Wasserkraft in Brandenburg: Kritische Analyse aus gewässerökologischer und fischereilicher Sicht
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- Curt Bach
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1 Heimvolkshochschule Seddiner See Wasserkrat in Brandenburg: Kritische Analyse aus gewässerökologischer und ischereilicher Sicht Ökologie, Naturschutz, Wasser Wasserkratanlagen in Brandenburg Vorrangewässer ür Durchgängigkeit Dr. Ral Köhler Abteilung ÖNW - Ökologie, Naturschutz, Wasser Reerat
2 Bedeutung der kleinen Wasserkrat in Brandenburg Energiestrategie 2030 Einzige Textstelle mit dem Thema Wasserkrat: Die Untersuchung des dynamischen Wachstums im Bereich der Erneuerbaren Energien kommt zu dem Ergebnis, dass allein im Jahr 2009 die Photovoltaik um 53 %, Windkrat um 32 %, Geothermie um 4 %, Wasserkrat um 3 %, Ethanol um 10 % und Biodiesel um 9 % gegenüber dem Vorjahr zulegten - 1 -
3 Ökonomie der Kleinen Wasserkrat aus DUMONT
4 Anteil der Wasserkrat an der Stromerzeugung (1994/1997) Ghana 99 % Südamerika 80 % Österreich 69 % Schweiz 61 % Kanada 59 % Deutschland 4 % Bayern 17,5 % Baden-Württemberg 8,5 % Hessen 1,0 % Nordrhein-Westalen 0,4 % Schleswig-Holstein 0,1 %
5 Anlagen und Leistungen in Brandenburg (Herr Heymel) EEG-Anlagenstammdaten ür Wasserkrat in Brandenburg Stand: Link: Anlagenanzahl 31 Standort der Anlage Netzbetreiber Ort/ Gemarkung LUA Pos.Papier 2003 PLZ Straße/ Flurstück Installierte Leistung [kw] Inbetriebnahmejahr Stadtwerke Pritzwalk GmbH Pritzwalk 16928Perleberger Tor 6 4, envia Verteilnetz GmbH Drahnsdor, OT Krossen ja 0Vordermühle 1 5, E.ON edis AG Zühlsdor ja 16515Mühlenstraße 10 5, E.ON edis AG Friedland, Mark OT Niewisch 15848Möllen envia Verteilnetz GmbH Wildau-Wentdor ja 0Dorstr. 45 7, E.ON edis AG Bardenitz ja 14913Treuenbrietzener Str. 91 7, WEMAG Netz GmbH Viesecke , envia Verteilnetz GmbH Kroppen, OT 0Heinersdorer Str E.ON edis AG Lieberose ja 15868Doberburg E.ON edis AG Nordwestuckermark 17291Mühlenberg E.ON edis AG Salzbrunn 14547Buchholzer Mühle envia Verteilnetz GmbH Beutersitz, OT Neumühl 0Zinsdorer Str. 2P E.ON edis AG Putlitz ja 16949Mühlentor 18, E.ON edis AG Ziesar 14793Dorstr.6 18, E.ON edis AG Buckau OT Buellau ja 14793Buckauer Str E.ON edis AG Glienecke 14793Eulenmühle PVU Energienetze GmbH Perleberg 19348Wollweber Straße E.ON edis AG Wustrau 16818An der Mühle E.ON edis AG Schorheide 16244Hauptstr E.ON edis AG Königs Wusterhausen ja Schloßstr Stadtwerke Pritzwalk GmbH Pritzwalk ja 16928Kathelder Mühle E.ON edis AG Niederinow 16248An der Schleusentreppe 0 91, Havelstrom Zehdenick GmbH Zehdenick ja 16792Schleusenstr. 23A E.ON edis AG Bredereiche 16775Schleusenstraße E.ON edis AG Märkisch Buchholz ja 15748Schützenstraße Stadtwerke Forst GmbH Forst(Lausitz) ja 3149Mühlenstrasse E.ON edis AG Liebenwalde ja 16559Am Voßkanal Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH Cottbus ja 3044AM großen Spreewehr envia Verteilnetz GmbH Schenkendöbern, OT Sembten 0Mühlenweg envia Verteilnetz GmbH Grießen ja 0Bahnhostr envia Verteilnetz GmbH Neuhausen, OT Bräsinchen ja 0Dorstr , Summe alle Anlagen: 4.321,7 Summe Anlagen > 100 kw 3.894,0
