Amtsblatt. 16. Großbreitenbacher Altstadtfest am Samstag, den der Verwaltungsgemeinschaft. Großbreitenbach

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach bestehend aus den Mitgliedsorten Großbreitenbach Altenfeld Böhlen Friedersdorf Gillersdorf Wildenspring 26. Jahrgang Freitag, den 8. Mai 2015 Nr Großbreitenbacher Altstadtfest am Samstag, den mit Krönung der Zwiebelmarktprinzessin auf und um den Zwiebelmarkt - dem ältesten Marktplatz der Stadt Das Programm des 16. Altstadtfestes finden Sie im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes unter Stadt Großbreitenbach, Rubrik Vereine und Verbände. Alle Bürgerinnen, Bürger und Gäste der Stadt und Region sind herzlich zu diesem gemütlichen und gebietstypischen Heimatfest eingeladen. Wir freuen uns auf Sie! Altstadtverein Großbreitenbach e. V. Die zum 15. Großbreitenbacher Altstadtfest gekrönte 14. Großbreitenbacher Zwiebelmarktprinzessin mit ihrer Amtsvorgängerin Foto: Hartmut Krell, Großbreitenbach Inhalt in Schlagzeilen: - Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters - Gemarkung Friedersdorf - Bekanntmachung über Nachschätzungsarbeiten aufgrund 11 Bodenschätzungsgesetz in der Gemarkung Wald Oberbreitenbach - Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2015 der Stadt Großbreitenbach - 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Großbreitenbach - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren für den Friedhof der Stadt Großbreitenbach - 1. Änderungssatzung der Eigenbetriebssatzung Wohnungsund Gebäudeverwaltung Großbreitenbach - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Altenfeld - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Gillersdorf - Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2015 der Gemeinde Gillersdorf Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstag

2 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 5/ Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die Stadt Großbreitenbach sind nicht vorgesehen. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb sind nicht vorgesehen. Stadt Großbreitenbach Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2015 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen der Stadt Großbreitenbach für das Haushaltsjahr 2015 wurden vom Stadtrat in der 10. öffentlichen Sitzung am 19. März 2015 beschlossen. Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Großbreitenbach der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Prüfvermerk vom 13. April 2015 zugestimmt, es gab keine Gründe zur Beanstandung. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen liegen entsprechend den 57 Abs. 3 i. V. mit 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung vom , in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der Zeit vom 11. Mai Juni 2015 während der Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach im Rathaus I, Markt 11, Kämmerei, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 235 V. H. b.) für die Grundstücke (B) 320 V. H. 2. Gewerbesteuer 330 V. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite für die Stadt Großbreitenbach zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. Kassenkredite für den Eigenbetrieb WGVG zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan werden nicht beansprucht. 6 Es gilt der vom Stadtrat am beschlossene Stellenplan. Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft: Montag: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Dienstag: Uhr und Uhr Mittwoch: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr Nachfolgend wird die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 gemäß 57 (3) i. V. mit 21 (3) ThürKO amtlich bekannt gemacht. Haushaltssatzung der Stadt Großbreitenbach (Landkreis Ilmkreis) für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung vom , in der Fassung der Neubekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom , erlässt die Stadt Großbreitenbach folgende Haushaltssatzung: 1 1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro ab. 2. Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt: im Erfolgsplan in Erträgen mit ,00 Euro in Aufwendungen mit ,00 Euro im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem in Kraft. Großbreitenbach, den Siegel - H.J. Beier 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Großbreitenbach Der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach hat in seiner Sitzung am 19. März 2015 aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) sowie des 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juli 2009 (GVBl. S. 592) folgende 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Großbreitenbach vom 13. Dezember 2011 beschlossen: Artikel Arten der Grabstätten wird wie folgt geändert: Ergänzung im Abs. 2 durch Hinzufügung des Buchstabens f): Urnenbeisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage Urnengrabstätten wird wie folgt geändert: Ergänzung im Abs. 1 durch Hinzufügung des Buchstabens d): Urnenbeisetzungen in einer Gemeinschaftsanlage auf der dafür ausgewiesenen Fläche innerhalb des Friedhofes. 3. Nach 21 wird ein neuer 21 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: (1) Die Urnengemeinschaftsanlage auf dem Großbreitenbacher Friedhof ist eine Urnenanlage für die namentliche Beisetzung von Urnen unter einer dafür hergerichteten Rasenfläche. (2) Die Grabstellen werden der Reihe nach vergeben. Je Grabstelle können die Urnen von 2 Verstorbenen beigesetzt werden. (3) Es werden folgende Gestaltungsmerkmale verbindlich vorgegeben: a) Größe der Grabplatte: Höhe 40 cm, Breite 60 cm b) Stärke der Grabplatte: 3 cm c) Material: grauer Granit d) Schrift: sandgestrahlt e) Abstand zwischen den Grabplatten: horizontal 30 cm, vertikal 40 cm

3 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 5/2015 f) Die Grabplatten werden ebenerdig verlegt und müssen in einer einheitlichen Richtung angeordnet sein. (4) Zur Urnenbeisetzung dürfen auf der Grabstelle Kränze und Blumen abgelegt werden. Ansonsten sind Bepflanzungen, Gebinde und Steckvasen auf der Fläche der Urnengemeinschaftsanlage oder an der Grabplatte unzulässig. Zum Gedenken an die Verstorbenen können Blumen nur an der dafür vorgesehenen Stelle der Urnengemeinschaftsanlage abgelegt werden. (5) Die Grabplatte bleibt Eigentum des Nutzers. Bei der jährlich stattfindenden Standsicherheitsprüfung der Grabmale wird die korrekte Lage der Grabplatte geprüft. Sollte es notwendig sein, ist der Grabstellennutzer verpflichtet, die Platte wieder in eine ordnungsgemäße Lage bringen zu lassen. Artikel 2 Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Großbreitenbach tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt am: Großbreitenbach, den Beier - Siegel - Bekanntmachungshinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Großbreitenbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. 