KAUFMÄNNISCHE BETRIEBSLEHRE...
|
|
- Linda Waldfogel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 EINFÜHRUNG Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr (GBZugV) Industrie- und Handelskammer KAUFMÄNNISCHE BETRIEBSLEHRE Gründung einer Unternehmung Kaufmannseigenschaft Die Firma der Unternehmung Das Handelsregister Elektronisches Unternehmensregister Einzelunternehmung und Personengesellschaften Einzelunternehmung Die Offene Handelsgesellschaft Die Kommanditgesellschaft Die GmbH & Co. KG Stille Gesellschaft Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Kapitalgesellschaften Die Aktiengesellschaft Die Europäische Aktiengesellschaft (SE SEAG) Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die Limited (Ltd) nach englischem Recht Sonstige Gesellschaften Die Genossenschaft Die Europäische Genossenschaft (SCE - societas cooperativa europaea -) Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) Publizitätspflicht von Unternehmungen Finanzierung Finanzplanung Liquiditätsgrad (Kennzahlen) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kredit Kreditarten (Übersicht) Kreditsicherung Abgrenzung Personal-/Realkredite Kreditsicherung Übersicht Wechseldiskontkredit (I) Bürgschaftskredit (II) Lombardkredite (III/IV/V) Grundschuld (VI) Hypothek (VII) Eigentumsvorbehalt (VIII) Sicherungsübereignung (IX) Kontokorrentkredit Kreditkosten Kreditgewährung Staatliche Förderprogramme Allgemeine Fragen und Begriffe zum Thema Finanzierung Die Schufa Der Zahlungsverkehr Bare Zahlungsformen Halbbare Zahlungsformen Unbare Zahlungsformen Überweisungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Sonderformen... 54
2 Scheck Wechsel Mahn- und Klageverfahren Gesetz zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs Organisation des Mahnverfahrens Das kaufmännische Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren Europäisches Mahnverfahren Klageverfahren und Zwangsvollstreckung Das notleidende Unternehmen Die Verjährung GRUNDZÜGE DES BÜRGERLICHEN RECHTS (BGB) Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit Rechtsgeschäfte Recht der Schuldverhältnisse Leistungsstörungen Unmöglichkeit der Leistung Verzug Positive Vertragsverletzung Schadenersatz Erfüllungsort Gerichtliche Zuständigkeit Zurückbehaltungsrecht Pfandrecht Einzelne Schuldverhältnisse/Verträge Beendigung der Schuldverhältnisse Garantie und Gewährleistung Weitere wichtige Begriffe aus dem Bürgerlichen Recht Fristen AUFGABEN UND BEDEUTUNG DER VERSICHERUNGEN Arten der Sozialversicherungen (Pflichtversicherungen) Rechtsgrundlagen Berechnungsgrundsätze Entgeltunterlagen des Arbeitgebers Betriebsnummer Insolvenzumlage/Insolvenzgeld Sozialversicherungsausweis Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Entgeltfortzahlungsvers Krankenversicherung für Selbständige Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige Antragstellung Beitragshöhe Eintritt der Arbeitslosigkeit Pflegeversicherung Entgeltfortzahlungsversicherung Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Weitere Individualversicherungen Allgemeines zur Haftung Transportbezogene Versicherungen Allgemeine Haftpflichtversicherung/Betriebs-Haftpflichtversicherung Risiken für Schäden im Betriebsvermögen Eigene (persönliche) Risiken Riester-Rente / Rürup Rente
3 5 ARBEITSRECHT Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsrechts Mitarbeiter im kaufmännischen Unternehmen Auszubildende Kaufmännische Angestellte Prokura und Handlungsvollmacht Prokura Die Handlungsvollmacht Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das Bewerbungsgespräch Arbeitsvertrag Abschluss von Arbeitsverträgen Das faktische Arbeitsverhältnis Teilzeit- und Befristungsgesetz Selbständige Tätigkeit oder Arbeitsverhältnis? Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit Sofortmeldung bei Abschluss eines Arbeitsverhältnisses Pflichten der Vertragsparteien Beschäftigung von Aushilfen Geringfügig Beschäftigte/Kurzfristig Beschäftigte Auswirkung anderer Regelungen auf den Einzelarbeitsvertrag Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen Arten von Tarifverträgen Geltung von Tarifverträgen Betriebsvereinbarungen Beendigung von Arbeitsverhältnissen Die Kündigung Die ordentliche Kündigung Kündigungsfristen Die außerordentliche Kündigung Die Änderungskündigung Der Aufhebungsvertrag Zeitablauf oder Zweckerreichung Probearbeitsverhältnisse Tod des Arbeitnehmers Erwerb eines Betriebes Mitwirkung und Mitbestimmung im Betrieb Wichtige Arbeitsschutzgesetze Arbeitssicherheit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitszeiten im Straßenverkehr Gesetzliche Bestimmungen und ihre Anwendungsbereiche Begriffsdefinitionen Kontrollmittel Fahrtenschreiber nach 57 a StVZO EG-Kontrollgerät/Digitaler Tachograph Fahrerkarte Werkstattkarte Unternehmenskarte Kontrollkarte Mitführungspflicht von Unterlagen Andere Arbeitszeitnachweise Ausnahmen Wichtige Einzelregelungen aus dem ArbZG
4 Die Tätigkeit der Kontrollbehörden Fahrpersonalgesetz, Bußgeldkatalog, Ordnungswidrigkeitengesetz Ordnungswidrigkeiten Inhalt des Bußgeldbescheides Einspruch und gerichtliches Verfahren BUCHFÜHRUNG UND KOSTENRECHNUNG Rechtsgrundlagen der Buchführung Inventur und Inventar Bewertungsgrundlagen Die Bilanz Bilanzgrundsätze Wertbewegungen in der Bilanz ebilanz Das Konto Die Auflösung der Bilanz in Bestandskonten Kontenrahmen/Kontenplan Die betrieblichen Erfolgskonten Erfolgskonten als Unterkonten des Kapitalkontos Gewinn- und Verlustrechnung Das Privatkonto Der Buchungsvorgang Der Buchungssatz Buchungsbelege Hauptbücher/Nebenbücher Hauptbücher Nebenbücher Buchung von Geschäftsvorfällen Buchung der Umsatzsteuer Buchung von Personalkosten Buchungen im Scheckverkehr Abschreibung Die lineare oder konstante Abschreibung Die degressive oder fallende Abschreibung Degressiv-lineare Abschreibung Abschreibung nach der Leistung Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (gwg) Investitionsabzugsbeträge (Ansparabschreibung) Die Minderbuchführung Das Kassenbuch Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Buchführungssysteme Aufbewahrungsfristen DIE KOSTENRECHNUNG Kosten- und Leistungsrechnung Betriebliche Grundfunktionen/Einbindung der Kostenrechnung Aufwendungen und Erträge Einteilung der Aufwendungen Einteilung der Erträge Betriebsergebnis/Neutrales Ergebnis/Gesamtergebnis Aufgaben und Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung Die Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung Die Kostenartenrechnung Die Kostenstellenrechnung Die Kostenträgerrechnung
