Konzept Individuelles Entwicklungsprojekt für Schulleitende (INSL) 2017/2018

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1 Weiterbildung Konzept Individuelles Entwicklungsprojekt für Schulleitende (INSL) 2017/2018 Abteilung Schulleitung & Schulentwicklung WB PH Luzern weiterkommen.

2 PH Luzern Pädagogische Hochschule Luzern Weiterbildung Dr. Caroline Lanz Abteilungsleiterin Schulleitung & Schulentwicklung Tel PH Luzern Pädagogische Hochschule Luzern Weiterbildung Frohburgstrasse 3 Postfach Luzern T +41 (0) weiterbildung@phlu.ch Version 2 vom April 2016 Änderungen vorbehalten Konzept INSL / WB Seite 2 / 9

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 Das Wichtigste in Kürze... 4 Zielgruppe... 4 Zulassungsvoraussetzungen... 4 Ziele... 5 Aufbau der Weiterbildung... 5 Aktions- und Terminplan... 6 Anforderungen an ein Lern- und Entwicklungsprojekt... 7 Genehmigung der Vorhaben... 7 Kosten... 8 Anmeldung... 8 Gesamtleitung und Beratung... 8 Studienleitung... 8 Anhang 1: Gesetzliche Grundlagen Kanton Luzern... 9 Konzept INSL / WB Seite 3 / 9

4 Das Wichtigste in Kürze Das individuelle Entwicklungsprojekt für Schulleitende (INSL) ermöglicht Schulleiterinnen und Schulleitern ein Projekt zu realisieren, das von persönlichen Interessen ausgeht und für das Führen, Leiten und Entwickeln von Schulen bedeutsam ist. Der Fokus liegt dabei auf der Person bezogenem Lernen von Schulleitenden. Sie realisieren im Rahmen dieser Weiterbildung ein persönliches Lern- und Entwicklungsprojekt mit berufsfeldbezogener Relevanz. Auf der Grundlage einer biografischen Herleitung des persönlichen Führungsverständnisses und einer Analyse der aktuellen Berufssituation erarbeiten sich die Teilnehmenden mit professioneller Unterstützung persönliche Entwicklungsperspektiven und ein darauf bezogenes Lernprojekt, das sie während mindestens acht Wochen bearbeiten. In dieser Zeit sind die Teilnehmenden von sämtlichen Aufgaben an ihrer Schule entbunden. Die WB initiiert, moderiert und begleitet die Prozesse der Standortbestimmung, der Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven und der Planung, Durchführung und Auswertung des darauf bezogenen Lern- und Entwicklungsprojekts. Im Rahmen eines Kolloquiums präsentieren die Teilnehmenden ihre Projektergebnisse einem ausgewählten Publikum im Beisein der Studienleitung INSL. Das INSL gelangt jährlich zur Durchführung und ergänzt die bestehenden Angebote der Aus- und Weiterbildung von Schulleitenden, ersetzt diese jedoch nicht. Zielgruppe Die Weiterbildung richtet sich an Schulleitende des Kantons Luzern; sie steht jedoch auch Teilnehmenden aus anderen Kantonen offen. Es ist geradezu von Interesse, wenn sich interkantonal zusammengesetzte Gruppen zusammenfinden, um miteinander an persönlichen, beruflich relevanten Fragen zu arbeiten. Zulassungsvoraussetzungen Persönliche Voraussetzungen Um zum INSL zugelassen zu werden, wird eine durch den Kanton anerkannte Schulleitungsausbildung vorausgesetzt. Erstmalig kann das INSL fünf Jahre nach einer absolvierten Schulleitungsausbildung und nach fünf Jahren erfolgreicher Schulleitungstätigkeit besucht werden. In der Regel kann das INSL nicht später als fünf Jahre vor der Erfüllung des 65. Altersjahres beantragt werden. Ausnahmen sind mit der vorgesetzten Behörde und der zuständigen Fachstelle des Kantons abzusprechen. Zehn Jahre nach dem Besuch dieser Weiterbildung ist eine erneute Teilnahme möglich. Persönlich wichtige Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme am INSL sind hohe Eigeninitiative, die Bereitschaft, sich mit der eigenen Führungsbiografie und gegenwärtigen beruflichen Situation auseinanderzusetzen sowie darauf bezogene Perspektiven entwickeln zu wollen. Organisatorische Voraussetzungen An der Schule ist die Stellvertretung so zu regeln, dass die am INSL teilnehmende Schulleitungsperson mindestens acht Wochen während der Unterrichtszeit von der Schule fern bleiben kann. Der Arbeitgeber bestätigt gegenüber der Studienleitung, dass eine entsprechende Stellvertretungslösung gefunden werden konnte. Die Studienleitung unterstützt bei Bedarf die am INSL teilnehmende Person und ihre Schule bei der Suche nach einer funktionalen Stellvertretungslösung. Konzept INSL / WB Seite 4 / 9

