Gemeinde Ernen. Informationen Juni 2014

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1 Gemeinde Ernen Informationen Juni 2014 Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger Ernen mit den fünf Dörfern Ausserbinn, Ernen, Mühlebach, Niederernen und Steinhaus ist eine sehr aktive Gemeinde. Wir informieren Sie hiermit über einige aktuelle Vorhaben und laden Sie zur Urversammlung vom 17. Juni 2014 ein, an der Sie weitere Informationen erhalten werden. Unsere Welt ist im Umbruch: Technische Errungenschaften, sich wandelndes gesellschaftliches Verhalten oder eine Flut von neuen Gesetzen beeinflussen unser Leben genauso wie unser eigenes Tun. Gleichzeitig ist unser kulturelles Erbe sehr wertvoll. Seien es die Trockenmauern, die Wasserleitungen, die Art der Bewirtschaftung oder die alten Häuser, Plätze und Wege. Wir wollen dieses für uns und die Nachwelt erhalten. Gleichzeitig ändern sich aber auch die Bedürfnisse der Bewohner und es ist oft nicht eindeutig, wohin der Weg zwischen Neuerungen und Weiterentwicklung der Tradition führt. Neues muss nicht immer besser, wird aber eines Tages Geschichte sein, die zu schützen wir uns vorgenommen haben. Damit wir als Dorf wachsen und uns entwickeln können, sind wir alle gefordert, Bewohner genauso wie die Behörden. Mit Ihrer aktiven Teilnahme an der Gemeinschaft können Sie Wertvolles dazu beitragen. Christine Clausen, Gemeindepräsidentin 1

2 Urversammlung Datum Dienstag, 17. Juni 2014 Ort Tellenhaus in Ernen Zeit Uhr zur Behandlung folgender Traktanden: 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll der letzten Urversammlung 4. Jahresrechnung 2013 Information zur Jahresrechnung 2013 Beschlussfassung zur ausserordentlichen Abschreibung Bericht der Revisionsstelle BPT Beschlussfassung zur Jahresrechnung Informationen und Beschlussfassungen: Projekt Hängebrücke Fürgangen - Mühlebach 6. Informationen der Gemeinderäte 7. Verschiedenes Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes liegen die Unterlagen zu den aufgeführten Traktanden im Gemeindebüro auf. Während der Auflagefrist von 20 Tagen vor der Urversammlung hat jeder Bürger das Recht auf Einsichtnahme. Falls Sie keine Fahrgelegenheit nach Ernen haben, bitten wir Sie, dies der Gemeindekanzlei bis zum 13. Juni 2014 zu melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ernen, 28. Mai 2014 GEMEINDE ERNEN Die Präsidentin: Der Schreiber: Christine Clausen Stefan Clausen 2

3 Protokoll Urversammlung Munizipalgemeinde Ernen Datum/Zeit: Mittwoch, 4. Dezember 2013, Uhr Ort: Ernen, Tellenhaus Anwesend: 51 Einwohnerinnen und Einwohner Entschuldigt: Burgerpräsident Daniel Imhof, Renata Lothenbach, Schwery Nicole, Clausen Moritz Vorsitz: Gemeindepräsidentin Clausen Christine Protokoll: Clausen Stefan Traktanden 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll der letzten Urversammlung 4. Information über Voranschlag 2014 & den angepassten Finanzplan 5. Beschlussfassung über den Voranschlag Informationen und Beschlussfassungen: -Anpassung Baureglement & neues Fernwärmereglement 7. Informationen des Gemeinderates 8. Verschiedenes 1. Begrüssung Clausen Christine begrüsst die Anwesenden um Uhr zur Urversammlung und dankt Schwery Nicole, die bisher auf der Gemeinde ausgeholfen und heute ihren letzten Arbeitstag hatte. Sie geht kurz auf die Baustellen der Anschlüsse für die Holzschnitzelheizung und die Sanierung der Leitungen im Dorfkern von Ernen ein und bedankt sich bei den Einwohnern für die Geduld. Die Präsidentin freut sich auf die kommenden Adventsbegegnungen und dankt den engagierten Vereinen und Privatpersonen, die dabei mitmachen. Gegen die ordnungsgemäss und fristgerecht veröffentlichte Traktandenliste sind keine schriftlichen Einwände eingereicht worden. 2. Wahl der Stimmenzähler Martin Kull und Bernhard Truffer werden einstimmig als Stimmenzähler gewählt. 3. Protokoll der letzten UV Das Protokoll der letzten Urversammlung vom 29. Mai 2013 wurde im Infoblatt publiziert. Pascal Abgottspon präzisiert, dass gegen die Wohnbaugenossenschaft keine Einsprache eingegangen sei. Dies wird im Protokoll angepasst, ansonsten wird es einstimmig genehmigt. 4. Information über den Voranschlag 2014 und den angepassten Finanzplan Der Voranschlag 2014 wird den Anwesenden abgegeben und durch die Präsidentin vorgestellt. Viele Beträge sind aufgrund des Neuen Finanzausgleichs II seitens des Kantons vorgegeben. Der Voranschlag 2014 sieht bei einem Aufwand von Fr und einem Ertrag von Fr einen Aufwandüberschuss von Fr vor. Detaillierte Zahlen siehe Anhang zum Protokoll. Auch die Investitionsrechnung wird detailliert von Clausen Christine erläutert. Die Ausführung einzelner geplanter Investitionen der letzten Jahre, wie zum Beispiel der Hängebrücke hat sich verzögert und wurde daher noch einmal ins neue Budget übernommen. Die Investitionen über 3

4 den geplanten Zeitraum von 4 Jahren entsprechen jedoch dem verkraftbaren Investitionsvolumen. Für 2014 sind Investitionen mit einem Aufwand von Fr geplant, bei Erträgen von Fr verbleiben Nettoinvestitionskosten von Fr Anhand mehrerer Folien informiert die Präsidentin ausführlich über die Selbstfinanzierungsmarge, die Entwicklung der Abschreibungen/Ertragsüberschüsse, der laufenden Rechnungen sowie der Kennzahlen. Der Steuerkoeffizient wird neu von 1.25 auf 1.2 gesenkt, die Kopfsteuer, Indexierung sowie die Hundetaxe bleiben unverändert. Gabriela Aron erkundigt sich nach der Verwendung des Wirtschaftsförderungsbeitrages. Christine teilt mit, dass dieser z.b. für eine Tourismusstudie, die Hotelstudie, die Studie für eine Biogas-Pellet-Anlage sowie an die Wohnbaugenossenschaft geleistet wird. Die Frage von Bernhard Truffer beantwortet Förster Tony Jentsch dahingehend, dass das Projekt Lawinenverbauung Ronigbach erweitert wurde. Heinz Seiler informiert nach einer Frage von Karin Kull, dass für 2014 weitere Brunnentröge (gleiches Modell wie diejenigen, die 2013 in Ernen aufgestellt wurden) im Wäschper sowie in Steinhaus vorgesehen sind. 5. Beschlussfassung über den Voranschlag 2014 Der Gemeinderat beantragt die Annahme des vorgelegten Voranschlages Beschlussfassung Genehmigen Sie den Voranschlag 2014? Resultat der Abstimmung: Der Voranschlag wird mit vier Enthaltungen ohne Gegenstimmen angenommen. 6. Anpassung Baureglement und neues Fernwärmereglement Die Anpassung des Baureglementes sowie das neue Fernwärmereglement wurden im Infoblatt abgedruckt. Gemeinderat Aldo Herzog informiert an der Urversammlung genau über den neuen Artikel 70 des Baureglementes (Energiesparen / Nutzung von Alternativenergie). Im 3. Absatz heisst (entgegen dem Druck im Infoblatt) es richtig: In den Dorfzonen (statt Dorfkernzonen) sind Solaranlagen nicht gestattet. Weiter informiert Gemeindepräsidentin Clausen Christine über das neue Fernwärme-Reglement der Gemeinde Ernen. Jeder Artikel wird vorgelesen und erklärt. Nach eingehender Diskussion kommen aus der Versammlung zwei Anträge für Änderungen bei der Anpassung des Baureglementes: Briw Anton: Der Satz In den Dorfzonen sind Solaranlagen nicht gestattet - soll gestrichen werden, da es teilweise auch ohne optische Beeinträchtigung möglich wäre, an den alten Gebäuden Panels anzubringen. Kull Karin: Der Satz Ein Gesuch um Befreiung von der Anschlusspflicht für bestehende und neue Bauten (neu) kann an die Gemeinde gestellt werden, sofern für den Anschluss ein unverhältnismässig hoher Aufwand nachgewiesen wird oder wenn mindestens 80% des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit erneuerbaren Energien gemäss Art. 6 Abs. 2 kanteng gedeckt werden. Die Präsidentin informiert weiter über die Kosten bei einem Anschluss an die Fernwärmeheizung und die Möglichkeiten der Fördermassnahmen des Kantons. Diesbezüglich ergänzt Anton Briw, dass es nur Gelder für den Ersatz von Elektroheizungen gibt, wenn das alte System nicht über ein wassergebundenes System läuft. Weiter wird der Versammlung der aktuelle Perimeter sowie der geplante Perimeter der 2. Etappe für die Erschliessung durch die Fernwärmeleitung vorgestellt. 4