1. Änderungssatzung der Eigenbetriebssatzung Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs.1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür- KO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung am 25. September 2014 folgende 1. Änderungssatzung der Eigenbetriebssatzung der Wohnungs- und Gebäudeverwaltung Großbreitenbach vom 12. Dezember 2011: Bekanntmachungshinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Großbreitenbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren für den Friedhof der Stadt Großbreitenbach Der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach hat in seiner Sitzung am 19. März 2015 aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) und des 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juli 2009 (GVBl. S. 592) in Verbindung mit 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren für den Friedhof der Stadt Großbreitenbach vom 13. Dezember 2011 beschlossen: Artikel Nutzungsgebühr wird wie folgt geändert: Hinzufügung eines 5. Anstriches: - Nutzungsgebühr Urnengemeinschaftsanlage 185,00 EUR 2. 7 Grabstätten wird wie folgt geändert: Hinzufügung eines weiteren Buchstabens f): Urnengrabstelle in der Urnengemeinschaftsanlage 95,00 EUR Artikel 2 Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren für den Friedhof der Stadt Großbreitenbach tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt am: Großbreitenbach, den Beier - Siegel - ARTIKEL 1 Änderung des 6 der Eigenbetriebssatzung Wortlaut der bisher gültigen Eigenbetriebssatzung: 6 WERKAUSSCHUSS (1) Der Stadtrat beruft entsprechend 26 und 43 ThürKO für den Eigenbetrieb einen beschließenden Werkausschuss. (2) Dem Werkausschuss gehören gern. 27 ThürKO insgesamt 5 stimmberechtigte Mitglieder an. Der Werkausschuss besteht aus dem und 4 vom Stadtrat aus dessen Mitte gewählten Mitgliedern. Der führt den Vorsitz des Ausschusses. Der fachlich zuständige Beigeordnete gehört dem Ausschuss ohne Stimmberechtigung an. Er vertritt den im Vorsitz des Ausschusses. (3) Die Werkleitung nimmt an den Sitzungen des Werkausschusses mit beratender Stimme teil. 6 Abs. 2 erhält folgenden neuen Wortlaut: (2) Dem Werkausschuss gehören gem. 27 ThürKO insgesamt 6 stimmberechtigte Mitglieder an. Der Werkausschuss besteht aus dem und 5 vom Stadtrat aus dessen Mitte gewählten Mitgliedern. Der führt den Vorsitz des Ausschusses. Der Beigeordnete gehört dem Ausschuss ohne Stimmberechtigung an. Er vertritt den im Vorsitz des Ausschusses. ARTIKEL 2 Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt am: Großbreitenbach, den Beier - Siegel - der Stadt Großbreitenbach Bekanntmachungshinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Großbreitenbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO.

4 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 5/2015 Gemeinde Altenfeld Bekanntmachung über Nachschätzungsarbeiten aufgrund 11 Bodenschätzungsgesetz in der Gemarkung Wald Oberbreitenbach Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden. Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 28. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 69, S. 3179) sind diese Arbeiten vom Schätzungs?ausschuss des Finanzamts durchzuführen. Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant: Beginn: 11. Mai 2015 Dauer: etwa 2 Wochen Nach 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. Der Vorsteher des Finanzamts llmenau Das Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde erlässt mit Schreiben vom ; Az.: folgenden Bescheid: 1. Die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Altenfeld wird rechtsaufsichtlich genehmigt. 2. Die Satzung ist nach Zugang dieses Bescheides auszufertigen und anschließend mit der Genehmigung zu veröffentlichen. 3. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Altenfeld, den Grimm Bekanntmachungshinweis: Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Altenfeld c/o Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 11, Großbreitenbach, schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinde Böhlen 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Altenfeld vom Aufgrund des 19 Abs. 1 und des 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), in Verbindung mit 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. Nr. 10, S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Altenfeld in seiner Sitzung am folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom : Artikel 1 5 Steuermaßstab und Steuersatz 5 Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut: Als gefährliche Hunde im Sinne des 5 Abs. 1, Nr. 4 und 5, gelten die in 3 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren genannten Hunde. Artikel 2 Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Altenfeld, den Grimm - Siegel - Gemeinde Altenfeld Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschlussfassung vom hat der Gemeinderat der Gemeinde Altenfeld die 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Altenfeld vom beschlossen. Gemeinde Böhlen bittet um Mithilfe bei der Aufklärung von Straftaten im Gemeindewald In den letzten Wochen wurden im Kommunalwald der Gemeinde Böhlen durch unbekannte Täter mehrfach Straftaten verübt. Am Wochenende vom 11./12. April wurde in der Kurau ein Wildschutzzaun auf einer Länge von 3 Metern aufgeschnitten. Unweit von diesem Tatort wurden zwischen dem 18. und 20. April aus einem abgedeckten Pflanzeneinschlag etwa 200 Jungpflanzen der Baumarten Weißtanne und Buche gestohlen. Zudem wurden in den letzten Tagen aus der laufenden Holzernte am Hirschkammweg mehrere fertig ausgeformte Holzstämme entwendet. Die Gemeinde bittet aus gegebenem Anlass um Mithilfe bei der Ermittlung der Täter. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Straftaten führen, wird eine Belohnung in Höhe von 300 Euro ausgesetzt. Ab sofort wird es vermehrt Kontrollen im Wald geben. Brennholzwerber müssen sich durch eine gültige Erlaubnis für die Aufarbeitung von Brennholz ausweisen können. Spaziergänger werden um erhöhte Wachsamkeit gebeten. Alle Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt. Ansprechpartner sind die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Tel oder der zuständige Revierförster Tel Andreas Beyersdorf Gemeinschaftsvorsitzender Gemeinde Friedersdorf Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters Durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, wurde das Liegenschaftskataster fortgeführt. Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen: Gemarkung Friedersdorf, Flur 2 Flurstücke 178, 221, 222, 258

