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1 Es gibt nun kein Volleins peis ungs gebot mehr, s ondern nur noch ein Eigenverbrauchs verbot. Die Direktlieferung an Dritte vor Ort is t demnach jederzeit möglich, ohne den Förderans pruch zu verlieren. Wird dies e Nachricht nicht richtig darges tellt, klicken Sie bitte hier. BVES Branchen-Newsletter Themenübersicht 1. EEG-Novelle im Bundestag beschlossen: Was hat sich für Speicher getan? 2. Bes chlus s verfahren der Clearings telle EEG - Gemeins ame Stellungnahme BVES und DIHK 3. ENERGY STORAGE EUROPE 2017: Der BVES hat exklusive Messe-Pakete für seine Mitglieder ges chnürt 4. Terminankündigung: Berliner Energies peicherrechts tag (Fachs eminar) 5. BVES-Kooperation mit dem Onlineportal eejobs bringt Rabatte für Mitglieder 6. Energies peicher von Hager vom TÜV Rheinland zertifiziert EEG-Novelle im Bundestag beschlossen: Was hat sich für Speicher getan? Am vergangenen Freitag (8. Juli 2016) wurde im Plenum des Deutschen Bundestages über das Gesetz zur Einführung von Aus s chreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Ges etz EEG 2016) in der 2./3. Lesung abgestimmt. Das neue EEG bringt eine ganze Reihe positiver Änderungen und Chancen für Energiespeicher mit sich. Einzig der Aus s chlus s gemis chter Betriebs modelle von der EEG-Abgabenbefreiung is t unvers tändlich und komplett konträr zu den aktuellen Entwicklungen. Auch werden Speicher im aktuellen EEG nach wie vor s owohl als Letztverbraucher als auch als Stromerzeugungs anlagen behandelt. Dies is t weder naturwis s ens chaftlich überzeugend noch energiepolitis ch s innvoll. Die lang ers ehnte Definition von Energiespeichern ist auch dieses Mal ausgeblieben. Die zahlreichen Gespräche mit der Politik und auch im vorpolitischen Raum zeigen, dass sich die Wahrnehmung über die Bedeutung von Speichern deutlichverbes s ert hat und Einhelligkeit über die Notwendigkeit bes teht, den ges etzlichen und regulatoris chen Rahmen ents prechend anzupas s en, um die Energiewende nicht auszubremsen. Im Folgenden finden Sie eine kurze Analyse aller für Speicher relevanten Punkte. Pflicht zur Volleinspeisung ( 27a): Direktlieferung an Dritte ist möglich

2 Ein Modell, in dem Speicher ideale Anwendung finden. Als zusätzliche Ausnahme ist Eigenverbrauch und Speicherung in Z eiten der Abregelung bei Netzüberlas tung (Eins peis emanagement) zuläs s ig. Ein großes Hindernis für dezentrale Energievers orgungs modelle, Stroms peicher und Technologien der Sektorenkopplung (Power-to-Gas, Power-to-Heat, etc.) war im letzten Ges etzes entwurf an s ehr versteckter Stelle zu finden. Danach müs s en die Betreiber aller Anlagen, deren Förderhöhe in einer Aus s chreibung ermittelt worden ist, den gesamten erzeugten Strom in das Netz einspeisen. Ausgenommen hiervon sind Netzverlus te s owie Strom, der zu Z eiten negativer Preis e (Day-Ahead) außerhalb des Netzes genutzt wird. Bei einem Verstoß gegen die Regelung verringert sich der anzulegende Wert für den Strom aus der Anlage in dem gesamten Kalenderjahr auf Null. Aus der Bes timmung folgt als o, das s bes timmte Formen der Energies peicherung, der Direktlieferung vor Ort oder der Eigenversorgung zu einem Ausschluss der Förderung führen würden. Eine Kombination von größeren EEG-Anlagen mit Stroms peichern wäre damit faktis ch weitgehend ausgeschlossen. Im nun beschlossenen Gesetz kam es zu einer deutlichen Entschärfung. EEG-Abgabenentlastung für Speicher ( 61a): Pauschalen bremsen Geschäftsmodelle Der 61a (anknüpfend an 60(3) EEG 2014) beinhaltet eine Regelung, die zur Beendigung der Doppelbelastung von Stromspeichern führt. Gemäß der Regelung werden künftig nicht mehr nur Stroms peicher, die Strom aus s chließlich aus dem Netz beziehen und volls tändig ins Netz zurücks peis