Gehälter der privatrechtlich angestellten Mitglieder 2011

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1 Merkblatt Nr. 18 Gehälter der privatrechtlich angestellten Mitglieder 2011 Umfrage und Untersuchung der Architektenkammer Ergebnisse einer Repräsentativbefragung 2012 für das Berichtsjahr 2011 Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße Stuttgart Telefon (07 11) Telefax (07 11) Inhalt: Seite: 1. Einleitung 2 2. Methoden / Grundgesamtheit / Stichprobe der Umfrage Merkblatt als Orientierungshilfe für den individuellen Vertrag für 3 4. Allgemeine Gehaltsentwicklung 5 5. Jahresbruttogehälter 2011 der Angestellten in 7 6. Weitere Untersuchung der Einkommens- und Arbeitssituation 2011 angestellter Architekten und Architektinnen in Auswertung der sonstigen arbeitsvertraglichen Regelungen: Zahlung von Leistungen, die im Gesamt-Bruttojahresgehalt enthalten sind, wie 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, geldwerter Vorteil, sonstige Erfolgsprämien Gehaltsanpassung und Arbeitsvertrag wöchentliche Arbeitszeit, Leistung und Abgeltung von Überstunden, Jahresurlaub, Nebentätigkeit und berufliche Fortbildung 10 Hinweis Die Architektenkammern der Länder haben sich zwischenzeitlich bundesweit darauf geeinigt, die in den einzelnen Bundesländern durchgeführten Gehaltsumfragen unter angestellten Mitgliedern ihrer Kammern zu vereinheitlichen um u.a. eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse der einzelnen Bundesländer untereinander zu erreichen. Daraus ergibt sich aber auch, dass die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung keine direkte Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der bis einschließlich 2004 erlaubt! Mit einer ähnlichen Anpassung werden inzwischen auch die Strukturumfragen bei den Büros durchgeführt. Für diese liegen inzwischen auch bereits mehrere Analysen vor und können im Internet oder bei der Landesgeschäftsstelle abgerufen werden. Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 1 von 15

2 1. Einleitung Seit mehr als zwei Jahrzehnten führt die Architektenkammer in einem üblicherweise zweijährigen Turnus eine Gehaltsumfrage bei ihren angestellten Mitgliedern durch. In der Vergangenheit wurde die Gehaltssituation für die Jahre 1990, 1992, 1994, 1996, 1998, 2000, 2002 und 2004 sowie 2007 und 2009 ausgewertet. Die Befragung erfolgt seit 2008 in einer bundesweit mit den Architektenkammern der andern Länder abgestimmten weitgehend vereinheitlichten Form und synchronisierten Befragungsfrequenz. Die Ergebnisse der Umfragen können nicht nur Angestellten und Büroinhabern gleichermaßen als Orientierungshilfe in Gehalts- und Vertragsfragen dienen, sondern sollen auch harte Fakten für die Interessensvertretung durch die Kammer liefern. 2. Methoden / Grundgesamtheit / Stichprobe der Umfrage 2012 Die Befragung über die "Einkommenssituation angestellter Mitglieder der Architektenkammer im Jahr 2011" wurde 2012 erstmals als Online-Umfrage durchgeführt. Damit sollten auch Erfahrungen gesammelt werden, ob die Architektenbefragungen der Kammern in dieser Form zukünftig effektiv und kostengünstig ablaufen können. Das Procedere hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Aus der Gesamtheit der rund nichtselbständigen Kammermitglieder wurden aus allen Fachrichtungen per angeschrieben und über den übermittelten Link um Teilnahme gebeten. Insgesamt Antworten konnten ausgewertet werden. Dies entspricht einem Rücklauf von 46%. Der Rücklauf und damit die Datenbasis können als sehr gut bezeichnet werden und erlauben durchaus repräsentative Rückschlüsse. Allen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, sei an dieser Stelle herzlich gedankt! Mit der Umfrage sollen nicht nur Anhaltspunkte für die Gestaltung von Architektenvergütungen, sondern die wirtschaftliche Situation angestellter Architektinnen und Architekten insgesamt erschlossen werden. Um das gesamte Spektrum der angestellten Kammermitglieder abzubilden, wurden sowohl die privatrechtlich Angestellten, mit den Beschäftigten der freiberufliche Leistungen erbringenden Architektur- und Planungsbüros und denen in der gewerblichen Wirtschaft, als auch die Angestellten im öffentlichen Dienst einbezogen. Bei der Auswertung der Daten wurde jedoch grundsätzlich zwischen - Angestellten in Architektur- und Planungsbüros sowie - Angestellten, die in der gewerblichen Wirtschaft tätig sind und - Angestellten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, unterschieden. Für die befragten Architekten/Stadtplaner im Praktikum wurde eine gesonderte Auswertung erstellt, da sie in den übrigen Bundesländern nicht erfasst werden. Auf diese Weise wird eine Verzerrung der Ergebnisse für im Ländervergleich vermieden. Für die Darstellung der Umfrageergebnisse werden daher drei n gebildet: A Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbständig ausführen B Angestellte, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. Mitarbeiter führen (leitende Funktion) C Architekt/-in im Praktikum und Stadtplaner/-in im Praktikum Entgegen der Voruntersuchung der AKBW bis 2007 werden die AiP/SiP nun unter der Kurzbezeichnung "C" ausgewertet, um im Vergleich der Bundesländer keine Verwechslung entstehen zu lassen. Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 2 von 15