5 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 5/2015 Der entsprechende Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte vom bis in der Zeit von Mo bis Fr 08:00-12:00 Uhr Mo bis Mi 13:00-15:30 Uhr Do 13:00-18:00 Uhr in den Räumen des Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße Saalfeld eingesehen werden. Gemäß 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschlussfassung vom hat der Gemeinderat der Gemeinde Gillersdorf die 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Gillersdorf vom beschlossen. Das Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde erlässt mit Schreiben vom ; Az.: folgenden Bescheid: 1. Die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Gillersdorf wird rechtsaufsichtlich genehmigt. 2. Die Satzung ist nach Zugang dieses Bescheides auszufertigen und anschließend mit der Genehmigung zu veröffentlichen. 3. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gillersdorf, den Hauffe Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenle?gungsfrist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße Saalfeld schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Saalfeld, den Alfred Christian Schäfer Gemeinde Gillersdorf 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Gillersdorf vom Aufgrund des 19 Abs. 1 und des 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), in Verbindung mit 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. Nr. 10, S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Gillersdorf in seiner Sitzung am 03. März 2015 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom : Artikel 1 5 Steuermaßstab und Steuersatz 5 Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut: Als gefährliche Hunde im Sinne des 5 Abs. 1, Nr. 4 und 5, gelten die in 3 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren genannten Hunde. Artikel 2 Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Gillersdorf, den Hauffe - Siegel - Gemeinde Gillersdorf Bekanntmachungshinweis: Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Gillersdorf c/o Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 11, Großbreitenbach, schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2015 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen der Gemeinde Gillersdorf (Landkreis Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich des Finanzplanes bis zum Jahr 2018 wurden vom Gemeinderat am beschlossen. Aufgrund der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Gillersdorf der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Mit Prüfvermerk der Rechtsaufsichtsbehörde vom wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen liegen entsprechend des 57 Abs. 3 i. V. mit 21 Abs. 3 der ThürKO vom , in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der Zeit vom bis während der Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach im Rathaus I, Markt 11, Kämmerei, Zimmer 108, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft: Montag: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen für den öffentlichen Besucherverkehr Donnerstag: 08:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr (Meldestelle geschlossen) Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, im Rathaus I, Markt 11, Kämmerei, während der Dienstzeiten zur Verfügung gehalten. Nachfolgend wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß 57 Abs. 3 i. V. m. 21 Abs. 3 der ThürKO amtlich bekannt gemacht:

6 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 5/2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gillersdorf (Landkreis Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 55 der ThürKO vom 16. Aug. 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Jan. 2003, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) erlässt die Gemeinde Gillersdorf folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt: er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 EUR ab. Gemeinderatssitzung Wildenspring Gefasste Beschlüsse des Gemeinderates Wildenspring in der 4. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Beschluss-Nr.: 13/4/2015 Der Beschluss über die Niederschrift der 3. Gemeinderatssitzung vom wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 14/4/2015 Der Beschluss, einen Vertrag mit der TEAG zur Errichtung der Straßenlampen Am Milchberg abzuschließen, wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 15/4/2015 Der Beschluss über die Vergabe einer Hausnummer Ortsstraße 12 c, gelegen in der Flur 3, Flurstück 724 und 725 in der Gemarkung Wildenspring wurde genehmigt. - Beschluss-Nr.: 16/4/2015 Der Beschluss über die Entsendung von 1 Vertreter und 1 Stellvertreter in die Gemeinschaftsversammlung der VwG wurde genehmigt. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 % b) für die Grundstücke (B) 350 % 2. Gewerbesteuer 320 % 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. 6 Es gilt der am 3. März 2015 beschlossene Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. ausgefertigt: Gillersdorf, Hauffe der Gemeinde Gillersdorf Gemeinde Wildenspring Information an alle Hundehalter Pflicht der Hundehalter zur sofortigen Beseitigung von Hundekot Siegel Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Hundehalter nochmals darauf hin, dass die Hinterlassenschaften (Kot) ihrer Hunde innerhalb der Ortslage und in der Feldflur mitzunehmen und zu entsorgen sind. Zuwiderhandlungen werden vom Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach geahndet. Schellenberg Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Gesundheitswesen Bereitschaftsdienste im Altkreis Ilmenau NOTDIENST - Notdienstzentrale Ilmenau und Hausbesuchsdienst Um auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten eine ambulante medizinische Versorgung zu gewährleisten, ist für den Kassenärztlichen Notdienst des Altkreises Ilmenau eine Notdienstzentrale mit dem Sitz in den Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh, Standort Ilmenau, Oehrenstöcker Straße 32, Ilmenau eingerichtet. Bei akuter Erkrankung oder erheblicher Verschlechterung eines bereits bestehenden Krankheitsbildes kann die Notdienstzentrale ohne vorherige telefonische Anmeldung direkt aufgesucht werden. Die bisherige Tel.-Nr. 0180/ ist für Anrufe aber nach wie vor gültig. Der Notdienst besteht aus einem Sitzdienst (Sitzbereitschaft des diensthabenden Arztes in der Notdienstzentrale Ilm-Kreis- Kliniken ggmbh <Krankenhaus> Ilmenau) und einem Fahrdienst (Fahrbereitschaft für Hausbesuche für nicht transportfähige Patienten ab Notdienstzentrale Ilm-Kreis-Kliniken ggmbh <Krankenhaus>Ilmenau). Die Notdienstzentrale (Sitzdienst) ist weiterhin zu folgenden Zeiten geöffnet und ärztlich besetzt: Mittwoch Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, , Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag ist kein Sitzdienst in der Notdienstzentrale. { Hilfeersuchen von Patienten außerhalb der vorgenannten Sitzdienstzeiten der Notdienstzentrale werden durch den Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) entgegengenommen. Wenn es aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist, die Notdienstzentrale selbst aufzusuchen, kann ein Hausbesuch unter der Tel.-Nr angefordert werden.

