, individuelle Lebensgeschichten und Erinnerungskultur Zusammenfassung Die ermordeten Psychiatriepatienten gehören zu den oft vergessenen Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Sie in die Mitte einer europäischen Erinnerungskultur hineinzunehmen, ist eine gesellschaftliche Aufgabe, zu der die deutsche und österreichische Psychiatrie einen wichtigen Beitrag leisten können. Die Krankenakten der Opfer der Aktion T4 ermöglichen eine historische Rekonstruktion des Kalküls ökonomischer Brauchbarkeit, welches den selektierenden Blick der Täter bestimmt hat. Vor allem aber sind die Akten Grundlage einer Erinnerung an die Leiden der ermordeten Menschen und ihre Lebensgeschichten. Schlüsselwörter Nationalsozialistische Euthanasie Aktion T4 Selektionskriterien Erinnerungskultur Lebensgeschichten der Opfer Nazi Action T4 Euthanasia Programme. Historical research, individual life stories and the culture of remembrance Summary The psychiatric patients killed under the disguise of euthanasia during World War II belong to the group of victims which are often forgotten in public remembrance. For German and Austrian psychiatry it is important to include them into the memory of the discipline as well as into European remembrance of the victims of Nazi annihilation policy. The patient files of the victims enable us to reconstruct the criterion of economic usefulness for deciding about life or death. But above all the files are the basis on which the suffering and the life histories of the patients can be told. Keywords Nazi euthanasia Action T4 Criteria of selection Culture of remembrance Life histories of the victims Der Nervenarzt
5 Leitthema Tab. 1 Vergleich der Opfergruppe mit den Überlebenden der Aktion T4 in Bezug auf das Kriterium Erblichkeit der Erkrankung Ausdrücklich festgehalten Familienanamnestische Auffälligkeiten T4-Opfer (n=2933) (%) (%) 16,3 15,3 30,3 28,8 Keine Erblichkeit 10,0 11,7 Nicht vermerkt 43,4 44,2 Überlebende (n=563) Statistik: χ 2 =2,08; p=0,6, kein signifikanter Unterschied. Tab. 2 Vergleich der Opfergruppe mit den Überlebenden der Aktion T4 in Bezug auf das Kriterium Bewertung der Arbeitsleistung ohne Berücksichtigung von Kindern <14 Jahren. Nicht auswertbare Akten ausgeschlossen T4-Opfer (n=2261) (%) (%) Produktiv 10,9 43,5 Mittelmäßig 15,8 26,5 Wenig 26,9 15,2 brauchbar Keine Arbeit 46,3 14,8 Überlebende (n=453) Statistik: χ 2 =382,3; p<0,005, hochsignifikanter Unterschied. Tab. 3 Vergleich der Opfergruppe mit den Überlebenden der Aktion T4 in Bezug auf das Kriterium Bewertung des Verhaltens in der Anstalt. Nicht auswertbare Akten ausgeschlossen (Potentiell) gefährlich T4-Opfer (n=2553) (%) (%) 19,6 4,6 Störend 30,1 14,4 Unruhig 4,5 7,1 Stumpf 26,7 20,4 Ruhig 12,7 34,2 Angenehm 5,1 14,4 Anderes 1,3 5,0 Überlebende (n=480) Statistik: χ 2 =297,6; p<0,005, hochsignifikanter Unterschied. te Selektionskriterium gewesen ist. Während 73,2% der Opfer nicht gearbeitet haben, als wenig brauchbar eingestuft wurden oder nur mit mechanischen Arbeiten beschäftigt waren, galten 70,0% der Infobox 1 Projekt der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Auswertung der Krankenakten der Opfer der nationalsozialistischen Euthanasieaktion T F Antragsteller: G. Hohendorf, C. Mundt, W.U. Eckart F Klinik für Allgemeine Psychiatrie, Universitätsklinikum Heidelberg; Institut für Geschichte der Medizin, Universität Heidelberg; Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Technischen Universität München F Förderkennzeichen: HO 2208/2 1 3, zusätzliche Förderung durch die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg und die Boehringer Ingelheim Stiftung F Bearbeiter/-innen und Mitarbeiter/-innen: P. Fuchs, M. Rotzoll, P. Richter, A. Hinz-Wessels, S. Topp, P. Rauh, S. Schmitt, C. Hoffmann, N. Zierau, B. Reicherdt F Besonderer Dank gilt dem Bundesarchiv Berlin, Herrn Archivoberrat M. Meissner, und allen anderen beteiligten Archiven und Institutionen Projektziele F Kollektive und individuelle Biografien zu den Opfern und zu den Überlebenden der Aktion T4 F Untersuchung der Selektionskriterien der Täter: 