3 3. Merkblatt als Orientierungshilfe für den individuellen Vertrag für In der Auswertung der Befragung wird seit der Umfrage 2008 die für die Kammermitglieder in der Architektenliste erfasste Tätigkeitsart "angestellt" weiter differenziert nach der Art des Arbeitgebers: zum einen in die im öffentlichen Dienst Beschäftigten und dann die Arbeitgeber der "privatrechtlich Angestellten" in (freiberufliche Leistungen erbringende) Architektur- und Planungsbüros und gewerbliche Wirtschaft. Das Ergebnis der Umfrage zeigt eine ähnliche Verteilung wie in der Voruntersuchung: 62 % (-1%) Beschäftigte in Architektur- und Planungsbüros, 16 % (-2%) Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft und 21 % (+2%) Beschäftigte im öffentlichen Dienst. (Summenabweichungen aufgrund Rundung) Diese Gruppen unterscheiden sich in der Lohngestaltung erheblich. Anders als für die Angestellten in den freien Architektur- und Planungsbüros wird häufig für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine Tarifbindung bestehen oder zumindest die Regelung der arbeitsvertraglichen Festlegungen an den einschlägigen Tarifen für diesen Bereich angelehnt sein. Aber auch in der gewerblichen Wirtschaft kann bei der Vertrags- und Vergütungsgestaltung in der Regel von tariflichen Vorgaben ausgegangen werden. So kann beispielsweise für technische Angestellte in Betrieben, "die nach ihrer durch die Art der betrieblichen Tätigkeiten geprägten Zweckbestimmung und nach ihrer betrieblichen Einrichtung gewerblich Bauten aller Art erstellen" oder "bauliche Leistungen erbringen, die - mit oder ohne Lieferung von Stoffen oder Bauteilen - der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen", der "Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes" einschlägig sein. *) Der Vergleich der Vorgaben aus dem Tarifbereich der gewerblichen Wirtschaft mit den Tarifempfehlungen bzw. -tabellen für die Angestellten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros (siehe Merkblatt Nr. 20: "Unverbindliche Gehaltstarifempfehlungen" der AKBW) zeigt, dass das Gehaltsniveau der gewerblichen Wirtschaft deutlich höher ist. So lag der 100-%-Basiswert der Gehaltsempfehlung des ADAI für einen Mitarbeiter mit akademischer Ausbildung und entsprechender Berufstätigkeit in den Planungsbüros im Jahr 2012 mit rund Euro pro Monat (Ortsgruppe II) rund 20 % unter dem tariflichen Monatsgehalt von Euro entsprechender Angestellter in gewerblichen Unternehmen (Tarifgruppe A VI). *) Tarifverträge entfalten eine unmittelbare Bindungswirkung nur gegenüber einem recht eng begrenzten Personenkreis. Nach dem Tarifvertragsgesetz besteht ein Anspruch auf tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen oder auf sonstige tarifvertragliche Leistungen nur dann, wenn 1. sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Mitglied der den Tarifvertrag schließenden Verbände, also des Arbeitgeberverbands bzw. der Gewerkschaften, sind, oder 2. der Arbeitgeber selbst Tarifpartei ist (Haus- oder Firmentarifvertrag) und der Arbeitnehmer Mitglied der den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft ist, oder 3. der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Tarifverträge können vom Bundesarbeitsminister auf Antrag einer Tarifpartei für allgemeinverbindlich erklärt werden. Voraussetzung ist, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 % der unter den Geltungsbereich fallenden Arbeitnehmer beschäftigen und ein öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlichkeitserklärung besteht. Die Tarifverträge erlangen dann Gültigkeit auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten des tariflichen Geltungsbereichs. Aus Gründen des Arbeitsfrieden und um die Gewerkschaften nicht indirekt zu stärken ist es heutzutage üblich, dass Arbeitgeber die tarifvertraglich vereinbarten Leistungen auch den nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten in ihren Unternehmen gewähren. Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 3 von 15

