41 SGB VIII auch für UMF/UMA????
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- Albert Dressler
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1 41 SGB VIII auch für UMF/UMA???? Rechtsgrundlage : Defizit bei der Persönlichkeitsentwicklung Und der eigenverantwortlichen Lebensführung Voraussetzungen: Antrag auf Hilfe zur Erziehung Antragstellung vor dem 21 Lebensjahr Bereitschaft zur Mitarbeit 6 Abs. 2 SGB VIII Amt für Kinder, Jugend und Familie - 1
2 Ursachen gravierender regionaler Differenzen in der Hilfegewährung unterschiedliche Beurteilung von Entscheidungsträger hinsichtlich Persönlichkeitsentwicklung und eigenständige Lebensführung (wieso benötigt jemand aus einem sicheren Drittland eine weiter Jugendhilfe wenn er abgeschoben wird?) Fiskalische Motive der Jugendämter und Angst vor mangende Kostenerstattung Mangelnde Angebote (Wohnraum) für diese spezielle Personengruppe Amt für Kinder, Jugend und Familie 2
3 Anhaltspunkte und Kriterien zur Bedarfsfeststellung Einschränkung im kognitiven Bereich oder Verhalten abgebrochene Biografie Verfolgung und Krieg in der Heimat Neuanfang im aufnehmenden Land Probleme in Bezug auf Akkulturation Keine eigenverantwortliche Lebensführung/Verselbstständigung - soziale Kompetenzen Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme Selbstbestimmtes Handeln Positives Selbstbild Partner /Partnerin Einhalten und einfordern von Regeln und Absprachen Stabiles soziales Umfeld Selbstvertrauen Amt für Kinder, Jugend und Familie - 3
4 Anhaltspunkte und Kriterien zur Bedarfsfeststellung - Schule, Ausbildung und /oder Beruf Entwicklung einer realitätskompatiblen Zukunftsperspektive Erlernen und Einüben von Konfliktlösungsstrategien - Umgang mit Geld realistische Einschätzung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln (Ein-und Ausgabenplanung) Finanzielle Über-und Weitsicht - Wohnfähigkeit Selbstversorgung organisieren (Wäsche waschen, Strom, Miete; Wohnungssäuberung, Kochen, Lüften ) Amt für Kinder, Jugend und Familie - 4
5 Anhaltspunkte und Kriterien zur Bedarfsfeststellung Geglückte Sozialisation nach Kunkel Autonomie Kreativität Produktivität Sexualität Soziabilität Amt für Kinder, Jugend und Familie - 5
6 Anhaltspunkte für eine gelungene Persönlichkeitsentwicklung Frustrationstoleranz Konfliktfähigkeit Organisationsfähigkeit Durchhaltefähigkeit Realitätsbewußte Einschätzung Lebenspraktische Fähigkeiten Kulturelle Fähigkeiten und Fertigkeiten Amt für Kinder, Jugend und Familie - 6
7 Verfahren zur Meldung volljährig werdender unbegleiteter, minderjähriger Ausländer bei der Bezirksregierung Arnsberg Mit Erlass des MIK vom wurde bestimmt, dass sofern mit Eintritt der Volljährigkeit keine Jugendhilfe mehr gewährt wird oder die Gewährung von Leistungen für junge Volljährige endet, eine Zuweisung (sofern noch keine vorhanden) entsprechend einer durch das zuständige Jugendamt auszusprechende Empfehlung entweder An den Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts oder An den Ort des Aufenthaltes von Familienangehörigen i. d. R. 2. Grades über die zuständige Bez. Reg. Arnsberg zu erwirken ist. Mit Schreiben vom unter AZ wird seitens der Bez.Reg. Arnsberg der Verfahrensablauf hierzu, unter Anregung einer Abstimmung zwischen der kommunalen Ausländerbehörde, sowie Jugendbehörde, benannt. Amt für Kinder, Jugend und Familie - 7
