Nr. 2 / März 2015 NEWS

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1 Nr. 2 / März 2015 NEWS Abstimmungen vom 14. Juni 2015

2 2 Inhaltsverzeichnis S. 3 Entrée Eidgenössische Vorlagen S. 4-7 Präimplantationsdiagnostik. Änderung der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes S Stipendieninitiative und Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes S Volksinitiative Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform). S Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Kantonale Vorlagen Kantonal sind keine Vorlagen abstimmungsreif. S. 20 Jahresprogramm - April bis Juni

3 Entrée 3 Das politische Jahr im Aargau hat mit der Ablehnung der Leistungsanalyse nicht erfolgreich gestartet. Auch national lief es nicht wunschgemäss, mit der Ablehnung der CVP Familieninitiative. Jedoch konnte die unsinnige Energie- statt Mehrwertsteuervorlage fulminant bachabgeschickt werden. Ausruhen ist im Wahljahr definitiv das falsche Wort. Die nächsten Abstimmungen stehen vor der Tür und vielleicht kann da ja auch bereits der eine oder andere Wähler für die Nationalratswahlen gewonnen werden. Ganz klar jedoch ist, dass der Wahlkampf langsam beginnt und auch wir unsere Kandidaten präsentiert haben. Um aber erfolgreich zu sein, braucht es nicht nur die Kandidaten sondern auch alle Mitglieder! Ich freue mich mit euch zusammen in den aktiven Wahlkampf zu steigen und eine wirkliche Alternative zu den teilweise viel älteren Kandidatinnen und Kandidaten der SVP zu bieten. Tonja Kaufmann Präsidentin JSVP Aargau

4 4 Fortpflanzungsmedizingesetz Was will der Bundesbeschlus genau? Nach dem Willen des Parlaments soll in der Schweiz die Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht nur erblich vorbelasteten Paaren vorbehalten sein. So soll unter anderem das Chromosomen-Screening erlaubt werden. Unter der PID versteht man eine Untersuchung am erst wenige Zellen grossen menschlichen Embryo auf genetisch bedingte Krankheiten und Chromosomenstörungen. Hat der Embryo einen Defekt, wird er vernichtet. Wenn nicht, wird er mittels In-vitro-Fertilisation (IVF) in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt. Das Verfahren war in der Schweiz im Gegensatz zu den meisten Ländern Europas bislang verboten. Um künftig die PID Paaren zugänglich zu machen, bei denen ein erhöhtes Risiko für eine schwere Erbkrankheit beim Kind besteht, hatte der Bundesrat eine entsprechende Änderung in der Gesetzgebung ausarbeiten lassen.

5 Fortpflanzungsmedizingesetz 5 Der Verfassungsartikel im Detail Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 119 Abs. 2 Bst. c 2 Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit menschlichem Keim- und Erbgut. Er sorgt dabei für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Familie und beachtet insbesondere folgende Grundsätze: c. Die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung dürfen nur angewendet werden, wenn die Unfruchtbarkeit oder die Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit nicht anders behoben werden kann, nicht aber um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschungzu betreiben; die Befruchtung menschlicher Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau ist nur unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen erlaubt; es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind.

6 6 Fortpflanzungsmedizingesetz Argumente der Befürworter Paare, die auf natürlichem Weg kein Kind zeugen können, setzen grosse Hoffnung in die künstliche Befruchtung, argumentieren die Befürworter von Chromosomentests. Ihr unerfüllter Kinderwunsch belastet sie nicht nur psychisch, sie leiden auch unter den Prozeduren, die zur künstlichen Befruchtung im Labor gehören. Verständlich ist, dass sie sich nach solchen Strapazen Embryonen wünschen, die sich in der Gebärmutterschleimhaut einnisten. Gesunde Embryonen haben dazu die besten Chancen. Darüber hinaus erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit auf eine Schwangerschaft ohne Komplikationen. Chromosomentests im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik könnten Embryonen mit Chromosomenstörungen herausfiltern. Darüber hinaus verhindert das Chromosomen-Screening, dass es zu einer Schwangerschaft kommt, die später wieder abgebrochen wird. Denn die Chromosomentests, die am Embryo vor der Schwangerschaft verboten sind, sind während der Schwangerschaft erlaubt. Wird dann in der 10., 11. oder 12. Woche eine Chromosomenstörung wie Trisomie 21 entdeckt, ist eine Abtreibung oft die Folge. Die Zulassung von Chromosomentests kann verhindern, dass viele Paare für medizinisch unterstützte Fortpflanzung ins Ausland ausweichen. Denn im Gegensatz zur Schweiz ist die Präimplantationsdiagnostik in den meisten europäischen Ländern erlaubt.

