Bilanz der Thüringer Finanzämter 2014

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1 Bilanz der Thüringer Finanzämter

2 Impressum Thüringer Finanzministerium Ludwig-Erhard-Ring Erfurt Pressesprecher: Uwe Büchner Tel: kommunikation@tfm.thueringen.de 2

3 Zur Bilanz der Finanzämter in Thüringen Als Behörden der Steuerverwaltung sind die Thüringer Finanzämter für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im Freistaat verantwortlich. Die Bilanz der Thüringer Finanzämter ist eine Leistungsbilanz der Thüringer Steuerverwaltung. Sie gibt Auskunft über die Höhe der eingenommenen Steuern sowie über den Leistungsumfang der Ämter, etwa in Form der Zahl der durchgeführten Veranlagungen, aber auch im Rahmen der durchgeführten Prüfungen. Grundsätzlich ist zu beachten: Die Einnahmen der Thüringer Finanzämter entsprechen nicht den Einnahmen des Landeshaushaltes des Freistaats. Nicht alles, was die Thüringer Finanzämter einnehmen, verbleibt tatsächlich in der Landeskasse. Zum Beispiel nahmen die Finanzämter bis Mai 2014 die Kraftfahrzeugsteuer ein, das Aufkommen floss jedoch vollständig in den Bundeshaushalt. Auch fließen von der Lohnsteuer 42,5 Prozent an den Bund und weitere 15 Prozent an die Kommunen, so dass lediglich 42,5 Prozent der von den Finanzämtern vereinnahmten Lohnsteuer dem Land zur Verfügung stehen. Der Landeshaushalt speist sich wiederum auch über Steuereinnahmen, die über die Finanzämter in anderen Ländern eingenommen werden, wie etwa der Zerlegungsanteil an der Lohnsteuer. Insgesamt führen vielfältige Finanzbeziehungen und Ausgleichsregelungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen sowie zwischen den Ländern untereinander dazu, dass die Einnahmen der Finanzämter in einem Bundesland und die Einnahmen im Landeshaushalt nicht übereinstimmen. 3

4 Einnahmen-Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern

5 Steueraufkommen Die Thüringer Finanzämter nahmen 2014 insgesamt ,85 Euro an Steuern ein. Das Thüringer Steueraufkommen wuchs damit im Vergleich zum Vorjahr um 3,16 Prozent. Entsprechend flossen ,98 Euro mehr in die Kassen der Finanzämter als im Jahr Hier betrug das von den Finanzämtern vereinnahmte Aufkommen ,87 Euro. Die abermalige Steigerung des Steueraufkommens ist Ausdruck der guten wirtschaftlichen Entwicklung des Vorjahres. Vorjahresvergleich Steueraufkommen* Veränderung zum Vorjahr Gesamtsteueraufkommen , , ,85 3,16 % Lohnsteuer , , ,16 6,06% Umsatzsteuer , , ,00 7,45% Körperschaftsteuer , , ,43-23,57% Einkommensteuer , , ,04 18,03% Kapitalertragsteuer , , ,77 9,68% Solidaritätszuschläge , , ,43 5,16% Kraftfahrzeugsteuer , , ,95 Abgeltungsteuer , , ,28-20,22% Grunderwerbsteuer , , ,64 3,39% Erbschaft- und Schenkungsteuer , , ,19 3,22% Lotteriesteuer , , ,27 Sportwettensteuer*** ,35 Sonstiges** , , ,87-25,66% * zusätzlich zu den aufgeführten Steuern sind im Gesamtsteueraufkommen noch die Kirchensteuer zur Lohn- und Einkommensteuer, die Dividenden-Kapitalertragsteuer, die Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer und die Steuerrate enthalten ** Spielbankabgabe *** Die Steuerart "Sportwettensteuer" wurde neu aufgenommen, da diese Abgabeart zum freigegeben wurde und im März 2014 erstmals Beträge gebucht wurden. Diese Abgabeart wurde bisher bei der Lotteriesteuer berücksichtigt. 5

