Einführung des digitalen Kontrollgerätes VO(EG)Nr. 2135/98 und Nr. 1360/2002

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1 Einführung des digitalen Kontrollgerätes VO(EG)Nr. 2135/98 und Nr. 1360/2002 Siemens-VDO DTCO 1381 ACTIA SmarTach 208 Stoneridge SE5000 Delphi-Grundig DG 100 Stand 02/2006 Folie 1

2 Rechtliche Grundlagen zur Einführung des Digitalen Kontrollgeräts Mit der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr hat der Rat der Europäischen Union die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen (September 1998). Daraus folgt: analoges Kontrollgerät nach Anhang I der VO (EWG) Nr. 3821/85 (Tachoscheibe) wird abgelöst von digitalem Kontrollgerät nach Anhang I B der VO (EWG) Nr. 3821/85 Stand 02/2006 Folie 2

3 Stand der Einführung des digitalen Kontrollgerätes Zustimmung Rat Zustimmung EP Veröffentlichung - Mitte April bis Mitte Mai Verbindlicher Einführungstermin für das digitale Kontrollgerät ist 20 Tage nach Veröffentlichung der Verordnung im EU-Amtsblatt Die Bestimmungen über die Lenk- und Ruhezeiten treten ein Jahr nach Veröffentlichung der Verordnung im EU-Amtsblatt in Kraft Stand 02/2006 Folie 3

4 Die notwendigen rechtlichen Umsetzungen in nationales Recht werden durch Änderung des Fahrpersonalgesetzes FPersG (geändert durch Kontollgerätbegleitgesetz vom ) (geändert durch 2. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom ) der Fahrpersonalverordnung FPersV und der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO erreicht. Die Fahrpersonalverordnung sowie die Änderungsvorschriften zur STVZO vom wurden am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind damit in Kraft getreten. Stand 02/2006 Folie 4

5 Aufgabe des Kontrollgerätes Modell eines digitalen Kontrollgerätes der Fa. Siemens VDO (Typ DTCO 1381) Aufzeichnen Speichern Anzeigen Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrpersonals Stand 02/2006 Folie 5

6 Wer ist von der Einführung des Digitalen Kontrollgerätes betroffen? Was brauchen die Beteiligten um den Betrieb des digitalen Kontrollgerätes zu ermöglichen? Stand 02/2006 Folie 6

7 Fahrzeug Behörden Werkstatt Servicesysteme Verkehrskontrolle Betriebskontrolle Fuhrparkzentrale Gutachten Auswertsoftware Stand 02/2006 Folie 7

8 Kontrollgerätkarten: sind Chipkarten zur Verwendung mit dem Kontrollgerät. Sie ermöglichen dem Kontrollgerät die Feststellung der Identität des Karteninhabers und gestatten die Übertragung und Speicherung von Daten. Es gibt folgende Arten: D Stand 02/2006 Folie 8

9 Fahrerkarte Vorderseite Rückseite Stand 02/2006 Folie 9

10 Fahrerkarte Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten. Tätigkeitsdaten werden für min. 28 Tage gespeichert. In NRW geben die Führerscheinstellen die Karten aus Kosten: 38 (Abholung bei der antragsbearbeitenden Stelle) : 43 (Direktversand durch das KBA) Gültigkeitsdauer: 5 Jahre Stand 02/2006 Folie 10

11 Fahrerkarte Wer kann die Fahrerkarte beantragen? Antragsberechtigt sind alle Personen, die die Voraussetzungen zum Führen eines kontrollmittelpflichtigen Fahrzeugs erfüllen. Voraussetzung ist, der Antragsteller hat seinen persönlichen Wohnsitz (min. 185 Tage/Jahr) in der Bundesrepublik Deutschland und er ist im Besitz eines EU-Kartenführerscheins und der richtigen Fahrerlaubnisklasse Stand 02/2006 Folie 11

12 Der Antragsteller hat vorzulegen: 1. Den Nachweis seiner Identität 2. Den Nachweis über seinen Wohnsitz (185 Tage im Jahr) 3. Den deutschen EU-Kartenführerschein (als Nachweis für eine gültige FE) sonst Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes, die dazu berechtigt, Fahrzeuge zu führen, für die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 zu beachten sind 4. Ein aktuelles Lichtbild Fahrerkarte 5. Im Falle der Erneuerung oder Ersatzausstellung auf Grund von Beschädigung soweit möglich auch die alte Fahrerkarte. Stand 02/2006 Folie 12

