Gehälter der privatrechtlich angestellten Mitglieder 2004

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1 Merkblatt Nr. 182 Gehälter der privatrechtlich angestellten Mitglieder 2004 Umfrage und Untersuchung der Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße Stuttgart Telefon (07 11) Telefax (07 11) Inhalt: Seite: 1. Einleitung 2 2. Grundlage und Struktur der Gehaltsumfrage Auswertung der Umfrage 2004 für die privatrechtlich Angestellten 3 4. Ergebnisse der Umfrage 2004 für die privatrechtlich Angestellten 4 Tabelle der Brutto-sgehälter der Angestellten Auswertung der sonstigen arbeitsvertraglichen Regelungen: Arbeitsvertrag 8 Nebentätigkeit 9 Fortbildung 10 surlaub und Arbeitszeit 12 Hinweis Die n der Länder haben sich zwischenzeitlich bundesweit darauf geeinigt, die in den einzelnen Bundesländern durchgeführten Gehaltsumfragen unter angestellten Mitgliedern ihrer Kammern zu vereinheitlichen um u.a. eine bessere Vergleichbarkeit zu erreichen. Dazu wurden auch die Abfrage-Zeiträume bzw. Termine angeglichen, was nun dazu führt, dass die nächste Gehaltsumfrage nach der vorliegenden im Jahr 2008 über die Gehälter 2007 durchgeführt wurde. Die Auswertung soll im Oktober 2008 vorliegen. Mit einer ähnlichen Anpassung werden inzwischen auch die Strukturumfragen bei den Büros durchgeführt, so dass gemäß des neuen - alternierenden - Turnus inzwischen die Analyse der Büro- und Kostenstruktur der freiberuflich tätigen Mitglieder der Ergebnisse einer Repräsentativbefragung 2007 für das Berichtsjahr 2006 vorliegt und bei der Landesgeschäftsstelle bzw. im Internet abgerufen werden kann. Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 1 von 15

2 1. Einleitung Die hat sich zum Ziel gesetzt, als Serviceleistung für ihre privatrechtlich angestellten Mitglieder und damit auch für deren Arbeitgeber in einem zweijährigen Turnus eine Gehaltsumfrage bei den Angestellten durchzuführen. Nach Auswertung der Umfrage über die Gehälter 2004 wurde das vorliegende Merkblatt neu herausgegeben und aktualisiert damit das bisherige Merkblatt Nr. 18. Die Gehaltumfrage wurde erstmals 1990 realisiert und für die 1992, 1994, 1996, 1998, 2000 und 2002 wiederholt. Mit Rückläufen zwischen 20 und 25 % liefert sie ein Ergebnis, das von Angestellten und Büroinhabern gleichermaßen als Orientierungshilfe in Gehalts- und Vertragsfragen verwendet werden kann. Es ist besonders erfreulich, dass die Umfrage über die hinweg auf gleichbleibend große Resonanz gestoßen ist und damit einen repräsentativen Überblick gibt. 2. Grundlage und Struktur der Gehaltsumfrage 2004 Das Gehalt von angestellten Mitarbeitern, z.b. auch von Architekten im Praktikum, in Architektur- oder planungsbüros ist in der Regel frei vereinbar und unterliegt r tariflichen Bindung. Dies gilt auch für freiwillige Leistungen wie Weihnachtsgratifikation oder Urlaubsgeld. Weitere Vereinbarungen bezüglich Urlaubsanspruch oder Arbeitszeiten werden ebenfalls in der Regel individuell ausgehandelt. Für die Untersuchung der Einkommenssituation des s 2004 wurde im zweiten Quartal 2005 eine Umfrage durchgeführt, mit der nicht nur Anhaltspunkte für die Gestaltung von Architektenvergütungen, sondern die wirtschaftliche Situation angestellter Architektinnen und Architekten insgesamt erschlossen werden sollte. Um das gesamte Spektrum der angestellten Kammermitglieder abzubilden, wurden im Rahmen der Studie 2004 auch die Angestellten im öffentlichen Dienst einbezogen. Aus Kostengründen wurde jedoch Vollerhebung mit Versand der Unterlagen an über Mitglieder, sondern nach wissenschaftlichen Kriterien eine Quotenstichprobe durchgeführt. Der Rücklauf der verwertbaren Fragebögen, die Ausgangsbasis der weiteren Auswertungen waren, betrug 22,8 %. Der erreichte Rücklauf bietet insgesamt eine ausreichende Grundlage für repräsentative Aussagen. Bei der Auswertung wurde außerdem eine Gewichtung vorgenommen, um die Merkmale Alter, Geschlecht und Fachrichtung, die in der Stichprobe über- bzw. unterrepräsentiert waren, an die Verteilung in der Grundgesamtheit anzupassen. Allerdings ist zu beachten, dass durch die Gewichtung auch Verzerrungen der Ergebnisse entstehen können. Aufgrund der gewichteten Daten sind Ergebnisse entsprechend umsichtig zu interpretieren. Da ein großes Interesse besteht, die Einkommens- und Arbeitssituation von Angestellten auch bundesweit in gleichartiger Weise beurteilen zu können, wurde erstmals die Umfrage auf der Basis eines vereinheitlichten und optimierten Fragebogens durchgeführt, der von einer bei der Bundesarchitektenkammer eingesetzten Arbeitsgruppe entwickelt wurde. Damit werden zukünftig direkte Vergleiche der Ergebnisse mit denen anderer Bundesländer aus den Umfragen der dortigen n möglich. Aus den vorgenannten Gründen ergibt sich aber auch, dass die Ergebnisse der Untersuchung 2004 direkte Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Vorjahre erlauben, jedoch durch Beibehaltung wesentlicher Fragen und Auswertungskriterien dennoch die tendenzielle Beurteilung wichtiger Aspekte der Arbeitssituation angestellter Kammermitglieder ermöglicht. Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 2 von 15