5 Clausen Christine informiert, dass seitens eines Eigentümers der Feriensiedlung Aragon ein Schreiben bei der Gemeinde eingegangen ist, wonach das Aragon aus dem Perimeter der 2. Etappe der Holzschnitzelheizung zu streichen sei. Gemäss Beschluss des Gemeinderates wird dieser Antrag der UV nicht zur Abstimmung vorgelegt. Die Gemeinde wird ihm antworten, was die Urversammlung beschlossen hat. Beschlussfassungen: Der Antrag von Anton Briw Der Satz In den Dorfzonen sind Solaranlagen nicht gestattet - soll gestrichen werden. Beschluss: 12 Ja 24 Nein Der Antrag wird abgelehnt. Antrag von Karin Kull Der Satz wird ergänzt mit Ein Gesuch um Befreiung von der Anschlusspflicht für bestehende und neue Bauten kann an die Gemeinde gestellt werden, sofern für den Anschluss ein unverhältnismässig hoher Aufwand nachgewiesen wird oder wenn mindestens 80% des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit erneuerbaren Energien gemäss Art. 6 Abs. 2 kanteng gedeckt werden. Beschluss: 33 Ja 2 Nein Der Antrag wird angenommen. Stimmen Sie der Änderung des Bau- und Zonenreglementes inklusive der Änderung durch den Antrag von Karin Kull zu? Beschluss: 39 Ja 4 Nein 2 Enthaltungen Der Antrag wird angenommen. Stimmen Sie dem neuen Fernwärmereglement zu? Beschluss: 41 Ja 4 Nein 1 Enthaltung Der Antrag wird angenommen. Die Reglemente müssen vom Staatsrat nach einer entsprechenden Publikation im Kantonalen Amtsblatt homologiert werden. 7. Informationen der Gemeinderäte Christine Clausen - Konsum Ernen: Die Präsidentin appelliert an die Einwohner, den Laden im Dorf vermehrt zu unterstützen. Wenn alle Einwohner für Weihnachten ein Präsent für Fr im Konsum einkaufen würden, ergäbe dies bereits einen Umsatz von Fr Bei einem wöchentlichen Einkauf im Wert von Fr /Einwohner und Woche käme ein Umsatz von über Fr zusammen. - Strategie GOMS: Schwerpunkte sind momentan die Fusion der oberen Gemeinden, ein Terminal Goms, eine regionale Deponie von Aushubmaterial, die Bekämpfung des Waldeinwuchses und die gemeinsame Akzeptanz der Energiestrategie GOMS. 5

6 - Bahnhofverlegung Fiesch: Eine gemeinsam von den Gommer Gemeinden finanzierte Machbarkeitsstudie hat mehrere Varianten aufgezeigt. Der Urversammlung werden die Möglichkeiten detailliert vorgestellt. - Wohnbauhilfen: Präsidentin Clausen legt den Anwesenden nahe, die Wohnbauhilfen des Kantons von Fr bei Neubauten oder Fr. 50' beim Kauf/Umbau in Dorfkernen (max. 5, bzw. 10% der Investition) in Anspruch zu nehmen. Wichtig: Die Gesuche beim Kanton müssen bereits vorgängig zur Hinterlegung des Baugesuches gestellt werden! Die entsprechenden Informationen sind auch auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Francesco Walter - Loipenanschluss Goms: Vor einigen Jahren wurde diesbezüglich bereits ein Projekt ausgearbeitet, welches nun noch einmal aufgefrischt und behandelt wurde. Für den Anschluss wären zwischen Ernen und Niederwald verschiedene bauliche Anpassungen für Fr. 500' notwendig. Der jährliche Unterhalt würde sich auf ca. Fr belaufen. Damit der Anschluss aber auch schneesicher betrieben werden könnte, wäre eine künstliche Beschneiung für Fr notwendig. Dieser Aufwand ist nicht finanzierbar. Auch der jährliche Unterhalt wäre weder vom Tourismusverein noch von der Gemeinde verkraftbar. Im oberen Teil des Goms wird der Unterhalt durch den Verkauf des Talismans gedeckt, die zu erwartenden Mehrverkäufe würden den zusätzlichen Aufwand jedoch nicht decken können. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, auf einen Anschluss zu verzichten. - Hotelprojekt: Während einer Projektwoche hat eine Zürcher Schule den Tourismus in Ernen analysiert. Im Sommer sieht sie für ein Hotel eine gute Auslastungsmöglichkeit, der Winter wird jedoch zu einem Problem. Das Projekt wird trotzdem weiterverfolgt. - Tourismus: Der Tourismus in Ernen hat grosse Probleme. In den letzten Jahren gingen die Übernachtungszahlen stetig zurück. Mit dem Wegfall der Zimmer der Walliser Kanne, der Reduktion der Bettenanzahl im Gasthaus Jägerheim sowie der Residenz Mühlebach nimmt das Angebot ab. Die Nachfrage nach Bed & Breakfast-Angeboten wäre gross. Im B&B in Mühlebach sind die Zimmer den ganzen Sommer hindurch ausgebucht. Notgedrungen übernachten viele Besucher der Konzerte in den Nachbargemeinden. Mit dem Besitzer des Hotels Moossji konnte vereinbart werden, dass er künftig wieder auch für Einzelnächte Zimmer vermietet. Erfreulich ist die Eröffnung des Sport Cafés, wofür Francesco Heinz Seiler gratuliert und dankt. Auch das Aragon-Service Center mit Monika Stucky bietet immer wieder Hand für flexible Angebote für unsere Gäste. - Post: Mit der Umwandlung der Postfinance in eine AG und dem Rückgang der Brief- und Paketpost haben sich für die Post grosse Änderungen in der Ausgangslage zum Mandatsvertrag mit dem Welcome Center ergeben. Daher hat die Post ihren Vertrag mit dem Welcome Center per gekündigt. Da dies grosse finanzielle Auswirkungen gehabt hätte, haben sich Ingrid und Philipp Birri-Schmid entschlossen, den Vertrag des Welcome Centers mit Ernen Tourismus sowie der Post per Ende April 2014 zu kündigen. Mit der Post wurden bereits Verhandlungen geführt. Es gäbe künftig die Möglichkeit des Services zu Hause oder die Integration in ein Geschäft oder Büro. Die Gemeinde könnte sich ein Angebot im Konsum oder beim Tourismus vorstellen. Die Angestellten der Zustellung erhalten ein Angebot für eine Arbeit von Fiesch aus. Für den Tourismus wird eine Lösung mit dem Landschaftspark angestrebt, damit für die Gäste ein möglichst umfassendes und gutes Informationsangebot erhalten werden kann. 6