13 Fahrerkarte Der Verlust, die Beschädigung und der Diebstahl ist der zuständigen Behörde des ausstellenden Staates anzuzeigen. - sofern es sich nicht um denselben Staat handelt, der zuständigen Behörde des MS, wo der Fahrer seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat - bei Diebstahl ist zusätzlich bei der zuständigen Behörde des Staates Anzeige zu erstatten, wo sich der Diebstahl ereignet hat Die Ersatzkarte ist in jedem Fall unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung nach spätestens 7 Kalendertagen zu beantragen. (Art. 15 Abs. 2 Unterabs. 4 VO (EWG) Nr. 3821/85) Die Behörde ist verpflichtet, dem Fahrer binnen 5 Werktagen (gerechnet ab Antragstellung) eine Ersatzkarte auszustellen. (Art. 14 Abs. 4 Buchst. a VO(EWG) Nr. 3821/85) Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (Art. 16 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 3821/85) Stand 02/2006 Folie 13

14 Unternehmenskarte Vorderseite Rückseite Stand 02/2006 Folie 14

15 Unternehmenskarte Wer kann die Unternehmenskarte beantragen? Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die ein kontrollmittelpflichtigen Fahrzeugs einsetzen wollen. Stand 02/2006 Folie 15

16 Unternehmenskarte Was muss der Antragsteller vorlegen? Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens Persönliche Angaben des Unternehmers bzw. der vertretungsberechtigten Person Der Antragsteller muss eine Gewerbeanmeldung vorlegen. In NRW geben die Staatl. Ämter für Arbeitsschutz die Karten aus Kosten: 30 (Bei Beantragung im Internet - -) : 34 (Bei Papierantrag) Gültigkeitsdauer: 5 Jahre Stand 02/2006 Folie 16

17 Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und Herunterladen der Daten im Massenspeicher Hinweis: Es können nur die Daten ausgelesen werden, die dem Unternehmen gehören. der Daten auf den Fahrerkarten Stand 02/2006 Folie 17

18 Werkstattkarte Vorderseite Rückseite Stand 02/2006 Folie 18

19 Werkstattkarte Die Werkstattkarte weist die Werkstatt und den Techniker aus, ermöglicht das Kalibrieren (Einstellen) des Kontrollgerätes, beinhaltet Funktionen der Fahrerkarte, ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und Herunterladen der Daten im Massenspeicher der Daten auf den Fahrerkarten. Stand 02/2006 Folie 19

20 Werkstattkarte In NRW geben die Staatl. Ämter für Arbeitsschutz die Karten aus. Wer kann die Werkstattkarte beantragen? Antragsberechtigt sind die nach 57b StVZO anerkannten oder beauftragten Werkstätten, Hersteller von Kontrollgeräten sowie Fahrzeughersteller. Kosten : 31 (Bei Beantragung im Internet - -) : 36 (Bei Papierantrag) Gültigkeitsdauer: 1 Jahr Stand 02/2006 Folie 20

21 Werkstattkarte Was muss der Antragsteller vorlegen? 1. Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt - Kontrollgerät/Fahrzeughersteller 2. Persönliche Angaben der vertretungsberechtigten Person 3. Persönliche Angaben des Techniker 4. Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach 57b STVZO 5. Schulungsnachweis für den Techniker 6. Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis 7. Auszug aus dem Gewerbezentralregister Stand 02/2006 Folie 21

22 Werkstattkarte Sicherheitselemente Auf der Werkstattkarte müssen folgende Sicherheitselemente gespeichet werden können: PIN-Code (Personal Identification Number), die kryptografischen Schlüssel, die für die Koppelung der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber mit dem Kontrollgerät erforderlich sind. Stand 02/2006 Folie 22

23 Werkstattkarte Wann muss die Werkstattkarte zurückgegeben oder eingezogen werden? Die Werkstattkarte muss u.a. an die ausstellende Behörde zurückgegeben werden, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Techniker nicht mehr besteht, der notwendige Schulungsnachweis des Technikers nicht mehr vorliegt, die notwendigen Werkstatteinrichtungen nicht vorhanden sind. Wann kann die Behörde die Werkstattkarte zurückfordern? Wenn die notwendige Zuverlässigkeit des Werkstattinhabers, der vertretungsberechtigten Person oder des Technikers nicht mehr gegeben ist, Die Werkstattkarte missbräuchlich eingesetzt wurde Stand 02/2006 Folie 23

24 Kontrollkarte Vorderseite Rückseite Stand 02/2006 Folie 24

25 Mitführpflicht von Unterlagen Welche Unterlagen muss der Fahrer mitführen? 1. Der Fahrer fährt ausschließlich ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät 2. Der Fahrer fährt ausschließlich ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät 3. Der Fahrer fährt sowohl ein Fahrzeug mit digitalem als auch mit analogem Kontrollgerät Auf Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät darf kein Fahrer ohne Fahrerkarte eingesetzt werden. Stand 02/2006 Folie 25

