abschliessendes Fazit gibt? Erfahren Sie es in unserem Fachartikel!
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- Helga Kuntz
- vor 8 Jahren
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1 Nr. 1 / März 2012 Periodische Informationen über Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung In dieser Ausgabe Wir bringen Sie weiter. Pünktlich zum Frühlingsbeginn zeigen wir uns in neuem Gewand. Unser neuer Auftritt setzt klare Zeichen: Wir entwickeln uns kontinuierlich weiter und sind bereit, Sie weiter zu bringen. Liebe Leserin Lieber Leser Konstantes Umsatzwachstum, Steigerung der Belegschaft, Domizilwechsel und Aus bau der Niederlassungen all diese positiven Entwicklungen begründen unser neues, zeit - gemässes Erscheinungsbild. Nicht nur unser Firmenerscheinungsbild mit Logo, sondern auch die T+R info wurden aufgefrischt. Mit dem neuen Erscheinungsbild vermitteln wir Ihnen jene Werte, die uns und unsere Dienstleistungen auszeichnen: Kompetenz, Vertrauen und Sicherheit. An oberster Stelle steht bei uns die absolute Kundenzufriedenheit. Dieses Ziel erreichen wir, indem wir flexible Lösungen finden, effizient handeln und Sie persönlich beraten. In unseren Tätigkeitsfeldern Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuer beratung betreuen Sie engagierte Mitar bei tende mit grossen Know-how, breitem Generalis - ten- und Spezialwissen. Wir erarbeiten für Sie innovative, hochstehende und praxisorientierte Lösungen. Damit geben wir Ihnen die nötige Sicherheit und bringen Sie weiter. Dieses Wissen vermitteln wir Ihnen nicht nur persönlich, sondern auch in unseren Publikationen wie der T+R info. Ausgewiesene Experten geben Ihnen Auskunft über die aktuell brennenden Themen der Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. In dieser Ausgabe bringt unser Steuerberater Thomas Kunz seine persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen zum Thema Aufwandbesteuerung ein. Dabei beleuchtet er die verschiedenen Aspekte der Thematik, wägt Für und Wider ab und gibt Ihnen seine Erkenntnisse aus erster Hand weiter. Ob es auf die Frage «Aufwandbesteuerung: Fluch oder Segen?» ein abschliessendes Fazit gibt? Erfahren Sie es in unserem Fachartikel! Wir wünschen Ihnen mit der neusten Ausgabe der T+R info in neuer Optik viel Vergnügen und Aufschlüsse, die Sie weiter bringen. Ihre T+R AG Aufwandbesteuerung: 2 Fluch oder Segen? Zum Thema Aufwandbesteuerung scheiden sich die Geister. Unser Steuerexperte Thomas Kunz geht den vordringlichen Fragen auf den Grund, fasst das Wichtigste zusammen und gibt sein persönliches Fazit ab. Personelles 5 Diese Mitarbeitenden der T+R AG haben Grund zum Feiern. Der praktische Tipp 5 Alles über die Vorteile der internet - basierter Buchhaltungssoftware T+R-OnlineAccounting. Publikationen 6 Fachwissen aus erster Hand in kompakter Form. Vorschau / Veranstaltungen 6 Merken Sie sich diese Termine unbedingt in Ihrem Kalender vor. T+R info März