7 Aldo Herzog - Hängebrücke: Die Stiftung Landschaftsschutz hat die Einsprache definitiv zurückgezogen, die Stellungnahmen der Dienststelle liegen vor. Das Dossier befindet sich beim Staatsrat zur Genehmigung und zum Entscheid betreffend Finanzierungsanteil. - Verlegung und Sanierung Mühlebachstrasse: Das von Aldo vorgestellte Projekt des Kantons betrifft das Teilstück Sägerei bis Clausen Hermann. Da der Abschnitt innerorts liegt, verbleiben der Gemeinde 50% der Gesamtkosten von Fr Die Ausschreibung und Ausführung erfolgt Hochwasserschutz Milebach: Das Projekt musste neu erarbeitet werden. Das vom Ingenieurbüro Burkhard AG erstellte Projekt wurde mit den Liegenschaftseigentümern vor Ort besichtigt und angepasst. Somit kann die Ausschreibung demnächst erfolgen und der Ausführung 2014 sollte nichts mehr im Weg stehen. Nebst der Dammerhöhung, resp. der Sohlenausweitung werden Bäume entlang des Bachbettes entfernt, das Bachbett sowie die Brücke erhöht. Falls eine neue Brücke benötigt wird, regt Pascal Abgottspon die Verwendung des einheimischen Baustoffes Holz an. - Zonenplan Steinhaus und Anpassung Baureglement Gemeinde Ernen: Die Auflage ist erfolgt. Die Einsprecher sind zur Stellungnahme bis eingeladen worden. Der Entscheid des Staatsrates wird nicht vor Frühjahr 2014 erwartet. - Landwirtschaftliche Vermessung: Die Arbeiten stehen vor dem Abschluss. Die Kosten werden an die Landeigentümer verteilt und in Rechnung gestellt. Bei der Vermessung in Steinhaus musste das Vermessungsbüro Bumann-Bonvin Gelder für ungerechtfertigt in Rechnung gestellte Kosten an die Gemeinde zurückerstatten. - Alpstrassen: Der Kanton hat das Projekt Chäserstattstrasse für 1.05 Mio Franken bewilligt, gleichzeitig aber die Finanzierung zurückgestellt, bzw. mitgeteilt, dass entweder die Sanierung der Flurstrassen oder die Strasse auf Chäserstatt erstellt werden könne. Der Gemeinderat hat sich daher entschieden, die Sanierung der Flurstrassen/-wege in Angriff zu nehmen und die Alpstrassen mit den notwenigen Mitteln zu unterhalten. - Stallneubau Anton Jentsch: Ohne homologierten neuen Zonenplan kann das Baugesuch nicht bewilligt werden. Die Gemeinde konnte immerhin erreichen, dass Anton Jentsch weiterhin die Beiträge des Kantons erhält, da er nicht aus eigenem Verschulden keine Anpassung an die neuen Tierhalter-Vorschriften vornehmen kann. - Überbauung Steinhaus: Seitens der Bauherrschaft wurde eine Beschwerde wegen Bauverweigerung eingereicht. Da jedoch kein gültiger Zonenplan vorliegt, befindet sich das Projekt ausserhalb der Bauzone und die Gemeinde ist nicht zuständig für die Baubewilligung. - Generationenhaus: Es sind 2 Einsprachen beim Staatsrat hängig. Mit der Stiftung Landschaftsschutz findet in den nächsten Wochen eine weitere Sitzung statt, an welcher hoffentlich eine Einigung für einen Rückzug der Einsprache getroffen werden kann. Die Bauherrschaft ist ebenfalls gefordert, gewisse Anpassungen wie von Gemeinde und Kanton gefordert, vorzunehmen und verschiedene Pläne nachzureichen. - Heidenhaus: Es wurde ein Abrissgesuch eingereicht. Die Gemeinde hat dies nicht genehmigt und das historische Gebäude unter Schutz gestellt. Sobald dieser Entscheid rechtskräftig wird, überprüft der Gemeinderat allfällige Bauübertretungen und provisorische Sicherheitsmassnahmen. 7

8 Heinz Seiler - Wanderwege 2013/2014: Heinz informiert über die Arbeiten, die im vergangenen Sommer ausgeführt wurden. Er bittet um Rückmeldung, falls irgendwo Schäden an Wegen oder schlechte Markierungen festgestellt werden. Im nächsten Jahr soll vor allem der Sennenweg Rappental Frid wieder instand gestellt werden. - Weg Ausserbinn-Steinmatte: Er dankt Bruno Hiltmann und Bruno Rüegger für den guten Vorschlag für eine Anbindung von Ausserbinn an die Steinmatte. Der vorgeschlagene Weg wird im Frühjahr mit den beiden Initianten und den Forstverantwortlichen begangen und begutachtet. - Flurwege: Heinz Seiler informiert über die Sanierung der landwirtschaftlichen Wege im nächsten Jahr. - Dorfinfrastruktur: Die Infrastrukturarbeiten (Anschlüsse, Strassen, Trinkwasser, Abwasser) sind grösstenteils abgeschlossen. - WC-Anlage Friedhof und Rampe: Die Rampe wurde nicht nach dem ursprünglichen Projekt ausgeführt, ermöglicht aber nun zu bedeutend geringeren Kosten Personen im Rollstuhl in Begleitung den Zugang zur Kirche. Die WC-Anlage ist im Groben fertig gestellt. Für die Arbeiten konnten, nicht zuletzt dank grossen Anstrengungen vom Musikdorf Ernen, insgesamt Fr an Spendengeldern und Beiträgen gefunden werden. Auf eine Fragen von Mutter Johann hin, informiert Heinz, dass der landwirtschaftliche Weg vom Wasen in die Binnacker als redimensioniertes Projekt saniert werden soll. Frau Margrith Schäfer regt an, dass beim Panoramaweg der Handlauf, der zum Abstieg ins Dorf Mühlebach führt, verlängert werden sollte. Dies wird geprüft. Dionys Michel - Kehricht: Dionys erinnert kurz an den Bundesgerichtsentscheid, wonach eine Verbrauchsgebühr für die Kehrichtentsorgung eingeführt werden muss. Verschiedene Varianten wurden geprüft und meist aus Kostengründen verworfen. Die Variante Sackgebühr wird nun noch eingehender angeschaut. Eine Einführung käme allenfalls auf den in Frage. Der Gemeindeverband für die Kehrichtverbrennung hat den Gemeinden, die noch keine Sackgebühr haben, angedroht, bedeutend höhere Kosten für die Anlieferung zu berechnen. Es wird juristisch abgeklärt, ob dagegen vorgegangen werden kann. - Feuerwehr Unnergoms: Die Zusammenarbeit funktioniert gut, es kam bereits zu einem Einsatz in Ausserbinn. Kommandant Adrian Bortis hat auf Ende 2013 demissioniert, sein Nachfolger wird Mathias Furrer aus Fiesch. Ortskommandant ist Silvan Clausen, das Pikettkonzept bezieht alle Feuerwehrpflichtigen mit ein. - Jugendfeuerwehr: Im Goms konnte eine Jugendfeuerwehr mit rund 35 Jugendlichen gegründet werden. Diese sind sprichwörtlich Feuer und Flamme und üben fleissig an monatlichen Übungen. - Polizeiwesen: Nach Abschluss der verschiedenen Bauarbeiten im Dorf wird die Parkordnung ab sofort wieder strikte umgesetzt. Bei der Bieutistrasse befinden sich Parkplätze, die vorläufig gratis genutzt werden können. 8

9 8. Verschiedenes Christine dankt an dieser Stelle den Gemeinderäten für die gute und intensive Zusammenarbeit. Heute ist im Josefsheim Anna Kaiser, gebürtige Ernerin mit Jahrgang 1926 verstorben. Frau Kaiser kam im Alter von 11 Jahren ins Heim und lebte dort 76 Jahre lang. Armin Clausen erkundigt sich, wer Ansprechsperson für die Belange der Abrechnung für die Fernwärmeheizung sei. Dies sind Moritz Clausen oder Christine Clausen. Armin Clausen informiert weiter, dass er ein Angebot für einen Occasion-Container mit Garderoben/Duschen hätte, der zu einem sehr günstigen Preis übernommen und beim Fussballplatz aufgestellt werden könnte. Die Präsidentin bittet ihn, sich damit direkt an Lukas Clausen zu wenden. Heinz bestätigt auf Anfrage von Bernhard Truffer hin, dass das neue Dach über dem Brunnen auf dem Bieu bereits in Auftrag gegeben wurde. Auf Nachfrage von Aron Gabriela teilt Christine mit, dass es für den Ersatz der Brunnentröge keine Baubewilligung braucht. Schwery Norbert bittet, dass bei der Bieutistrasse die Betonsockel, die über die Bodenebene herausragen, entfernt werden sollen, damit bei den Autos keine Schäden entstehen. Die Anregung von Werner Imhof, beim Kühlfach in Ernen einen automatischen Türschliesser zu installieren wird aufgenommen. Margrit Julier konnte am ihren 100. Geburtstag feiern. Präsidentin Christine Clausen gratuliert noch einmal und bittet Julier Herbert, Margrit Julier Grüsse der Gemeinde auszurichten. Das Musikdorf Ernen hat den Prix Montage gewonnen. Christine gratuliert zu diesem Preis, der dank dem grossen Engagement von Francesco und der ganzen Bevölkerung gewonnen werden konnte. Ausserdem feiert Francesco heute seinen Geburtstag, auch dazu herzliche Gratulation. Nach der Versammlung sind alle zu einem Apéro eingeladen. Ernen, im Dezember 2013 Die Präsidentin: Der Schreiber Die Gemeinderäte: Clausen Christine Clausen Stefan 9

