Bonner Examenskurs 2015/2016 Modul Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Michael Beurskens

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bonner Examenskurs 2015/2016 Modul Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Michael Beurskens"

Transkript

1 Bonner Examenskurs 2015/2016 Modul Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Michael Beurskens 20. Oktober, 20. Oktober, 1. Entstehung von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen ( 311 BGB, 145 ff. BGB), Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse ( 311 Abs. 2 BGB), Gefälligkeitsverhältnisse Wie kommen Verträge zustande? Wie sind invitatio ad offerendum und Antrag ( 145 BGB) in Selbstbedienungsfällen abzugrenzen? Welche Probleme stellen sich beim Vertragsschluss auf ebay? Wie ist die Rechtslage bei Bedingung und Befristung bei Veränderungen im Schwebezustand? Was ist eine (schuldrechtliche) Rückbeziehung? Welche Folgen haben schlichte Gefälligkeiten, Gefälligkeitsverhältnisse und unentgeltliche Verträge (Gefälligkeitsverträge)? Inwieweit gibt es in diesem Rahmen (konkludente) Haftungsausschlüsse? In welchem Umfang folgen aus 311 Abs. 2 BGB Schadensersatzansprüche bei grundlosem Abbruch von Vertragsverhandlungen? Inwieweit konkurriert 311 Abs. 2 BGB mit 122 BGB und 179 BGB? Woran erkennt man AGB in der Klausur? Was gilt bei kollidierenden AGB sowie bei Totaldissens und teilweisem (offenem oder verdecktem) Dissens? Wie erfolgt die Einbeziehung gegenüber Nicht Unternehmern? Welche Regeln gelten im Arbeitsrecht? 21. Oktober, 27. Oktober, 2. Willenserklärungen, Abgabe und Zugang, bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung, Irrtümer, Täuschung und Drohung In welchen Klausurfällen spielen fehlender Handlungswille und fehlendes Erklärungsbewusstsein eine Rolle? Unter welchen Umständen hat Schweigen eine rechtliche Bedeutung? Welche Voraussetzungen hat ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben? Welche Rolle spielt 241a BGB? Führt 241a Abs. 2 BGB zu einem gesetzlichen Eigentumserwerb? Wie formuliert man am Besten bei der Auslegung von Willenserklärungen ( 133, 157 BGB)? Wie geht man mit einer falsa demonstratio (insb. bei formbedürftigen Geschäften) um?

2 2 27. Oktober, In welchem Verhältnis stehen die Regelungen zu den bewussten Willensmängeln ( BGB) zueinander? Welche Bedeutung haben sie in der Klausur? Welche Besonderheiten sind bei der Anfechtungserklärung zu beachten? Wie grenze ich Erklärungs und Inhaltsirrtum voneinander ab? Wie verhalten sich Eigenschaftsirrtümer zum Gewährleistungsrecht? Wie gehe ich mit beiderseitigen Motivirrtümern um? Wie behandle ich Kalkulationsirrtümer? Was gilt bei Übermittlungsproblemen im Internet, insb. Softwareproblemen bei Onlineshops? Was versteht man unter Zugang? Welche Folgen hat 151 BGB? Hat dies auch Konsequenzen für die Auslegung und die Anfechtung? Wie leitet man die Rechtsfolgen bei Zugangsvereitelung bzw. Zugangsstörungen her? Welche Rolle spielt insoweit die cic? 28. Oktober, 3. November, 3. November, 3. Nichtigkeitsgründe (insb. Form, 125 BGB, Gesetzesverstoß, 134 BGB, Sittenwidrigkeit, 138 BGB), Geschäftsfähigkeit, AGB Inhaltskontrolle Was ist der Unterschied zwischen 105 BGB und 131 BGB? Was sind die Auswirkungen von 105a BGB auf schuldrechtlicher und dinglicher Ebene? Welche Folgen hat fehlende Geschäftsfähigkeit im Bereicherungs und Deliktsrecht? Was ist der Unterschied zwischen der Einwilligung nach 107 BGB und der Genehmigung nach 108 BGB? Inwieweit ist 111 BGB um Erwägungen aus 180 BGB zu ergänzen? Welche Probleme stellen sich bei Geschenken der Eltern? Was ist die Gesamtbetrachtungslehre? Welchen Umfang und welche Grenzen haben 110 BGB sowie 112, 113 BGB? Welche Fallgruppen von 138 BGB sollte man kennen? Insbesondere: Was gilt bei Verwandten und Ehegattenbürgschaften, Knebelung, Übersicherung, etc.? Welche Probleme des Wuchertatbestandes ( 138 Abs. 2 BGB) sollen die wucherähnlichen Geschäfte ( 138 Abs. 1 BGB) lösen? Was sind Verbotsgesetze ( 134 BGB)? Welche Auswirkungen hat dies auf eine etwaige GoA und Ansprüche aus 812 ff. BGB? Wie wirken relative Verfügungsverbote ( BGB)? Was sind demgegenüber absolute gesetzliche Verfügungsverbote? Welche Wirkungen haben diese? Welche Bedeutung hat 137 BGB? Was muss ich über Umdeutung ( 140 BGB) und Bestätigung ( 141 BGB) wissen? Wie werden AGB ausgelegt? Woran erkennt man eine Klausel ( blue pencil test ) inwieweit zwingt das Verbot geltungserhaltender Reduktion zur Zusammenfassung von Klauseln (bzw. zur Aufspaltung)? Wie erfolgt die Inhaltskontrolle von AGB? Wie verhält sich das Verbot überraschender Klauseln ( 305c Abs. 1 BGB) zum Transparenzgebot ( 307 Abs. 1 S. 2 BGB)? Inwieweit sind die 308, 309 BGB auch gegenüber Unternehmern zu berücksichtigen?