3 3. Auswertung der Umfrage 2004 für die privatrechtlich Angestellten In werden Berufsanfänger direkt mit Aufnahme ihrer Berufstätigkeit bei der eingetragen, und zwar als "Architekt/in im Praktikum" bzw. "planer/in im Praktikum". Erstmals wurden 2002 auch die AiP und SiP in die Gehaltsumfrage aufgenommen und als eigenständige Gehaltsgruppe "A" erfasst, die in der Regel die ersten beiden Berufsjahre abdeckt. Daher werden für die Darstellung der Umfrageergebnisse drei Tätigkeitsgruppen gebildet: A B C Architekt/-in im Praktikum und planer/-in im Praktikum Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbständig ausführen Angestellte, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. Mitarbeiter führen (leitende Funktion) Bei den Tätigkeitsgruppen "B" und "C" werden die Berufsjahre ohne die - Zeit gerechnet, wobei im Unterschied zu den früheren Erhebungen der AKBW nicht mehr in 1-2 und 3-5 Berufsjahre unterschieden wird, sondern nur noch die Gruppen 1-5 Berufsjahre gebildet werden. Das erste Jahr in Gehaltsgruppe "B" bzw. "C" stellt somit im Regelfall das dritte Jahr der Berufstätigkeit nach dem Hochschulabschluss dar, was gegebenenfalls beim Vergleich mit anderen Erhebungen oder auch unverbindlichen Gehaltstarifen zu beachten ist. Auf eine Differenzierung nach Fachrichtungen wurde aufgrund zu geringer Fallzahlen für Innenarchitekten und Innenarchitektinnen, Garten- und Landschaftsarchitekten und Gartenund Landschaftsarchitektinnen oder planer und planerinnen verzichtet. In diesem Merkblatt werden die Gehälter der privatrechtlich angestellten Kammermitglieder ausgewiesen. Erfasst sind damit sowohl die Angestellten in Architektur- und Planungsbüros als auch Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft. Nicht berücksichtigt bei der Gehaltsauswertung sind hier Angestellte im öffentlichen Dienst, da für diese die derzeit gültigen tariflichen Regelungen maßgebend sind. Neben dem Bruttojahresgehalt des s 2004 wurden u.a. folgende n abgefragt: - Zahlung von Leistungen, die im Gesamt-Bruttojahresgehalt enthalten sind, wie 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, geldwerter Vorteil, sonstige Erfolgsprämien - Gehaltsanpassung und Gehaltsentwicklung - wöchentliche Arbeitszeit und surlaub, - Leistung und Abgeltung von Überstunden, - Arbeitsverträge, Nebentätigkeit und berufliche Fortbildung. Die Ausweisung der Ergebnisse der Gehaltsumfrage 2002 als Monatsgehalt hat sich nicht bewährt, da gerade hinsichtlich der zusätzlichen Leistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu viele Unklarheiten blieben. Außerdem ist zum Vergleich mit anderen Erhebungen, gerade auch anderer Berufsgruppen oder verwandter Berufe, die Ausweisung des Gesamt-Bruttojahresgehalts sinnvoll und wurde in der zuständigen Arbeitsgruppe der Länderkammern so befürwortet. Daher werden in dieser Auswertung die Gehälter 2004 als Bruttojahresgehalt im Jahr 2004 einschließlich aller zusätzlichen Geldleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstiger geldwerter Vorteile und Überstundenvergütungen ausgewiesen. Soweit von Relevanz, wie bei der des sbruttogehaltes, werden Angestellte, die in einem Teilzeitverhältnis und somit weniger als 38 Stunden in der Woche arbeiten, nicht berücksichtigt. Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 3 von 15