26 Mitführpflicht von Unterlagen Welche Unterlagen muss der Fahrer mitführen? Der Fahrer fährt ausschließlich ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät Fahrerkarte Bescheinigung 20 Fahrpersonalverordnung, falls der Fahrer in der laufenden Woche kein Fahrzeug gelenkt hat, welches unter die VO(EWG)3820/85 oder 1 FPersV fällt. Stand 02/2006 Folie 26

27 Mitführpflicht von Unterlagen Welche Unterlagen muss der Fahrer mitführen? Der Fahrer fährt ausschließlich ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät Fahrerkarte, falls er im Besitz einer solchen ist Schaublätter der laufenden Woche und des letzten Arbeitstages der Vorwoche an dem ein Fahrzeug geführt wurde, welches unter die VO(EWG)3820/85 fällt Bescheinigung 20 Fahrpersonalverordnung, falls der Fahrer in der laufenden Woche kein Fahrzeug gelenkt hat, welches unter die VO(EWG)3820/85 oder 1 FPersV fällt. Stand 02/2006 Folie 27

28 Mitführpflicht von Unterlagen Welche Unterlagen muss der Fahrer mitführen? Der Fahrer fährt sowohl ein Fahrzeug mit analogem als auch mit digitalem Kontrollgerät Fahrer fährt heute ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät: Fahrerkarte Schaublatt von Heute Schaublätter und/oder Tagesausdrucke von der Fahrerkarte aus dem digitalen Kontrollgerät von Fahrten mit digitalem Kontrollgerät der laufenden Woche Schaublatt oder Tagesausdruck vom letzten Arbeitstag der Vorwoche an dem ein Fahrzeug geführt wurde, welches unter die VO(EWG)3820/85 oder 1 FPersV fällt Bescheinigung 20 Fahrpersonalverordnung, falls der Fahrer in der laufenden Woche kein Fahrzeug gelenkt hat, welches unter die VO(EWG)3820/85 oder 1 FPersV fällt. Stand 02/2006 Folie 28

29 Mitführpflicht von Unterlagen Welche Unterlagen muss der Fahrer mitführen? Der Fahrer fährt sowohl ein Fahrzeug mit analogem als auch mit digitalem Kontrollgerät Fahrer fährt heute ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät: Fahrerkarte Schaublätter von Fahrten mit analogem Kontrollgerät der laufenden Woche Ggf. Schaublatt vom letzten Arbeitstag der Vorwoche an dem ein Fahrzeug geführt wurde, welches unter die VO(EWG)3820/85 oder 1 FPersV fällt Bescheinigung 20 Fahrpersonalverordnung, falls der Fahrer in der laufenden Woche kein Fahrzeug gelenkt hat, welches unter die VO(EWG)3820/85 oder 1 FPersV fällt. Stand 02/2006 Folie 29

30 Mitführpflicht von Unterlagen Achtung!!!!! Änderung der Mitführpflicht Durch die Nachfolge-Verordnung der VO(EWG)3820/85 wird auch u.a. der Art 15 VO(EWG)3821/85 geändert. Es ergeben sich folgende Mitführpflichten: Schaublätter für die laufenden Woche und die vom Fahrer in den vorausgehenden 15 Tagen verwendeten Schaublätter. Das gleiche gilt für handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät. Ab 1. Januar 2008 erweitert sich der Zeitraum auf 28 Tage. Die Änderungen treten 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Stand 02/2006 Folie 30

31 Archivierung und Aufbewahrung Der Unternehmer muss spätestens alle 3 Monate die Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes gemäß Anhang IB VO(EWG) 3821/85 beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnungen kopieren und zwei Jahre im Betrieb sicher aufbewahren. Stand 02/2006 Folie 31

32 Archivierung und Aufbewahrung der Unternehmer muss spätestens alle 28 Tage Daten von der Fahrerkarte die beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnungen kopieren und zwei Jahre im Betrieb sicher aufbewahren. Der Unternehmer händigt dem Fahrer auf Verlangen eine Kopie dieser Daten aus. Das Fahrpersonal hat dem Unternehmer zur Erfüllung seiner Pflichten die Fahrerkarte zur Verfügung zu stellen. Hinweis: von den digitalen Daten müssen Sicherheitskopien erstellt werden. Stand 02/2006 Folie 32

33 Archivierung und Aufbewahrung Welche Daten und Unterlagen muss der Unternehmer der Fahrzeuge betreibt, die mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I oder Anhang IB der VO(EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet sind und in den Anwendungsbereich der VO(EWG) Nr. 3820/85 fallen oder dessen Fahrer Lenk- und Ruhezeiten nach 1 Fahrpersonalverordnung einhalten müssen, im Betrieb vorhalten? Schaublätter aus Kontrollgeräten gemäß Anhang I der VO(EWG) 3821/85 und Aufzeichnungen gemäß 1 Abs. 6 Fahrpersonalverordnung nach Ablauf der Mitführpflicht durch den Fahrer und die der Unternehmer ein Jahr lang aufbewahren muss. Stand 02/2006 Folie 33

