Wichtige Hinweise zur Studierendenstatistik 12/2016

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1 Wichtige Hinweise zur Studierendenstatistik 12/2016 Da die Novellierung des Hochschulgesetzes bereits abgeschlossen ist, bitten wir Sie, sich rechtzeitig um die Vorbereitungen (z.b. Nacherfassung von Merkmalen) zu kümmern. Der Start der novellierten Studierendenstatistik erfolgt ab Sommersemester Sie finden die aktuellen Schlüsselverzeichnisse (samt Datensatzbeschreibungen und Definitionskatalogen) auf unserer Internetseite unter: Grundsätzliche Anmerkungen zum Verfahren - Archivieren Sie grundsätzlich die von Ihnen zum Stichtag produzierten elektronischen Meldedaten. Dies erleichtert u.a. die Klärung später immer wieder auftretender Probleme bei der Zusammenführung von Studierenden- und Prüfungsdaten. - Prüfen Sie bitte Ihre Datenlieferung vor Übermittlung anhand der Checkliste und übermitteln Sie uns diese Liste zeitgleich mit dem Datenversand. Weitere Hinweise - Bitte beachten Sie ab WS 2016/17 die Änderungen der Signiermöglichkeiten zur Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und Gründe der Beurlaubung, sowie die Änderungen der Definition bei Neueinschreibung und Rückmeldung (siehe hierzu auch Checkliste zur Qualitätssicherung ). Die aktuellen Schlüssel finden Sie in unserem Änderungsdienst auf unserer Internetseite unter: - Wir haben Änderungen in der Hinweishistorie zu berufsqualifizierte Hochschulzugangsberechtigung und zur Signierung der Art der Einschreibung vorgenommen, bitte beachten Sie dies ebenfalls. - Aus aktuellen Erfahrungswerten bei der Plausibilisierung des Sommersemesters 2016 möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass keine doppelten Studienfachschlüssel innerhalb eines Studienganges in einem Datensatz vorkommen dürfen. Siehe hierzu auch die verlinkten Informationen in der Hinweishistorie. - Probestudium: Personen, die sich im Probestudium befinden, sind nicht zu melden. Erst mit erfolgreichem Bestehen des Probestudiums wird die HZB erworben, die Voraussetzung für die Einschreibung als "ordentlicher" Studierender ist. Weitere Besonderheit: In den meisten Fällen werden die Leistungen aus dem Probestudium für das Studium angerechnet, in das sich die Person einschreibt, d.h. der Studierende ist dann z.b. im 3. Fachsemester (Anerkennung des Probestudiums) aber trotzdem im 1. Hochschulsemester.

2 2 - Signierung konsekutives Masterstudium: Studierende/Absolventen eines Masterstudiums mit Abschluss im Erststudium mit Bachelorabschluss im Zweitstudium werden unter Art des Studiengangs nachgewiesen Bachelor (Universität oder FH) nein 7 konsekutives Masterstudium 6 (kostenpflichtiges) Weiterbildungsstudium (Voraussetzung: Berufserfahrung) Diplom (Universität oder FH), Magister und entsprechende Abschussprüfungen Lehramtsprüfung nein 3 Aufbaustudium 4 Ergänzungs-, Erweiterungs- und Zusatzstudium 6 (kostenpflichtiges) Weiterbildungsstudium (Voraussetzung: Berufserfahrung) Master (Altfälle) Bachelor (Universität oder FH) ja 2 Zweitstudium Diplom (Universität oder FH), Magister und entsprechende Abschussprüfungen Lehramtsprüfung Master (Altfälle) - Anzahl der Fachsemester: Bei konsekutiv aufgebauten Masterstudiengängen können die einzelnen Teilstudiengänge nacheinander durchlaufen werden. Hierbei ist bei Beginn des Studiums jedoch noch offen, ob letztlich der Mastergrad erworben oder das Studium nach dem Erreichen des Bachelorgrades beendet wird. Bitte beachten Sie, dass die Fachsemesterzählung dann jeweils getrennt für die beiden Teilstudiengänge erfolgt, d.h. dass bei Übergang in den Master-Teilstudiengang die Zählung der Fachsemester wieder mit 01 beginnt. - Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass noch einmal redaktionelle Anpassungen am Definitionenkatalog ab SS 2017 (HStatG-Novellierung) vorgenommen wurden, jedoch keine grundlegende Änderung Schlüssel und Erfassungslogik bleiben gleich. Unter ist die Gesamtdatei (Schlüsselverzeichnis und Definitionenkatalog) abrufbar.

