AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach

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1 AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach bestehend aus den Mitgliedsorten Großbreitenbach Altenfeld Böhlen Friedersdorf Gillersdorf Wildenspring 26. Jahrgang Freitag, den 9. Januar 2015 Nummer 1 Inhalt in Schlagzeilen: - Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2015 der Verwaltungsgemeinschaft - Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr Nachlese zur Museumsweihnacht am in Großbreitenbach - Aufruf an Vereine und Interessengemeinschaften in der VwG Großbreitenbach zur Teilnahme am Festumzug im Rahmen des Thüringentages 2015 in Pößneck Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstag Impressum: Amtsblatt der VG Großbreitenbach Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 13, Großbreitenbach Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Verantwortlich für die Textannahme: Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Zuständigkeitsbereich der VG Großbreitenbach. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Fasching in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Böhlen Gillersdorf Großbreitenbach Motto der 39. Saison: Motto der 34. Saison: Motto der 29. Saison: Der Karneval von gestern Hotel-Fasching - Der BCC entgleist - ist unser Motto von heute! - Das GKC-Hotel Großer Bahnhof beim BCC - 40 Jahre BCV e. V. ( ) lädt zum Fasching ein! ein Narrenzug rollt ein Olè!!! Samstag, den , Samstag, den , Samstag, den , Uhr Uhr Uhr Große Faschingsgala Familienfasching Faschingsveranstaltung Sonntag, den , Samstag, den , Sonntag, den , Uhr Uhr Uhr Kinderfasching Büttenabend Kinder- und Familienfasching Montag, den , Samstag, den , Uhr Uhr Rosenmontagsparty Kinderfasching Böhlener Carneval Verein e.v. Gillersdorfer Karneval Club e.v. Bräétmicher Carneval Club e.v. Foßbsche Hellau! Gillfdrsch Hellau! Bräétmich Hellau!

2 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2015 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 EUR ab. Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2015 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach (Landkreis Ilm- Kreis) für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich des Finanzplanes bis zum Haushaltsjahr 2018 wurden von der Gemeinschaftsversammlung am beschlossen. Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Mit Prüfvermerk der Rechtsaufsichtsbehörde vom wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen liegen entsprechend des 57 Abs. 3 i. V. mit 21 Abs. 3 der ThürKO vom , in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der Zeit vom bis während der Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach im Rathaus I, Markt 11, Kämmerei, Zimmer 108, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft: Montag: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Donnerstag: 08:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr (Meldestelle geschlossen) Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, im Rathaus I, Markt 11, Kämmerei, während der Dienstzeiten zur Verfügung gehalten. Nachfolgend wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß 21 Abs. 3 der ThürKO amtlich bekannt gemacht: Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach (Landkreis Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. Aug.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Jan (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt: er schließt 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Das Umlagesoll im Haushalt 2015 beträgt insgesamt ,00 EUR. Die Umlage ist am 20. des laufenden Monats fällig. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. 6 Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung am beschlossene Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem in Kraft. Großbreitenbach, Beyersdorf Vorsitzender der - Siegel - VwG Großbreitenbach Bekanntmachung Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag Sehr geehrte Tierbesitzer, die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2014 zum Stichtag durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird. Ihre Thüringer Tierseuchenkasse Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2015 Aufgrund des 8 Abs. 1, 12 Satz 1 Nr. 1, 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBI. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 2. Oktober 2014 und 3. Dezember 2014 folgende Satzung beschlossen:

3 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/ (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2015 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro 3.5 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro 4. Schweine 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro 6. Geflügel 6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0,07 Euro 6.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro 6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken je Tier 0,03 Euro 6.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro 7. Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach 2 Abs. 7) 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2015 keine Beiträge erhoben. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr , 4.2 und wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen- Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 in die Kategorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen als Salmonellen überwacht und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2015 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. 2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2015 vorhanden waren. (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach 1. (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2015 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2015 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2015 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2015 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. 3 Die Beiträge werden gemäß 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach 2 Abs. 1 werden am 31. März 2015 fällig, die Beiträge nach 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. 4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach 20 und 21 ThürTierGesG. 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt.