34 Archivierung und Aufbewahrung Ausdrucke aus dem Massenspeicher, wenn die Daten der Fahrerkarte bzw. aus dem Kontrollgerät nicht in digitaler Form gespeichert werden konnten. Die Ausdrucke sind ebenfalls zwei Jahre aufzubewahren. Achtung: Die Ausdrucke müssen licht-, wärme- und feuchtigkeitsgeschützt aufbewahrt werden Stand 02/2006 Folie 34

35 Archivierung und Aufbewahren der Daten und Unterlagen In welcher Form hat der Unternehmer die Daten aus dem digitalen Kontrollgerät und der Fahrerkarte zur Verfügung zu stellen ( 4 Abs.3 FPersG / 2 Abs.6 FPersV)? Der Unternehmer muss die originalen Daten aus dem Kontrollgerät herunterladen (downloading) und der Behörde auf einem von der Behörde bestimmten Datenträger zur Verfügung stellen. Der Unternehmer muss die originalen Daten von der Fahrerkarte herunterladen (down loading) und der Behörde auf einem von der Behörde bestimmten Datenträger zur Verfügung stellen. Der Unternehmer hat dabei dafür Sorge zu tragen, das eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten, auch unter Einbeziehung von Schaublattdaten, gewährleistet ist. Stand 02/2006 Folie 35

36 Archivierung und Aufbewahrung Archivierung digitaler Kontrollgerätdaten/Fahrerkarte Wege der Datenübernahme: direkter und drahtloser Anschluss an das EG-Kontrollgerät Auslesen der Fahrerkarte im Kartenleser oder Card-Terminal (FixControl) Zentrale/ Niederlassung Kontrollbehörde Datenübertragung per Downloadkey Niederlassung Werkstatt/Tankstelle Fahrzeug Datenübertragung Auslesen und Überprüfen Übernahme und Archivierung Überwachung Analysen Datenexport Stand 02/2006 Folie 36

37 Problem Mietfahrzeuge Fahrzeuge ab 2,8 t mit eingebauten digitalen Kontrollgerät 1. Das Mietunternehmen aktiviert das Kontrollgerät mit seiner Unternehmenskarte. 2. Wird ein Fahrzeug vermietet, so ist zu unterscheiden nach a. gewerblicher Mieter b. privater Mieter (zukünftig ist zu unterscheiden nach Fahrzeugen bis zu 7,5t oder ab 7,5t) Stand 02/2006 Folie 37

38 Gewerblicher Mieter (wenn das Fahrzeug nicht unter die Ausnahmeregeln fällt) 1. Bei Beginn des Mietzeitraumes hat der Unternehmer (Mieter) durch Verwendung der Unternehmenskarte das digitale Kontrollgerät zu aktivieren, um so sicher zu stellen, das alle von diesem Zeitpunkt an aufgezeichneten Daten von ihm übertragen (Download) und sicher aufbewahrt werden. 2. In begründeten Ausnahmefällen (zb. Ausfall eines Fahrzeuges, Unternehmenskarte steht kurzfristig nicht zur Verfügung) ist bei Beginn und Ende des Mietzeitraums ein Ausdruck aus der Fahrzeugeinheit zu fertigen. Dauert der Mietzeitraum mehrere Tage, so ist täglich ein Ausdruck zu fertigen. Die Ausdrucke hat der Fahrer unverzüglich an den Unternehmer weiterzuleiten. Der Unternehmer muss diese Ausdrucke 2 Jahre aufbewahren Stand 02/2006 Folie 38

39 Gewerblicher Mieter (wenn das Fahrzeug nicht unter die Ausnahmeregeln fällt) 3. Der Vermieter hat dem Mieter in diesen Fällen (zu 2.) die Daten aus dem digitalen Kontrollgerät a. auf dessen Verlangen, sowie b. nach Beendigung des Mietverhältnisses, spätestens drei Monate nach dessen Beginn oder der letzten Datenübermittlung, zur Verfügung zu stellen. Der Datenschutz ist durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen. Stand 02/2006 Folie 39

40 Private Mieter Fahrzeuge ab 2,8 t mit eingebauten digitalen Kontrollgerät 1. Das Mietunternehmen aktiviert das Kontrollgerät mit seiner Unternehmenskarte. 2. Das Mietunternehmen kopiert spätestens alle 3 Monate die Daten aus dem digitalen Kontrollgerät und bewahrt diese 2 Jahre sicher auf. Stand 02/2006 Folie 40

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