Lindenblatt. wir wünschen Ihnen allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. In dieser Ausgabe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Lindenblatt. wir wünschen Ihnen allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. In dieser Ausgabe"

Transkript

1 Lindenblatt Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen Jahrgang 20 Ausgabe 01/2017 In dieser Ausgabe 1Beschlüsse der Gemeinden Altenbeuthen und Drognitz 2 Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer 3 Erinnerung an die Steuerzahlungstermine wir wünschen Ihnen allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr Drognitz Lothra Neidenberga Neuenbeuthen Reitzengeschwenda Altenbeuthen Sitz: Gemeinde Drognitz Ortsstraße Drognitz

2 01/2017 LINDENBLATT Seite Sprechzeiten Gemeindeamt Kaulsdorf Montag Dienstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag Kasse Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Kontakte zur Ihrer Gemeindeverwaltung Vorwahl: Fax-Nr.: :00 Uhr bis 16:00 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Amt Telefon Einwohnermeldeamt Montag Dienstag 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag Außerhalb der Sprechzeiten ist keine Bearbeitung möglich! Bürgermeister Montag Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Bürgermeister Herr Oßwald info@kaulsdorf-saale.de Sekretariat Frau Schilling info@kaulsdorf-saale.de Einwohnermeldeamt Frau Schmiedel schmiedel@kaulsdorf-saale.de Kasse/Ordnungsamt Frau Kunstmann kunstmann@kausldorf-saale.de Steuern/Friedhofsverwaltung Frau Krauße krausse@kaulsdorf-saale.de Kämmerei Frau Picha picha@kaulsdorf-saale.de Kassenverwaltung Frau Katins katins@kaulsdorf-saale.de Frau Richter richter@kaulsdorf-saale.de Bauamt/Liegenschaften Herr Herold herold@kaulsdorf-saale.de Frau Schulze-Könitzer schulze-koenitzer@kaulsdorf-saale.de Herr Stemmler stemmler@kaulsdorf-saale.de Impressum Lindenblatt Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen Herausgeber: Gemeinde Drognitz und Gemeinde Altenbeuthen Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / , info@wittich-langewiesen.de, Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Drognitz Frau Petra Drum 1. Beigeordnete Gemeinde Altenbeuthen Bürgermeister Herr Linke Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Gemeinde Drognitz Frau Petra Drum 1. Beigeordnete Gemeinde Altenbeuthen Bürgermeister Herr Linke Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt, LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel.: / , Fax: / ; Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet.; einzelne Exemplare können zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellt werden. Nächster Redaktionsschluss Montag, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den

3 01/2017 LINDENBLATT Seite Gemeinde Drognitz Mitteilung vom Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Im Schreiben vom wurde der Gemeinde Drognitz mitgeteilt, dass die 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom und die 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom mit Beschluss-Nr. VV-Ö-7-02/2016 und VV-ÖÖ-8-02/2016 beschlossen wurden und die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt 13/2016 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg veröffentlicht sind. Die Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schrift-lichen Steuerbescheides. 2. Festsetzung bei Änderungen gegenüber dem Vorjahr: Soweit Änderungen in den Besteuerungsunterlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird auf der Grundlage eines aktuellen Grundsteuermessbescheides vom Finanzamt Pößneck, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017, in Einzelfällen auch rückwirkend, durch die Gemeinde neu festgesetzt. (Nur in diesem Fall erhalten die Steuerpflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid) 3. Festsetzung der Grundsteuer nach der Ersatzbemessung: Bei der Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke, bei denen kein Einheitswert vorliegt und somit lt. 42 GrStG die Grundstücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage bewertet werden, gilt Folgendes: Sind im vergangenen bzw. zurückliegenden Kalenderjahren bauliche Veränderungen an den betreffenden Objekten vorgenommen worden, ist der Steuerpflichtige zur erneuten Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Wir weisen darauf hin, dass es eine Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen gibt. Diese Pflicht zur Abgabe einer Änderungsmitteilung liegt allein beim Eigentümer des betreffenden Objektes. (Formulare hierzu erhalten Sie in der Gemeinde Kaulsdorf) Bei keiner Änderung gegenüber dem Vorjahr gilt ebenfalls der zuletzt zugeschickte Steuerbescheid der Gemeinde. Information zu den Gemeindenachrichten Ab 2017 übernimmt die Wittich Medien KG in Langewiesen die Erstellung unserer Gemeindenachrichten. Dazu ist es erforderlich, dass alle zu veröffentlichen Texte von Vereinen, Schule, Kindergarten usw. über folgende E- Mail-Adresse gesendet werden müssen: info@kaulsdorf-saale.de oder schulze-koenitzer@kaulsdorf-saale.de Bitte senden Sie Ihre Texte am besten als Worddatei und fügen Sie eventuelle Fotos gleich an die richtige Stelle im Texte ein. gez. Drum 1. Beigeordnete Beschlüsse aus der Sitzung vom /14 Jahresrechnung 2014 und Entlastung des Bürgermeisters /14 Protokollkontrolle aus der Sitzung vom /14 Protokollkontrolle aus der Sitzung vom (14 Protokollkontrolle aus der Sitzung vom /14 Negativbeschluss über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Drognitz (Straßenausbaubeitragssatzung) Gehwegbau /14 Notarvertrag URNr. 1129/2016, Notarin Anne Wiegleb Saalfeld /14 Vertrag über die Bestellung eines Leitungsrechts /14 Notarvertrag URNr. 1124/2016, Notar Michael Werner Bad Lobenstein Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer 1. Festsetzung bei gleichbleibender Grundsteuer: Diese Festsetzung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung, auf der Grundlage des letzten zugesandten Grundsteuerbescheides, festgesetzt. (In diesem Fall werden keine Bescheide verschickt.) Zahlungsaufforderung Die Steuerpflichtigen, die keine SEPA- Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zu entrichten. Die regelmäßigen Fälligkeiten für Ratenzahlungen sind am , , , sowie für Jahreszahler am oder (Fälligkeiten siehe letzter Grundsteuerbescheid) Das Verschicken von Zahlungserinnerungen unterbleibt aus Kostengründen. Bei Nichteinhaltung der Fällig-keiten müssen Sie mit Belastungen durch Mahngebühren und Säumniszuschlägen rechnen. Rechtsbehelfsbelehrung Die Bekanntmachung gilt als Erlass der Grundsteuerbescheide. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einzulegen. Bitte beachten sie: Die Einlegung eines Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung und ändert nichts an der fristgerechten Zahlung. gez. Krauße Sachbearbeiter Grundsteuern Erinnerung an die Steuerzahlungstermine hier: Wir weisen darauf hin, dass die Begleichung der Grundsteuer nicht mehr durch eine Bareinzahlung in der Gemeinde möglich ist. Steuerzahler, die der Gemeinde Kaulsdorf keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mit einer SEPA- Lastschrift oder ihrer Hausbank mit Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Steuern zu den Fälligkeiten lt. Bescheid auf eines der folgenden Konten zu überweisen. Kreissparkasse Saalfeld/Rudolstadt BIC: HELADEF1SAR IBAN: DE Raiffeisenbank Saale-Orla e.g. BIC: GENODEF1PN1 IBAN: DE