10 JAHRESRECHNUNG Einleitende Botschaft Die Verwaltungsrechnung von Ernen schliesst mit einem laufendem Ertrag von Mio. Franken und einem Aufwand von Mio. Franken mit einem erfreulichen Cash Flow von Fr ab. Die im Budget 2013 prognostizierte Selbstfinanzierungsmarge konnte somit klar übertroffen werden. Mit der neuen Aufgabenteilung ist auch der neue interkommunale Finanzausgleich in Kraft getreten, der sich auf den Ressourcenausgleich und den Lastenausgleich stützt. 2. Überblick der Verwaltungsrechnung Überblick der Verwaltungsrechnung Rechnung Voranschlag Rechnung Laufende Rechnung Ergebnis vor Abschreibungen Aufwand - fr. 3'033' '837' '802' Ertrag + fr. 3'985' '217' '641' Selbstfinanzierungsmarge (negativ) = fr Selbstfinanzierungsmarge = fr. 951' ' ' Ergebnis nach Abschreibungen Selbstfinanzierungsmarge (negativ) - fr Selbstfinanzierungsmarge + fr. 951' ' ' Ordentliche Abschreibungen - fr. 355' ' ' Zusätzliche Abschreibungen - fr. 200' ' ' Abschreibung des Bilanzfehlbetrages - fr Aufwandüberschuss = fr. - 28' Ertragsüberschuss = fr. 396' ' Investitionsrechnung Ausgaben + fr. 966' '195' '093' Einnahmen - fr. 96' '261' ' Nettoinvestitionen = fr. 870' ' ' Nettoinvestitionen (negativ) = fr Finanzierung Selbstfinanzierungsmarge (negativ) - fr Selbstfinanzierungsmarge + fr. 951' ' ' Nettoinvestitionen - fr. 870' ' ' Nettoinvestitionen (negativ) + fr Finanzierungsfehlbetrag = fr ' ' Finanzierungsüberschuss = fr. 81'

11 2.1 Überblick der Bilanz und der Finanzierung Überblick der Bilanz und der Finanzierung Stand Stand Aktiven 5'599' '936' Finanzvermögen 3'785' '764' Flüssige Mittel 1'920' '322' Guthaben 829' ' Anlagen 828' '270' Transitorische Aktiven 207' ' Verwaltungsvermögen 1'813' '172' Sachgüter 1'813' '172' Darlehen und dauernde Beteiligungen Investitionsbeiträge Übrige aktivierte Ausgaben - - Spezialfinanzierungen Vorschüsse für Spezialfinanzierungen - - Fehlbetrag Bilanzfehlbetrag Passiven 5'599' '936' Verpflichtungen 2'250' '306' Laufende Verpflichtungen 1'107' ' Kurzfristige Schulden Mittel- und langfristige Schulden 773' ' Verpflichtungen für Sonderrechnungen 149' ' Rückstellungen - 900' Transitorische Passiven 220' ' Spezialfinanzierungen 384' ' Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 384' ' Vermögen 2'964' '243' Eigenkapital 2'964' '243'

12 3 Laufende Rechnung 3.1. Laufende Rechnung nach Funktionen Laufende Rechnung nach Funktionen Rechnung 2012 Voranschlag 2013 Rechnung 2013 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 424' ' ' ' ' ' Öffentliche Sicherheit 109' ' ' ' ' ' Bildung 323' ' ' ' ' ' Kultur, Freizeit, Kultus 247' ' ' ' ' Gesundheit 34' ' ' Soziale Wohlfahrt 128' ' ' ' Verkehr 815' ' ' ' ' ' Umwelt, Raumordnung, inkl. Wasser, Abwasser, Kehricht 701' ' ' ' ' ' Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk 144' ' ' ' ' ' Finanzen, Steuern 660' '694' ' '384' ' '730' Total von Aufwand und Ertrag 3'588' '985' '245' '217' '362' '641' Aufwandüberschuss - 28' Ertragsüberschuss 396' ' Laufende Rechnung nach Funktionen, Aufwand 0 Allgemeine Verwaltung 14.2% 477'133 1 Öffentliche Sicherheit 4.8% 161'628 2 Bildung 10.3% 346'608 3 Kultur, Freizeit, Kultus 5.7% 190'808 4 Gesundheit 1.3% 43'410 5 Soziale Wohlfahrt 4.2% 140'614 6 Verkehr 22.8% 765'434 7 Umwelt, Raumordnung, inkl. Wasser, Abwasser, Kehricht 12.5% 421'665 8 Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk 4.9% 163'794 9 Finanzen, Steuern 19.4% 651' Total 3'362' in Tausend 12

13 3.1.1 Nettoaufwand (ohne Abschreibungen, Einlagen in SF und interne Verrechnungen) Nettoaufwand RE 2012 BU 2013 RE 2013 Gesamtaufwand Abschreibungen Einlagen in Spezialfinanzierungen Interne Verrechnungen Nettoaufwand Der Nettoaufwand beläuft sich 2013 auf Millionen Franken. Gegenüber dem Voranschlag 2013 ergibt dies eine Zunahme von Fr Mio. oder 6.61 % und im Vergleich zur Rechnung 2012 eine Abnahme von Fr Mio Nettoertrag (ohne Entnahme aus SF und interne Verrechnungen) Nettoertrag RE 2012 BU 2013 RE 2013 Nettoertrag Der Nettoertrag beläuft sich auf Mio. Franken. Gegenüber dem Voranschlag 2013 ergibt dies eine Zunahme von Fr Mio. und im Vergleich zur Rechnung 2012 eine Abnahme von Mio. Franken Steuererträge Steuern RE BU RE Steuern natürliche Personen Steuern juristische Personen Bruttoertrag Steuerverluste- /Steuererlasse Nettoertrag

14 3.2 Investitionsrechnung nach Funktionen Investitionsrechnung nach Funktionen Rechnung 2012 Voranschlag 2013 Rechnung 2013 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 0 Allgemeine Verwaltung 17' ' ' ' Öffentliche Sicherheit ' ' ' ' Bildung 40' ' ' Kultur, Freizeit, Kultus 7' ' ' Gesundheit Soziale Wohlfahrt Verkehr 676' ' '585' '015' ' ' Umwelt, Raumordnung, inkl. Wasser, Abwasser, Kehricht 129' ' ' ' ' ' Volkswirtschaft, inkl. Elektrizitätswerk 81' ' ' ' Finanzen, Steuern 13' Total der Ausgaben und Einnahmen 966' ' '195' '261' '093' ' Ausgabenüberschuss 870' ' ' Einnahmenüberschuss Finanzkennzahlen 1. Selbstfinanzierungsgrad (I1) HRM Durchschnitt Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung + fr. 396' ' ' Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung - fr Ordentliche Abschreibungen des Verwaltungsvermögens fr. 355' ' ' Zusätzliche Abschreibungen des Vervwaltungsvermögens fr. 200' ' ' Abschreibung des Bilanzfehlbetrages fr Selbstfinanzierungsmarge = fr. 951' ' ' Aktivierte Investitionsausgaben 5 + fr. 966' '093' '030' Aktivierte Investitionseinnahmen 6 - fr. 96' ' ' Nettoinvestitionen = fr. 870' ' ' Selbstfinanzierungsmarge x 100 Nettoinvestitionen = 109.4% 91.4% 100.2% Kennzahlen I1 100% 5 - sehr gut 80% I1 < 100% 4 - gut 60% I1 < 80% 3 - genügend (kurzfristig) 0% I1 < 60% 2 - ungenügend I1 < 0% 1 - sehr schlecht 14