4 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2015 (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. Der Beschluss zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 12/3/2014 Der Beschluss zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2015 wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 13/3/2014 Der Beschluss über die Vereinbarung zu Ausgleichszahlungen zwischen 50Hz und der Gemeinde Altenfeld wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 14/3/2014 Der Beschluss über die 1. Änderung zur Geschäftsordnung der Gemeinde Altenfeld wurde genehmigt. 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 2. Oktober 2014 und 3. Dezember beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2015 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 13. Oktober 2014 und 4. Dezember 2014 gemäß 8 Abs. 2 und 12 Satz 2 i. V. m. 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 5. Dezember 2014 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse VwG-Versammlung Gefasste Beschlüsse in der 3. öffentlichen VwG-Versammlung vom Beschluss-Nr.: 4/2/2014 Der Beschluss über die Niederschrift der konstituierenden Sitzung vom wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.:5/2/2014 Der Beschluss zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 6/2/2014 Der Beschluss zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2015 und Folgejahre wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 7/2/2014 Der Beschluss über die Niederschrift zur Prüfung der Jahresrechnung 2010 und die Feststellung des Jahresabschlusses für das HH-Jahr 2010 wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 8/2/2014 Der Beschluss über die Niederschrift Entlastung des VwG- Vorsitzenden für das HH-Jahr 2010 wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 9/2/2014 Der Beschluss über die Niederschrift zur Prüfung der Jahresrechnung 2011 und die Feststellung des Jahresabschlusses für das HH-Jahr 2011 wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 10/2/2014 Der Beschluss über die Niederschrift Entlastung des VwG- Vorsitzenden für das HH-Jahr 2011 wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 11/2/2014 Der Beschluss über die 1. Änderung zur Geschäftsordnung der VwG wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 12/2/2014 Der Beschluss über überplanmäßige Ausgaben des HH- Jahres 2014 wurde genehmigt. Gemeinde Altenfeld Gemeinderatssitzung Altenfeld Gefasste Beschlüsse des Gemeinderates Altenfeld in der 3. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Beschluss-Nr.: 10/3/2014 Der Beschluss wurde vertagt. - Beschluss-Nr.: 11/3/2014 Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Gesundheitswesen Bereitschaftsdienste im Altkreis Ilmenau NOTDIENST - Notdienstzentrale Ilmenau und Hausbesuchsdienst Um auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten eine ambulante medizinische Versorgung zu gewährleisten, ist für den Kassenärztlichen Notdienst des Altkreises Ilmenau eine Notdienstzentrale mit dem Sitz in den Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh, Standort Ilmenau, Oehrenstöcker Straße 32, Ilmenau eingerichtet. Bei akuter Erkrankung oder erheblicher Verschlechterung eines bereits bestehenden Krankheitsbildes kann die Notdienstzentrale ohne vorherige telefonische Anmeldung direkt aufgesucht werden. Die bisherige Tel.