3 3 Wichtige Hinweise zur Studierendenstatistik 11/2016 Die Novellierung des Hochschulgesetzes ist nun abgeschlossen. Der Start der novellierten Studierendenstatistik erfolgt ab Sommersemester Sie finden die aktuellen Schlüsselverzeichnisse (samt Datensatzbeschreibungen und Definitionskatalogen) auf unserer Internetseite unter: Wir bitten Sie, sich rechtzeitig um die Vorbereitungen (z.b. Nacherfassung von Merkmalen) zu kümmern. Grundsätzliche Anmerkungen zum Verfahren - Archivieren Sie grundsätzlich die von Ihnen zum Stichtag produzierten elektronischen Meldedaten. Dies erleichtert u.a. die Klärung später immer wieder auftretender Probleme bei der Zusammenführung von Studierenden- und Prüfungsdaten. - Prüfen Sie bitte vor Übermittlung der Daten Ihrer Hochschule anhand der Checkliste ihre Datenlieferung und übermitteln Sie uns diese Liste zeitgleich mit dem Datenversand. Weitere Hinweise - Bitte beachten Sie, dass zum Sommersemester 2016 das Schlüsselverzeichnis ab WS 15/16 seine Gültigkeit behält. Unterlagen, die im Rahmen der Novellierung des HStatG zur Verfügung gestellt wurden, sind erst ab WS 16/17 bzw. SS 2017 gültig. - Wir haben Änderungen in der Hinweishistorie zu Modulstudiengängen und zur Signierung Master Wirtschaftspädagogik vorgenommen, bitte beachten Sie dies ebenfalls. - Für HIS-Nutzer: In den aktuellen Softwareversionen (GX/QIS 18.1 und HISinOne 7.1), die Anfang April 2016 freigegeben wurden, können die neuen Merkmale der Novellierung HStatG bereits erfasst werden. In der Folge können allerdings bei der Statistiklieferung nur diese Daten geliefert werden, obwohl für die Lieferung zum WS 2016/17 als Hochschule der Ersteinschreibung letztmalig die erste Hochschule für das Studium in Deutschland zu melden wäre. Um das entstandene Problem pragmatisch und ökonomisch zu lösen, wird für Studierende mit Studienbeginn im Ausland bei der Meldung zum WS2016/17 als Hochschule der Ersteinschreibung durch diese Softwareversionen die " Hochschule im Ausland" automatisch gesetzt. Dieses Vorgehen wurde kurzfristig zwischen HIS und der PG Implementierung des HStatG abgestimmt.