7 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 5/2015 Der Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, , Uhr bis Uhr des Folgetages Uhr bis Uhr des Folgetages Uhr Uhr des Folgetages Außerhalb der Vorhaltezeiten der Notdienstzentrale und des Hausbesuchsdienstes muss sich der Patient an seinen Hausarzt oder dessen Vertretung wenden. RETTUNGSDIENST - Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis Im Falle einer lebensbedrohlichen Notfallsituation ist nach wie vor sofort die Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis über den Notruf 112 zu informieren. Diese alarmiert dann das geeignete Rettungsmittel. Öffnungszeiten der Arztpraxen für Allgemeinmedizin im Raum Großbreitenbach Fachärztin für Facharzt für Facharzt für Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Dipl.-Med. B. Großherr, Dr. med. M. Ullrich, Dr. med. M. Ullrich, Großbreitenbach Großbreitenbach Altenfeld Tel.: (036781) Tel.: (036781) Tel. (036781) Mo 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 und Die Außenstelle Altenfeld :00 Uhr wurde zum geschlossen. Di 08:00-11:00 und 08:00-11:30 und 16:00-19:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Mi 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Do 08:00-12:00 und 08:00-11:30 und 16:00-18:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Fr 08:00-11:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Stadt Großbreitenbach Sonderausstellung 50 Jahre Biathlon { Hinweise: - Bitte vorgenannte Änderungen bei den Öffnungszeiten beachten. - Herr Dr. med. Christian Sonnefeld, Facharzt für Innere Medizin, verstärkt die Praxis seit Juli Infoteil vom In eindrucksvoller Weise wird die Entwicklung des Biathlonsports in Großbreitenbach aufgezeigt. Ebenso die Erfolge, die Großbreitenbacher Sportler erreicht haben. Die Informationen auf den Bild- und Texttafeln gehen zurück bis zu den Anfängen des Wintersports um 1900 hier in unserem Ort. Zu sehen sind auch die Skier von Peter Sendel, mit denen er 1998 in Nagano Olympiasieger geworden ist. Zur Eröffnungsveranstaltung am kamen viele Gäste und ehemalige Sportler und auch Peter Sendel (Bundestrainer Junioren) und Gerald Hönig (Bundestrainer Damen) ließen es sich nicht nehmen, dem Skiverein persönlich Ihre Grüße zu überbringen. Vereinsvorsitzender Mario Heinrich mit dem Bundestrainer der Junioren Peter Sendel Fotos: Reinhard Wlatschiha Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Juni 2015 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Alt-Landrat Dr. Rainer-Lutz Senglaub beim Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt Am 01. Juni Frau Hannelore Morgenroth, Hauptstraße 122 am 02. Juni Herrn Bruno Berwitz, Mörlenbacher Straße 19 zum 84. Geburtstag, zum 85. Geburtstag,

8 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 5/2015 am 05. Juni Frau Irmgard Schusseng, Ilmenauer Straße 12 zum 83. Geburtstag, Kirchliche Nachrichten am 05. Juni Herrn Hans Witzmann, Wiesenweg 21 zum 77. Geburtstag, am 07. Juni Herrn Curt Fickenscher, Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach Pechhütte 1 zum 94. Geburtstag, am 07. Juni Herrn Helmut Janzen, Frühlingskonzert zum Muttertag Ilmenauer Straße 16 zum 79. Geburtstag, am Sonntag, den 10. Mai, um Uhr am 07. Juni Herrn Horst Möller, Burgstraße 8 am 11. Juni Frau Arita Hohlfeld, zum 76. Geburtstag, in Großbreitenbach, Kirche. Mitwirkende: Chorgemeinschaft Großbreitenbach, Musikschulkinder der Musikschule Heinze, Gotha Bahnhofstraße 6 zum 76. Geburtstag, am 17. Juni Frau Regine Teifel, Samstag, 16. Mai Markt 2 zum 79. Geburtstag, Uhr Böhlen: am 18. Juni Frau Marianne Klimpel, Festgottesdienst zur Jubiläumskonfirmation, Friedensstraße 21 zum 78. Geburtstag, Kirche am 20. Juni Frau Waltraut Preuße, 17. Mai Mörlenbacher Straße 7 zum 80. Geburtstag, Uhr Großbreitenb.: am 21. Juni Herrn Heinz Ritter, Festgottesdienst zur Konfirmation, Kirche Mörlenbacher Straße 16 zum 88. Geburtstag, am 22. Juni Herrn Heinz Treßelt, Pfingsten, 24. Mai Krankenhausstraße 5 zum 88. Geburtstag, Uhr Großbreitenb.: am 22. Juni Frau Gerda-Maria Fröhlich, Festgottesdienst, Kirche Marienstraße 10 zum 82. Geburtstag, am 22. Juni Frau Sylvia Glatz, Festwoche zum 325. Jubiläum der Trinitatiskirche Mörlenbacher Straße 6 zum 79. Geburtstag, in Großbreitenbach: am 22. Juni Frau Teuta Bönisch, Mörlenbacher Straße 8 zum 76. Geburtstag, Pfingstmontag, 