4 sbruttogehälter 2004 der privatrechtlich Angestellten in 4. Ergebnisse der Umfrage 2004 für die privatrechtlich Angestellten Die Ergebnisse der Umfrage sind nachfolgend für die Tätigkeitsgruppe A sowie die Tätigkeitsgruppen B und C im Durchschnitt und in der Regel jeweils getrennt nach den Berufsjahren 1-5, 6-10, und angegeben. Bei zusätzlichen Leistungen, Gehaltsanpassung und arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen wurden die Auswertungsergebnisse den Ergebnissen von 1998, 2000 und 2002 gegenübergestellt. In jeder Auswertung werden die Fallzahlen (n) angegeben. Grundlage für diese n stellen die jeweils gültigen Antworten dar. Somit unterscheiden sich die Fallzahlen auch für identische Gruppen - z.b. die Tätigkeitsgruppen A, B und C - je nach Auswertung, da nicht alle Befragten auf jeweils alle Teilfragen antworteten. Wenn für einzelne Tabellenzellen die "Fallzahl zu gering" angegeben ist, sind vier oder weniger Fälle gemeint. Derart geringen Fallzahlen liefern statistisch nicht mehr vertretbare Werte. Prozentuale Aufteilungen sind nicht mehr statistisch sinnvoll zu interpretieren und werden daher nicht mehr ausgewiesen. Bereits Werte bei Fallzahlen kleiner 10 sind statistisch nicht mehr abgesichert A: B: Selbständige Tätigkeit, unter Anleitung C: Eigenverantwortliche Tätigkeit Durchschnittliche Brutto-sgehälter 2004 Berufsjahre Tätigkeitsgruppe Durchschnitts gehälter / Euro Fallzahlen A B Architekt/-in im Praktikum und planer/-in im Praktikum Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbständig ausführen Angestellte, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. Mitarbeiter führen C (leitende Funktion) Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 4 von 15

5 sbruttogehälter 2004 der privatrechtlich Angestellten in Bürogrößen / Mitarbeiterzahl Tätigkeitsgruppe A: Tätigkeitsgruppe B: Architekt/in im Praktikum, planer/in im Praktikum Fallzahl Fallzahl Fallzahl Durchschnitt Fallzahl Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbständig ausführen B: 1 bis 5 Berufsjahre *) B: 6 bis 10 Berufsjahre *) *) B: 11 bis 20 Berufsjahre *) *) *) **) B: Berufsjahre *) *) *) *) **) **) Tätigkeitsgruppe C: Angestellte, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. Mitarbeiter führen (leitende Funktion) C: 1 bis 5 Berufsjahre *) C: 6 bis 10 Berufsjahre *) C: 11 bis 20 Berufsjahre *) C: Berufsjahre *) *) *) = Fallzahl zu gering, daher Ausweisung **) = Fälle Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 5 von 15

