Semesterprüfung vom Direkte Steuern (4. Semester)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Semesterprüfung vom Direkte Steuern (4. Semester)"

Transkript

1 Semesterprüfung vom Direkte Steuern (4. Semester) Name:. Vorname: Allgemeine Bemerkungen Dauer der Prüfung: 45 Minuten Erreichbare Punktzahl: 25 Wo nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird, sind die Antworten mittels genauer Angabe einer rechtlichen Grundlage (z.b. Art. 13 Abs. 3 Bst. a DBG ) zu begründen. Eine richtige Antwort ohne Begründung ergibt nicht die volle Punktzahl. Antworten Sie in Stichworten und schreiben Sie keine Romane (der vorhandene Platz reicht aus). Aufgabe 1 Auswahlfragen (8 Punkte) Für das richtige Ankreuzen erhalten Sie einen halben Punkt. Für eine Begründung (idealerweise die genaue Angabe eines Gesetzesartikels oder eines Umkehrschlusses aus einem solchen) erhalten Sie einen weiteren halben Punkt. Es sind nur Antworten zu begründen, wo eine Begründung vorgesehen ist. Es gibt keine Negativ-Punkte. Verrechnungssteuer P. WETTER gewährt G. BRENNWALD ein Privatdarlehen von CHF 20' G. BRENN- WALD verpflichtet sich, dass Darlehen mit 3% pro Jahr zu verzinsen. Die jährlich wiederkehrenden Zinszahlungen unterliegen der Verrechnungssteuer. Begründung: Keine Obligation im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. a VStG (keine kollektive Mittelaufnahme) Das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer ist auch bei der Ausschüttung von Bardividenden in gewissen Fällen möglich. Begründung: Art. 26a VStV (und internationales Meldeverfahren nach Art. 15 ZBStA) Die Ausgabe von Gratisaktien zulasten von Gewinnreserven unterliegt der Verrechnungssteuer Begründung: Art. 4 Abs. 1 Bst. b VStG / Art. 20 Abs. 1 VStV Eine AG muss die Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei der ESTV geltend machen. Begründung: Art. 30 Abs. 2 VStG Seite 1

2 Direkte Bundessteuer Der ausländische Teilhaber einer schweizerischen Kollektivgesellschaft (mit noch zwei inländischen Teilhabern) wird für seinen Anteil am Gewinn der Kollektivgesellschaft an der Quelle besteuert. Begründung: Art. 13 Abs. 3 Bst. b DBG (die inländischen Teilhaber haften solidarisch) HANS GUT war während vielen Jahren für die ZÜRICH VERSICHERUNGSGESELL- SCHAFT AG im Aussendienst tätig. Nach seinem Übertritt in den Ruhestand ist er auf die Bermudas ausgewandert. Nebst anderem erhält er von der Pensionskasse seines früheren Arbeitgebers monatlich eine BVG-Rente im Betrag von CHF überwiesen. Diese Rente unterliegt in der Schweiz der Quellensteuer. Begründung: Art. 5 Abs. 1 Bst. e DBG i.v.m. Art. 96 DBG oder Art. 10 Abs. 1 QStV Eine inländische Stiftung, die eine 100%-Beteiligung an einer inländischen AG hält, kann beim Erhalt einer Dividende von dieser AG den Beteiligungsabzug geltend machen. Begründung: Art. 69 DBG (im Umkehrschluss Stiftungen sind keine Kapitalgesellschaften) Beträgt bei natürlichen Personen der Betrag der Einkommenssteuer weniger als CHF 25.-, wird die Steuer nicht erhoben. Begründung: Art. 36 Abs. 3 DBG Seite 2

3 Aufgabe 2 (5 Punkte) Das Ehepaar KNORR (Schweizer Staatsbürger) ist nach längerem berufsbedingten Auslandaufenthalt am des Jahres n wieder in die Schweiz zurückgekehrt. Beide Ehegatten treten in der Schweiz wieder eine Stelle an. Das Ehepaar hat zwei Kinder im Alter von sechs und acht Jahren. Die Steuerfaktoren der Familie KNORR für das Jahr n sind die folgenden: Steuerbares Einkommen satzbestimmendes Einkommen CHF CHF Berechnen Sie die von der Familie KNORR geschuldete Einkommensteuer für die Steuerperiode n gemäss nachstehendem DBG-Tarif: Steuerbetrag Steuersatz Satzbestimmendes Einkommen 145'000 5' % Steuerbetrag Steuersatz Steuerbares Einkommen 22' % Steuerermässig Kinder pro Jahr -502 anteilig nach Verhältnis steuerbar/satzbestimmend Geschuldete Steuer vgl. KS Nr. 30 vom Seite 3

