Aufzüge und Fahrtreppen. Oktober Vierteljährlicher Bericht über den aktuellen Stand der Vorschriften für Aufzüge

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1 Aufzüge und Fahrtreppen Vorschriften Ticker Oktober 2014 Vierteljährlicher Bericht über den aktuellen Stand der Vorschriften für Aufzüge

2 Liebe Mitglieder, der Nebel hat sich gelichtet, EN und EN wurden von CEN angenommen und die deutschen Sprachfassungen liegen auch vor. Eine Übergangszeit von 3 Jahren wurde den Herstellern von Aufzügen und Komponenten zugestanden, um sich frühzeitig auf die Änderungen einstellen und auch längerfristige Projekte planen zu können. Fragen zum Verständnis der Norminhalte können an den DAfA AK EN 81-20/50 gestellt werden, dessen Mitglieder regelmäßig miteinander kommunizieren und bereits eine große Anzahl an Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung von Türen gestellt haben. Vollständig Ruhe wird erst dann im Markt einkehren, wenn die Inhalte der überarbeiteten ssicherheitsverordnung zum Ende November 2014 vorliegen. Es besteht die Hoffnung, dass sich die Inhalte der Bundesratsvorlage (wir berichteten darüber) nicht mehr gravierend ändern und ab diesem Zeitpunkt auch Planungssicherheit für die Unternehmen besteht. Der FV AuF wird für Sie die endgültige Entscheidung aufbereiten und in einer am 26. Januar 2015 in Frankfurt stattfindenden Veranstaltung analysieren und mit Ihnen diskutieren. Ihr Günter Horny im Oktober 2014 Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 2

3 Relevanz Vorschrift Beginn der Europäische Richtlinien 95/16/EG Aufzugsrichtlinie Veröffentlicht /33/EU Aufzugsrichtlinie Veröffentlicht /216/EG Empfehlung der Europäischen Kommission Veröffentlicht - - Auf der Website der Kommission wurde ein Hinweis auf die EN aufgenommen. 2006/42/EG Maschinenrichtlinie Veröffentlicht Im Rahmen der Revision der Maschinenrichtlinie wurde auch die Abgrenzung zur Aufzugsrichtlinie neu geregelt: Aufzüge zum Transport von Personen mit Geschwindigkeiten über 0,15 m/s unterliegen der Aufzugsrichtlinie. 2004/108/EG EMV-Richtlinie Veröffentlicht Die Neufassung des EMV-Gesetzes, die die nationale Umsetzung der neuen europäischen EMV-Richtlinie 2004/108/EG darstellt, wurde am 29. Februar 2008 im Bundesgesetzblatt Nr. 6 veröffentlicht und hat mit Wirkung vom 01. März 2008 das EMVG von 1998 abgelöst. 2014/30/EU EMV-Richtlinie Veröffentlicht /95/EG Niederspannungsrichtlinie Veröffentlicht Die überarbeitete Niederspannungsrichtlinie wurde im Dezember 2006 veröffentlicht. Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen sind weiterhin ausgenommen, allerdings müssen die grundlegenden Anforderungen indirekt über die für Aufzüge mitgeltende Maschinenrichtlinie erfüllt werden. 2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie Veröffentlicht /125/EG EuP-Richtlinie Veröffentlicht Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 3

4 Relevanz Vorschrift Beginn der Nationale Gesetze und Verordnungen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt Veröffentlicht Die Änderungen gegenüber dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG von 2004 haben keine praktischen Auswirkungen für Aufzüge. Die neue Maschinenrichtlinie und die mit dieser geänderten Aufzugsrichtlinie werden durch die neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung 9. ProdSV) und die zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung 12. ProdSV) umgesetzt. BetrSichV (12/2008) ssicherheitsverordnung Veröffentlicht (November 2014) LASI-Leitfaden unter Adresse: noch 2 Monate BetrSichV (Novellierung) ssicherheitsverordnung noch 2 Monate (November 2014) LBO Landesbauordnungen Übersicht Stand Februar 2014 div. - Veröffentlicht im Internetauftritt des FV AuF ( LAR Leitungsanlagenrichtlinie Veröffentlicht div. Die neue Musterleitungsanlagenrichtlinie Fassung November 2006 ist bereits in ersten Bundesländern umgesetzt. Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 4

