Neue Diskussionen um Lenkund Ruhezeiten bei Transportern

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1 Neue Diskussionen um Lenkund Ruhezeiten bei Transportern 2. Europäischer KEP-Tag, 12. Juni 2010, Nürburgring Dr. Robert Kühner BMVBS Referat Straßengüterverkehr, Sozialvorschriften 1

2 Rahmenbedingungen und Perspektiven - Deutschland ist auf ein gut funktionierendes Verkehrssystem angewiesen - Aktuelle Konjunkturprobleme sind vorübergehender Natur und ändern nichts an den langfristigen Trends - Hohe Verkehrsdichte auf Deutschlands Straßen wird weiter zunehmen - Prognosen sagen bis 2025 Steigerung der Verkehrsleistung (km) im Straßengüterverkehr um mehr als 50 % voraus - In dieser Zeitspanne steigt die Transportleistung (tkm) um 70 %, im Fernverkehr um über 80 %. - Transitverkehre werden überproportional um 150 % wachsen. 2

3 Elemente der Verkehrspolitik - Verkehrsinfrastruktur - Klimaschutz - technische Fahrzeugentwicklung - Verkehrsmarktpolitik (Ordnungspolitik) - Sozialpolitik 3

4 Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr Politikbereich mit den Zielen Schutz des Fahrpersonals Verbesserung der Verkehrssicherheit Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Nicht nur in Deutschland und der EU, sondern auch darüber hinaus (AETR) 4

5 Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr International AETR-Abkommen (1970) zu Lenk- und Ruhezeiten Europäisch EU-Fahrpersonal-Verordnung und Verordnung über das EG-Kontrollgerät (insbes. digiteler Tachograph) EG-Arbeitszeitrichtlinie National Fahrpersonal-Gesetz (einschließlich -Verordnung) Arbeitszeitgesetz Ausführungsverordnungen und Empfehlungen 5

6 Fahrzeuge im Straßengüterverkehr nach Fahrzeuggröße (LKW unter 2,8 to zgg) LKW bis 2,8 bis 3,5 to zgg (Kleintransporter) (ca Fahrzeuge) LKW über 3,5 to bis 7.5 to zgg LKW über 7,5 to bis 12 to zgg LKW über 12 to zgg und Sattelzugmaschinen 6

7 Kleintransporter (Transporter unter 3,5 to ZGG) Bestand: ca. 2 Mio. Fahrzeuge davon ca. 600 T Fahrzeuge im Bereich 2,8 3,5 to zgg Unterschiedlichste Nutzungarten (gewerbliche Transporte, Handwerker, Verkaufswagen, etc) Häufig hochmotorisiert (Leistungsgewicht unter 25 kg/kw) Unfallzahlen ab 1996 stark ansteigend, seit 2000 moderat zunehmend 7

8 Einbeziehung von Transportern in die Sozialvorschriften Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 to (europaweit) In Deutschland Lenk- und Ruhezeiten auch für Fahrer von Fahrzeugen zwischen 2,8 to und 3,5 to zgg (FPersV) Vor allem für gewerbliche Transporte Im Interesse praktikabler Lösungen umfangreiche Ausnahmeregelungen für Kleintransporter Digitaler Datenschreiber für Kleintransporter nicht obligatorisch, Nachweis kann durch handschriftliche Aufzeichnung erfolgen 8

9 Ausnahmen von der Anwendung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen bis 3,5 to (Beispiele) Grundsätzlich ausgenommen sind Fahrzeuge mit einen zgg bis 2,8 to Fahrzeuge zur Beförderung von Material, Ausrüstungen und Maschinen zur Berufsausübung im Umkreis von 50 km vom Standort des Fahrzeuges (Handwerkerregelung) Verkaufswagen auf Märkten oder zum ambulanten Verkauf Fahrzeuge im Bereich der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft) im Umkreis von 100 km Post-Universaldienstleister (bis 7.5 to im Umkreis von 50 km) Fahrzeuge mit Druckgas, Flüssiggas oder Elektroantrieb (bis 7,5 to im Umkreis von 50 km) 9

10 Anwendung der Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr Es genügt nicht, Sozialvorschriften zu erlassen, diese müssen auf kontrolliert werden. Sozialvorschriften werden von den Bundesländern (Polizei, Gewerbeämter) und vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) überprüft. Masterplan Güterverkehr und Logistik: Projekt F1: Durchsetzung von Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Auswertung der Polizei- und BAG Kontrollergebnisse zu Sozialvorschriften Überprüfung des Kontrollkonzeptes Falls erforderlich: Weiterentwickung des Rechtsrahmens in der EU Stärkere Integration des Themas in die Ausbildung von Kraftfahrern, Transportunternehmen, Logistiker 10