4 Aufgabe 3 (7 Punkte) KURT KARL, wohnhaft in Winterthur (ZH), ist Teilhaber einer Kollektivgesellschaft in Neuhausen (SH). Folgendes ist bekannt: Geschäftsvermögen (steuerlich akzeptiert): Bilanz Kollektivgesellschaft Umlaufvermögen 150'000 Kurzfr. Fremdkapital 120'000 Bewegliches Anlagevermögen *) 350'000 Langfr. Fremdkapital 260'000 Kapital KARL 60'000 Kapital KELLER 60' ' '000 *) stille Reserven: 50'000 Privatvermögen KURT KARL: Wertschriften 30'000 Bankguthaben 20'000 Ferienwohnung Toggenburg (SG) 400'000 Ferienwohnung Pontresina (GR) 600'000 Hypothek Wohnung Toggenburg (SG) Hypothek Wohnung Pontresina (GR) Privatdarlehen -300' '000-20' '000 Nehmen Sie die Vermögensausscheidung vor. Repartitionsquoten sind der Einfachheit halber ausser Acht zu lassen. Total ZH SH SG GR Anteil Aktiven gemäss Bilanz 250' '000 Wertschriften 30'000 30'000 Bankguthaben 20'000 20'000 Ferienwohnung Toggenburg 400' '000 0 Ferienwohnung Pontresina 600' '000 Total Aktiven 1'300'000 50' ' ' '000./. Anteil Geschäftliche Schulden *) -190'000 Werte für Quotenermittlung (PV) 1'050'000 50' ' '000 Prozentuale Anteile % 4.762% % %./. private Schulden -770'000-36' ' '000 Reinvermögen 340'000 13'333 60' ' '000 *) Kollektivgesellschaften gelten als Sondervermögen (Geschäftsschulden werden objektmässig auf den Geschäftsort zugeordnet und nehmen an der proportionalen Schuldzinsenverteilung nach Lage der Aktiven nicht teil). Bewegliches Geschäftsvermögen wird zum Einkommenssteuerwert (nicht zum Verkehrswert) bewertet Art. 13 Abs. 3 StHG. Seite 4

5 Aufgabe 4 (5 Punkte) Der Jassverein JASSGOLD in Olten präsentiert für die Steuerperiode n den folgenden Abschluss: Verein JASSGOLD Turnieraufwand 62'000 Ertrag aus Turnieren 70'000 Verwaltungskosten/übriges 8'000 Mitgliederbeiträge 5'000 Gewinn 5'000 75'000 75'000 Berechnen Sie den steuerbaren Gewinn und die geschuldete Gewinnsteuer nach DBG. Argumentieren Sie nach DBG. Massgebend sind Art. 66 Abs. 1 und 2 DBG. Berechnung des Gewinns: Ertrag aus Turnieren 70'000./. Turnieraufwand -62'000 Spartengewinn Anlässe 8'000 Mitgliederbeiträge 5'000./. Verwaltungskosten/übriges -8'000 Überschuss -3'000-3'000 Gewinn 5'000 Der Verein JASSGOLD schuldet Gewinnsteuer im Betrag von CHF (Art. 71 Abs. 1 DBG). Seite 5

Semesterprüfung vom 05.07.2014 Direkte Steuern (4. Semester)

Semesterprüfung vom 05.07.2014 Direkte Steuern (4. Semester) Semesterprüfung vom 05.07.2014 Direkte Steuern (4. Semester) Name:. Vorname: Allgemeine Bemerkungen Dauer der Prüfung: 45 Minuten Erreichbare Punktzahl: 25 Wo nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird,

Mehr

Semesterprüfung vom Direkte Steuern (3. Semester)

Semesterprüfung vom Direkte Steuern (3. Semester) Semesterprüfung vom 05.07.2014 Direkte Steuern (3. Semester) Name:. Vorname: Allgemeine Bemerkungen Dauer der Prüfung: 45 Minuten Erreichbare Punktzahl: 30 Wo nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt wird,

Mehr

Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA

Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA Weisung des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung von Gewinnausschüttungen aus qualifizierten Beteiligungen (Teilsatzverfahren)

Mehr

Bruno Beer. Silvan Andermatt

Bruno Beer. Silvan Andermatt Aktuell Atypisch stille Beteiligung die neue (alte) Praxis der ESTV Bruno Beer Managing Partner, dipl. Steuerexperte Inhaber der profitax ag, Zug, www.profi-tax.ch bruno.beer@profi-tax.ch Bruno Beer Silvan

Mehr

Verordnung über die pauschale Steueranrechnung

Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Änderung vom 9. März 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 22. August 1967 1 über die pauschale Steueranrechnung wird wie folgt

Mehr

Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht

Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht (S. 1 von 6) Credit-Prüfung im Bundessteuerrecht Prüfungsdatum: Dienstag, 14. Februar 2006, 0800 1000 Uhr Prüfungsort: Hauptgebäude der Universität Bern, Hochschulstrasse 4, 3012 Bern, Hörsaal Nr. 110

Mehr

Kreisschreiben Nr. 31

Kreisschreiben Nr. 31 Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale

Mehr

Unternehmenssteuerreform

Unternehmenssteuerreform B Aktualitäten und Unternehmensverschiedene Unternehmenssteuerreform II (Stand der Gesetzgebung: 1. Juli 2009) Eidgenössische Steuerverwaltung Bern, 2009 B Aktualitäten und - 1 - Unternehmensverschiedene

Mehr

1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000

1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000 Lösung zu Bsp. Nr. 25 (Beteiligungsabzug) 1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000 2. Voraussetzungen Beteiligungsabzug prüfen (StG 96) a) mind. 10% Kapitalbeteiligung (erfüllt) b)

Mehr

Unternehmenssteuerreform II Praxisbeispiele Steueraufschub Liquidationsgewinnbesteuerung

Unternehmenssteuerreform II Praxisbeispiele Steueraufschub Liquidationsgewinnbesteuerung Steuerseminar 2011 1 Unternehmenssteuerreform II Praxisbeispiele Steueraufschub Liquidationsgewinnbesteuerung Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Renato Belchior 13. September 2011 Übersicht 2 Grundlagen