3 3 4. November, 10. November, 10. November, 4. Stellvertretung ( 164 BGB), mittelbare Stellvertretung/Kommission, Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht, Rechtsschein im BGB AT und Schuldrecht AT Unter welchen Umständen ist Stellvertretung ausgeschlossen? Woran erkennt man Vertretung in Abgrenzung zu Botenschaft und Eigengeschäften? Hat ein Geschäft für den, den es angeht nur dingliche oder auch schuldrechtliche Relevanz? Was gilt bei Handeln unter fremdem Namen? Welche Besonderheiten gelten für die Prozessvollmacht und die Vollmachten im Handelsrecht? Welche gesetzlichen Rechtsscheinstatbestände gibt es? Welche Besonderheiten sind bei einseitigen Rechtsgeschäften zu beachten? Was ist die Rechtsnatur der Kundgebung der Vollmacht? Wie kann man eine Kundgebung beseitigen? Was sind Anscheins und Duldungsvollmacht? Inwieweit kann eine ausgeübte (Innen )Vollmacht angefochten werden? Nach welchen Grundsätzen und in welchem Umfang erfolgt eine Wissenszurechnung? Wie wird ein Missbrauch der Vertretungsmacht behandelt? Warum ist dies insbesondere bei Prokura und Handlungsvollmacht relevant? Welche Konstellationen von 181 BGB sollte man kennen? Was gilt bei Vertretung ohne Vertretungsmacht? Wie verhält sich 179 BGB zur culpa in contrahendo? Was bedeutet es, wenn im Rahmen von 179 BGB Erfüllung gewählt wird? Inwieweit wird der Vertreter im Rahmen von 179 BGB durch Schutzpflichten und Anfechtungsrechte geschützt? Unter welchen Umständen kommt eine Haftung des Vertreters aus 280 Abs. 1, 311 Abs. 3 S. 1, 241 Abs. 2 BGB in Betracht? Was gilt beim Boten ohne Botenmacht? Gibt es einen Unterschied zwischen bewusstem Abweichen vom Auftrag und unbewussten Abweichungen? Welche wichtigen Rechtsscheinstatbestände gibt es im BGB AT und Schuldrecht AT (Quittung, Vertragsurkunde, Abtretungsurkunde, etc.)? In welchem Umfang wird guter Glaube im Schuldrecht berücksichtigt? Welche Rolle spielt 808 BGB (Sparbuch)? 11. November,

4 4 17. November, 17. November, 5. Inhalt von Leistungspflichten: Haupt und Nebenleistungspflichten; Leistungsbestimmungsrechte und Wahlschuld; Leistungsort und Leistungszeit, Abgrenzung zu Rücksichtsnahmepflichten, Verhältnis von Erfüllung und Nacherfüllung; Zurückbehaltungsrechte und Einrede des nicht erfüllten Vertrages; Verjährung Wofür ist die Unterscheidung von Leistungspflichten in Hauptleistungspflichten und Nebenleistungspflichten relevant? Welche Hauptleistungspflichten gibt es im Kaufvertrag? Welche Regelungen gibt es im Kaufrecht zu Kosten etc.? Was sind Leistungsbestimmungsrechte ( 315 ff. BGB)? Was ist eine Wahlschuld ( BGB)? Wie grenzt man Stück, Vorrats und Gattungsschuld ab, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde? Welche Folgen hat dies im Rahmen der Nacherfüllung? Welche Bedeutung hat 300 Abs. 2 BGB neben 243 Abs. 2 BGB? Wie prüft man den Leistungsort? Wo ist der Leistungsort bei Rücktritt und Nacherfüllung? Hat der Leistungsort nach BGB auch Auswirkungen auf die prozessuale Zuständigkeit? Welche besondere Bedeutung hat 270 BGB? Handelt es sich bei der Geldschuld um eine Bringschuld oder um eine qualifizierte Schickschuld? Was ist die Leistungszeit und was besagt 271a BGB? Welche Bedeutung haben die Zinssätze nach 246, 247 BGB und wie verhalten sie sich zu 288 BGB? Welche Bedeutung und welche Folgen hat das Zurückbehaltungsrecht nach 273, 274 BGB? Worin unterscheiden sich diese Wirkungen von 320, 321 BGB? Ist 273 BGB auch im Sachenrecht anwendbar? Welchen Inhalt haben Schutzpflichten? Welche Folgen hat die Verletzung von Schutzpflichten? Wann hat eine Schutzpflichtverletzung Auswirkungen auf den Anspruch auf die Erfüllung von Leistungspflichten? Welche Fallgruppen von 242 BGB sollte man kennen und wie prüft man diese in der Klausur? Wie prüft man Verjährung in der Klausur? Welche Hemmungs und Neubeginnstatbestände muss man kennen? 18. November,

5 5 24. November, 24. November, 6. Untergang von Leistungspflichten: Erfüllung und Surrogate, Aufrechnung, Unmöglichkeit, Rücktritt, Kündigung, Störung der Geschäftsgrundlage, verbraucherrechtlicher Widerruf ( 355 BGB) Was ist Erfüllung ( 362 Abs. 1 BGB)? Was sind Leistung an Erfüllung statt und Leistung erfüllungshalber ( 364 BGB)? Was ist eine Ersetzungsbefugnis? Was ist eine Hinterlegung? Inwieweit ist ein Selbsthilfeverkauf möglich? Welche Besonderheiten gelten im HGB? Wie wirkt eine Aufrechnung ( 389 BGB) und welche Voraussetzungen hat sie? Insbesondere: Was ist bei einer Prozessaufrechnung zu beachten? Welcher Zusammenhang besteht zwischen Schadensersatzverlangen und Leistungspflicht? Gibt es Besonderheiten im HGB? Was ist subjektive Unmöglichkeit ( 275 Abs. 1 BGB) und wie grenzt sie sich von der bloßen Unzumutbarkeit ab? Was ist wirtschaftliche Unmöglichkeit? Welche Rolle spielt die Störung der Geschäftsgrundlage ( 313 BGB) im Übrigen? Welche Auswirkungen hat die Unmöglichkeit auf die Gegenleistung ( 326 BGB)? Welche Rolle spielt ein stellvertretendes Commodum ( 285 BGB)? Welche Auswirkungen hat der Annahmeverzug ( 293 ff. BGB) auf die Gegenleistungspflicht? Warum ist der Annahmeverzug keine Pflicht sondern nur eine Obliegenheitsverletzung? Wodurch wird der Annahmeverzug begründet? Welche Voraussetzungen und Folgen hat der Rücktritt ( 346 Abs. 1 BGB)? Welche Folgen hat eine Kündigung? Welche Bedeutung hat die Regelung des 314 BGB? Worin besteht der Unterschied zu Rücktritt und Anfechtung? Warum ist der Erlass ein Vertrag ( 397 BGB)? Ist auch ein einseitiger Verzicht möglich? Was ist der Unterschied zu einem Aufhebungsvertrag? Welche Bedeutung hat ein negatives Schuldanerkenntnis? Was ist Konfusion? Unter welchen Voraussetzungen kann ein Verbraucher einen Vertrag widerrufen? Gelten für die Widerrufserklärung besondere Formvorgaben? Wie erfolgt die Rückabwicklung im Fall eines Widerrufs? Was sind verbundene und zusammenhängende Verträge? 25. November 2015, 8:30 10:15 Uhr