5 8 FAHRZEUGKOSTENRECHNUNG Aufbau der Fahrzeugkostenrechnung Fahrzeugdaten Kalkulationsdaten/Kapitaldaten Fixkosten Variable Kosten Kalkulatorische Kosten Erlösabhängige Kosten Erläuterungen zum Kostenrechnungsformular Amtliches Kennzeichen und technische Daten Kalkulationsdaten Anlagekapital Fixe Fahrzeugkosten Variable Fahrzeugkosten Kalkulatorische Kosten Erlösabhängige Kosten/Auftragsbezogene Leistungskosten Kalkulationsbeispiele zur streckenbezogenen Maut Gesamtkosten Auslastungsgrad Deckungsbeitragsrechnung/Teilkostenrechnung Berechnung des Ausfallschadens PREISBILDUNG IM GÜTERKRAFTVERKEHR Mittelstandsempfehlungen für den regionalen Wirtschaftsverkehr Kosteninformationssystem für den überreg. Güterkraftverkehr (KIS) Preisempfehlungen für den Spediteursammelgutverkehr Freie Preisvereinbarung Rahmenbedingungen des Auftrages Formen der Preisbildung Grundlagen der Angebotskalkulation und Preisfindung DER UNLAUTERE UND UNERLAUBTE WETTBEWERB STRAßENVERKEHRSRECHT Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Auszug Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Obligatorische Qualifizierung des Fahrpersonals Ladungssicherung Gesetzliche Bestimmungen zur Ladungssicherung Schwerpunkte der Ladung und Lastverteilung Lastverteilungsplan Natürliche Ladungssicherung Zurrmethode in der Praxis Verantwortlichkeit bei der Ladungssicherung Transport gefährlicher Güter Allgemeine Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung Begriffsbestimmungen (Auszug) Pflichten Begleitpapiere Kennzeichnung mit Warntafeln Kennzeichnung und Bezettelung mit Gefahrzetteln Sonstige Ausrüstung, Feuerlöscher und persönliche Schutzausrüstung Schulungsverpflichtung Gefahrguttransport Verkehrszeichen ADR-Tunnelregelungen
6 Befreiung von bestimmten Gefahrgutvorschriften Ordnungswidrigkeiten/Strafvorschriften TELEMATIK IM VERKEHR Verkehrliche Wirkungen Telematikanwendungen Integrierte Verkehrssysteme Globale Navigationssatellitensysteme (GNSS) Übersicht Informations- und Kommunikationssysteme UMWELTKUNDE Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Bundesumweltamt (UBA) Weitere Gesetze und Verordnungen (Umweltrecht) Immissionsschutzrecht (Schutz der Luft) Fahrzeug-Euronormen I VI Umweltzone Genehmigungspflicht nach BImSchG (Betriebsanlagen) Baurecht Gewässerschutzrecht Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfalltransporte - Transporterlaubnis, Anzeigenpflicht, Fachbetrieb Relevante Vorschriften des Abfallrechtes für Fuhrbetriebe Umweltprivatrecht (Zivilrecht) Umweltstrafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht AGB für die Gestellung von Abfallcontainern (AGA) UMWELTMANAGEMENT Fahrzeugeinsatz Betriebliches Abwasser Verwaltungsbereich und Ökologie BETRIEBLICHES STEUERWESEN Ordnungsgemäße Buchführung Umsatzsteuer Umsatzsteuerliche Anforderungen an Rechnungen Grenzüberschreitende Verkehre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Idnr.) Besteuerungsverfahren Ort der Beförderungsleistung Die EU-Steuersätze Umsatzsteuervergütungsverfahren in der EU Leistungsempfänger als Steuerschuldner Beispiele Begriffe aus dem Umsatzsteuerrecht Gewerbesteuer Lohnsteuer Lohnsteuerabzugsverfahren Pauschalversteuerung von Aushilfskräften Elektronische Steuererklärung Anlage EÜR Spesenzahlungen Einkommensteuer Körperschaftsteuer Steuerverfahren Durchführung der Betriebsprüfung Elektronische Betriebsprüfung
7 Rechtsbehelfe, Straf- und Bußgeldverfahren Ehegattenvergütung Kraftfahrzeugsteuer Steuerpflicht Bemessungsgrundlagen Streckenbezogene LKW-Maut Mautstreckenausdehnungs-Verordnung Mauterhebung innerhalb der EU SPEDITION Allgemeine deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) Speditionsversicherung Logistik-AGB MARKETING Marketingkonzeption Marketing - Organisation Marketinginstrumente Marketing-Mix BETRIEBSFÜHRUNG VON KRAFTVERKEHRSUNTERNEHMEN Arten der Rentabilität Die Leistungsprozesse im Kraftverkehrsbetrieb Anlagenbewirtschaftung Funktionen der Verkehrsunternehmen Betriebsorganisation Registratur Schriftverkehr Bedeutung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung Zertifizierung Disposition/Fahren VERKEHRSSICHERHEITSLEHRE Maßnahmen zur Verkehrssicherheit Unfallverhütung und bei Kfz-Unfällen zu ergreifende Maßnahmen Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) und (BGV D 27 ) Kfz-Unfälle Haftung VORSCHRIFTEN GEGEN UNERLAUBTE BEFÖRDERUNG VON RAUSCHMITTELN Einfuhr Ausfuhr Durchfuhr Die illegale Beförderung von Betäubungsmitteln BEFÖRDERUNG VON LEBENSMITTELN Lebensmittelhygiene VO (EG) 852/ Gerätespezifische Anforderungen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Qualitätsmanagementsystem HACCP (Hazard Analysis of Critical Control Point) Tiefkühltransporte/Temperaturschreiberverordnung Internationale Lebensmitteltransporte Temperaturbedingungen für bestimmte Lebensmittel (Auszug) Abwicklung eines Beförderungsauftrages mit einem Tankwagen Sonderausstattungen eines Lebensmittel-TKW Anforderungen an das eingesetzte Personal TIERTRANSPORTE