25. Mai am 25. Juni Frau Edelgard Müller, Uhr Waldgottesdienst auf dem Langen Berg (am Ilmenauer Straße 17 zum 79. Geburtstag, Denkmal) am 26. Juni Frau Regina Krannich, Mittwoch, 27. Mai Krankenhausstraße 7 zum 80. Geburtstag, Uhr Singspiel: Elisabeth - Wenn Holzwürmer eine am 27. Juni Frau Dorothea Zimmermann, Prinzessin zur Freundin haben, Kirche Mörlenbacher Straße 14 zum 78. Geburtstag, Über das Leben und Wirken der Landgräfin Elisabeth und am 29. Juni Frau Hildegard Quitt, von Thüringen. Mittwoch, 27. Mai Mörlenbacher Straße 13 zum 78. Geburtstag Uhr 325 Jahre Kirchweih der Trinitatiskirche, Marienschule Bildervortrag mit R. Wlatschiha Samstag, 30. Mai Uhr Konzert mit dem Handglockenchor aus Gotha, Kirche Eintritt frei. Senioren-Kommunikationszentrum Sonntag, 31. Mai Uhr Festgottesdienst zur Jubiläumskonfirmation, Kirche Veranstaltungen MAI 2015 Die Veranstaltungen finden, falls nicht anders angegeben, im Senioren-Kommunikationszentrum der Stadt Großbreitenbach, Markt 13 statt Montag Uhr Kraftfahrerschulung für ältere Kraftfahrer Dienstag Uhr Blutdruckmessen mit Heidi Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Dienstag Uhr Besuch im Museum 50 Jahre Biathlon Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Dienstag Uhr Urlaubsbilder von Kroatien von Helmut Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Dienstag Uhr Urlaubsbilder vom Gardasee von Lieselotte Mittwoch Uhr Spiele-Nachmittag Donnerstag Uhr Sport-Nachmittag Alle interessierten Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen! Auf Ihren Besuch freut sich: Rainer, Telefon: / Juni Uhr Großbreitenb.: Gottesdienst, Kirche Uhr Gillersdorf: Festgottesdienst zur Jubiläumskonfirmation, Kirche 14. Juni Uhr Böhlen: Gottesdienst, Kirche Uhr Großbreitenb.: Gottesdienst mit heiligem Abendmahl, Kirche 21. Juni Uhr Großbreitenb.: Tauferinnerungsgottesdienst, Kirche 28. Juni Uhr Großbreitenb.: Gottesdienst, Kirche Gottes Segen für sie und Ihre Familien wünscht Ihnen Ihre Kirchgemeinde.

9 Amtsblatt der VG Großbreitenbach -9- Vereine und Verbände 16. Großbbreitenbacher Altstadtfest am auf und um den Zwiebelmarkt -PROGRAMMEröffnung des 16. Altstadtfestes mit dem Posaunenchor 11:30 Uhr Mittagessen mit original Thüringer Klößen ab 12:30 Uhr Buntes Programm, gestaltet durch: - Ilm Angels - (Cheerleading Team der TU Ilmenau) - Böhlener Tanzmäuse - Kindergartenkinder der Kita Spatzennest Großbreitenbach - Line Dance-Kinder aus Großbreitenbach - Roland von Georgenberg und Hexe Vivian Zauberei und Luftballonmodellieren 15:00 Uhr Krönung der Zwiebelmarktprinzessin mit musikalischer Umrahmung ab 15:30 Uhr Unterhaltung mit der Original Reichenbacher Blasmusik ab 20:00 Uhr Abendprogramm mit der Sixback Liveband - die Partyband für Jung & Alt!! - Spaß und Stimmung mit einem umfangreichen Repertoire an Tanzmusik, Oldies bis hin zu den neuesten Chartbreakern- Nr. 5/2015 Ratsstuben - als Gastbetrieb mit dem Qualitätssiegel Thüringer Kloß. Da beide Einrichtungen im Großbreitenbacher Marktbereich nur ein paar Schritte auseinanderliegen, lässt sich also der kulturelle Genuss beim Besuch des Museums mit seinen vielfältigen Ausstellungen hervorragend mit dem kulinarischen Genuss beim Verzehr von original hausgemachten Thüringer Klößen mit verschiedenen Bratengerichten in den Bräétmicher Ratsstuben kombinieren. Gute Anlässe sind der Muttertag am 10. Mai und ein Brunch Buffet ab jedem 2. Sonntag im Monat. Klöße und Braten halten aber auch die anderen Gaststätten im Ort mit regionaltypischer Küche für Sie bereit. 11:00 Uhr Für das leibliche Wohl ist reichlich gesorgt, u. a. mit Großbreitenbacher Zwiebelkuchen aus dem Backofen. Außerdem werden wieder verschiedene Gewerbe und Gewerke -teilweise mit Vorführung- auf dem Zwiebelmarkt vertreten sein. Auch in diesem Jahr: - mehrere Trödel- und Antikhändler mit interessanten Angeboten - Kinderschminken Es stellen sich Königinnen, Prinzessinnen und historische Persönlichkeiten der Region vor. Es lädt ein: Der Altstadtverein Großbreitenbach e. V. Da dem Altstadtverein Großbreitenbach e. V. die Veröffentlichung des Programms des 16. Großbreitenbacher Altstadtfestes sehr wichtig ist, hat der Verein diesen Textbeitrag als kostenpflichtige Veröffentlichung für den Altstadtverein im Amtsblatt abdrucken lassen. Vorstand Altstadtverein Kultur Thüringer Wald - Kreativ-Museum mit 1. Deutschem