2 Hauptthema Aufwandbesteuerung: Fluch oder Segen? In Bezug auf die Existenzberechtigung der Aufwandbesteuerung kann man durchaus geteilter Meinung sein, was auch im vorliegenden Beitrag zum Ausdruck kommt. Aufgrund der momentanen Diskussionen und der bevorstehenden Abstimmung hat diese Frage deshalb zwangsläufig auch eine politische Dimension. Unser Steuerberater Herr Thomas Kunz als Autor des vorliegenden Artikels hat angestrebt, primär seine persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereiche dieser besonderen Besteuerung einzubringen. Trotz dieser objekti - ven Zielsetzung kommt man jedoch nicht darum herum, auch auf die verschiedenen Für und Wider der Aufwandbesteuerung einzugehen. Heute haben die Kantone laut Steuerharmonisierungsgesetz die Möglichkeit, hier wohnhafte Ausländer ohne Erwerbstätig keit in der Schweiz nach einer besonderen Norm zu besteuern. Diese Besonderheit wird Aufwand- oder Pauschalbesteuerung genannt und zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus, dass die Bemessungsgrund lage für die Einkommenssteuer auf dem (weltweiten) Lebensaufwand basiert. Grundsätzlich orientiert sich der steuerrelevante Lebens aufwand am Eigenmietwert oder der bezahlten Miete, wobei in beiden Fällen in der Regel eine Multiplikation mit Faktor 5 erfolgt. Auf weitergehende Details und Besonderheiten dieser Besteuerungsform wie beispiels weise Kontrollrechnung oder modifizierte Aufwandbesteuerung wird vorliegend bewusst verzichtet. Thomas Kunz dipl. Steuerexperte, Partner, Geschäftsbereich Steuer - be ratung Ab und zu fallen im Zusammenhang mit diesem Besteuerungsmodus auch Bezeichnungen wie «Steuerabkommen» oder «Pauschalabkommen», was vollkommen unzutreffend ist. Bei der Aufwandbesteue rung handelt es sich vielmehr um eine ge setzlich geregelte und damit vollkommen legale Art und Weise der Besteuerung einer genau definierten Personengruppe. Diese Sonderbehandlung stösst in regelmässigen Abständen auf politische Widerstände und in jüngster Vergangenheit war in verschiedenen Kantonen mit unterschiedlichen Ergebnissen darüber abzustimmen gewesen. Auszugsweise präsentiert sich folgendes Bild: Kantone Zürich und Schaffhausen: Entscheid für Abschaffung der Aufwandbesteuerung Kantone Glarus, Thurgau und St. Gallen: Bei behaltung dieser Besteuerungsform (in den beiden letztgenannten Kantonen jedoch verbunden mit einer Verschärfung der Besteuerung, indem in Bezug auf das steuerbare Einkommen und das steuer bare Vermögen eine neue bzw. erhöhte Minimalbasis festgelegt wurde). Im Kanton Bern steht wahrscheinlich im Herbst 2012 ebenfalls eine entsprechende Abstimmung an, indem die Volksinitiative «Faire Steuern für Familien» unter anderem die Aufhebung der Besteuerung nach dem Aufwand fordert (diese Vorlage kommt voraussichtlich in der März-Session erneut in den Grossen Rat). Bei einer An nahme der Initiative würde diese Besteuerung unter Umständen bereits per 1. Januar 2013 aufgehoben. Der Regierungsrat und die vorberatende Kommission beantragen dem Grossen Rat übereinstimmend die Ablehnung der Initiative, unterbreiten diesem aber je einen eigenen Gegenvorschlag. Es ist zu hoffen, dass sich ein Gegenvorschlag durchsetzen wird, der eine moderate Erhöhung der Aufwandbesteuerung vorsieht. Die Höhe des Multiplikators für Mietwert bzw. Mietzins von 5 auf 7 dürfte bereits gesetzt sein. Fraglich ist jedoch, auf welche Höhe man das Minimum festsetzen wird. Anstelle des ursprünglich geplanten minimalen (steuer baren) Einkommens von CHF (davon wären 80% der entsprechenden Personen betroffen) wäre ein Minimum von CHF angemessen und deshalb zu begrüssen (was rund die Hälfte der aufwandbesteuerten Personen betreffen würde). Damit bestünden gute Chancen, dass trotz einer Verschärfung der Aufwandbesteuerung keine substanzielle Wegzugswelle ausgelöst würde und der Kanton Bern für entsprechende Neuzuzüger steuerlich attraktiv bliebe. 2