6 sbruttogehälter 2004 der privatrechtlich Angestellten in In der Gehaltsumfrage wurde nach dem gesamten Bruttojahresgehalt im Jahr 2004 einschließlich aller zusätzlichen Geldleistungen und Überstundenvergütungen gefragt und anschließend erfasst, welche Leistungen in diesem Gehalt enthalten waren. Für die Auswertung der zusätzlichen Gehaltsleistungen wurden nur die Architekten und Architektinnen betrachtet, die n zur Frage machten, ob und wenn ja welche Leistungen bzw. in welcher Höhe im Bruttojahresgehalt enthalten sind. Die hier angegebenen Fallzahlen stellen die jeweils positiven Antworten und nicht die Gesamtzahl der Antworten zu den einzelnen Leistungen dar. Zusätzliche Leistungen, die im Bruttojahresgehalt enthalten sind Gehalt/ 56,1 78,1 75,2 77,4 79,6 75,3 80,6 Weihnachtsgeld 71,5 70,8 43,2 41,8 48,1 61,3 45,9 94,1 70,5 95,8 69,7 *) 81,8 36,4 33,5 32,5 Fallzahlen *) nicht erfasst Urlaubsgeld 15,3 26,0 34,5 35,8 21,2 25,7 31,9 23,9 29,6 14,8 16,2 20,6 29,0 39,1 32,6 *) 38,6 Fallzahlen *) nicht erfasst Vermögenswirksame 28,5 36,0 36,2 35,0 39,1 32,0 28,1 47,3 50,0 Leistungen 33,9 27,8 20,0 33,9 41,7 48, ,9 Fallzahlen nicht erfasst Sonstige 8,1 24,7 15,9 19,2 19,8 17,7 22,6 17,9 17,6 Leistungen 8,1 *) 20,0 27,4 *) 19,1 *) 18,2 Fallzahlen *) *) 17 2*) 8 80 nicht erfasst n in Prozent der Angestellten, die n zu den zusätzlichen Geldleistungen machten. Die Fallzahlen stellen die jeweils positiven Antworten dar. *) = Fallzahl zu gering Gegenüber den Voruntersuchungen wurde für die Auswertung Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt zusammengefasst, da dieser Unterschied in der Praxis nur noch eine untergeordnete Rolle spielt und bei der korrekten Zuordnung zu Problemen führen kann. Rund 70 % der Angestellten erhalten eine Weihnachtsgratifikation bzw. ein 13. Gehalt. Damit ist dieser Anteil gegenüber den Voruntersuchungen merklich gesunken. Der Anteil der Bezieher von Urlaubsgeld sank wieder auf ca. ein Viertel. Der Rückgang ist insbesondere bei den jüngeren Berufsgruppen und bis zu 5 Berufsjahren zu verzeichnen. Der Anteil vermögenswirksamer Leistungen stagniert im Gesamtdurchschnitt, wobei auch hier die jüngeren Berufsgruppen unterdurchschnittlich vertreten sind. Sonstige Leistungen, wie Prämien oder geldwerte Vorteile spielen eine relativ untergeordnete Rolle. Nur ca. jeder Sechste gab an, dass Solche im Gesamtgehalt enthalten sind. Der Anteil ging damit gegen02 wieder auf das Maß der 2000 und 1998 zurück. Man könnte nach dieser Auswertung den Schluss ziehen, dass die schlechte wirtschaftliche Lage im Bau- und Planungssektor insbesondere Auswirkungen auf die Gewährung von zusätzlichen Leistungen zum Gehalt zu haben scheint. Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 6 von 15

7 sbruttogehälter 2004 der privatrechtlich Angestellten in Wird das Gehalt angepasst? 1-5 nein, gar nicht unregelmäßig ja, nach Tarifvertrag ja, nach Lebenshaltungsindex 52,6 40,7 2,0 1, ,4 37,9 35,7 36,4 48,2 37,6 46,3 32,6 40,0 33,9 80,0 30,4 47,4 48,3 41,4 41,5 44,6 52,5 42,5 51,7 40,0 41,3 20,0 43,9 5,3 8,3 20,4 19,5 4,5 6,6 9,3 7,9 17,1 22,3 0,0 22,7 2,3 4,1 1,9 2,6 1,8 3,3 1,9 5,6 0,0 2,5 0,0 3,0 43,0 30,5 23,5 21,6 43,8 43,5 49,5 47,2 9,5 18,8 14,8 20,2 2,0 4,7 6,6 6,7 0,6 1,4 0,6 0,0 3,3 1,6 2,5 5,5 4,2 0,9 0,0 0,0 2,2 2,9 0,0 0,0 0,0 Fallzahlen nicht erfasst n in Prozent Der Anteil der Anstellungsverhältnisse, bei denen gar Gehaltsanpassung vereinbart ist bzw. erfolgt, steigt weiterhin stark und ist auch hier eher erwartungsgemäß bei deutlich am höchsten. Ursache für diesen Anstieg ist wohl die starke Abnahme der Gehaltsanpassung nach Tarifvertrag, die im Durchschnitt inzwischen nur noch jeder Zehnte und bei den praktisch r mehr beanspruchen kann. Immerhin ist der Anteil derer, die unregelmäßige Gehaltsanpassungen in Anspruch nehmen können, über die im Wesentlichen gleich geblieben. Gehaltsanpassung nach Lebenshaltungsindex spielt in der Praxis wohl Rolle mehr. Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 7 von 15