5 Ziele Die Teilnehmenden haben ihre Führungsbiografie reflektiert und sich die damit verbundenen mentalen Modelle (Haltungen, Theorien usw.) bewusst gemacht, bezügliche ihrer aktuellen beruflichen Situation eine Standortbestimmung vorgenommen, auf der Grundlage ihrer biografischen und beruflichen Standortbestimmung Entwicklungsperspektiven erarbeitet, ein persönliches Lern- und Entwicklungsprojekt definiert, geplant, umgesetzt und ausgewertet, die Ergebnisse ihres Lern- und Entwicklungsprojekts interessierten Kreisen zur Diskussion gestellt sowie den eigenen Lern- und Entwicklungsprozess dokumentiert und reflektiert. Aufbau der Weiterbildung Das INSL umfasst fünf Phasen: die Organisation der Stellvertretung (Phase 1), die Planung (Phase 2), die Durchführung (Phase 3), die Nachbereitung (Phase 4) und die Sicherstellung des Transfers (Phase 5). Phase 1: Organisation der Stellvertretung Phase 2: Planung Phase 3: Durchführung Phase 4: Nachbereitung Phase 5: Sicherstellung des Transfers Vor der definitiven Anmeldung ist an der eigenen Schule die Stellvertretung zu regeln. Für das Lern- und Entwicklungsprojekt stehen im Kanton Luzern acht Wochen während der Unterrichtzeit zur Verfügung (September bis November); in dieser Zeit sind die Teilnehmenden von sämtlichen Verpflichtungen an ihrer Schule freizustellen. Das INSL startet mit einer Standortbestimmung im Frühjahr. Danach erfolgt die Planung des persönlichen Lern- und Entwicklungsprojekts individuell und in der Gruppe im Zeitraum von April bis Juni. Je nach Bedarf können individuelle Beratungen im Umfang von drei Sitzungen à eine Stunde in Anspruch genommen werden. Ende Juni erfolgt die Präsentation des geplanten Vorhabens in der Gruppe und dessen Genehmigung durch die Studienleitung. Von September bis November gelangt das persönliche Vorhaben im Umfang von acht Wochen während der Unterrichtszeit zur Durchführung. Nach Abschluss der Projektzeit findet ein erster Erfahrungsaustausch statt und werden die Präsentationen vorbereitet, die im Januar des folgenden Jahres einem ausgewählten Publikum vorgestellt werden. Auf der Grundlage der zuvor eingereichten schriftlichen Dokumentation findet ein persönliches Abschlussgespräch mit der Studienleitung statt. Schwerpunkt bildet der Transfer der persönlichen Ziele aus dem INSL in den Berufsalltag. Präsenz Mit der Anmeldung verpflichten sich alle Teilnehmenden, an allen Veranstaltungen teilzunehmen und sich für das INSL und dem damit verbunden Lern- und Entwicklungsprojekt im Rahmen ihres Pensums Zeit zu nehmen. Absenzen sind mit der Studienleitung im Voraus zu regeln. Bestandteil von INSL ist der Kurs Denkreise mit Zwischenhalt am Bielersee vom (vgl. Kurs Nr ). Konzept INSL / WB Seite 5 / 9

