Bausteine für die pädagogische Arbeit in Brandenburgischen Horten
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- Florian Arnold
- vor 7 Jahren
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1 Bausteine für die pädagogische Arbeit in Brandenburgischen Horten Baustein 4 Hort und Schule Arbeitsteilung und Zusammenarbeit für jedes Kind Bettina Stobbe
2 Ablauf des Workshops 2 Vorstellung des Bausteins Wo stehen wir? Wie sieht es in der Praxis aus? Einschätzung der TN zur gegenwärtigen Situation Was gelingt noch nicht? Wo ist der größte Entwicklungsbedarf mit Blick auf die Praxis? Was brauchen wir? Erste Überlegungen, um die überarbeiteten Bausteine in die Praxis einzuführen. Wo besteht Klärungs-, Überarbeitungs- und Diskussionsbedarf? Wie schaffen wir bzw. wo sind bereits best-practise-beispiele? Welche Unterstützung brauchen die Horte? Ausblick - Wie bzw. wann sollten Bausteine ggf. Verbindlichkeitscharakter erhalten?
3 Auftrag des Hortes / Blick zurück ursprünglich: Rolle eines Ausfallbürgen, mit dem Ziel die Betreuungslücke zwischen Schule und Elternhaus überbrücken; Betreuung und Erziehung von Kindern, deren Eltern erwerbstätig waren und Bildung?! - Wechselhaftes Selbstverständnis - Hort als Vermittler zwischen Elternhaus und Schule 3 - Freizeiteinrichtung Bettina Stobbe
4 Die Stellung des Hortes im Bildungssystem Nach neuerem Verständnis gilt der Hort als Ort non-formaler Bildung, ebenso wie die anderen Formen der Kindertagesbetreuung oder auch Sportvereine und ähnliches. Non-formale Bildungsangebote umfassen Bildungs- und Erziehungselemente auf freiwilliger Basis mit ausdrücklichem Angebotschararkter. Unterscheidung von Schule als Ort formaler Bildung, wo Inhalte, Verfahren und Abschlussprüfungen dem jeweiligen Zweck entsprechend für alle festgelegt und formalisiert ist. Als Ort informeller Bildung zählt die Familie, Freunde und Gleichaltrige. 4
5 Der Hort in Brandenburg (aktuelle Sichtweise) Funktion und Aufgabe der Betreuung, Erziehung und Bildung von Schulkindern / Jugendlichen im Alter von 6 bis 12 Jahren Betreuung: Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erziehung: Elternbildung und Förderung der Entwicklung des Kindes/ den Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit Bildung: schulergänzend / Aufgreifen der Unterrichtsinhalte Versorgung 5 Wenngleich der Hort in anderen BL als eigenständige Institution an Bedeutung verliert, so erfüllt er hier einen eigenständigen Auftrag zum Wohle der Kinder durch Unterstützung der Eltern.
6 kurz gesagt: Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Versorgungs-, Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben Förderung grundschulpflichtiger Kinder durch Erfahrungen außerhalb des familiären Rahmens Erfüllung des sozialpädagogischen Bildungsauftrages erfüllen auf der Basis der Grundsätze elementarer Bildung Abgrenzung von schulpädagogischer Fachlichkeit Angebot non-formaler Bildung 6
7 Voraussetzungen Vorausgehende Arbeitsgrundlagen: Veröffentlichung von GOrBiKs Gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule - Zwei Bildungseinrichtungen in gemeinsamer Bildungsverantwortung beim Übergang vom Elementar- in den Primarbereich. Im Rahmen ihres eigenständigen alters- und entwicklungsadäquaten Auftrags ergänzen und unterstützen alle Kindertagesstätten die Erziehung in der Familie und ermöglichen den Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus. ( 3 KitaG). 7. die Betreuung und Förderung schulpflichtiger Kinder soll durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert werden.
8 Der neue Baustein Schule und Hort als Bildungspartner 8
9 Hort und Schule Arbeitsteilung und Zusammenarbeit für jedes Kind (4) 9 Vollständig neuer Titel und Zielstellung starke Veränderung des Bausteins durch umfassendere Beschreibung der Grundsätze des Zusammenwirkens anstelle eines einzelnen Aufgabenbereiches (Hausaufgaben) Abkehr vom Handeln am Kind Ausrichtung auf fachliches und förderliches Zusammenwirken der pädagogischen Fachkräfte Gliederung in Häuser für Kinder, Handlungsansätze und Thema Hausaufgaben
10 Horte und Schulen als Häuser für Kinder das Wesen des Hortes wird konkret ins Verhältnis (direkter Vergleich) zur Schule gesetzt stellt keine Wertung dar, nimmt jedoch Bezug auf die tradierte unterschiedliche gesellschaftliche Bewertung beider Institutionen Zusammenarbeit setzt die Kenntnis der eigenen Aufgabenverantwortung voraus Hort: eigenständiger Bildungsauftrag unter Wahrung der Elternrechte Schule: Ort formaler Bildung mit wiederum klarem Bildungsauftrag 10
11 Zitate von Ramseger Blossin 2012 Der Hort kann Lernen in Ernstsituationen und sinnvollen Zusammenhängen bieten und zwar mit sozialpäd. Methoden auf der Grundlage von Freiwilligkeit und Situationsbezogenheit. 11
12 Zitate II Ein Missbrauch des Hortes als schulergänzende Betreuungsmaßnahme verkennt die besonderen Bildungschancen des Nachmittags. 12