3 Lediglich der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass neu auch im Bereich des steuerbaren Vermögens ein Minimum eingeführt werden soll und zwar auf dem Zehnfachen des steuerbaren Einkommens. Im Zusammenhang mit der erwähnten Initiative zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung darf nicht vergessen werden, dass auf Bundesebene (d. h. betreffend die direkte Bundessteuer) Bestrebungen im Gange sind, die Aufwandbesteuerung zu verschärfen, aber nicht abzuschaffen. Vor diesem Hintergrund wäre es sonderbar und sachlich stossend, wenn man für die direkte Bundessteuer die Aufwandbesteuerung in Anspruch nehmen könnte und für die Kantons- und Gemeindesteuern nicht mehr. Nach landläufiger Auffassung würden diese Personen deutlich bis massiv mehr Steuern zu entrichten haben, wenn sie hier der ordentlichen Besteuerung unterliegen würden. Das ist aber keinesfalls gesichert, weil zahlreiche Einkünfte aus verschiedenen Gründen in der Schweiz trotz ordentlicher Besteuerung nicht besteuert werden dürften. So werden beispielsweise Einnahmen für im Ausland ausgeübte Erwerbstätig keiten in aller Regel vom Ausland besteuert. Dasselbe trifft auch für Erträge aus im Ausland gelegenen Immobilien zu. Ferner ist zu bedenken, dass es unter die sen Personen solche hat, die hier sehr stark verwurzelt sind und die hiesige Wirtschaft nicht nur durch ihre Investitionen (zum Beispiel in Liegenschaften und deren Aus- bzw. Umbau Soll die Möglichkeit einer moderaten Aufwandbesteuerung bestehen bleiben? Die Sonderbehandlung einer genau definierten Personengruppe stösst wiederkehrend auf politischen Widerstand und zieht entsprechende Abstimmungen mit sich. um diese begehrte Personengruppe und wir sollten nicht ohne Zwang selber an diesem wertvollen Ast sägen. Viele der wegziehenden Aufwandbesteuerten würden ihre Häuser im Kanton Bern jedoch behalten und hätten dann neu höchstens noch den (einfachen) Eigenmietwert zur ordentlichen Versteuerung zu bringen (abzüglich die damit in Verbindung stehenden Kosten). Auch dieses Verhalten würde zu namhaften Steuerausfällen für den Kanton Bern und die betroffenen Gemeinden führen. Im Lichte dieser absehbaren Ereignisse und möglichen Veränderungen sollen an dieser Stelle zusätzliche Informationen ins Spiel gebracht bzw. gewisse bestehende Meinungen ins rechte Licht gerückt werden. Arbeitsplätzen (Angestellte der aufwandbesteuerten Personen) und von Arbeitsplätzen, die von den Investitionen und vom Konsum dieser Personen abhängen. Das wäre für den Kanton Bern ein massiver Aderlass. Wenn diese Einnahmen wegfallen, dann bedeutet das, dass andere Gruppen von Steuerzahlern dieses finanzielle Loch stopfen, d. h. mehr Steuern werden entrichten müssen. Das muss man sich bewusst sein. Die Annahme, dass alle nach Aufwand besteuerten Personen zu den Superreichen dieser Welt gehören, ist falsch. Es gibt sehr viele Fälle, bei denen die Pauschale der Steuerbelastung sehr nahe kommt, die bei ordentlicher Besteuerung entstehen würde. Es gibt sogar Fälle, wo Personen mit der Aufwandbesteuerung mehr Steuern entrichten, als sie dies mit der ordentlichen Besteuerung müssten. usw.), ihren Konsum und die von ihnen angebotenen Arbeitsplätze unterstützen, sondern sich oft auch in verschiedenster und gemeinnützig geprägter Weise zusätzlich zum Wohl der Region engagieren (zum Beispiel in den Bereichen Infrastruktur, Kunst, Sport usw.). Dann muss man sich ebenfalls bewusst sein, dass viele