6 Versicherung Die Weiterbildung ist Teil der Arbeitszeit. Die Teilnehmenden sind für die Dauer des INSL, insbesondere auch in einem Betriebspraktikum bzw. in einem Projekt im Ausland, durch den Arbeitgeber im üblichen Rahmen versichert. Aktions- und Terminplan Termin Aktivität Zuständigkeit 7. September 2016, Uhr Informationsveranstaltung Studienleitung Bis März 2017 bis Ende Februar 2017 Anmeldephase (Die Anmeldung erfordert die Einwilligung des Arbeitgebers.) Stellvertretung einrichten Coaching WB nach Bedarf 24. März 2017 Anmeldeschluss TN 10. April April 2017 Standortbestimmung & Planung Beginn am 10. April um 10:30 Uhr Ende am 12. April um Uhr Teilnehmende (TN) mit Arbeitgeber / WB TN mit Arbeitgeber Studienleitung April Juli 2017 Projektplanung - individuell - mit Einzelberatung 10. Mai 2017 Moderierte Gruppenarbeit: Präsentation des Zwischenstands und Beratung ( Uhr) 21. Juni 2017 Präsentation der Planung ( Uhr) bis 7. Juli September 2017 Sept. bis Nov Genehmigung der Planung und der Weiterbildungsvereinbarung Denkreise mit Zwischenhalt am Bielersee Projektdurchführung, je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, mindestens 8 Wochen während der Unterrichtszeit 22. Nov Erste Auswertung und Vorbereitung der Präsentationen ( Uhr) 24. Januar 2018 Präsentation der Projektergebnisse und Abgabe der Dokumentation ( Uhr) März/April 2018 Abschlussgespräch nach individueller Vereinbarung TN Studienleitung Leitung Denkreise, TN INSL und weitere TN TN Gruppe / Studienleitung Gruppe und ausgewähltes Publikum sowie Studienleitung Anmerkung Anlässlich der Startveranstaltung vom April 2017 werden die späteren Termine mit den Teilnehmenden geprüft und bei Bedarf angepasst. Je nach Anzahl der Teilnehmenden kann die Planung noch Korrekturen erfordern. Die Denkreise mit Zwischenhalt am Bielersee ist gesetzter Bestandteil von INSL (siehe separate Ausschreibung Kurs Nr ). Konzept INSL / WB Seite 6 / 9

7 Anforderungen an ein Lern- und Entwicklungsprojekt Die individuell gestaltete Weiterbildung ermöglich die Bearbeitung eines Projekts, das von persönlichen Interessen ausgeht, für das Führen, Leiten und Entwickeln von Schulen relevant ist, neue Lernerfahrungen ermöglicht, einen ausgewiesenen Bezug zu den persönlichen, berufsbezogenen Entwicklungsperspektiven hat, der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin bewilligt hat, nach den Vorgaben der Studienleitung INSL geplant ist und von der Studienleitung INSL bewilligt worden ist. Beispiele für Lern- und Entwicklungsprojekte: Seitenwechsel über eine längere Zeit (Shadowing, Praktikum ausserhalb der Schule), Praxisforschung, Erkundungsstudie, Praktikum in der Bildungsverwaltung (bspw. in der DVS des Kantons Luzern), Mitwirkung in einem Forschungsprojekt, Mitarbeit an einer PH, Studienreise mit Schul- und Betriebsbesuchen, massgeschneiderte, persönliche Weiterbildungen mit einem Schwerpunktthema, Konzeptarbeit, Lernen durch Schreiben, eine Publikation verfassen usw. Sprachkurse können im Rahmen des INSL nicht besucht werden. Dafür gibt es spezielle Weiterbildungsprojekte und -gefässe. Es ist aber möglich, in einem anderen europäischen Sprachgebiet Schulen und/oder Unternehmungen zu besuchen. Ebenso ist es möglich in einem anderen europäischen Sprachgebiet sich zu führungsrelevanten Themen weiterzubilden, zum Beispiel in einer ausländischen Hochschule. Genehmigung der Vorhaben Die Studienleitung INSL begutachtet die eingereichten Projekte kriterienorientiert und genehmigt diese, sofern der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin vorgängig ihr Einverständnis zum Projektvorhaben gegeben hat (Das Genehmigungsverfahren muss die je kantonal unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Auflagen berücksichtigen). Im Zweifelsfall entscheidet die Studienleitung über die Annahme eines Projekts in Rücksprache mit der zuständigen kantonalen Verwaltung (bspw. DVS Kanton Luzern). Das persönlich gestaltete Lern- und Entwicklungsprojekt wird sowohl mit dem Arbeitgeber als auch mit der Studienleitung INSL schriftlich vereinbart. Nicht genehmigte Projekte können einmal überarbeitet werden; es steht den Projekteingebenden frei, statt das Projekt zu überarbeiten, ein neues Projekt einzureichen. Konzept INSL / WB Seite 7 / 9