6 Verügbare Potenziale von WKAs Brandenburgs Leistungsgrenzen ür Anlagen Anlage an der Neiße bei Grießen und Groß Gastrose mit Leistungen von 495 KW Spreewehr in Kiekebusch bei Cottbus mit einer Leistung von 271 KW Speicherkratwerk Spremberg mit einer Leistung von 1100 KW Die potenziellen Anlagenstandorte Brandenburgs besitzen ast ausschließlich Leistungsgrößen von unter 100 KW Anlagen mit Leistungen unter 1 MW (=1000 KW) gelten als Kleinwasserkratanlagen. Titel, Datum Seite 5
7 Was liegt in Brandenburg vor? 1992 Potenzialstudie Wasserkrat im Land Brandenburg Im Autrag des MUNR: K.A.B. AG Berlin Marzahn Titel, Datum Seite 6
8 Nicht überall ist die Herstellung der Durchgängigkeit erwünscht! Gesundheit und Verbraucher- schutz Bsp. 1: Langer Trödel Künstliche Gewässer bedüren grundsätzlich keiner Durchgängigkeit! Oder-Havel-Kanal Finowkanal FGE Oder Bringt aber der Wasserkrat FGE Elbe mangels Strömung in X Brandenburg nichts - 7 -
9 besondere Konliktsituation in Brandenburg? Prioritäten bei Wasserkrat und Durchgängigkeit liegen au denselben Gewässern Ein Ausweichen der Wasserkrat au andere Gewässer (künstliche, Känäle) macht keinen Sinn (kein Volumen, kein Geälle) Haben wir irgendwelche Möglichkeiten, wo es vielleicht doch irgendwie geht? - Schauelradkratwerke? - 8 -
10 Was liegt in Brandenburg vor?
11 Wanderormen
12 Aukommen von Glasaalen an der Küste
13 Rote Liste der Fische und Rundmäuler des Landes Brandenburg, Was-ser-rahmen-richtlinie (WRRL) und Natura 2000 Insbesondere autochthone Bestände der klassischen Langdistanzwanderischarten wie z.b. Stör, Lachs, Maiisch oder Nordseeschnäpel sind derzeit in Brandenburg nicht mehr vor-handen. Nahezu alle typischen, regional wandernden Flussischarten wie Barbe, Nase, Zährte, Bach-, Fluss- und Meerneunauge, Bach- und Meerorelle, Fluss- oder Binnenstint, Ostseeschnäpel, Elritze, Groppe, Quappe, Hasel und Schneider gelten als vom Aussterben bedroht, im Bestand geährdet oder beinden sich au der Vorwarnliste. Auch die Bestände des Aals weisen trotz der zahlreichen Besatzmaßnahmen stark rückläuige Bestandsentwicklungen au, weshalb ja z.b. die Europäische Union bereits gesonderte Schutzmaßnahmen erlassen hat (EU-Aal-Verordnung)
14 Kumulative Überlebensrate
15 Wasserwirtschatliche Wirkungen von Anlagen 1. Durchgängigkeit 2. Geschiebehaushalt 3. Entzug von Dynamik aus dem Gewässer 4. Austau von Fließgewässern (bei bestehenden Querbauwerken nicht wegen WKAs) 5. Sublethale Schäden 6. Einschränkungen der wassermengenwirtschatlichen Steuerung (z.b. WKA Perleberg)
16 Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit Teil I: Ausweisung von Zielischarten und abschnittsbezogenen ischökologischen Prioritätsstuen Untersetzung der überregionalen und regionalen Vorranggewässer mit ischökol. Prioritätsstuen sowie Ziel- und Dimensionierungsarten Aktualisierung über GEK oder Rückäußerung der UWB an LUGV-Rx Teil II: Erarbeitung einer Entscheidungshile ür die notwendigen Maßnahmen in Vorranggewässern, die Bundeswasserstraßen sind 1. Zur Zeit läut eine Studie die bauwerkskonkret BBG Vorranggewässer, die BWaStr sind, leitischartenbezogen bewertet und Vorschläge ür den jeweiligen Umbau macht. Die Studie prüt auch, ob überhaupt genug Wasser da ist. Gesundheit und Verbraucher- schutz seit Sep vorliegend bis Nov vorliegend 2. in Teil 3 werden die restlichen Vorranggewässer bauwerkskonkret bewertet. Teil III: Bewertung der Querbauwerke in Vorranggewässern, die dem Land (I. Ordnung) bzw. den GUV (II. Ordnung) unterstehen Einschätzung des konkreten Handlungsbedars (z.b. auch Ertüchtigung bereits bestehender FAA) Abgleich mit bereits vorliegenden GEK s Grundlage ür entsprechende Auträge an LUGV-Rx und die GUV wird Ende 2011 vergeben