dieser aufwandbesteuerten Personen weltweit aktiv und deshalb sehr mobil sind, d. h. sie würden ihren Wohnsitz aufgrund einer Abschaffung der Aufwandbesteuerung oder einer unver hältnismässigen Verschlechterung der entsprechenden Bedingungen an einen anderen steuergünstigen Ort verlegen. Zahlreiche alternative und steuerlich ebenfalls sehr attraktive Standorte stehen bereit, solchen Personen einen neuen Wohnsitz zu bieten, wie zum Beispiel Grossbritannien, Luxemburg, Belgien, Monaco, Malta, Zypern und Lichtenstein usw. Mit anderen Worten stehen wir in einem direkten Wettbewerb Insbesondere im Berner Oberland regt sich aus verständlichen Gründen starker Widerstand gegen eine Abschaffung der Aufwandbesteuerung. Im Kanton Bern werden heute etwas über 200 Personen davon sind rund 90% im Saanenland zuhause aufgrund dieser besonderen Norm besteuert, d. h. es handelt sich dabei um einen sehr bedeutenden Wirtschaftsfaktor, insbesondere für unsere wirtschaftlich eher schwache Bergregion. Man rechnet grob mit diesbezüglichen Steuereinnahmen von CHF 20 Mio. pro Jahr und zusätzliche Investitionen und Auslagen von rund CHF 80 Mio., d. h. insgesamt jährlich rund CHF 100 Mio. Würde die Aufwandbesteuerung abgeschafft, würden zahlreiche der betroffenen Personen ihren Wohnsitz verlegen, was auch einen entsprechenden Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge hätte (man geht von rund Arbeitsplätzen aus). Wir sprechen dabei von direkten Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass es in gewissen Kreisen zum guten Ton gehört, aufwandbesteuert zu sein und dafür werden in Einzelfällen sogar gewisse systembedingte Überbesteuerungen in Kauf genommen. Vor diesem Hintergrund muss auch eine allfällige Erhöhung der steuerlichen Pauschalen moderat ausfallen. Man muss dabei auch noch bedenken, dass man die Situation im Kanton Bern nicht oder nur schlecht mit anderen Standorten vergleichen kann: Nach der Abschaffung der Aufwandbesteuerung im Kanton Zürich haben zahlreiche betroffene Personen ihren Wohnsitz an steuergünstigere Standorte verlegt. In diesem boomenden Wirtschaftsraum darf man davon ausgehen, dass allenfalls verkaufte Immobilien relativ rasch neue Eigentümer finden werden, die zwangsläufig der ordentlichen Besteuerung unterliegen werden. 3
4 In anderen Kantonen spielt diese Personengruppe eine zu vernachlässigende Rolle. Im Kanton Schaffhausen zum Beispiel sind nur fünf Personen betroffen, d. h. die dort im September 2011 beschlossene Abschaffung der Aufwandbesteuerung reisst keine nennenswerten wirtschaf t lichen Löcher. Und letztlich darf man auch noch für die Aufwandbesteuerung in die Waagschale werfen, dass insbesondere die berühmten, hier leben den Personen quasi als Botschafter und Werbeträger für den Kanton Bern wie auch das Berner Oberland wirken. Das Image und die touristische Attraktivität des Saanenlandes werden in wesentlichem Ausmass auch von den hier lebenden Berühmtheiten mitgeprägt. Natürlich kann man sich daran stossen, dass einer gewissen Personengruppe eine Besteuerungsform zur Verfügung gestellt wird, die dem Schweizer Bürger grundsätzlich vorenthalten ist. Der Normalbürger hat stets das Gestützt darauf werden die entsprechenden Steuereinnahmen spürbar bzw. in den betroffenen Gemeinden markant vermindert. Die Investitionen und der Konsum dieser Personengruppe werden entfallen oder zumindest massiv zurückgehen. Es wird zu direkten und zu indirekten Verlusten von Arbeitsplätzen kommen. Gerade der Kanton Bern ist finanziell alles andere als auf Rosen gebettet und kann es sich grundsätzlich gar nicht leisten, diese wichtige Personengruppe und die damit verbundenen Mittelflüsse zu verlieren. Die Leidtragenden werden letztlich die Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern sein. Sie werden steuerlich bereits heute vergleichsweise stark gebeutelt und sie werden letztlich auf irgendeine Weise auch diese finanziellen Ausfälle kompensieren müssen (weil wir davon ausgehen müssen, dass der Kanton Bern die mit der Abschaffung der Aufwandbesteuerung einhergehenden Fazit: im Interesse des Kantons Bern und insbesondere auch der Oberlandgemeinden müssen wir dafür einstehen und uns dafür einsetzen, dass die Möglichkeit einer moderaten und wettbewerbsfähigen Aufwandbesteuerung erhalten bleibt. Nur so können wir die im Kanton Bern wohnhaften Personen mit Aufwandbesteuerung hier behalten und auch für entsprechende Zuzüger attrak tiv bleiben. Damit ist auch die im Titel aufgeworfene Frage beantwortet: Diese Besteuerungsform ist für den Kanton Bern und die Region Saanenland ein Segen und man beginge einen Fehler, d. h. man würde sich durch eine Abschaffung selber einen Schaden zufügen und damit anderen in- und ausländischen Standorten, die um solche Steuerzahler buhlen, in die Hände spielen. Wenn im Kanton Bern die Aufwandbesteuerung abgeschafft oder unverhältnismässig erhöht wird, dann wird man mit zahlreichen Wohnsitzverlegungen konfrontiert sein. gesamte weltweite Einkommen und Vermögen zu deklarieren und es wird hier besteuert, was in den hiesigen Steuergesetzen oder in allfälligen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist. Dieser Besteuerungsunterschied mag insbesondere im Licht der Rechtsgleichheit als stossend empfunden werden. Immerhin sprechen aber auch Gründe wie steuerpoliti sche Standort- bzw. Wirtschaftsförderung und Veranlagungsökonomie für diesen Besteuerungsmodus, indem es in vielen Fällen sehr schwer oder sogar fast nicht möglich ist, alle weltweiten Vermögenswerte und Einkommensquellen zu erheben. Und dann ist noch in keiner Weise sicher, dass jedes weltweite Einkommen von der Schweiz überhaupt besteuert werden kann. Vor diesem Hintergrund muss man der Aufwandbesteuerung auch eine gewisse Toleranz entgegenbringen. Wenn wir das nicht tun und die Aufwandbesteuerung tatsächlich abgeschafft wird, dann sind die Berner Bürger mit der ordentlichen Besteuerung die Verlierer, weil der Kanton einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, den irgendjemand kompensieren muss. Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten: Wenn im Kanton Bern die Aufwandbesteuerung abgeschafft oder unverhältnismässig erhöht wird, dann wird man mit zahlreichen Wohnsitzverlegungen konfrontiert sein, sei es ins Ausland oder aber in Kantone, welche die Aufwandbesteuerung nicht abschaffen, sondern beibehalten. Einnahmenausfälle nicht mit Kosteneinsparungen wird kompensieren können). Eine Fortführung der Aufwandbesteuerung allenfalls verbunden mit einer moderaten Erhöhung der Pauschalen stellt grundsätzlich sicher, dass dem Kanton Bern und insbesondere auch der Region Saanenland diese wichtige Personengruppe erhalten bleibt, und dass sich auch weiterhin solche Ausländer bei uns niederlassen werden. Auch aufwandbesteuerte Personen gehören zum «Landschaftsbild» des Berner Oberlands. T+R info März
5 Personelles Dienstjubiläen Wir danken unseren Jubilaren herzlich für Ihre Treue im Interesse unserer Kundschaft und unserer Gesellschaft. Für ihre weiteren Tätigkeiten für die T+R AG wünschen wir ihnen viel Erfolg und Freude! 30 Jahre T+R AG André Brügger Partner, Präsident des Verwaltungsrates 20 Jahre T+R AG Fredy Klopfenstein Prokurist 10 Jahre T+R AG Beat Nydegger Partner, Mitglied des Verwaltungsrates 10 Jahre T+R AG Fredy Brügger Partner, Mitglied der Geschäftsleitung Der praktische Tipp Autor: Philipp Burri, dipl. Treuhandexperte, Vizedirektor, Geschäftsbereich Wirtschaftsberatung T+R-OnlineAccounting Mit T+R-OnlineAccounting bietet T+R AG neu eine internetbasierte Buchhaltungssoftware an. T+R-OnlineAccounting ermöglicht Ihnen ein sicheres und unabhängiges Arbeiten. Sie führen die Buchhaltung flexibel, zeit sparend und ortsunabhängig. Sie arbeiten direkt im Programm ABACUS, das sich auf dem Server von T+R AG befindet. Bei der Software handelt es sich um erst klassige, bestens eingeführte Standardprodukte. Die Software-Nutzung steht Ihnen für ver schiedene Module zur Verfügung. Die Plattform enthält im Augenblick die nachstehenden Dienstleistungen: Finanzbuchhaltung Das Modul ermöglicht Ihnen, die Buchhaltungsarbeiten selbst wahrzunehmen. Die T+R AG unterstützt Sie bei Bedarf in abgesprochenen Teilbereichen (beispielsweise bei der Erstellung der Mehrwertsteuerabrechnungen) oder bei ausgewählten Arbeiten wie Abschlussbuchungen. Die Arbeitsteilung zwischen Ihnen und T+R AG erfolgt individuell nach Absprache. Lohnbuchhaltung Mit dem Modul Lohnbuchhaltung haben Sie die Möglichkeit die Daten vorzuerfassen, die Stammdaten zu verwalten oder den Lohnlauf selbständig durchzuführen und in die Lohnbuchhaltung zu übertragen. Die Arbeitsteilung zwischen Ihnen und T+R AG erfolgt auf individu eller Basis. Wir stellen Ihnen gerne Ihre persönliche Lösung zusammen. Weitere Applikationen Weitere Module wie Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung oder Electronic Banking sind spezifisch nach Ihren Bedürfnissen nutzbar. Ihre Vorteile Günstige, klar definierte und kalku lierbare monatliche Kosten Zeitlich flexibler Zugriff auf Daten und Programme Ortsunabhängige Nutzung der Software. Sie haben per Internet Zugriff auf Ihre aktuellen Daten Zentrale Datensicherung Keine Software-Installationskosten Keine Updates notwendig Die Zusammenarbeit mit T+R AG gestaltet sich flexibel und richtet sich nach Ihren Bedürfnissen Sie profitieren von der ganzheitlichen und kompetenten Beratung von T+R AG in sämtlichen Finanz- und Steuerfragen Sicherheit und Zugriff Sie brauchen für die Nutzung lediglich einen installierten Internet-Browser auf dem Arbeitsplatzrechner und einen Internetzugang. Die T+R AG gewährleistet einen Datenschutz auf höchstem Niveau. T+R- OnlineAccounting ist über die Zugriffsberechtigung (SuisseID) vor nicht autorisierter Benutzung geschützt. Kosten Für die Nutzung von T+R-OnlineAccounting fallen nur geringe Kosten an. Gerne orientieren wir Sie darüber in einem persönlichen Gespräch. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mandatsleitenden des Geschäftsbereiches Wirtschaftsberatung gerne zur Verfügung. 5
6 Mitglied der Treuhand-Kammer T+R AG 3073 Gümligen Sägeweg 11 Tel Fax Biel/Bienne Karl-Neuhaus-Strasse 8 Tel Kerzers Gerbeackerstrasse 8 Tel Murten-Meyriez Rue de l Hôpital 25a Tel info@t-r.ch Ihre Steuerberechnung online unter Steuern für Verheiratete und Alleinstehende gerundet auf ganze Frankenbeträge Staatssteuer + Gemeindesteuer (inkl. Kirchensteuer reformiert) Die Vermögenssteuern werden erst ab einem steuerbaren Vermögen von Fr. 94'000. erhoben. Staats- und Gemeindesteuer (inkl. Kirchensteuer reformiert) Mitglied der Treuhand-Kammer T+R AG 3073 Gümligen Sägeweg 11 Tel Fax Biel/Bienne Karl-Neuhaus-Strasse 8 Tel Kerzers Gerbeackerstrasse 8 Tel Murten-Meyriez Rue de l Hôpital 25a Tel info@t-r.ch Ihre Steuerberechnung online unter Steuern für Verheiratete und Alleinstehende gerundet auf ganze Frankenbeträge Direkte Bundessteuer + Staatssteuer + Gemeindesteuer (inkl. Kirchensteuer reformiert) Staats- und Gemeindesteuer (inkl. Kirchensteuer reformiert) 1,07 1,34 1,40 1,45 1,49 1,54 1,60 1,65 1,70 1,74 1,80 1,90 2,18 1,07 1,34 1,40 1,45 1,49 1,54 1,60 1,65 1,70 1,74 1,80 1,90 2,18 Verheiratete Alleinstehende Gemeindesteuersätze Gemeindesteuersätze Fortsetzung Steuersätze ausgesuchter Berner Gemeinden 2012 Die Steuersätze ausgesuchter Berner Gemeinden 2012 So berechnen Sie Ihre Steuern: Madiswil 1.48 Rohrbach 1.50 Uebeschi 1.90 Aarberg 1.64 Därligen 1.74 Ins 1.63 Malleray 2.16 Rubigen 1.44 Uetendorf 1.48 Steuerbares Einkommen für die Direkte Aarwangen 1.41 Diemtigen 1.76 Interlaken 1.81 Matten b.interlaken 1.93 Rüderswil 1.64 Unterlangenegg 1.70 Adelboden 1.99 Diessbach b. Büren 1.83 Ipsach 1.49 Mattstetten 1.30 Rüdtligen-Alchenflüh 1.25 Unterseen 1.78 Bundes steuer bei Verheirateten oder Aegerten 1.79 Dotzigen 1.80 Iseltwald 1.80 Meikirch 1.54 Rüeggisberg 1.85 Ursenbach 1.64 Alleinstehenden einstellen und Betrag Aeschi bei Spiez 1.69 Dürrenroth 1.84 Ittigen 0.84 Meiringen 1.94 Rüegsau 1.59 Urtenen-Schönbühl 1.45 der Direkten Bundessteuer ablesen. Affoltern i. E Eggiwil 1.80 Alchenstorf 1.70 Jegenstorf 1.28 Melchnau 1.64 Rüschegg 1.64 Uttigen 1.53 Eriswil 1.70 Moosseedorf 1.32 Utzenstorf 1.59 Allmendingen 1.39 Erlach 1.50 Kallnach 1.63 Saanen 1.30 Mühleberg 1.25 Arch 1.82 Safnern 1.70 Vechigen 1.70 Steuerbares Einkommen bei Verheirateten oder Erlenbach 1.68 Kandersteg 1.80 Mühlethurnen 1.55 Arni bei Biglen 1.64 Ersigen 1.65 Kappelen 1.60 Schlosswil 1.69 Vinelz 1.54 Alleinstehenden für Staats- und Gemeindesteuer Münchenbuchsee 1.56 Attiswil 1.55 Evilard 1.29 Kehrsatz 1.45 Schüpfen 1.64 Münsingen 1.58 Wald BE 1.69 einstellen. Steuersatz der gewünschten Gemeinde Bäriswil 1.54 Kiesen 1.54 Schwarzenburg 1.86 Müntschemier 1.89 Walkringen 1.84 Ferenbalm 1.60 Seeberg 1.65 heraussuchen und Betrag bei der entsprechenden Spalte ablesen. Frauenkappelen 1.64 Bätterkinden 1.68 Kirchberg 1.44 Muri bei Bern 1.07 Walperswil 1.80 Fraubrunnen 1.60 Seedorf 1.74 Beatenberg 2.18 Kirchdorf 1.59 Walterswil 1.76 Neuenegg 1.49 Seftigen 1.74 Bellmund 1.31 Kirchlindach 1.33 Wangen an der Aare 1.68 Frutigen 1.85 Nidau 1.80 Signau 1.84 Belp 1.34 Köniz 1.49 Wattenwil 1.79 Niederbipp 1.35 Sigriswil 1.72 Die beiden Beträge zusammenzählen Bern 1.54 Gerzensee 1.54 Konolfingen 1.69 Wengi bei Büren 1.75 Niederönz 1.20 Sonceboz-Sombeval 1.92 Bévilard 2.22 Graben 1.50 Koppigen 1.80 Wichtrach 1.49 = Total aus Direkter Bundessteuer Spiez 1.65 Biel 1.53 Grafenried 1.60 Krauchthal 1.79 Oberbipp 1.39 Wiedlisbach 1.59 St. Stephan Staatssteuer + Gemeindesteuer Biglen 1.63 Grindelwald 1.79 La Neuveville 1.65 Oberburg 1.84 Wilderswil 1.74 Steffisburg 1.63 inkl. Kirchensteuer, Faktor Die Summe Blumenstein 1.63 Grossaffoltern 1.74 Langenthal 1.38 Oberdiessbach 1.54 Wimmis 1.62 Stettlen 1.45 Bolligen 1.50 Grosshöchstetten 1.42 Oberhofen 1.64 Wohlen 1.54 entspricht der mutmasslichen Einkommenssteuer. Zur Ermittlung der Gesamtsteuer ist Bowil 1.79 Langnau 1.82 Studen 1.55 Boltigen 1.70 Guggisberg 1.99 Laupen 1.59 Oppligen 1.50 Worb 1.60 Sumiswald 1.79 Orpund 1.95 Worben 1.70 Hasle 1.79 Lauperswil 1.75 Sutz-Lattrigen 1.70 Bremgarten b. Bern 1.44 Ostermundigen 1.69 Wynau 1.55 noch die Vermögens steuer zu addieren. Diese Hasliberg 1.99 Lauterbrunnen 1.99 Brienz b. Interlaken 1.81 Täuffelen 1.45 Wynigen 1.70 Heimberg 1.50 Leissigen 1.90 können Sie analog der Rückseite entnehmen. Péry 1.60 Brügg 1.59 Thierachern 1.63 Wyssachen 1.90 Heimiswil 1.84 Lengnau bei Büren 1.60 Pieterlen 1.65 Buchholterberg 1.67 Thun 1.72 Herzogenbuchsee 1.40 Lenk 1.94 Port 1.59 Zäziwil 1.62 Büren an der Aare 1.64 Thunstetten 1.65 Hilterfingen 1.55 Leuzigen 1.79 Zollikofen 1.40 Burgdorf 1.63 Rapperswil 1.70 Toffen 1.64 Hindelbank 1.44 Ligerz 1.63 Zweisimmen 1.90 Burgistein 1.92 Reconvilier 1.97 Tramelan 1.94 Hofstetten b.brienz 1.74 Linden 1.90 Die Steuerberechnungen basieren auf annäherungsweisen Reichenbach 1.67 Trub 1.84 Corgémont 1.79 Huttwil 1.65 Lotzwil 1.50 Ermittlungen und sind daher unverbindlich. Für das Ergebnis Lützelflüh 1.84 Riggisberg 1.82 Trubschachen 1.89 wird nicht gehaftet. Courtelary 2.14 Iffwil 1.50 Lyss 1.71 Roggwil 1.45 Twann-Tüscherz 1.50 Diese Berechnungen ersetzen nicht die detaillierten und Innertkirchen 1.60 Lyssach 1.29 individuellen Steuerberechnungen (vgl. Fortsetzung Gemeindesteuersätze: Bitte wenden Wirtschaftsberatung Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Publikationen Regelmässig informieren wir Sie in unseren Fachpublikationen aus erster Hand zu Aktu alitäten und Neuerungen in den Bereichen der Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. tax flash Steuerschieber Firmenbroschüre Gemeinsam zum Ziel. Vermögenssteuern im Kanton Bern 2012 Einkommenssteuern im Kanton Bern 2012 Steuerbares Vermögen Steuerbares Einkommen Direkte Bundessteuer Steuerbares Einkommen Direkte Bundessteuer Im aktuellen Newsletter behandeln wir die Berufliche Vorsorge. Kernthemen sind die Weiterversicherung bei Reduzierung des Verdienstes und bei Erwerbstätigkeit nach dem ordentlichen Rentenalter. Abonnieren Sie jetzt den tax flash und erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten einer attraktiven Pensionierungsplanung. Jetzt abonnieren unter Mit dem Steuerschieber ist das Steuerberechnen leicht gemacht! 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Themenüberblick Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht Die gläserne Jahresrechnung als nutzenstiftendes Führungsinstrument Veranstaltungsüberblick Solothurn, Mo., 30. April, Hotel Ramada Thun, Mi., 2. Mai, Beau Rivage da Domenico Biel, Do., 3. Mai, Centre Müller Bern, Di., 8. Mai, Zentrum Paul Klee Murten, Mi., 9. Mai, KiB Kulturzentrum im Beaulieupark Langenthal, Do., 10. Mai, Parkhotel Langenthal Anmeldung Melden Sie sich gleich an unter Vorankündigung Steuerseminar Das Steuerseminar zum Thema «Steuern und Immobilien» findet am Mittwoch, 29. August 2012, nachmittags statt. Detaillierte Informationen zum Programm fol gen. Aktuelle Angaben zum Seminar finden Sie jeweils auch auf unserer Website T+R AG CH-3073 Gümligen Sägeweg 11 Niederlassungen in Biel Kerzers Murten Tel Fax info@t-r.ch Mitglied der Treuhand-Kammer
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