Bonner Examenskurs 2015/2016 Modul Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Michael Beurskens
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1 Bonner Examenskurs 2015/2016 Modul Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Michael Beurskens 20. Oktober, 20. Oktober, 1. Entstehung von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen ( 311 BGB, 145 ff. BGB), Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse ( 311 Abs. 2 BGB), Gefälligkeitsverhältnisse Wie kommen Verträge zustande? Wie sind invitatio ad offerendum und Antrag ( 145 BGB) in Selbstbedienungsfällen abzugrenzen? Welche Probleme stellen sich beim Vertragsschluss auf ebay? Wie ist die Rechtslage bei Bedingung und Befristung bei Veränderungen im Schwebezustand? Was ist eine (schuldrechtliche) Rückbeziehung? Welche Folgen haben schlichte Gefälligkeiten, Gefälligkeitsverhältnisse und unentgeltliche Verträge (Gefälligkeitsverträge)? Inwieweit gibt es in diesem Rahmen (konkludente) Haftungsausschlüsse? In welchem Umfang folgen aus 311 Abs. 2 BGB Schadensersatzansprüche bei grundlosem Abbruch von Vertragsverhandlungen? Inwieweit konkurriert 311 Abs. 2 BGB mit 122 BGB und 179 BGB? Woran erkennt man AGB in der Klausur? Was gilt bei kollidierenden AGB sowie bei Totaldissens und teilweisem (offenem oder verdecktem) Dissens? Wie erfolgt die Einbeziehung gegenüber Nicht Unternehmern? Welche Regeln gelten im Arbeitsrecht? 21. Oktober, 27. Oktober, 2. Willenserklärungen, Abgabe und Zugang, bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung, Irrtümer, Täuschung und Drohung In welchen Klausurfällen spielen fehlender Handlungswille und fehlendes Erklärungsbewusstsein eine Rolle? Unter welchen Umständen hat Schweigen eine rechtliche Bedeutung? Welche Voraussetzungen hat ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben? Welche Rolle spielt 241a BGB? Führt 241a Abs. 2 BGB zu einem gesetzlichen Eigentumserwerb? Wie formuliert man am Besten bei der Auslegung von Willenserklärungen ( 133, 157 BGB)? Wie geht man mit einer falsa demonstratio (insb. bei formbedürftigen Geschäften) um?
2 2 27. Oktober, In welchem Verhältnis stehen die Regelungen zu den bewussten Willensmängeln ( BGB) zueinander? Welche Bedeutung haben sie in der Klausur? Welche Besonderheiten sind bei der Anfechtungserklärung zu beachten? Wie grenze ich Erklärungs und Inhaltsirrtum voneinander ab? Wie verhalten sich Eigenschaftsirrtümer zum Gewährleistungsrecht? Wie gehe ich mit beiderseitigen Motivirrtümern um? Wie behandle ich Kalkulationsirrtümer? Was gilt bei Übermittlungsproblemen im Internet, insb. Softwareproblemen bei Onlineshops? Was versteht man unter Zugang? Welche Folgen hat 151 BGB? Hat dies auch Konsequenzen für die Auslegung und die Anfechtung? Wie leitet man die Rechtsfolgen bei Zugangsvereitelung bzw. Zugangsstörungen her? Welche Rolle spielt insoweit die cic? 28. Oktober, 3. November, 3. November, 3. Nichtigkeitsgründe (insb. Form, 125 BGB, Gesetzesverstoß, 134 BGB, Sittenwidrigkeit, 138 BGB), Geschäftsfähigkeit, AGB Inhaltskontrolle Was ist der Unterschied zwischen 105 BGB und 131 BGB? Was sind die Auswirkungen von 105a BGB auf schuldrechtlicher und dinglicher Ebene? Welche Folgen hat fehlende Geschäftsfähigkeit im Bereicherungs und Deliktsrecht? Was ist der Unterschied zwischen der Einwilligung nach 107 BGB und der Genehmigung nach 108 BGB? Inwieweit ist 111 BGB um Erwägungen aus 180 BGB zu ergänzen? Welche Probleme stellen sich bei Geschenken der Eltern? Was ist die Gesamtbetrachtungslehre? Welchen Umfang und welche Grenzen haben 110 BGB sowie 112, 113 BGB? Welche Fallgruppen von 138 BGB sollte man kennen? Insbesondere: Was gilt bei Verwandten und Ehegattenbürgschaften, Knebelung, Übersicherung, etc.? Welche Probleme des Wuchertatbestandes ( 138 Abs. 2 BGB) sollen die wucherähnlichen Geschäfte ( 138 Abs. 1 BGB) lösen? Was sind Verbotsgesetze ( 134 BGB)? Welche Auswirkungen hat dies auf eine etwaige GoA und Ansprüche aus 812 ff. BGB? Wie wirken relative Verfügungsverbote ( BGB)? Was sind demgegenüber absolute gesetzliche Verfügungsverbote? Welche Wirkungen haben diese? Welche Bedeutung hat 137 BGB? Was muss ich über Umdeutung ( 140 BGB) und Bestätigung ( 141 BGB) wissen? Wie werden AGB ausgelegt? Woran erkennt man eine Klausel ( blue pencil test ) inwieweit zwingt das Verbot geltungserhaltender Reduktion zur Zusammenfassung von Klauseln (bzw. zur Aufspaltung)? Wie erfolgt die Inhaltskontrolle von AGB? Wie verhält sich das Verbot überraschender Klauseln ( 305c Abs. 1 BGB) zum Transparenzgebot ( 307 Abs. 1 S. 2 BGB)? Inwieweit sind die 308, 309 BGB auch gegenüber Unternehmern zu berücksichtigen?