1 repräsentative Stichprobe von Akten der Opfer der Aktion T Akten von Überlebenden der Aktion T4 aus elf repräsentativ ausgewählten Anstalten im Reichsgebiet 1 Auswertung von Meldebogendurchschlägen zu Opfern und Überlebenden der Aktion T4 F Darstellung der zeitlichen und räumlichen Abläufe der Aktion T4 mit einem Kalendarium und einer Topografie der Transporte F Qualitative und quantitative Untersuchen zur bürokratischen Abwicklung der Aktion T4, zu besonderen Opfergruppen (Kinder und Jugendliche, jüdische Patienten, Gördener Forschungskinder ) sowie zu einzelnen Regionen (Ostpreußen, Reichsgau Sudentenland) Überlebenden als gute bzw. mittelmäßige Arbeiter mit produktiver Arbeitsleistung (. Tab. 2). > Die T4-Zentrale verlangte immer genauere Angaben über die Arbeitsleistung der Patienten Die Bedeutung der ökonomischen Brauchbarkeit für die Entscheidung über Leben und Tod spiegelt sich auch darin wieder, dass die T4-Zentrale in den zeitlich aufeinanderfolgenden Versionen der Meldebogen immer genauere Angaben über die Arbeitsleistung der Patienten in den Anstalten verlangte. So sollte in der letzten, 1941 eingeführten Meldebogenversion der Wert der Arbeitsleistung in Prozent der Leistung Gesunder angegeben werden. Damit reagierte der medizinische Expertenkreis in der T4-Zentrale auf die Klagen einzelner Anstaltsleiter, dass ihnen durch die Aktion die besten Arbeitskräfte in den Außenkolonnen, in den Werkstätten, in der Küche und in der Landwirtschaft genommen worden seien. Insofern sollte die Selektion der Opfer nach dem Kriterium der ökonomischen Brauchbarkeit in den Anstalten immer zielgenauer durchgeführt werden. Dabei erwies sich die Bewertung der Arbeitsleistung als anschlussfähig an die Interessen und ideologischen Vorgaben aller an der Euthanasie beteiligten Gruppen und Institutionen. Zählte für die Parteifunktionäre ohnehin nur ein von überkommener Humanität entkleidetes Nützlichkeitskalkül, so konnten die psychiatrischen Gutachter das Fehlen produktiver Arbeitsleistung als Zeichen für einen negativen Krankheitsverlauf definieren. Für die ökonomisch und personell ausgebluteten Anstalten hingegen ging es um das wirtschaftliche Überleben und die Möglichkeit, den unproduktiven, störenden und pflegeaufwendigen Teil der Patientinnen und Patienten loszuwerden. So zeigt die Auswertung der Krankenakten, dass 54,2% der T4-Opfer als gefährlich, störend oder unruhig galten, während 48,6% der Überlebenden als angenehm und ruhig beschrieben wurden (. Tab. 3). Der Blick der Täter und das Leben der Opfer Die Bereitschaft der Anstaltsärzte, das Leben der anvertrauten Patienten aufzugeben und sie der Deportation in eine der Reichsanstalten auszuliefern, ist in den Akten zumeist in immer dürftiger werdenden Einträgen dokumentiert, die den Zustand der Patienten als unverändert 1330 Der Nervenarzt
6 kennzeichnen oder als Endzustand beschreiben. In Bezug auf die Unheilbaren, Abgestumpften und Unbrauchbaren gab es unter den Bedingungen des Mangels an Personal und Raum kaum mehr etwas zu dokumentieren. In manchen Akten jedoch tritt die Bereitschaft zur erlösenden Vernichtung deutlicher hervor. So heißt es im Juni 1939 über die unter der Diagnose Schizophrenie verwahrte Helene N.: Weiter so. Geistig tot. Das Krankenblatt sollte abgeschlossen werden, da sich auch in Zukunft nichts ändern wird. Der einzige Eintrag, der sich noch lohnt, ist die Notiz des Sterbedatums (Bundesarchiv Berlin R 179/24884). Ein Eintrag über die 32-jährige jüdische Rechtsanwaltstochter Adelheid B. im August 1938 lautet: Weiterhin entsetzlich schwierig u. störend. Lebensunwertes Leben! (Bundesarchiv Berlin R 179/24496) [41]. Doch was lässt sich sagen über die Menschen, die auf diese Weise aus dem Bereich des Menschlichen hinausgedrängt worden sind? Für die Arbeitsgruppe zu den Krankenakten der Aktion T4 war es wichtig zu versuchen, Spuren des individuellen Lebens der ermordeten Menschen aufzufinden, die Akten gleichsam gegen den Strich entwertender Sprachmuster zu lesen und Zugang zu den wenigen Dokumenten zu finden, die Einblick in das subjektive Erleben der