4 4 Wichtige Hinweise zur Studierendenstatistik 10/2015 Derzeit ist eine Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes in Vorbereitung. Die wesentlichen Anliegen dabei können dem 15. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik ( entnommen werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Einführung einer datenschutzkonformen Verlaufsstatistik für Studierende und die vollständige Erfassung der Promovierenden. Darüber hinaus sind zusätzliche Erhebungsmerkmale bei der Hochschulpersonalstatistik vorgesehen. Die Gasthörer- sowie die Stellenstatistik sollen gestrichen werden. Das zugrundeliegende Fachkonzept (Stand: 05. Dezember 2014) des Ausschusses stellen wir Ihnen auf Anforderung gerne zur Verfügung. Über die konkrete Ausgestaltung der Novellierung werden wir Sie informieren, sobald uns der Gesetzentwurf im Abstimmungsverfahren zugegangen ist. Grundsätzliche Anmerkungen zum Verfahren - Im Interesse einer hohen Qualität der steuerungsrelevanten Ergebnisse der nichtmonetären Hochschulstatistiken und zur einfacheren Klärung von Problemen bitten wir Sie, uns einen Ansprechpartner zu benennen, der in Ihrem Haus für die Qualitätsprüfung der Lieferdaten vor der Übermittlung an das Landesamt zuständig ist. - Alle relevanten Dokumente für die Statistik der Studierenden finden Sie wie gewohnt unter Im Ausschuss für die Hochschulstatistik wurde eine Revision der Fächersystematik beschlossen. Die neue Fächersystematik wird zum Wintersemester 2015/16 wirksam. Eine entsprechende Unterlage wird in Kürze hier eingestellt. Beachten Sie auch bitte den Änderungsdienst zu aktuellen Änderungen, die sich erst nach Erstellung des Schlüsselverzeichnisses ergeben haben. Hier finden Sie die vollständige, aktuelle Dokumentation der PL-Prüfungen sowie ein Gesamtleitband der Studienfach-Abschluss-Kombinationen aller Hochschulen in Bayern - Archivieren Sie grundsätzlich die von Ihnen zum Stichtag produzierten elektronischen Meldedaten. Dies erleichtert u.a. die Klärung später immer wieder auftretender Probleme bei der Zusammenführung von Studierenden- und Prüfungsdaten. - Prüfen Sie bitte vor Übermittlung der Daten Ihrer Hochschule anhand der Checkliste ihre Datenlieferung und übermitteln Sie uns diese Liste zeitgleich mit dem Datenversand.

5 Weitere Hinweise 5 - Beachten Sie bitte die Erläuterungen zu Kooperationsstudiengängen in den Hinweisen 9/2014. Bei Studierenden, die an einer deutschen Hochschule im Rahmen eines Kooperationsstudiengangs mit einer ausländischen Hochschule studieren, ist analog zu verfahren. Wird der gemeinsame Studiengang dann mit einer Prüfung im Ausland abgeschlossen, ist der Prüfungsschlüssel X96 zu melden. - Die amtliche Statistik ist auf Deutschland als Erhebungsgebiet beschränkt. Studierende an Auslands Dependancen (Offshore Campus) deutscher Hochschulen sind daher nicht in die amtliche Hochschulstatistik einzubeziehen. - Im Hinblick auf die spätere Zusammenführung der Studierendeninformationen mit dem entsprechenden Prüfungssatz desselben Semesters, bitten wir Sie darauf zu achten, dass für die jeweilige Statistik die gleichen Abschluss-Fachkombinationen gemeldet werden. Unterscheiden sich diese Angaben, treten Probleme bei der Zusammenführung der beiden Datensätze in der zeitlich versetzten Prüfungsstatistik auf. - Im Rahmen unserer Qualitätsprüfung hat sich gezeigt, dass bei Übermittlung des aktuellen Datensatzes oftmals die Prüfungsangaben (bereits vor dem Semester abgelegte Prüfungen, ab EF91) aufgrund einer neu vergebenen Matrikelnummer für den gleichen Studierenden nicht mehr zugeordnet werden konnten. Deshalb ist es notwendig, einem Studierenden die gleiche Matrikelnummer für die gesamte Dauer an derselben Hochschule zuzuweisen bzw. uns mit einer einheitlichen internen Nummer zu übermitteln.