8 23 GÜTERKRAFTVERKEHRSGESETZ Geltungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes Werkverkehr Nicht dem GüKG unterliegende Beförderungsleistungen Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnispflicht Persönliche Zuverlässigkeit Finanzielle Leistungsfähigkeit Fachliche Eignung Verkehrsleiter (intern) Verkehrsleiter (extern) Bekämpfung illegaler Beschäftigung/Fahrerbescheinigung Erlaubnisverfahren Erlaubnisausfertigungen Änderungsmitteilung und Urkundenberichtigung Rücknahme der Erlaubnis/Rückgabepflicht Mitführungs- und Aushändigungspflicht Begleitpapiere Güterschaden-Haftpflichtversicherung Vorläufige Weiterführung des Unternehmens Bundesamt für Güterverkehr Überwachungsaufgaben des BAG Befugnisse Überwachung/Bußgeldvorschriften Ermächtigung zum Erlass von Durchführungsbestimmungen Huckepackverkehr TRANSPORTRECHT Systematik HGB-Transportrecht Das Frachtgeschäft Frachtvertrag Frachtbrief Beförderungshindernisse/Ablieferungshindernisse Frachtzahlung, Abrechnung und Fälligkeit Besondere Vergütungsregeln Das Ladegeschäft Pfandrecht Haftung des Frachtführers ff HGB Haftungsregeln/Haftungsausschlüsse Schadenanzeige ( 438 HGB) Verjährungsfristen Abänderungsmöglichkeiten der HGB-Haftung durch AGB ( 449 HGB) MÖBELSPEDITION Gewerbeorganisation Fachverbände Laderaumausgleichsorganisation Beförderung von Umzugsgut - Rechtsgrundlagen Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) HGB - Vorschriften für die Beförderung von Umzugsgut Übersicht Geltungsbereich HGB 451 ff Allgemeine Lagerbedingungen Allgemeine Bedingungen für die Selbsteinlagerung (ABSdM) Preisbildung in der Möbelspedition Aufbau der Preissystematik Auslastung Regeln für die Entgeltberechnung Grenzüberschreitender Umzugsverkehr
9 Erlaubnis/Genehmigung Umzugsverträge/Besonderheiten Allgemeine Zollvorschriften ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen INTERNATIONALER STRAßENGÜTERVERKEHR Verkehrsvorschriften in der EU Grenzüberschreitende EU-Verkehre Kabotage in der EU Übergangsvorschriften für beigetretenen Mitgliedstaaten Niederlassungsfreiheit Drittstaaten-Verkehre Bilaterale Genehmigungen CEMT-Genehmigungen Dreiländerverkehr Grenzüberschreitender Kombiverkehr Besondere Kennzeichnung von Fahrzeugen Preisbildung im grenzüberschreitenden Güterverkehr Beförderungsbedingungen im int. Straßengüterverkehr (CMR) Inkrafttreten Beförderungsvertrag, CMR-Frachtbrief Haftung des Frachtführers Abweichungen der CMR vom nationalen Recht (HGB) Muster eines CMR-Frachtbriefes ZOLLVERFAHREN IM GRENZÜBERSCHREITENDEN VERKEHR Begriffsbestimmungen Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) Zollamtliche Überwachung/Versandverfahren Abläufe der Einfuhr Gemeinschaftliches Versandverfahren Carnet-T.I.R.-Verfahren Carnet-A.T.A Elektronisches Versandverfahren Papiere für die Zollanmeldung - Einheitspapier Zollverfahren ATLAS Incoterms TEXTSAMMLUNG Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) vom 22. November Berufszugangs-Verordnung GüKG Auszug aus der Verordnung (EG) Nr. 1071/ Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) Handelsgesetzbuch (HGB) Übereinkommen für den internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehr (VBGL) Allgemeine deutsche Spediteurbedingungen - ADSp Merkblatt für Inhaber von CEMT-Genehmigungen ANHANG SACHREGISTER
10 FACHKUNDE GÜTERVERKEHR EINFÜHRUNG SEITE 4 Liste der Sachgebiete nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1071/2009 (Anhang I) A. Bürgerliches Recht die wichtigsten Verträge, die im Kraftverkehrsgewerbe üblich sind, sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten kennen; in der Lage sein, einen rechtsgültigen Beförderungsvertrag, insbesondere betreffend die Beförderungsbedingungen, auszuhandeln; eine Reklamation des Auftraggebers über Schäden, die aus Verlusten oder Beschädigungen der Güter während der Beförderung oder durch verspätete Ablieferung entstehen, sowie die Auswirkungen dieser Reklamation auf seine vertragliche Haftung analysieren können; die Regeln des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen kennen; B. Handelsrecht die Bedingungen und Formalitäten für die Ausübung des Berufs und die allgemeinen Verpflichtungen der Kaufleute (Eintragung, Geschäftsbücher usw.) sowie die Konkursfolgen kennen; ausreichende Kenntnisse der Rechtsformen von Handelsgesellschaften sowie die Vorschriften für die Gründung und Führung dieser Gesellschaften besitzen. C. Sozialrecht die Aufgabe und die Arbeitsweise derjenigen, die im Kraftverkehrsgewerbe zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen tätig sind (Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalvertreter, Arbeitsinspektoren usw.); die Verpflichtungen der Arbeitgeber im Bereich der sozialen Sicherheit kennen; die Regel für Arbeitsverträge der einzelnen Arbeitnehmergruppen von Kraftverkehrsunternehmen kennen (Form der Verträge, Verpflichtungen der Vertragsparteien, Arbeitsbedingungen und dauer, bezahlter Jahresurlaub, Arbeitsentgelt, Auflösung des Arbeitsverhältnisses usw.), die Regeln für die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten, insbesondere die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 Kontrollgerät im Straßenverkehr, der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Lenk- und Ruhezeitverordnung, der Richtlinie 2002/15/EG Regelung der Arbeitszeit des Europäischen Parlaments und des Rates(1) und der Richtlinie 2006/22/EG Kontrollen sowie die Maßnahmen zur praktischen Durchführung dieser Verordnungen und Richtlinien kennen und die Regeln für die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer kennen, insbesondere jene, die sich aus der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer ergeben.