en, von der EEG-Umlage befreit. Auch Speicher, die bspw. zur Eigenversorgung oder Direktlieferung zum Einsatz kommen, müssen diese Umlage dann richtigerweis e nicht mehr zahlen s ind doch Speicher eben gerade keine Letztverbraucher, s ondern bewahren den Strom lediglich für eine gewisse Z eit lang auf und geben ihn dann wieder ab. Die Beendigung der Doppelbelas tung is t grunds ätzlich s ehr erfreulich. Sehr bedauerlich allerdings ist, dass im 61a aufgrund eines pauschalen Misstrauens gegenüber Missbrauch KEINE Änderungen zu Gunsten gemischter Geschäftsmodelle erzielt wurden. Auch die Bundesländer haben über den Bundesrat in Ihrem Beschluss vom für eine derartige Klarstellung plädiert, denn eine Abgrenzung der Strommengen (umlagebefreit/umlagepflichtig) is t beim heutigen Stand der Technik über geeignete Z ähls ys teme problemlos und trenns charf möglich. Dies er Forderung wurde nicht nachgekommen. Von der neuen Regelung können als o eine ganze Reihe dezentraler und gerade kleinerer Speicher mit Mis chnutzung (Eigenvers orgung und Eins peis ung) nicht profitieren. Auch innovative Konzepte wie Schwarms peicherlös ungen aus zahlreichen Kleins peichern werden weiter aus gebrems t, indem s ie nun paus chal der vollen EEG-Umlage unterliegen, obwohl eigentlich nur ein Teil der Nutzung EEGumlagepflichtig wäre. Als Res ultat werden gerade die flexiblen und s ys temdienlichen Betriebs modelle von Speichern finanziell bes onders belas tet und viele gemis chte Betriebs modelle damit unwirts chaftlich. Zuschaltbare Lasten im Norden als Pendant zu abschaltbaren Lasten im Süden Die Aus weitung der zus chaltbaren Las ten im Netzengpas s management um Power-to-Heat- und Powerto-Gas-Anwendungen is t ein wichtiger Schritt für s ektorenübergreifende Ans ätze zur netzdienlichen Nutzung. Insgesamt werden 2 GW an zuschaltbaren Lasten ausgeschrieben, die nach einem Merit- Order-Verfahren vergeben werden. KWK-Anlagen s tehen hier an vorders ter Front, gefolgt von Power-to- Heat. Das Potential, wie und in welchem Umfang auch Power-to-Gas Verfahren in dies em Kontext Anwendung finden, wird im Herbst genauer beleuchtet. Gleichstellung von Mieterstrommodellen mit Eigenversorgungskonzepten Gemäß einer neuen Verordnung s ollen auch vermietete Gebäude wie s elbs t genutzte Gebäude zur Energiewende beitragen und Mieter in vergleichbarer Weis e umweltfreundlichen Strom vom eigenen Dach nutzen können. Die Bundes regierung s oll in s olchen Fällen ermächtigt werden, eine geringere EEG-Umlage fes tzulegen. Da Speicher bei der Optimierung der Eigenverbrauchs quote eine ents cheidende Rolle einnehmen, offeriert dies e neue Regelung ein enormes Potential für Speicher. Bundesrat plädierte für eine gesetzliche Klarstellung des Speicherbegriffs und Wegfall von Letztverbraucherabgaben Neben der Änderung des 61a sprach sich der Bundesrat in seinem Beschluss vom zur EEG Novelle 2016 zusätzlich für eine gesetzliche Klarstellung des Speicherstatus und damit für den Wegfall von Letztverbraucherabgaben für Speicher aus. Damit bestätigt der Bundesrat seinen Beschluss vom , damals zum Strommarktgesetz. Die Bundes länder heben einhellig die wichtige Bedeutung von Energies peichern als Flexibilitäts option für die Energiewende hervor und fordern die Bundes regierung zum Handeln auf. Die Energiewende braucht die vielfältigen netzdienlichen Fähigkeiten von Speichern dringend und zwar s chon heute. Mit der Aufhebung des Letztverbrauchers tatus können die bereits tehenden Speichertechnologien s owohl ihre Sys temkompetenz als auch ihren volks wirts chaftlichen Nutzen