4 01/2017 LINDENBLATT Seite Die für Sie zutreffenden Fälligkeiten können Sie dem gültigen Steuerbescheid entnehmen. Sie können sich auch jederzeit an die Gemeinde Kaulsdorf (Verwaltungsstelle für die Gemeinde Drognitz) wenden, um dort Ihre Ermächtigung zum Einzug der Forderungen per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. (Hinweis: Das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren wurde ab per Gesetz umgesetzt. Vorher erteilte alte Lastschrifteinzüge haben damit ihre Gültigkeit verloren.) Wir weisen darauf hin, dass ab sofort durch die Gemeinde Kaulsdorf keine Zahlungs-erinnerungen auf dem Postweg mehr zugesandt werden. Die öffentliche Bekanntmachung gilt gleichzeitig als Zahlungserinnerung. Werden die angegebenen Fälligkeiten lt. Bescheid nicht eingehalten, erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeitstermin, eine Mahnung incl. der anfallenden Gebühren durch die Gemeinde. Gemeinde Altenbeuthen Beschlüsse aus der Sitzung vom /14 Protokollkontrolle aus der Sitzung vom /14 Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Altenbeuthen 70-12/14 Finanzplan /14 Beschluss über den Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Altenbeuthen, Drognitz, Hohenwarte und Kaulsdorf zur Realisierung des Breitbandausbaus im Rahmen der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland 72-12/14 Notarvertrag URNr. 869/2016, Notar Uwe Münsterberg Saalfeld 73-12/14 Notarvertrag URNr. 1497/2016, Notare Maaß und Watoro Jena Mitteilung vom Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Im Schreiben vom wurde der Gemeinde Drognitz mitgeteilt, dass die 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom und die 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom mit Beschluss-Nr. VV-Ö-7-02/2016 und VV-ÖÖ-8-02/2016 beschlossen wurden und die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt 13/2016 des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, der Städte Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg veröffentlicht sind. Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer 1. Festsetzung bei gleichbleibender Grundsteuer: Diese Festsetzung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung, auf der Grundlage des letzten zugesandten Grundsteuerbescheides, festgesetzt. (In diesem Fall werden keine Bescheide verschickt.) Die Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schrift-lichen Steuerbescheides. 2. Festsetzung bei Änderungen gegenüber dem Vorjahr: Soweit Änderungen in den Besteuerungsunterlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird auf der Grundlage eines aktuellen Grundsteuermessbescheides vom Finanzamt Pößneck, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017, in Einzelfällen auch rückwirkend, durch die Gemeinde neu festgesetzt. (Nur in diesem Fall erhalten die Steuerpflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid) 3. Festsetzung der Grundsteuer nach der Ersatzbemessung: Bei der Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke, bei denen kein Einheitswert vorliegt und somit lt. 42 GrStG die Grundstücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage bewertet werden, gilt Folgendes: Sind im vergangenen bzw. zurückliegenden Kalenderjahren bauliche Veränderungen an den betreffenden Objekten vorgenommen worden, ist der Steuerpflichtige zur erneuten Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Wir weisen darauf hin, dass es eine Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen gibt. Diese Pflicht zur Abgabe einer Änderungsmitteilung liegt allein beim Eigentümer des betreffenden Objektes. (Formulare hierzu erhalten Sie in der Gemeinde Kaulsdorf) Bei keiner Änderung gegenüber dem Vorjahr gilt ebenfalls der zuletzt zugeschickte Steuerbescheid der Gemeinde. Zahlungsaufforderung Die Steuerpflichtigen, die keine SEPA- Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zu entrichten. Die regelmäßigen Fälligkeiten für Ratenzahlungen sind am , , , sowie für Jahreszahler am oder (Fälligkeiten siehe letzter Grundsteuerbescheid) Das Verschicken von Zahlungserinnerungen unterbleibt aus Kostengründen. Bei Nichteinhaltung der Fällig-keiten müssen Sie mit Belastungen durch Mahngebühren und Säumniszuschlägen rechnen. Rechtsbehelfsbelehrung Die Bekanntmachung gilt als Erlass der Grundsteuerbescheide. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einzulegen. Bitte beachten sie: Die Einlegung eines Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung und ändert nichts an der fristgerechten Zahlung. gez. Krauße Sachbearbeiter Grundsteuern Erinnerung an die Steuerzahlungstermine hier: Wir weisen darauf hin, dass die Begleichung der Grundsteuer nicht mehr durch eine Bareinzahlung in der Gemeinde möglich ist. Steuerzahler, die der Gemeinde Kaulsdorf keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mit einer SEPA- Lastschrift oder ihrer Hausbank mit Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Steuern zu den Fälligkeiten lt. Bescheid auf eines der folgenden Konten der Gemeinde Altenbeuthen zu überweisen. Kreissparkasse Saalfeld/Rudolstadt BIC: HELADEF1SAR IBAN: DE

5 01/2017 LINDENBLATT Seite Raiffeisenbank Saale-Orla e.g. BIC: GENODEF1PN1 IBAN: DE Kindertagesstätten Die für Sie zutreffenden Fälligkeiten können Sie dem gültigen Steuerbescheid entnehmen. Sie können sich auch jederzeit an die Gemeinde Kaulsdorf (Verwaltungsstelle für die Gemeinde Altenbeuthen) wenden, um dort Ihre Ermächtigung zum Einzug der Forderungen per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. (Hinweis: Das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren wurde ab per Gesetz umgesetzt. Vorher erteilte alte Lastschrifteinzüge haben damit ihre Gültigkeit verloren.) Wir weisen darauf hin, dass ab sofort durch die Gemeinde Kaulsdorf keine Zahlungserinnerungen auf dem Postweg mehr zugesandt werden. Die öffentliche Bekanntmachung gilt gleichzeitig als Zahlungserinnerung. Werden die angegebenen Fälligkeiten lt. Bescheid nicht eingehalten, erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeitstermin, eine Mahnung incl. der anfallenden Gebühren durch die Gemeinde.!"#$%&&'()*+#,-"#./ %4&#-4 '%-,-5#4('-%&0 6(""&#78#9:;8,%;#8<,#=-%>- 78" 6-<<-<:-5<-< %<#,%-#$?84-@58AA-0 B(< 1C011 D*5 E% D*5 "F)*&-<#'%5#@-"-%<4;"#GA;H#*;E-<0# I5%<@&#;8)*#$;";#(,-5#J;A;#"%&+#,%- 8<4#@-5<#-%<#A;;5#K;@-#L(5*-5## I-4)*-%,#4;@-<#>F<<-<#8<&-5# 1MN3M3O...2C 0 P%5#Q5-8-<#8<4#;8Q#R8)*S Information zu den Gemeindenachrichten Ab 2017 übernimmt die Wittich Medien KG in Langewiesen die Erstellung unserer Gemeindenachrichten. Dazu ist es erforderlich, dass alle zu veröffentlichen Texte von Vereinen, Schule, Kindergarten usw. über folgende E- Mail-Adresse gesendet werden müssen: info@kaulsdorf-saale.de oder schulze-koenitzer@kaulsdorf-saale.de Bitte senden Sie Ihre Texte am besten als Worddatei und fügen Sie eventuelle Fotos gleich an die richtige Stelle im Texte ein. gez. Linke Bürgermeister Veranstaltungen...zum Geburtstag Gemeinde Drognitz Wir gratulieren Neuenbeuthen Herrn Siegfried Querengässer 85. Geburtstag Reitzengeschwenda Herrn Frank Hoffmann 75. Geburtstag Tag der offenen Tür an der Grundschule Kaulsdorf Die Staatliche Gemeinschaftsschule Kaulsdorf lädt am Samstag, , von Uhr bis Uhr alle zukünftigen Schüler der Klasse 5 mit ihren Eltern und natürlich alle Interessierten zu einem Tag der offenen Tür ein. Wir geben einen Einblick in unsere Arbeit und es besteht die Möglichkeit der Schulbesichtigung. Die Lehrer des Teams 5/6, die Schulleitung sowie die Fachlehrer stehen zu Informationsgesprächen zur Verfügung und informieren über unser Schulkonzept. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher. Selbstverständlich stehen die Lehrerinnen und die Schulleitung der Staatlichen Gemeinschaftsschule auch zu einem anderen Termin gern zur Verfügung, um anstehende Fragen zu beantworten.