11 FACHKUNDE GÜTERVERKEHR EINFÜHRUNG SEITE 5 D. Steuerrecht die Vorschriften kennen für die Mehrwertsteuer auf Verkehrsleistungen; die Kraftfahrzeugsteuern; die Steuern auf bestimmte Fahrzeuge, die im Güterkraftverkehr verwendet werden, sowie die Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege; die Einkommensteuern. E. Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens die rechtlichen und praktischen Bestimmungen für die Verwendung von Schecks, Wechseln, Eigenwechseln, Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln und verfahren kennen; die verschiedenen Kreditformen (Bankkredite, Dokumentenkredite, Kautionen, Hypotheken, Leasing, Miete, Factoring usw.) sowie die damit verbundenen Kosten und Verpflichtungen kennen; wissen, was eine Bilanz ist und wie sie aussieht, und sie verstehen können; eine Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen können; die Finanz- und Rentabilitätslage des Unternehmens insbesondere aufgrund von Finanzkennziffern analysieren können; ein Budget ausarbeiten können; die Kostenbestandteile (fixe Kosten, variable Kosten, Betriebskosten, Abschreibungen usw.) kennen und je Fahrzeug, Kilometer, Fahrt oder Tonne berechnen können; einen Stellenplan für das gesamte Personal des Unternehmens und Arbeitspläne usw. aufstellen können; die Grundlagen des Marketings, der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Verkaufsförderung für Verkehrsleistungen, der Erstellung von Kundenkarteien usw. kennen; die im Kraftverkehr üblichen Versicherungen (Haftpflichtversicherung für Personen, Sachen und Gepäck) mit ihrem Versicherungsschutz und ihren Verpflichtungen kennen; die Telematikanwendungen im Straßenverkehr kennen; die Regeln für die Ausstellung von Frachtrechnungen für Güterkraftverkehrsleistungen anwenden können sowie die Bedeutung und die Wirkungen der Incoterms kennen; die Rolle, die Aufgaben und die rechtliche Stellung der Hilfsgewerbetreibenden des Verkehrs kennen. F. Marktzugang die Regelungen für den gewerblichen Straßenverkehr, den Einsatz von Mietfahrzeugen, die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer, insbesondere die Vorschriften für die Ordnung des Gewerbes, den Zugang zum Beruf, die Genehmigungen zum inner- und außergemeinschaftlichen Straßenverkehr sowie über Kontrollen und die Ahndung von Zuwiderhandlungen kennen; die Regelungen für die Gründung eines Straßenverkehrsunternehmens kennen; die erforderlichen Schriftstücke für die Erbringung von Kraftverkehrsleistungen kennen und Kontrollverfahren schaffen können, um sicherzustellen, dass zu jeder Beförderung ordnungsmäßige Schriftstücke insbesondere über das Fahrzeug, den Fahrer, das Beförderungsgut oder das Gepäck sowohl im Fahrzeug mitgeführt als auch im Unternehmen aufbewahrt werden; die Regeln für die Ordnung der Güterkraftverkehrsmärkte, sowie die Regeln für die Frachtabfertigung und die Logistik kennen;
12 FACHKUNDE GÜTERVERKEHR EINFÜHRUNG SEITE 6 die Formalitäten beim Grenzübergang, die Rolle und die Bedeutung der T-Papiere und der Carnets TIR sowie die sich aus ihrer Benutzung ergebenden Pflichten und Verantwortlichkeiten kennen. G. Normen und technische Vorschriften die Regeln für Gewichte und Abmessungen der Fahrzeuge in den Mitgliedstaaten sowie die Verfahren für davon abweichende Beförderungen im Schwer- und Großraumverkehr kennen; je nach Bedarf des Unternehmens die Fahrzeuge und ihre Bauteile (Fahrgestell, Motor, Getriebe, Bremsanlagen usw.) auswählen können; die Formalitäten für die Erteilung der Typgenehmigung bzw. der Betriebserlaubnis, die Zulassung und die technische Überwachung dieser Fahrzeuge kennen; wissen, welche Maßnahmen gegen Lärmbelastung und gegen Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeugabgase getroffen werden müssen; Pläne für die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge und ihrer Ausrüstung aufstellen können; die einzelnen Lademittel und -geräte (Ladebordwand, Container, Paletten usw.) kennen und Anweisungen für das Be- und Entladen (Lastverteilung, Stapelung, Verstauen, Ladungssicherung usw.) geben und entsprechende Verfahren einführen können; die Verfahren des kombinierten Verkehrs Schiene/Straße und des Ro-Ro -Verkehrs kennen; Verfahren zur Einhaltung der Regeln für Gefahrgut- und Abfalltransporte durchführen können, die sich insbesondere aus der Richtlinie 2008/68/EG (Beförderung gefährlicher Güter) und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verbringung von Abfällen) ergeben; Verfahren zur Einhaltung der Regeln für die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel durchführen können, die sich insbesondere aus dem Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP), ergeben; Verfahren zur Einhaltung der Regeln für die Beförderung lebender Tiere durchführen können. H. Straßenverkehrsicherheit wissen, welche Qualifikationen für das Fahrpersonal erforderlich sind (Führerscheine/Fahrerlaubnisse/Lenkberechtigungen, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse usw.); durch Maßnahmen sicherstellen können, dass die Fahrer die Regeln, Verbote und Verkehrsbeschränkungen in den einzelnen Mitgliedstaaten (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsrechte, Halte- und Parkverbote, Benutzung von Scheinwerfern und Leuchten, Straßenverkehrszeichen usw.) einhalten; Anweisungen an die Fahrer zwecks Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für den Zustand der Fahrzeuge, der Ausrüstung und der Ladung sowie für sicherheitsbewusstes Fahren ausarbeiten können; in der Lage sein, Anweisungen für das Verhalten bei Unfällen auszuarbeiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um wiederholte Unfälle oder wiederholte schwerere Verkehrsverstöße zu vermeiden; Verfahren für ordnungsgemäße Ladungssicherung durchführen können und die entsprechenden Techniken kennen;