6 6 Wichtige Hinweise zur Studierendenstatistik 9/2014 Grundsätzliche Anmerkungen zum Verfahren: - Alle relevanten Dokumente für die Erhebung finden Sie wie gewohnt auf unserer Internetseite unter Hier finden Sie auch einen Änderungsdienst zu aktuellen Änderungen, die sich erst nach Erstellung des Schlüsselverzeichnisses ergeben haben. - Erstmalig wurde auch ein Gesamtleitband aller meldepflichtigen bayerischen Hochschulen als Excel- Datei aufgenommen. - Wir übermitteln Ihnen regelmäßig vorab eine Übersicht der uns von Ihnen gemeldeten Studienfach- Abschluss-Kombinationen Ihrer Hochschule, damit Sie uns noch vor Semesterbeginn neue Studienfach-Abschluss-Kombinationen melden können. Falls sich in der Zwischenzeit noch Änderungen ergeben haben sollten, bitten wir Sie um unverzügliche Mitteilung. - Prüfen Sie bitte vor Übermittlung der Daten Ihrer Hochschule anhand der Checkliste ihre Datenlieferung und übermitteln Sie uns diese Liste zeitgleich mit dem Datenversand. Weitere Hinweise - Bitte achten Sie darauf, dass bei Erstimmatrikulation das Erhebungsmerkmal Semesterwohnsitz plausibel eingetragen wird. Bei einem Semesterwohnsitz im Ausland kann es sich im Prinzip nur um angrenzende Länder handeln. Angaben wie z. B. Singapur, Indien etc. scheinen fernab der Realität. - Die Rahmenprüfungsordnung (RaPO) für die Fachhochschulen sieht bei Bachelorstudiengängen grundsätzlich 7 Semester Regelstudienzeit vor und in besonders begründeten Fällen 6 oder 8 Semester. Sofern Studierende ein Bachelorstudium bereits nach 6 Semestern beenden (180 ECTS-Punkte anstatt 210 ECTS-Punkte nach 7 Semestern) fehlen dem Studierenden bei der Zulassung zu einem 3- semestrigen weiterführenden Masterstudium 30 ECTS-Punkte. Hier wurde an einigen Hochschulen ein sogenanntes Pre-Semester eingeführt, um die fehlenden ECTS-Punkte zu erwerben. Sollten Sie an Ihrer Hochschule solche Aufbau-Studiengänge anbieten, bitten wir Sie, den Abschluss 395 (Sonstiger Abschluss in Deutschland - Aufbaustudium) zu verwenden. - Sofern an der Hochschule Personen immatrikuliert sind, die dort die nötige Nachqualifikation zur Anerkennung ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung erwerben (Studienkollegiat), sind diese Immatrikulierten grundsätzlich mit dem Hörerstatus 3 zu melden. Personen, die lediglich einen Sprachkurs in Deutsch absolvieren, sind nicht zu melden. Ein Sprachkurs ist kein Studienfach. Sollten die Teilnehmer an Deutschkursen bereits in einem ordentlichen Studiengang eingeschrieben sein, sind sie dagegen grundsätzlich mit dem Hörerstatus 1 oder 2 zu melden.

7 7 - Kooperationsstudiengänge: Der Hörerstatus in der amtlichen Statistik ist nicht mit dem hochschulrechtlichen Status der Studierenden nach dem Hochschulgesetz gleichzusetzen. Für die Unterscheidung des Hörerstatus im Sinne des Hochschulstatistikgesetzes sind die zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Länder vereinbarten Definitionen maßgeblich. Danach werden Studierende die an mehr als einer Hochschule im selben Studiengang eingeschrieben sind, derjenigen Hochschule als Haupthörer zugeordnet, an der sie schwerpunktmäßig studieren. Dieses Vorgehen soll auch bei Studiengängen in Kooperation (Art. 16 Abs. 2 Satz 3) angewandt werden. Hier ist im Zweifel der Studierende der Hochschule zuzuordnen, die die Satzung für den kooperierenden Studiengang mit Wirkung für alle beteiligten Hochschulen erlässt. Damit diese Studierenden jedoch wie bisher auch bei der kooperierenden Hochschule miterfasst und dort in die Zahl der Studierenden eingerechnet werden können, sind sie von dort mit dem Hörerstatus 2 zu übermitteln.