-Nr. 0180/ ist für Anrufe aber nach wie vor gültig. Der Notdienst besteht aus einem Sitzdienst (Sitzbereitschaft des diensthabenden Arztes in der Notdienstzentrale Ilm-Kreis- Kliniken ggmbh <Krankenhaus> Ilmenau) und einem Fahrdienst (Fahrbereitschaft für Hausbesuche für nicht transportfähige Patienten ab Notdienstzentrale Ilm-Kreis-Kliniken ggmbh <Krankenhaus>Ilmenau). Die Notdienstzentrale (Sitzdienst) ist weiterhin zu folgenden Zeiten geöffnet und ärztlich besetzt: Mittwoch Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, , Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag ist kein Sitzdienst in der Notdienstzentrale. Hilfeersuchen von Patienten außerhalb der vorgenannten Sitzdienstzeiten der Notdienstzentrale werden durch den Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) entgegengenommen. Wenn es aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist, die Notdienstzentrale selbst aufzusuchen, kann ein Hausbesuch unter der Tel.-Nr angefordert werden. Der Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag } Uhr bis Uhr des Folgetages Uhr bis Uhr des Folgetages

5 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2015 Sonnabend, Sonntag, Feiertag, , } Uhr Uhr des Folgetages Außerhalb der Vorhaltezeiten der Notdienstzentrale und des Hausbesuchsdienstes muss sich der Patient an seinen Hausarzt oder dessen Vertretung wenden. RETTUNGSDIENST - Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis Im Falle einer lebensbedrohlichen Notfallsituation ist nach wie vor sofort die Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis über den Notruf 112 zu informieren. Diese alarmiert dann das geeignete Rettungsmittel. Öffnungszeiten der Arztpraxen für Allgemeinmedizin im Raum Großbreitenbach Fachärztin für Facharzt für Facharzt für Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Dipl.-Med. B. Großherr, Dr. med. M. Ullrich, Dr. med. M. Ullrich, Großbreitenbach Großbreitenbach Altenfeld Tel.: (036781) Tel.: (036781) Tel. (036781) Mo 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 und :00 Uhr Di 08:00-11:00 und 08:00-11:30 Uhr 16:00-19:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr (ab 7.00 Uhr Blutentnahme) (Terminsprechstunde) Mi 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Do 08:00-12:00 und 08:00-11:30 Uhr 16:00-18:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr (ab 7.00 Uhr Blutentnahme) Fr 08:00-11:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Tourismus/Kultur in der www-region Sonstige Mitteilungen XI. Europatreffen der Breitenbachs und Jubiläen von Städte- und Gemeindepartnerschaften im Jahr 2015 Veranstaltungsprogramm und Informationsmöglichkeit zum XI. Europatreffen der Breitenbachs vom September 2015 in Mörlenbach/Odw. (Hessen) Von der Planungsgruppe des XI. Europatreffens der Breitenbachs (Mörlenbacher Bürgermeister und Vorbereitungsteam des Klein-Breitenbacher Heimat- und Kulturvereins e. V.) wurde am ein Schreiben übermittelt. Mit diesem werden alle am nächsten Treffen der europäischen Breitenbachs Interessierten auf die Möglichkeit zur Information per Internet über den Stand der Vorbereitungen zum XI. Europatreffen der Breitenbachs und zum dazu vorgesehenen Veranstaltungsprogramm hingewiesen. In dem Schreiben heißt es unter anderem: Wir freuen uns schon auf Euer Kommen! Wir haben viel Interessantes vorbereitet und möchten Euch damit ein paar unvergessliche, schöne Tage in Mörlenbach, mit den beiden Ortsteilen Kleinund Groß-Breitenbach bieten. Bleiben Sie gespannt auf das, was Sie vom September im kommenden Jahr bei uns erwartet. Vielleicht haben Sie einen schönen Beitrag zu unserem Veranstaltungsprogramm, wir würden uns sehr darüber freuen. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, können Sie sich über unsere Breitenbach-Webseite informieren und auch schon für den einen oder anderen Programmpunkt anmelden. Die Internetadresse lautet: Diese Breitenbach-Webseite bietet darüber hinaus auch Informationen zu Unterkünften und entsprechenden Buchungsmöglichkeiten, zu sonstigen Fragen der Organisation und zur Gemeinde Mörlenbach selbst. Also, schauen Sie einmal hinein, informieren Sie sich und überdenken Sie eine Teilnahme. Seitens der gastgebenden Gemeinde Mörlenbach, der Planungsgruppe des XI. Europatreffens der Breitenbachs und der Vereinigung der Breitenbachs in Europa e. V. würde man sich über eine rege Beteiligung an diesem Treffen -insbesondere natürlich aus der Partnerstadt Großbreitenbach- sehr freuen. Jubiläen von Stadt- und Gemeindepartnerschaften im Jahr 2015 in unserer Verwaltungsgemeinschaft Das Jahr 2015 ist in unserer Verwaltungsgemeinschaft von einer ganzen Reihe kommunaler Partnerschafts-Jubiläen geprägt. So besteht die Städtepartnerschaft der Stadt Großbreitenbach mit der Gemeinde Mörlenbach/Odenwald, Kreis Bergstraße (Hessen) 25 Jahre, mit der Gemeinde Breitenbach, Kanton Solothurn (Schweiz) 15 Jahre und die Städtefreundschaft mit der Stadt Pfullingen, Kreis Reutlingen (Baden-Württemberg) ebenfalls 25 Jahre. Auch die kommunalen Partnerschaften der Gemeinde Altenfeld mit der Gemeinde Eschenburg, Lahn-Dill-Kreis (Hessen) sowie der Gemeinde Böhlen mit der Gemeinde Hohenahr, Lahn- Dill-Kreis (Hessen) haben im Jahr 2015 ihr 25-jähriges Jubiläum. Deshalb möchte die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach diesen Partnerschaftsjubiläen auch auf den Titelseiten der Amtsblätter 2015 einen besonderen Platz einräumen und in loser Folge auf den Amtsblatt-Titelseiten in Wort und Bild über die kommunalen Partnerschaften der Mitgliedsorte unserer Gemeinschaft informieren. 15. Thüringentag 2015 in Pößneck - Aufruf an Vereine und Interessengemeinschaften zur Teilnahme am Festumzug am Sehr geehrte Vereinsmitglieder und weitere Interessierte! Vom ist die Stadt Pößneck im Saale-Orla-Kreis Gastgeber des 15. Thüringentages, zu dem bis zu Teilnehmer und Besucher erwartet werden. Einen besonderen Höhepunkt wird wieder der große Festumzug, am Sonntag, den 28. Juni 2015, bilden. Zum Festumzug besteht für die hiesigen Vereine und Interessengemeinschaften erneut die Gelegenheit, sich selbst und damit auch unsere Region einem großen Publikum zu präsentieren. Das Motto des Festumzuges Viele Seiten - neue Bilder, bietet dabei weiten Raum für die Gestaltung und Kreativität der einzelnen Präsentationen.

6 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2015 Die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach und die Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg werden in bewährter Weise wieder gemeinsam die Organisation, den Transport und die Betreuung für diesen Tag übernehmen. Wir würden uns über eine rege Beteiligung von hiesigen Vereinen und Interessengemeinschaften am Festumzug sehr freuen. Denn nur so wird die Festumzugs-Präsentation der gesamten Lange-Berg-Region vielfältig und abwechslungsreich - so wie unserer Region selbst. Bitte melden Sie sich dazu bis zum in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Haupt- und