3 3 4. November, 10. November, 10. November, 4. Stellvertretung ( 164 BGB), mittelbare Stellvertretung/Kommission, Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht, Rechtsschein im BGB AT und Schuldrecht AT Unter welchen Umständen ist Stellvertretung ausgeschlossen? Woran erkennt man Vertretung in Abgrenzung zu Botenschaft und Eigengeschäften? Hat ein Geschäft für den, den es angeht nur dingliche oder auch schuldrechtliche Relevanz? Was gilt bei Handeln unter fremdem Namen? Welche Besonderheiten gelten für die Prozessvollmacht und die Vollmachten im Handelsrecht? Welche gesetzlichen Rechtsscheinstatbestände gibt es? Welche Besonderheiten sind bei einseitigen Rechtsgeschäften zu beachten? Was ist die Rechtsnatur der Kundgebung der Vollmacht? Wie kann man eine Kundgebung beseitigen? Was sind Anscheins und Duldungsvollmacht? Inwieweit kann eine ausgeübte (Innen )Vollmacht angefochten werden? Nach welchen Grundsätzen und in welchem Umfang erfolgt eine Wissenszurechnung? Wie wird ein Missbrauch der Vertretungsmacht behandelt? Warum ist dies insbesondere bei Prokura und Handlungsvollmacht relevant? Welche Konstellationen von 181 BGB sollte man kennen? Was gilt bei Vertretung ohne Vertretungsmacht? Wie verhält sich 179 BGB zur culpa in contrahendo? Was bedeutet es, wenn im Rahmen von 179 BGB Erfüllung gewählt wird? Inwieweit wird der Vertreter im Rahmen von 179 BGB durch Schutzpflichten und Anfechtungsrechte geschützt? Unter welchen Umständen kommt eine Haftung des Vertreters aus 280 Abs. 1, 311 Abs. 3 S. 1, 241 Abs. 2 BGB in Betracht? Was gilt beim Boten ohne Botenmacht? Gibt es einen Unterschied zwischen bewusstem Abweichen vom Auftrag und unbewussten Abweichungen? Welche wichtigen Rechtsscheinstatbestände gibt es im BGB AT und Schuldrecht AT (Quittung, Vertragsurkunde, Abtretungsurkunde, etc.)? In welchem Umfang wird guter Glaube im Schuldrecht berücksichtigt? Welche Rolle spielt 808 BGB (Sparbuch)? 11. November,
4 4 17. November, 17. November, 5. Inhalt von Leistungspflichten: Haupt und Nebenleistungspflichten; Leistungsbestimmungsrechte und Wahlschuld; Leistungsort und Leistungszeit, Abgrenzung zu Rücksichtsnahmepflichten, Verhältnis von Erfüllung und Nacherfüllung; Zurückbehaltungsrechte und Einrede des nicht erfüllten Vertrages; Verjährung Wofür ist die Unterscheidung von Leistungspflichten in Hauptleistungspflichten und Nebenleistungspflichten relevant? Welche Hauptleistungspflichten gibt es im Kaufvertrag? Welche Regelungen gibt es im Kaufrecht zu Kosten etc.? Was sind Leistungsbestimmungsrechte ( 315 ff. BGB)? Was ist eine Wahlschuld ( BGB)? Wie grenzt man Stück, Vorrats und Gattungsschuld ab, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde? Welche Folgen hat dies im Rahmen der Nacherfüllung? Welche Bedeutung hat 300 Abs. 2 BGB neben 243 Abs. 2 BGB? Wie prüft man den Leistungsort? Wo ist der Leistungsort bei Rücktritt und Nacherfüllung? Hat der Leistungsort nach BGB auch Auswirkungen auf die prozessuale Zuständigkeit? Welche besondere Bedeutung hat 270 BGB? Handelt es sich bei der Geldschuld um eine Bringschuld oder um eine qualifizierte Schickschuld? Was ist die Leistungszeit und was besagt 271a BGB? Welche Bedeutung haben die Zinssätze nach 246, 247 BGB und wie verhalten sie sich zu 288 BGB? Welche Bedeutung und welche Folgen hat das Zurückbehaltungsrecht nach 273, 274 BGB? Worin unterscheiden sich diese Wirkungen von 320, 321 BGB? Ist 273 BGB auch im Sachenrecht anwendbar? Welchen Inhalt haben Schutzpflichten? Welche Folgen hat die Verletzung von Schutzpflichten? Wann hat eine Schutzpflichtverletzung Auswirkungen auf den Anspruch auf die Erfüllung von Leistungspflichten? Welche Fallgruppen von 242 BGB sollte man kennen und wie prüft man diese in der Klausur? Wie prüft man Verjährung in der Klausur? Welche Hemmungs und Neubeginnstatbestände muss man kennen? 18. November,