INFORMATIONSBLATT KONZESSIONSPRÜFUNG TRANSPORTGEWERBE
INFORMATIONSBLATT KONZESSIONSPRÜFUNG TRANSPORTGEWERBE Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung im Güterbeförderungsgewerbe gem. der Verordnung (EG) 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates
MehrINFORMATIONSBLATT KONZESSIONSPRÜFUNG TRANSPORTGEWERBE
INFORMATIONSBLATT KONZESSIONSPRÜFUNG TRANSPORTGEWERBE Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung im Sinne der Verordnung (EG) 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 PRÜFUNGSABLAUF
MehrSachgebietsinhalte nach Anhang I der Richtlinie 96/26/EG
Sachgebiete Sachgebietsinhalte nach Anhang I der Richtlinie 96/26/EG 1. Recht 1.1 Güterkraftverkehrsrecht (F.1, F.4) die Regelungen für den gewerblichen Straßenverkehr, den Einsatz von Mietfahrzeugen,
Mehr2009R1071 DE
2009R1071 DE 01.07.2013 002.001 26 ANHANG I I. LISTE DER IN ARTIKEL 8 GENANNTEN SACHGEBIETE Die Kenntnisse, die für die amtliche Feststellung der fachlichen Eignung durch Mitgliedstaaten für den Güter-
MehrSachgebietsinhalte nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
Sachgebiete Sachgebietsinhalte nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 1. Recht 1.1 Güterkraftverkehrsrecht (F.1, F.4) 1.2 Gewerberecht einschließlich Gefahrgut- und Abfalltransport (F.2) Recht
Mehr1 EINFÜHRUNG Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr (GBZugV) Industrie- und Handelskammer... 7
1 EINFÜHRUNG... 1 1.1 Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr (GBZugV)... 1 1.2 Industrie- und Handelskammer... 7 2 KAUFMÄNNISCHE BETRIEBSLEHRE... 8 2.1 Gründung einer Unternehmung... 8 2.2 Kaufmannseigenschaft...
MehrGegenüberstellung Sachgebiete gemäß Anhang I, Teil 1 VO (EG) Nr und Lehrplan Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten
Gegenüberstellung Sachgebiete gemäß Anhang I, Teil 1 VO (EG) Nr. 1071-2009 und ANHANG I VERORDNUNG (EG) Nr. 1071/2009 vom 21.10.2009 A. Bürgerliches Recht 1. die wichtigsten Verträge, die im Kraftverkehrsgewerbe
MehrIHK-Merkblatt Stand:
IHK-Merkblatt Stand: 21.07.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrAntrag auf Anerkennung einer zehnjährigen leitenden Tätigkeit im Güterkraftverkehr gemäß 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
Industrie- und Handelskammer Fax: 0521 554-180 Ostwestfalen zu Bielefeld Referat Verkehr, Stadt- und Regionalplanung Postfach 10 03 63 33503 Bielefeld Antrag auf Anerkennung einer zehnjährigen leitenden
MehrInformationen. Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren privaten Wohnsitz haben.
Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie
MehrGegenüberstellung Sachgebiete gemäß Anhang I, Teil 1 VO (EG) Nr. 1071-2009 und Bachelor- und Masterstudien
Gegenüberstellung Sachgebiete gemäß Anhang I, Teil 1 VO (EG) Nr. 1071-2009 und Bachelor- und Masterstudien ANHANG I I. LISTE DER IN ARTIKEL 8 GENANNTEN SACHGEBIETE A. Bürgerliches Recht 1. die wichtigsten
MehrGegenüberstellung Sachgebiete gemäß Anhang I, Teil 1 VO (EG) Nr. 1071-2009 und. Studium der Betriebswirtschaft (BW) oder der Handelswissenschaft
Gegenüberstellung Sachgebiete gemäß Anhang I, Teil 1 VO (EG) Nr. 1071-2009 und Studium der Betriebswirtschaft oder der Handelswissenschaft ANHANG I I. LISTE DER IN ARTIKEL 8 GENANNTEN SACHGEBIETE A. Bürgerliches
MehrA. Bürgerliches Recht B. Handelsrecht C. Sozialrecht D. Steuerrecht
Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung für den Straßenpersonenverkehr (Omnibusverkehr) aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
MehrBitte beachten Sie folgende Kriterien für die Antragstellung:
Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach 8 GBZugV Nach 8 der Berufszugangsverordnung für den gewerblichen Güterverkehr (GBZugV) vom 15. Juni 2000 kann die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehr-Unternehmens
MehrBeruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers
Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers 2. die Kraftfahrzeugsteuern; 3. die Steuern auf bestimmte Fahrzeuge, die im Güterkraftverkehr verwendet werden, sowie die Gebühren und Vorschriften
MehrInformationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Güterkraftverkehr durch eine leitende Tätigkeit
Standortpolitik Verkehr und Logistik Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Güterkraftverkehr durch eine leitende Tätigkeit Nach der europäischen Verordnung (EG) 1071/2009 und dem 8 der Berufszugangsverordnung
MehrErlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 der Verordnung (EG) 1072/2009)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 der Verordnung (EG) 1072/2009) 1. Antragstellendes Unternehmen Name bzw. Firma und Rechtsform
Mehrzur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
MERKBLATT zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens (Stand Januar 2018) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de
Mehr3.4.1 Elektronisches Unternehmensregister... 12
1 EINFÜHRUNG ------------------------------------------------------------------------------------- 1 2 BERUFSZUGANGSVERORDNUNG (PBZUGV) ------------------------------------------------ 1 3 KAUFMÄNNISCHE
Mehr1 EINFÜHRUNG Berufszugangsverordnung (PBZugV) Industrie- und Handelskammer Fachverbände Arbeitgeberverbände...