5 Relevanz Vorschrift Beginn der EnEV (04/2009) Energieeinsparverordnung Veröffentlicht Gemäß einer neuen Aussage der Fachkommission Bautechnik gibt es keine Verpflichtung für den Einsatz von gesteuerten Brandschutzklappen. Zur Überdruckprüfung des Gebäudes können Rauchabzugsöffnungen des Schachtes verschlossen werden. Zur Energieeinsparung sollten diese Einrichtungen dem Gebäudeerrichter empfohlen werden (siehe ergänzend Richtlinie VdS 2195 und VDMA/ZVEI- Leitfaden zum Einbau und von Einbau und von Anlagen zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr von Aufzugsschächten und Triebwerksräumen). Stellungnahmen der zugelassenen Überwachungsstellen (AK 2 "Aufzugsanlagen" im EK ZÜS) besagen, dass diese Klappen nicht als aufzugsfremde Einrichtungen im Schacht anzusehen sind. Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 5

6 Vorschrift Relevanz Datum der Anwendbarkeit 1) Anwendbarkeit 2) / Ablauf der Vermutungswirkung Europäische Normen (EN / EN ISO, TS, TR) EN 81-1: A3: 2009 EN 81-2: A EN 81-3: A1:2008 CEN/ TR 81-10: 2008 CEN/TS 81-11:2011 EN Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge Kleingüteraufzüge System der Normenreihe EN 81 Auslegungen zur EN 81-Normenreihe Aufzüge für den Personen-und Gütertransport (Beschaffenheit) nicht nicht Dezember Konsolidierung der Fassung 1998 mit den Amendments 1 bis 3. Ersetzt durch EN bzw. EN Veröffentlicht als DIN EN 81-1:2010 Dezember Konsolidierung der Fassung 1998 mit den Amendments 1 bis 3. Ersetzt durch EN bzw. EN Veröffentlicht als DIN EN 81-2:2010 Juli 2009 Zur formalen und technischen Berücksichtigung der neuen Maschinenrichtlinie wurde eine Änderung A1 durchgeführt und veröffentlicht. Veröffentlicht als DIN EN 81-3: Deutsche Fassung erscheint als DIN- Fachbericht CEN/TR (März 2009) - - Revision der Fassung aus Neue Interpretationen und Interpretationen zu EN und EN wurden aufgenommen. Veröffentlicht als DIN SPEC Veröffentlicht August 2014 Veröffentlicht als DIN EN 81-20:2014 Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 6

7 Vorschrift Relevanz Datum der Anwendbarkeit 1) Anwendbarkeit 2) / Ablauf der Vermutungswirkung EN 81-21: A1:2012 Neue Personenund Lastenaufzüge in bestehende Gebäude Veröffentlicht August 2012 Revision mit Anpassung der Referenzen an EN 81-1+A3 bzw. EN 81-2+A3 wurde durchgeführt. Keine Beschaffenheitsänderungen. Veröffentlicht als DIN EN 81-21:2012. Hierzu gibt es eine Korrektur aus 2013 für den Punkt 6.2 b). EN Schrägaufzüge Veröffentlicht Mai 2014 EN 81-28:2003 Fern-Notruf EN 81-31:2010 EN 81-40:2008 EN 81-41:2010 EN Betretbare Güteraufzüge Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn Vertikale Plattformaufzüge Aufzüge für den Personen-und Gütertransport (Prüfungen und Berechnungen) Juni 2003 Veröffentlicht als DIN EN 81-28:2003; Überarbeitung läuft April 2010 Veröffentlicht als DIN EN 81-31:2010 Oktober 2008 Veröffentlicht als DIN EN 81-40:2009 Dezember 2010 Arbeitsauftrag zur Revision wurde in der TC 10-Plenarsitzung im November 2011 vergeben. Veröffentlicht als DIN EN 81-41:2011 Veröffentlicht August 2014 Veröffentlicht als DIN EN 81-50:2014 Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 7

8 Vorschrift Relevanz Datum der Anwendbarkeit 1) Anwendbarkeit 2) / Ablauf der Vermutungswirkung EN 81-58:2003 Brandprüfung von Fahrschachttüren Juli 2003 Die Kommission unterstützt die Anwendung der EN auch für Aufzüge nach Maschinenrichtlinie. Eine Erweiterung des Anwendungsbereiches für Aufzüge nach Maschinenrichtlinie ist in Vorbereitung. Veröffentlicht als DIN EN 81-58:2003. DIN 18090:1997 und DIN 18091:1993 gelten weiterhin. EN 81-70: A1:2004 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Dezember 2004 Positionspapier zur und Anwendung der DIN EN wurde vom DAfA verabschiedet und kann abgerufen werden. Veröffentlicht als DIN EN 81-70:2005 Überarbeitung seit Juli EN 81-71: A Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörungen Dezember 2006 Veröffentlicht als DIN EN 81-71:2007 Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 8