4 Das Gehalt von angestellten Mitarbeitern, auch von Architekten im Praktikum, in Architekturoder Stadtplanungsbüros wird also in der Regel frei vereinbar sein und keinen tariflichen Bindungen unterliegen. Dies gilt auch für die vielfältigen Möglichkeiten zusätzlicher Leistungen wie Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld oder Erfolgsprämien. Auch Vereinbarungen bezüglich Urlaubsanspruch oder Arbeitszeiten sind in der Regel individuell auszuhandeln. Mit der Gehaltsumfrage sollen daher nicht nur Anhaltspunkte für die Höhe der Vergütung, sondern die arbeitsvertragliche Gestaltung der wirtschaftlichen Situation angestellter Architektinnen und Architekten insgesamt ermittelt werden. Daher wurden neben dem Bruttojahresgehalt des Jahres 2011 weitere Angaben abgefragt wie - Zahlung von Leistungen, die im Gesamt-Bruttojahresgehalt enthalten sind, wie 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, geldwerter Vorteil, sonstige Erfolgsprämien - Gehaltsanpassung und Gehaltsentwicklung - wöchentliche Arbeitszeit, Jahresurlaub, Leistung und Abgeltung von Überstunden - Arbeitsverträge, Nebentätigkeit und berufliche Fortbildung. Mit der Durchführung der Gehaltsumfrage und der Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse gibt die Architektenkammer gleichermaßen Angestellten als auch Arbeitgebern eine Orientierungshilfe an die Hand, die Argumente und Hinweise für die Vereinbarung der individuellen arbeitsvertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aspekte liefern kann. Dabei sollten die Interessen beider Vertragspartner angemessen berücksichtigt werden. So spielen eine Vielzahl von Faktoren wie die individuellen Fähigkeiten und Qualifikationen des Angestellten und seine praktischen Erfahrungen ebenso wie die individuelle wirtschaftliche und strukturelle Situation des arbeitgebenden Büros eine Rolle. Gehalt und zusätzliche Leistungen beispielsweise in Form von Weihnachtsgratifikation oder Urlaubsgeld, aber auch alle sonstigen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung wie Arbeitszeit, Urlaubsanspruch oder die Übernahme von Fortbildungsmaßnahmen sind daher individuell und eigenverantwortlich auszuhandeln. Gerade Lohnnebenleistungen können ein nicht unerhebliches Element einer attraktiven, motivierenden und leistungsfördernden Vertragsgestaltung sein. Die Architektenkammer will mit ihrer breit angelegten Gehaltsumfrage im Übrigen auch weitere Fakten zu den verschiedenen, komplexen Fragestellungen bei den Beschäftigungsbedingungen für Architektinnen und Architekten sammeln. Im Rahmen dieses Merkblattes können diese jedoch nicht im Einzelnen detailliert dargestellt werden. Für weitere allgemeine und vergleichende Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen wird daher auf die Veröffentlichungen und Bezugsmöglichkeiten im Internet verwiesen: >> Datenbank: Broschüren und Merkblätter >> Suchbegriff: - Gehaltsumfrage => Merkblätter der AKBW zu den Gehaltsumfragen seit Gehaltsstruktur => Berichte des bundesweit mit Umfragen beauftragten Instituts Hommerich Forschung - Strukturuntersuchung => Analyse der Büro- und Kostenstruktur der selbstständig tätigen Mitglieder der Architektenkammer als Ergebnisse einer Repräsentativbefragung Die "Analyse der Gehaltsstruktur der angestellten Mitglieder der Architektenkammer Baden- Württemberg Ergebnisse einer Repräsentativbefragung 2010 für das Berichtsjahr 2008 " sowie weitere Auswertungen wie der bundesweite Vergleich sind auch auf der Internetseite der Bundesarchitektenkammer BAK zu finden >> Daten und Fakten >> Architektenstatistiken >> Architektenbefragungen Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 4 von 15

5 4. Allgemeine Gehaltsentwicklung Im Vergleich der durchschnittlichen Werte für das Gesamt-Bruttojahresgehalt einschließlich aller zusätzlicher Geldleistungen und Überstundenvergütungen ist eine Steigerung von 2009 zu 2011 zwischen 2,0 % und 2,5 % für die verschiedenen Arbeitgeber festzustellen und damit etwa die gleiche Steigerung wie von 2007 zu Lediglich für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist diese Entwicklung nicht kongruent. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Fallzahlen für diese Gruppe 2009 für eine statistisch belastbare Aussage recht niedrig waren und damals die Steigerung gegenüber 2007 überproportional hoch ausfiel. Im Vierjahresvergleich ergibt sich ein recht einheitliches Bild einer ca. 1%igen jährlichen Steigerung der Gesamteinkommen. Statistisch ist ein solcher Anstieg zwar noch nicht signifikant, da es sich dabei um eine Zufallsschwankung handeln könnte. Jedoch korreliert dieser Anstieg mit der allgemeinen Preisentwicklung und zumindest zum Teil auch der Entwicklung der Tarifgehälter. n "A" + "B" aller Arbeitgeber n "A" + "B" im Architektur-/Planungsbüro n "A" + "B" der gewerblichen Wirtschaft n "A" + "B" im Öffentlichen Dienst AiP/SiP aller Arbeitgeber ( "C") 2007 Jahres-Ø 2009 Jahres-Ø 2011 Jahres-Ø Veränderung ,4% 4,7% ,0% 4,3% ,1% 4,0% ,0% 3,5% ,5% 6,4% Bruttojahresgehalt inkl. aller zusätzlichen Geldleistungen und Überstundenvergütungen für die Jahre 2007, 2009 und 2011 (Voll- und Teilzeittätige) nach Arbeitgebern Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 5 von 15