8 privatrechtlich angestellter Architekten und Architektinnen in Arbeitsvertrag Haben Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag? ja 73,4 nein 26,1 83,7 84,8 87,2 76,3 83,8 83,6 89,1 82,2 85,7 87,6 45,5 80,6 15,7 13,1 12,2 21,1 15,3 16,4 9,1 15,6 11,4 12,4 54,5 16,4 80,8 82,1 80,8 78,1 18,1 17,2 18,5 21,5 0,6 2,1 0,6 2,6 0,5 1,1 0,7 0,7 0,4 0,9 0,0 1,8 2,2 2,9 0,0 0,0 3,0 Fallzahlen nicht erfasst n in Prozent Der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit schriftlichem Arbeitsvertrag stagniert bei ca. 80 Prozent. Auffallend ist jedoch, dass mit gut einem Viertel der Anteil der ohne Arbeitsvertrag deutlich über dem Durchschnitt liegt. Insgesamt ist etwas erstaunlich, dass immer noch jeder Fünfte der angestellten Architekten und Architektinnen n schriftlichen Arbeitsvertrag hat. Die stellt hierfür mit dem Merkblatt Nr. 09 eine Orientierungshilfe für die Ausarbeitung des individuellen Arbeitsvertrags zur Verfügung Ist Ihr Arbeitsvertrag befristet? ja 33,3 nein 60, ,2 4,8 5,1 11,5 20,2 5,9 10,0 1,3 0,0 5,7 *) 12,5 83,4 84,9 90,6 73,8 77,7 94,1 78,0 89,5 96,8 89,6 *) 73,2 15,1 8,3 78,5 89,6 nicht erfasst 1,4 10,3 4,3 14,8 6,6 6,4 2,1 2,1 0,0 12,0 9,2 3,2 4,7 *) 14,3 Fallzahlen *) nicht erfasst n in Prozent der Angestellten mit schriftlichem Vertrag *) = Fallzahl zu gering Ebenso zeigt sich bei der Frage nach der Befristung des Arbeitsvertrages eine gewisse Sonderstellung der, bei denen sicherlich nicht überraschend der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse mit gut einem Drittel deutlich über dem Durchschnitt für die Tätigkeitsgruppen B und C mit jeweils gesamt 13,4% bzw. 5,9% liegt. Stand: 01/2006 MB 18 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 8 von 15

9 privatrechtlich angestellter Architekten und Architektinnen in Nebentätigkeit Ist Nebentätigkeit erlaubt? 1-5 ja 57,4 nein 28, ,1 61,4 56,4 74,0 66,7 50,8 57,1 64,0 50,0 58,2 72,7 74,3 27,9 27,6 34,0 14,3 22,5 37,7 30,4 25,9 30,6 34,4 18,2 13,6 60,1 50,1 53,6 55,9 28,3 43,0 40,7 38,7 11,0 11,0 9,6 11,7 14,3 11,6 6,9 5,7 5,4 10,8 11,5 12,5 10,1 19,4 7,4 9,1 12,1 Fallzahlen nicht erfasst n in Prozent Der Anteil der Anstellungsverhältnisse mit erlaubter Nebentätigkeit ist im Vergleich zu den Voruntersuchungen angestiegen und erreicht mit 60 % einen neuen Spitzenwert. Erwartungsgemäß ist der Anteil bei den mit am geringsten, wobei sich jedoch kaum relevante Unterschiede zum Durchschnitt zeigen. Allerdings ist der hohe Anteil erlaubter Nebentätigkeit bei den Angestellten mit langjähriger Berufserfahrung n sehr auffallend. Wird Nebentätigkeit tatsächlich ausgeübt? ja 27,0 nein 66,1 23,1 27,0 26,1 33,3 21,9 25,8 25,0 29,8 17,6 28,2 0,0 37,5 74,0 66,3 69,4 63,2 74,0 74,2 68,8 63,2 82,4 66,2 75,0 62,5 27,1 12,2 14,1 19,3 68,0 83,8 81,5 76,6 2,9 6,7 4,5 3,5 6,9 4,9 3,9 4,4 4,1 4,1 0,0 6,2 7,0 0,0 5,6 25,0 0,0 Fallzahlen nicht erfasst n in Prozent der Angestellten mit erlaubter Nebentätigkeit Der Anteil tatsächlich ausgeübter Nebentätigkeit ist ebenfalls im Vergleich zu den Voruntersuchungen deutlich angestiegen und liegt nun bei über einem Viertel. Dies überrascht angesichts der einerseits nach wie vor als angespannt zu bezeichnenden Auftragslage und andererseits des in den Vorjahren stetig gesunkenen Anteils. Die Unterschiede im Detail entsprechen dabei denen bei der Frage nach der erlaubten Nebentätigkeit. Gerade Angestellte mit langjähriger Berufstätigkeit, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. leitende Funktion innehaben, sind wohl noch recht häufig neben ihrer Hauptbeschäftigung aktiv. Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 9 von 15