8 J u g e n d a m t A(1) UMA mit Asylantrag oder der Absicht einen sylantrag zu stellen - 4 Wochen vor Volljährigkeit oder vor Beendigung der Jugendhilfemaßnahme ist ein Zuweisungsantrag bei der Bezirksregierung in Arnsberg mit Empfehlung des zukünftigen Zuweisungsortes (bisheriger Aufenthalt oder Verwandte 2 Grades) zu stellen.(s.h. Vordruck) und per an das Funktionspostfach zu übersenden ehemaligeumf@bra.nrw.de * siehe Hinweis 1 wenn bereits Asylverfahren besteht zwingend Gestattung, Niederschrift oder AKN beizufügen * siehe Hinweis 2 wenn noch kein Asylantrag gestellt wurde also nur Asylbegehren (2) UMA, die keinen Asylantrag stellen wollen - 4 Wochen vor Volljährigkeit oder vor Beendigung der Jugendhilfemaßnahme ist ein Zuweisungsantrag bei der Bezirksregierung in Arnsberg mit Empfehlung des zukünftigen Zuweisungsortes (bisheriger Aufenthalt oder Verwandte 2 Grades) zu stellen.(s.h. Vordruck) und per an das Funktionspostfach zu übersenden ehemaligeumf@bra.nrw.de * siehe Hinweis 3 wenn kein Asylbegehren besteht, ist nach dem AufenthG zuzuweisen (3) Altfälle die vor dem eingereist sind - wurde noch keine Zuweisung nach 15 a AufenthG erteilt und möchte der UMA jetzt einen Asylantrag stellen, erfolgt die Bearbeitung nach Schema I. - wenn bereits Zuweisung nach 15 a erfolgt, der UMA möchte aber nun Asylantrag stellen ist ebenso nach Schema I zu verfahren - wurde keine Zuweisung erteilt und liegt kein Asylbegehren vor, so ist wie in Schema II zu verfahren - sollte ein anderer Ort, als der bisherige Aufenthaltsort empfohlen werden, würde eine Umverteilung an diesen Ort erfolgen ansonsten behalten die alten Zuweisungen auch nach Volljährigkeit Bestand Amt für Kinder, Jugend und Familie - 8
9 J u g e n d a m t - ist der UMA bereits volljährig ist er an die nächstgelegene Registrierstelle zur erkennungsdienstlichen Behandlung, Antragsaufnahme und Ausstellung eines Ankunftsnachweis zu verweisen: Registrierstelle oder Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW (ZAB) An der Buschmühle 5 Buschmühle Dortmund Telefon: asyl@stadtdo.de - ist der UMA noch minderjährig, ist mit dem Vormund oder Personensorgeberechtigten bei den benannten Anlaufstellen zur erkennungsdienstlichen Behandlung, Asylantragsaufnahme und Ausstellung AKN vorzusprechen - der Verfahrensablauf der Bez.Reg. Arnsberg vom ist dem UMA auszuhändigen, damit ein reibungsloser Verfahrensablauf bei der Registrierung gewährleistet wird. J u g e n d a m t - die EAE oder Registrierstelle übermittelt den AKN per Scanner an die Bezirksregierung - wenn UMA noch nicht erkennungsdienstlich behandelt wurde, ist dies über die Anlaufund Beratungsstelle (323/50) zu veranlassen Amt für Kinder, Jugend und Familie - 9
10 J u g e n d a m t - die Bezirksregierung Arnsberg erstellt eine Zuweisung nach Empfehlung des Jugendamtes und übersendet diese per E- Mail mit Empfangsbekenntnis an das Jugendamt - die Zuweisung ist dem ehemaligen UMA auszuhändigen, das Empfangsbekenntnis unterschrieben an die Bezirksregierung zurück zusenden. - die Zuweisungsentscheidung wird durch das Jugendamt dem Ausländeramt über das Funktionspostfach übermittelt: Uma-anlaufstelle@stadtkoeln.de - die Bezirksregierung Arnsberg erstellt eine Zuweisung nach Empfehlung des Jugendamtes und übersendet diese per mit Empfangsbekenntnis an das Jugendamt - die Zuweisung ist dem ehemaligen UMA auszuhändigen, das Empfangsbekenntnis unterschrieben an die Bezirksregierung zurück zusenden. - die Zuweisungsentscheidung wird durch das Jugendamt dem Ausländeramt über das Funktionspostfach übermittelt: Uma-anlaufstelle@stadt-koeln.de Amt für Kinder, Jugend und Familie - 10