Kloßpressenmuseum und Gaststätte Bräétmicher Ratsstuben auf der Thüringer Kloßroute Wenn man im Internet nach der Thüringer Kloßroute sucht, dann findet man dort gleich zwei Einträge zur Stadt Großbreitenbach - das Kloßpressenmuseum, als Bestandteil des Thüringer Wald - Kreativ Museums, und die Gaststätte Bräétmicher Internat. Museumsnacht 2015 Samstag, 16.5., Uhr (Einlass 19 Uhr) Museumsscheune mit Doc Fritz Irish/ American Folk Klängels Rowell deutsche Folkmusik Paulines Choice Musik der schottischen Inseln Eintritt: 5 Passend dazu gibt es Guinness u. Kilkenny vom Fass; Whiskeys und auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es lädt ein: TSV Ratsstuben e.v. Wir danken der Volksbank Saaletal eg für Ihre Unterstützung. Thüringer Wald - Kreativ Museum Großbreitenbach und Umgebung (mit 1. Deutschem Kloßpressenmuseum) Öffnungszeiten: Thüringer Wald - Kreativ Museum Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Uhr Uhr Touristische Informationsstelle Montag Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Uhr Uhr Uhr Gemeinde Altenfeld Gemeindemitteilungen Öffnungszeiten: Musikautomatenmuseum Eger täglich geöffnet von Uhr Tel.: /42640 Glasmuseum Bürgerhaus Geöffnet Mo - Fr. von 9.00 bis Uhr Weitere Öffnungszeiten nach Vereinbarung Tel.:

10 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 5/2015 Kegeln in der Turnhalle von Uhr und Uhr Kirchliche Nachrichten Anmeldungen bei Herrn K. Bergmann unter Veranstaltungen: 14. Mai 2015 ab 9.00 Uhr 30. Mai 2015 ab 9.00 Uhr Himmelfahrtstreffen auf der Haube und an der A.-Schweitzer-Hütte Begleithunde-Kreisgruppenmeisterschaft auf dem Hundesportplatz am Waldschwimmbad 31. Mai 2015 ab Uhr Familiennachmittag mit Hund auf dem Hundesportplatz am Waldschwimmbad Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Juni 2015 gratulieren der und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. Am 01. Juni Frau Marga Lucas Goldbergstraße 17 am 01. Juni Frau Hella Schmidt, Goldbergstraße 21 am 01. Juni Frau Barbara Richter, Grundstraße 48 a am 01. Juni Frau Doris Lutz, Masserberger Straße 1 a am 03. Juni Frau Rita Welsch, Bergstraße 65 am 04. Juni Herrn Paul Krannich, Neustädter Straße 4 am 04. Juni Herrn Winfried Escher, Unterer Dezemhieb 7 am 06. Juni Frau Regina Krannich, Gießübler Straße 3 am 07. Juni Herrn Heinz Helk, Neustädter Straße 24 am 10. Juni Herrn Horst Hupke, Bergstraße 2 am 10. Juni Herrn Rudolf Halbritter, Bergstraße 59 am 10. Juni Frau Gudrun Lipfert, Neustädter Straße 15 am 11. Juni Frau Brigitte Wilhelmi, Heubachsberg 18 am 12. Juni Frau Christine Heubach, Burgstraße 38 am 14. Juni Frau Christa Fenn, Burgstraße 55 am 14. Juni Frau Heidemarie Heyder, Goldbergstraße 15 am 15. Juni Herrn Dieter Helk, Quergasse 5 am 17. Juni Frau Elfriede Rothe, Brunnenstraße 7 am 17. Juni Frau Gisela Schramm, Gießübler Straße 19 am 19. Juni Frau Helga May, Neustädter Straße 26 am 20. Juni Herrn Oskar Glagau, Harztalstraße 5 am 23. Juni Frau Gisela Ludwig, Grundstraße 58 am 23. Juni Frau Erika Escher, Brunnenstraße 6 am 27. Juni Herrn Horst Helbig, Masserberger Straße 9 am 27. Juni Herrn Wolfgang Rösner, Brunnenstraße 1 und am 28. Juni Frau Dora Löffler, Grundstraße 48 zum 90. Geburtstag, zum 83. Geburtstag, zum 71. Geburtstag, zum 69. Geburtstag, zum 72. Geburtstag, zum 78. Geburtstag, zum 67. Geburtstag, zum 77. Geburtstag, zum 71. Geburtstag, zum 77. Geburtstag, zum 69. Geburtstag, zum 65. Geburtstag, zum 66. Geburtstag, zum 71. Geburtstag, zum 88. Geburtstag, zum 72. Geburtstag, zum 68. Geburtstag, zum 95. Geburtstag, zum 74. Geburtstag, zum 80. Geburtstag, zum 75. Geburtstag, zum 79. Geburtstag, zum 76. Geburtstag, zum 80. Geburtstag, zum 77. Geburtstag, zum 91. Geburtstag. Evang.-Luth. Pfarramt Neustadt am Rennsteig, Kirchengemeinde Altenfeld Gottesdienste: Sonntag, Kein Gottesdienst! Donnerstag, Himmelfahrt Uhr am Wanderkreuz zwischen Neustadt und Kahlert Gottesdienst (Bei schlechtem Wetter in der Michaeliskirche in Neustadt) Sonntag, Uhr Kirche Altenfeld Gottesdienst, Goldene Konfirmation Pfingstsonntag, Uhr Kirche Altenfeld Gottesdienst Sonntag, Uhr Gemeindesaal im ehem. Pfarrhaus Altenfeld Der andere Gottesdienst Sonntag, Uhr Kirche Altenfeld Gottesdienst Am Samstag, 30. Mai 2015 um Uhr findet in der Michaeliskirche in Neustadt ein Konzert der TENÖRE4YOU - Toni Di Napoli & Pietro Pato - statt. Karten gibt es im Vorverkauf