5 5 24. November, 24. November, 6. Untergang von Leistungspflichten: Erfüllung und Surrogate, Aufrechnung, Unmöglichkeit, Rücktritt, Kündigung, Störung der Geschäftsgrundlage, verbraucherrechtlicher Widerruf ( 355 BGB) Was ist Erfüllung ( 362 Abs. 1 BGB)? Was sind Leistung an Erfüllung statt und Leistung erfüllungshalber ( 364 BGB)? Was ist eine Ersetzungsbefugnis? Was ist eine Hinterlegung? Inwieweit ist ein Selbsthilfeverkauf möglich? Welche Besonderheiten gelten im HGB? Wie wirkt eine Aufrechnung ( 389 BGB) und welche Voraussetzungen hat sie? Insbesondere: Was ist bei einer Prozessaufrechnung zu beachten? Welcher Zusammenhang besteht zwischen Schadensersatzverlangen und Leistungspflicht? Gibt es Besonderheiten im HGB? Was ist subjektive Unmöglichkeit ( 275 Abs. 1 BGB) und wie grenzt sie sich von der bloßen Unzumutbarkeit ab? Was ist wirtschaftliche Unmöglichkeit? Welche Rolle spielt die Störung der Geschäftsgrundlage ( 313 BGB) im Übrigen? Welche Auswirkungen hat die Unmöglichkeit auf die Gegenleistung ( 326 BGB)? Welche Rolle spielt ein stellvertretendes Commodum ( 285 BGB)? Welche Auswirkungen hat der Annahmeverzug ( 293 ff. BGB) auf die Gegenleistungspflicht? Warum ist der Annahmeverzug keine Pflicht sondern nur eine Obliegenheitsverletzung? Wodurch wird der Annahmeverzug begründet? Welche Voraussetzungen und Folgen hat der Rücktritt ( 346 Abs. 1 BGB)? Welche Folgen hat eine Kündigung? Welche Bedeutung hat die Regelung des 314 BGB? Worin besteht der Unterschied zu Rücktritt und Anfechtung? Warum ist der Erlass ein Vertrag ( 397 BGB)? Ist auch ein einseitiger Verzicht möglich? Was ist der Unterschied zu einem Aufhebungsvertrag? Welche Bedeutung hat ein negatives Schuldanerkenntnis? Was ist Konfusion? Unter welchen Voraussetzungen kann ein Verbraucher einen Vertrag widerrufen? Gelten für die Widerrufserklärung besondere Formvorgaben? Wie erfolgt die Rückabwicklung im Fall eines Widerrufs? Was sind verbundene und zusammenhängende Verträge? 25. November 2015, 8:30 10:15 Uhr
6 6 1. Dezember, 1. Dezember, 7. Folgen von Pflichtverletzungen: Allgemeines Leistungsstörungsrecht und kaufrechtliche Gewährleistung, Vertretenmüssen, Verzögerungsschaden, Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung Wie baut man die Prüfung von 280 ff. BGB bzw. 323 ff. BGB im kauf bzw. werkvertraglichen Gewährleistungsrecht auf? Welche Modifikationen sind dabei zu beachten? Insbesondere: Was kann im Wege der Nacherfüllung verlangt werden (Schadensermittlungskosten, Ein und Ausbaukosten)? Wie verhält sich 439 Abs. 3 BGB zur Schadensersatzhaftung 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB? In welchem Umfang finden 280 ff. BGB im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse (insb. 812 ff., 987 ff. BGB) Anwendung? Welche Rolle spielt 292 BGB? Wie prüft man eine Pflichtverletzung? Wie grenzt man im Rahmen von Rücksichtsnahmepflichten ( 241 Abs. 2 BGB) Pflichtverletzung und Vertretenmüssen (insb. Fahrlässigkeit, 276 Abs. 2 BGB) voneinander ab? Was ist ein Verzögerungsschaden? Wodurch