6 01/2017 LINDENBLATT Seite Vereine und Verbände Feuerwehrlehrgänge Kreisausbildung 2017 Lehrgang Termine Ausbilder Ort Uhrzeit Plätze Bemerkungen Ma Dietzel Unterwellenborn n.n. 20 Ma ab Schüner Bad Blankenburg 18 Uhr 20 Ma Groll Oberweißbach 19 Uhr 20 Ma Dietzel Rudolstadt n.n. 20 Funk Kalbe Oberhain 18 Uhr 25 Funk Kalbe Remda 18 Uhr 25 Funk April Hopfe Leutenberg 18 Uhr 25 Funk Juni Hopfe Uhlstädt 18 Uhr 25 Funk Kleingärtner Saalebogen 9 Uhr 25 Funk Kleingärtner Sitzendorf 9 Uhr 25 Funk Kalbe Probstzella 18 Uhr 25 Funk November Hopfe Unterwellenborn 18 Uhr 25 Digitalfunk Kleingärtner Kamsdorf 10 Uhr 25 Digitalfunk Kalbe KAZ 8 Uhr 25 f.juh, DRK SLF Digitalfunk Kleingärtner KAZ 10 Uhr 25 Digitalfunk Jahresende Hopfe n.n. n.n. 25 Tm Nippold Kamsdorf 19 Uhr 24 Tm Zwerrenz Lehesten 19 Uhr 24 Tm ab Körnig Oberweißbach 19 Uhr 24 Tm ab Freiny Uhlstädt 19 Uhr 24 TF ab Körnig Remda 19 Uhr 24 TF ab Freiny Rudolstadt 19 Uhr 24 TF Zwerrenz Lehesten 19 Uhr 24 TF n.n. Effenberger Meuselbach n.n. 24 THL ab ? Saalfeld 19 Uhr 15 Nachholung f. Nov THL ab Raabe Uhlstädt n.n. 15 THL ab Feist Oberweißbach 19 Uhr 15 THL Militzer (SOK) Leutenberg 18 Uhr 15 THL ab Feist Königsee 19 Uhr 15 THL ab Raabe Schmiedefeld n.n. 15 ASGT Seydewitz Saalfeld 19 Uhr 20 ASGT Uhlig Saalfeld 19 Uhr 20 ASGT Lindner Saalfeld 19 Uhr 20 ASGT Seydewitz Saalfeld 19 Uhr 20 MKSF Frühjahr Morgenroth Saalfeld n.n. 16 MKSF Unger Lichte 19 Uhr 16 MKSF n.n. Morgenroth Uhlstädt n.n. 16 MKSF n.n. KA IK Meuselbach n.n. 16 MKSF n.n. KA IK Sitzendorf n.n. 16 Erklärung / Umfang / Hinweise: Bezeichnung Dauer * Ausb.-vorrauselzungen, nur inkl. gesundheitl. Eignung Ma - Maschinist 35 h TM (Teil 1+2), Führerschein d. Fahrzeugklasse, Sprechfunk Funk - Sprechfunker 16 h TM (Teil 1+2) nach FwDV 2 Digitalfunk 16 h TM (Teil 1+2) zusätzlich Teil Digitalfunk nach FwDV 2 TM - Truppmann Teil 1 70 h Hinweis - Grundlehrgang für alle Feuerwehrkameraden / -innen TF - Truppführer 45 h TM (Teil 1+2); Hinweis Inhalt 35 h +10 h gefährl. Stoffe / Güter ASGT - Atemschutz- 25 h TM (Teil 1 ), Sprechfunk, gültige G 26/3 geräteträger THL - Techn. Hilfeleist. 35 h TM (Teil 1+2) MKSF-Motorsägenführer 24 h TM (Teil 1+2), Hinweis: 8h Theorie, 16h Praxis+Schnittschutzkleid.! * ab Lehrgangsbeginn, siehe Spalte Termine in 1. Tabelle oben In allen praktischen Teilen ist Feuerwehreinsatzkleidung zu tragen! Die Lehrgangskosten trägt der Landkreis. Interessenten melden sich zwecks schriftlicher Anmeldung bitte bei ihrem Wehrführer. Imkerverein Wurzbach und Umgebung Frankenwald e. V. Lehrgang für Neu- und Jungimker Eigentlich ist für die Bienen und die Imker in den Wintermonaten Ruhepause. Die Bienenvölker haben ihren Wintersitz eingenommen, halten eine konstant warme Temperatur von ca. 30 Grad Celsius im Stock und pflegen ihre Königin. Im Dezember haben verantwortungsvolle Imker nochmals eine Behandlung gegen die Varroamilbe vorgenommen. Trotz Winterstarre ist also auch Leben im Bienenvolk. Eingedenk der Tatsache, dass Honigbienen die größte Leistung der Bestäubung z.b. bei allen Obstgehölzen vollbringen, sollten sich alle interessierte Personen an der Erhaltung bzw. Erweiterung des Bienenbestandes beteiligen. Der Imkerverein Wurzbach und Umgebung Frankenwald e.v. führt im Jahr 2017 erneut einen Imkerkurs für Neueinsteiger und Jungimker durch.