10 privatrechtlich angestellter Architekten und Architektinnen in Fortbildung Haben Sie in den letzten 2 n an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen? Ja 87,1 Nein 11,0 80,2 63,4 65,0 75,3 77,5 85,2 52,7 70,0 27,8 76,0 40,0 80,3 19,8 34,5 34,4 24,7 22,5 14,8 45,5 27,8 69,4 24,0 60,0 19,7 75,3 64,3 56,9 48,8 23,6 31,0 39,9 47,2 0,0 2,1 0,6 0,0 1,9 1,1 4,7 3,2 4,0 0,0 0,0 1,8 2,2 2,8 0,0 0,0 0,0 Fallzahlen nicht erfasst n in Prozent Die durchschnittliche Teilnahme an beruflichen Fortbildungen steigt in den letzten n deutlich an. Dies könnte der positive Einfluss der -Regelung sein, die den Nachweis der über die Berufsordnung für alle Kammermitglieder vorgeschriebenen Fort- und Weiterbildung als Voraussetzung bei der Eintragung einfordert. Dadurch werden Architekten und Architektinnen vom Anfang ihres Berufslebens an die Notwendigkeit der steten Weiterbildung herangeführt und lernen die verschiedenen Angebote und Möglichkeiten hierzu kennen. Auch bei den Angestellten mit bis zu 5 n Berufserfahrung, die also mehrheitlich bereits nach Einführung der -Regelung ihre Berufstätigkeit begonnen haben, ist noch ein deutlich überdurchschnittlicher Anteil an Fortbildungsteilnahmen festzustellen. Dem gegenüber ist die deutlich geringer wahrgenommene Weiterbildung insbesondere in der Tätigkeitsgruppe der nicht eigenverantwortlich tätigen Architekten und Architektinnen gerade in den Gruppen mit 6 bis 20 Berufsjahren auffallend. Hat Ihr Arbeitgeber sich an den Kosten wie Seminargebühren, Fahrtkosten etc. beteiligt? Ja, Beteiligung an Kosten Nein, Kosten- Beteiligung 39,6 56,8 42,0 60,4 76,7 63,8 39,5 46,2 51,6 64,6 72,7 77,2 *) 62,3 56,6 37,5 22,3 34,5 58,2 53,8 48,4 32,3 18,2 22,8 *) 35,8 52,6 57,7 45,2 31,7 nicht erfasst 1,4 2,1 1,0 1,7 3,6 2,2 10,5 2,3 0,0 0,0 3,1 9,1 0,0 *) 1,9 Fallzahlen *) nicht erfasst n in Prozent der Angestellten, die an Fortbildungen teilnahmen *) Fallzahl zu gering Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 10 von 15

11 privatrechtlich angestellter Architekten und Architektinnen in Die Beteiligung an den Kosten der Fort- und Weiterbildung bzw. deren Übernahme durch den Arbeitgeber ist im Vergleich zu den Erhebungen in der Vergangenheit zurückgegangen und findet im Durchschnitt nur noch bei jedem Zweiten statt. Im Gegensatz zur Wahrnehmung der Weiterbildungsangebote ist hier der Anteil der positiven Antworten bei den Tätigkeitsgruppen mit mindesten 6 n Berufserfahrung deutlich höher als im Durchschnitt und gerade bei den und auch der Berufsgruppe mit bis zu 5 n Berufstätigkeit als Architekt oder Architektin deutlich am niedrigsten. Somit ist die Kostenbeteiligung bzw. übernahme gerade nicht ursächlich für die deutlich stärkere Wahrnehmung der Fort- und Weiterbildung bei den jüngeren Berufsgruppen. Die Ursache dieser differenzierten Inanspruchnahme der Fortbildung kann auch nicht mit einer unterschiedlich gewährten Freistellung durch den Arbeitgeber erklärt werden, da sich hier kaum signifikante Unterschiede erkennen lassen. Selbst über die Anstellungsverhältnisse bzw. Arbeitgebergruppen hinweg sind die Unterschiede geringer als beispielsweise aufgrund vorgegebener tariflicher Regelungen zu erwarten! Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht dies mit einer Darstellung aller Anstellungsarten unter Einbeziehung der Angestellten im Öffentlichen Dienst: Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Weiterbildung unter Fortbezahlung des Gehalts beurlaubt? Architektur- privatrechtlich gewerbliche öffentlicher und Planungs- angestellt Wirtschaft Dienst Büros gesamt Tätigkeitsgruppe B Tätigkeitsgruppe C Beurlaubung 68 % 69 % 68 % 75 % 32 % 31 % 32 % 25 % Freistellung Fallzahlen Beurlaubung 63 % 80 % 64 % 77 % Freistellung 37 % 20 % 36 % 23 % Fallzahlen Beurlaubung 71 % 85 % 74 % 90 % Freistellung 29 % 15 % 26 % 10 % Fallzahlen Ungefähr jeder Dritte muss seine Fort- und Weiterbildung außerhalb der regulären Arbeitszeit oder durch die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub wahrnehmen. Freistellungen durch den Arbeitgeber während der regulären Arbeitszeit erfolgen zwischen 63 % und 90 % der Fälle, wobei gerade die Angestellten, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. Mitarbeiter führen, häufiger unter Fortbezahlung des Gehaltes für Weiterbildungen beurlaubt werden. Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 11 von 15