tritt Schuldnerverzug ein? Wie behandelt man Nutzungsausfallschäden? Wie grenzt man Schadensersatz statt und neben der Leistung voneinander ab? Was setzt eine Fristsetzung im Sinne von 281 BGB voraus? Was setzt 282 BGB voraus? Was ist Schadensersatz statt der ganzen Leistung? Wie stehen 280 Abs. 1 S. 2 BGB und 286 Abs. 4 BGB zueinander? Warum ist Vertretenmüssen nicht Verschulden? Wann spielt Vertretenmüssen im Rahmen des Rücktritts ( 323 BGB) eine Rolle? In welchem Umfang werden Verschulden und Pflichtverletzungen nach 278 BGB zugerechnet? Wie verhält sich 31 BGB zu 278 BGB? Welche Auswirkungen hat der Schuldnerverzug auf die Haftung des Schuldners? Welche Folgen hat der Schuldnerverzug außerhalb des Schadensersatzanspruchs ( 280 BGB)? Welche Besonderheiten bestehen für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind? 2. Dezember 2015, 8:30 10:15 Uhr
7 7 8. Dezember, 8. Dezember, 8. Schadensrecht: Schadenszurechnung, Formen des Schadensersatzes, Vertrag zugunsten Dritter, Schuldverhältnisse mit Schutzwirkung für Dritte, Sachwalterhaftung, Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern, Drittschadensliquidation, Haftungsschaden, Mitverschulden, gestörte Gesamtschuld, Abgrenzung statt und neben der Leistung Was ist ein Schaden muss sich dieser auf das Vermögen beziehen? Was besagt die Differenzhypothese? Was sind das Bereicherungsverbot und der Grundsatz der Totalreparation? Wie wirken sie sich aus? Nach welchen Regeln erfolgt eine Schadenszurechnung? Welche Rolle spielen Adäquanztheorie und Schutzzweck der Norm? Was bedeutet Naturalrestitution und wie grenzt man diese von der Beseitigung (z.b. 12 BGB, 861 BGB, 1004 BGB) ab? Was ist der Unterschied zwischen 249 Abs. 2 BGB und 251 BGB? Wie verhalten sich diese Regelungen zueinander? Inwieweit ist die Unterscheidung zwischen immateriellen und materiellen Schäden wichtig? Was ist eine gestörte Gesamtschuld und wie baue ich sie in der Klausur auf? Welche Bedeutung hat 255 BGB? Inwieweit können fremde Schäden geltend gemacht werden? Was sind Haftungsschäden und was ist eine Drittschadensliquidation? Was ist Aufwendungsersatz? Inwieweit finden die Regeln des Schadensersatzrechts entsprechende Anwendung auf den Aufwendungsersatz? Welche Bedeutung haben 256, 257 BGB? Inwieweit können Aufwendungen bei der Schadensermittlung berücksichtigt werden? Was meint 284 BGB damit, dass Aufwendungsersatz an Stelle des Schadensersatzes statt der Leistung gewährt wird? 9. Dezember 2015, 8:30 10:15 Uhr 15. Dezember, 15. Dezember, 9. Tausch, Verbrauchsgüterkauf, Werklieferungsvertrag, Unternehmerregress, Rügeobliegenheit nach 377 Abs. 1 HGB, Ratenlieferungsverträge Welche Besonderheiten sind bei Tausch und Übereignung einer Sache an Erfüllung statt zu beachten? Worum geht es bei Differenz und Surrogationstheorie? Welche Besonderheiten gelten für Verbrauchsgüterkaufverträge, insb. für Leistungszeit, Gefahrübergang, Ein und Ausbaukosten sowie Rücktritt? Welche Bedeutung hat die Beweislastumkehr des 476 BGB? Welche Besonderheiten gelten für Schadensersatzansprüche? Was ist ein Werklieferungsvertrag? In welchem Umfang finden dabei werkvertragliche Regelungen (und welche) Anwendung? Was ist der Unternehmerregress nach 478 f. BGB? Inwieweit wird dabei das Kaufrecht modifiziert? Welche Rolle spielt dabei 377 BGB? Welche anderen Regelungen aus dem Handelskauf sollte man kennen?
8 8 16. Dezember,
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