Mehr

Kontrollfragen: Zeitliche Bemessung

Kontrollfragen: Zeitliche Bemessung Kontrollfragen: 1. WILLY HUNGERBÜHLER zügelt vom Ausland her zwecks Aufnahme einer Erwerbstätigkeit am 1.3.des Jahres n nach Zürich. Er beginnt seine Tätigkeit am 1.3.n bei der RUTSCHI AG. Bis Ende des

Mehr

4 Aufgaben. Beachten Sie, dass gemäss Aufgabenstellung auch die Berechnungen Bestandteil der Lösung darstellen.

4 Aufgaben. Beachten Sie, dass gemäss Aufgabenstellung auch die Berechnungen Bestandteil der Lösung darstellen. Modulprüfung für Steuerexperten 2014 Modul: Unternehmenssteuerrecht Diese Prüfung umfasst 23 Seiten. Richtzeit: Max. Punkte: 90 Minuten 45 Punkte 4 Aufgaben Richtzeit Maximale Punktzahl Aufgabe 1 Beteiligungen

Mehr

1. Ist A in der Schweiz nach DBG steuerpflichtig? 2. Wenn ja, welches Einkommen muss A in der Schweiz deklarieren bzw. versteuern?

1. Ist A in der Schweiz nach DBG steuerpflichtig? 2. Wenn ja, welches Einkommen muss A in der Schweiz deklarieren bzw. versteuern? Bundessteuerrecht Credit-Prüfungen Febr. 06 Lösungen Fall 1 Sachverhalt A. A hat seinen Wohnsitz in Konstanz (BRD) und ist Inhaber einer Einzelfirma in der Schweiz. B. A hat seinen Wohnsitz in der Schweiz

Mehr

4. Abschnitt Bewegliches Vermögen Grundsatz 1bis

4. Abschnitt Bewegliches Vermögen Grundsatz 1bis Solothurner Steuerbuch Teilbes teuerung der Einkünfte aus qualifizie r- ten Beteiligungen 26 Nr. 3 (Steuererklärung Ziff. 4/15.6) (Formular Wertschriftenund Guthabenverzeichnis) Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Die ab Steuerperiode 2009 geltende Teilbesteuerung wird in einer gesonderten Praxisfestlegung erläutert (vgl. Praxisfestlegung 021a-01).

Die ab Steuerperiode 2009 geltende Teilbesteuerung wird in einer gesonderten Praxisfestlegung erläutert (vgl. Praxisfestlegung 021a-01). Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden Einkommen aus Beteiligungen: Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung StG 39 IV; 64 III Halbsatzverfahren: bis Steuerperiode 2008 1. PROBLEMDARSTELLUNG

Mehr

Steuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF

Steuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF Volkswirtschaftsdepartement Amt für Wirtschaft Wirtschaftsförderung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1187 CH-6431 Schwyz Telefon +41 41 819 16 34 Telefax +41 41 819 16 19 www.schwyz-wirtschaft.ch Grundzüge der

Mehr

Austritt eines Gesellschafters aus der Kollektivgesellschaft

Austritt eines Gesellschafters aus der Kollektivgesellschaft Austritt eines Gesellschafters aus der Kollektivgesellschaft Von Erol Malaydin MAS ZFH in Accounting & Finance, Dipl. Betriebswirtschafter HF )* 1 Sachverhalt X, Y und Z haben während vielen Jahren erfolgreich

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Ausgangslage... 2

Inhaltsverzeichnis. 1. Ausgangslage... 2 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Verrechnungssteuer Stempelabgaben

Mehr

Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen-Treuhand-Steuern 23. März 2016

Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen-Treuhand-Steuern 23. März 2016 Diplomprüfung Name/Vorname Kandidatennummer Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen-Treuhand-Steuern 23. März 2016 DIREKTE STEUERN LÖSUNGSVORSCHLAG Dauer / Bewertung 45 Minuten / 45 Punkte Diese Prüfung umfasst

Mehr

59 Nr. 1 Beteiligungsabzug

59 Nr. 1 Beteiligungsabzug Beteiligungsabzug 1. Allgemeines Die gesetzlichen Grundlagen über die Besteuerung der Beteiligungsgesellschaften stimmen kantonal- und bundessteuerrechtlich weitgehend überein. Somit richtet sich die kantonale

Mehr

Anhang I zum Kreisschreiben Nr. 5 vom 1. Juni 2004

Anhang I zum Kreisschreiben Nr. 5 vom 1. Juni 2004 Anhang I zum Kreisschreiben Nr. 5 vom 1. Juni 2004 Beispiele 1 26 (wenn keine anderen Angaben: Zahlen in tausend CHF) Inhaltsverzeichnis Seite Nr. 1: Nr. 2: Nr. 3: Nr. 4: Übertragung von Vermögenswerten

Mehr

UNTERNEHMENSSTEUERRECHT: DIE SCHWEIZERISCHE VERRECHNUNGSSTEUER

UNTERNEHMENSSTEUERRECHT: DIE SCHWEIZERISCHE VERRECHNUNGSSTEUER UNTERNEHMENSSTEUERRECHT: DIE SCHWEIZERISCHE VERRECHNUNGSSTEUER Dr. Hugo Wyssen Abteilungsleiter Juristische Personen Steuerverwaltung des Kantons Zug Meldeverfahren im inländischen Konzernverhältnis -