6 6 1. Dezember, 1. Dezember, 7. Folgen von Pflichtverletzungen: Allgemeines Leistungsstörungsrecht und kaufrechtliche Gewährleistung, Vertretenmüssen, Verzögerungsschaden, Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung Wie baut man die Prüfung von 280 ff. BGB bzw. 323 ff. BGB im kauf bzw. werkvertraglichen Gewährleistungsrecht auf? Welche Modifikationen sind dabei zu beachten? Insbesondere: Was kann im Wege der Nacherfüllung verlangt werden (Schadensermittlungskosten, Ein und Ausbaukosten)? Wie verhält sich 439 Abs. 3 BGB zur Schadensersatzhaftung 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB? In welchem Umfang finden 280 ff. BGB im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse (insb. 812 ff., 987 ff. BGB) Anwendung? Welche Rolle spielt 292 BGB? Wie prüft man eine Pflichtverletzung? Wie grenzt man im Rahmen von Rücksichtsnahmepflichten ( 241 Abs. 2 BGB) Pflichtverletzung und Vertretenmüssen (insb. Fahrlässigkeit, 276 Abs. 2 BGB) voneinander ab? Was ist ein Verzögerungsschaden? Wodurch tritt Schuldnerverzug ein? Wie behandelt man Nutzungsausfallschäden? Wie grenzt man Schadensersatz statt und neben der Leistung voneinander ab? Was setzt eine Fristsetzung im Sinne von 281 BGB voraus? Was setzt 282 BGB voraus? Was ist Schadensersatz statt der ganzen Leistung? Wie stehen 280 Abs. 1 S. 2 BGB und 286 Abs. 4 BGB zueinander? Warum ist Vertretenmüssen nicht Verschulden? Wann spielt Vertretenmüssen im Rahmen des Rücktritts ( 323 BGB) eine Rolle? In welchem Umfang werden Verschulden und Pflichtverletzungen nach 278 BGB zugerechnet? Wie verhält sich 31 BGB zu 278 BGB? Welche Auswirkungen hat der Schuldnerverzug auf die Haftung des Schuldners? Welche Folgen hat der Schuldnerverzug außerhalb des Schadensersatzanspruchs ( 280 BGB)? Welche Besonderheiten bestehen für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind? 2. Dezember 2015, 8:30 10:15 Uhr

7 7 8. Dezember, 8. Dezember, 8. Schadensrecht: Schadenszurechnung, Formen des Schadensersatzes, Vertrag zugunsten Dritter, Schuldverhältnisse mit Schutzwirkung für Dritte, Sachwalterhaftung, Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern, Drittschadensliquidation, Haftungsschaden, Mitverschulden, gestörte Gesamtschuld, Abgrenzung statt und neben der Leistung Was ist ein Schaden muss sich dieser auf das Vermögen beziehen? Was besagt die Differenzhypothese? Was sind das Bereicherungsverbot und der Grundsatz der Totalreparation? Wie wirken sie sich aus? Nach welchen Regeln erfolgt eine Schadenszurechnung? Welche Rolle spielen Adäquanztheorie und Schutzzweck der Norm? Was bedeutet Naturalrestitution und wie grenzt man diese von der Beseitigung (z.b. 12 BGB, 861 BGB, 1004 BGB) ab? Was ist der Unterschied zwischen 249 Abs. 2 BGB und 251 BGB? Wie verhalten sich diese Regelungen zueinander? Inwieweit ist die Unterscheidung zwischen immateriellen und materiellen Schäden wichtig? Was ist eine gestörte Gesamtschuld und wie baue ich sie in der Klausur auf? Welche Bedeutung hat 255 BGB? Inwieweit können fremde Schäden geltend gemacht werden? Was sind Haftungsschäden und was ist eine Drittschadensliquidation? Was ist Aufwendungsersatz? Inwieweit finden die Regeln des Schadensersatzrechts entsprechende Anwendung auf den Aufwendungsersatz? Welche Bedeutung haben 256, 257 BGB? Inwieweit können Aufwendungen bei der Schadensermittlung berücksichtigt werden? Was meint 284 BGB damit, dass Aufwendungsersatz an Stelle des Schadensersatzes statt der Leistung gewährt wird? 9. Dezember 2015, 8:30 10:15 Uhr 15. Dezember, 15. Dezember, 9. Tausch, Verbrauchsgüterkauf, Werklieferungsvertrag, Unternehmerregress, Rügeobliegenheit nach 377 Abs. 1 HGB, Ratenlieferungsverträge Welche Besonderheiten sind bei Tausch und Übereignung einer Sache an Erfüllung statt zu beachten? Worum geht es bei Differenz und Surrogationstheorie? Welche Besonderheiten gelten für Verbrauchsgüterkaufverträge, insb. für Leistungszeit, Gefahrübergang, Ein und Ausbaukosten sowie Rücktritt? Welche Bedeutung hat die Beweislastumkehr des 476 BGB? Welche Besonderheiten gelten für Schadensersatzansprüche? Was ist ein Werklieferungsvertrag? In welchem Umfang finden dabei werkvertragliche Regelungen (und welche) Anwendung? Was ist der Unternehmerregress nach 478 f. BGB? Inwieweit wird dabei das Kaufrecht modifiziert? Welche Rolle spielt dabei 377 BGB? Welche anderen Regelungen aus dem Handelskauf sollte man kennen?