6 Bestimmte Steuerarten tragen zur Höhe des Gesamtsteueraufkommens überproportional bei, so die Lohn- und die Umsatzsteuer. Die Lohnsteuer spiegelt die positive Entwicklung auf dem Thüringer Arbeitsmarkt wider und verzeichnet eine Steigerung um sechs Prozent im Jahr 2014 gegenüber Die Einnahmen aus der Einkommensteuer wuchsen gegenüber 2013 um 18 Prozent. Dies zeugt von einer kräftigen Teilhabe der Thüringer Unternehmen und Betriebe an der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Von den Thüringer Finanzämter vereinnahmtes Steueraufkommen

7 Vereinnahmte Steuern der Finanzämter 2014 Thüringen hat insgesamt 12 Finanzämter. Diese Finanzämter unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe und Zuständigkeit. Bestimmte Steuerarten wie etwa die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer werden zentralisiert bearbeitet. Auch erheben nicht alle Ämter die Körperschaftsteuer. Das Finanzamt Suhl ist beispielsweise zentral für die Einnahmenverwaltung aus der Grunderwerbsteuer zuständig. (siehe auch S.25) Aufgrund dieser Sonderzuständigkeiten unterscheidet sich das Steueraufkommen zwischen den Finanzämtern zum Teil erheblich. Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahres 2014 Finanzamt Steueraufkommen Anteil in % Erfurt ,60 22,32% Jena ,94 16,58% Mühlhausen ,36 10,89% Suhl ,41 10,05% Gera ,42 8,80% Gotha ,20 6,35% Pößneck ,48 5,67% Eisenach ,17 4,79% Altenburg ,53 3,88% Sondershausen ,94 4,04% Ilmenau ,30 3,50% Sonneberg ,39 3,14% 7

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9 Steueraufkommen nach Steuerarten Lohnsteuer Die ertragreichste Steuer im Freistaat ist die Lohnsteuer. Diese wird bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Das Aufkommen der Lohnsteuer beläuft sich im Jahr 2014 auf exakt ,16 Euro. Diese Summe entspricht 42,5 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Thüringen. Das Lohnsteueraufkommen unterliegt bestimmten Schwankungen im Laufe eines Kalenderjahres. Das Aufkommen ist im Dezember und im Januar in der Regel erhöht. Hierin schlägt sich die Zahlung von Weihnachtsgeld und weiteren Gratifikationen nieder. In den Sommermonaten sind gezahlte Urlaubsgelder einiger Branchen ebenfalls aus der Einnahmestatistik herauszulesen. 9

10 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben. Das Aufkommen an Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2014 auf insgesamt ,00 Euro und entspricht 35,65 Prozent des gesamten Steueraufkommens im Freistaat. Auch bei der Umsatzsteuer werden mit Blick auf die Verteilung der Einnahmen in den Monaten des Jahres Schwankungen sichtbar, weil steuerpflichtige Unternehmer in Abhängigkeit der Höhe ihres Umsatzes die Steuer zu unterschiedlichen Stichtagen melden. Umsatzsteuervoranmeldungen werden in der Regel monatlich bzw. vierteljährlich abgegeben. Die überwiegend mittelständischen Betriebe in Thüringen reichen aufgrund ihrer Umsatzgröße quartalsweise Voranmeldungen ein. Daher erhöht sich das Aufkommen in den Monaten Februar, Mai, August und November. 10

11 Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage bildet das zu versteuernde Einkommen, welches eine Person innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Das Einkommen kann zum Beispiel aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammen. 85 Prozent des Aufkommens an Einkommensteuer fließen hälftig Bund und Ländern zu. Die Gemeinden erhalten den Anteil von 15 Prozent, auf der Grundlage der Einkommensteuerleistung ihrer Einwohner (siehe auch Grafik S. 4). Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2014 insgesamt ,04 Euro gegenüber ,08 Euro im Vorjahr Das entspricht einer Steigerung um 18,03 Prozent. Körperschaftsteuer Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für juristische Personen (insbesondere Kapitalgesellschaften, z.b. AG und GmbH). Besteuerungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das die Körperschaft innerhalb eines Kalenderjahrs bezogen hat. Die Zahlen der Thüringer Finanzämter zeigen eine Verringerung des Körperschaftsteueraufkommens um 23,57 Prozent von ,72 Euro im Jahr 2013 auf ,43 Euro im Jahr Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbsteuer ist eine reine Landessteuer. Mit der Grunderwerbsteuer werden Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte besteuert, die zum Erwerb inländischer Grundstücke führen. Das Grunderwerbsteueraufkommen belief sich 2014 auf ,64 Euro. Bei ,66 Euro im Vorjahr weist der Jahresvergleich erneut eine Steigerung der Grunderwerbsteuer im Jahr 2014 um 3,39 Prozent auf. Kraftfahrzeugsteuer Von 2010 bis Mai 2014 wurde die Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern treuhänderisch für den Bund erhoben. Seit Mai ist auch für Thüringer KfZ-Halter die Zollverwaltung zuständig. Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert. Im Sinne der Fahrzeugzulassungsordnung fallen hierunter Kraftfahrzeuge und Anhänger. 11