Mehr

VERKAUF EINER BETEILIGUNG AN EINER KAPITALGESELL- SCHAFT ( SHARE DEAL )

VERKAUF EINER BETEILIGUNG AN EINER KAPITALGESELL- SCHAFT ( SHARE DEAL ) VERKAUF EINER BETEILIGUNG AN EINER KAPITALGESELL- SCHAFT ( SHARE DEAL ) STEUERFREIER KAPITALGEWINN? JA, ABER! (Serie Nachfolgeplanung Teil 6) Bei Nachfolgeplanungen wird vom Verkäufer bevorzugt ein Share

Mehr

Steuerrecht MLaw 13. Januar 2017 Musterlösung

Steuerrecht MLaw 13. Januar 2017 Musterlösung Prof. Dr. René Matteotti Herbstsemester 2016 Steuerrecht MLaw 13. Januar 2017 Musterlösung Dauer: 120 Minuten Kontrollieren Sie bitte sowohl bei Erhalt als auch bei Abgabe der Prüfung die Anzahl der Aufgabenblätter.

Mehr

Weisung des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung nach dem Aufwand (vom 12. November 2009)

Weisung des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung nach dem Aufwand (vom 12. November 2009) Weisung des kantonalen Steueramtes über die (vom 12. November 2009) A. Gesetzliche Grundlagen Das Steuergesetz vom 8. Juni 1997 regelt in 13 die. Mit Steuergesetzänderung vom 8. Februar 2009, in Kraft

Mehr

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie A

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie A Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie A Fach Zeit: Steuern 3 Stunden Aufgaben Gegenstand Zeit Max. Punkte Eff. Punkte Aufgabe 1 Verschiedene Steuern 20 10 Aufgabe 2 Begriffe 12 8 Aufgabe

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/020

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/020 Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die gemeinsame Besteuerung für die Heiratsperiode bei den Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2014 (vom 24. Januar 2014)

Mehr

Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II

Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II 090 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 6. Dezember 2009 Kreisschreiben

Mehr

Transponierung Beteiligungsübertragung an selbstbeherrschte Gesellschaft

Transponierung Beteiligungsübertragung an selbstbeherrschte Gesellschaft Transponierung Beteiligungsübertragung an selbstbeherrschte Gesellschaft Indirekte Teilliquidation Beteiligungsverkauf an unabhängige Käufergesellschaft Erörterung von Praxisfragen (ausführliches Skript

Mehr

Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung

Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 22. Dezember 2010 Kreisschreiben

Mehr

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001 Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.

Mehr

Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften

Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften VOSER RECHTSANWÄLTE Rechtsanwälte Notare Steuerexperten Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften Herbstanlass der Schweizerischen Maklerkammer SMK vom 8. November 2007 VOSER RECHTSANWÄLTE Dr. Philip

Mehr

Steuerliche Aspekte des Unternehmenskaufs

Steuerliche Aspekte des Unternehmenskaufs Steuerliche Aspekte des Unternehmenskaufs PD Dr. Urs Schenker / Robert Desax Merger & Acquisition Seminar ZfU - International Business School 11. Mai 2017, Seedamm Plaza Pfäffikon SZ Übersicht Die steuerliche

Mehr

Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern

Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern 090 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 5. Juli 2010 DB-214.2 bis

Mehr

Umstrukturierungen Teil 2 (Umstrukturierungen Juristische Personen)

Umstrukturierungen Teil 2 (Umstrukturierungen Juristische Personen) Treuhandexpertenkurs Umstrukturierungen Teil 2 (Umstrukturierungen Juristische Personen) [ F usionen / Spaltu n gen / Au s g liede runge n / Vermögens ü bertra g unge n ] Fälle 6. Mai 2008 Christoph Nef,

Mehr

Vorlesung Bernisches Steuerrecht 2011

Vorlesung Bernisches Steuerrecht 2011 Lösung zu Bsp. Nr. 33 (Gegenstand der Grundstückgewinnsteuer) Standard Prüfungsprogramm GGSt StG 126: Steuerpflicht: Veräusserer eines Grundstücks im Kanton BE Sowohl bei PV als auch bei GV, deshalb monistisches

Mehr

Unternehmenssteuerreform II. Urs Huser / Beat Ledermann. Einleitung. Einleitung. Partner UTA Treuhand AG Lenzburg. Urs Huser / Beat Ledermann

Unternehmenssteuerreform II. Urs Huser / Beat Ledermann. Einleitung. Einleitung. Partner UTA Treuhand AG Lenzburg. Urs Huser / Beat Ledermann Unternehmenssteuerreform II Urs Huser / Beat Ledermann Partner UTA Treuhand AG Lenzburg 1 Einleitung 2 Einleitung 3 1 Unternehmenssteuerreform II Übersicht Unternehmenssteuerreform II Seit 01.01.2009 geltende

Mehr

Erfahrungsaustausch Familienrecht

Erfahrungsaustausch Familienrecht Erfahrungsaustausch Familienrecht Trennung, Scheidung und Steuern Henk Fenners Finanzdepartement Trennung, Scheidung und Steuern (1) 1. Besteuerung der Ehegatten während ungetrennter Ehe Familienbesteuerung

Mehr

Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht

Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht Franziska Bur Bürgin Ludwig + Partner AG, Advokaten, Basel 31.10.2011 Informationsveranstaltung der UGZ 1 Steuern sparen mit dem BVG: Grundlagen Waadtländer