7 01/2017 LINDENBLATT Seite Die Veranstaltungen beinhalten Vorträge über die Bienenvölker Gottesdienste und praktische Übungen am Bienenvolk. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Natur und Bienen, Grundsätze der Bienenhaltung, Sonntag, die Führung eines Bienenvolkes durch das Bienenjahr, Ernte und 09:00 Uhr Dorfilm Pflege des Bienenhonigs, Krankheiten, Schädlinge und Vergiftungen bei Bienen und ihre Behandlung und die Vorbereitung der 14:00 Uhr Reitzengeschwenda 10:15 Uhr Landsendorf Bienenvölker zur Überwinterung. Alle Themen werden mit praktischen Übungen verbunden, um jeden Teilnehmer ein Rüstzeug 09:00 Uhr Altenbeuthen Sonntag, zum eigenen Imkern mitzugeben. 10:15 Uhr Neuenbeuthen Das Projekt Probeimker für ein Jahr findet in der Zeit vom :00 Uhr Kleingeschwenda April bis 22. Juli 2017 statt. Sonntag, Während die Vorträge und Übungen in der Regel jeweils im 10:00 Uhr Zentraler Gottesdienst in Lothra für das gesamte 14-tätigen Rhythmus am Samstag von 9.00 Uhr bis Uhr in Kirchspiel einem Raum des Sozialgebäudes der STW Eliasbrunn stattfinden, erfolgt anschließend die praktische Arbeit an den in unmittelbarer Nähe aufgestellten Bienenvölkern. Der Imkerverein wird Martina Kraft Mit freundlichen Grüßen dazu von der Geschäftsleitung der STW und der Agrargenossenschaft Oberlemnitz unterstützt. Die Teilnahmegebühr beträgt Heiligabend 2016 in Reitzengeschwenda 110,00 EUR. Der Verein bittet alle Interessierte, sich beim Vorsitzenden Günter Vorsatz, Reitzengeschwenda 18, ( guenter.vorsatz@ gmx.de) Tel , bis 10. März 2017 anzumelden. Gerhard Rohm Imkerverein Wurzbach u.u. Frankenwald e.v. Pfarramt Drognitz Kirchliche Nachrichten Ich grüße euch mit der Jahreslosung Das Krippenspiel 2016 an Heiligabend in der Kirche zu Reitzengeschwenda stand diesmal unter dem Titel Hirtenweihnacht. Dazu wurde einiges geboten: 12 Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 16 Jahren hatten wochenlang mit Silvia Vorsatz-Rutkowski und Angela Maurer geprobt, sich schmucke Kostüme angezogen und fleißig und engagiert ihre Rollen auswendig gelernt und überzeugend vorgetragen. Der Stern, den die Engel aus der Sternenkammer geholt und blankgeputzt hatten, wurde in Realität auch an den Himmel gezogen. Die Hirten bewachten eigens dafür angefertigte Schafe, und zwischen den einzelnen Szenen (um den Bühnenumbau elegant zu überbrücken) gab es von Angela Maurer eingespielte Klaviermusik passend zum Geschehen. Das gemeinsame Lied aller Darsteller Fröhliche Weihnacht überall bildete den krönenden Abschluß des Krippenspiels. Nach den Gemeindeliedern Stille Nacht und O du fröhliche in der gut gefüllten Kirche gingen alle unter dem gespendeten Segen unserer Pastorin Kraft und dem Klang der Weihnachtsglocken zurück in ihre festlichen Stuben. Ein herzliches Dankeschön besonders allen Muttis und Vatis, die ihre Kinder regelmäßig zu den Proben begleiteten und mit ihnen zu Hause fleißig geübt haben. Herzlichen Dank auch an Doreen Wolfram, die bereitwillig für die kurz zuvor erkrankte Luisa Vorsatz-Rutkowski einsprang. Abschließend sei noch einmal allen gedankt, die mithalfen, dass dieser Heiligabend gelingen konnte und als beeindruckendes Erlebnis in den Herzen der Zuschauer bleibt. Einen guten Start ins Neue Jahr und nicht zuletzt Gottes reichen Segen für alles, was vor Ihnen liegt, wünscht Ihnen von Herzen Angela Maurer Die Suchenden sind wie die Träumenden; weil sie sich nach erfüllten Leben sehnen, wollen sie die Welt verändern, machen sich auf den Weg und finden sich ein, wie die drei Weisen aus dem Morgenland. Sie fallen auf die Knie vor dem göttlichen Kind Jesus und beten es an, denken über Grenzen hinaus. Das feierten wir zu Epiphanias am 8. Januar 2017 in der Drognitzer Kirche. Kleine Geschenke erfreuten die Kinder. Man musste sich auf die Suche machen. Besonders Elise Scherf suchte immer wieder unterm Weihnachtsbaum. Ihre Brüder Jakob und Noah standen aber auch nicht nach. Die Kinder wählten dann auch noch Geschenke für die Erwachsenen aus und verteilten sie. Mit leckeren Plätzchen von Cathleen Scherf und wundervoll verzierten Sternen- und Kronenplätzchen von Ingrid Falk ließen wir es uns gut gehen. Danke noch einmal an alle Krippenspieler im ganzen Kirchspiel. Das Orgelspiel von Alexander Krieck bereicherte das Fest. So gestärkt können wir Neues wagen mit neuem Herz und neuem Geist im neuen Jahr das wünscht euch eure Pastorin Martina Kraft Vom hat Pastorin Martina Kraft Urlaub. Die Kasualvertretung hat Pastorin Katarina Schubert, Kamsdorf. Sie ist telefonisch erreichbar unter: Donnerstag, :00 Uhr Seniorenkreis im Pfarrhaus Drognitz

8 01/2017 LINDENBLATT Seite Krippenspiel in Neuenbeuthen Winterliche Grüße aus Neuenbeuthen Das Krippenspiel zum Heiligen Abend wurde auch 2016 wieder von Familie Scherf organisiert. Sie schrieben uns ein Stück für zehn Kinder sowie einen Esel J ia ia Es war ein sehr schönes Krippenspiel. Schön, dass ihr euch alle sooo viel Mühe gegeben habt und vielen Dank für die Arbeiten - auch im Hintergrund. Auch für die Detscher nach der Krippenspiel-Probe möchten wir uns herzlich bedanken. Das gemeinsame Abendessen in der Küche von Familie Großmann ist das Highlight der Proben. Es fanden 17 hungrige Mäuler in der Küche Platz, die sich die riesige Schüssel Detscher bei Kakao und Glühwein schmecken ließen. Es war sehr lecker und gemütlich. Vielen Dank auch hierfür. Sehr freuen wir uns natürlich auch, wenn den Kirchgängern das jährliche, kleine Programm gefällt und es hinterher eine kleine Überraschung für die Kinder gibt. Danke! Wir freuen uns mit euch auf ein spannendes 2017! Veranstaltungen Tag der offenen Tür an der Grundschule Kaulsdorf Die Staatliche Gemeinschaftsschule Kaulsdorf lädt am Samstag, , von Uhr bis Uhr alle zukünftigen Schüler der Klasse 5 mit ihren Eltern und natürlich alle Interessierten zu einem Tag der offenen Tür ein. Wir geben einen Einblick in unsere Arbeit und es besteht die Möglichkeit der Schulbesichtigung. Die Lehrer des Teams 5/6, die Schulleitung sowie die Fachlehrer stehen zu Informationsgesprächen zur Verfügung und informieren über unser Schulkonzept. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher. Selbstverständlich stehen die Lehrerinnen und die Schulleitung der Staatlichen Gemeinschaftsschule auch zu einem anderen Termin gern zur Verfügung, um anstehende Fragen zu beantworten. Feuerwehrlehrgänge Kreisausbildung 2017 Vereine und Verbände Lehrgang Termine Ausbilder Ort Uhrzeit Plätze Bemerkungen Ma Dietzel Unterwellenborn n.n. 20 Ma ab Schüner Bad Blankenburg 18 Uhr 20 Ma Groll Oberweißbach 19 Uhr 20 Ma Dietzel Rudolstadt n.n. 20 Funk Kalbe Oberhain 18 Uhr 25 Funk Kalbe Remda 18 Uhr 25 Funk April Hopfe Leutenberg 18 Uhr 25 Funk Juni Hopfe Uhlstädt 18 Uhr 25 Funk Kleingärtner Saalebogen 9 Uhr 25 Funk Kleingärtner Sitzendorf 9 Uhr 25 Funk Kalbe Probstzella 18 Uhr 25 Funk November Hopfe Unterwellenborn 18 Uhr 25 Digitalfunk Kleingärtner Kamsdorf 10 Uhr 25 Digitalfunk Kalbe KAZ 8 Uhr 25 f.juh, DRK SLF Digitalfunk Kleingärtner KAZ 10 Uhr 25 Digitalfunk Jahresende Hopfe n.n. n.n. 25 Tm Nippold Kamsdorf 19 Uhr 24 Tm Zwerrenz Lehesten 19 Uhr 24 Tm ab Körnig Oberweißbach 19 Uhr 24 Tm ab Freiny Uhlstädt 19 Uhr 24 TF ab Körnig Remda 19 Uhr 24 TF ab Freiny Rudolstadt 19 Uhr 24 TF Zwerrenz Lehesten 19 Uhr 24 TF n.n. Effenberger Meuselbach n.n. 24 THL ab ? Saalfeld 19 Uhr 15 Nachholung f. Nov THL ab Raabe Uhlstädt n.n. 15 THL ab Feist Oberweißbach 19 Uhr 15 THL Militzer (SOK) Leutenberg 18 Uhr 15 THL ab Feist Königsee 19 Uhr 15 THL ab Raabe Schmiedefeld n.n. 15 ASGT Seydewitz Saalfeld 19 Uhr 20 ASGT Uhlig Saalfeld 19 Uhr 20 ASGT Lindner Saalfeld 19 Uhr 20 ASGT Seydewitz Saalfeld 19 Uhr 20 MKSF Frühjahr Morgenroth Saalfeld n.n. 16 MKSF Unger Lichte 19 Uhr 16 MKSF n.n. Morgenroth Uhlstädt n.n. 16 MKSF n.n. KA IK Meuselbach n.n. 16 MKSF n.n. KA IK Sitzendorf n.n. 16 Erklärung / Umfang / Hinweise: Bezeichnung Dauer * Ausb.-vorrauselzungen, nur inkl. gesundheitl. Eignung Ma - Maschinist 35 h TM (Teil 1+2), Führerschein d. Fahrzeugklasse, Sprechfunk Funk - Sprechfunker 16 h TM (Teil 1+2) nach FwDV 2 Digitalfunk 16 h TM (Teil 1+2) zusätzlich Teil Digitalfunk nach FwDV 2 TM - Truppmann Teil 1 70 h Hinweis - Grundlehrgang für alle Feuerwehrkameraden / -innen