7 Fortpflanzungsmedizingesetz 7 Argumente der Gegner Haben Menschen das Recht, Embryonen mit genetischen Defekten auszusondern? Und wenn ja, bei welchen genetischen Defekten? Wer bestimmt, welches Leben lebenswert ist und welches nicht? Darf man menschliches Leben aussondern? Diese Frage beschäftigt die Gegner der Präimplantationsdiagnostik aus fundamentalistischen katholischen und protestantischen Kreisen, aus Behindertenorganisationen, aus Reihen von Sozialdemokraten, Grünen, CVP und EVP. Sie wollen grösstenteils die Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik nur jenen Paaren nutzbar machen, die eine Veranlagung für schwere Erbkrankheiten haben, zum Beispiel für die Stoffwechselstörung «Zystische Fibrose» oder «Muskelschwund». Unter den Paaren, die pro Jahr die künstliche Befruchtung nutzen, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen, sind etwa 50 bis 100 Paare, bei denen solche Erbkrankheiten bekannt sind. Die Sorge ist gross, dass in Zukunft erlaubt wird, gesunde Embryonen zu töten, weil Eltern das Geschlecht, die Augenfarbe oder andere Merkmale ihres künftigen Babys nicht gut finden. Gegner und Befürworter Pro: FDP, SVP, BDP, GLP Contra: CVP, SP, Grüne Die Parteien haben Offiziell noch keine Parole gefasst. Mehrheit gemäss Schlussabstimmung im NR vom 12. Dezember 2014.

8 8 Stipendieninitiative Wass will die Initiative? Heute hängt der Erhalt von Unterstützungsbeiträgen, in erster Linie, vom Wohnkanton ab. Dabei sind die Kriterien und die Höhe für den Erhalt stark unterschiedlich. Neu wird jeder Studierende während seines Studiums Ausbildungsbeiträge erhalten, welche Ihm einen minimalen Lebensstandard garantieren. Die Bundesverfassung wird dabei wie folgt geändert: Art. 66 Ausbildungsbeiträge 1 Die Gesetzgebung über die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen an Studierende von Hochschulen und anderen Institutionen des höheren Bildungswesens und über die Finanzierung dieser Beiträge ist Sache des Bundes. Der Bund berücksichtigt dabei die Anliegen der Kantone. 2 Die Ausbildungsbeiträge gewährleisten während einer anerkannten tertiären Erstausbildung einen minimalen Lebensstandard. Die anerkannte tertiäre Erstausbildung umfasst bei Studiengängen, die in Bachelor- und Masterstufe gegliedert sind, beide Stufen; diese können an unterschiedlichen Hochschultypen absolviert werden. 3 Der Bund kann den Kantonen Beiträge an ihre Aufwendungen für Ausbildungsbeiträge an Personen auf anderen Bildungsstufen ausrichten. Er kann ergänzend zu kantonalen Massnahmen die interkantonale Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge fördern; dabei wahrt er die kantonale Schulhoheit.

9 Stipendieninitiative 9 4 Für den Vollzug des Ausbildungsbeitragswesens sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält. Die Kantone können Ausbildungsbeiträge ausrichten, die über die Beiträge des Bundes hinausgehen. Argumente der Befürworter Das Stipendiensystem in der ganzen Schweiz ist unzureichend. Nur gerade 8% der Personen in Ausbildung erhalten Stipendien. Notwendig wären 20%. Gravierend sind die kantonalen Unterschiede: Die Kriterien für den Zugang zu und die Bemessung der Stipendien legen die Kantone selbständig fest. Es hängt damit entscheidend vom Wohnort der Eltern ab, ob der Anspruch auf ein Stipendium besteht und wie hoch dieses ist. Nicht Fähigkeiten und Neigungen entscheiden über den Zugang zur Bildung, sondern der Wohnkanton und das Portemonnaie der Eltern.