8 8 16. Dezember,

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Rechtsscheinsträger

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Rechtsscheinsträger Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was

Mehr

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: ) Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht

Mehr

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1. Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 1, Rn. 2 oder Rüthers/Stadler, BGB AT, 5, Rn. 10-11 und 15, Rn. 1-2

Mehr

BGB I: Vertragsrecht

BGB I: Vertragsrecht Kompass Recht BGB I: Vertragsrecht Schuldrecht, Allgemeiner und Besonderer Teil von Dr. Michael Beurskens 1. Auflage BGB I: Vertragsrecht Beurskens schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE

Mehr

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier

Mehr

Gliederung. Grundkurs BGB I (Grundzüge) 1. 1 Einleitung

Gliederung. Grundkurs BGB I (Grundzüge) 1. 1 Einleitung Grundkurs BGB I (Grundzüge) 1 Gliederung 1 Einleitung I. Rechtsgebiete und Rechtswege II. Entstehungsgeschichte und Aufbau des BGB III. Einfluss der Verfassung und des EU Rechts auf das BGB IV. Privatautonomie

Mehr

Fall 1: Chef, ich bin einverstanden! 14

Fall 1: Chef, ich bin einverstanden! 14 8 1. Abschnitt Die Rechtsgeschäftslehre Teil 1: Die Willenserklärung Fall 1: Chef, ich bin einverstanden! 14 Die Willenserklärung; die Abgrenzung zur invitatio ad offerendum; Begriff des Rechtsbindungswillens;

Mehr

Grundkurs Zivilrecht Gang der Vorlesung

Grundkurs Zivilrecht Gang der Vorlesung GRUNDKURS ZIVILRECHT WINTERSEMESTER 2011/12 / SOMMERSEMESTER 2012 PROF. DR. SUSANNE LEPSIUS, M.A. (UNIV. OF CHICAGO) Grundkurs Zivilrecht Gang der Vorlesung A: Einführung in das Bürgerliche Recht 1 Studium

Mehr

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Unmöglichkeit 1. Wie ist Unmöglichkeit definiert? Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung

Mehr

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1. A) Internationaler Hintergrund 1

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1. A) Internationaler Hintergrund 1 INHALTSVERZEICHNIS I 1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1 A) Internationaler Hintergrund 1 B) Die deutsche Geschichte der Modernisierung des Schuldrechts 2 C) Allgemeine Regelungsgedanken

Mehr

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht)

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Ausführliche Gliederung A. Allgemeine Grundlagen, Grundbegriffe 1 Recht und Rechtsordnung I. Der Begriff des Rechts und seine Funktionen II. Die Aufgaben

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen: Annahmeverzug, Mitverschulden

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen: Annahmeverzug, Mitverschulden Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen:, Mitverschulden Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)

Mehr

Sachbereich: Schuldverhältnisse

Sachbereich: Schuldverhältnisse Sachbereich: Schuldverhältnisse Wesen, Begriff und Entstehung von Schuldverhältnissen darlegen Inhalt eines Schuldverhältnisses ( 241 BGB) Unterscheidung von rechtsgeschäftlichen bzw. rechtsgeschäftsähnlichen

Mehr

Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16. Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil. Gliederung. 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB

Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16. Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil. Gliederung. 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16 Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil Gliederung 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB 1: Das BGB im System der Rechtsordnung I. Recht, Privatrecht, Bürgerliches Recht 1. Recht

Mehr

Mugele: Vertragsrecht

Mugele: Vertragsrecht Mugele: Vertragsrecht Dr. Karl Mugele Vertragsrecht Praktische Erläuterungen zu den wichtigsten schuldrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen und des Handelsrechts Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

Mehr

Inhalt. Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9

Inhalt. Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9 Schuldrecht Allgemeiner Teil Inhalt Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9 I. Systematische Übersicht über das Schuldrecht 9 II. Prüfungstechnik für einen Fall 10 III. Grundbegriffe im Schuldrecht

Mehr

Grundzüge des Handelsrechts WS 2016/2017

Grundzüge des Handelsrechts WS 2016/2017 Prof. Dr. Michael Beurskens 20. Oktober, 1. Wovon handelt das Handelsrecht? - Wie verhält sich das HGB zum BGB? - Was versteht man unter dem subjektiven System? - Wer ist Unternehmer im Sinne von 14 Abs.

Mehr

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler

Mehr

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Bürgerliches Vermögensrecht, WS 2004/2005, Seite 1 Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1 Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,

Mehr

Grundzüge des Handelsrechts WS 2015/2016 Prof. Dr. Michael Beurskens

Grundzüge des Handelsrechts WS 2015/2016 Prof. Dr. Michael Beurskens Prof. Dr. Michael Beurskens 19. Oktober, 1. Unternehmer und Kaufleute Wer ist Unternehmer im Sinne von 14 Abs. 1 BGB? Nennen Sie Beispiele für Regelungen innerhalb und außerhalb des BGB, die ausschließlich

Mehr

Juristisches Repetitorium hemmer

Juristisches Repetitorium hemmer Zivilrecht Wiederholungsplan Seite 1 von 5 Wiederholungsplan ZR Woche Tag Rechtsgebiet Thematik 1. Woche 1. Tag BGB-AT Rechtsfähigkeit/Rechtssubjekte Willenserklärungen Zustandekommen Bestandteile 116-118

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 12 Untergang von Leistungspflichten: Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 12 Untergang von Leistungspflichten: Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 12 Untergang von Leistungspflichten: und Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was

Mehr

Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II. Gliederung

Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II. Gliederung Professor Dr. Peter A. Windel Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II Gliederung 1. Kapitel: Grundlagen I. Bedeutung des Allgemeinen Schuldrechts II. Rechtsquellen III. Das Schuldverhältnis als

Mehr

Die culpa in contrahendo nach neuem Schuldrecht. Inhaltsverzeichnis

Die culpa in contrahendo nach neuem Schuldrecht. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Kapitel. Grundgedanken für die culpa in contrahendo und ihre historische Entwicklung 1.Historische Entwicklung 3 I. Gesichte des Rechtsinstitutes 3

Mehr

Grundkurs II Zivilrecht

Grundkurs II Zivilrecht , Grundkurs II Zivilrecht SoSe 2010 Prof. Dr. 1 Inhaltsüberblick I. Leistungsstörungen im Schuldverhältnis 1. Pflichtverletzung als Grundbegriff 2. Der Tatbestand der und der Ausschluss der Leistungspflicht

Mehr

Sachverzeichnis. Die Zahlen vejweisen auf die Seiten des Buchs. Hauptfundstellen sind hervorgehoben.