11 Durchsetzung von Sozialvorschriften im Straßengüterverekehr Kontrollergebnisse 2009 (nicht repräsentativ) Anzahl Beanstandungen Quote Fahrzeuge bis 3,5 to zgg D-Fahrzeuge ,9 % Ausl. Fahrzeuge ,6 % Gesamtzahlen D-Fahrzeuge ,7 % Ausl. Fahrzeuge ,23 % 11

12 Aktuelle Themen mit Auswirkungen auf den Einsatz von Transportern Einbeziehung selbständiger Unternehmer in die Arbeitszeit-Richtlinie (Richtlinie 2002/15/EG) Ausweitung der Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten für gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen unter 3,5 to zgg auf europäischer Ebene Einführung eines Tempolimits / Tempobegrenzers für Kleintransporter (aus Gründen des Klimaschutzes) Verbindliche Einführung von digitalen Datenschreibern für Kleintransporter Ausnahme für Post-Universaldienstleister 12

13 Einbeziehung selbständiger Unternehmer in die EG-Arbeitszeit-Richtlinie (Richtlinie 2002/15/EG zur Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Straßentransport ausüben) ursprünglich: Einbeziehung selbständiger Kraftfahrer in die ArbeitszeitRL ab März 2009 EU-KOM schlägt vor: selbständige Kraftfahrer nicht aufnehmen, Scheinselbständige besser definieren und einbeziehen. EP favorisiert eine Einbeziehung aller Kraftfahrer Deutschland unterstützt die EU-KOM Abstimmung in dieser Frage noch nicht abgeschlosssen Probleme: Arbeitsrechtliches Novum Überwachung der Durchsetzung der RL 13

14 Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten für gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen unter 3,5 to zgg auf europäischer Ebene EU-KOM befaßt sich mit Vorschlag des EP, die Sozialvorschriften auf europäischer Ebene auch auf Kleintransporter auszudehnen EU KOM eine Studie in Auftag gegeben, die untersuchen soll, ob EU-Sozialgesetzgebung zu unlauterem Wettbewerb bei internationalentransporten über und unter 3,5 to zgg gibt Erst auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse (vsl. Herbst 2010) soll über mögliche Konsequenzen nachgedacht werden. 14

15 Einführung eines Tempolimits / Tempobegrenzers für Kleintransporter EP Berichterstatter für Emissionsnormen für leichte Nutzfahrzeuge schlägt Tempobegrenzung 120 km/h vor. Verschiedene EP-Abgeordnete haben widersprochen, EU-Umweltausschuß wird sich vsl. im September 2010 mit dem Vorschlag beschäftigen. Thema war bereits 2004 beim Verkehrsgerichtstag diskutiert worden nach Auswertung von Unfallstatistiken und Stellungnahmen von Experten wurde die Sicherheitsausrüstung von Fahrzeugen (Airbags, ABS, ESP, Gurtanlegequote) verbessert. Neue Untersuchungen geben keinen konkreten Anlass, diese Einschätzung zu ändern. 15

16 Einführung von digitalen Datenschreibern für Kleintransporter Aus dem parlamentarischen Raum waren mit Blick auf die Unfallentwicklung auch für Kleintransporter digitale Datenschreiber gefordert geworden Nach eingehender Prüfung (EU-Recht, Verkehrssicherheitsanalysen, Praktikabilität) hat sich die Meinung durchgesetzt, daß die generelle Einführung von digitalen Datenschreibern nicht zielführend ist. Allerdings steht es Unternehmen frei, auch ihre Kleintransporter mit entsprechenden Geräten auszustatten. 16

17 Universalpostdienstleister Universalpostdienstleister sind nach 18 Abs. 1 FPersV bei Fahrzeugen bis 7,5 t zgg im Umkreis von 50 km vom Unternehmensstandort von den Anforderungen der FPersV freigestellt Der Begriff Universalpostdienstleister ist in 1 Abs. 1 Post-UniversaldienstleistungsVO (PUDLV) definiert, die FPersV bezieht sich auf diese Definition Ein Kriterium für den Universalpostdienstleister ist, die Beförderung von ( ) Paketen, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm nicht übersteigt ( 1 Abs 1 Nr. 2 PUDLV) Unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsgleichheit vertreten Bund und Länder die Auffassung, daß dieses Kriterium nicht aufgeweicht werden sollte 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 18

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