10 10 Stipendieninitiative Argumente der Gegner Mit dieser Initiative wird eine Art Grundeinkommen für Studierende geschaffen. Was jedoch ein schlechter Anreiz ist. Einige Studenten werden nicht mehr gewillt sein, das Studium frühzeitig zu beenden. Man studiert lieber noch ein paar Jahre und geniesst die Hochschulromantik als das Studium abzuschliessen. Mittels dieser Initiative wird auch die Kantonshoheit ausgehebelt. So würde wieder ein ineffizientes und teures System auf Bundesebene geschaffen. Die Kosten sind dabei noch nicht abzuschätzen! Keine Beschneidung der kantonalen Bildungshoheit Damit würde ein zentralistisches System auf Bundesebene g eschaffen. Dies wäre ein erneuter Eingriff in die Bildungskompetenz der Kantone. Gegner und Befürworter Pro: SP, Grüne Kontra: SVP, FDP, CVP, BDP; GLP Die Parteien haben Offiziell noch keine Parole gefasst. Mehrheit gemäss Schlussabstimmung im NR vom 19. März 2015.

11 Erbschaftssteuerreform 11 Was will die Initiative? Erbschaften über zwei Millionen Franken und Schenkungen von mehr als Franken pro Jahr und beschenkter Person sollen auf Bundesebene mit einem einheitlichen Satz von 20 Prozent besteuert werden. Ehepartner und Hilfswerke sind, im Gegensatz zu direkten Nachkommen, von der Steuer ausgenommen. Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sollen nicht definierte Erleichterungen gelten, sofern sie mindestens zehn Jahre weitergeführt werden. Schenkungen von über Franken pro Person und Jahr sollen nach Annahme der Initiative rückwirkend auf den 1. Januar 2012 dem Nachlass hinzugerechnet werden. Die Einnahmen sollen zu einem Drittel an die Kantone und zu zwei Dritteln an die AHV fliessen. Der Verfassungsartikel im Detail Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert: Art. 112 Abs. 3 Bst. a bis (neu) 3 Die Versicherung wird finanziert: a bis. aus den Erträgen der Erbschafts- und Schenkungssteuer; Art. 129a (neu) Erbschafts- und Schenkungssteuer 1 Der Bund erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Zwei Drittel des Ertrages erhält der Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung, ein Drittel verbleibt den Kantonen.

12 12 Erbschaftssteuerreform 2 Die Erbschaftssteuer wird auf dem Nachlass von natürlichen Personen erhoben, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt des Todes in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist. Die Schenkungssteuer wird beim Schenker oder bei der Schenkerin erhoben. 3 Der Steuersatz beträgt 20 Prozent. Nicht besteuert werden: a. ein einmaliger Freibetrag von 2 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller steuerpflichtigen Schenkungen; b. die Teile des Nachlasses und die Schenkungen, die dem Ehegatten, der Ehegattin, dem registrierten Partner oder der registrierten Partnerin zugewendet werden; c. die Teile des Nachlasses und die Schenkungen, die einer von der Steuer befreiten juristischen Person zugewendet werden; d. Geschenke von höchstens Franken pro Jahr und beschenkte Person. 4 Der Bundesrat passt die Beträge periodisch der Teuerung an. 5 Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