Sachverzeichnis. Die Zahlen vejweisen auf die Seiten des Buchs. Hauptfundstellen sind hervorgehoben. Die Zahlen vejweisen auf die Seiten des Buchs. Hauptfundstellen sind hervorgehoben. Abgabe einer Willenserklärung "abhanden gekommene" Willenserklärung Abstraktes Geschäft 25 f. Abstraktionsprinzip 25

Mehr

BG B-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger. Inhaltsverzeichnis

BG B-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger. Inhaltsverzeichnis BG B-Schuldrecht Von Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger Inhaltsverzeichnis Schuldrecht - Allgemeiner Teil A. Begriff und Arten des Schuldverhältnisses I. Gesetzliche Schuldverhältnisse 11. Rechtsgeschäftliche

Mehr

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts A) Internationaler Hintergrund...1

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts A) Internationaler Hintergrund...1 1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts... 1 A) Internationaler Hintergrund...1 B) Die deutsche Geschichte der Modernisierung des Schuldrechts... 2 C) Allgemeine Regelungsgedanken der Modernisierung

Mehr

Schuldrecht AT. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden

Schuldrecht AT. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden Schuldrecht AT Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden unter Mitarbeit von Prof. Dr. iur. Karin Metzler-Müller Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden (Abt.

Mehr

BGB-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen Klunzinger. Inhaltsverzeichnis

BGB-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen Klunzinger. Inhaltsverzeichnis BGB-Schuldrecht Von Prof. Dr. Eugen Klunzinger Inhaltsverzeichnis Schuldrecht Allgemeiner Teil Seite A. Begriff und Arten des Schuldverhältnisses 7 I. Gesetzliche Schuldverhältnisse 8 II. Rechtsgeschäftliche

Mehr

WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN WIRTSCHAFTSINFORMATIK WIRTSCHAFTSRECHT

WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN WIRTSCHAFTSINFORMATIK WIRTSCHAFTSRECHT 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch A. Die Stellung des Bürgerlichen Rechts in der Gesamtrechtsordnung B. Geschichtlicher Abriss I. Die Entstehung des BGB 1. Vorgeschichte 2. Kodifikationsstreit 3. Entwicklungsstadien

Mehr

Grundkurs Zivilrecht

Grundkurs Zivilrecht Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/12 und SS 2012 Grundkurs Zivilrecht - Gliederung - 1 Einführung A. Gegenstand und Ziel der Vorlesung, Organisatorisches B. Begriff und Funktionsweise des Privatrechts I.

Mehr

Zivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Zivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Inhaltsverzeichnis Literatur... VII 1: Grundlagen...1 A. Aufbau des BGB...1 I. Bücher...1 II. Allgemeiner

Mehr

Systematik des Allgemeinen Schuldrechts

Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Einführung Folie 1 Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Zweites Buch des BGB Allgemeiner Teil: 241-432, d.h.: Vorschriften anwendbar für alle Schuldverhältnisse ( Klammerprinzip ) (z.b.: 122, 823, 989

Mehr

Prof. Dr. Peter Krebs / Maximilian Becker

Prof. Dr. Peter Krebs / Maximilian Becker 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch A. Die Stellung des Bürgerlichen Rechts in der Gesamtrechtsordnung B. Geschichtlicher Abriss C. Systematik des BGB I. Aufbau des BGB II. Die einzelnen Bücher D. Grundwertungen

Mehr

Gesamtübersicht Leistungsstörung

Gesamtübersicht Leistungsstörung Gesamtübersicht Leistungsstörung Der Vertrag begründet grds. Primärpflichten (Hauptleistungspflichten; Nebenleistungspflichten; Rücksichtsnahmepflichten) Sind diese gestört entstehen Sekundärpflichten.

Mehr

Diplomstudiengang Betriebswirt/in (VWA) Schwerpunkt Gesundheitsmanagement 1. Semester SS 2004

Diplomstudiengang Betriebswirt/in (VWA) Schwerpunkt Gesundheitsmanagement 1. Semester SS 2004 17.4.2004 Diplomstudiengang Betriebswirt/in (VWA) Schwerpunkt Gesundheitsmanagement 1. Semester SS 2004 Gliederung zur Vorlesung BGB ALLGEMEINER TEIL Dr. Gernot Wirth 1. ABSCHNITT: Einführung in das Privatrecht

Mehr

Einführung in das Bürgerliche Recht

Einführung in das Bürgerliche Recht Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz

Mehr

Inhalt. Angebot, Erklärungsbewusstsein, Anfechtung. Abgabe und Zugang von Willenserklärungen. Angebot, Schweigen als WE, Online-Bestellung

Inhalt. Angebot, Erklärungsbewusstsein, Anfechtung. Abgabe und Zugang von Willenserklärungen. Angebot, Schweigen als WE, Online-Bestellung Standardfälle BGB AT Inhalt Fall 1: Eine teure Geste 7 Angebot, Erklärungsbewusstsein, Anfechtung Fall 2: O zapft is 13 Abgabe und Zugang von Willenserklärungen Fall 3: Die Buchschuld 17 Angebot, Schweigen

Mehr

GRUNDKURS BGB. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak. von. Professor an der Universität Passau. 9., neu bearbeitete Auflage

GRUNDKURS BGB. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak. von. Professor an der Universität Passau. 9., neu bearbeitete Auflage GRUNDKURS BGB Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsklausuren von Dr. iur. Hans-Joachim Musielak

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII. Abkürzungsverzeichnis...XV

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII. Abkürzungsverzeichnis...XV Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII Abkürzungsverzeichnis...XV 1 Einführung in das Rechtssystem... 1 1.1 Bedeutung des Fachs Recht...1 1.1.1 Rechtsstaatliche Ordnung...1

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht HR 5: Kaufmännische Stellvertretung 1 5. Kaufmännische Stellvertretung Tatbestand des 164 BGB Besondere kaufmännische Vollmachten und organschaftliche Vertretung Rechtsfolge

Mehr

Die Stellvertretung Grundlagen:

Die Stellvertretung Grundlagen: Die Stellvertretung Grundlagen: Vertretung i. S. d. 164 ff. BGB ist rechtsgeschäftliches Handeln im Namen des Vertretenen mit der Wirkung, dass die Rechtsfolgen unmittelbar in der Person des Vertretenen

Mehr

Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M.

Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M. Allgemeines zum Kaufvertrag, 433 BGB Der Verkäufer verpflichtet sich o dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm daran Eigentum zu verschaffen, 433 Abs. 1 S. 1 BGB o und ihm die Sache frei von Sach-

Mehr

Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil

Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006 Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Teil 1: Materialien und Literatur A. Materialien Gesetzestext Schönfelder, Deutsche Gesetze, Loseblatt, Stand 127.

Mehr

Inhaltsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis... Inhaltsverzeichnis Vorwort...................................................... Inhaltsverzeichnis............................................. Literaturverzeichnis...........................................

Mehr

Lernen in Fällen: Allgemeiner Teil des BGB

Lernen in Fällen: Allgemeiner Teil des BGB AchSo! Lernen in Fällen: Allgemeiner Teil des BGB Materielles Recht & Klausurenlehre Bearbeitet von Winfried Schwabe 9., überarbeitete Auflage 2015. Buch. 262 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 05513 1 Format

Mehr

Gesamtübersicht Leistungsstörung

Gesamtübersicht Leistungsstörung Gesamtübersicht Leistungsstörung Der Vertrag begründet grds. Primärpflichten (Hauptleistungspflichten; Nebenleistungspflichten; Rücksichtsnahmepflichten) Sind diese gestört entstehen Sekundärpflichten.

Mehr

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung?

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung? Wiederholungsfragen Hinweis: Die folgenden Fragen wurden von einer Teilnehmerin des Konversatoriums gestellt. Ich möchte die Antworten auf diesem Wege auch den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugänglich

Mehr

INHALT. 3 Die Beteiligung Dritter an einem Schuldverhältnis..13 ABKÜRZUNGEN. 1 Einleitung 1. 2 Das Schuldverhältm's 5

INHALT. 3 Die Beteiligung Dritter an einem Schuldverhältnis..13 ABKÜRZUNGEN. 1 Einleitung 1. 2 Das Schuldverhältm's 5 ABKÜRZUNGEN XIX 1 Einleitung 1 2 Das Schuldverhältm's 5 A. Definition des Begriffes Schuldverhältnis 5 B. Das Schuldverhältnis im engeren und weiteren Sinn 5 C. Die Entstehung der Schuldverhältnisse 6

Mehr

Grundzüge des Handelsrechts Prof. Dr. Michael Beurskens. Thema 7: Kaufleute und Kaufrecht insbesondere Unternehmerregress im Verbrauchsgüterkauf

Grundzüge des Handelsrechts Prof. Dr. Michael Beurskens. Thema 7: Kaufleute und Kaufrecht insbesondere Unternehmerregress im Verbrauchsgüterkauf Grundzüge des Handelsrechts Prof. Dr. Michael Beurskens Thema 7: Kaufleute und Kaufrecht insbesondere im Verbrauchsgüterkauf ( 477 f. BGB) Was behandeln wir heute? 1 Wofür ist der Handelskauf wichtig?

Mehr

Karteikarten 1 bis 36

Karteikarten 1 bis 36 Karteikarten 1 bis 36 Lektion 1: Rechtssubjekte Rechtsfähigkeit................ 1 Auslegung formbedürftiger Erklärungen.. 19 Unternehmer, 14............. 2 Ergänzende Vertragauslegung....... 20 Verbraucher,

Mehr

GRUNDKURS BGB. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak

GRUNDKURS BGB. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak GRUNDKURS BGB Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im bürgerlichen Recht mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit Übungsklausuren von Dr. iur. Hans-Joachim Musielak

Mehr

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines 2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.

Mehr

Kaufrecht. Barbara Grunewald. Mohr Sieb eck. von

Kaufrecht. Barbara Grunewald. Mohr Sieb eck. von Kaufrecht von Barbara Grunewald Mohr Sieb eck Gliederung Abkürzungsverzeichnis Allgemeines Literaturverzeichnis XXV XXVII 1 Das Kaufrecht in der Bundesrepublik Deutschland und seine Auslegung 1 I. Das

Mehr

Übersicht zum Schadensersatz

Übersicht zum Schadensersatz Übersicht zum Schadensersatz Für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen ist wie für die Prüfung des Rücktritts eine zentrale Aufbaufrage, ob Mängelgewährleistungsrechte anwendbar sind oder nicht. A.

Mehr

2. Teil: Aufbau der zivilrechtlichen Examensklausur oder Hausarbeit

2. Teil: Aufbau der zivilrechtlichen Examensklausur oder Hausarbeit 1. Teil: Einleitung A. Überblick über die Entstehungsgeschichte des BGB I. Weiterentwicklung des Zivilrechts Schuldrechtsreformgesetz 2002 B. Aufbau und Regelungstechnik des BGB I. Aufbau des BGB Regelungstechnik:

Mehr

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines 2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.

Mehr

Inhalt. Fall 3: Weinversteigerung in Trier 33 Angebot, Annahme, Erklärungsbewusstsein Nichtigkeit eines Vertrags infolge Anfechtung

Inhalt. Fall 3: Weinversteigerung in Trier 33 Angebot, Annahme, Erklärungsbewusstsein Nichtigkeit eines Vertrags infolge Anfechtung Standardfälle Inhalt Fall 1: Ein vergebliches Angebot 7 Angebot und Annahme, Selbstbedienungsläden Zeitungsinserat, Online-Kauf Warenautomatenfall, Zusendung unbestellter Ware Fall 2: Wer zu spät kommt

Mehr

45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB

45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB 45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB nach 241 Abs. 2 BGB kann jedes (gesetzliche oder vertragliche) Schuldverhältnis Rücksichtnahmepflichten

Mehr

BGB- Allgemeiner Teil und Schuldrecht - Fälle und Lösungen -

BGB- Allgemeiner Teil und Schuldrecht - Fälle und Lösungen - Rainer Strauß / Janko Büßer BGB- Allgemeiner Teil und Schuldrecht - Fälle und Lösungen - Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage 5 Vorwort zur ersten Auflage