12 Die Kraftfahrzeugsteuer floss für das Jahr 2014 im Zeitraum bis Mai 2014 mit einem Betrag in Höhe von ,95 Euro in das durch die Thüringer Finanzämter vereinnahmte Steueraufkommen ein. Solidaritätszuschlag Der Solidaritätszuschlag, ist eine Zuschlagssteuer. Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und deren Vorauszahlungen, zudem die Abzugssteuern Lohn- und Kapitalertragsteuer. Der Solidaritätszuschlag wird in Ost und West erhoben. Das 2014 von den Thüringer Finanzämtern vereinnahmte Aufkommen betrug ,43 Euro. Übrige Steuern Zu den übrigen Steuern zählen die Kapitalertragsteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Lotteriesteuer, die Abgeltungsteuer, die Spielbankabgabe und die Sportwettensteuer. Die übrigen Steuern und sonstigen Einnahmen summieren sich auf ,63 Euro, was einem Anteil am Gesamtsteueraufkommen in Thüringen von rund 7,81 Prozent entspricht. 12

13 Veranlagungen der Thüringer Finanzämter Die Finanzämter führten 2014 insgesamt Veranlagungen durch. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um Arbeitnehmerveranlagungen), Veranlagungen für Gewerbetreibende, Selbständige und Landwirte und Veranlagungen für Körperschaften. Ein Arbeitnehmer gibt beispielweise eine Steuererklärung ab, wenn er Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen will. Werbungskosten sind zum Beispiel die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für eine etwaige doppelte Haushaltsführung. Als Sonderausgaben sind bei einem Arbeitnehmer die Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen und Spenden berücksichtigungsfähig. Als außergewöhnliche Belastungen können Aufwendungen für behinderte Menschen geltend gemacht werden oder solche, die im Krankheitsfalle entstehen. Gewerbetreibende, Selbständige und Landwirte müssen neben einer Einkommensteuererklärung vielfach auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben, Gewerbetreibende darüber hinaus auch eine Gewerbesteuererklärung. Körperschaften sind unter anderem die GmbH, die Aktiengesellschaft und der Verein. Auch diese sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Durchschnittliche Laufzeit einer Veranlagung Der Zeitraum zwischen dem Eingang einer Steuererklärung und dem Datum des Steuerbescheides wird als Laufzeit der Veranlagung bezeichnet. Hier hat sich im vergangenen Jahr eine gute Entwicklung abgezeichnet. Im Jahr 2014 verringerte sich die Laufzeit in allen Veranlagungsbereichen. In der Arbeitnehmerveranlagung betrug diese 46,3 Tage und reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr 14,4 Tage. Die Thüringer Steuerverwaltung hat sich als Arbeitsziel für das Veranlagungsende ein frühzeitiges Datum gesetzt. Ziel ist es, alle Veranlagungen innerhalb von 18 Monaten zu bearbeiten. Das heißt, die Erklärungen sind bis zum des zweiten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres zu bearbeiten. Damit hat Thüringen bundesweit den frühesten Veranlagungsschluss. In anderen Ländern liegt dieser zwischen dem und dem