Mehr

Kreisschreiben Nr. 39. Besteuerung von Aktionärsoptionen. 1. Einleitung. Direkte Bundessteuer Verrechnungssteuer Stempelabgaben

Kreisschreiben Nr. 39. Besteuerung von Aktionärsoptionen. 1. Einleitung. Direkte Bundessteuer Verrechnungssteuer Stempelabgaben Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Verrechnungssteuer Stempelabgaben

Mehr

Schuldzinsen 41 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 11; Schuldenverzeichnis)

Schuldzinsen 41 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 11; Schuldenverzeichnis) Solothurner Steuerbuch Schuldzinsen 41 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 11; Schuldenverzeichnis) Gesetzliche Grundlagen 41 Abs. 1 lit. a StG Allgemeine Abzüge 20 Abs. 4 VV StG Allgemeine Abzüge 1 Von den Einkünften

Mehr

Steuerliche Fussangeln bei der Unternehmensübernahme

Steuerliche Fussangeln bei der Unternehmensübernahme 27. September 2007 lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte, Partner Tax Advisors & Associates AG Gartenstrasse 25 CH-8002 Zürich Tel +41 (0)44 208 10 10 Fax +41 (0)44 208 10 20 matthias.vock@taxadvisors.ch

Mehr

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Dieses Infoblatt informiert österreichische natürliche Personen und Kapitalgesellschaften, die in der Schweiz weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung

Mehr

Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen

Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen Unternehmensverkauf die wichtigsten Steuerfallen VOSER RECHTSANWÄLTE Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden Agenda und Einleitung Dr. Philip Funk Rechtsanwalt, Notar, eidg. dipl. Steuerexperte Seite 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Aufgabe 1 Steuerpflicht

Aufgabe 1 Steuerpflicht Aufgabe 1 Steuerpflicht Sachverhalt Karl Meier lebt zusammen mit seiner Familie im Staat Y. Er bewohnt hier ein Einfamilienhaus. Karl Meier arbeitet bei einer international tätigen Firma, die ihren Sitz

Mehr

Unternehmenssteuerreform III. Branko Balaban Rechtsanwalt, Notar, dipl. Steuerexperte Tax Team AG

Unternehmenssteuerreform III. Branko Balaban Rechtsanwalt, Notar, dipl. Steuerexperte Tax Team AG Unternehmenssteuerreform III Branko Balaban Rechtsanwalt, Notar, dipl. Steuerexperte Tax Team AG 1. 3 Thesen Elemente eines attraktiven Steuersystems: Einfachheit der Regelungen: Man soll die Regelungen

Mehr

Steuern im Kanton Zürich

Steuern im Kanton Zürich Kantonales Steueramt Konsulent Unternehmenssteuern Steuern im Kanton Zürich Ansprechpartner: bei Steuerfragen Kantonales Steueramt Fachsupport Unternehmenssteuern (oder zuständige Division) Bändliweg 21

Mehr

Besteuerung von Stiftungen und Trusts

Besteuerung von Stiftungen und Trusts Besteuerung von Stiftungen und Trusts Inhaltsverzeichnis A. Besteuerung von Stiftungen 1. Arten von Stiftungen des Schweizerischen Rechts 2. Steuerliche Aspekte a. Errichtung einer Schweizer Stiftung b.

Mehr

Schnittstellen zwischen Ausgleichskasse und Steuerverwaltung

Schnittstellen zwischen Ausgleichskasse und Steuerverwaltung Schnittstellen zwischen Ausgleichskasse und Steuerverwaltung Philipp Moos, Leiter Abteilung Natürliche Personen Zuger Treuhändervereinigung vom 30. September 2009 Finanzdirektion, Steuerverwaltung, 30.

Mehr

AUSGEWÄHLTE THEMEN IM UNTERNEHMENSSTEUERRECHT

AUSGEWÄHLTE THEMEN IM UNTERNEHMENSSTEUERRECHT AUSGEWÄHLTE THEMEN IM UNTERNEHMENSSTEUERRECHT Dr. Hugo Wyssen Abteilungsleiter Juristische Personen Steuerverwaltung des Kantons Zug Werner A. Räber Dr. Thomas Fischer & Partner AG, Baar Ausgewählte Themen

Mehr

Besteuerung der konzessionierten Verkehrsund Infrastrukturunternehmen

Besteuerung der konzessionierten Verkehrsund Infrastrukturunternehmen Besteuerung der konzessionierten Verkehrsund Infrastrukturunternehmen Kreisschreiben 33 vom 6. September 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand des Kreisschreibens... 2 2. Kapitalsteuer... 3 Bemessungsgrundlage...

Mehr

Bundesgesetz über die Steuervorlage 17

Bundesgesetz über die Steuervorlage 17 Bundesgesetz über die Steuervorlage 17 (SV17) vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst: I Die nachstehenden Bundesgesetze

Mehr

Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen im Privatvermögen und Beschränkung

Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen im Privatvermögen und Beschränkung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 16. Dezember 2008 Kreisschreiben

Mehr

KANN EIN ASSET DEAL DIE LÖSUNG FÜR DIE NACHFOLGE- PLANUNG SEIN?