12 privatrechtlich angestellter Architekten und Architektinnen in surlaub und Arbeitszeit Wie viele Tage Jahrsurlaub haben Sie? Berufsjahre Tätigkeitsgruppe unter 24 Tage 9,9 % 13,4 % 7,8 % 8,5 % 4,6 % 7,6 % 3,0 % 0,0 % 0,0 % 24 Tage 17,5 % 11,4 % 9,6 % 5,3 % 5,6 % 11,5 % 1,4 % 17,1 % 0,0 % 25 Tage 23,9 % 18,3 % 19,1 % 8,8 % 18,7 % 15,9 % 6,8 % 0,0 % 4,3 % 26 Tage 14,8 % 13,6 % 11,4 % 16,4 % 22,2 % 11,3 % 6,8 % 27,1 % 6,1 % 27 Tage 5,2 % 6,7 % 4,5 % 1,9 % 6,4 % 16,8 % 9,2 % 13,5 % 0,0 % 28 Tage 12,1 % 15,2 % 11,4 % 21,1 % 14,6 % 13,1 % 18,6 % 0,0 % 8,1 % 29 Tage 3,1 % 3,1 % 1,3 % 3,4 % 4,4 % 0,0 % 6,0 % 0,0 % 2,7 % 30 Tage 13,5 % 18,0 % 34,9 % 34,6 % 23,5 % 23,8 % 41,8 % 42,3 % 70,4 % über 30 Tage 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 6,4 % 0,0 % 8,4 % Durchschnitt Urlaubstage 25,9 26,1 27,0 27,4 26,9 26,7 28,4 27,5 29,4 Fallzahlern , ,9 26,1 27,0 27,4 26,9 26,7 28,4 27,5 B: 1-5 C: 1-5 B: 6-10 C: 6-10 B: C: B: über 20 C: über durchschnittliche Anzahl Urlaubstage Erwartungsgemäß steigt der gewährte Urlaubsanspruch mit der Zahl der Berufsjahre und damit in der Regel mit dem Lebensalter an und erreicht das Maximum bei 30 Tagen Urlaub im Jahr. Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 12 von 15

13 privatrechtlich angestellter Architekten und Architektinnen in Überstunden Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit liegt für privatrechtlich angestellte Architekten und Architektinnen bei 40 Stunden mit marginalen Abweichungen. Lediglich rund 8 % haben bis zu zwei Stunden kürzere, rund 6 % bis zu zwei Stunden längere und weitere 5 % noch längere Wochenarbeitszeiten vereinbart. Jedoch gehören Überstunden inzwischen bei allen Anstellungsarten und Tätigkeitsgruppen praktisch zum Berufsalltag. Zwei Drittel der Angestellten geben sogar an, mindestens 11 Überstunden im Durchschnitt pro Monat zu leisten: Werden Überstunden geleistet, und wenn ja, wie viele pro Monat im Durchschnitt? Architektur- und Planungs- Büros gewerbliche Wirtschaft privatrechtlich angestellt gesamt öffentlicher Dienst Keine Überstunden 1 bis 5 pro Monat 6 bis 10 pro Monat 11 bis 20 pro Monat 1,5 % 4,4 % 1,6 % 5,0 % A B C A b C A B C A B C 2% 3% 0% 0% 0% 6% 2% 2% 1% 0% 10% 4% 10,0 % 3,2 % 9,1 % 11,0 % A B C A b C A B C A B C 8% 8% 13% 8% 0% 3% 8% 7% 11% 0% 17% 10% 25,0 % 20,1 % 24,4 % 44,4 % A B C A b C A B C A B C 26% 34% 18% 0% 43% 19% 25% 35% 18% 67% 50% 42% 39,9 % 35,6 % 38,9 % 33,7 % A B C A b C A B C A B C 39% 35% 44% 50% 36% 33% 39% 35% 41% 33% 21% 37% 23,6 % 36,7 % 25,8 % 5,8 % pro Monat A B C A b C A B C A B C 25% 20% 25% 42% 21% 39% 25% 21% 29% 0% 2% 7% Fallzahlen % 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 1 bis 5 6 bis bis 20 Freie Architektur- und Planungsbüros Privatrechtlich Angestellte insgesamt Gewerbliche Wirtschaft Öffentlicher Dienst Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 13 von 15