14 Durchschnittliche Laufzeit einer Veranlagung Veranlagung Dauer Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr Arbeitnehmerveranlagung 46,3 Tage -14,4 Tage Sonstige natürliche Personen (Einkommensteuerfälle im Veranlagungsteilbezirk) 74,4 Tage -6,5 Tage Feststellungen 76,7 Tage -3,9 Tage Steuerpflichtige Körperschaften 64,2 Tage -9,9 Tage Erklärungseingang Viele Thüringer Bürgerinnen und Bürger geben im Vergleich zu anderen Bundesbürgern Ihre Steuererklärung bereits früh ab und ermöglichen damit den Thüringer Finanzämtern einen zügigen Einstieg in die Bearbeitung. Von rund Arbeitnehmern, welche eine Steuererklärung abgeben, haben bereits mehr als Steuerpflichtige ihre Steuererklärung bis zum im Finanzamt eingereicht. Bei den sonstigen natürlichen Personen (ESt in den VTB) hatte Thüringen zum (5 Prozent über dem Bundesschnitt) und zum (4 Prozent über dem Bundesschnitt) jeweils den dritt höchsten Erklärungseingang bundesweit. 14

15 Elektronische Steuererklärung - ELSTER Insgesamt Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2013 reichten die Thüringer Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2014 beim Finanzamt auf elektronischem Weg ein. Damit belegen die Thüringerinnen und Thüringer im bundesdeutschen Vergleich seit Jahren Spitzenplätze, wenn es um die Akzeptanz dieser Form der Steuererklärung geht. Im letzten Jahr lag Thüringen auf dem ersten Platz im Länderranking. Zum betrug die Quote der auf elektronischem Weg für den Veranlagungszeitraum 2013 eingereichten Steuererklärungen rund 65,27 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat der Anteil der elektronischen Steuererklärung in Thüringen einen Sprung von sieben Prozentpunkten gemacht. Das ELSTER-Programm gibt es auf CD in den Thüringer Finanzämtern oder im Internet unter ELStAM-Verfahren Durch die Ablösung des Papierverfahrens wird das Lohnsteuerabzugsverfahren nun deutlich einfacher gestaltet. Ab dem Jahr 2013 stehen die Informationen der Lohnsteuerkarte elektronisch bereit. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale direkt von der Finanzverwaltung. Knapp Thüringer Arbeitgeber sind auf das ELStAM-Verfahren umgestiegen. Damit sind 93 Prozent der Arbeitgeber bei diesem elektronischen Verfahren dabei. Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren wirkt sich für Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. 15

16 Außendienste der Thüringer Finanzämter In der Thüringer Steuerverwaltung gibt es - wie in allen anderen Bundesländern - vier Steuerprüfungsdienste. Neben der Betriebsprüfung (Amtsbetriebsprüfung sowie Hauptbetriebsprüfung) gehören die Lohnsteueraußenprüfung, die Umsatzsteuersonderprüfung und die Steuerfahndung dazu. Insgesamt waren die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Finanzämter bei Außenprüfungen in den Betrieben des Freistaats unterwegs. Anzahl der Außenprüfungen: Amtsbetriebsprüfungen: Hauptbetriebsprüfungen: Lohnsteueraußenprüfungen: Umsatzsteuersonderprüfungen: Summe: Betriebsprüfung Die Thüringer Betriebsprüfung erreichte im Jahr 2014 ein Mehrergebnis an Steuern von rund 101,2 Millionen Euro. Damit bleibt das aktuelle Ergebnis erwartungsgemäß unter dem Vorjahreswert (2013: 159,1 Millionen Euro). Die hohe Differenz ist auf zwei Einzelfälle mit hohen Ergebnissen im Jahr 2013 zurückzuführen, die nicht jedes Jahr auftreten. Zum waren 261 Betriebsprüfer im Einsatz. Hinzu kommen neun Bedienstete, die ihre Einarbeitungszeit als Betriebsprüfer absolvieren. Die Thüringer Betriebsprüfer verteilen sich auf fünf Hauptbetriebsprüfungsstellen (Finanzämter in Erfurt, Gera, Jena, Mühlhausen und Suhl) und zwölf Amtsbetriebsprüfungsstellen (alle Finanzämter). Im Rahmen der Hauptbetriebsprüfung wurden im vergangenen Jahr Betriebe geprüft, im Rahmen der Amtsbetriebsprüfung für Klein- und Kleinstbetriebe weitere Die Betriebsprüfung stellt ein Kernelement einer modernen Steuerverwaltung dar. Sie trägt sowohl als Instrument der Prävention als auch in der Durchsetzung des Rechts zu mehr Steuergerechtigkeit im Land bei. 16