15 Selbstfinanzierungsgrad RE 2012 RE 2013 Durchschnitt % 91.4 % % Bewertung mehr als 100 % sehr gut 80 bis 100 % Gut 60 bis 80 % genügend (kurzfristig) 0 bis 60 % ungenügend weniger als 0 % sehr schlecht Der Selbstfinanzierungsgrad gibt Antwort auf die Frage, inwieweit die Investitionen aus selbst erarbeiteten Mitteln bezahlt werden können. Vor allem ein Vergleich über mehrere Jahre zeigt, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden. Ein Wert unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung, von über 100 % zu einem Schuldenabbau. 3. Ordentlicher Abschreibungssatz (I3) HRM Durchschnitt Verwaltungsvermögen vor Abschreibungen + fr. 2'369' '731' '550' Darlehen und dauernde Beteiligungen vor Abschreibungen - fr Abzuschreibendes Verwaltungsvermögen = fr. 2'369' '731' '550' Ordentliche Abschreibungen des Verwaltungsvermögens 3310 = fr. 355' ' ' Abschreibungen des Verwaltungsvermögens x 100 Abzuschreibendes Verwaltungsvermögen = 15.0% 13.2% 14.0% Kennzahlen Ordentliche Abschreibungen: I3 10% 5 - Genügende Absch. mind. 10 % des Verwaltungsvermögens laut Art. 51 8% I3 < 10% 4 - Mittelmässige Abschr. (kurzfristig) Abs 1 der Verordnung betreffend die Führung des 5% I3 < 8% 3 - Schwache Abschr. Finanzhaushaltes der Gemeinden vom 16. Juni % I3 < 5% 2 - Ungenügende Abschr. I3 < 2% 1 - Vollkommen ungenügende Abschr. Ordentlicher Abschreibungssatz RE 2012 RE 2013 Durchschnitt 15.0 % 13.2 % 14.0 % Bewertung bis 5 % Ungenügende Abschreibung 5 bis 8 % Schwache Abschreibung 8 bis 10 % Mittelmässige Abschreibung 10 % und mehr Genügende Abschreibung Der Abschreibungssatz entspricht den Vorschriften des Kantons. 15

16 Gesamter Abschreibungssatz RE 2012 RE 2013 Durchschnitt 40.2 % 30.7 % % 3.2 Gesamter Abschreibungssatz HRM Durchschnitt Verwaltungsvermögen vor Abschreibungen + fr. 2'369' '731' '550' Darlehen und dauernde Beteiligungen vor Abschreibungen - fr Bilanzfehlbetrag (vor Verbuchung des Ergebnisses) 19 + fr Verwaltungsvermögen + Abzuschreibender Bilanzfehlbetrag = fr. 2'369' '731' '550' Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung + fr. 396' ' ' Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung - fr Ordentlicher Abschreibungen ohne Darlehen und dauernde Beteiligungen fr. 355' ' ' Zusätzliche Abschreibungen ohne Darlehen und dauernde Beteiligungen fr. 200' ' ' Abschreibung des Bilanzfehlbetrages fr Total der Abschreibungen + Saldo der Laufenden Rechnung = fr. 951' ' ' (Total der Abschreibungen + Saldo der LR) x 100 Abzuschreibendes Verwaltungsvermögen + Bilanzfehlbetrag = 40.2% 30.7% 35.1% Kennzahlen Das Ergebnis dieser Kennzahl sollte gleich oder grösser sein als jenes unter Punkt 3.1 Nettoschuld pro Kopf RE 2012 RE 2013 Durchschnitt (Bruttoschuld minus realisierbares FV) Bewertung Nettoschuld pro Kopf < klein 3'000 bis angemessen 5'000 bis gross 7'000 bis sehr gross > ausserord. gross 16

17 Grafik zu den Kennzahlen - Durchschnittswerte der Jahre 2012 und Selbs % 1. Selbstfinanzierungsgrad (I1) 2. Selbs % 5 3. Orden % 4. Nettos 5-2' Brutto % 3 5. Bruttoschuldenvolumenquote (I5) Selbstfinanzierungskapazität (I2) 0 4. Nettoschuld pro Kopf (I4) 3. Ordentlicher Abschreibungssatz (I3) Diverse Informationen Fernwärme Schnitzelheizung Die Fernwärmeheizung im Dorf Ernen ist seit Juli 2013 in Betrieb. Der Weiterausbau Auf der Fluh und im Dorf selber hat bereits wieder begonnen. Ab Juli 2014 wird die Mühlebachstrasse erschlossen. Für alle Kunden im Perimeter der Mühlebachstrasse ist ein Anschluss während der Ausbauphase zum reduzierten Tarif von CH pro kw möglich. Für Anschlüsse zu einem späteren Zeitpunkt werden CHF pro kw verrechnet. Das ist je nach Grösse eines Hauses eine Differenz von zirka CHF bis CHF Bis zwei Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage, das heisst bis Juli 2015, können die Kunden von den Fördermassnahmen des Kantons profitieren. Sie betragen maximal CHF für eine Wohnung/Einfamilienhaus oder CHF für ein Mehrfamilienhaus, beziehungsweise höchstens 35% der Umbau- und Anschlusskosten. Die Genossenschaft Fernwärme Ernen ist ein zukunftsträchtiges Projekt, das von der Gemeinde unterstützt wird. Anfragen sind an den Genossenschaftspräsidenten Tony Jentsch oder an die Gemeindeverwaltung zu richten. 17

18 800 Jahre Kirche Ernen Unsere Pfarrei feiert diesen Sommer ihr 800-jähriges Bestehen. Am Wochenende des 24./25. August wird dieses Jubiläum unter der Leitung von OK-Präsident Bernhard Truffer und seinem achtköpfigen OK mit einem grossen Fest gefeiert. Mit einer würdigen Feier in der Kirche, vielen musikalischen Darbietungen auf dem Dorfplatz, der Vernissage einer Pfarreichronik und nicht zuletzt einem interessanten Symposium zum Thema Kirche und Welt ist ein besinnliches und fröhliches Fest geplant. Wir laden Sie herzlich ein, an dieser Feier teilzunehmen: Programm 800 Jahre Pfarrei Ernen Freitag, 22. August Uhr Konzert in der Pfarrkirche offeriert von Ernen Musikdorf (gratis) für die Bevölkerung und Feriengäste Samstag 23. August Uhr Gesprächsrunde über Phänomen Papst Franziskus unter der Leitung von Pfamatter Damian, anschliessend Diskussionsrunde Uhr Vernissage der Festschrift 800 Jahre Pfarrei Ernen von Pfarrer Lambrigger Josef, anschliessend Apero Uhr Vorstellen des Filmes Der Glöckner von Ernen, Produzent: Alex Agten Ab Uhr jede Stunde beginnt eine geführte Dorfbesichtigung, Besammlung beim Schinnerdenkmal Ab Uhr Festbetrieb auf dem Dorfplatz mit feiner Kantine, diversen Bars und Kellern Uhr Eröffnung des Festaktes und anschliessend Musik mit einer Blaskapelle Ab Uhr Tanz auf der Freibühne auf dem Dorfplatz mit der Tanzmusik Duo Zaubermond Ca Uhr Heimfahri und Schlummertrunk im Weinzelt Sonntag, 24. August Uhr Gemeinsamer Einzug vom Dorfplatz zur Pfarrkirche Uhr Feierliches Hochamt mit dem Bischof, festlich umrahmt von den vereinigten Kirchenchören der ehemaligen Mutterpfarrei Uhr Rückmarsch zum Dorfplatz Platzkonzert der MG Frid und Ansprachen Apero offeriert von der Gemeinde Ernen Ab Uhr gemeinsames Mittagessen auf dem Dorfplatz Am Nachmittag musikalische Unterhaltung, Kinderanimation, Dorfbesichtigungen Uhr Verlosung der Preise und Ausklang 18

