Vorschrift und Toleranz Erfahrungen aus der Kontrollpraxis

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1 Vorschrift und Toleranz Erfahrungen aus der Kontrollpraxis Andreas Marquardt Präsident 1

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3 Anhang II Standardausrüstung stung der Kontrollteams Evtl. Scanner Evtl. Aus-werte SW A - D 3

4 Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten Kontroll- und Auswertetools Bisher : Auswertung der Schaublätter Kontrolle digitaler Daten : PDA Kartenlesegerät Downloadkey 4

5 Kontrollzahlen und Statistik Kontrollergebnisse 2011 Durchschnitt Anteil Fahrzeuge mit digitalem Kontrollgerät 60 % 5

6 Richtlinie 2006/22/EG vom 15. März M 2006 Wesentliche Inhalte : Kontrollsysteme (Art.2) Festlegung des Umfangs der Kontrollen (Art. 2) Straßenkontrollen (Art. 4) Betriebskontrollen (Art. 6) Informationsaustausch (Art. 8) Risikoeinstufungssystem (Art. 9) Anhang II Standardkontrollausrüstung 6

7 Mindestkontrollen Die Mindestkontrollquote ist auf 3 % seit 1. Januar 2010 (Art. 2 Abs. 3 Unterabsatz 1 RL 2006/22/EG) gestiegen. Ab dem 1. Januar 2012 kann dieser Mindestprozentsatz von der Kommission auf 4 % angehoben werden, sofern zu diesem Zeitpunkt mehr als 90 % aller kontrollierten Fahrzeuge mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet sind (Art. 2 Abs. 3 Unterabsatz 2 RL 2006/22/EG). 7

8 Der Straßenkontrolldienst Lenk- und Ruhezeiten Notwendigkeit des Auslesens der digitalen Daten aus der Fahrerkarte und dem Massenspeicher zur Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten. 8

9 Straßenkontrollen Eine Straßenkontrolle umfasst - Überprüfung des digitalen Kontrollgerätes - Überprüfung der Daten auf der Fahrerkarte - Überprüfung der Daten aus dem Massenspeicher - Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten 9

10 Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten Auswertesoftware TachoScan Control 1.XX 10

11 Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten Kontroll- und Auswertetools Auswertung und Analyse der Daten mit besonderer Auswertesoftware 11

12 Guidance Note/Leitlinien Verordnung (EG) Nr. 561/ Nr. 1 Aufsuchen eines geeigneten Halteplatzes - Nr. 2 Erfassung der Zeiten, die Fahrer aufwendet, um sich zu Ort zu begeben, bei dem es sich nicht um den üblichen Ort der Übergabe...handelt - Nr. 3 Anordnung einer Unterbrechung einer Ruhepause zum Bewegen eines Fahrzeuges an einem Terminal - Nr. 4 Aufzeichnungen, die mit mehreren Stopps verbunden sind - Nr. 5 Formblatt zur Bescheinigung von Tätigkeiten - Nr. 6 Aufzeichnungen an Bord einer Fähre oder auf einem Zug 12

13 Zulässige Abweichungen (Art. 12 VO (EG) Nr. 561/2006) Wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird, sind Abweichungen von den Lenk- und Ruhezeiten möglich, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, wenn dadurch Sicherheit von Ladung, Personal oder Fahrzeug gewährleistet ist (Beispiel: überfüllte Parkplätze) Guidance Note 1 - Leitlinie Nr. 1 13

14 Kontrollzahlen und Statistik Kontrollergebnisse 2010 Anzahl kontrollierter Fahrzeuge Verstöße gegen Fahrpersonalvorschriften VO Nr. 561/2006 und AETR darunter Lenkzeiten Unterbrechungen Ruhezeiten VO 3821/85 und AETR

15 Internationale Zusammenarbeit Euro Contrôle Route (ECR) - 14 Mitgliedstaaten - 4 Observer 15

16 Europäische Kommission Weißbuch Verkehr White Paper on transport Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem vom KOM (2011) 144 endgültig 16

17 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18

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