13 Gemeinsame, einander ergänzende Verantwortung Schulen und Horte haben eine als sozial- bzw. schulpädagogische Bildungseinrichtung eigene Verantwortung für die Kinder im jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich Anzustrebendes Ideal eines gemeinsamen Leitbildes 1. Jeder Hort und jede Schule ist ein Haus der Kinder 2. Hort und Schule werden gemeinsam mit gegenseitigen Rechten und Verpflichtungen geführt; sie sind Orte gelebter Demokratie Ganztägige Erziehung in Schule und Hort ist nur insoweit zu legitimieren, als sie das Leben und die Erfahrungen der Kinder bereichert, ihre Selbständigkeitsentwicklung unterstützt und ihre Sozialität fördert. * 13 * Dr. Jörg Ramseger, Blossin
14 Gutes Zusammenwirken zeigt sich dann an Ausschnitt Seite 3 des Bausteins: 14 7 nach Ramseger, Blossin
15 Aufgaben des Hortes als non-formale Institution Förderung von Schlüsselkompetenzen müssen Vorrang haben vor Vermittlung von Sachwissen Selbständigkeit (Eigenverantwortung und Eigeninitiative) Gemeinschaftsfähigkeit (Kooperation, Kommunikation und Konfliktfähigkeit) Allerdings sollte der Bildungsauftrag des Hortes durch vielfältige Bearbeitungsmethoden die Begrenzung des Lernens im Rahmen von Schulfächern durchbrechen Erproben, erforschen und experimentieren Selbstgesteuerte Lernprozesse durch Projekte 15
16 Im Blickpunkt: Selbständigkeit Gefahr der lückenlosen Überwachung der Kindheit Kindern genügend Frei-Räume für eigene, für selbstständige Entscheidungen schaffen Berücksichtigung in der Konzeption erwägen HorterzieherInnen als Fachkräfte der Beteiligung 16
17 Hausaufgaben als Spezialfall der Zusammenarbeit Häufig Konfliktpotenzial zwischen Lehrkräften und Horterzieherinnen 17 Zweck und Zielsetzung der Hausaufgaben sind klar bestimmt Ergänzung der schulischen Arbeit Sollen zu selbständigem Arbeiten hinführen bzw. dazu befähigen Im Umfang und Schwierigkeitsgrad sollen Leistungsfähigkeit entsprechen Verantwortungsverteilung Zunächst bei der Lehrkraft ErzieherInnen übernehmen Teilverantwortung bei der Erledigung als Kooperationspartner und Bildungsexpertin in dreierlei Hinsicht (für Kinder, Eltern und Lehrkräfte) Damit die Lehrkraft ihre Verantwortung wahrnehmen kann, bedarf es der qualifizierten Rückmeldung ihrer Bildungskollegin aus dem Hort
18 Hausaufgaben optimale Gelingensbedingungen schaffen Kinder sind Verantwortliche zur Erledigung Hort sorgt für angemessenen Arbeitsrahmen Räumlichkeiten Berücksichtigung / Selbsterkennen des Biorhythmus Unterstützung bei Nachmittagsgestaltung Selbstverantwortung bei Nichterfüllung verdeutlichen 18
19 Erfolg durch. Gleichberechtigtes Zusammenwirken der drei Instanzen Eltern, Hort und Schule Klärung zu Umgang im Konfliktfall kindzentrierten Blick, mit der Zielstellung der Unterstützung seines Bildungsprozesses 19
20 Vorhandene Grundlagen gemeinsam weiter entwickeln Konzeptionelle Annäherung von Schule und Hort weiter fortsetzen beiderseits kindzentriertes individuelles Vorgehen Qualität: Bildungsbeobachtungen und Dokumentationen als Fachinstrument nutzen und Anknüpfung an GOrBiKS sichern Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Hort und kann auf der Basis der Freiwilligkeit gelingen Schule und Hort profitieren beidseitig, weil: die Arbeit zu mehr (gemeinsamen) Erfolgen gemeinsamer Erfahrungen 20 größerer Zufriedenheit führt
21 Handlungsansätze für den Hort (drei Beispiele) Zusammenarbeit bei Konzeption & Leitidee Hort und Schule im Dialog bzgl. eines gemeinsamen Bildes vom Kind, Erarbeitung einer gemeinsamen Konzeption/Schulprogramm -> Implementierung in Abläufe und Strukturen 2. Erweiterung der aktuellen Schulthemen Aufgreifen und Rückkopplung von gemeinsamen Themen in Schule Hort; entsprechende eigene Ausgestaltung des Themas Bsp. Thema Räume entdecken = Räume erschließen und Räume nutzen 3. Spezialfall Hausaufgaben Aussagen in der Konzeption Standpunkt zwischen einem Angebot zur selbständigen Erledigung seitens des Kindes und dem Einsatz als Hausaufgabenhilfe )in Abgrenzung zur Nachhilfe) Handlungsansatz bei auftretenden Problemen zwischen Kind, Eltern und Schule
22 22 Einstieg in den Workshop
23 Fragen 23 Wo stehen wir? Wie sieht es in der Praxis aus? Einschätzung der TN zur gegenwärtigen Situation Was gelingt noch nicht? Wo ist der größte Entwicklungsbedarf mit Blick auf die Praxis? Was brauchen wir? Erste Überlegungen, um die überarbeiteten Bausteine in die Praxis einzuführen. Wo besteht Klärungs-, Überarbeitungs- und Diskussionsbedarf? Wie schaffen wir bzw. wo sind bereits best-practise-beispiele? Welche Unterstützung brauchen die Horte? Ausblick - Wie bzw. wann sollten Bausteine ggf. Verbindlichkeitscharakter erhalten?
24 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bettina Stobbe 24
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