3 beispielsweise durch die Reduzierung der Redispatch-Kosten endlich ausspielen. Lesen Sie hier die BVES-Stellungnahme zur Position des Bundesrates. Beschlussverfahren der Clearingstelle EEG - Gemeinsame Stellungnahme BVES und DIHK Unabhängig von den oben genannten Bes chlus s fas s ungen und der aktuellen EEG-Novellierung erkennt auch die EEG-Clearings telle mit ihrer Einleitung des Empfehlungs verfahrens 2016/12 zu Anwendungsfragen zu Speichern im EEG 2014 die besondere Rolle von Speichern an und hat zum Z iel, bestehende Rechtsunsicherheiten klar zu stellen. Das Empfehlungs verfahren fußt auf dem EEG 2014, die Ergebnis s e werden aber erhebliche Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung des EEG 2016 entfalten. Der Bundes verband Energies peicher und der Deuts che Indus trie- und Handels kammertag (DIHK) begrüßen das Empfehlungs verfahren und haben zu den aufgeworfenen Fragen eine gemeins ame Stellungnahme verfas s t. Eine zentrale Frages tellung is t die, ob ein Speicher als eigens tändige Anlage definiert wird und ob die bes tehenden Regelungen zur Anlagenzus ammenfas s ung im EEG 2014 auf Speicher und EEG- Erzeugungs anlagen anzuwenden s ind. Weitere Themen sind die korrekte Erfassung der Inbetriebnahme des Z wischenspeichers, der Wert der installierten Leistung beim Einsatz von Speichern und dessen Auswirkung auf die Förderhöhe sowie die Frage, ob mes s technis ch eindeutig zugeordneter Strom aus EE-Anlagen bei Eins peis ung vergütet werden muss. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Speicher in aller Regel eingesetzt werden sollten, um damit vers chiedene Ges chäfts modelle gleichzeitig zu verfolgen. Dies is t auch volks wirts chaftlich s innvoll, da Speicher s ons t in vielen Viertels tunden eines Jahres ungenutzt wären. Auch von rechtlicher Seite spricht nichts dagegen, dass ein Speicher neben der Z wischenspeicherung aus einer EEG-Anlage auch zu anderen Z wecken einges etzt wird. Durch geeichte Mes s einrichtungen oder intelligente Messsysteme im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) kann die Herkunft des Stroms eindeutig messtechnisch erfasst werden, so dass auch eine entsprechende Vergütung sich technisch unproblematisch umsetzen lässt. Les en Sie hier die BVES-Stellungnahme zur Clearing-Stelle.

4 ENERGY STORAGE EUROPE 2017: Der BVES hat exklusive Messe-Pakete für seine Mitglieder geschnürt Anläs s lich der ENERGY STORAGE EUROPE 2017, die vom 14. bis 16. März 2017 in Düs s eldorf s tattfinden wird, bietet der BVES s einen Mitgliedern zwei exklus ive Aus s tellerpakete an: Sie möchten die ENERGY STORAGE EUROPE 2017 als Neuaus s teller kennenlernen? Dann nutzen Sie uns er Willkommens angebot exklus iv für BVES Mitglieder und profitieren von den zahlreichen Vorteilen als Aus s teller am BVES-Gemeins chafts s tand. Das Willkommenspaket enthält unter anderem: ein Standpaket 6 m² inkl. Standbau einen Aus s telleraus weis plus Catering & Networking Dinner/Party Mitnutzung der BVES VIP Lounge Der BVES s teht als Organis ator des Gemeins chafts s tandes als s tarker Verband hinter Ihnen und erhöht Ihre Präsenz auf der Messe Wenn Sie die ESE bereits kennen und als Aus s teller vor Ort s ind, bieten wir Ihnen neue, attraktive Konditionen an, die Sie unbedingt nutzen s ollten: Unsere Leistungen für ausstellende BVES-Mitglieder enthalten: 1 x 3-Tages-ESE Konferenzticket 50 x 1-Tages-Bes ucher-ticket Guts cheincodes zur Einlös ung für Ihre Kunden und Partner 70 Prozent Rabatt auf alle weiteren ESE Konferenztickets Sichern Sie s ich jetzt Ihr individuelles Aus s tellerpaket und nutzen Sie die zahlreichen Vorteile, die wir für Sie als BVES-Mitglied bereithalten. Melden Sie s ich bis zum 15. Juli 2016 als Aus s teller bei der ESE an. Hier finden Sie uns ere beiden Aktions-Pakete mit allen Details, s owie Anmelde- und Kontaktdaten: Willkommens paket für neue Aus s teller Ausstellerpaket für Unternehmen, die bereits auf der ESE ausgestellt haben Link zur Messe Düsseldorf.