6 Mittelwert der Brutto-Jahresgehälter 2011 nach und Arbeitgeber Mittelwerte 2011 alle Arbeitgeber Architektur-/ Planungsbüro gewerbliche Wirtschaft *) öffentlicher Dienst *) "C" AiP/SiP "A" "B" *) Anmerkung: Die Fallzahlen der AiP/SiP in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst sind zu niedrig, um als statistisch aussagekräftig gelten zu können alle Befragten nur Angestellte in Architektur und Planungsbüros nur Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft "C" Architekt/ in im Praktikum und Stadtplaner/ in im Praktikum "A" Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbständig ausführen nur Angestellte im öffentlichen Dienst "B" Angestellte, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. Mitarbeiter führen (leitende Funktion) Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 6 von 15

7 5. Jahresbruttogehälter 2011 der Angestellten in Für die Gehaltsangabe wurde das Gesamt-Bruttojahresgehalt des Jahres 2011 einschließlich aller zusätzlicher Geldleistungen wie 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen (im Gesamtjahr), geldwerter Vorteil, Erfolgsprämien und Überstundenvergütungen abgefragt. Der nachfolgend ausgewiesene statistische Kennwert beinhaltet alle diese Leistungen. Die Werte beziehen sich auf eine Vollzeitbeschäftigung. Bei den Mitgliedern wurde auch 2012 die "Anzahl der Berufsjahre nach Abschluss der Ausbildung" abgefragt. In sind Berufsanfänger direkt mit Aufnahme ihrer Berufstätigkeit nach dem Studienabschluss als "Architekt/in im Praktikum" bzw. "Stadtplaner/in im Praktikum" einzutragen und damit Mitglied der Architektenkammer. Für die Auswertung werden daher für die AiP/SiP-Zeit die Berufsjahre 1-2 angesetzt und bei den n "A" und "B" die Berufsjahre ohne die AiP/SiP-Zeit gerechnet. Für diese Gruppen werden zur weiteren Differenzierung die Berufsjahre 3-5, 6-10, und eine Beschäftigung mit mehr als 20 Jahren zusammengefasst und jeweils statistisch ausgewertet. Somit ist zu beachten, dass immer die absolute Zahl der Berufsjahre maßgebend ist und nicht wie beispielsweise bei den Tarifen des öffentlichen Dienstes die Dauer der Tätigkeit in der jeweiligen Gehaltsgruppe! Die Auswertung der Gehaltsangaben erfolgt nicht nur als Durchschnitt aller Befragten, sondern getrennt nach der Art des Arbeitgebers insbesondere für die Angestellten in Architektur- und Planungsbüros. Bereits die Erhebungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass weitergehende Differenzierungen bei der Auswertung, beispielsweise nach Bürogrößen oder regionalen Aspekten keine statistisch belastbaren Werte mehr ergeben, da die Fallzahlen zu klein werden. Für die Praxis lassen sich daraus konkrete Orientierungswerte nicht mehr verlässlich ableiten, weshalb auf derartige Angaben verzichtet wurde. Auch auf eine Differenzierung nach Fachrichtungen muss aufgrund zu geringer Fallzahlen im Rücklauf für Innenarchitekten und Innenarchitektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen oder Stadtplaner und Stadtplanerinnen verzichtet werden. Bei Gruppengrößen kleiner 50 ist es statistisch nicht mehr vertretbar, differenzierende Auswertungen zu machen. Die ermittelten Durchschnittswerte wurden jeweils kaufmännisch auf 100 Euro gerundet angegeben. Damit soll eine "Scheingenauigkeit" und eine Verwechslung mit tariflichen Gehaltstabellen vermieden werden. Die Ergebnisse der Gehaltsumfrage bieten lediglich Orientierungswerte und sollen eine Hilfestellung bei der Einordnung bzw. zum Aufbau einer durchgängigen Gehaltsstruktur darstellen AiP / SiP 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre 11 bis 20 Jahre über 20 Jahre C: Architekt/ in im Praktikum und Stadtplaner/ in im Praktikum A: Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbständig ausführen B: Angestellte, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. Mitarbeiter führen Arithmetisches Mittel der Brutto-Gesamtjahresgehälter der Angestellten aller Arbeitgeber nach Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 7 von 15