19 Braucht es für Solaranlagen künftig keine Baubewilligung mehr? Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) per 1. Mai 2014 Der Bundesrat hat auf den 1. Mai 2014 das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft gesetzt. Bei den Neuerungen im Energiewesen treten zwei wichtige Änderungen in Kraft: a) Für eine bessere Gebäudeisolation (mindestens Minergiestandard) dürfen die Grenzabstände, respektive die im Baureglement festgesetzten Gebäudehöhen um maximal 20 cm überschritten werden (Art. 9 Abs.3 lit. e ENG) b) Die Bedingungen für die Errichtung von Solaranlagen werden gelockert Vor allem bei den Neuerungen betreffend Solaranlagen kursieren Gerüchte, respektive werden von Solarinstallationsfirmen sogar Aussagen gemacht, wonach ab sofort kein Baugesuch für die Errichtung von Solaranlagen mehr notwendig ist. Diese Aussage stimmt nur teilweise. Deshalb publizieren wir den massgebenden Text des Kantonalen Departementes für Verkehr, Bau & Umwelt (Zitat): Reine Mitteilungspflicht für gewisse Solaranlagen Der Bundesgesetzgeber hat entschieden, dass gewisse Solaranlagen nicht mehr der Bewilligungspflicht unterliegen. Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern, welche ausserhalb gewisser Zonen liegen (Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung) müssen lediglich vor Baubeginn der zuständigen Behörde gemeldet werden (Art. 18a RPG, Art. 34a RPV). Ein entsprechendes Formular (mit Richtlinien betreffend die Frist der Meldung und die einzureichenden Unterlagen) wird vom Kanton den Behörden zur Verfügung gestellt, um eine Prüfung solcher Eingaben zu erleichtern. Wichtige Hinweise Das Formular kann bei der Gemeindeverwaltung Ernen bezogen oder im Internet unter Online-Schalter heruntergeladen werden (Mitteilung Bau einer Solaranlage). In den Dorfteilen Ernen und Mühlebach und deren Umgebungszone (die Dorfzone ist ISOS-Zone von nationaler Bedeutung) sowie in Steinhaus und Ausserbinn (ISOS-Zone von kantonaler Bedeutung inkl. Umgebungszone) unterliegen Solaranlagen immer der Baubewilligungspflicht, respektive diese sind gemäss Art. 39 Bau- und Zonenreglemt der Gemeinde Ernen in der Dorfzone (geschützte Dachlandschaft) in der Regel nicht gestattet. Die Änderung betrifft sowohl thermische Kollektoren (für Warmwassererzeugung) als auch photovoltaische Anlagen (zur Stromerzeugung). Die Gesuchsteller erhalten von der Gemeinde einen nicht anfechtbaren Bescheid, ob das Projekt dem Baubewilligungsverfahren unterliegt oder nicht. Auf Anfrage des Antragstellers wird eine Feststellungsverfügung (Art. 35 VVRG) mit Rechtsmittelbelehrung ausgestellt. Solaranlagen an Fassaden oder an Balkongeländern montiert, unterliegen nach wie vor dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Solaranlagen, welche ohne entsprechende Meldung, resp. Baubewilligung erstellt wurden, wird der Gemeinderat als Bauübertretung behandeln und allenfalls die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verlangen. Der Gemeinderat bittet alle Hauseigentümer um entsprechende Kenntnisnahme. 19

20 Planungszone Bieuti / Wäschper Wieso eine Planungszone Braucht es eine Planungszone im Bieuti/Wäschper, nachdem nun die neue Quartierstrasse praktisch fertig erstellt ist? Dazu muss man etwas weiter zurückblenden. Die Urversammlung hat im Jahre 2009 den Bau der neuen Bieuti-Quartierstrasse beschlossen. Ebenfalls im Jahre 2009 hat das Bundesgericht die ISOS-Inventare (Inventare Schützenswerter Ortsbilder der Schweiz) für verbindlich erklärt. Erst im Jahre 2012 hat der Bund Empfehlungen abgegeben, wie mit den ISOS Zonen, welche im Baugebiet liegen, umzugehen ist. Die Stiftung Landschaftsschutz hat als Bedingung für den Rückzug der Einsprache gegen das Generationenhaus eine Planungszone gefordert, um eine sorgfältige weitere Planung der Bebauung in diesem Gebiet sicherzustellen. Der Umweg über die Errichtung eines Kantonalen Richtplans zu den ISOS-Gebieten würde angesichts der aktuellen Raumplanungsproblematik Jahre dauern und grosse Unsicherheiten beinhalten. Was bezweckt die Planungszone Die vom Gemeinderat verfügte Planungszone bezweckt eine geordnete Überbauung im Sinne einer sorgfältigen Planung, unter Berücksichtigung des Bundesinventares ISOS. Die Bauzone soll also nicht in eine Bauverbotszone umgewandelt oder die ISOS-Umgebungszone ausgezont werden. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen des Kantons und des Bundes soll ein Gestaltungsplan erarbeitet werden, welcher diesen Überlegungen Rechnung trägt. Planungsabsicht Der Gemeinderat hat die Planungsabsicht im Publikationstext zusammengefasst. So können weitere Baugesuche in der Planungszone während der Dauer des Verfahrens bewilligt werden, wenn sie der Planungsabsicht nicht widersprechen. Wichtige Leitsätze dieser Planungsabsicht sind: Die Funktionsfähigkeit und der Bevölkerungsbestand sollen erhalten bleiben Einer weiteren Zersiedelung soll entgegengewirkt werden. Die historischen Dörfer sollen städtebaulich (architektonisch) weiterentwickelt werden. Die neu gebaute Quartierstrasse soll in die Planung miteinbezogen werden. Bebauung, Erschliessung und Freiräume sollen aufeinander abgestimmt werden. Als Richtlinie dienen die Vorschriften der Dorf- und Dorferweiterungszone, Dachformen und Öffnungen (Fenster/Türen) können architektonisch weiterentwickelt werden. Um die skizzierte Planungsabsicht/Strategie zu erreichen, könnte es notwendig sein, eine Baulandumlegung, resp. Grenzbereinigung im Sinne des Raumplanungsgesetzes vorzunehmen. Der Gemeinderat ist bemüht, während der nun verfügten 2-jährigen Phase der Planungszone eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung zu finden. Vorhaben können bewilligt werden, sofern sie der Planungsabsicht nicht widersprechen. Die Stiftung Landschaftsschutz hat die Einsprache gegen das Mehrgenerationenhaus zurückgezogen und der Gemeinde zugesichert, auch gegen die Wohnbaugenossenschaft keine Einsprache zu erheben. Damit können die drei Projekte Mehrgenerationenhaus, Wohnbaugenossenschaft sowie ein Einfamilienhaus bewilligt werden. Einsprachen Dritter vorbehalten (die Einsprachefrist ist zur Zeit noch nicht abgelaufen. Ernen, 20. Mai 2014 Aldo Herzog - Gemeinderat 20

21 Suone Trusera In den letzten Jahren gab es immer wieder grosse Schäden an der Fassung, welche seitens der Gemeinde nicht repariert werden konnten. Im Juli 2013 hat ein Unwetter die Fassung unterspült, so dass den ganzen Sommer über mit Ausnahme von drei Tagen kein Wasser durch die Trusera fliessen konnte. Einerseits war die Fassung selber nicht mehr existent und andererseits ist die Wasserführung von der Fassung bis zum Abschlag durch einen grösseren Hangrutsch und kleinere Murgänge verschüttet sowie teilweise weggespült worden. In dem Abbruchgebiet war eine Reparatur leider nicht mehr möglich. Daher wurden Fachleute beigezogen, welche den Bau einer neuen Fassung geprüft haben. In Zusammenarbeit mit dem Landschaftspark hat die Gemeinde die neue Fassung in Auftrag gegeben. Die Arbeiten werden im Juni 2014 abgeschlossen. Danach kann die Trusera wiederum in Betrieb genommen werden. Hängebrücke Mühlebach-Fürgangen Die Gemeinde Bellwald gehörte bis zum Jahr 1697 kirchlich zur Gemeinde Ernen. Die Wegverbindung über die Lamma stammt aus dieser Zeit und wurde während Jahrhunderten sehr rege genutzt. Inzwischen ist dieser Hauptwanderweg dringend sanierungsbedürftig. Er führt durch stark erodierendes Gelände und musste öfters gesperrt werden. So entstand die Idee, den Weg durch eine Hängebrücke zu ersetzen auch um aufwändige Unterhaltskosten zu sparen. Diese Hängebrücke verbindet die beiden einmaligen Wandergebiete von Bellwald und Ernen sowie den Rottenweg und den Gommer Höhenweg. Sie bringt Bellwald eine Anbindung an den kantonalen Radweg Gletsch-Genfersee und eine ganzjährige Verbindung zum Landschaftspark Binntal. Ernen-Mühlebach bringt die Brücke eine direkte Anbindung an den öffentlichen Verkehr - den MGB-Bahnhof. Der Anschluss in Fürgangen erfolgt durch eine eigene Unterführung unter der Kantonsstrasse hindurch, derjenige in Mühlebach über eine grösstenteils bereits bestehende Quartierstrasse. Wir empfehlen Ihnen eine Unterstützung dieses attraktiven Projektes. Kleinere wie natürlich auch grössere Beiträge sind sehr willkommen. Mit einem Beitrag von Fr werden Sie sogar mit einem Fuss = cm zum Mitbesitzer und als solcher auf der Sponsorentafel aufgeführt. Einzahlungsscheine sind auf der Gemeinde erhältlich. Abfallbewirtschaftung (Kehricht) Wie bereits an der letzten Urversammlung mitgeteilt wurde, ist die Gemeinde Ernen verpflichtet ein verursachergerechtes Abfallbewirtschaftungssystem einzuführen. Nach Ausarbeitung verschiedener Möglichkeiten wird nun eine verursachergerechte, volumenabhängige Sackgebühr favorisiert. Damit dieses Abfallsystem eingeführt werden kann, muss das gültige Kehrichtreglement angepasst werden. Das überarbeitete Kehrichtreglement wurde in der Zwischenzeit an den Kanton Wallis zur Vorprüfung geschickt. Ziel ist es, an der Urversammlung im Herbst 2014 über die Einführung der Sackgebühr sowie über das aktualisierte Kehrichtreglement abstimmen zu können. Strassen- & Parkplatzsignalisation Es ist geplant, noch vor Beginn der Sommersaison, wo notwendig, die Strassensignalisationen zu erneuern. Im Besonderen werden sämtliche Parkplätze im Dorf Ernen neu beschildert und markiert. An der neu erstellten Strasse "Bieuti" wird zudem der neue Parkplatz markiert und beschildert. Der Parkplatz Bieuti wird ebenfalls mit einer Parkuhr ausgestattet. Zu erwähnen ist ausdrücklich, dass innerhalb der Dorfzone das Parkieren ausserhalb der markierten Parkplätze verboten ist. Insbesondere ist es verboten ohne Bewilligung (ausser an bewilligten Festen und Konzerten) auf und rund um den Dorfplatz (Hengert) zu parkieren. 21