5 Terminankündigung: Berliner Energiespeicherrechtstag (Fachseminar) Der BVES veranstaltet gemeinsam mit dem EWERK, Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.v., ein Fachseminar zu den energierechtlichen Rahmenbedingungen für Energies peicher. Im Z uge der aktuellen Ges etzes novellierung (Strommarktges etz und EEG) ergeben sich neue Fragestellungen mit großen Auswirkungen auf Geschäfts-und Betriebsmodelle. Wir konnten alle ents cheidenden Ins titutionen (BMWi, ENTSO-E, BNetzA) gewinnen, die Punkte mit uns zu diskutieren. Wir würden uns sehr freuen, Sie bei der Veranstaltung begrüßen zu können und sind gespannt auf die Diskussionen und Ergebnisse. Datum: Freitag, 15. Juli 2016 Ort: Juris tis che Fakultät der Humboldt-Univers ität zu Berlin, Raum E 25, Unter den Linden 9, Berlin Hier geht es zum volls tändigen Tages programm. Das Anmeldeformular finden Sie hier. BVES-Kooperation mit dem Onlineportal eejobs bringt Rabatte für Mitglieder Der BVES und der Onlines tellenmarkt für erneuerbare Energien, s ind Partner geworden. Alle Mitglieder des BVES bekommen zehn Prozent Rabatt auf alle Stellenausschreibungen/Kontingente, die auf gepostet werden. Dazu einfach erieren.html anklicken und die Stelle in das Formular eintragen.

6 Energiespeicher von Hager vom TÜV Rheinland zertifiziert Der TÜV Rheinland (Köln) hat das Energiemanagement- und Haus s peichers ys tem von Hager nach dem Sicherheitsleitfaden für Lithium-Ionen-Hausspeicher zertifiziert. Sicherheitsleitfaden definiert Schutzziele für Li-Ionen-Speicher Um die Sicherheit von Speichers ys temen in Wohngebäuden zu verbes s ern und auf ein einheitliches Niveau zu bringen, haben der Bundes verband Energies peicher, der Bundes verband Solarwirts chaft (BSW-Solar), der Verein StoREgio Energies peichers ys teme e.v., der Z entralverband der Deuts chen Elektro- und Informations technis chen Handwerke s owie die Deuts che Ges ells chaft für Sonnenenergie mit mehreren Prüfinstituten einen Sicherheitsleitfaden Li-Ionen Hausspeicher erstellt. Kritis che Tes ts wie Abs chaltungen bei Übertemperaturen oder möglicher Tiefentladung s owie Übers pannungs verhalten s ind nun als Schutzziele definiert, erklärt Stephan Scheuer vom TÜV Rheinland. Sicherheitsleitfaden ergänzt den aktuellen Stand der Technik Der Sicherheits leitfaden s tellt keine harmonis ierte Norm dar, s ondern ergänzt den aktuellen Stand der Technik für mehr Sicherheit im Gebäudes ektor. Der Sicherheits leitfaden für Li-Ionen Haus s peicher findet s eit knapp eineinhalb Jahren Anwendung in uns eren Prüfungen und Z ertifizierungen für Li-Ionen Haus s peicher, s o Scheuer. Der Experte rät Architekten, Bauplanern und Haus bes itzern, auf zertifizierte Systeme nach dem Sicherheitsleitfaden für Li-Ionen Hausspeicher zu achten. Die Prüfmethoden s ind auf Anfrage beim BVES verfügbar unter m.hegner@ bves.de und Wenn Sie dies e (an: { }) nicht mehr empfangen möchten, können Sie dies e hier abbes tellen. Bundes verband Energies peicher e. V. Oranienburger Straße Berlin Deuts chland info@ bves.de CEO: Urban Windelen Regis ter: Amts gericht Charlottenburg VR B Tax ID: DE

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