9 Vorschrift Relevanz Datum der Anwendbarkeit 1) Anwendbarkeit 2) / Ablauf der Vermutungswirkung EN 81-72:2003 Feuerwehraufzüge Juli 2003 noch 11 Monate Veröffentlicht als DIN EN 81-72:2003 Nicht alle Feuerwehren akzeptieren die Anforderungen der EN und verlangen teilweise weiterhin besondere Ausführungen. Im Entwurf der neuen Muster- Hochhausrichtlinie sind abweichende bzw. zusätzliche Forderungen bzgl. der EN Die Kommission wurde darüber in Kenntnis gesetzt. FprEN Feuerwehraufzüge noch 5 Monate ( ) Schluss-Umfrage ab EN 81-73:2005 Verhalten von Aufzügen im Brandfall Veröffentlicht als DIN EN 81-73:2005. FprEN 81-73:2014 Verhalten von Aufzügen im Brandfall CEN-Umfrage bis CEN/TS 81-76:2011 Evakuierung von Personen mit Behinderungen nicht August Veröffentlicht als DIN CEN/TS bzw. DIN SPEC Veröffentlichung als EN in Vorbereitung. EN Verhalten von Aufzügen im Erdbebenfall November 2013 Veröffentlicht als DIN EN 81-77:2014 Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 9

10 Vorschrift Relevanz Datum der Anwendbarkeit 1) Anwendbarkeit 2) / Ablauf der Vermutungswirkung EN 81-80:2003 Erhöhung der Sicherheit von bestehenden Aufzügen nicht Dezember Veröffentlicht als DIN EN 81-80:2004. Hinweis auf die EN auf der Website der Europäische Kommission als Norm zur Umsetzung der Empfehlung 95/216/EG. CEN/TS 81-82:2008 Erhöhung der Zugänglichkeit von bestehenden Aufzügen nicht April Veröffentlicht als DIN CEN/TS 81-82:2008. Diese Technische Spezifikation enthält eine Checkliste zur Auswahl der wichtigsten behindertengerechten Einrichtungen nach EN EN Erhöhung der Zugänglichkeit von bestehenden Aufzügen Veröffentlicht August Veröffentlicht als DIN EN 81-82:2013 CEN/TS 81-83:2009 Checkliste zur Verbesserung der Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung nicht Oktober Veröffentlicht als DIN CEN/TS 81-83:2010 bzw. DIN SPEC 1120 EN 115-1: A1:2010 Fahrtreppen und Fahrsteige (PESSRAE) Juni 2010 Veröffentlicht als DIN EN 115-1:2010. Aufnahme programmierbarer elektronischer Steuerungen ähnlich PESSRAL (EN 81-1/2 Amendment 1). Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 10

11 Vorschrift Relevanz Datum der Anwendbarkeit 1) Anwendbarkeit 2) / Ablauf der Vermutungswirkung (EN 115-1: pra2) EN 115-2:2010 CEN/TR 115-3:2009 CEN/TS 115-4: 2014 EN 627:1995 Fahrtreppen und Fahrsteige Erhöhung der Sicherheit bestehender Fahrtreppen und Fahrsteige Fahrtreppen und Fahrsteige Fahrtreppen und Fahrsteige - Interpretationen Regeln für die Datenerfassung und Fernüberwachung von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen noch 15 Monate nicht nicht (Ende 2015) Zwecks Beseitigung redaktioneller Fehler, Einarbeitung von Erkenntnissen aus Interpretationsanfragen und Anforderungen an die Erbebenauslegung wird eine eingeschränkte Überarbeitung stattfinden. Beginn der Arbeiten im Oktober 2012 Juli Veröffentlicht als DIN EN 115-2:2010 November Tabellarische Vergleiche der alten und neuen Normfassungen ohne Amendments. Nur in englischer Sprache erschienen Veröffentlicht Januar Nationale Veröffentlichung als DIN CEN7TS (DIN SPEC ). Veröffentlicht August 1995 Veröffentlicht als DIN EN 627:1995 Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 11