8 In den Umfragen der AKBW werden seit 2002 auch die AiP/SiP erfasst und als eigenständige Gehaltsgruppe aufgenommen. Für die Darstellung der Umfrageergebnisse werden daher drei n gebildet: A Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbständig ausführen B Angestellte, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. Mitarbeiter führen (leitende Funktion) C Architekt/-in im Praktikum und Stadtplaner/-in im Praktikum Für die Eingruppierung sind Art und Umfang der Tätigkeit, der Grad der Selbständigkeit und der Umfang der Verantwortung entscheidend. Gesamt-Bruttojahresgehalt des Jahres Berufsjahre "C" = AiP/SiP 3-5 Berufsjahre 6-10 Berufsjahre Berufsjahre "A" "B" "A" "B" "A" "B" Architektur- / Planungsbüro Alle Arbeitgeber Euro Anzahl Euro Anzahl Mittelwert (*) , , Median (**) , ,00 Mittelwert , , Median , ,00 Mittelwert , , Median , ,00 Mittelwert , , Median , ,00 Mittelwert , , Median , ,00 Mittelwert , ,00 66 Median , ,00 Mittelwert , , Median , ,00 Mittelwert , ,00 "A" 19 1) 49 1) über 20 Median , ,00 Berufsjahre Mittelwert , ,00 "B" Median , ,00 1) Gruppengrößen mit Fallzahlen unter 50 erlauben statistisch in der Regel keine verlässlichen Aussagen. (*) Beim arithmetischen Mittel handelt es sich um den umgangssprachlichen "Durchschnitt". Dieser wird errechnet, indem sämtliche Einzelwerte addiert und durch die Anzahl der Werte dividiert werden. Bei großer Streuung der Einzelwerte um das arithmetische Mittel ist dieser Merkmalswert allerdings in Bezug auf die tatsächliche Verteilung wenig aussagekräftig: er ist "ausreißerempfindlich". (**) Der Median, auch als "Zentralwert" bezeichnet, ist der Merkmalswert, der in der Mitte einer ihrer Größe nach geordneten Reihe von Einzelwerten liegt. Der Median ist also der Wert, den jeweils die Hälfte der Befragten nicht über- und unterschreiten. Beim Median fallen eventuell auftretende Extremwerte nicht so stark ins Gewicht wie beim arithmetischen Mittel. Im Vergleich von Mittelwert und Median ist für die Gehälter der angestellten Architektinnen und Architekten in eine in der Statistik als "rechtsschief" bezeichnete Verteilung zu erkennen. Der Median liegt unter dem Mittelwert. Einzelne sehr hohe oder wenige hohe Gehälter heben den Durchschnittswert doch recht spürbar an. Die Mehrzahl der Gehälter liegt aber noch unter diesem Durchschnittswert. Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 8 von

9 Verteilung der Bruttojahresgehälter 2011 nach Gehaltsstufen und Arbeitgeber 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% alle Angestellten (ohne AiP/SiP) 2007 alle Angestellten (ohne AiP/SiP) 2009 alle Angestellten (ohne AiP/SiP) 2011 über EUR n A und B / alle Angestellten ohne AiP/SiP alle Angestellten (ohne AiP/SiP) in Architektur-/ Planungsbüros gewerbliche Wirtschaft im öffentlichen Dienst % 1% 1% 1% 1% 1% 0% 0% 0% 1% 1% 1% % 14% 10% 21% 21% 15% 6% 2% 2% 4% 2% 2% % 32% 31% 45% 41% 43% 19% 17% 11% 14% 16% 13% % 22% 23% 19% 21% 23% 21% 20% 18% 30% 26% 28% % 15% 15% 8% 8% 9% 21% 22% 22% 38% 31% 26% % 9% 10% 3% 5% 4% 9% 13% 17% 11% 18% 21% > EUR % 7% 10% 2% 3% 5% 24% 26% 30% 2% 6% 9% Mittel in Euro Median in Euro Tsd Tsd 54 Architekt/in im Praktikum bzw. Stadtplaner/in im Praktikum ( C) AiP / SiP gesamt AiP / SiP in Architekturund Planungsbüros Architektur-/Planungsbüro A + B im % 6% 6% 13% 6% 4% 1% 1% 1% % 77% 66% 73% 80% 71% 21% 21% 15% % 14% 23% 11% 13% 23% 45% 41% 43% % 1% 2% 2% 1% 1% 19% 21% 23% % 1% 1% 1% 0% 0% 8% 8% 9% % 0% 1% 0% 0% 1% 3% 5% 4% > EUR % 1% 1% 0% 1% 1% 2% 3% 5% Mittel in Euro Median in Euro Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 9 von 15

10 6. Weitere Untersuchung der Einkommens- und Arbeitssituation 2011 angestellter Architekten und Architektinnen in Neben dem Brutto-Jahresgehalt des Jahres 2011 wurden u.a. noch folgende Angaben abgefragt, für die nachfolgend eine Auswertung dargestellt ist: - Zahlung von Leistungen, die im Gesamt-Bruttojahresgehalt enthalten sind: 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, geldwerter Vorteil, sonstige Erfolgsprämien - Gehaltsanpassung - Schriftlicher Arbeitsvertrag und Befristung - Nebentätigkeitserlaubnis - wöchentliche Arbeitszeit - Leistung und Abgeltung von Überstunden - Jahresurlaub - Altersvorsorge - berufliche Fortbildung. Die Ergebnisse für diese Teilaspekte sind getrennt für die n A und B sowie die C = AiP/SiP der Angestellten in Architektur- und Planungsbüros aufgeführt. In der Auswertung dieses Teils konnten die Antworten von bis zu 1746 Kammermitgliedern der n A und B und bis zu 381 Architekten und Stadtplaner im Praktikum berücksichtigt werden. Die Zahl der AiP/SiP, die in der gewerblichen Wirtschaft bzw. im öffentlichen Dienst tätig sind, ist zu gering, als dass deren Angaben für eine statistische Auswertung herangezogen werden könnten. Angegeben ist der Prozentanteil der jeweils zur Frage antwortenden Umfrageteilnehmer, bei Arbeitszeit, Anzahl der geleisteten wöchentlichen Überstunden und der Urlaubstage zusätzlich der jeweilige Durchschnittswert für die positiven Antworten. Zum Vergleich sind außerdem die Werte aus den beiden vorausgegangenen Umfragen 2010 und 2008 zur Einkommens- und Beschäftigungssituation 2009 und 2007 aufgeführt. Dies ermöglicht eine Beurteilung der Entwicklung über die Jahre. Ausgewiesen sind die Angaben von Angestellten, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben. Bei den AiP/SiP ist dies jedoch auch die Regel; weniger als 8 % arbeiteten in einer Teilzeitanstellung. Bei den übrigen Angestellten in freien Architektur- und Planungsbüros standen mit 13 % etwas mehr in einem Teilzeitarbeitsverhältnis. Der Anteil hat jedoch gegenüber den n (18 %) spürbar abgenommen; vielleicht auch ein Zeichen der derzeit sehr guten Konjunktur im Planungs- und Baubereich. Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 10 von 15