Personalamt, bei Herrn Heinz Liebermann, Tel.: /48121 oder h.liebermann@vg-grossbreitenbach.de. Stadt Großbreitenbach Infoteil am 08. Februar Frau Gertrud Martens, Geschwister-Scholl-Str. 1 zum 90. Geburtstag, am 10. Februar Herrn Rainer Grundler, Friedensstraße 27 zum 76. Geburtstag, am 11. Februar Frau Hildegard Kämtner, Friedensstraße 18 zum 85. Geburtstag, am 12. Februar Frau Liesbeth Hößrich, Friedrich-Ebert-Straße 14 zum 79. Geburtstag, am 12. Februar Herrn Wolfgang Mordt, Mörlenbacher Straße 6 zum 76. Geburtstag, am 14. Februar Herrn Rudi Hummrich, Am Glaswerk 5 zum 87. Geburtstag, am 14. Februar Frau Sonja Gibson, Neuhäuser Straße 22 a zum 87. Geburtstag, am 14. Februar Frau Herta Böhm, Mittelweg 2 zum 81. Geburtstag, am 17. Februar Frau Christa Stade, Neuer Weg 6 zum 83. Geburtstag, am 21. Februar Herrn Klaus Müller, Hauptstraße 71 zum 78. Geburtstag, am 22. Februar Frau Adelgund Beetz, Neuhäuser Straße 31 zum 75. Geburtstag, am 24. Februar Herrn Kurt Klausnitz, Myliusstraße 26 zum 76. Geburtstag, am 27. Februar Frau Martha Hoyer, Thomas-Mann-Straße 18 zum 95. Geburtstag, am 27. Februar Herrn Hartmut Elle, Neuhäuser Straße 43 zum 80. Geburtstag, am 27. Februar Frau Betty Langguth, Myliusstraße 9 zum 77. Geburtstag, am 28. Februar Herrn Ehrhard Pohl, Ilmenauer Straße 12 zum 82. Geburtstag, und ebenfalls am 28. Februar Frau Hannelore Wiegand, Thomas-Mann-Straße 2 zum 75. Geburtstag. Besuch des Bürgermeisters Hans Jürgen Beier bei der ältesten Großbreitenbacherin Ida Krannich im heim in Gehren Foto: Karin Krannich Frau Ida Krannich ist mit ihren 102 Jahren noch bei bester Gesundheit und interessiert sich noch sehr für ihre Heimatstadt. Umso mehr hat sie sich über den historischen Großbreitenbacher Kalender gefreut. Allen Jubilaren des Monats Februar 2015 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 02. Februar Frau Helene Mütze, Am Glaswerk 41 am 02. Februar Herrn Walter Bleidt, Mörlenbacher Straße 19 am 03. Februar Frau Liane Haase, Neuhäuser Straße 47 am 03. Februar Frau Edith Weinert, Mörlenbacher Straße 4 am 04. Februar Frau Helga Edelmann, Markt 2 am 05. Februar Frau Irma Rauch, Nordstraße 19 am 05. Februar Frau Marianne Koch, Neuhäuser Straße 3 am 05. Februar Frau Karola Tresselt, Am Glaswerk 61 am 06. Februar Herrn Karl-Heinz Dreier, Marienstraße 28 zum 81. Geburtstag, zum 77. Geburtstag, zum 86. Geburtstag, zum 75. Geburtstag, zum 81. Geburtstag, zum 86. Geburtstag, zum 82. Geburtstag, zum 80. Geburtstag, zum 78. Geburtstag, -Kommunikationszentrum Veranstaltungen J A N U A R Die Veranstaltungen finden, falls nicht anders angegeben, im -Kommunikationszentrum der Stadt Großbreitenbach, Markt 13, statt Dienstag Uhr Endlich bin ich Rentner Mundartdichtung mit Lothar Fischer Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Dienstag Uhr Kroatien Teil I Impressionen von Helmut Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Dienstag Uhr Kroatien Teil II Impressionen von Helmut Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Alle interessierten Seniorinnen und sind herzlich eingeladen! Auf Ihren Besuch freut sich: Rainer - Telefon: /