1 EINFÜHRUNG... 1 2 Berufszugangsverordnung (PBZugV)... 1 2.1 Industrie- und Handelskammer... 6 2.2 Fachverbände... 6 2.3 Arbeitgeberverbände... 7 3 KAUFMÄNNISCHE BETRIEBSLEHRE (GRUNDLAGEN)... 7 3.1 Gründung
MehrEINFÜHRUNG KAUFMÄNNISCHE BETRIEBSLEHRE (GRUNDLAGEN)...
1 EINFÜHRUNG... 1 2 Berufszugangsverordnung (PBZugV)... 1 2.1 Industrie- und Handelskammer... 6 2.2 Fachverbände... 6 2.3 Arbeitgeberverbände... 7 3 KAUFMÄNNISCHE BETRIEBSLEHRE (GRUNDLAGEN)... 7 3.1 Gründung
MehrInformationen. Vor der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit im Sinne des 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr ("Praktikerregelung" Gü) Vor der Antragstellung
Mehr1 EINFÜHRUNG BERUFSZUGANGSVERORDNUNG (PBZUGV) Industrie- und Handelskammer Fachverbände Arbeitgeberverbände...
1 EINFÜHRUNG... 1 2 BERUFSZUGANGSVERORDNUNG (PBZUGV)... 1 2.1 Industrie- und Handelskammer... 6 2.2 Fachverbände... 6 2.3 Arbeitgeberverbände... 7 3 KAUFMÄNNISCHE BETRIEBSLEHRE (GRUNDLAGEN)... 7 3.1 Gründung
MehrBERUFSZUGANGSVERORDNUNG (PBZUGV)
1 EINFÜHRUNG ------------------------------------------------------------------------------------- 1 2 BERUFSZUGANGSVERORDNUNG (PBZUGV) ------------------------------------------------ 1 2.1 Industrie-
MehrInformationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit
Standortpolitik Verkehr und Logistik Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit Nach der europäischen
MehrFACHKUNDE GÜTERVERKEHR EINFÜHRUNG SEITE 5
FACHKUNDE GÜTERVERKEHR EINFÜHRUNG SEITE 5 D. Steuerrecht die Vorschriften kennen für die Mehrwertsteuer auf Verkehrsleistungen; die Kraftfahrzeugsteuern; die Steuern auf bestimmte Fahrzeuge, die im Güterkraftverkehr
MehrFACHKUNDE GÜTERVERKEHR EINFÜHRUNG SEITE 2
FACHKUNDE GÜTERVERKEHR EINFÜHRUNG SEITE 2 Verkehrsleiter). Nach dem bisherigen nationalen Recht war dies die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Neu ist die Möglichkeit, einen externen Verkehrsleiter
MehrIHK-Merkblatt Stand:
IHK-Merkblatt Stand: 15.02.2012 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
Mehrzur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Personenverkehrsunternehmens
MERKBLATT zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Personenverkehrsunternehmens (Stand Februar 2015) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de
Mehr1. Der Weg in die Selbstständigkeit 11
Inhalt 1. Der Weg in die Selbstständigkeit 11 1.1 In Schritten zur Existenzgründung 11 Die Geschichte eines Existenzgründers 12 Vor der Unternehmensgründung 14 Berufszugangsvoraussetzungen 18 Fahrplan
MehrInformationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Taxen- und Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit
Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Taxen- und Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit Nach 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000
MehrInformationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Taxenund Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit
Standortpolitik Verkehr und Logistik Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung im Taxenund Mietwagenverkehr durch eine leitende Tätigkeit Nach 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
MehrIHK-Merkblatt Stand:
IHK-Merkblatt Stand: 27.07.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrInformationen. zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund. Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende
Mehrzur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
Ansprechpartner: Mario Dammköhler Tel.: 03681 362-132 Fax: 03681 362-220 E-Mail: dammkoehler@suhl.ihk.de MERKBLATT zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
MehrVorwort zur 2. Auflage
Vorwort zur 2. Auflage Als am 1. Oktober 2006 das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die zugehörige Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) in Kraft getreten sind, blieben
MehrPrüfungssachgebiete zur Erlangung der Bescheinigung der fachlichen Eignung zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers
Anlage Prüfungssachgebiete Prüfungssachgebiete zur Erlangung der Bescheinigung der fachlichen Eignung zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers Kenntnisbereiche der (EG) VO 1071/2009 Die europaweite
MehrInformationen. zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund. Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des 8 Berufszugangszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Bei der Antragstellung bitten wir
MehrBitte beachten Sie folgende Kriterien für die Antragstellung:
Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach 7 PBZugV Nach 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 kann die fachliche Eignung zur Führung eines Taxen- und
MehrVorwort...5. Abkürzungsverzeichnis...15. Einleitung und Benutzerhinweis...21. I Grundlagen des Güterbeförderungsgewerbes...23
Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Einleitung und Benutzerhinweis...21 I Grundlagen des Güterbeförderungsgewerbes...23 A Grundbegriffe des Gemeinschaftsrechts...23 1 Die Europäische Union...24 a EU-Mitgliedsstaaten...24
MehrOrientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr
Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
MehrNavigator Transportrecht 4. Güterkraftverkehr. von Wolfgang Schenk, Marc Werdein. 1. Auflage
Navigator Transportrecht 4 Güterkraftverkehr von Wolfgang Schenk, Marc Werdein 1. Auflage Güterkraftverkehr Schenk / Werdein ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische Gliederung: Speditionsrecht, Transportrecht
MehrTransporte als Dienstleistung
Schönbrunn 2018 Transporte als Dienstleistung Realisierung von Sicherheitsstandards im Lohnunternehmen Georg Schmid-Maier Streckenplan A. Was sind die Standards des gewerbl. Transportes? B. Wie erreichen
MehrFachkunde. Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterverkehr. Hartmut Knaack
Fachkunde Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterverkehr Hartmut Knaack Weitere Unterstützung gaben für die der Autor dankt Werner Feldmann (Technik/Verkehrsrecht/Verkehrssicherheit) Volker Wilken
MehrOrientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr 2007 DIHK
1 Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr 2007 DIHK Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
MehrOrientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr
Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr Die Richtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Zugang zum Beruf
MehrIHK-Information. Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg Goetheplatz Friedberg
IHK-Information Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit gemäß Artikel 8 der EU-Richtlinie 1071/2009 vom 21.10.2009 für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers
MehrTeil II: Berufszugangsvoraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz:
Regierungspräsidium Gießen DAS EG-ROAD-PACKAGE Infoveranstaltung der IHK Gießen-Friedberg zu den Änderungen der Berufs- und Marktzugangsregelungen im Güterverkehr am 08.05.2012 Teil II: Berufszugangsvoraussetzungen
MehrSeiten 2.1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr 9 2.1.1 Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche 9 2.1.1.1 Tägliche Arbeitszeit 10 2.1.1.2
MehrD R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht
STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.
MehrPrüfungssachgebiete zur Erlangung der Bescheinigung der fachlichen Eignung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers
Anlage Prüfungssachgebiete Prüfungssachgebiete zur Erlangung der Bescheinigung der fachlichen Eignung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers Kenntnisbereiche der (EG) VO 1071/2009 Die europaweite
MehrGEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR
20.10.2017 03:02 1/5 Gewerblicher Güterkraftverkehr LANDKREIS AUGSBURG (DRUCKANSICHT) GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR ERLAUBNISSE UND LIZENZEN Allgemeines Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder
MehrKommentar zum Transportrecht
Hubert Widmann Kommentar zum Transportrecht 407-475 hhgb und weitere frachtund speditionsrechtliche Bestimmungen 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Luchterhand Vorwort zur 3. Auflage Abkürzungsverzeichnis
MehrFACHKUNDE GÜTERVERKEHR EINFÜHRUNG SEITE 2
FACHKUNDE GÜTERVERKEHR EINFÜHRUNG SEITE 2 Bestellung eines Verkehrsleiters: Die EU-Verordnung sieht die Bestellung eines Verkehrsleiters vor. Dies ist entweder der Unternehmer selbst oder eine angestellte
MehrSteuerwissen für Existenzgründer
Beck-Wirtschaftsberater im dtv 50831 Steuerwissen für Existenzgründer Praktische Tipps zu Steuern, Recht und Sozialversicherung von Gerhard Girlich, Markus Maier, Hermann Steindl 4., vollständig überarbeitete
MehrOrientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern
Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
MehrWird für die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen stets eine Erlaubnis/Lizenz benötigt?
Sach- und Fachkundekurs Wird für die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen stets eine Erlaubnis/Lizenz benötigt? Das Güterkraftverkehrsgesetz vom (GüKG) bestimmt in 1: "Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige
MehrDer Verkehrsleiter im gewerblichen Güterverkehr. Anforderungen, Aufgaben und Rechtsgrundlagen
Der Verkehrsleiter im gewerblichen Güterverkehr Anforderungen, Aufgaben und Rechtsgrundlagen Seite 2 von 5 Merkblatt Der Verkehrsleiter im gewerblichen Güterverkehr Anforderungen, Aufgaben und Rechtsgrundlagen
MehrOrientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr
Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr Vorbemerkungen Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1071/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
MehrOrientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr
Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr Vorbemerkungen Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1071/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
MehrBei Unklarheiten oder Fragen bzgl. der Ladungssicherung wenden Sie sich bitte an unseren Ladungssicherungsbeauftragten Herrn Tel.
Auftrags Nr. Sonstige Dokumentation Ladungssicherung! Einverständniserklärung Beim Verladen von Gütern sind alle am Verladeprozess Beteiligten Personen für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis 1. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) 1. Güterkraftverkehrsgesetz 15 1.1 Berufszugangsverordnung zum GüKG 17 1.1.1 Zuverlässigkeit 17 1.1.2 Finanzielle Leistungsfähigkeit 18 1.1.3 Fachliche
Mehr31 Sachregister. Außenfinanzierung A-Warntafel
FACHKUNDE GÜTERVERKEHR SACHREGISTER SEITE 649 31 Sachregister A Abbuchungsauftragsverfahren... 54 ABC-Analyse... 383 Abfallbegriff... 323 Abfallcontainer... 328 Geschäftsbedingungen... 335 Abfalltransporte...
MehrKompetenzbereich I Die Rolle des Mitarbeiters in der Arbeitswelt aktiv ausüben
Kompetenzbereich I Die Rolle des Mitarbeiters in der Arbeitswelt aktiv ausüben 5 Betriebliche Mitbestimmung... 45 5.1 Möglichkeiten der betrieblichen. Mitbestimmung durch Auszubildende. und Arbeitnehmer...45
MehrOrientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr
Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr Vorbemerkungen Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1071/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
MehrOrientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern
Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr Vorbemerkungen Die Richtlinie
MehrPraxisratgeber Existenzgründung
Beck-Wirtschaftsberater Praxisratgeber Existenzgründung Erfolgreich starten und auf Kurs bleiben Von Sandra Bonnemeier Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort V 1. Gründungsgeschehen in Deutschland 1 2. Woran
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1996L0026 DE 01.05.2004 002.002 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 96/26/EG DES RATES vom
MehrSteuerwissen für Existenzgründer
Heck-Wirtschaftsberater Steuerwissen für Existenzgründer Praktische Tipps zu Steuern, Recht und Sozialversicherung Von Gerhard Girlich, Markus Maier und Hermann Steindl 4., vollständig überarbeitete Auflage
MehrINHALT. ImBerufsfeld und auf dem Arbeitsmarkt orientieren. Rechtsgeschäfte anbahnen und abschließen
Lernfeld 1 ImBerufsfeld und auf dem Arbeitsmarkt orientieren 1 Ausbildungswege und Beschäftigungsmöglichkeiten im Berufsfeld 10 1.1 Das Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung erkunden... 10 1.2 Ein Praktikum
MehrIndustrie- und Handelskammer Dresden Fax: Referat Verkehr Langer Weg Dresden
Industrie- und Handelskammer Dresden Fax: 0351 2802-7143 Referat Verkehr Langer Weg 4 01239 Dresden Antrag auf Anerkennung einer zehnjährigen leitenden Tätigkeit im Güterkraftverkehr gemäß 8 Berufszugangsverordnung
Mehr4. sie vom eigenen Personal des Unternehmens, das sie verwendet, geführt werden; 5. die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen anhand folgender
Richtlinie 84/647/EWG des Rates vom 19. Dezember 1984 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr Amtsblatt Nr. L 335 vom 22/12/1984 S. 0072-0073 Finnische Sonderausgabe:
MehrOrientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr
Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr 12/2018 DIHK/IHKs Vorbemerkung Die Berufszugangsverordnung für den
MehrINFORMATIONEN FÜR ANGEHENDE GÜTERKRAFTVERKEHRSUNTERNEHMER
INFORMATIONEN FÜR ANGEHENDE GÜTERKRAFTVERKEHRSUNTERNEHMER I. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen
MehrModul 1 (Lkw und Bus)
Modul 1 (Lkw und Bus) Das Modul 1 beinhaltet die vorgeschriebenen e 1 und 3!!! 1.1 Technik - Aufbau, Funktionen und technische Parameter der Komponenten am Nutzfahrzeug - Alternative Antriebe und Kraftstoffe
MehrIndustrie- und Handelskammer Dresden Fax: Referat Verkehr Langer Weg Dresden
Industrie- und Handelskammer Dresden Fax: 0351 2802-7143 Referat Verkehr Langer Weg 4 01239 Dresden Antrag auf Anerkennung einer zehnjährigen leitenden Tätigkeit im Güterkraftverkehr gemäß 8 Berufszugangsverordnung
MehrDer Omnibusverkehr in der Europäischen Union
Der Omnibusverkehr in der Europäischen Union Praxishandbuch für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Omnibussen in Europa Herausgegeben von der Vereinigung Europäischer Verkehrsunternehmen e.v.
MehrIHK Ratgeber Fachkunde Güterkraftverkehr
IHK Ratgeber Fachkunde Güterkraftverkehr Anerkennung fachliche Eignung aufgrund einer leitenden Vortätigkeit Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz Schlossstraße 2 56068 Koblenz www.ihk-koblenz.de
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... V. Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XIII
K Vorwort............................ V Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis....................... IX Abkürzungsverzeichnis.................... XIII 1. Vorüberlegungen.................... 1 2. Wie fängt
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 19. Januar 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN FÜR DEN STRAßENVERKEHR Am 29. März 2017
MehrMaterialien für die betriebswirtschaftliche Ausbildung
Materialien für die betriebswirtschaftliche Ausbildung Dr. Gustav Breitkreuz Dr. Wilfried Thiel Grundlagen und Probleme der Wirtschaftslehre 400 Testaufgaben und 400 Lösungen in einem Kompakt-, Trainings-,
MehrAllgemeine Wirtschaftslehre für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
Heinz Boderius Detlef Hofmann Peter Spitz Johannes Verhuven Allgemeine Wirtschaftslehre für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte 4. Auflage Bestellnummer 1582 Bildungsverlag EINS - Stam Inhaltsverzeichnis
MehrD R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht
STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2018 Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH Maassenstr.
MehrA. Einführung. B. Grundwissen. Vorwort Benutzungshinweise Abkürzungsverzeichnis
Vorwort Benutzungshinweise Abkürzungsverzeichnis 5 6 13 A. Einführung 1. Prüfungsvorbereitung und Prüfungstechnik 15 1.1 Vorbemerkungen 15 1.2 Die schriftliche Prüfung 15 1.3 Mandantenorientierte Sachbearbeitung
MehrOrientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern
Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr Vorbemerkungen Die VERORDNUNG (EG) Nr.
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Pflegetätigkeit
Dr. iur. Alexander Eufinger, Dieter Sauerwein Rechtliche Rahmenbedingungen der Pflegetätigkeit ein Handbuch für die Praxis Impressum ISBN: 978-3-945251-82-9 1. Auflage, 2016 Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft
MehrAufgabe Lösung 1. Rechtsgeschäfte 1.1 Grundlagen zu den Rechtsgeschäften 1.2 Sachenrecht 1.3 Verbraucherschutz in der Sozialen Marktwirtschaft
VII Inhalt 1. Rechtsgeschäfte 3 251 1.1 Grundlagen zu den Rechtsgeschäften 3 251 1.1.1 Vertrag 3 1.1.1.1 Willenserklärung 3 1.1.1.2 Rechtsgeschäfte 5 1.1.2 Voraussetzungen für wirksame Rechtsgeschäfte
MehrPrüfungssachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs
Anlage Prüfungssachgebiete Prüfungssachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs Kenntnisbereiche der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr Die Berufszugangsverordnung für
MehrDemo-Version. DEMO- Version Nicht zu Unterrichtszwecken. Diese Demo- Version enthält Auszüge aus den Unterrichtsinhalten des Lernfeldes 3.
DEMO- Version Nicht zu Unterrichtszwecken Diese Demo- Version enthält Auszüge aus den Unterrichtsinhalten des Lernfeldes 3. Die gesamten Unterrichtsinhalte inklusive No@zen im Modera@onsmodus finden Sie
MehrHans-Gerhard Pernutz. Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Bundesamt für Güterverkehr
Harmonisierung in Europa? Lkw-Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Hans-Gerhard Pernutz 1 Agenda 1. Aufgaben und Struktur des BAG 2. Der Straßenkontrolldienst 3. Harmonisierung auf EU-Ebene
MehrInhaltsverzeichnis 1 Haftungstatbestände für Unternehmen und die Unternehmensleitung
Inhaltsverzeichnis 1 Haftungstatbestände für Unternehmen und die Unternehmensleitung... 1 1.1 Kernfragen des Kap. 1........................................ 1 1.2 Wissenstest zu Kap. 1........................................
MehrStudienplan Zivilrecht - Studium I. Lernziele:
- 54 - Studienplan Zivilrecht - Studium I Lernziele: Die Studierenden erwerben das juristische Grundlagenwissen und die juristische Arbeitsweise. Sie besitzen die zur Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen
MehrFACHKUNDE GÜTERVERKEHR SACHREGISTER SEITE Sachregister
FACHKUNDE GÜTERVERKEHR SACHREGISTER SEITE 635 31 Sachregister A Abbuchungsauftragsverfahren... 54 ABC-Analyse... 383 Abfallbegriff... 323 Abfallcontainer... 327 Abfallnachweisbuch... 330 Abfalltransporte...
MehrOrientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern
Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr Vorbemerkungen Die VERORDNUNG (EG) Nr.
Mehr