11 Welche Leistungen sind im Gesamt-Bruttojahresgehalt 2011 enthalten? Zusätzliche Geldleistungen AiP/SiP A und B 13. Gehalt Ja 12 % 11 % 13 % 18 % 19 % 20 % Nein 88 % 89 % 87 % 82 % 81 % 80 % Weihnachtsgeld Ja 20 % 15 % 16 % 27 % 23 % 27 % Nein 80 % 85 % 84 % 73 % 77 % 73 % Urlaubsgeld Ja 8% 5 % 2 % 12 % 7 % 8 % Nein 92 % 95 % 98 % 88 % 93 % 92 % vermögenswirksame Leistungen Ja 7% 11 % 9 % 15 % 15 % 18 % Nein 93 % 89 % 91 % 85 % 85 % 82 % Geldwerter Vorteil Ja 1% 2 % 1 % 5% 3 % 5 % Nein 99 % 98 % 99 % 95 % 97 % 95 % Erfolgsprämien Ja 8% 5 % 8 % 12 % 10 % 15 % Nein 92 % 95 % 92 % 88 % 90 % 85 % zusätzliche Geldleistungen insgesamt Ja 42 % 39 % 40 % 56 % 52 % 61 % Durchschnittliche Höhe *) *) Nein 58 % 61 % 60 % 44 % 48 % 39 % *) Für 2011 wurden aufgrund der doch relativ geringen Bedeutung zusätzlicher Geldleistungen die Höhe der einzelnen Leistungen nicht mehr im Detail abgefragt, um den Umfang der Befragung nicht noch weiter auszudehnen. Im Vergleich zu den Vorbefragungen lässt die Umfrage 2012 keine wesentlichen, statistisch signifikanten Veränderungen bei den zusätzlichen Geldleistungen erkennen. Wenig überraschend schneiden dabei die AiP/SiP wieder noch etwas schlechter ab als die sonstigen Angestellten in den Architektur- und Planungsbüros. Allgemein sind dort diese Formen der Leistungsvergütung nach wie vor eher unüblich, rund die Hälfte der Angestellten bezieht lediglich das monatliche Gehalt ohne weitere Zusatzleistungen. Im öffentlichen Dienst und in der gewerblichen Wirtschaft, bedingt auch durch tarifliche Regelungen, sieht dies doch deutlich anders aus: lediglich 10 % der im öffentlichen Dienst Beschäftigten und 16 % derer in der gewerblichen Wirtschaft erhielten 2011 keine zusätzlichen Geldleistungen. Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 11 von 15

12 Wird das Gehalt angepasst? Nein, gar nicht 30 % 39 % 38 % 20 % 28 % 24 % Ja, unregelmäßig 56 % 53 % 53 % 66 % 64 % 67 % Ja, regelmäßig 13 % 8 % 9 % 14 % 9 % 9 % Anpassung orientiert sich an Tarifvertrag 13 % *) *) 8 % 59 % 40 % Lebenshaltungsindex 4 % *) *) 8 % 41 % 60 % Verhandlung 44 % ** 48 % ** Sonstiges 39 % ** 36 % ** *) = keine statistisch auswertbaren Fallzahlen ** 2012 wurden die Antwortoptionen gegenüber den Vorbefragungen weiter spezifiziert. Eine regelmäßige Gehaltsanpassung in freien Architektur- und Planungsbüros ist nach wie vor trotz leichter Zunahme die Ausnahme. Wie die weitere Aufgliederung der Antwortoptionen zeigt, spielen der Lebenshaltungsindex, aber auch Tarifverträge dabei kaum eine Rolle. Eine Anpassung des Gehalts wird überwiegend unregelmäßig und dann durch Verhandlung bzw. sonstige Faktoren bewirkt. Im Gegensatz dazu erfolgt bei über zwei Drittel (70 %) der Angestellten im Öffentlichen Dienst und immerhin noch rund 40 % der in der gewerblichen Wirtschaft Angestellten eine regelmäßige Gehaltsanpassung. Diese richtet sich überwiegend im öffentlichen Dienst zu 94 % - nach Tarifverträgen. Schriftlicher Arbeitsvertrag? Ja 90 % 87 % 85 % 90 % 88 % 85 % Nein 10 % 13 % 15 % 10 % 12 % 15 % Befristeter Arbeitsvertrag? Nein 77 % 71 % 70 % 93 % 93 % 94 % Ja 23 % 29 % 30 % 7 % 7 % 6 % Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist inzwischen die Regel, wobei der Anteil weiter gestiegen ist. Unterschiede zwischen AiP/SiP und den sonstigen Beschäftigten lassen sich dabei nicht mehr feststellen. Die Anstellungen sind (weit) überwiegend unbefristet. Lediglich bei den AiP/SiP ist rund ein Viertel der Arbeitsverträge befristet, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass Bewerbung bzw. Einstellung konkret für die Zeit der ersten berufspraktischen Tätigkeit erfolgen. Es ist jedoch auch hier eine Tendenz hin zu unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen festzustellen. Ist berufstypische Nebentätigkeit erlaubt? AiP/SiP A und B AiP/SiP A und B AiP/SiP A und B Ja 12 % 14 % 14 % 13 % 18 % 17 % Ja, nach Genehmigung 57 % 60 % 57 % 64 % 59 % 59 % nein 31% 26 % 29 % 23 % 23 % 24 % Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 12 von 15