9 01/2017 LINDENBLATT Seite TF - Truppführer 45 h TM (Teil 1+2); Hinweis Inhalt 35 h +10 h gefährl. Stoffe / Güter ASGT - Atemschutz geräteträger 25 h TM (Teil 1 ), Sprechfunk, gültige G 26/3 THL - Techn. Hilfeleist. 35 h TM (Teil 1+2) MKSF-Motorsägenführer 24 h TM (Teil 1+2), Hinweis: 8h Theorie, 16h Praxis+Schnittschutzkleid.! * ab Lehrgangsbeginn, siehe Spalte Termine in 1. Tabelle oben In allen praktischen Teilen ist Feuerwehreinsatzkleidung zu tragen! Die Lehrgangskosten trägt der Landkreis. Interessenten melden sich zwecks schriftlicher Anmeldung bitte bei ihrem Wehrführer. Imkerverein Wurzbach und Umgebung Frankenwald e. V. Lehrgang für Neu- und Jungimker Eigentlich ist für die Bienen und die Imker in den Wintermonaten Ruhepause. Die Bienenvölker haben ihren Wintersitz eingenommen, halten eine konstant warme Temperatur von ca. 30 Grad Celsius im Stock und pflegen ihre Königin. Im Dezember haben verantwortungsvolle Imker nochmals eine Behandlung gegen die Varroamilbe vorgenommen. Trotz Winterstarre ist also auch Leben im Bienenvolk. Eingedenk der Tatsache, dass Honigbienen die größte Leistung der Bestäubung z.b. bei allen Obstgehölzen vollbringen, sollten sich alle interessierte Personen an der Erhaltung bzw. Erweiterung des Bienenbestandes beteiligen. Der Imkerverein Wurzbach und Umgebung Frankenwald e.v. führt im Jahr 2017 erneut einen Imkerkurs für Neueinsteiger und Jungimker durch. Die Veranstaltungen beinhalten Vorträge über die Bienenvölker und praktische Übungen am Bienenvolk. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Natur und Bienen, Grundsätze der Bienenhaltung, die Führung eines Bienenvolkes durch das Bienenjahr, Ernte und Pflege des Bienenhonigs, Krankheiten, Schädlinge und Vergiftungen bei Bienen und ihre Behandlung und die Vorbereitung der Bienenvölker zur Überwinterung. Alle Themen werden mit praktischen Übungen verbunden, um jeden Teilnehmer ein Rüstzeug zum eigenen Imkern mitzugeben. Das Projekt Probeimker für ein Jahr findet in der Zeit vom 28. April bis 22. Juli 2017 statt. Während die Vorträge und Übungen in der Regel jeweils im 14-tätigen Rhythmus am Samstag von 9.00 Uhr bis Uhr in einem Raum des Sozialgebäudes der STW Eliasbrunn stattfinden, erfolgt anschließend die praktische Arbeit an den in unmittelbarer Nähe aufgestellten Bienenvölkern. Der Imkerverein wird dazu von der Geschäftsleitung der STW und der Agrargenossenschaft Oberlemnitz unterstützt. Die Teilnahmegebühr beträgt 110,00 EUR. Der Verein bittet alle Interessierte, sich beim Vorsitzenden Günter Vorsatz, Reitzengeschwenda 18, ( guenter.vorsatz@gmx. de) Tel , bis 10. März 2017 anzumelden. Gerhard Rohm Imkerverein Wurzbach u.u. Frankenwald e.v.

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Nummer: 01/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche Bekanntmachung Festsetzung

Mehr

In dieser Ausgabe. Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda

In dieser Ausgabe. Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda In dieser Ausgabe 1 2 13.12.2014 Jahrgang 17 Ausgabe 15/2014 Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer Kindergarten Märchenland Drognitz Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz

Mehr

23. Jahrgang Nr. 21 /2013

23. Jahrgang Nr. 21 /2013 AMTSBLATT der Stadt Querfurt 23. Jahrgang 30.12.2013 Nr. 21 /2013 Inhalt Seite 1.Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Querfurt für das Haushaltsjahr 2013 1 Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

In dieser Ausgabe. Bebauungsplan Sondergebiet Erholung Greez. Ergebnisse der Landschaftsneuvermessung. Vorfahrtsänderung. in der Ortslage Altenbeuthen

In dieser Ausgabe. Bebauungsplan Sondergebiet Erholung Greez. Ergebnisse der Landschaftsneuvermessung. Vorfahrtsänderung. in der Ortslage Altenbeuthen 12.04.2013 Jahrgang 16 Ausgabe 04/2013 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe

Mehr

Jahrgang 17 Freitag, den 13. Mai 2016 Nummer 5. Gemeinde Gangloffsömmern. Amtlicher Teil

Jahrgang 17 Freitag, den 13. Mai 2016 Nummer 5. Gemeinde Gangloffsömmern. Amtlicher Teil AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Jahrgang 17 Freitag, den 1 Mai 2016 Nummer 5 Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche en der Verwaltungsgemeinschaft

Mehr

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011 A m t s b l a t t für das Amt Spreenhagen Jahrgang 11 Spreenhagen, den 15.01.2011 Nr. 01/2011 Inhaltsverzeichnis: en des Amtes Spreenhagen und der Gemeinde Gosen-Neu Zittau mit den Ortsteilen Gosen und

Mehr

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2017 Freitag,

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 02/2012 Schleswig 15. Februar 2012 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

19. Jahrgang Mittwoch, den 10. November 2010 Nummer 7. Amtlicher Teil

19. Jahrgang Mittwoch, den 10. November 2010 Nummer 7. Amtlicher Teil 19. Jahrgang Mittwoch, den 10. November 2010 Nummer 7 Öffentliche Bekanntmachung Amtlicher Teil Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Gotha, 20.10.2010 Landentwicklungsgruppe Worbis Einladung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht

Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt mit den Ortsteilen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Jahrgang 25 Freitag, den 6. Juni 2014 Wahlergebnisse der Stadtratswahl

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf mit den Ortsteilen Breternitz-Fischersdorf, Eichicht, Hockeroda, Weischwitz. und der Gemeinde Hohenwarte

Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf mit den Ortsteilen Breternitz-Fischersdorf, Eichicht, Hockeroda, Weischwitz. und der Gemeinde Hohenwarte GEMEINDE-NACHRICHTEN Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf mit den Ortsteilen Breternitz-Fischersdorf, Eichicht, Hockeroda, Weischwitz und der Gemeinde Hohenwarte 25. Jahrgang 28. Oktober 2016 Nr. 11 Amtlicher

Mehr

Lesefassung. 1 Abgabenerhebung

Lesefassung. 1 Abgabenerhebung Lesefassung Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 07.10.2003 Auf

Mehr

Kassenzeichen: Vergnügungssteuererklärung für den Monat 20 bis Monat 20

Kassenzeichen: Vergnügungssteuererklärung für den Monat 20 bis Monat 20 Meldung Nr.* / 20 * Lfd.Nr. nach der letzten Änderungsmeldung Stadt Siegen Der Bürgermeister FB 3/2.3 Stadtkasse, Steuern Postfach 10 03 52 57003 Siegen Bankverbindungen und Zahlungshinweise entnehmen

Mehr

Das Steueramt informiert!

Das Steueramt informiert! Das Steueramt informiert! Grundsteuer - Hinweis bei Eigentümerwechsel Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres (01.01.) für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt ( 9 Grundsteuergesetz

Mehr

Übungsskript 1 zur Vorlesung. Monetäre BWL

Übungsskript 1 zur Vorlesung. Monetäre BWL Übungsskript 1 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: Steuern / Gebühren / Beiträge (1) Entscheiden Sie, ob folgende Abgaben Steuern, Gebühren oder Beiträge sind. Einfuhrabgaben Kurtaxen Branntweinsteuer

Mehr

2. ÄNDERUNGSSATZUNG VERGNÜGUNGSSTEUER LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN

2. ÄNDERUNGSSATZUNG VERGNÜGUNGSSTEUER LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN 2. Änderungssatzung der Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Automaten) Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung

Mehr

KREISBRANDINSPEKTION FREISING

KREISBRANDINSPEKTION FREISING Lehrgangsübersicht: Feuerwehrausbildungszentrum Stand: 24.2.217 Lehrgang Beginn Freie Plätze Warteliste Atemschutzgeräteträger 1.3.217 (von 12) Atemschutzgeräteträger 5.5.217 3 (von 12) Atemschutzgeräteträger

Mehr

Übungsskript 1 zur Vorlesung. Monetäre BWL

Übungsskript 1 zur Vorlesung. Monetäre BWL Übungsskript 1 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: Steuern / Gebühren / Beiträge (1) Entscheiden Sie, ob folgende Abgaben Steuern, Gebühren oder Beiträge sind. Einfuhrabgaben Kurtaxen Branntweinsteuer

Mehr

Beitragsordnung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

Beitragsordnung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt e. V. Gültig ab 01.01.2017 Beitragsordnung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt e. V. 1 Grundsatz Zur Finanzierung seiner satzungsmäßigen Aufgaben erhebt der Kommunale Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt

Mehr

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Löschzüge zur Gefahrenabwehr Nr. 24/2012 FD Brand- und Katastrophenschutz

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Löschzüge zur Gefahrenabwehr Nr. 24/2012 FD Brand- und Katastrophenschutz Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz Löschzüge zur Gefahrenabwehr Nr. 24/2012 FD Brand- und Katastrophenschutz Richtlinie zur Aufstellung von Löschzügen für die Gefahrenabwehr im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Mehr

Name des/der Erziehungsberechtigten. Anschrift Straße u. Hausnummer. PLZ u. Ort

Name des/der Erziehungsberechtigten. Anschrift Straße u. Hausnummer. PLZ u. Ort Vertrag über die Schulkindbetreuung an der Grundschule auf der Wanne für das Schuljahr 2012/2013 Zwischen der Universitätsstadt Tübingen vertreten durch die Fachabteilung Schule und Sport und Name des/der

Mehr

Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am Montag, , 15 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg

Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am Montag, , 15 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet: Uwww.lra-ebe.deU

Mehr

Merkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz

Merkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz Merkblatt Brandschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ALLGEMEINES Der Landkreis

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Grundbesitzabgabenbescheid

Häufig gestellte Fragen zum Grundbesitzabgabenbescheid Häufig gestellte Fragen zum Grundbesitzabgabenbescheid Wer muss die Grundsteuer zahlen? Personen mit eigenem Grundbesitz unterliegen der Grundsteuer. Steuerschuldner ist derjenige, dem das Grundstück bei

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide 12. Jahrgang Schorfheide, 20. Nov. 2015 Nummer 10 / 2015 INHALT DES AMTSBLATTES Amtliche Bekanntmachungen... 1 Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 9. Sitzung

Mehr

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

Allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinden geruhsame Weihnachtsfeiertage und alles Gute für das Jahr 2013

Allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinden geruhsame Weihnachtsfeiertage und alles Gute für das Jahr 2013 15.12.2012 Jahrgang 15, Ausgabe 177 In dieser Ausgabe 1 Weihnachtsgrüße der Bürgermeister Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda

Mehr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund

Mehr

KREISBRANDINSPEKTION FREISING

KREISBRANDINSPEKTION FREISING Lehrgangsübersicht 218 für Feuerwehrausbildungszentrum: Stand: 8.1.218 Lehrgang Beginn Freie Plätze Warteliste Atemschutzgeräteträger 23.2.218 (von 12) Atemschutzgeräteträger 16.3.218 2 (von 12) Atemschutzgeräteträger

Mehr

für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Bekanntmachungen des Landkreises...2

für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Bekanntmachungen des Landkreises...2 für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Inhalt Bekanntmachungen des Landkreises...2 Auslegung der Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzepts

Mehr

Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lünen vom in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom

Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lünen vom in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom Ortsrecht Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lünen vom 10.12.2008 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 19.12.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz 2 2 Entstehung und Beendigung

Mehr

Jahreslosung 2013 Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir. Hebräer 13,14

Jahreslosung 2013 Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir. Hebräer 13,14 Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Hannover-Kronsberg Gemeindebrief Januar / Februar 2013 Jahreslosung 2013 Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir. Hebräer 13,14 1 Bewahre

Mehr

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Taktische Zeichen für Führungsstellen Nr. 23/2014 SG Brand- und Katastrophenschutz

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Taktische Zeichen für Führungsstellen Nr. 23/2014 SG Brand- und Katastrophenschutz Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz Taktische Zeichen für Führungsstellen Nr. 23/2014 SG Brand- und Katastrophenschutz Merkblatt Taktische Zeichen für Führungsstellen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf mit den Ortsteilen Breternitz-Fischersdorf, Eichicht, Hockeroda, Weischwitz. und der Gemeinde Hohenwarte

Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf mit den Ortsteilen Breternitz-Fischersdorf, Eichicht, Hockeroda, Weischwitz. und der Gemeinde Hohenwarte GEMEINDE-NACHRICHTEN Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf mit den Ortsteilen Breternitz-Fischersdorf, Eichicht, Hockeroda, Weischwitz und der Gemeinde Hohenwarte 25. Jahrgang 29. Juli 2016 Nr. 08 Amtlicher