17 Lohnsteueraußenprüfung In der Lohnsteueraußenprüfung wurde ein Gesamtmehrergebnis von rund 15,3 Millionen Euro erzielt. Das durchschnittliche Mehrergebnis pro Prüfung konnte von Euro in 2013 auf Euro in 2014 erhöht werden. Das Mehrergebnis der Lohnsteuer-Außenprüfung wurde in 2014 durch mehrere Prüfungsfälle mit überdurchschnittlichen Mehrergebnissen beeinflusst. So konnten insgesamt 19 Fälle mit einem festgesetzten Mehrergebnis von mehr als Euro abgeschlossen werden. Insgesamt wurden Betriebe geprüft. Zum waren 62 Bedienstete als Lohnsteueraußenprüfer im Einsatz. Umsatzsteuersonderprüfung In der Umsatzsteuersonderprüfung wurde ein Gesamtmehrergebnis von 36,2 Millionen Euro erzielt. Das durchschnittliche Mehrergebnis pro Prüfer hat sich von Euro in 2013 auf Euro in 2014 leicht verringert. Das gegenüber 2013 leicht verringerte durchschnittliche Mehrergebnis pro Prüfer liegt innerhalb der gewöhnlichen Schwankungsbreite. Das Gesamtergebnis von 36,2 Mio. Euro in 2014 ist gegenüber 2013 nur um rund Euro gesunken. Insgesamt wurden Prüfungen durchgeführt. Zum waren 69 Umsatzsteuersonderprüfer im Einsatz. 17

18 Steuerfahndung Die Steuerfahndung erzielte im vergangenen Jahr ein (bestandskräftiges) Mehrergebnis von rund 18,6 Millionen Euro. Neben 322 Fahndungsprüfungen wurden 115 Amts- und Rechtshilfeersuchen anderer Behörden und Dienststellen erledigt. Dabei wurden 160 Strafverfahren eingeleitet. Aufgrund der Ermittlungen der Steuerfahndung verhängte die Justiz Freiheitsstrafen von über 17 Jahren und sprach eine Vielzahl an Geldstrafen aus. In Thüringen arbeiten derzeit 50 Steuerfahnder. Selbstanzeigen - Kapitaleinkünften im Ausland betreffend Seit 2010 sind 312 Fälle, in denen Kapitaleinkünfte im Ausland erzielt wurden, per Selbstanzeige bekannt geworden. Davon gab es 162 Fälle im Jahr Hieraus resultierte ein Mehrergebnis in Höhe von Euro. 18

19 Rechtsbehelfe der Thüringer Finanzämter In 2014 sind Rechtsbehelfe (Einsprüche) gegen Steuerbescheide bei den Finanzämtern eingegangen. Die Einsprüche nahmen gegenüber dem Jahr 2013 um Fälle ab. Hier wirkten sich die 2013 und 2014 nach Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bereitgestellten Vorläufigkeitsvermerke entlastend aus. Diese ergehen etwa bei Rechtsfragen, die dem Bundesfinanzhof zur Entscheidung vorliegen und eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle ebenfalls betreffen. Der Steuerfall bleibt dann in dem strittigen Punkt solange offen, bis ein solches Musterverfahren entschieden ist. Auch die Übertragung der Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund im Frühjahr 2014 führte zu einer Minderung der Einspruchszahlen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt Einsprüche durch die Finanzämter bearbeitet und erledigt. Nach einer Einspruchsentscheidung des Finanzamtes besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Thüringer Finanzgericht in Gotha. Im Jahr 2014 wurden neue Klageverfahren durch Steuerpflichtige eingeleitet. In 136 Verfahren wurde zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden wurden 441 Klageverfahren zugunsten der Finanzverwaltung entschieden. Thüringer Finanzgericht in Gotha 19

20 Personal Zum waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer Finanzämtern beschäftigt. Ihr Durchschnittsalter betrug 45,73 Jahre. Die Bediensteten werden in verschiedenen Laufbahnen eingesetzt. Diese Laufbahnen gliedern sich in mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Der Großteil, 61,15 Prozent, der Bediensteten ist im mittleren Dienst aktiv, 37,15 Prozent gehören dem gehobenen Dienst an und 1,69 Prozent bekleiden eine Laufbahn im höheren Dienst. Die Thüringer Steuerverwaltung ist weiblich. Unter den Bediensteten sind 525 Männer und 2075 Frauen. Das heißt, die Frauenquote beträgt 79,81 Prozent. Frauenquote in den Thüringer Finanzämtern und Verteilung der Laufbahnen Männer 20% Frauen 80% 20

