Massenbeförderungsmittel (Öffi) verkehrt zumindest auf dem halben Arbeitsweg. Kürzeste Zeitdauer Öffi > 60 min + 1 min/öffi-km

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1 Pendler_ COPYRIGHT BY HACKL & CO, WIEN Kleines und großes Pendlerpauschale ab abhängig von der Zumutbarkeit, ein Massenbeförderungsmittel zu benützen und von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 16 Abs 1 Z 6 EStG, Pendlerverordnung des BMF vom , BGBl II 276/2013, Inkrafttreten , gem welcher die Zumutbarkeitskriterien geändert werden Gründe für allfällige Un-/Zumutbarkeit Fahrtdauer mit Öffi für die einfache Wegstrecke: Ist die Wegzeit (= Gehzeiten bis 1 km + Fahrzeiten + Wartezeiten) bei der Hinfahrt oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. "Puffer" 60 min für Eintreffen bei und Verlassen der Arbeitsstätte Gleitzeit: Beginn/Ende ist so anzunehmen, dass zeitlich günstige Verkehrsverbindung möglich Kürzest mögl. Zeitdauer mit Öffi < oder > "entf.abh. Höchstdauer" Massenbeförderungsmittel (Öffi) verkehrt zumindest auf dem halben Arbeitsweg 60 Minuten > 60 Minuten bis 120 Minuten > 120 Minuten Kürzeste Zeitdauer Öffi < 60 min + 1 min/öffi-km Kürzeste Zeitdauer Öffi > 60 min + 1 min/öffi-km Öffi zumutbar? Benützung Öffi ist zumutbar Benützung Öffi ist unzumutbar Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Massenverkehrsmittel > 0 km < 20 km "kleines" Pendlerpauschale Kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in km Öffi verkehrt nicht oder es liegt eine Behinderung vor a) Zumindest auf ½ Arbeitsweg verkehrt kein Öffi oder nicht zur erforderlichen Zeit (Nachtarbeit) 2 Abs 1 Z 1 lit a VO b) Nachweis einer Behinderung: Ausweis gem 29b StVO oder Eintragung der Unzumutbarkeit im Behindertenpass, 2 Abs 1 Z 1 lit c VO "großes" Pendlerpauschale 0,- > 0 km < 2 km 0,- 0,- 2 km 20 km 31,-/Monat = 372,-/Jahr 1 ) 20 km 40 km 58,-/Monat = 696,-/Jahr 1 ) > 20 km 40 km 123,-/Monat = 1.476,-/Jahr 1 ) > 40 km 60 km 113,-/Monat = 1.356,-/Jahr 1 ) > 40 km 60 km 214,-/Monat = 2.568,-/Jahr 1 ) > 60 km 168,-/Monat = 2.016,-/Jahr 1 ) > 60 km 306,-/Monat = 3.672,-/Jahr 1 ) 1 ) Beträge gelten für Pendler an mindestens 11 Tagen im Kalendermonat; Pendler an 8-10 Tagen reduziert auf 2/3, Pendler an 4-7 Tagen reduziert auf 1/3, unter 3 Tagen Null. FAHRTKOSTEN UND KFZ 141

2 142 FAHRTKOSTEN UND KFZ Pendlerrechner des BMF soll Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung bringen 3 Pendler-VO vom , Informationen auf Arbeitsbuch Akademie Herbst 2013, S 112 ff Absicht der Finanzverwaltung ist es, Pendlern durch den Pendlerrechner unkompliziert zu einem rechtsverbindlichen Ergebnis zu verhelfen. Der Pendlerrechner soll ausdrücklich keine Fahrtempfehlung darstellen, sondern ausschließlich als Grundlage für die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales und des Pendlereuros dienen. Der Pendlerrechner ermittelt die Entfernung zwischen Wohnadresse und Arbeitsstätte, und sucht eine Verbindung, mit welcher diese in der kürzest möglichen Zeitdauer zurückgelegt werden kann. Diese ist maßgeblich für die Entscheidung darüber, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar ist (kleines Pendlerpauschale) oder unzumutbar ist (großes Pendlerpauschale). Dieser Suche legt der Pendlerrechner gem 2 Abs 2 der VO folgendes zugrunde: die Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels, die optimale Kombination zwischen Massenverkehrs- und Individualverkehrsmittel zb Pkw und zwar unabhängig davon, ob im konkreten Falle ein Individualverkehrsmittel zur Verfügung steht (Park & Ride Varianten) wobei für mehr als die Hälfte der Wegstrecke, die Verwendung von Massenverkehrsmitteln unterstellt wird; das bedeutet umgekehrt, dass für die Berechnung bis zur Hälfte der Wegstrecke die Fahrt mit dem Kfz fingiert werden kann. Diese Fiktion führte in der Anfangsphase zu teilweise heftig kritisierten Ergebnissen, weshalb die Finanzverwaltung angekündigt hat, diesbezügliche Nachjustierungen vornehmen zu wollen. Der Ausdruck des ermittelten Ergebnisses gilt als amtlicher Vordruck und ist beim Arbeitgeber abzugeben. Für vergangene Lohnzahlungszeiträume hat dieser bis längstens eine Aufrollung vorzunehmen. Sollten die Ergebnisse des Pendlerrechners nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, kann der Steuerpflichtige im Rahmen der Veranlagung den Gegenbeweis antreten. Wenn der Pendlerrechner keine Verkehrsverbindung anzeigt oder der Arbeitnehmer im Ausland wohnt, ist dem Arbeitgeber für das Pendlerpauschale Formular L 33-PDF vorzulegen. Beispiel 1 Pendlerrechner COPYRIGHT BY HACKL & CO, WIEN