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 14. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 20.12.2007 Nummer 45 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen Südbrandenburgischer

Mehr

AZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG)

AZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabe der Bücherei 3 2 Benutzerkreis, Öffnungszeiten 3 3 Anmeldung, Leseausweis

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2007 Ausgegeben zu Senden am 11.01.2007 Ausgabe 1 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla

Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla Veröffentlichung: Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel, N. 17, Jahrgang 67 Letzte berücksichtigte Änderung: 1. Änderungssatzung

Mehr

Rahmeneinsatzplan Wasserrettung und Ölschadensbekämpfung

Rahmeneinsatzplan Wasserrettung und Ölschadensbekämpfung Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz Rahmeneinsatzplan Wasserrettung und Ölschadensbekämpfung Nr. 44/2013 FD Brand- und Katastrophenschutz Rahmeneinsatzplan Wasserrettung und Ölschadensbekämpfung im

Mehr

5. Offene Thüringen-Meisterschaft im Gespannpflügen

5. Offene Thüringen-Meisterschaft im Gespannpflügen Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Buch am Buchrain

Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Buch am Buchrain Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Buch am Buchrain Die Gemeinde Buch am Buchrain erlässt aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Gebührensatzung für ihre Kindertagesstätte:

Mehr

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Taktische Zeichen für Führungsstellen Nr. 23/2013 FD Brand- und Katastrophenschutz

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Taktische Zeichen für Führungsstellen Nr. 23/2013 FD Brand- und Katastrophenschutz Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz Taktische Zeichen für Führungsstellen Nr. 23/2013 FD Brand- und Katastrophenschutz Merkblatt Taktische Zeichen für Führungsstellen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 5 Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 15 Mittwoch, 03. Juni 2015 von Seite 77 bis 81 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Ratsversammlung am 03.06.2015 Seite 78 Bekanntmachung

Mehr

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff - Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Gebiet des Amtes Neubukow-Salzhaff - Herausgeber: Amt Neubukow-Salzhaff, Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow Tel. 038294-70210,

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 70. Jahrgang 04. Dezember 2013 Nr. 55 / S. 1 Inhaltsübersicht: 144/2013 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über den Hinweis

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Rangsdorf. 14. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 03 Seite 1

Amtsblatt. für die Gemeinde Rangsdorf. 14. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 03 Seite 1 Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf 14. Jahrgang Rangsdorf, 04.04.2016 Nr. 03 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse aus der 20. Sitzung der Gemeindevertretung Rangsdorf am 21.01.2016 2 4 2. Bekanntmachung

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Dienstag, den Uhr bis Uhr Mittwoch, den Uhr bis Uhr Donnerstag, den Uhr bis 15.

Dienstag, den Uhr bis Uhr Mittwoch, den Uhr bis Uhr Donnerstag, den Uhr bis 15. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, an der Mittelschule Neustift wird es auch im Schuljahr 2016/2017 eine offene Ganztagsschule geben. Die Betreuung wird weiterhin von der Stadtjugendpflege Freising

Mehr

Stadt / Gemeinde Gesamthärte Härtebereich ph-wert Nitrat Leitfähigkeit nach 25 C Chlor 2) Chlor- Semidol 3) Magno- Quarz- dh mmol/l WRMG mg/l µs/cm

Stadt / Gemeinde Gesamthärte Härtebereich ph-wert Nitrat Leitfähigkeit nach 25 C Chlor 2) Chlor- Semidol 3) Magno- Quarz- dh mmol/l WRMG mg/l µs/cm VG Bad Blankenburg Bad Blankenburg* 6.. 26 1.. 5 1.. 3 7,4.. 7,9 0,5.. 26 750.. 930 x x Böhlscheiben 17 3 3 7,5 13,8 x Watzdorf 23 4 3 7,6

Mehr

Stadt / Gemeinde Gesamthärte Härtebereich ph-wert Nitrat Leitfähigkeit nach 25 C Chlor 2) Chlor- Semidol 3) Magno- Quarz- dh mmol/l WRMG mg/l µs/cm

Stadt / Gemeinde Gesamthärte Härtebereich ph-wert Nitrat Leitfähigkeit nach 25 C Chlor 2) Chlor- Semidol 3) Magno- Quarz- dh mmol/l WRMG mg/l µs/cm VG Bad Blankenburg Bad Blankenburg* 12..27 2..5 2..3 7,3..8 0,7..28 480..933 x x Böhlscheiben*** 18 3 3 7,4 15,3 657 x Watzdorf 27 5 3 7,3 27,5 933 x x Zeigerheim 15 3 3 7,8

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Juli 2010 Jahrgang 15 Nummer

Mehr

Baunach -13- Nr. 3/08

Baunach -13- Nr. 3/08 Baunach - 12 - Nr. 3/08 Baunach -13- Nr. 3/08 Baunach -14- Nr. 3/08 Städtischer Jugendarbeiter Jan Schmierer (Dipl.-Soz.päd.) Telefon Mobil: 0151-58157974 Sprechzeiten: Donnerstags... von 14.00 Uhr -15.00

Mehr

- die Deichverbandsbeitragspflicht neu begründet wurde oder weggefallen ist

- die Deichverbandsbeitragspflicht neu begründet wurde oder weggefallen ist Grundsteuer Grundsteuerbescheide Basisinformationen Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstücks anfällt, muss die Grundsteuer

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2017 in Ludwigshafen am Rhein

Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2017 in Ludwigshafen am Rhein Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad

Mehr

Betreuungsvertrag Verlässliche Grundschule und 13+

Betreuungsvertrag Verlässliche Grundschule und 13+ Betreuungsvertrag Verlässliche Grundschule und 13+ Zwischen Frau/Herrn Vor- und Nachname Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon privat Telefon dienstlich Telefon mobil und dem Verein Betreute Schulen

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 21.12.1993-22.12.1993 29.12.1993 01.01.1994 1. Änderung 20.12.1994-21.12.1994 29.12.1994

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Infobroschüre. Lehrgänge

Infobroschüre. Lehrgänge Infobroschüre Lehrgänge bei den Feuerwehren im Kreis Mettmann 2014 2 Inhaltsverzeichnis Lehrgang Bezeichnung Standort Seite 1 Allgemeines 1.1 Allgemeine Infos 4 1.2 Lehrgangsvoraussetzungen 4 2 Truppmann

Mehr

Wortgottesdienst für Dezember 2012 Advent

Wortgottesdienst für Dezember 2012 Advent WGD zum Advent, Seite 1 Bistum Münster und Bistum Aachen Wortgottesdienst für Dezember 2012 Advent Begrüßung Liturgischer Gruß Wir feiern unseren Gottesdienst: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium

Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium Sehr geehrte Eltern, Im Folgenden sehen Sie den voraussichtlichen Stundenplan, der der OGTS im nächsten Schuljahr zugrunde liegt. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine flexible Anmeldung für einzelne

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 12. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 19.05.2005 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme-Spreewald Bekanntmachung

Mehr

Freiwillige Feuerwehren

Freiwillige Feuerwehren Freiwillige Feuerwehren Lehrgangskatalog 2015 Liebe Feuerwehrkamerdinnen, Liebe Feuerwehrkameraden, auch für das Jahr 2015 konnten wir durch die gute Zusammenarbeit aller Ausbilder im wieder einen Ausbildungskatalog