17 Vorranggewässer im Land Brandenburg Gesundheit und Verbraucher- schutz Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit umasst 6 überregionale und 117 regionale Vorranggewässer (= 199 Abschnitte) Unterteilung in 4 ischökologisch begründete Prioritäten Ausweisung der Zielischarten Bewertung und Priorisierung aller Querbauwerke Einbindung unterschiedlicher Akteure bei BWaStr, Gewässer I. und II. Ordnung (Bericht, Karten und Tabellen)
18 Durchgängigkeitskonzeption ür Brandenburg Gesundheit und Verbraucher- schutz
19 Fachkonzept Durchgängigkeit
20 Fachliche Ausgangssituation 50 WKA produzieren 0,2 % der regenerativen Energie in Brandenburg (Stand: 2011); Tendenz des Anteils eher abnehmend 60 Querbauwerke in den überregionalen Vorranggewässern ür die Durchgängigkeit 600 Querbauwerke in den regionalen Vorranggewässern ür die Durchgängigkeit Mindestens die Hälte der vorhandenen Haushaltsmittel ür die Umsetzung hydromorphologischer Maßnahmen bis 2027 wird daür in Anspruch genommen.
21 Ökologische Bewertung von Wasserkratanlagen 1. Wir haben in aller Regel keine ökologisch undierten Voruntersuchungen der Anlagenwirkungen: Wir testen die Anlagen im Gewässer! Euro pro Anlage notwendig ür Bewertung der Fischdurchgängigkeit (ca. 50 Anlagen in Brandenburg) 3. Keine Aussagen über kumulative Wirkung von Wasserkratanlagen 4. Wir haben keine solide Aussagequalität ür den Anteil der WKA am Aalrückgang 5. Sublethale Schädigungen? Gibt es nur ganz wenige Ansätze 6. Monitoringpunkte ür die Biologie nur sehr eingeschränkt vorhanden 7. FIBS-Verahren taugt nicht ür die Bewertung von WKAs 8. WHG 35 (2) wird de acto nicht vollzogen 9. Kleinwasserkrat ist klimapolitisch irrelevant
22 Datenbasis Monitoringdaten Praktisch erüllt keine der WKAs in Brandenburg die Mindestanorderungen an ein Monitoring Ein achlich undiertes Monitoring wird bei Kleinwasserkratanlagen durch Betreiber in der Regel nicht inanzierbar sein; LUGV geht von ür ein einjähriges Monitoring aus Problem der Prädation im Zusammenhang mit WKA ist sicher da, aber von welcher Qualität und Quantität. Sublethale Schäden sind dabei zu erassen. Kumulative Schadwirkungen sind zu erassen Fische unter 3 cm Länge sind methodisch zur Zeit nicht erassbar
23 Wir brauchen aber die Wirkdaten Die Haltung vieler Antragsteller, dass keine Wirkdaten der Anlagen au die Fischauna zur Beurteilung der geplanten WKA notwendig seien, ist achlich unhaltbar. Au welcher Basis will man die Einhaltung der Bewirtschatungsziele begründen, wenn man nicht einmal grob einschätzen kann, welche potentiellen Schadwirkungen von einer Anlage zu erwarten sind. Eine eine WKA genehmigende Behörde braucht aber derartige Daten, um weitere Anlagen und deren Zulässigkeit beurteilen zu können. Ohne diese Daten entscheidet sie ins Blaue hinein und geährdet unter Umständen viele Millionen Euro an Investitionen ür die Durchgängigkeit, da gg. trotz aller Investitionen die Zielerreichung der WRRL verhindert wird.