3 FAHRTKOSTEN UND KFZ 143 Kleines PP Pendlerrechner COPYRIGHT BY HACKL & CO, WIEN

4 144 FAHRTKOSTEN UND KFZ Beispiel 2 Großes PP Erläuterung: Die kürzest mögliche Verbindung unter Verwendung von Massenverkehrsmitteln zumindest auf der halben Wegstrecke wäre die Park & Ride Variante. Da die Dauer für die Hinfahrt und für die Rückfahrt voneinander abweichen, ist die Wegstrecke mit der längeren Zeitdauer maßgeblich. Das ist im Beispiel die Hinfahrt mit 116 min. Diese 116 min liegen zwischen 60 min und 120 min, weshalb gem 2 Abs 1 Z 2 lit c VO ein Vergleich mit der sog. enfernungsabhängigen Höchstdauer statt zu finden hat. Diese beträgt 60 min + 37 min (1 min/km), somit insgesamt 97 Minuten. Da die Hinfahrt mit 116 min die entfernungsabhängige Höchstdauer von 97 min übersteigt, ist die Verwendung von Massenverkehrsmitteln im Beispiel unzumutbar großes Pendlerpauschale. Im Falle des großen Pendlerpauschales sind für dieses und für den Pendlereuro die Straßen-km maßgebend, die für diesen Zweck vom Pendlerrechner mit 30 km ermittelt wurden. Pendlerrechner COPYRIGHT BY HACKL & CO, WIEN

5 FAHRTKOSTEN UND KFZ 145 Beispiel 3 (wie Beispiel 2 jedoch Wohnadresse und Adresse Arbeitsort getauscht) Kleines PP Trotz ähnlicher Angaben abweichend von Beispiel 2, weil auf problematischer Wegstrecke KFZ-Nutzung fingiert wird. Pendlerrechner COPYRIGHT BY HACKL & CO, WIEN

6 146 FAHRTKOSTEN UND KFZ Kleines oder großes Pendlerpauschale in Abhängigkeit von Entfernung und Wegzeit mit Massenverkehrsmitteln: Großes Pendlerpauschale 120 Wegzeit in Minuten KEIN Pendlerpauschale Kleines Pendlerpauschale Entfernung in km Schlussfolgerungen: 1. In der überwiegenden Mehrzahl der Pendler-Fälle kommt "nur" ein kleines Pendlerpauschale in Frage, weil die Benutzung von Massenverkehrsmitteln zumindest auf der halben Wegstrecke zumutbar ist. Die entfernungsabhängige Höchstdauer, die sich aus 60 min + 1 min/km errechnet, ergibt in Relation zur Entfernung so hohe Werte, dass diese kaum durch die vom Pendlerrechner ermittelte Wegzeit überschritten wird, zb müsste die Wegzeit für nur 40 km länger als 100 min betragen. 2. Ein großes Pendlerpauschale kommt nur dann zu Zug, wenn die Fahrzeit bei Verwendung von Massenverkehrsmitteln länger als 120 Minuten dauert ODER der Arbeitsort näher als 60 km zum Wohnort, jedoch sehr entlegen liegt. Ob der Wohnort entlegen ist oder nicht spielt keine Rolle, weil bis vom Wohnort bis zum Massenverkehrsmittel bis zur halben Wegstrecke die Benutzung eines Kfz fingiert wird, wodurch die Wegzeit idr kürzer als die entfernungsabhängige Höchstdauer ausfällt. Über 60 km beträgt die entfernungsabhängige Höchstdauer bereits mehr als 120 min, sodass bei Wegstrecken über 60 km ausschließlich auf die 120-min-Grenze abzustellen ist. Schlussfolgerungen COPYRIGHT BY HACKL & CO, WIEN

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