Opfer ermöglichen. So kann von ihrer Not, ihren Ängsten, ihren Wünschen, ihrer Einsamkeit, aber auch den Brüchen in ihrer Biografie erzählt werden [6, 16, 22]. Zwar kann das Erzählen die verletzte Würde nicht wiederherstellen, aber es kann schlicht an Menschen erinnern, an Opfer der ersten nationalsozialistischen Massenvernichtungsaktion, die auch heute noch oft vergessen sind [7]. Adelheid B. erkrankte in ihrem zweiten Lebensjahr an einer Infektion und entwickelte sich nicht so wie andere Kinder. Sie wurde im Alter von acht Jahren von ihren Eltern in der Hoffnung in eine Erziehungsanstalt gegeben, dass ihre geistige Entwicklung gefördert werden könnte, was auch zum Teil gelang. Adelheid wiederholte, auch wenn es ihr schlecht ging und sie unruhig wurde, fast beständig eine eigentümliche Folge von Tönen, die man sonst nur von einem musikalischen Menschen erwarten würde, da sie einem Mollakkord angehören, so heißt es in ihrer Krankengeschichte. Doch schließlich musste sie 1923 im Alter von 15 Jahren in die Heil- und Pflegeanstalt Eichberg verlegt werden, von dort 1926 nach Wiesloch. Der Vater versuchte 1938 vor seiner erzwungenen Emigration die Zahlung der Pflegekosten sicherzustellen. Adelheid B. starb am vor nunmehr 70 Jahren in der Tötungsanstalt Grafeneck [11]. Fazit: Die Ökonomie des Mitleids Die Erinnerung an die Euthanasie -Toten ist eine Aufgabe, der sich die deutsche und österreichische Psychiatrie erst sehr spät gestellt haben. Mit dieser Erinnerung verbunden ist eine Warnung, die Wilhelm Hufeland bereits im Jahr 1806 ausgesprochen hat: Der Arzt soll und darf nichts Anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder Unglück sei, ob es Werth habe oder nicht, dieß geht ihn nichts an, und maßt er sich einmal an, diese Rücksicht mit in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste Mensch im Staate; denn ist einmal die Linie überschritten, glaubt sich der Arzt einmal berechtigt, über die Nothwendigkeit eines Lebens zu entscheiden, so braucht es nur stufenweise Progressionen, um den Unwerth und folglich die Unnöthigkeit eines Menschenlebens auch auf andere Fälle anzuwenden ([14], S. 502]. Korrespondenzadresse PD Dr. G. Hohendorf Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Technische Universität München Ismaninger Str. 22, München hohendorf@gesch.med.tum.de Danksagung. Für die freundliche Erlaubnis zum Abdruck der beiden Abbildungen von Wilhelm Werner bedanken sich die Autoren bei Herrn Dr. T. Röske, dem Leiter der Sammlung Prinzhorn, Heidelberg. Interessenkonflikt. Der korrespondierende Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht. Literatur 1. Binding K, Hoche A (1920) Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form (Juristische Zeitgeschichte Taschenbücher 1). Neuausgabe, Berliner Wissenschafts-Verlag 2006, Berlin 2. Bock G (1986) Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik (Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin 48). Westdeutscher Verlag, Opladen 3. Faulstich H (1998) Hungersterben in der Psychiatrie Mit einer Topographie der NS- Psychiatrie. Lambertus, Freiburg 4. Faulstich H (2000) Die Zahl der Euthanasie -Opfer. In: Frewer A, Eickhoff C (Hrsg) Euthanasie und die aktuelle Sterbehilfe-Debatte. Die historischen Hintergründe medizinischer Ethik. Campus, Frankfurt a. M., New York, S Friedlander H (1997) Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin Verlag, Berlin 6. Fuchs P, Rotzoll M, Müller U et al (Hrsg) (2007) Das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst. Lebensgeschichten von Opfern der nationalsozialistischen Euthanasie. 2. Aufl. Wallstein, Göttingen 7. Fuchs P, Hohendorf G (2010) Den Opfern ein Gesicht geben. Zum Schreiben von Lebensgeschichten anhand der Patientenakten der Opfer der NS- Euthanasie. In: MedGG Beiheft 35. Steiner, Stuttgart 8. Hohendorf G, Rotzoll M, Richter P et al (2002) Die Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie-Aktion T4. Erste Ergebnisse eines Projektes zur Erschließung von Krankenakten getöteter Patienten im Bundesarchiv Berlin. 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