8 Kosten Die Vollkosten für das INSL betragen Fr Schulleitende, die der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) des Kantons Luzern unterstellt sind, leisten einen Kurskostenbeitrag von Fr ; den Betrag von Fr übernimmt die DVS. Die Schulleitenden sind während des gesamten INSL im Rahmen ihres Pensums besoldet. Die Stellvertretungskosten werden vom Arbeitgeber bezahlt. Für alle anderen Teilnehmenden sind die Regelungen betreffend Kurskostenbeitrag und Stellvertretung mit ihrem Arbeitgeber (Gemeinde, Kanton) zu vereinbaren. Die gesamten Kosten während der individuellen Projektphase gehen vollumfänglich zu Lasten der Teilnehmenden. Anmeldung PH Luzern Weiterbildung z.h. Lara Fischer Frohburgstrasse 3, Postfach, 6002 Luzern Anmeldeschluss ist Freitag 24. März Die Weiterbildung gelangt in jedem Fall zur Durchführung. Gesamtleitung und Beratung PH Luzern Weiterbildung Dr. Caroline Lanz Abteilungsleiterin Schulleitung & Schulentwicklung Tel ; Studienleitung Veronika Baumgartner Psychologin lic. phil. Konzept INSL / WB Seite 8 / 9

9 Anhang 1: Gesetzliche Grundlagen Kanton Luzern Die Weiterbildungsverordnung des Bildungs- und Kulturdepartements des Kantons Luzern regelt u.a. die Teilnahmeberechtigung, die Finanzierung und die Rückerstattungspflicht für länger dauernde Weiterbildungen (siehe 4 Länger dauernde Vollzeitweiterbildung Eine mehr als drei Wochen dauernde Vollzeitweiterbildung wird in der Regel frühestens nach fünf Jahren Unterrichtstätigkeit und nicht später als fünf Jahre vor der Erfüllung des 65. Altersjahrs bewilligt. 13 Besoldungs- und Stellvertretungskosten Wer an Vollzeitkursen teilnimmt, ist im Umfang des aktuellen Unterrichtspensums besoldet. Die Kosten für Stellvertretungen, die durch den Besuch von Vollzeitkursen entstehen, werden vollumfänglich vom Kanton übernommen. 14 Rückerstattung Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitangeboten, die drei und mehr Unterrichtswochen beanspruchen, können vom Kanton verpflichtet werden, die Kurs- und die Stellvertretungskosten anteilsmässig zurückzubezahlen, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Kursbesuch aus dem luzernischen Schuldienst ausscheiden. Die Regelungen in den anderen Zentralschweizer Kantonen unterscheiden sich zum Teil deutlich. Teilnehmende anderer Kantone müssen mit den zuständigen Stellen die Bedingungen für eine Teilnahme am INSL aushandeln und vereinbaren. Konzept INSL / WB Seite 9 / 9

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