KANN EIN ASSET DEAL DIE LÖSUNG FÜR DIE NACHFOLGE- PLANUNG SEIN? KANN EIN ASSET DEAL DIE LÖSUNG FÜR DIE NACHFOLGE- PLANUNG SEIN? (Serie Nachflgeplanung Teil 5) Bei Nachflgeplanungen bzw. bei der Veräusserung eines Unternehmens werden häufig die Begriffe Asset Deal und

Mehr

Kontrollfragen: Steuerpflicht

Kontrollfragen: Steuerpflicht Kontrollfragen: Steuerpflicht Seite 1a 1. Ein Serbe lebt seit 10 Jahren im Kanton Zürich und arbeitet als Monteur im Kanton St.Gallen. a) Ist er nach DBG in der Schweiz steuerpflichtig und welcher Art

Mehr

Umstrukturierungen Teil 4 (Umstrukturierungen Juristische Personen)

Umstrukturierungen Teil 4 (Umstrukturierungen Juristische Personen) Treuhandexpertenkurs Umstrukturierungen Teil 4 (Umstrukturierungen Juristische Personen) [ Vermöge ns übe r tr agunge n / Li q uidatione n] Fälle 3. Juni 2008 Christoph Nef, lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte

Mehr

Prüfung / LÖSUNGEN. KMU-Finanzexperte. Modul 8. Steuern. Hauptprüfungsexpertin: Barbara Sramek Prüfungsexperten: Dieter Egloff und Tamara Tormen

Prüfung / LÖSUNGEN. KMU-Finanzexperte. Modul 8. Steuern. Hauptprüfungsexpertin: Barbara Sramek Prüfungsexperten: Dieter Egloff und Tamara Tormen Prüfung / LÖSUNGEN KMU-Finanzexperte Modul 8 Steuern Hauptprüfungsexpertin: Barbara Sramek Prüfungsexperten: Dieter Egloff und Tamara Tormen 13. April 2012 Prüfungsmodus Prüfungsdauer schriftliche Klausur

Mehr

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften 1. Allgemeines

Mehr

Podiumsdiskussion Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz: Was ist zu tun?

Podiumsdiskussion Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz: Was ist zu tun? Podiumsdiskussion Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz: Was ist zu tun? Fabian Baumer, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Dr. Daniel Lampart, Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB Prof. Dr. Christoph

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge

Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge 21 - Stand Februar 2013 1 Inhalt 1. Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge 3 2. AHV-Renten 3 2.1. Entwicklung

Mehr

Ersatzbeschaffung mit nur teilweiser Reinvestition

Ersatzbeschaffung mit nur teilweiser Reinvestition Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.19 Ersatzbeschaffung mit nur teilweiser Kreisschreiben Nr. 19 des Vorstandes vom 31. August 2001 1. Ausgangslage Bei Ersatzbeschaffung im geschäftlichen

Mehr

Lösungshinweise zur schriftlichen Prüfung im Fach Steuerrecht II vom 11. Januar 2012, 14:00 bis 15:00 Uhr

Lösungshinweise zur schriftlichen Prüfung im Fach Steuerrecht II vom 11. Januar 2012, 14:00 bis 15:00 Uhr Prof. Markus Reich shinweise zur schriftlichen Prüfung im Fach Steuerrecht II vom 11. Januar 2012, 14:00 bis 15:00 Uhr Die Hinweise beziehen sich auf MARKUS REICH, Steuerrecht, Zürich 2009. Aufgabe 1 (18

Mehr

Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg

Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg Kanton Zürich Steueramt Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg Gültig ab der im Kalenderjahr 2011 endenden Steuerperiode 72, 72a, 73, 75, 79 und 82 Steuergesetz (StG) Vergleiche auch Änderung

Mehr

Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens

Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...

Mehr

Direkte Bundessteuer Steuerperiode 2001/2002

Direkte Bundessteuer Steuerperiode 2001/2002 Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Administration fédérale des contributions AFC Amministrazione federale delle contribuzioni AFC

Mehr

Merkblatt. Steuerliche Behandlung von Konsortialdarlehen, Schuldscheindarlehen, Wechseln und Unterbeteiligungen (Januar 2000)

Merkblatt. Steuerliche Behandlung von Konsortialdarlehen, Schuldscheindarlehen, Wechseln und Unterbeteiligungen (Januar 2000) Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben http://www.estv.admin.ch Merkblatt Steuerliche Behandlung von Konsortialdarlehen, Schuldscheindarlehen,

Mehr

Dossier Gesellschaftsrecht (Rechtsformen)

Dossier Gesellschaftsrecht (Rechtsformen) Dossier Gesellschaftsrecht (Rechtsformen) Vergleichende Übersicht (Schmitt Treuhand) Personengesellschaft (Einzelunternehmung /Kollektivgesellschaft und Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) Exkurs - Indirekte

Mehr

B U C H H A L T U N G Grundlagen, Bilanz und Erfolgsrechnung L Ö S U N G

B U C H H A L T U N G Grundlagen, Bilanz und Erfolgsrechnung L Ö S U N G B U C H H A L T U N G Grundlagen, Bilanz und Erfolgsrechnung L Ö S U N G Bemerkungen: mögliche Punktzahl: Zeit: Der Lösungsweg muss nachvollziehbar dargelegt werden. Das reine Resultat wird nicht bewertet.