11 A u s l ä n d e r a m t - nach Vorliegen der Zuweisungsentscheidung zur Stadt Köln im Asylverfahren ist die Akte entsprechend aufbereitet an 323/31 zur weiteren Sachbearbeitung unter Beifügung einer entsprechenden Abgabeverfügung abzugeben - bei Zuweisungsentscheidung im Asylverfahren an eine andere kommunale Ausländerbehörde ist die Akte unter Beifügung einer entsprechenden Abgabeverfügung an diese abzugeben - nach Vorliegen einer Zuweisungsentscheidung zur Stadt Köln ist dem ehemaligen UMA zunächst weiter eine Duldung auszustellen - sofern nicht bereits im Vorfeld geschehen, ist dieser aktenkundig nach 60a Abs. 2 c und d AufenthG, sowie über seine Mitwirkungspflichten nach 48, 82 AufenthG zu belehren - des Weiteren ist eine ausländerrechtliche Entscheidung über den weiteren Aufenthalt zu treffen (AE / weitere Duldungsgründe nach 60 a AufenthG oder Rückkehrentscheidung) - wird eine Rückkehrentscheidung getroffen ist dieser aktenkundig zur freiwilligen Ausreise ggf. unter Beanspruchung REAG/GARP-Mitteln zu belehren - verfügt der Betroffene nicht über Heimreisedokumente und kommt seiner Mitwirkung nicht nach, ist ein PEP Verfahren über 323/51 zur zwangsweisen Rückführung einzuleiten - bei Zuweisungsentscheidung nach 15 a AufenthG an eine andere kommunale Ausländerbehörde ist die Akte unter Beifügung einer entsprechenden Abgabeverfügung an diese abzugeben Amt für Kinder, Jugend und Familie - 11
12 Anlage I Muster beizufügender Unterlagen 1. Ankunftsnachweis (AKN) Amt für Kinder, Jugend und Familie - 12
13 2. Aufenthaltsgestattung Amt für Kinder, Jugend und Familie - 13
14 3. Niederschrift Asylantrag Teil 1 Amt für Kinder, Jugend und Familie - 14
15 [1] Ankunftsnachweis Antrag auf Zuweisung: Antrag auf Erteilung einer Zuweisung für einen ehemaligen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling als Asylantragsteller mit laufendem Verfahren als Asylsuchender nach 15a AufenthG Ausweispapiere (in Kopie beigefügt): AKN Aufenthaltsgestattung Niederschrift zum Asylantrag Teil I Achtung! Falls eine Zuweisung nach 15a AufenthG erfolgen soll, ist keine Registrierung mit AKN erforderlich. Name, Vorname des ehemaligen UMF: Geburtsdatum des ehemaligen UMF: Nationalität des ehemaligen UMF: Gewünschter Zuweisungsort: Jugendhilfemaßnahme wird beendet am: Adresse der bisherigen Unterbringung: Bitte beachten: Dieser Antrag kann nur Beachtung finden, wenn bisher noch keine Zuweisung ergangen ist. Es handelt sich nicht um einen Umverteilungsantrag Jugendamt der Stadt/des Kreises: Zust. Sachbearbeiter: Telefonnr. (für Rückfragen): für die Zustellung der Zuweisung: Datum/Unterschrift: Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag mit den dazugehörigen Anlagen an u.a. Funktionspostfach. ehemaligeumf@bra.nrw.de Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 202 Sonderfälle Erstzuweisung Arnsberg 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und eine gute Heimfahrt Amt für Kinder, Jugend und Familie - 16
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