Mehr

Die Schuldrechtsklausur

Die Schuldrechtsklausur Peter Balzer Stefan Kröll Bernd Scholl Die Schuldrechtsklausur Kernprobleme der vertraglichen Schuldverhältnisse in der Fallbearbeitung Springer Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhalts Verzeichnis Literaturverzeichnis

Mehr

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz 280 I BGB, insbesondere Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Zweistufiger Aufbau des deutschen Haftungsrechts

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 47 Die Dritthaftung gem. 311 Abs. 3 BGB A. Allgemeines Grds. Pflichten nur im Zweipersonenverhältnis 311 III BGB durchbricht dieses Prinzip B. Rechtsfolge Schuldverhältnis isd 241 II BGB mit Personen,

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 15 - Weitere Folgen der Unmöglichkeit: Gegenleistungspflicht, Surrogate, Schadensersatz statt der Leistung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 15 - Weitere Folgen der Unmöglichkeit: Gegenleistungspflicht, Surrogate, Schadensersatz statt der Leistung Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 15 - Weitere Folgen der Unmöglichkeit: Gegenleistungspflicht, Surrogate, Schadensersatz statt der Leistung Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz),

Mehr

I. Grundlagen. (1) Kennzeichen einer Stellvertretung

I. Grundlagen. (1) Kennzeichen einer Stellvertretung Stellvertretung 1 I. Grundlagen (1) Kennzeichen einer Stellvertretung Rechtsgeschäftliches Handeln im Namen des Vertretenen Die Rechtsfolgen treffen den Vertretenen Unterscheidung zwischen Stellvertretung

Mehr

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz 280 I BGB, insbesondere Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Zweistufiger Aufbau des deutschen Haftungsrechts

Mehr

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz

Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz Pflichtverletzungen: (Einfacher) Schadensersatz 280 I BGB, insbesondere Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Zweistufiger Aufbau des deutschen Haftungsrechts

Mehr

Fall 2 21 (Kaufrecht: Pferdekauf; Unmöglichkeit der Nacherfüllung; Abgrenzung von Mangel- und Mangelfolgeschäden; Aufwendungsersatzanspruch

Fall 2 21 (Kaufrecht: Pferdekauf; Unmöglichkeit der Nacherfüllung; Abgrenzung von Mangel- und Mangelfolgeschäden; Aufwendungsersatzanspruch Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VII XI XIII Fall 1 1 (Kaufrecht: Einführung in die Mängelhaftung; Begriff und Arten des Sachmangels; Nacherfüllung beim Stückkauf; fehlendes Eigentum

Mehr

Das neue Schuldrecht

Das neue Schuldrecht Das neue Schuldrecht von Dr. Lothar Haas, Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Walter Rolland, Prof. Dr. Carsten Schäfer, Dr. Holger Wendtland 1. Auflage Das neue Schuldrecht Haas / Medicus

Mehr

Sachverzeichnis. Die Zahlen verweisen auf die Seiten des Buchs. Hauptfundstellen sind hervorgehoben.

Sachverzeichnis. Die Zahlen verweisen auf die Seiten des Buchs. Hauptfundstellen sind hervorgehoben. Sachverzeichnis Die Zahlen verweisen auf die Seiten des Buchs. Hauptfundstellen sind hervorgehoben. Abgabe einer Willenserklärung abhanden gekommene Willenserklärung Abstraktes Geschäft 25 f. Abstraktionsprinzip

Mehr

Grundlagen des Bürgerlichen Rechts

Grundlagen des Bürgerlichen Rechts BA KOMPAKT Grundlagen des Bürgerlichen Rechts Eine Einführung für Wirtschaftswissenschaftler von Klaus Sakowski 1. Auflage Grundlagen des Bürgerlichen Rechts Sakowski schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Übungsfall 3: Sachverhalt

Übungsfall 3: Sachverhalt Übungsfall 3: Sachverhalt Haus gehört zur Hälfte F, zur anderen Hälfte wurde M nach Gesetz (F und fünf Kinder) beerbt. Haus hat Schönheitsfehler (Brand, Grünfläche). F kennt diese, anders als die Kinder.

Mehr

Lösungsskizze 3. Übungsfall - Sommersemester 2016

Lösungsskizze 3. Übungsfall - Sommersemester 2016 Lösungsskizze 3. Übungsfall - Sommersemester 2016 Fall 1: Frage 1: I. Anspruch V gegen K auf Kaufpreiszahlung von 150.- EUR aus 433 Abs. 2 BGB 1. Kaufvertrag über die Lehrbücher für 150.- Euro a) Antrag:

Mehr

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schuldrecht Allgemeiner Teil Schuldrecht Allgemeiner Teil von Dr. Christoph Brömmelmeyer o. Professor an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Verlag C. H. Beck München 2014 Vorwort Lehr- und Lernbücher liest man nicht

Mehr

1. Schuldverhältnisse

1. Schuldverhältnisse DAA - Wirtschaftslexikon Schuldrecht 1. Schuldverhältnisse! Begriffsbestimmung Als Schuld - im hier betrachteten Sinne - ist ein (zeitweiliger) Zustand zu verstehen, der sich daraus begründet, dass eine

Mehr

Gliederung zur Vorlesung BÜRGERLICHES RECHT (HWS 2016/17) in den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik

Gliederung zur Vorlesung BÜRGERLICHES RECHT (HWS 2016/17) in den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT UND VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE RECHT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Dr. Gernot Wirth, Akademischer Direktor Mannheim, den 5.9.2016 Gliederung zur Vorlesung BÜRGERLICHES RECHT

Mehr

Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht)

Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht) I. Anspruch entstanden Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht) 1. Zustandekommen eines Vertrages a) Angebot b) Annahme c) Konsens 2. Keine Wirksamkeitshindernisse (keine rechtshindernden Einwendungen)

Mehr

Inhalt. Definitionen für die Zivilrechtsklausur. 1. Lektion: BGB Allgemeiner Teil Lektion: Schuldrecht Allgemeiner Teil...