21 Ausbildung Im Jahr 2014 befanden sich 183 Anwärterinnen und Anwärter im Studium zur gehobenen Dienstlaufbahn bzw. in der Ausbildung zur mittleren Dienstlaufbahn. Von diesen haben 112 Finanzanwärter den Weg für eine Laufbahn im gehobenen Dienst eingeschlagen. Eine Laufbahn des mittleren Dienstes streben 71 Steueranwärter an. Im Jahr 2014 beendeten 19 Anwärter des gehobenen Dienstes ihre Ausbildung. Davon wurden 17 in ein Beamtenverhältnis auf Probe und eine Anwärterin in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis übernommen. In der Laufbahn des mittleren Dienstes beendeten 22 Anwärter ihre Ausbildung, wobei 16 junge Absolventinnen und Absolventen in ein Beamtenverhältnis auf Probe und zwei in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis übernommen wurden. Gleichzeitig starteten 20 Anwärterinnen und Anwärter eine Laufbahn im mittleren Dienst. Nach einer zweijährigen Ausbildungszeit werden sie ihre Prüfung zum Finanzwirt bzw. zur Finanzwirtin ablegen. 30 Anwärterinnen und Anwärter begannen ein Studium auf der Ebene des gehobenen Dienstes und können nach einem dreijährigen Studium ihre Ausbildung als Diplom- Finanzwirt abschließen. Die Thüringer Finanzverwaltung bietet eine vergütete Ausbildung an der Landesfinanzschule bzw. ein vergütetes Studium an der Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha, wobei theoretische Abschnitte mit einer praxisnahen Ausbildung im Finanzamt kombiniert sind. 21

22 Gewinnung der Nachwuchskräfte Der Fachkräftemangel und die dadurch wachsende Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt gehen auch an der Thüringer Steuerverwaltung nicht spurlos vorbei. Es wird zunehmend schwieriger, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für das duale Studium bzw. die Ausbildung zu finden. Aufgrund dessen wurden im Jahr 2014 weitere Anstrengungen unternommen, die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, dass das auch Finanzamt eine attraktive Ausbildungsstätte ist. Neben einer Intensivierung der Werbemaßnahmen, haben sich die Finanzämter verstärkt auf Berufsbildungsmessen im Freistaat präsentiert. Mittlerweile ist jedes Finanzamt dazu angehalten, die nahegelegenen, regionalen Ausbildungsmessen zu besuchen und für eine Ausbildung oder ein Studium in der Thüringer Steuerverwaltung zu werben. Hierfür wird den Kolleginnen und Kollegen der Ämter von der Landesfinanzdirektion ein mobiler und variabel einsetzbarer Messestand zur Verfügung gestellt. Um die Arbeit im Finanzamt für interessierte Jugendliche erlebbar zu machen und um ihnen Gelegenheit zu geben, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen, wurden im Jahr 2014 in allen Thüringer Finanzämtern Praktika angeboten. Hierbei wird zukünftigen Bewerberinnen und Bewerbern ein erster, intensiver Einblick in die Tätigkeiten eines/r Finanzwirts/in bzw. Diplom-Finanzwirts/in gegeben. Die Praktikumsplätze wurden vornehmlich mit Schülerinnen und Schülern der 9. und 11. Jahrgangsstufen zur Berufsorientierung besetzt. Die Praktikumsplätze wurden zahlreich nachgefragt, insbesondere in der Ferienzeit. In den 12 Thüringer Finanzämtern absolvierten im vergangenen Jahr 138 Schülerinnen und Schüler ein Praktikum. 22