7 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2015 Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach e: Uhr Böhlen: mit heiligem Abendmahl Uhr Gillersdorf: Uhr Böhlen: Uhr Großbreitenbach: Der Andere mit Kaffeetrinken, Marienschule Uhr Gillersdorf: mit heiligem Abendmahl Uhr Böhlen: zum Valentinstag mit Segnung von Paaren mit heiligem Abendmahl Gottes Segen für Sie und Ihre Familien wünscht Ihnen Ihre Kirchgemeinde. nachtsprogramm mit dem Kindergarten Spatzennest, dem Gemeinschaftschor und dem Posaunenchor, gab es mit Phantaro viel Spiel, Spaß und Zauberei. Im urigen Gewölbekeller des Museumshofes wurde mit der Märchentante das Märchen Schneewittchen gelebt. Im Atelier lockte die ehemalige Olitätenkönigin Claudia Wallnisch zum Pfefferkuchen dekorieren und das Plüschtierstopfen viele kleine und auch große Gäste an. Die wunderschön geschmückte und beheizte Museumsscheune verbreitete vorweihnachtliche Stimmung unter den zahlreichen Gästen. Bratwurst-, Kuchen- und Glühweingerüche mischten sich mit den Düften von Seifen und Räucherwerk. Ein neues Angebot an Kräutertöpferei bereicherte das Sortiment an kleinen Geschenken. Wer noch keinen Weihnachtsbaum hatte, konnte diesen vor dem Rathaus II in gewohnter Weise erwerben. Zusammenfassend muss man sagen: Eine gelungene Veranstaltung. Die Mitarbeiter des Museums möchten sich bei allen Mitwirkenden und Vereinen bedanken, die diesen Tag mitgestaltet haben und wünschen allen Einwohnern und Gästen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Märchen Schneewittchen mit der Märchentante Kultur Thüringer Wald - Kreativ Museum Großbreitenbach und Umgebung (mit 1. Deutschem Kloßpressenmuseum) Öffnungszeiten: Thüringer Wald - Kreativ Museum Dienstag - Freitag Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag Uhr Pfefferkuchen dekorieren mit Claudia Wallnisch Touristische Informationsstelle Montag Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Uhr Uhr Uhr Thüringer Wald - Kreativ Museum Großbreitenbach (mit 1. Deutschem Kloßpressenmuseum) Museumsweihnacht am Klein, aber fein, so war sie auch, die 7. Museumsweihnacht, welche am 13. Dezember auf dem Gelände des Thüringer Wald - Kreativ Museums in Großbreitenbach eine große Anzahl Besucher anlockte. Neben einem bunten musikalischen Weih- Weihnachtklänge mit dem Gemeinschaftschor Alle Fotos: Andreas Rauch

8 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2015 Gemeinde Altenfeld Kirchliche Nachrichten Öffnungszeiten: Gemeindemitteilungen Musikautomatenmuseum Eger täglich geöffnet von Uhr Tel.: /42640 Glasmuseum Bürgerhaus Geöffnet Mo - Fr. von Uhr Weitere Öffnungszeiten nach Vereinbarung Kegeln in der Turnhalle von Uhr und Uhr Anmeldungen bei Herrn K. Bergmann unter Skilift Bei entsprechender Wetterlage öffnet der Altenfelder Skilift: Freitag von Uhr Sa/So von Uhr Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Aushängen oder erfragen diese über unsere Touristinformation bzw. über das Schneetelefon unter Allen Jubilaren des Monats Februar 2015 gratulieren der Bürgermeister und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. Am 03. Februar Herrn Reinhard Hartung Bergstraße 52 am 05. Februar Herrn Bernd Zentgraf, Grundstraße 21 am 10. Februar Herrn Karl Langbein, Burgstraße 26 am 11. Februar Herrn Walter Müller, Oelzer Straße 11 am 11. Februar Herrn Manfred Krannich, Bergstraße 25 am 13. Februar Frau Hella Helk, Neustädter Straße 24 am 14. Februar Herrn Günther Becker, Klemmsteinstraße 1 am 16. Februar Frau Christel Meurer, Markt 1 am 18. Februar Herrn Walter Meyer, Bergstraße 44 am 23. Februar Frau Ingeborg Jahn, Masserberger Straße 22 am 24. Februar Frau Elisabeth Krannich, Bergstraße 25 am 25. Februar Frau Hildegard Leps, Gießübler Straße 58 am 25. Februar Herrn Jürgen