13 Vereinbarte Wochenarbeitszeit (ohne Überstunden) bei Vollzeittätigkeit bis 40 Stunden 2 % 2 % 2 % 4 % 3 % 4 % 40 Stunden 85 % 82 % 85 % 82 % 84 % 84 % mehr als 40 Stunden 13 % 16 % 13 % 14 % 13 % 12 % Durchschnittliche Wochenarbeitszeit 41 Stunden 41 h 40 h 41 Stunden 40 h 40 h Bei der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit ist kein statistisch relevanter Unterschied zwischen AiP/SiP und Beschäftigten der beiden anderen n festzustellen. Der anscheinend festzustellende Trend zu einer längeren Arbeitszeit beruht lediglich auf Veränderungen im Dezimalbereich und sollte entsprechend zurückhaltend interpretiert werden: durchschnittlich 40,7 Arbeitsstunden bei AiP/SiP bzw. 40,53 bei den sonstigen Kammermitgliedern in freien Architektur- und Planungsbüros stehen im Übrigen 40,77 Arbeitsstunden in der gewerblichen Wirtschaft und 39,62 im Öffentlichen Dienst gegenüber. AiP/SiP A und B Überstunden AiP/SiP A und B Werden Überstunden geleistet? Nein 8 % 10 % 8 % 8 % 7 % 8 % Ja 92 % 90 % 92 % 92 % 93 % 92 % Wenn ja, wie viel pro Woche? weniger als 2 5 % 4 % 4 % 2 % 1 % 2 % 2 bis unter 5 36 % 37 % 33 % 30 % 35 % 31 % 5 bis unter % 41 % 43 % 46 % 44 % 45 % mehr als % 18 % 20 % 22 % 20 % 22 % Durchschnittliche Zahl / Woche 6 Stunden 6 h 6 h 7 Stunden 6 h 6 h Vergütung / Abgeltung? Nein 39 % 51 % 52 % 41 % 44 % 45 % Ja, durch Auszahlung 1% 7 % 10 % 5% 10 % 11 % Ja, durch Freizeitausgleich 45 % 42 % 38 % 33 % 45 % 44 % Ja, durch beides 16 % ** 21 % ** ** 2012 wurden die Antwortoptionengegenüber den Vorbefragungen weiter spezifiziert. Auch die Situation bei geleisteten Überstunden ist statistisch gesehen praktisch unverändert. Noch nicht einmal jeder Zehnte leistet über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus keine Überstunden. Die Anzahl der durchschnittlich erbrachten Überstunden pro Woche verändert sich gegenüber den n ebenfalls nur im Dezimalbereich und liegt für AiP/SiP mit 5,93 unter den 6,66 der sonstigen Angestellten in Architekturbüros wie auch den 8,61 in der gewerblichen Wirtschaft und den 6,04 im öffentlichen Dienst. Tendenziell scheint jedoch der Ausgleich bzw. die Abgeltung der Überstunden zuzunehmen. Nur noch rund 40 % der Befragten geben an, dass sie Überstunden ohne Ausgleich oder separate Vergütung erbringen. Erwartungsgemäß ist dieser Anteil in der gewerblichen Wirtschaft mit 50 % höher und im öffentlichen Dienst mit 15% deutlich niedriger. Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 13 von 15