im Pfarrbüro sowie in der Rennsteiginformation in Neustadt für 17,50 EUR. An der Abendkasse kosten die Karten dann EUR. Das Pfarramt Das Pfarrbüro ist am Mittwoch von 9.00 Uhr bis Uhr geöffnet: Telefon (036781) 41911, Fax (036781) oder E- Mail: evangpfarramt.neustadt-r@t-online.de Wollen Sie uns außerhalb dieser Zeiten erreichen, Absprachen für kirchliche Trauungen, Taufen oder Trauerfeiern treffen, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Pfarramt Unterpörlitz: Frau Pastorin Behrend (Vakanzvertretung) Telefon (03677) , Fax (03677) Pfarramt Großbreitenbach: Herr Pfarrer Klemm Telefon (036781) 40177, Fax (036781) Herr Pfarrer Kleefoot: Telefon Gemeinde Böhlen Ortsgeschehen Mühlentag in der Böhlener Mühle Wie jedes Jahr am 2. Pfingstfeiertag öffnet die Böhlener Mühle im Rahmen des Deutschen Mühlentages für alle Mühlenfreunde ihre Türen. Neben Besichtigungen und Vorführungen ist auch für Essen, Trinken und Unterhaltung gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Familie Griebel

11 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 5/2015 Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Mai 2015 gratulieren der und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 04. Mai am 08. Mai am 09. Mai am 10. Mai am 11. Mai am 11. Mai am 12. Mai am 12. Mai am 13. Mai am 14. Mai am 16. Mai am 16. Mai am 17. Mai am 19. Mai am 22. Mai am 24. Mai am 25. Mai und am 26. Mai Frau Ruth Günzler, Großbreitenbacher Straße 3 zum 83. Geburtstag, Herrn Karl-Heinz Günzler, Großbreitenbacher Straße 3 zum 82. Geburtstag, Herrn Hans-Karl Rauche, Ortsstraße 35 zum 84. Geburtstag, Herrn Lothar Eisermann, Ortsstraße 42 zum 76. Geburtstag, Herrn Hellmuth Kiehn, Ortsstraße 32 zum 83. Geburtstag, Herrn Helmut Schinzel, Ortsstraße 136 a zum 82. Geburtstag, Frau Elfriede Krause, Ortsstraße 119 zum 90. Geburtstag, Frau Helga Schellhorn, Großbreitenbacher Straße 4 zum 66. Geburtstag, Herrn Karl-Heinz Klingauf, Ortsstraße 135 zum 67. Geburtstag, Herrn Hermann Lerke, Ortsstraße 104 zum 78. Geburtstag, Frau Magdalene Ludwig, Schulstraße 10 zum 85. Geburtstag, Frau Helga Kister, Ortsstraße 42 zum 73. Geburtstag, Frau Dorothea Möller, Ortsstraße 90 zum 85. Geburtstag, Frau Anita Hauke, Ortsstraße 74 zum 65. Geburtstag, Frau Ilona Girbardt, Ortsstraße 85 zum 67. Geburtstag, Frau Elfriede Schneider, Ortsstraße 47 zum 86. Geburtstag, Herrn Manfred Tischer, Ortsstraße 24 zum 76. Geburtstag Frau Ursula Metz, Ortsstraße 79 zum 86. Geburtstag. Am 05. Mai am 08. Mai am 13. Mai am 15. Mai am 22. Mai und am 07. Juni Frau Renate Pabst, Ortsstraße 46 Frau Monika Pabst, Ortsstraße 61 Frau Rosemarie Rögner, Ortsstraße 46 Herrn Reimar Pabst, Ortsstraße 61 Frau Rosmarie Tischer, Ortsstraße 31 Frau Jenny Pabst, Ortsstraße 24 Kirchliche Nachrichten zum 74. Geburtstag, zum 66. Geburtstag, zum 79. Geburtstag, zum 69. Geburtstag, zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag. Evang.-Luth. Kirchgemeinde Friedersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Vereine und Verbände 13. Friedersdorfer Tränkenfest Der Heimat- und Geschichtsverein Friedersdorf Ölschröte e. V. sowie der Feuerwehrverein Friedersdorf laden recht herzlich zu unserem Dorffest ein und würden sich freuen, auch in diesem Jahr wieder viele Gäste begrüßen zu können. Programm: Samstag, den 13. Juni 2015 ab 19:00 Uhr Auftakt am Gemeindesaal Sonntag, den 14. Juni 2015 ab 14:00 Uhr Musikalische Unterhaltung mit den Rehbachtalern - Blasmusik für Jung und Alt - am bzw. im Gemeindesaal Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Böhlen Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Gemeinde Friedersdorf Senioren Geburtstagsglückwünsche Monat Mai/Juni 2015 Der und der Gemeinderat gratulieren allen Jubilaren, die im Monat Mai/Juni - bis zum Erscheinen des nächsten Amtsblattes - ihren Ehrentag begehen, recht herzlich und wünschen alles Gute und beste Gesundheit im neuen Lebensjahr. Für unsere kleinen Gäste steht eine Hüpfburg bereit. Die Verpflegung ist durch Kaffee und selbstgebackenen Kuchen, Bratwürste und Rostbrätel sowie Getränke gesichert. - Eintritt frei - H. Traute D. Scheffler Vorsitzende Vorsitzender Feuer- Heimatverein wehrverein Gemeinde Gillersdorf Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Mai 2015 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 02. Mai feiert Frau Irene Sommer, Am Langen Berg 5 ihren 86. Geburtstag,