Petters, Klemmsteinstraße 9 am 25. Februar Frau Roswitha Glagau, Harztalstraße 5 am 25. Februar Herrn Alfred Bucher, Lange Gasse 18 am 26. Februar Herrn Bernd Lutz, Bergstraße 36 am 27. Februar Frau Liane Jörg, Heubachsberg 26 am 28. Februar Herrn Herbert Busch, Grundstraße 27 und ebenfalls am 28. Februar Herrn Eckhard Escher, Lange Gasse 38 zum 66. Geburtstag, zum 66. Geburtstag, zum 93. Geburtstag, zum 78. Geburtstag, zum 76. Geburtstag, zum 74. Geburtstag, zum 68. Geburtstag, zum 68. Geburtstag, zum 70. Geburtstag, zum 74. Geburtstag, zum 77. Geburtstag, zum 91. Geburtstag, zum 69. Geburtstag, zum 69. Geburtstag, zum 68. Geburtstag, zum 65. Geburtstag, zum 72. Geburtstag, zum 71. Geburtstag, zum 68. Geburtstag. Ev.-Luth. Pfarramt Neustadt am Rennsteig Kirchgemeinde Altenfeld e Neustadt/Rstg. und Altenfeld: Sonntag, Uhr Pfarrhaus Altenfeld Sonntag, Uhr Pfarrhaus Neustadt Sonntag, Uhr Pfarrhaus Altenfeld Sonntag, Uhr Pfarrhaus Neustadt Sonntag, Uhr Pfarrhaus Altenfeld Sonntag, Uhr Pfarrhaus Neustadt Die Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden Neustadt und Altenfeld wünschen Ihnen und Ihren Familien ein friedvolles und glückliches Jahr Alles Gute und Gottes Segen bei all Ihrem Tun. Das Pfarramt Das Pfarrbüro ist am Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis Uhr geöffnet: Telefon (036781) 41911, Fax (036781) oder evangpfarramt.neustadt-r@t-online.de Wollen Sie uns außerhalb dieser Zeiten erreichen, Absprachen für kirchliche Trauungen, Taufen oder Trauerfeiern treffen, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Pfarramt Unterpörlitz: Frau Pastorin Behrend (Vakanzvertretung) Telefon (03677) , Fax (03677) Pfarramt Großbreitenbach: Herr Pfarrer Klemm Telefon (036781) 40177, Fax (036781) Herr Pfarrer Kleefoot: Telefon Gemeinde Böhlen Allen Jubilaren des Monats Januar 2015 gratulieren der Bürgermeister und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 01. Januar Herrn Ralf Reimund, Schwarzmühler Straße 11 zum 80. Geburtstag, am 04. Januar Frau Renate Rose, Ortsstraße 114 zum 84. Geburtstag, am 04. Januar Frau Helga Wagner, Ortsstraße 126 zum 76. Geburtstag, am 06. Januar Herrn Bernd Lange, Ortsstraße 116 zum 70. Geburtstag, am 07. Januar Herrn Ehrenfried Bauer, Ortsstraße 127 zum 66. Geburtstag,

9 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2015 am 10. Januar Herrn Walter Beetz, Schulstraße 2 zum 88. Geburtstag, Kirchliche Nachrichten am 10. Januar Herrn Rolf Höhland, Ortsstraße 131 zum 73. Geburtstag, am 11. Januar Herrn Grzegorz Dworak, Evang.-Luth. Kirchgemeinde Friedersdorf Schulstraße 3 zum 71. Geburtstag, Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde am 12. Januar Frau Brunhilde Risch, Großbreitenbach! Schulstraße 5 zum 77. Geburtstag, am 14. Januar Frau Monika Hartwich, Schwarzmühler Straße 5 zum 71. Geburtstag, am 16. Januar Herrn Werner Wagner, Ortsstraße 126 zum 78. Geburtstag, Gemeinde Gillersdorf am 19. Januar Frau Gerda Tischer, Ortsstraße 24 zum 81. Geburtstag, am 19. Januar Herrn Karl-Heinz Koburger, Karl-Marx-Straße 10 zum 70. Geburtstag, Gemeindemitteilungen am 19. Januar Frau Rosemarie Haucke, Ortsstraße 78 zum 66. Geburtstag, am 20. Januar Herrn Manfred Haucke, Nachlese zur weihnachtsfeier Ortsstraße 119 zum 74. Geburtstag, in Gillersdorf am am 21. Januar Frau Elfriede Günzler, Großbreitenbacher Str. 8 zum 85. Geburtstag Wie jedes Jahr, so fand auch im Jahr 2014 die traditionelle weihnachtsfeier und am 