13 Erbschaftssteuerreform 13 Argumente der Befürworter Die Erbschaftssteuer ist liberal und gerecht Unsere Gesellschaftsordnung beruht in hohem Masse darauf, dass die Menschen gleiche Startmöglichkeiten haben sollen, um sich gemäss ihren Leistungen und Vorlieben frei zu entfalten. Ungleiche Chancen wie beispielsweise eine Behinderung werden dabei durch die Gesellschaft ausgeglichen. Die höchst ungleiche Verteilung der Vermögen in der Schweiz, wo 1% der Bevölkerung gleich viel besitzt wie die übrigen 99%, widerspricht dem liberalen Gedanken der Chancengleichheit. Zudem muss selbst erarbeitetes Geld versteuert werden, während Erbschaften, die den Erben ohne eigene Leistung zufallen, selbst in Milliardenhöhe häufig steuerfrei sind. Das ist unfair und begünstigt die unerwünschte Konzentration der Vermögen in der Hand einiger weniger. Die Erbschaftssteuer ist eine gerechte Steuer, die dem entgegenwirkt. Dank hohen Freibeträgen bleibt der Mittelstand steuerfrei Die eidgenössische Erbschaftssteuer wird moderat ausgestaltet. So werden das Einfamilienhaus (allgemeine Freigrenze 2 Mio. Franken), die Familienbetriebe und KMU (zusätzliche Freigrenze und reduzierter Steuersatz) sowie die Bauernhöfe (steuerfrei) geschont. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bleibt erhalten, da die Steuer mit einem Steuersatz von 20% geringer ist als in Deutschland (30%), Frankreich (40%), Grossbritannien (40%) und den USA (49%, vorübergehend reduziert auf 28%).

14 14 Erbschaftssteuerreform Die Kantone werden am Ertrag beteiligt Die Erbschaftssteuer-Einnahmen gehörten bisher den Kantonen. Diese haben sie jedoch weitgehend dem interkantonalen Steuerwettbewerb geopfert. Zudem ist eine von Kanton zu Kanton unterschiedliche steuerliche Behandlung des Nachlasses schwer einzusehen. Die Kantone werden für den Verlust ihrer Kompetenz entschädigt, indem sie am Ertrag der Erbschaftssteuer mit einem Drittel beteiligt werden. Höhere Lebenserwartung belastet die AHV Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr für die zahlreicher werdenden AHV-Rentner bezahlen. Um die AHV zu finanzieren, müssen die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mittelfristig erhöht oder es müssen die Leistungen an die Rentner reduziert werden. Höhere Beiträge belasten die Arbeitseinkommen und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Eine solche Entwicklung strapaziert zunehmend die Solidarität zwischen Jung und Alt. Moderate Erbschaftssteuer trägt zur Stärkung der AHV bei Erbschaften fallen als Folge der gestiegenen Lebenserwartung meist erst im Rentenalter an. Um die AHV langfristig zu sichern und gleichzeitig die Prämien zahlende Generation zu entlasten, soll auch die Renten beziehende Generation mit einer moderat ausgestalteten Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Finanzierung der AHV beitragen. So können die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, der Binnenkonsum und der wichtige Zusammenhalt zwischen den Generationen gestärkt werden.

15 Erbschaftssteuerreform 15 Argumente der Gegner NEIN zur schädlichen KMU-Steuer Die Initiative will Erbschaften über zwei Millionen Franken mit 20 Prozent besteuern und erschwert damit Nachfolgeregelungen bei Familienunternehmen. Die Erbschaftssteuer entzieht KMU beim Übergang auf die nächste Generation Geld oder blockiert wesentliche Mittel. Damit fehlen diese für Investitionen und die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die neue Bundessteuer führt bei vielen KMU zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung. Und das in einer Zeit, in der der starke Franken viele Unternehmen ohnehin schon vor grosse Herausforderungen stellt. Die Initiative macht es den KMU noch schwerer. NEIN zur familienfeindlichen Steuer In den meisten Kantonen wurde die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Jetzt soll sie durch Zwängerei wieder eingeführt werden. Erbschaften an die eigenen Kinder werden dann gleich besteuert, wie jene an entfernte Verwandte oder Fremde. Das ist ungerecht und widerspricht dem Verfassungsziel der Familienförderung. Das vererbte Geld wurde zudem bereits zu Lebzeiten als Einkommen und jedes Jahr als Vermögen versteuert. Mit welcher Rechtfertigung der Staat im Todesfall ein drittes Mal zugreifen soll, ist fraglich.