Inhalt. Definitionen für die Zivilrechtsklausur. 1. Lektion: BGB Allgemeiner Teil Lektion: Schuldrecht Allgemeiner Teil... Inhalt Definitionen für die Zivilrechtsklausur 1. Lektion: BGB Allgemeiner Teil.... 7 2. Lektion: Schuldrecht Allgemeiner Teil....... 67 3. Lektion: Schuldrecht Besonderer Teil, 433-994... 125 4. Lektion:

Mehr

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft Vorlesung Grundstrukturen des Rechts Wintersemester 2016/17 Prof. Dr. Andreas Saxinger

Mehr

Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf. Heming Zhang

Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf. Heming Zhang Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und China von Heming Zhang JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2009 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 17 I.

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof Dr Jan Schapp, Dr Wolfgang Schur 4 Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Zertifikatslehrgang Recht für Mediziner

Zertifikatslehrgang Recht für Mediziner Zertifikatslehrgang Recht für Mediziner Modul 1: Einführung Zivilrecht 1. Grundlagen des Zivilrechts Teil- und Nebengebiete des Zivilrechts Aufbau des BGB Anspruchsaufbau und Rechtsfolgenorientierung Auslegung

Mehr

Thema 1 der Aufbau des Gesetzes. Thema 1 - Gesetzeskunde. Thema 2 - BGB Allgemeiner Teil

Thema 1 der Aufbau des Gesetzes. Thema 1 - Gesetzeskunde. Thema 2 - BGB Allgemeiner Teil Thema 1 der Aufbau des Gesetzes Thema 1 - Gesetzeskunde Thema 2 - BGB Allgemeiner Teil Thema 2 - BGB - AT Thema 2.1 die Rechtsfähigkeit Thema 2.1 - Rechtsfähigkeit Thema 2.2 Protagonisten im Recht Thema

Mehr

BGB AT. Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB. Von Dr. iur. Rainer Wörlen. 5., überarbeitete und verbesserte Auflage

BGB AT. Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB. Von Dr. iur. Rainer Wörlen. 5., überarbeitete und verbesserte Auflage BGB AT Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB Von Dr. iur. Rainer Wörlen Professor an der Fachhochschule Schmalkalden, Fachbereich Wirtschaftsrecht 5., überarbeitete und verbesserte Auflage

Mehr

Arbeitsteilung. Bürgerliches Vermögensrecht I. Offene Stellvertretung. Formen der Arbeitsteilung - Vertretung. Problemfälle der Offenkundigkeit

Arbeitsteilung. Bürgerliches Vermögensrecht I. Offene Stellvertretung. Formen der Arbeitsteilung - Vertretung. Problemfälle der Offenkundigkeit Arbeitsteilung Bürgerliches Vermögensrecht I Fremde Willenserklärung Eigene Willenserklärung Professor Dr. Helmut Rüßmann Gehilfe Tätigkeit Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Schuldrecht I. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz. 20.

Juristische Kurz-Lehrbücher. Schuldrecht I. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz. 20. Juristische Kurz-Lehrbücher Schuldrecht I Ein Studienbuch von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz 20. Auflage Schuldrecht I Medicus / Lorenz schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25 Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25 Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 Wann ist die Gewährleistung

Mehr

Vorwort zur 4. Auflage... V Abkürzungsverzeichnis... XXII Literaturverzeichnis... XXV

Vorwort zur 4. Auflage... V Abkürzungsverzeichnis... XXII Literaturverzeichnis... XXV Vorwort zur 4. Auflage.................................. V Abkürzungsverzeichnis.................................. XXII Literaturverzeichnis.................................... XXV Teil I: Einführung....................................

Mehr

Privatrecht Übersicht der Paragraphen (WS 2005)

Privatrecht Übersicht der Paragraphen (WS 2005) Privatrecht Übersicht der Paragraphen (WS 2005) Delikts- & Schadensrecht (inkl. eingerichtetes und ausgeübtes Gewerbe sowie Persönlichkeitsrechte als sonstiges Recht) Deliktrechtsanspruch auf SE: 823 I

Mehr

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil VO Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas 1 I. Schuldrecht und Schuldverhältnis 2 Skizze Einordnung/Zeitlicher Ablauf Vorvertragliches Schuldverhältnis Erfüllungsstadium Nachvertragliches

Mehr

Kolper/Roßmanith Fallbesprechung BGB II - Schuldrecht SS Lösungsskizze FB 3

Kolper/Roßmanith Fallbesprechung BGB II - Schuldrecht SS Lösungsskizze FB 3 FB 3 FÄLLE ZUM ALLGEMEINEN LEISTUNGSSTÖRUNGSRECHT SCHADENSERSATZ STATT DER LEISTUNG; UNMÖGLICHKEIT; TEILWEISE UNMÖGLICHKEIT; SCHULDNERVERZUG; VERZÖGERUNSSCHADEN; NICHTLEISTUNG FALL 1: NICHTLEISTUNG WEGEN

Mehr

Arbeitsrecht nach der S chuldrecht sreform

Arbeitsrecht nach der S chuldrecht sreform Arbeitsrecht nach der S chuldrecht sreform von Dr. Michael Gotthardt Wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln Verlag C. H. Beck München 2002 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XI

Mehr

DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR.

DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Weitere Files findest du auf www.semestra.ch/files DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Grobstruktur Privatrecht 1. Einleitung Übersicht

Mehr

Einführung in das Zivilrecht I. Wintersemester 2012/2013

Einführung in das Zivilrecht I. Wintersemester 2012/2013 Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. Einführung in das Zivilrecht I Wintersemester 2012/2013 Mo. 10-12 h, Di. 8:30-10 h, Fr. 10-12 h Audimax, Beginn 15.10.2012 1.Teil: Einführung 1 Das Privatrecht in

Mehr

E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts

E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts I. Rücktritt II. Kündigung III. Widerruf IV. Anfechtung V. Actus contrarius: Vertragsaufhebung Folie 225 Beispiele V hat auf den wirksamen

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 22 Mehrheit von Gläubigern, Gläubigerwechsel, insb. Abtretung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 22 Mehrheit von Gläubigern, Gläubigerwechsel, insb. Abtretung Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 22 Mehrheit von n, wechsel, insb. Abtretung Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 33 Gegenstand der Leistungspflicht A. Stück- und Gattungsschuld Stückschuld: individuelle Merkmale Gattungsschuld: Leistung nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt ( 243 Abs. 1 BGB) Vorratsschuld: geschuldete

Mehr