22 Parkwart Leider ist unsere Parkwartin erkrankt und kann ihren Dienst nicht mehr fortführen. Schon bald, spätestens ab Beginn der Sommersaison, wird ein neuer Parkwart den Dienst übernehmen. Es werden wieder regelmässig Kontrollen durchgeführt. Fehlbare werden entsprechend gebüsst. Wir bitten um Kenntnisnahme. Information Trinkwasserversorgung Chemische Beurteilung Härte`fH Nitratgehalt mg/l Arsen mg/l Netz Ernen/Niederernen/Mühlebach Netz Ausserbinn Netz Steinhaus Netz Restiwasser Chäserstatt Netz Alpe Frid-Eggen Gesamthärte: 0-7 sehr weich / 7-15 weich / mittelhart / ziemlich hart / 32 > hart Nitrat: Richtwert 40 mg/i Arsen: Grenzwert 0.05 mg/l Mikrobiologische hygienische Beurteilung Die mikrobiologischen Untersuchungen, die jedes Jahr mehrmals gemacht werden, sind in allen Netzen gut ausgefallen. Es wurden keine Verunreinigungen zum Zeitpunkt der Beprobungen festgestellt: Aerobe mesophile Keime < 10 /ml Escherichia Coli 0 U /100ml Enterkokken 0 U /100ml Herkunft Trinkwasser Das Trinkwasser der verschiedenen Versorgungen kommt ausschliesslich von Quellen. Behandlung des Trinkwassers Es bedarf keinerlei Behandlung des Trinkwassers der verschiedenen Netze. Wasserverbrauch In der Gemeinde Ernen ist der Wasserverbrauch im Verhältnis zur Bevölkerung 6 bis 7-mal höher als der durchschnittliche schweizerische Verbrauch. Der durchschnittliche Wasserverbrauch in der Schweiz beträgt 600 l/tag pro Einwohner. Vom täglichen Wasserverbrauch in einer Gemeinde verbrauchen rund 40% die Einwohner, 40% Industrie/Landwirtschaft und 20% sind Eigenbedarf der Gemeinde. Bei einer Bevölkerung von ca. 500 Einwohnern wäre ein Wasserverbrauch von 300`000 l/tag im schweizerischen Durchschnitt normal. Zurzeit haben wir bei uns jedoch einen Wasserverbrauch im Winter von ca. 650`000 l/tag und im Sommer bis zu 2`000`000 l/tag. Daher kommt es im Sommer regelmässig zu Engpässen in der Wasserversorgung. Wie kann man Wasser sparen? Ein tropfender Wasserhahn verbraucht z.b. pro Tag 17 Liter Wasser und im Jahr 6 200Liter. Auch möchten wir die Bevölkerung darauf hinweisen, dass laut Wasserreglement Art. 9 der Gemeinde Ernen das Begiessen von Gärten erlaubt ist, das Auslegen von Schläuchen zur Bewässerung und Berieselung hingegen verboten ist. Bei den Viehtränken sollte jeder Besitzer darauf bedacht sein, einen Schwimmer zu montieren, damit das Wasser nicht den ganzen Tag läuft. 22

23 Hydranten dienen AUSSCHLIESSLICH zur Brandbekämpfung. Sie dürfen nicht zweckentfremdet werden (Berieselung, Viehtränke, Waschen usw.). Eine kurzzeitige Benutzung eines Hydranten ist nur mit einer schriftlichen Bewilligung möglich. Bei Fragen steht Ihnen unser Brunnenmeister unter der zur Verfügung. Baubewilligungen November 2013 bis Mai 2014 Gesuchsteller Van de Gruiter Cornelis Sport Café GmbH, c/o Seiler Jasmine Lüthi Hans Forst Goms De Bruijn J.G Böni-Thenen Felix & Margrit Betriebsgemeinschaft Birri/Schweizer, c/o Schweizer Ruedi, Odermatt-Imfeld Theo Steffen Cäsar Wenger Helene Erismann Richard Hydro Exploitation AG Gombau AG Walpen-Jentsch Melanie STWEG Aragon, c/o Widmer Urs Art der Baute Anbringen einer Sonnestore, im Orte Zimmerschgade, Ernen, Plan 10 Parz GBV 868 Anbringen eines Reklameschildes, im Orte Kirchweg, Ernen, Plan 29 Parz. 159, 161 GBV 292, 301 Anbringen einer Parabolantenne, im Orte genannt Milebach/Bieu, Mühlebach Plan 11 Parz. 72 GBV 1664 Bau Brennholzlager, im Orte genannt Bode, Niederernen Plan 15 Parz. 83 GBV 552 Anbringen einer SAT-Anlage, im Orte genannt ob Niderärne, Niederernen, Plan 10 Parz. 83 GBV 804 Erstellen eines gedeckten Sitzplatzes, im Orte genannt Chumma, Ernen, Plan 2 Parz 123 A GBV 1124 Solarvoltaikanlage auf bestehendes Welleternitdach, im Orte Mossji, Ernen, Plan 5 Parz. 105 und 106 GBV 2502 und 2491 Anbringen einer Satelliten-Empfangs-Schüssel, im Orte genannt ob Niderärne, Niederernen, Plan 10 Parz. 78 GBV 806 Garagentür aufheben, neu: Einbau Türe und Fenster, im Orte genannt Niderärne, Niederernen Plan 16 Parz. 167 c GBV 735 Neue Eingangstüre beim Studio, im Orte genannt Chiuchegüet, Ernen, Plan 9 Parz. 4 GBV 469 Montage einer Markise, im Orte genannt Chumma, Ernen GBV 1181 Plan 12 ehemals Parzelle 1175 Neubau Lagerraum für brennbare Güter und zukünftiges Unterwerk für Enbag, im Orte genannt z Brigg, Niederernen Plan 15 Parz. 50 GBV 549 Erstellen eines Parkplatzes, Terrainausschüttung und Zaun, im Orte genannt z Brigg, Niederernen, Plan 4 GBV 1189 Ausbau Dachgeschoss / Aufbau Dachlukarne, Üsserbi, Ausserbinn Plan 10 Parz. 15 GBV 1419 Alu/Holzfenster bei Ersatz der alten Holzfenster, Weglassen der Sprossen an Fenstern, im Orte Aragon, Ernen Plan 9 Parz. 19, 27, 51 GBV 1023, 883,

