AZG. Arbeitszeitgesetz. mit der neuen Lenkzeiten-Verordnung dereu. Stand: von. Mag. Hans Binder

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1 AZG Arbeitszeitgesetz mit der neuen Lenkzeiten-Verordnung dereu Stand: von Mag. Hans Binder Mag. Robert Brunner Mag. Dr. Eva-Elisabeth Szymanski Sektionschefin R E C H T Wien Graz 2006

2 Vorwort 5 Abkiirzungsverzeichnis 11 Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 uber die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz), BGBI. Nr. 461/ ABSCHNITT 1 Geltungsbereich ABSCHNITT 2 Arbeitszeit Begriff der Arbeitszeit Normalarbeitszeit Andere Verteilung der Normalarbeitszeit 43 4a. Normalarbeitszeit bei Schichtarbeit 61 4b. Gleitende Arbeitszeit 67 4c. Dekadenarbeit Verlangerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft a. Normalarbeitszeit bei besonderen Erholungsmoglichkeiten Ùberstundenarbeit Verlangerung der Arbeitszeit bei Vorliegen eines erhòhten Arbeitsbedarfes Verlangerung der Arbeitszeit zur Vornahme von Vor- und Abschlulìarbeiten Hòchstgrenzen der Arbeitszeit Oberstundenvergùtung 109 ABSCHNITT 3 Ruhepausen und Ruhezeiten Ruhepausen Ruhezeiten 126 ABSCHNITT 3a Nachtarbeit a. Definitionen und Arbeitszeit b. Untersuchungen 140 7

3 12c. Versetzung d. Recht auf Information 144 ABSCHNITT 4 Sonderbestimmungen fur Lenker von Kraftfahrzeugen 146 Unterabschnitt 4a Allgemeines Definitionen a. Geltungsbereich 151 Unterabschnitt 4b Bestimmungen zur Lenker-Richtlinie b. Arbeitszeit c. Ruhepausen Nachtarbeit 160 Unterabschnitt 4c Sonderbestimmungen fur das Lenken sonstiger Fahrzeuge a. Lenkzeit Lenkpausen a. Lenker im regionalen Kraftfahrlinienverkehr b. Kombìnierte Befòrderung c. Verbot bestimmter Arten des Entgelts d. Abweichungen 174 Exkurs: Unterabschnitt 4d Verordnung (EG) Nr. 561/2006 uber die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Stralìenverkehr 176 Gemeinsame Bestimmungen e. Ausnahmen durch Verordnung f. Schadenersatz- und Regressanspruche Einsatzzeit Fahrtenbuch und Kontrollgeràt a. Digitales Kontrollgerat b. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht c. Informationspflichten 209 ABSCHNITT 5 Sonderbestimmungen fur Arbeitnehmer in Betrieben des òffentlichen Verkehrs Allgemeine Sonderbestimmungen 212 8

4 18a. Arbeitnehmer in Eisenbahn-, Straftenbahn- und Seilbahnunternehmen b. Arbeitnehmer in Unternehmen der Binnenschifffahrt c. Arbeitnehmer in Unternehmen der Seeschifffahrt d. Arbeitnehmer in Luftfahrtunternehmen e. Fliegendes Personal Arbeitszeit bei Arbeitsverhàltnissen zur Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung von Hàusern 233 ABSCHNITT a. Sonderbestimmungen fur bestimmte Arbeitnehmer in òffentlichen Apotheken 236 ABSCHNITT 6a Vertragsrechtliche Bestimmungen b. Geltungsbereich c. Lage der Normalarbeitszeit d. Teilzeitarbeit e. Abgeltung von Zeitguthaben f. Abbau von Zeitguthaben g. Unabdingbarkeit 275 ABSCHNITT 7 Ausnahmen Aulìergewòhnliche Falle a. Rufbereitschaft b. Reisezeit Verkurzung der Arbeitszeit und Verlangerung der Ruhezeit bei gefahrlichen Arbeiten Arbeitszeit bei Reparaturarbeiten in heilien Ofen von Eisen- oder Stahlhùttenbetrieben oder Kokereien Ausnahmen im òffentlichen Interesse 297 ABSCHNITT 8 Gemeinsame Vorschriften Auflagepflicht Aushangpflicht Aufzeichnungs- und Auskunftspflicht Behórdenzustàndigkeit und Verfahrensvorschriften Strafbestimmungen Weitergelten von Regelungen 330

5 ABSCHNITT 9 SchluH- und Ùbergangsbestimmungen Aufhebung von Rechtsvorschriften AuSerkrafttreten von Ausnahmegenehmigungen Bezugnahme auf Richtlinien a. Verweisungen b c. Ùbergangsbestimmungen Inkrafttreten und Vollziehung 339 Anhang Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europàischen Parlaments und des Rates vom 15. Màrz 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Strafienverkehr, ABI. Nr. L 102 vom , S.1 Anhang Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates uber das Kontrollgeràt im StraBenverkehr (Auszug) 359 Verordnung (EG) Nr. 2135/98 des Rates zur Ànderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 uber das Kontrollgeràt im Straftenverkehr (Auszug) 368 Anhang Verordnung des Bundesministers fur soziale Verwaltung vom 12. August 1975 uber das Fahrtenbuch (Fahrtenbuchverordnung - FahrtbV) Literaturverzeichnis 375 Stichwortverzeichnis

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