23 Struktur der Thüringer Steuerverwaltung Die Thüringer Steuerverwaltung ist dreistufig aufgebaut. Sie besteht aus dem Finanzministerium als oberster Landesbehörde, der Thüringer Landesfinanzdirektion als Mittelbehörde und den 12 Finanzämtern als örtliche Behörden. Dem Ministerium obliegt die Leitung der Steuerverwaltung. Es übt diesbezüglich die Dienst- und Fachaufsicht über die Thüringer Landesfinanzdirektion aus. Thüringen wirkt gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern an der Steuergesetzgebung mit. Das Finanzministerium bringt dabei steuerpolitische Vorstellungen und Initiativen des Landes ein. Die Landesfinanzdirektion hat die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht über die 12 Finanzämter. Sie sorgt für eine einheitliche Gesetzesanwendung und führt Fachbesprechungen und Fortbildungsmaßnahmen durch. Die Finanzämter sind die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, denn sie sind für die Festsetzung und Erhebung der Steuern zuständig. Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Steuererklärung können direkt zu den Öffnungszeiten im Finanzamt geklärt werden. Häufiger aber werden Fragen telefonisch an den Ansprechpartner des Finanzamts gerichtet. Die Sprechzeiten, Ansprechpartner und Telefonnummern sind für jedes Finanzamt auf den Internetseiten der Finanzverwaltung veröffentlicht. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Besteuerung finden sich im Grundgesetz. Inhalt und Ausgestaltung sind in den einzelnen Steuergesetzen, das Besteuerungsverfahren ist in der Abgabenordnung geregelt. Aufgabe der Thüringer Steuerverwaltung ist es, die Steuergesetze zu vollziehen. Überdies werden durch die Prüfungsdienste der Finanzämter steuerlich bedeutsame Sachverhalte vor Ort ermittelt und beurteilt, um die zutreffende Festsetzung der Steuern zu kontrollieren und damit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle erfolgen durch die Steuerfahndungsstellen der Finanzämter. 23

24 Örtliche Zuständigkeit der Thüringer Finanzämter 24

25 Zuständigkeiten der Thüringer Finanzämter Die Arbeitsaufteilung bei den Thüringer Finanzämtern wird in Kernzuständigkeiten und Sonderzuständigkeiten differenziert. Kernzuständigkeiten sind solche, die grundsätzlich jedes Finanzamt hat. Hierzu zählen beispielsweise die Veranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und natürlichen Personen mit Gewinneinkünften zur Einkommensteuer, die Prüfung von Umsatz- und Lohnsteuer, die Bearbeitung von Rechtsbehelfen und die Vollstreckung. Sonderzuständigkeiten sind solche, die aus organisatorischen oder funktionellen Gründen von einem oder mehreren Finanzämtern auch für andere Finanzämter wahrgenommen werden. Insofern werden die Zuständigkeiten auch als Zentralzuständigkeiten bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise die Betriebsprüfung für Groß- und Mittelbetriebe, die Steuerfahndung, die Finanzkasse, die Veranlagung von Körperschaften, die Grunderwerbsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sonderzuständigkeiten der Thüringer Finanzämter, Stand Sonderzuständigkeit Finanzamt Steuerfahndung Bußgeld- und Strafsachenstelle Finanzkasse Veranlagung von Körperschaften Haupt-Betriebsprüfung Bearbeitung von Grunderwerbsteuer Bearbeitung von Erbschaft- und Schenkungsteuer Altenburg Eisenach Erfurt Gera Gotha Ilmenau Jena Mühlhausen Pößneck Sonneberg Sondershausen Suhl 25

26 Finanzämter und Behördenleistungen im Internet Um den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Geflecht von verschiedenen Kern- und Sonderzuständigkeiten den Weg in das richtige Finanzamt aufzuzeigen, bietet der Freistaat Thüringen als Baustein seines E-Governmentprojektes den Zuständigkeitsfinder auf dem Serviceportal an. Darüber hinaus bietet der Zuständigkeitsfinder Informationen zu vielen weiteren Behördenleistungen des Freistaates. Die Finanzverwaltung bietet bundesweit und zentral alle Onlinedienste rund um die Steuererklärung auf dem Portal ElsterOnline. Steuererklärungsformulare bietet die Finanzverwaltung zentral im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung an. Die Thüringer Finanzämter sind mit eigenen Seiten im Internet präsent. Öffnungszeiten, Anfahrtswege und Ansprechpartner sind für alle Finanzämter aufgeführt. Ebenso bieten die Seiten umfangreiche Informationen zur Steuererklärung, Erläuterungen zum Steuerrecht aber auch Hinweise zu aktuellen Auktionen der Finanzämter im Internet. 26

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