23. Januar Frau Brigitte Günzler, Ortsstraße 118 zum 74. Geburtstag. im Kulturhaus statt. Es freute uns sehr, dass zahlreiche die Weihnachtsfeier der Gemeinde besuchten und bei Kaffee und Kuchen sowie einem Abendessen einen u u u u u u u u gemütlichen Nachmittag und Abend verbrachten. Wir danken allen, die zum Gelingen dieser traditionellen Veranstaltung beigetragen haben. Recht herzlicher Dank gilt Kathrin Hellmich und Kelly aus Schmiedefeld für das schöne musikalische Programm, der Frauengruppe Großbreitenbach - Frau Ingrid Löhl und Frau Kerstin Münch-Köditz, ebenso Herrn Bernd Kirchliche Nachrichten Richter für das Spielen der Zither und der Wirtin des Schwarzburger Hofes, die für das leibliche Wohl sorgte. Evang.-Luth. Kirchgemeinde Böhlen Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Gemeinde Friedersdorf Monat Januar/Februar 2015 Der Bürgermeister und der Gemeinderat gratulieren allen Jubilaren, die im Monat Januar/Februar - bis zum Erscheinen des nächsten TWE - ihren Ehrentag begehen, recht herzlich und wünschen alles Gute und beste Gesundheit im neuen Lebensjahr. am 02. Januar Herrn Fritz Sonntag, Ortsstraße 65 zum 82. Geburtstag am 08. Januar Frau Gerlinde Scheffler, Ortsstraße 62 zum 75. Geburtstag am 18. Januar Herrn Willem van Harskamp, Ortsstraße 64 zum 66. Geburtstag am 28. Januar Herrn Heinz Pabst, Ortsstraße 1 D zum 70. Geburtstag am 07. Februar Frau Isolde Kolletzki, Ortsstraße 54 zum 76. Geburtstag am 13. Februar Herrn Klaus Kemter, Ortsstraße 40 zum 78. Geburtstag Besonderer Dank gilt unseren Sponsoren, die uns mit Geld unterstützten. Thüringer Energie AG Sparkasse Arnstadt-Ilmenau Bestattungsinstitut Gerlof Physiotherapie Karin Ludwig Agrargenossenschaft Königsee Mylius-Apotheke Lutz Kobe Im Namen des Gemeinderates wünsche ich unseren Bürgern frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr. A. Hauffe Bürgermeister Allen Jubilaren des Monats Januar 2015 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 03. Januar feiert Herr Reiner Kahl, Schwarzburger Str. 10 seinen 80. Geburtstag, am 03. Januar Herr Roland Kahl, Schwarzburger Str. 10 seinen 80. Geburtstag, am 13. Januar Frau Helga Hannemann, Hauptstraße 5 ihren 81. Geburtstag, am 19. Januar Frau Flora Hofmann, Schwarzburger Str. 60 ihren 78. Geburtstag und am 30. Januar Herr Harry Wagner, Schwarzburger Str. 44 seinen 77. Geburtstag.

10 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 1/2015 Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Gillersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Gemeinde Wildenspring Monat Januar 2015 Der Bürgermeister der Gemeinde Wildenspring gratuliert allen Jubilaren, die im Monat Januar ihren Ehrentag feiern, recht herzlich und wünscht alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. am 09. Januar Frau Ruth Werlich, Ortsstraße 34 zum 86. Geburtstag am 11. Januar Herrn Horst Rocktäschel, Ortsstraße 10 zum 75. Geburtstag am 16. Januar Frau Edeltraud Rocktäschel, Ortsstraße 10 zum 79. Geburtstag am 18. Januar Herrn Burkhard Möller, Ortsstraße 56 zum 67. Geburtstag am 24. Januar Frau Margrit Hauke, Ortsstraße 49 zum 70. Geburtstag am 25. Januar Frau Elsa Haucke, Ortsstraße 4 zum 88. Geburtstag am 31. Januar Frau Soni Domaschke, Ortsstraße 19 zum 73. Geburtstag Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Wildenspring Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach!

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