24 Flury Venzin Florentin Hausgemeinschaft Dorfera, c/o Migros Partner Verein Musikdorf Ernen Leeb-Amstutz Heidy Mutter Beat, Schmid Wilhelm Dachsanierung, im Orte genannt Milebach, Mühlebach Plan 11 Parz. 41 GBV 1613 Anbringen eines Reklameschilds, Anbringen von Briefkästen, im Orte genannt Dorfera, Ernen, Plan 3 Parz. 61 GBV 176 Umbau Musikbüro Fassadenänderung, Fenstervergrösserung, Glastür, im Orte genannt Kirchweg, Ernen Plan 29 Parz. 157 GBV 297 Einbau von 1 Dachfenster + 1 Treppenhausfenster, im Orte genannt Brunnematta, Ernen, Plan 11 GBV 1065 Diverse Sanierungsarbeiten an Fassade und Dach, im Orte genannt Hengert, Ernen, Plan 29 Parz. 63 a GBV 75 Veranstaltungen 2014 Juni Eröffnung Landart Twingi, Twingi Landschaftspark Binntal GV und Eröffnung Ausstellung, Uhr Heimatmuseum Juli Kammermusikalisches Wochenende Musikdorf Ernen Dokumentarfilm von Ben Niles, Uhr Musikdorf Ernen Biographie-Werkstatt mit Prof. Dr. Brigitte Boothe Musikdorf Ernen Klavierrezital 1, Uhr Musikdorf Ernen Radio SRF 2 live aus Ernen Uhr Musikdorf Ernen Klavierrezital 2, Uhr Musikdorf Ernen Klavierrezital 3, Uhr Musikdorf Ernen Circus Harlekin, Uhr Tourismus Ernen Lesung, Uhr Musikdorf Ernen Ferienmeisterschaft Kegelklub Edelweiss Circus Harlekin, Uhr Tourismus Ernen Klavierrezital 4, Uhr Musikdorf Ernen Jazz im Garten, Attila Vural, Uhr Kulturverein Bergland Jazz im Garten, Attila Vural, Uhr Kulturverein Bergland Schreibseminar Donna Leon & Judith Flanders Musikdorf Ernen Barockkonzert 1, Uhr Musikdorf Ernen Barockkonzert 2, Uhr Musikdorf Ernen Barockkonzert 3, Uhr Musikdorf Ernen Schaubacken, Backhaus Mühlebach Jazz im Garten, Ignaz Netzer, Uhr Kulturverein Bergland Querlesen Literarisches Wochenende Musikdorf Ernen Jazzkonzert, Uhr Musikdorf Ernen Barockkonzert 4, Uhr Musikdorf Ernen Barockkonzert 5, Uhr Musikdorf Ernen August Augustfeier Ernen, Hengert Jugendverein Ernen Jazz-Brunch, Uhr Kulturverein Bergland Kammerkonzert 1, Uhr Musikdorf Ernen Orchesterkonzert 1, Uhr Musikdorf Ernen Kammerkonzert 2, Uhr Musikdorf Ernen Kammerkonzert 3, Uhr Musikdorf Ernen 24

25 Zauberflöte Oper für zwei Violincelli, Uhr Musikdorf Ernen Kammerkonzert 5, Uhr Musikdorf Ernen Orchesterkonzert 2, Uhr Musikdorf Ernen Maria Himmelfahrt Atemschutzübung, Uhr Feuerwehr Ernen Abschlusskonzert, Meisterkurs für Orgel, Uhr Musikdorf Ernen Jahre Pfarrei Ernen Gemeinde Ernen Zunftschiessen, Uhr Schützenzunft September Vereinsübung, Uhr Samariterverein Herbstmarkt, Dorfplatz Landschaftspark Binntal Kaderübung Uhr Feuerwehr Ernen Herbstmeisterschaft Kegelklub Edelweiss Hauptübung FW Unnergoms, Uhr Feuerwehr Oktober GV MG Frid MG Frid Regionales Samaritertreffen Samariterverein Gedenkgottesdienst und GV, Uhr Schützenzunft November Allerheiligen Atemschutzübung Kader, Uhr Feuerwehr Regionaler Arztvortrag Samariterverein Regionaler Nothilfekurs, 8.30 Uhr Samariterverein Kaderraport, Uhr Feuerwehr Ernen Urversammlung Tellensaal, Uhr Gemeinde Ernen Nähere Informationen unter: Veranstaltungen und Events VERÄNDERUNGEN IN DER GEMEINDE ERNEN Einwohnerkontrolle Einwohnerbestand per Männer CH 236 Frauen CH 248 Männer Ausländer 26 Frauen Ausländerinnen 30 Total 540 Bevölkerungsmutationen vom Todesfälle 3 Geburten 1 Zuzüge: 7 Wegzüge: 3 25

26 ANGEBOTE & DIENSTLEISTUNGEN DER GEMEINDE Verladekarten Simplon Für den Autoverlad Simplon können Punktekarten à CHF pro Fahrt im der Kanzlei bezogen werden. Autoverlad Furka und Lötschberg Für den Verlad Furka und Lötschberg bietet die Gemeinde zu günstigen Preisen Verladekarten an. Abgabe der Karten für maximal 4 5 Tage. Fahrbewilligungen Fahrbewilligungen auf die Alpe Frid / Eggen können von Einheimischen gratis im Gemeindebüro bezogen werden. Für Auswärtige gelten folgende Preise: Tagesbewilligungen CHF Chaletbesitzer von Ernen, Mühlebach, Steinhaus & Ausserbinn CHF pro Jahr. Für die anderen Flurstrassen sind keine Fahrbewilligungen notwendig. Parkbewilligungen Für den Parkplatz Binntalstrasse können folgende Parkbewilligungen gelöst werden: Jahresbewilligung CHF Monatskarten CHF Tage CHF Wochenkarten CHF Einheimischausweis Der blaue Einheimischausweis kann auf der Gemeindekanzlei gratis bezogen werden. Passfoto muss mitgebracht werden. Mit diesem Ausweis können zum Beispiel die Bergbahnen im Oberwallis zu günstigeren Preisen benützt werden. Abfallsortierstelle bi der Brigge z Milebach Für Grünabfälle, Astmaterial und Altholz. Bauabfälle nur in kleinen Mengen (max. 1 m3). Öffnungszeiten Mittwoch Uhr Samstag Uhr vsgis ist ein speziell für Walliser Gemeinden auf Web entwickeltes Landinformationssystem. Internet ist eine immer mehr benutzte Technologie. Der Bevölkerung steht mit vsgis ein Werkzeug zur Verfügung, welches einen raschen und einfachen Vertrieb von Karten und Plänen auf Internet ermöglicht. Die bis anhin von Geometern und anderen Spezialisten verwalteten numerischen kartographischen Daten stehen allen Verwaltungen und technischen Dienststellen sowie den Bürgern zur Verfügung. Einstieg unter Beim öffentlichen Bereich Ernen auswählen. 26

27 Abstimmungen und Wahlen Seit dem 1. Januar 2005 können alle Stimmberechtigen, die dies möchten, brieflich abstimmen. Bitte beachten Sie, dass sie dafür den frankierten Übermittlungsumschlag mit B-Post spätestens am Dienstag und mit A-Post spätestens am Donnerstag abschicken. Es ist auch möglich, den Übermittlungsumschlag bis am Freitag, spätestens Uhr im Gemeindebüro (Ablage in den Briefkasten am Tellenhaus nicht gültig!) zu hinterlegen. Da die Stimm- und Wahllokale kaum noch besucht wurden, hat der Gemeinderat beschlossen, neu nur ein Stimm- und Wahllokal während den folgenden Öffnungszeiten zu öffnen: Abstimmungs- und Wahllokal Tellenhaus Ernen Samstag von Uhr Sonntag von Uhr Gemeindekanzlei Öffnungszeiten: Montag: / Uhr Dienstag Freitag: Uhr oder nach Vereinbarung Telefon Fax Internet gemeinde@ernen.ch Gemeindeschreiber: Clausen Stefan 100% Mitarbeiterinnen: Lothenbach Renata 40% Briw Sandra 40% Wenger Dominique Lernende Werkhof Öffnungszeiten: Werkhofchef: Mitarbeiter: Termin nach Verabredung Imhof Otto Briw Abraham (Brunnenmeister) Wenger Martin (Neu ab ) - herzlich willkommen! Seelsorge Region Untergoms Virtuelles Pfarrblatt Ab sofort ist auf unserer Webseite eine neue Dienstleistung aufgeschaltet, die vor allem unsere Gäste freuen wird. Denn nun wird der liturgische Kalender des Pfarrblatts zusätzlich zu den bisherigen Aushängekästen auch im Internet verfügbar sein. So kann jeder von überall her mit einem Internetzugang herausfinden, wann an welchem Ort in unserer Region ein Gottesdienst stattfindet. Der jeweilige Kalender wird immer einen Monat im Voraus erstellt und ist unter der Rubrik Gottesdienst und Gebet zu finden. Besuchen Sie die Seite, es gibt noch viel mehr zu entdecken Besten Dank an unseren Vikar Raphael Kronig! 27

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