14 Jahresurlaub: Zahl der Urlaubstage? bis zu 20 Tage 5 % 3 % 9 % 6 % 3 % 3 % 21 bis 25 Tage 54 % 56 % 52 % 35 % 35 % 33 % 26 bis 30 Tage 41 % 41 % 38 % 58 % 61 % 62 % Mehr als 30 Tage 1 % 0 % 1 % 1 % 1 % 2 % Durchschnittliche Zahl 25 Tage 25 d 25 d 26 Tage 26 d 26 d Wie bei Arbeitszeit und Überstundensituation zeigt sich auch bei der Zahl der gewährten Urlaubstage über die unterschiedlichen Umfragejahre hinweg keine statistisch relevante Veränderung. Beschäftigte der n A und B erhalten durchschnittlich 26 Urlaubstage pro Jahr, AiP/SiP mit 25 durchschnittlich einen Tag weniger. Auch hier gilt, dass in der gewerblichen Wirtschaft mit durchschnittlich 29 und im öffentlichen Dienst mit 30 Urlaubstagen die Vertragsbedingungen sicherlich auch tarifbedingt spürbar günstiger für die Angestellten sind. Altersvorsorge durch? (Mehrfachnennung möglich) AiP/SiP A und B AiP/SiP A und B Versorgungswerk 84 % 89 % 89 % 88 % 91 % 89% Lebensversicherung 21 % 28 % 36 % 35 % 44 % 45 % Gesetzliche Rentenversicherung 13 % 13 % 15 % 11 % 14 % 15 % Aktien/Fonds/Geldanlage 5 % 12 % 18 % 10 % 15 % 20 % Betriebliche Zusatzversorgung 6 % 5 % 2 % 10 % 9 % 9 % Immobilien 4 % 1 % 5 % 13 % 15 % 16 % Sonstiges *) 2 % 0 % 0 % 3 % 1 % 0 % *) inkl. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Da die Möglichkeit der Teilnahme an einem berufsständischen Versorgungswerk häufig als einer der Gründe für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer angeführt wird, fragt die Kammer seit 2007 auch die Formen der betriebenen Altersvorsorge ab. Tatsächlich wird das Versorgungswerk mit Abstand am häufigsten genannt: nur ungefähr jeder Zehnte ist dort nicht Mitglied. Auffallend ist der leichte Rückgang bei den AiP/SiP in der jüngsten Umfrage. Die gesetzliche Rentenversicherung spielt durchgängig nur eine nachrangige Rolle. Die eigenverantwortliche Altersvorsorge mit individuellen Finanzmarktangeboten in Form von Lebensversicherungen bzw. Geldanlagen in Aktionen und Fonds etc. ist gegenüber den n deutlich zurückgegangen eine Auswirkung der Finanzkrise? Eine betriebliche Zusatzversorgung ist bei AiP/SiP nicht überraschend nur halb so oft vorhanden wie bei den Angestellten der n A und B. Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 14 von 15

15 Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen in den letzten 2 Jahren Fortbildung AiP/SiP A und B Nein 17 % 56 % 50 % *) 30 % 62 % 61 % *) Ja 83 % 44 % 50 %*) 70 % 38 % 39 % *) Dazu Freistellung durch Arbeitgeber Ja 60 % 67 % 64 % 60 % 63 % 64 % Anteilig 18 % 8 % 9 % 18 % 13 % 13 % Nein 23 % 25 % 27 % 23 % 24 % 23 % Kostenübernahme durch Arbeitgeber Ja 32 % 38 % 35 % 48 % 54 % 54 % Anteilig 27 % 16 % 14 % 17 % 19 % 15 % Nein 41 % 46 % 51 % 35 % 27 % 31 % *) Aufgrund einer etwas anderen Fragestellung in den Voruntersuchungen sind die Antworten zu Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nicht unmittelbar vergleichbar. Für 2007 und 2009 wurde gefragt: "Haben Sie in den letzten 2 Jahren an (mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen) beruflichen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen?" Auffallend ist nach wie vor, dass ein deutlich höherer Anteil der Befragten bei den AiP/SiP als bei den sonstigen Angestellten angibt, Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen. Der Anteil Letzterer, die keine Weiterbildungsteilnahme angeben, ist mit 30 % fast doppelt so hoch wie bei den AiP/SiP. Die Freistellung durch den Arbeitgeber für Weiterbildungsveranstaltungen ist über die Jahre hinweg im Wesentlichen unverändert: Rund ein Viertel der Angestellten in Architektur- und Planungsbüros muss Weiterbildungen grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit besuchen. Die Entwicklung bei der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist uneinheitlich. Bei den AiP/SiP sank zwar der Anteil der Befragten, die Weiterbildungen vollständig selbst finanzieren mussten, aber auch derjenigen, die eine komplette Kostenübernahme meldeten. Letzteres ist in gleichem Umfang bei den sonstigen Angestellten der Fall, aber bei diesen stieg auch der Anteil der Befragten, bei denen sich der Arbeitgeber gar nicht an Weiterbildungskosten beteiligte. Die höchste Weiterbildungsteilnahme findet sich im Übrigen bei den Angestellten im öffentlichen Dienst mit 92 %. Diese werden jedoch auch zu 84 % dafür ganz und zu 11 % teilweise beurlaubt und müssen nur zu 4 % die Kosten ganz und zu 12 % anteilig tragen. In der gewerblichen Wirtschaft erhielten von den 73 %, die Weiterbildungen besuchten jeder Sechste (16 %) keine und jeder Zehnte (11 %) nur eine anteilige Kostenbeteiligung durch den Arbeitgeber. Zwei Drittel der Beschäftigten (68 %) dort wurden ganz und weitere 16 % wenigstens anteilig für Weiterbildungen freigestellt. Stand: 03/2013 MB 18 AKBW Gehalts- und Strukturumfrage 2011 Seite 15 von 15

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