14 privatrechtlich angestellter Architekten und Architektinnen in Werden die Überstunden abgegolten? Nein, Abgeltung Ja, Überstunden werden abgegolten 50,1 47, ,3 49,6 45,8 68,8 50,0 52,5 49,1 50,0 39,3 47,8 83,3 68,4 47,5 48,9 51,4 28,1 48,0 47,5 47,2 50,0 57,1 49,6 16,7 28,1 50,7 44,5 47,2 45,7 46,3 55,1 51,8 53,4 1,2 1,5 2,8 3,1 2,9 3,0 0,4 1,0 0,9 2,0 0,0 3,7 0,0 3,6 2,7 0,0 3,5 Fallzahlen nicht erfasst n in Prozent der Angestellten, die Überstunden leisten Die Situation bei der Abgeltung von Überstunden hat sich für die Angestellten verschlechtert. In jedem zweiten Fall werden die geleisteten Überstunden weder durch Freizeitausgleich noch durch Auszahlung abgegolten. Dieser Anteil ist gegenüber den Voruntersuchungen relativ deutlich angestiegen. Innerhalb der einzelnen Tätigkeitsgruppen sind die Unterschiede nicht sehr ausgeprägt. Lediglich bei Angestellten mit mehr als 20 Berufsjahren ist die Erbringung von Überstunden ohne Abgeltung nochmals deutlich stärker vertreten und somit wohl als relativ üblich anzusehen. Wenn Überstunden abgegolten werden, wie erfolgt die Abgeltung? Freizeitausgleich 75,2 70,7 62,5 76,7 72,2 74,5 63,0 56,0 65,0 81,3 75,4 *) 75,0 71,8 86,6 83,7 80,5 26,7 32,8 13,7 27,8 Geld 22,1 24,0 23,4 33,3 44,0 27,5 6,3 15,8 *) 25,0 nicht erfasst 2,6 4,7 9,6 0,0 2,7 4,2 2,1 3,7 0,0 7,5 12,4 8,8 *) 0,0 Fallzahlen *) nicht erfasst n in Prozent derer, deren Überstunden abgegolten werden *) = Fallzahl zu gering In rund Dreiviertel der Fälle erfolgt die Abgeltung von Überstunden durch die Gewährung von Freizeitausgleich. Dieser Anteil ist im Vergleich mit den Voruntersuchungen zwar deutlich gesunken. Dennoch spielt die Auszahlung derzeit eine noch recht nachrangige Rolle. Dies spricht für die Vereinbarung flexibler Arbeitszeitmodelle. Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 14 von 15

15 privatrechtlich angestellter Architekten und Architektinnen in Abschließend interessierte bei der Untersuchung 2004 auch die subjektive Einschätzung der eigenen Arbeitsplatzsituation mit der Frage nach der Sicherheit des Arbeitsplatzes. Zuletzt daher diese Auswertung, untergliedert nach Tätigkeitsgruppe und Angestelltenverhältnis unter Einbeziehung der Angestellten im Öffentlichen Dienst. Erwartungsgemäß wird die Arbeitsplatzsicherheit bei Angestellten im Öffentlichen Dienst am Besten und in Freien Architektur- und Planungsbüros am Schlechtesten eingeschätzt. Interessanterweise spielt hier bei das Anstellungsverhältnis eine nur relativ geringe Rolle: Wie schätzen Sie die Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes ein? Architektur- privatrechtlich gewerbliche und Planungs- angestellt Wirtschaft Büros gesamt Tätigkeitsgruppe B Tätigkeitsgruppe C sicher 51 % 54 % 52 % 57 % öffentlicher Dienst unsicher 46 % 49 % 48 % 43 % Fallzahlen sicher 48 % 77 % 50 % 88 % unsicher 52 % 23 % 50 % 12 % Fallzahlen sicher 60 % 73 % 63 % 93 % unsicher 40 % 27 % 37 % 7 % Fallzahlen % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Freie Büros Gewerbliche Wirtschaft Privatrechtlich Angestellt Öffentlicher Dienst B: Selbständige Tätigkeit, unter Anleitung C: Eigenverantwortliche Tätigkeit Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich tendenziell die Vermutung aus der vorherigen Gehaltsumfrage zu bestätigen scheint, wonach sich die anhaltend schwierige Baumarktlage und die steigende Zahl von Architektinnen und Architekten weiterhin eher negativ auf die Gehälter und die übrigen arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen auswirken. Die bedankt sich bei allen Teilnehmern der Umfrage für ihre Mitarbeit, und hofft, auch im nächsten Jahr für die Arbeits- und Gehaltssituation des s 2006 wieder eine Untersuchung mit guter Beteiligung durchführen zu können. Stand: 01/2006 MB 182 AKBW Gehaltsumfrage 2004 Seite 15 von 15

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