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

1 Benutzungsgebühren. 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

1 Benutzungsgebühren. 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz Abfallentsorgungsgebühren 25/02 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Abfallentsorgungsgebühren 25/02 91. Erg. Lief. 1/2016 HdO ------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg

G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme von Anlagen und Einrichtungen bzw. für Tätigkeiten erhebt die

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

27. Jahrgang Brandenburg an der Havel, Nr. 13. Amtlicher Teil. Öffentliche Zustellung

27. Jahrgang Brandenburg an der Havel, Nr. 13. Amtlicher Teil. Öffentliche Zustellung Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel 27. Jahrgang Brandenburg an der Havel, 12.06.2017 Nr. 13 Inhalt Seite Amtlicher Teil Öffentliche Zustellungen 1 Versammlung der Jagdgenossenschaft Brandenburg/Schmerzke

Mehr

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am 15.12.2008 2 2. Bekanntmachung der

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: )

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter:  ) Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de ) Ausgabe: 01/2010 Datum: 07.01.2010 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 01. Juli 2010 Der Stadtrat Rodalben hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur

Mehr

HINWEIS AN ALLE MITGLIEDER DES FÖRDERVEREINS Änderung im Zuge des einheitlichen europaweiten Euro-Zahlungsraums bei den Einzugsermächtigungen

HINWEIS AN ALLE MITGLIEDER DES FÖRDERVEREINS Änderung im Zuge des einheitlichen europaweiten Euro-Zahlungsraums bei den Einzugsermächtigungen Liebe Mitglieder, das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 29. Mai 2013 finden Sie ab Seite 3 dieses Dokuments. Wir sind als Vorstand verpflichtet, Sie über nachfolgende Änderungen im Zahlungsverkehr

Mehr

Mittagsbetreuung an der Westparkschule. Informationen für die Eltern. Geschäftsbedingungen

Mittagsbetreuung an der Westparkschule. Informationen für die Eltern. Geschäftsbedingungen Ablauf der bis 14 an der Westparkschule Informationen für die Eltern Geschäftsbedingungen Die findet in der Schulzeit an allen Schultagen statt. Sie ist ein vorwiegend sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes

Mehr

Beitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017

Beitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017 Beitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Blue Marlin Schwerte e.v. (Verein) in ihrer jeweils gültigen

Mehr

5. Jahrgang Bad Freienwalde (Oder), den Nr. 1. Beschlüsse der Verbandsversammlung vom

5. Jahrgang Bad Freienwalde (Oder), den Nr. 1. Beschlüsse der Verbandsversammlung vom AMTSBLATT für den Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim 5. Jahrgang Bad Freienwalde (Oder), den 25.06.2015 Nr. 1 Inhaltsverzeichnis Seite Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 03. 06. 2015 2 Bekanntmachung

Mehr

Amtlicher Teil. Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen

Amtlicher Teil. Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen 21. Jahrgang Mittwoch, den 08.Februar 2012 Nummer 2 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen In der Stadtratssitzung am 26.01.2012 wurden nachfolgend aufgeführte

Mehr

Satzung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk über die Erhebung von Rundfunkabgaben (Abgabensatzung) vom 29.

Satzung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk über die Erhebung von Rundfunkabgaben (Abgabensatzung) vom 29. Satzung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk über die Erhebung von Rundfunkabgaben (Abgabensatzung) vom 29. Oktober 2001 Aufgrund der 58 Abs. 3 und 51 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes über den

Mehr

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau Nr. 42/2009 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen 28. Oktober 2009 Inhaltsverzeichnis: 1. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages

Mehr

Stadt Lindenberg i. Allgäu

Stadt Lindenberg i. Allgäu Stadt Lindenberg i. Allgäu Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwStS- ) Aufgrund der Art. 22 Abs. 2 und 24 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf mit den Ortsteilen Breternitz-Fischersdorf, Eichicht, Hockeroda, Weischwitz. und der Gemeinde Hohenwarte

Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf mit den Ortsteilen Breternitz-Fischersdorf, Eichicht, Hockeroda, Weischwitz. und der Gemeinde Hohenwarte GEMEINDE-NACHRICHTEN Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf mit den Ortsteilen Breternitz-Fischersdorf, Eichicht, Hockeroda, Weischwitz und der Gemeinde Hohenwarte 24. Jahrgang 4. September 2015 Nr. 09 Amtlicher

Mehr

AMTSBLATT DES ERZBISTUMS BERLIN BERLIN, DEN 1. AUGUST JAHRGANG, NR. 8. I n h a l t. Deutsche Bischofskonferenz

AMTSBLATT DES ERZBISTUMS BERLIN BERLIN, DEN 1. AUGUST JAHRGANG, NR. 8. I n h a l t. Deutsche Bischofskonferenz AMTSBLATT DES ERZBISTUMS BERLIN A 1237 B BERLIN, DEN 1. AUGUST 2016 88. JAHRGANG, NR. 8 I n h a l t Seite Deutsche Bischofskonferenz Nr. 81 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Caritas-Sonntag 2016... 57

Mehr

Abfallentsorgungsgebühren

Abfallentsorgungsgebühren Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) vom 15.12.2005 in der Fassung der neunten Änderungssatzung vom 21.12.2016 Aufgrund des 7 und 8 der Gemeindeordnung

Mehr

Redaktionsstatut für den gemeindeeigenen. der Gemeinde Bietigheim Landkreis Rastatt

Redaktionsstatut für den gemeindeeigenen. der Gemeinde Bietigheim Landkreis Rastatt Redaktionsstatut für den gemeindeeigenen Gemeindeanzeiger der Gemeinde Bietigheim Landkreis Rastatt Hinweis: Die männliche Form wird zur textlichen Vereinfachung verwendet und bezieht die weibliche Form

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 23. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 10.03.2016 Nummer 6 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Beratungstermine

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der

Mehr

über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems)

über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems) ORL 1 über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 31.10.2013, zuletzt geändert am 15.10.2015 Inhalt Seite 1 Benutzungsberechtigung... 2 2 Benutzerausweis... 2 3 Leihfristen...

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

- die Deichverbandsbeitragspflicht neu begründet wurde oder weggefallen ist

- die Deichverbandsbeitragspflicht neu begründet wurde oder weggefallen ist Grundsteuer Grundsteuerbescheide Basisinformationen Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstücks anfällt, muss die Grundsteuer

Mehr

Satzung. über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer. in der Gemeinde Bad Zwischenahn. (Zweitwohnungssteuersatzung)

Satzung. über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer. in der Gemeinde Bad Zwischenahn. (Zweitwohnungssteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Bad Zwischenahn (Zweitwohnungssteuersatzung) Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an die Kämmerei (04403/604 200) veröffentlicht im Amtsblatt

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Herdorf vom 28. März 2012

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Herdorf vom 28. März 2012 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Herdorf vom 28. März 2012 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die

Mehr

Beitragsordnung. der Architektenkammer Sachsen

Beitragsordnung. der Architektenkammer Sachsen Beitragsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 25 Abs. 1 i.v.m. 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) in der Fassung des Gesetzes

Mehr

KREISBRANDINSPEKTION FREISING

KREISBRANDINSPEKTION FREISING Lehrgangsübersicht: Feuerwehrausbildungszentrum Stand: 24.06.2016 Lehrgang Beginn Freie Plätze Auf Warteliste Atemschutzgeräteträger 11.03.2016 0 (von 12) 0 Atemschutzgeräteträger 01.04.2016 0 (von 12)

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr