Vorwort zur 2. Auflage

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1 Vorwort zur 2. Auflage Als am 1. Oktober 2006 das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die zugehörige Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) in Kraft getreten sind, blieben die neuen Regelungen zunächst von vielen unbeachtet. Der Grund dafür liegt in den großzügigen Übergangsfristen. Diese führen dazu, dass für die große Mehrheit der im gewerblichen Güterverkehr tätigen Fahrer nämlich alle, die ihre Fahrerlaubnis vor dem Stichtag am erworben haben keine Prüfungs-, sondern nur eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 35 Stunden besteht. Hinzu kommt, dass die Weiterbildung erst bis zum abgeschlossen sein muss. Fahrer, deren Fahrerlaubnis zwischen dem und dem abläuft, haben sogar noch länger Zeit und müssen den Weiterbildungsnachweis gegebenenfalls erst ab dem erbringen. Als Erstes sind von dem neuen Gesetz diejenigen betroffen, die ihre Tätigkeit als Berufskraftfahrer nun erstmals aufnehmen wollen und denen die betreffende Fahrerlaubnis nach dem erteilt wird. Diese Fahrer müssen als Voraussetzung für die Berufsausübung eine Grundqualifikation erwerben, die durch eine Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erlangt wird. Mittels der europaweit geltenden Aus- und Weiterbildungspflicht sollen die Verkehrssicherheit auf den Straßen und durch kraftstoffsparendes Fahren der Umweltschutz gefördert werden. Darüber hinaus sollen Berufsbild und Image der gewerblichen Kraftfahrer von Nutzfahrzeugen weiter aufgewertet werden. Der Kirschbaum Verlag hat die gesetzlich vorgegebenen Themen in fünf logisch aufgebaute Lernfelder eingeteilt, die als einzelne Broschüren erhältlich sind: Lernfeld 1: Fahr- und Spartraining Lernfeld 2: Ladung und Logistik Lernfeld 3: Recht und Soziales Lernfeld 4: Gesund und sicher Lernfeld 5: Wettbewerb und Ansehen Da sie den gesamten Lernstoff der Grundqualifikation enthalten, kann auch die Weiterbildung beliebig, frei und flexibel dem Wissensstand der Teilnehmer angepasst werden. Begleitend zu den Lehrbüchern gibt es jeweils eine PowerPoint-Präsentation auf CD-ROM. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Mit der zweiten Auflage des Lernfeldes 3 Recht und Soziales erfolgt eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage. Berücksichtigt wurden insbesondere die letzte Änderung des AETR, die in Deutschland am in Kraft getreten ist, aktuelle Rechtsauslegungen der obersten Behörden, die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständig sind,

2 die Umsetzung des EU- Road Package im nationalen Recht durch Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und Neubekanntmachung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr sowie der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr. Über Hinweise und Anregungen freuen wir uns unter Bonn, im März 2012 Die Verfasser

3 Lernfeld 3 Recht und Soziales Einführung Die Fachgebiete und Wissensbereiche, die zum Erwerb der Grundqualifikation bzw. beschleunigten Grundqualifikation beherrscht werden müssen, sind gesetzlich durch Anhang 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) geregelt. Im Rahmen der Weiterbildung ist gemäß 4 BKrFQV eine Wiederholung und Vertiefung der dort aufgeführten Themen vorgesehen. Mit Hilfe dieses Lernfeldes können Sie sich sowohl auf die zum Erwerb der Grundqualifikation und beschleunigten Grundqualifikation als auch die für die Weiterbildung erforderlichen Bereiche vorbereiten. Dabei handelt es sich konkret um (Nummerierung und Beschreibung gemäß Anlage 1 BKrFQV): 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraftverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung. 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter. 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer. Lernfeld 3 Recht und Soziales bezweckt, dem Fahrer die in der Berufspraxis zu beachtenden Vorschriften des nationalen und europäischen Rechts zu vermitteln. Darüber hinaus sollen auch die im Verkehr mit Drittstaaten (d.h. nicht zur EU gehörigen Staaten) geltenden Regelungen vorgestellt werden.

4 Einen Schwerpunkt bilden die einzuhaltenden Lenk- und Ruhezeiten sowie die mitzuführenden Dokumente. Auch die Bestimmungen über die Bedienung des digitalen bzw. analogen Kontrollgerätes spielen eine wichtige Rolle. Dabei ist anzumerken, dass im BKrFQG zwar der Begriff Fahrtenschreiber benutzt wird, damit aber ein digitales oder analoges Kontrollgerät gemeint ist und nicht etwa ein Fahrtschreiber im Sinne von 57 a StVZO. Schließlich werden Sanktionen und Bußgelder vorgestellt, mit denen bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften gerechnet werden muss. Ferner wird auf die Problematik der Schleusung illegaler Einwanderer eingegangen. Schleusung stellt eine Straftat dar, die auch Fahrer begehen können, selbst wenn sie die Tat fahrlässig begehen oder nur Beihilfe leisten.

5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Einführung Kapitel 1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften 1 Überblick EG-Sozialvorschriften Ausnahmen von den EG-Sozialvorschriften Keine Eröffnung des Anwendungsbereichs EU-weit geltende Ausnahmen In Deutschland geltende Ausnahmen Verpflichtung zum Einbau eines Fahrtschreibers ( 57 a StVZO) Die wichtigsten Begriffe der VO (EG) Nr. 561/ Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrtunterbrechungen Lenkzeiten und Fahrtunterbrechungen Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten Zuwiderhandlungen und Haftung Leitlinien der EU-Kommission AETR Übersicht über wichtige Regelungen der EG-Sozialvorschriften und des AETR Sonderfall Schweiz Fahrpersonalgesetz (FPersG) Fahrpersonalverordnung (FPersV) EG-Kontrollgeräte gemäß VO (EWG) Nr. 3821/ Fahrzeuge ohne Einbaupflicht Einbau, Prüfung und Reparatur der EG-Kontrollgeräte Das analoge Kontrollgerät Das digitale Kontrollgerät Funktion des digitalen Kontrollgeräts Fahrerkarte

6 6.4.3 Unternehmenskarte Kontrollkarte Werkstattkarte Bedienung des digitalen Kontrollgerätes sowie der Karten Bedienung des Kontrollgerätes im Mehrfahrerbetrieb Aufzeichnen, Speichern und Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher Ergänzende Hinweise zur Fahrerkarte Besonderheiten bei der Verwendung von Mietfahrzeugen Mitführpflichten Was muss mitgeführt werden? Bescheinigung für Urlaubs-, Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage ( 20 FPersV) Überwachung der Vorschriften Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Allgemeines Arbeitszeit und Bereitschaftszeit Sozialversicherungsrecht Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Geltungsbereich Ausnahmen Die Vorschriften im Einzelnen Übergangsregelungen Nachweis der Grundqualifikation bzw. beschleunigten Grundqualifikation oder Weiterbildung Zuwiderhandlungen und Sanktionen Kapitel 2 Allgemeine Vorschriften für den Güterkraftverkehr 1 Allgemeines Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr Ausnahmen von den Vorschriften des GüKG

7 2.3 Erlaubnispflicht Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis Gewerblicher Güterkraftverkehr in Deutschland durch Gebietsfremde Mitführungspflichten Das Begleitpapier nach 7 Abs. 3 GüKG Die Versicherungspflicht nach 7 a GüKG Verstöße gegen die Vorschriften des GüKG Das Bundesamt für Güterverkehr Grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr Grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr innerhalb der EU Lizenzpflicht Fahrerbescheinigung Mitführungspflichten Grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr mit Drittstaaten CEMT-Genehmigungen CEMT-Umzugsgenehmigungen Bilaterale Genehmigungen/Drittstaatengenehmigungen Mitführungspflichten Grenzüberschreitender kombinierter Verkehr Kabotageverkehr Fahrzeugeinsatz Besondere Begleitdokumente Gefahrgut Lebensmitteltransporte Tiertransporte Abfalltransporte Schwertransporte Das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Allgemeines Erstellen des internationalen Frachtbriefs CMR-Frachtbrief und nationaler Frachtbrief im Vergleich Das Carnet-TIR-Verfahren Zeitlich begrenzte Lkw-Fahrverbote Sonn- und Feiertagsfahrverbot Ferienreiseverordnung

8 Kapitel 3 Vorbeugung von Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer 1 Allgemeines Relevante Rechtsvorschriften Pflichten der Beförderungsunternehmer Sanktionen bei Zuwiderhandlungen Vorsichtsmaßnahmen Fragebogen

Seiten 2.1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr 9 2.1.1 Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche 9 2.1.1.1 Tägliche Arbeitszeit 10 2.1.1.2

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