Mehr

Musterlösungen zur Prüfung Unternehmenssteuerrecht I 15. Januar 2015

Musterlösungen zur Prüfung Unternehmenssteuerrecht I 15. Januar 2015 Prof. Dr. Julia von Ah Herbstsemester 2014 Musterlösungen zur Prüfung Unternehmenssteuerrecht I 15. Januar 2015 Aufgabe 1 (11 Punkte) 1. Wann ist eine Ausgabe aktivierungsfähig? Eine Ausgabe ist aktivierungsfähig,

Mehr

gestützt auf Artikel 72 Absatz 3, Artikel 72l und Artikel 72m des Steuerharmonisierungsgesetzes vom 14. Dezember 1990 (StHG) 1),

gestützt auf Artikel 72 Absatz 3, Artikel 72l und Artikel 72m des Steuerharmonisierungsgesetzes vom 14. Dezember 1990 (StHG) 1), Ausführungsbestimmungen zur übergangsrechtlichen Ergänzung des Steuergesetzes an das Steuerharmonisierungsgesetz (Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen) vom 5. Februar 03 (Stand. Januar 03) 64.43 Der

Mehr

Tamara Tormen, dipl. Steuerexpertin, Betriebsökonomin HWV

Tamara Tormen, dipl. Steuerexpertin, Betriebsökonomin HWV Tamara Tormen, dipl. Steuerexpertin, Betriebsökonomin HWV Geissmann und Partner Rechtsanwälte Mellingerstrasse 2a Postfach 2078 5402 Baden Tel. 056 203 00 15 tormen@geissmannlegal.ch Überblick Finanzierung

Mehr

KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE VERMÖGENSSTEUER NATÜRLICHER PERSONEN

KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE VERMÖGENSSTEUER NATÜRLICHER PERSONEN D Einzelne Steuern Vermögenssteuer KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE VERMÖGENSSTEUER NATÜRLICHER PERSONEN ALLGEMEINES Alle Kantone und ihre Gemeinden erheben von natürlichen Personen neben der Einkommenssteuer

Mehr

MASSNAHMEN BEI DER DIREKTEN BUNDESSTEUER Eine Übersicht über die Massnahmen der direkten Bundessteuer DBSt finden Sie unter folgendem Link:

MASSNAHMEN BEI DER DIREKTEN BUNDESSTEUER Eine Übersicht über die Massnahmen der direkten Bundessteuer DBSt finden Sie unter folgendem Link: Statistik direkte Bundessteuer, natürliche Personen - Kantone Steuerjahr 2013 EINLEITUNG Die vorliegende Statistik orientiert über die Kantonsergebnisse der natürlichen Personen im Steuerjahr 2013 (Bemessungs-

Mehr

Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen

Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen vom 22. März 2013 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach

Mehr

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne. Person bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit:

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne. Person bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit: Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit (LGBV) vom 2008 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 37b und 199 des

Mehr

Steuerverwaltung. Merkblatt. Pauschalbesteuerung. 1. Gesetzliche Grundlagen

Steuerverwaltung. Merkblatt. Pauschalbesteuerung. 1. Gesetzliche Grundlagen Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Pauschalbesteuerung 1. Gesetzliche Grundlagen Nach dem per 1. Januar 2014 geänderten Art.

Mehr

Gesetzliche Änderungen Jahresabschluss nach nrlr

Gesetzliche Änderungen Jahresabschluss nach nrlr Gesetzliche Änderungen Jahresabschluss nach nrlr Clement Urs dipl. Steuerexperte, dipl. Wirtschaftsprüfer Partner REVISCON Schweiz AG, Bülach Inhaltsübersicht 1. Steuerliche Aspekte des rev. RL-Rechts:

Mehr

Steuerfolgen von Gewinnausschüttungen. Kapitalgesellschaften im internationalen Konzernverhältnis

Steuerfolgen von Gewinnausschüttungen. Kapitalgesellschaften im internationalen Konzernverhältnis Steuerfolgen von Gewinnausschüttungen schweizerischer Kapitalgesellschaften im internationalen Konzernverhältnis DISSERTATION der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich zur Erlangung

Mehr

GESELLSCHAFTSFORMEN in der SCHWEIZ

GESELLSCHAFTSFORMEN in der SCHWEIZ GESELLSCHAFTSFORMEN in der SCHWEIZ Rechtsanwalt Arthur Kiederle Fachanwalt f. Steuerrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Kanzlei Kiederle, Dr. Schulz @ Kollegen Maximilianstraße 41 D-86150 Augsburg Germany

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/300 Zeitliche Bemessung im internationalen Verhältnis Merkblatt KStA

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/300 Zeitliche Bemessung im internationalen Verhältnis Merkblatt KStA Zürcher Steuerbuch Nr. 24/300 Zeitliche Bemessung im internationalen Verhältnis Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die zeitliche Bemessung bei Änderung der Steuerpflicht natürlicher

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer:

Mehr

Verordnung über die pauschale Steueranrechnung 1

Verordnung über die pauschale Steueranrechnung 1 Verordnung über die pauschale Steueranrechnung 1 672.201 vom 22. August 1967 (Stand am 1. Januar 2009) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 1 und 2 Absatz 1 Buchstaben e und f des Bundesbeschlusses

Mehr

Direkte Steuern. MAS in Accounting und Finance

Direkte Steuern. MAS in Accounting und Finance Direkte Steuern MAS in Accounting und Finance 2009 1 Direkte Steuern Theoretische Grundlagen und praktische Beispiele (Lösungsansätze) Christoph Nef lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte Tax Advisors & Associates

Mehr

Direkte Bundessteuer Steuerperiode 1999/2000

Direkte Bundessteuer Steuerperiode 1999/2000 Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale

Mehr

LÖSUNGEN zur NACHKLAUSUR Unternehmensbesteuerung und Umgründungen (Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner) Lösung Beispiel 1

LÖSUNGEN zur NACHKLAUSUR Unternehmensbesteuerung und Umgründungen (Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner) Lösung Beispiel 1 LÖSUNGEN zur NACHKLAUSUR Unternehmensbesteuerung und Umgründungen (Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner) Die Antwrten sind unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen zu begründen! Zulässiges Hilfsmittel = Gesetzestext

Mehr

Sachverhalt und Lösungshinweise zur schriftlichen Prüfung. Steuerrecht I. 18. Juni 2013, 8:00-10:00 Uhr

Sachverhalt und Lösungshinweise zur schriftlichen Prüfung. Steuerrecht I. 18. Juni 2013, 8:00-10:00 Uhr Prof. Dr. René Matteotti Frühlingssemester 2013 Sachverhalt und Lösungshinweise zur schriftlichen Prüfung Steuerrecht I 18. Juni 2013, 8:00-10:00 Uhr Dauer: 120 Minuten Kontrollieren Sie bitte sowohl bei

Mehr

Unternehmensnachfolgeregelungen: Erleichterungen durch die gesetzliche Regelung der indirekten Teilliquidation

Unternehmensnachfolgeregelungen: Erleichterungen durch die gesetzliche Regelung der indirekten Teilliquidation Unternehmensnachfolgeregelungen: Erleichterungen durch die gesetzliche Regelung der indirekten Teilliquidation Nadia Tarolli VISCHER Anwälte und Notare Aeschenvorstadt 4 4010 Basel ntarolli@vischer.com

Mehr

AUSGEWÄHLTE THEMEN IM UNTERNEHMENSSTEUERRECHT. Christian Lingg Fachbereichsleiter Steuern Caminada Treuhand AG Zug

AUSGEWÄHLTE THEMEN IM UNTERNEHMENSSTEUERRECHT. Christian Lingg Fachbereichsleiter Steuern Caminada Treuhand AG Zug AUSGEWÄHLTE THEMEN IM UNTERNEHMENSSTEUERRECHT Christian Lingg Fachbereichsleiter Steuern Caminada Treuhand AG Zug Themen Kreisschreiben Nr. 27 ESTV (17.12.09) Steuerermässigung auf Beteiligungserträgen

Mehr

Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit

Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit Gesetzliche Grundlagen Art. 38b des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (DStG) 1 Wird die selbstständige

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen 19 - Stand Februar 2012 1 Inhalt 1. Erträge aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung)

Mehr

1 Direkte Steuern J. Zimmermann Serie 98

1 Direkte Steuern J. Zimmermann Serie 98 Repetition Seite 1 Einkommenssteuer (direkte Bundessteuer) 1. Herr HAGENBUCH erwirbt von seinem Sohn eine lebenslange Nutzniessung an dessen Liegenschaft und bezahlt dafür Fr 40'000.-. Er ist im Zeitpunkt

Mehr

Aufschubtatbestände und gesonderte Besteuerung von Liquidationsgewinnen ab 2011

Aufschubtatbestände und gesonderte Besteuerung von Liquidationsgewinnen ab 2011 Aufschubtatbestände und gesonderte Besteuerung von Liquidationsgewinnen ab 2011 Verena Hintermeister, Bücherexpertin Abteilung nat. Personen Vorabendveranstaltung mit der Steuerverwaltung, Zuger Treuhändervereinigung

Mehr

Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern

Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Mai

Mehr

Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft

Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft Steueranlass vom 1. Februar 2016 Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft Vorsteher der Steuerverwaltung BL Folie 1 Inhaltsübersicht Steueranlass vom 1. Februar 2016 Steuergesetzesrevision

Mehr

STEUERN IN DER SCHWEIZ. 5., neubearbeitete Auflage

STEUERN IN DER SCHWEIZ. 5., neubearbeitete Auflage STEUERN IN DER SCHWEIZ 5., neubearbeitete Auflage Schweizerische Treuhandgesellschaft Basel 1987 Inhaltsverzeichnis Vorwort Hinweis Inhaltsverzeichnis Seite 5 6 7 1. Übersicht 1.1 Bedeutung der direkten

Mehr

Unternehmenssteuerreform II. Eine Reform auch für die Landwirtschaft

Unternehmenssteuerreform II. Eine Reform auch für die Landwirtschaft Unternehmenssteuerreform II Eine Reform auch für die Landwirtschaft AGRO-Treuhand Bäregg, Januar 2008; F1 AGRO-Treuhand Bäregg, Januar 2008; F2 Themen Die wichtigen Punkte der Unternehmenssteuerreform

Mehr

IV. Berechnungstabelle zu 57 des Steuergesetzes

IV. Berechnungstabelle zu 57 des Steuergesetzes 123 IV. Berechnungstabelle zu 57 des Steuergesetzes ssteuertarife 1 Die beträgt für eine Steuerperiode 0,0% der ersten 9 100. 4,5% der nächsten 3 900. 0,5% der nächsten 2 000. 5,0% der nächsten 38 100.

Mehr

24 Nr. 18 Liquidationsgewinne bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit

24 Nr. 18 Liquidationsgewinne bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit Liquidationsgewinne bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit 1. Allgemeines Ab Steuerjahr 2011 werden gemäss den 36 bis, 80 bis, 24 lit. b und 25 StG Liquidationsgewinne bei der Aufgabe der selbständigen

Mehr