24 Einige rechtliche Aspekte Wichtige Urteile/Stellungnahmen zu WKA: Urteil des EUGH zur Notwendigkeit der Durchührung von FFH-Verträglichkeitsprüungen vom (Rechtssache C-98/03 Ein BGH-Urteil zum nichtvorhandenen Allgemeininteresse von Kleiner Wasserkrat ( BGH Az. III ZR 154_00) EU-Beschwerde des Deutschen Anglerverbandes (DAFV) vom zu Wasserkrat
25 Sinnhatigkeit kleiner Wasserkrat 1. Diskussionsergebnisse eines Vortrags von U. Dumont (Floecksmühle) am in der Landeslehrstätte: Die notwendigen Investitionskosten zur Vermeidung bzw. Verminderung ökologischer Schäden liegen bei Kleinwasserkratanlagen in Brandenburg in der Regel so hoch, dass der Betrieb trotz Förderung nach EEG ökonomisch ür den Betreiber keinen Sinn machen würde, es sei denn man senkt die ökologischen Anorderungen beträchtlich 2. Es ist zu erwarten, dass die F+E Vorhaben zeigen werden, dass eine inanzielle Amortisation wahrscheinlich erst ab einer Leistung der Anlagen von 100 kw gegeben sein wird. Diese Leistung kann in Brandenburg nur an sehr wenigen Standorten erbracht werden
26 BFN-Kernorderungen Wasserkrat Bestehende rei ließende Gewässerstrecken sind von einer Nutzung durch Wasserkrat auszuschließen Der Neubau kleiner Wasserkratanlagen (<1 MW inst. Leistung) ist nicht weiter zu verolgen, da eine wirtschatliche Betriebsührung bei gleichzeitiger Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Minimierung der ökologischen Auswirkungen nicht möglich erscheint und der Beitrag dieser Anlagen an der gesamten Wasserkratproduktion, wie auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, zu gering erscheint. Im Bereich der Wasserkratnutzung stellt die Modernisierung und der Ausbau bestehender Anlagen über 500 kw installierter Leistung, den wesentlichen Aspekt zur Nutzung des Potenzials aus Wasserkrat dar. Hierbei kommt insbesondere der Modernisierung der Anlagen zwischen 1 MW und 5 MW ein bedeutende Rolle zu, da an diesen Anlagenstandorten ein wirtschatlicher Betrieb der Wasserkratanlagen bei gleichzeitiger umänglicher Umsetzung der ökologischen Minimierungsmaßnahmen möglich ist und gleichzeitig relevante Strommengen erzeugt werden. Neubau von Wasserkratanlagen in Schutzgebieten (NSG und Natura 2000-Gebiete) ist auszuschließen. An die Nutzung bestehender Wasserkratanlagen in Schutzgebieten sind besondere Anorderungen zu stellen. Bei der Modernisierung derartiger Anlagen sind entsprechende Prüungen hinsichtlich der Schutzziele und in Anwendung der vorgegebenen Instrumente vorzunehmen. Bei bestehenden kleinen Wasserkratanlagen (> 250 <500 kw inst. Leistung), sind Möglichkeiten zur Förderung zu prüen, soweit die notwendigen naturschutzachlichen Maßnahmen an dem Standort nicht im Rahmen der bestehenden EEG-Vergütungen wirtschatlich umsetzbar sind. Neben der Förderung von Modernisierungen sollte auch die Ablösung der Nutzungsrechte und der Rückbau geprüt werden.
27 Wo müssen wir hin? Zuerst ist 35 Abs. 2 bzw. gg. 34 Abs. 2 WHG überhaupt erst einmal durchzusetzen bevor man über neue Anlagen nachdenken kann (Vollzugsdeizit!) Alte und insbesondere neue Anlagen müssen zuerst den Nachweis bringen, dass ihr Schadwirkungen das Verschlechterungsverbot von WRRL und Natura 2000 einhalten (inklusive kumulative Eekte und sublethale Schädigungen); Brandenburger Prioritätenkonzept Durchgängigkeit durchsetzen Entlastung der Behördenressourcen von ür Klimaschutz irrelevanten WKAs (keine Förderung der kleinen Wasserkrat mehr) Gibt es überhaupt Gewässer, wo wir in Brandenburg eine sinnvolle Lösung inden können, wo sich Wasserkrat und Gewässerschutz verbinden lassen? Die Abwägung nach WHG 31 Abs. 2 Nr. 4 (Ausnahmen von den Bewirtschatungszielen), ob das gleiche Energiegewinnungziel nicht mit anderen Mitteln erreicht werden kann, lässt in Brandenburg keinen Ausbau der Wasserkrat zu Moratorium ür den weiteren Ausbau und Bestandsaunahme der bestehenden Beeinträchtigungen
28 Ihr wollt gar nicht sparen! (1) Auszug aus: Die Zeit Fritz Vorholz 7. Juli
29 Danke ür die Aumerksamkeit Kontakt ür Rückragen: Dr. Ral Köhler (LUGV-Ö4) Tel.: / Ral.Köhler@LUGV.Brandenburg.de Titel, Datum Seite 28
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