16 16 Erbschaftssteuerreform NEIN zur Entmündigung der Kantone Die Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene gegen den Willen der Kantone ist ein Angriff auf den bewährten Föderalismus. Heute kennen die meisten Kantone Erbschaftssteuern und haben die Spielregeln demokratisch festgelegt. Durch die Zentralisierung verlieren die Kantone ihre Steuerhoheit und damit Handlungsfreiheit; sie dürften keine eigenen Erbschaftssteuern mehr erheben. Es ist aber höchst ungewiss, ob die Kantone mit der neuen Bundessteuer auch nur annähernd so viel Geld wie bisher erhalten würden. Äusserst problematisch ist die Rückwirkung auf Schenkungen auf 2012 und der Umgang mit diesen. Sie schadet nicht nur der Rechtssicherheit, sondern führt zu einer riesigen Bürokratie bei Privaten, Unternehmen und insbesondere beim Staat selbst. Gegner und Befürworter Pro: SP, Grüne Contra: FDP, SVP, BDP, GLP, CVP Die Parteien haben Offiziell noch keine Parole gefasst. Mehrheit gemäss Schlussabstimmung im NR vom 19. März 2015.

17 Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen 17 Was will die Vorlage Die Vorlage will kurz gesagt das alte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) revidieren. Da es mit über Wörter relativ lang ist und somit schlecht in unsere kleine Vorstellung passt, empfehlen wir den interessierten, das Ganze auf admin.ch nachzulesen. Die aber wohl wichtigste Änderung findet im Bezahlungssystem statt. Neu sollen alle (Unabhängig vom Besitz eines Empfängergerätes (Also Radio oder Fernseher) eine Abgabe für Radio und Fernsehen zahlen. Argumente der Befürworter Die Revision ist dringen nötig. Sie beendet eine unhaltbare und ungerechte Situation. Da heute ein Konsum von Medien mit Internetfähigen Geräten möglich ist, ist eine Abgabe auf Konsumgerätschaften nicht mehr Zeitgemäss und soll durch eine Pauschalisierung verbessert werden. Die Initiative hätte folgende Vorteile: Tiefere Gebüren Die Gebühr für private Haushalte sinkt von 426 auf rund 400 Franken. Bezüger von Ergänzungsleistungen zu AHV/IV und Heimbewohner sind der Abgabe befreit. Mehr Fairness Die neue Medienabgabe ist fair. Es gibt keine Schwarzhörer und Schwarzseher mehr.

18 18 Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen Entlastung der Wirtschaft 75% der Firmen sind von der Mediengebühr befreit. Mit der Abschaffung der geräteabhängigen Gebühr gilt ein Höchstsatz von Franken. Weniger Bürokratie Unabhängig von der Anzahl und der Art der Empfangsgeräte gilt eine Mediengebühr. Die Billag-Kontrollen würden ebenfalls entfallen.

19 Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen 19 Argumente der Gegner Die Gegner, welche vor allem aus dem Wirtschaftssektor stammen empfinden die neue Regelung als unfair und bringen folgende Argumente hervor: Nicht alle Firmen oder Privatpersonen besitzen überhaupt einen Empfänger, werden jedoch trotzdem zur Kasse gebeten. Doppelbesteuerung Somit zahlen am Schluss Arbeiter doppelt, da sie auf der einen Seite vom Geschäft aus zahlen und zusätzlich noch privat. Die Billag führt zu einer Förderung der Staatlichen Medien Organisation SRG ohne Rücksicht auf private Radio- und Fernsehsender. Gegner und Befürworter Pro: CVP, BDP, SP, und FDP Kontra: SVP, Aktion Medienfreiheit, SGV (Dachverband Schweizer KMU) Die Parteien haben Offiziell noch keine Parole gefasst. Mehrheit gemäss Schlussabstimmung im NR vom 26. September 2014.

20 20 Jahresprogramm - April bis Juni April 02 April Stammtisch Hausen 18 April DV SVP CH 22 April Kantonalparteitag SVP AG 30 April MV JSVP AG Restaurant Frohsinn, Zofingen Mai 07 Mai Stammtisch Hausen Juni 02 Juni Parlamentarierclub Bern 04 Juni Stammtisch Hausen 10 Juni Fraktionsausflug SVP CH 14 Juni Abstimmungssonntag 13 Juni Zukunftsseminar Haus der Freiheit

21 JSVP News - Die Zeitschrift der Jungen Schweizerischen Volkspartei des Kanton Aargaus Auflage: Digital Herausgeber: Junge SVP des Kanton Aargau Redaktion: Junge SVP Kanton Aargau 5000 Aarau info@jsvp-aargau.ch

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