12 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 5/2015 am 04. Mai Herr Helmut Möller, Schwarzburger Straße 24 am 04. Mai Herr Helmut Gropp, Schwarzburger Straße 8 a am 06. Mai Frau Käthe Schneider, Schwarzburger Straße 74 am 13. Mai Herr Horst Höland, Schwarzburger Straße 14 am 17. Mai Herr Herbert Löhl, Schwarzburger Straße 76 am 19. Mai Herr Norbert Koch, Schwarzburger Straße 55 am 24. Mai Frau Christa Sommer, Schwarzburger Straße 75 und am 27. Mai Herr Gerwald Rauche, Hauptstraße 8 seinen 71. Geburtstag, seinen 65. Geburtstag, ihren 84. Geburtstag, seinen 68. Geburtstag, seinen 66. Geburtstag, seinen 75. Geburtstag, ihren 73. Geburtstag seinen 91. Geburtstag. Geburtstagsglückwünsche Monat Mai 2015 Der der Gemeinde Wildenspring gratuliert allen Jubilaren, die im Monat Mai ihren Ehrentag feiern, recht herzlich und wünscht alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. Am 01. Mai am 08. Mai am 15. Mai am 30. Mai und am 31. Mai Herrn Rolf Hauke, Ortsstraße 49 Herrn Klaus-Dieter Beetz, Ortsstraße 28 A Herrn Horst Hornschuh, Ortsstraße 47 Frau Christel Burchardt, Am Milchberg 2 Frau Christel Wiegand, Ortsstraße 12 zum 77. Geburtstag, zum 65. Geburtstag, zum 65. Geburtstag, zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag. Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Gillersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Gemeinde Wildenspring Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Wildenspring Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Senioren Veranstaltungen Veranstaltungskalender der www-region Großbreitenbach Juni 2015 Stand: Datum Veranstaltung Beginn Kommune Veranstaltungsort Firmen und Vereinsturnier Uhr Gräfinau-Angstedt Kegelbahn Altstadtfest Großbreitenbach Zwiebelmarkt Festgottesdienst zur Jubiläumskonfirmation Uhr Großbreitenbach Kirche St. Trinitatis Festgottesdienst zur Jubiläumskonfirmation Uhr Gillersdorf Kirche Kabarett in der Scheune Großbreitenbach Museumsscheune Nachmittag des BdV Uhr Gehren Heimatstube Fröhlich sein und Singen des BdV Gehrener Handwerkermarkt Uhr Gehren An der Schlossruine Oldtimertreffen Oldtimerpokal im Schobsetal Uhr Gehren Schlossruine Tag der offenen Tür Uhr Gräfinau-Angstedt Feuerwehrgerätehaus St. Vitusfeuer Uhr Jesuborn Auf dem Schulberg Gottesdienst Uhr Böhlen Kirche Gottesdienst mit heiligem Abendmahl Uhr Großbreitenbach Kirche St. Trinitatis Herschdorfer Traktortreffen Uhr Herschdorf Ortsmitte Gemeinsames Gulaschessen Uhr Ausfahrt der Traktoren Uhr Musikalischer Nachmittag Uhr Sonnenwendfeuer Uhr Böhlen Spielplatz Schwarzmühler Str Sonnenwendfeuer mit Bogensport Uhr Langewiesen In den Folgen 35, hinter der Turnhalle Sonnwendfeuer Uhr Gehren oberhalb Sportplatz Gehren Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung beim BdV Gehren Uhr Gehren Heimatstube des BdV Sommersonnenwendfeuer Uhr Großbreitenbach Feuerwehrgerätehaus Tauferinnerungsgottesdienst Uhr Großbreitenbach Kirche St. Trinitatis Kräuterabend Uhr Jesuborn Bürgerhaus Jesuborn

13 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 5/ Fußballschule Gehren Sportplatz Treffen Selbsthilfegruppe Diabetiker Uhr Langewiesen Bürgerhaus Fischerfest Uhr Gehren Heideteich Flugmodellshow bis Uhr Großbreitenbach Gottesdienst Uhr Großbreitenbach Kirche St. Trinitatis Backhausfest Uhr Langewiesen Backhaus am Gottessegen Jubiläum 150 Jahre Sport, Post, Feuerwehr Langewiesen Dienstag - Fahrtage der bis Langewiesen SchaubergwerkVolle Rose Freitag Schortefeldbahn mit Dampflok Uhr im Schortetal zw. Samstag bis Ilmenau und Sonntag Uhr Langewiesen jeden Montag Gemütlicher Seniorennachmittag Uhr Neustadt Seniorentreff jeden Dienstag Wanderung am Rennsteig mit anschließendem Kaffeetrinken Uhr Neustadt Treffpunkt: Kammweg jeden Donnerstag Gemütlicher Abend mit Tanzmusik Uhr Neustadt Rennsteighotel Kammweg jeden Samstag Jede Wiese eine Apotheke Kräuterwanderung mit Rosalie Uhr Neustadt Treffpunkt Kammweg Impressum Amtsblatt der VG Großbreitenbach Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 13, Großbreitenbach Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Verantwortlich für die Textannahme: Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Zuständigkeitsbereich der VG Großbreitenbach. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.

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