12 Vorschrift Relevanz Datum der Anwendbarkeit 1) Anwendbarkeit 2) / Ablauf der Vermutungswirkung EN 12015:2005 EMV Störaussendung Veröffentlicht Dezember 2004 ( ) Vermutungswirkung Ablauf am EN 12015:2014 EMV Störaussendung EN 12016:2013 EMV Störfestigkeit EN :2002 EN 13015: A1:2008 EN : A1:2008 EN ISO 14798: 2013 EN ISO : 2012 Litzenseile für Aufzüge Regeln für Instandhaltungsanweisungen Symmetrische Seilschlösser Verfahren zur Risikobeurteilung und -minderung Energieeffizienz von Aufzügen und Fahrtreppen- Teil 1: Energiemessung und Konformität Veröffentlicht März 2014 Veröffentlicht als DIN EN 12015:2014 August 2013 Veröffentlicht als DIN EN 12016:2013 Oktober 2002 Veröffentlicht als DIN EN :2003 Juli 2008 Oktober 2008 Änderung A1 zur Anpassung an neue Maschinenrichtlinie; keine inhaltlichen Änderungen. Veröffentlicht als DIN EN 13015:2008 Änderung A1 zur Anpassung an neue Maschinenrichtlinie; keine technischen Änderungen. Veröffentlicht als DIN EN :2009 Veröffentlicht Januar Unveränderte Übernahme der ISO 14798:2012. DIN-Ausgabe erschienen im April Veröffentlicht Oktober DIN-Ausgabe erschienen im Januar 2013 Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 12

13 Vorschrift Relevanz Datum der Anwendbarkeit 1) Anwendbarkeit 2) / Ablauf der Vermutungswirkung (pren ISO ) Energieeffizienz von Aufzügen und Fahrtreppen- Teil 2: Energieberechnung und Klassifizierung von Aufzügen noch 3 Monate (Dezember2014) - Schluss-Umfrage von bis (FprEN ISO Energieeffizienz von Aufzügen und Fahrtreppen- Teil 3: Energieverbrauch und Klassifizierung von Fahrtreppen und Fahrsteigen noch 3 Monate (Dezember 2014) - Schluss-Umfrage von bis ) Verteilung der ratifizierten englischen Sprachfassung an die nationalen Normungsinstitute (Beginn der so genannten Übergangsfrist) 2) bei nicht en Dokumenten bei en Dokumenten gleichzeitig Anwendbarkeit Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 13

14 Relevanz Vorschrift (voraussichtliche Veröffentlichung) Beginn der Nationale Normen (DIN) und andere technische Regeln DIN :2010 DIN :2011 DIN :2013 TRBS -Allgemein TRBS 1121 (1. Neufassung) TRBS 1121 (2. Neufassung) Revision TRBS 1201 Teil 4 Barrierefreies Bauen Öffentlich zugängliche Gebäude Barrierefreies Bauen - Wohnungen Technische Regeln unter BetrSichV Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen Technische Regel für die Prüfungen von Aufzugsanlagen Veröffentlicht Oktober 2010 ersetzt DIN Veröffentlicht September 2011 ersetzt DIN , DIN , DIN , DIN () div. div. Unter der ssicherheitsverordnung wird ein neues gefährdungsorientiertes Regelwerk erarbeitet. Die veröffentlichten TRBSen können von herunter geladen werden. Veröffentlicht Anpassung an Amendment 3 wurde vorgenommen. Handlungsanleitung und die TRBS sind im Online-Dienst des FV AuF einsehbar Redaktionelle Klarstellung bezüglich SAFÜ.Aufnahme einer Tabelle für ten von Umlaufaufzügen. Veröffentlicht Ablösung TRA 102 Anpassung bzgl. elektrischer Prüfungen am Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 14

15 Relevanz Vorschrift (voraussichtliche Veröffentlichung) Beginn der TRBS 1203 Teil 4 TRBS 2181 TRBS 3121 Technische Regel für die "Befähigte Person für fördertechnische Einrichtungen" Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln Technische Regeln für den von Aufzügen Arbeiten ruhen bis zur Veröffentlichung der neuen BetrSichV Veröffentlicht Ablösung der TRA 106 Veröffentlicht Ablösung der TRA 007 Eine grüne Ampel wird etwa 24 Monate vor einem voraussichtlichen Termin gesetzt. Sie weist rechtzeitig auf kommende Veränderungen hin. Der zu diesem Zeitpunkt entstehende terminliche Druck kann sich für die einzelnen betroffenen Kreise abhängig von deren Planungsschritten stark unterschiedlich bemerkbar machen. An vorderster Front dürfte hier die Zuliefererindustrie betroffen sein. Eine gelbe Ampel steht für die nächste Eskalationsphase etwa 12 Monate vor einem voraussichtlichen Termin. Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 15

16 Etwa 6 Monate vor einem wichtigen Termin erscheint die rote Ampel. Spätestens hier sollten sich alle betroffenen Kreise mit der anstehenden veränderten Situation vertraut sein. Vorschriftenticker Oktober 2014 Seite 16

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