8 8 Wichtige Hinweise zur Studierendenstatistik 8/2014 Grundsätzliche Anmerkungen zum Verfahren: - Alle relevanten Dokumente für die Erhebung finden Sie wie gewohnt auf unserer Internetseite unter Hier finden Sie auch einen Änderungsdienst zu aktuellen Änderungen, die sich erst nach Erstellung des Schlüsselverzeichnisses ergeben haben. Weitere Hinweise - Lehrerausbildung: Neben den klassischen Lehramtsstudiengängen gibt es Studiengänge mit dem Ziel der ersten Staatsprüfung, in deren Rahmen zusätzlich ein für den außerschulischen Bereich berufsqualifizierender akademischer Abschluss (Bachelor/Master) erworben werden kann. In diesen Fällen sind die Studierenden grundsätzlich nur mit dem angestrebten Abschluss Lehramt der jeweiligen Schulart (z. B. x23 LA Realschule) zu melden. Für diese Studierenden ist nur dann ein zweiter Studiengang zu melden, wenn es sich bei dem akademischen Abschluss um den Abschluss eines eigenständigen Studiengangs handelt. Die im Rahmen des Lehramtsstudiengangs abgelegte akademische Prüfung ist grundsätzlich immer zu übermitteln. Für diese lehramtsbezogenen Bachelor-, Masterprüfungen sind die entsprechenden Signaturen (z. B. x34 LA Bachelor Realschule) zu verwenden. Ferner werden an einigen Universitäten wie Bayreuth, TU München und Passau polyvalente Bachelorstudiengänge (Mehr-Fächer-Bachelor mit Lehramtsoption) angeboten, die mit einem Masterstudiengang fortgesetzt werden können, der mit einem Master of Science (Mehr-Fächer-Master, Master an Universitäten) oder mit einem Master of Education (LA Master der jeweiligen Schulart, z. B. x64 LA Master Gymnasium) abschließt. Sofern im Rahmen dieses Studiums zum Master of Education auch die erste Lehramtsprüfung abgelegt wird, ist diese Prüfung gesondert mit dem Abschluss Lehramt der jeweiligen Schulart (z. B. x25 LA Gymnasium) zu übermitteln. Analoges gilt für das Lehramt an beruflichen Schulen, wenn die klassische Ausbildung zum Diplom- Handelslehrer/-in (Prüfungsschlüssel x18) wie z. B. in Bamberg, Erlangen und der LMU durch Bachelor- /Masterstudiengänge (Wirtschaftspädagogik) abgelöst wurde. Hier wären die Prüfungsschlüssel x47 bzw. x66 zu verwenden. Der Master Wirtschaftspädagogik ist dem ersten Staatsexamen gleichgestellt, es muss aber nicht zwingend die Laufbahn als Lehrer eingeschlagen werden. Von den Universitäten ist der Prüfungsschlüssel x88 Master an Universitäten zu verwenden (Stand ). - Rückwirkend ab Wintersemester 2013/14 wurden erstmals neue landesinterne Abschlüsse angelegt, um die Möglichkeiten der Lehrerausbildung/Staatsprüfung (in Bayern gegenüber den anderen Bundesländern) möglichst realistisch abzubilden. Für die Abschlussarten Lehramt Bachelor Realschulen und Lehr-

9 9 amt Bachelor Gymnasium existieren nun landesintern die Schlüssel xa1 und xa2 (mit den jeweiligen Ausprägungen). Beim Statistischen Bundesamt laufen beide auf den Bundesschlüssel x01 (Mehr- Fächer-Bachelor mit Lehramtsoption). - Wie im Hinweisschreiben 3/2011 bereits erwähnt, bitten wir Sie darauf zu achten, dass auch die Studierenden in berufsbegleitenden weiterbildenden Studiengängen grundsätzlich zu immatrikulieren und somit uns auch zu melden sind (s. auch Schreiben des StMWFK vom Oktober 2011 Immatrikulationserfordernis bei weiterbildenden Masterstudiengängen ). - An mehreren Hochschulen werden Studiengänge im Rahmen eines Fernstudiums angeboten. Bitte beachten Sie, dass auch diese Studiengänge zu melden sind (Kennzeichnung über EF 28).

10 10 Wichtige Hinweise zur Studierendenstatistik 7/2013 Grundsätzliche Anmerkungen zum Verfahren: - Die aktuellen Schlüsselverzeichnisse und den Änderungsdienst mit Neuaufnahmen und Änderungen von Schlüsseln finden Sie auf unserer Internetseite unter - Neue Studiengänge mit der zugehörigen Regelstudienzeit bitten wir Sie uns wie immer vor Semesterbeginn zu melden (ggf. Studien- bzw. Prüfungsordnung beifügen). - Bitte die zum Stichtag produzierten elektronischen Meldedaten zumindest solange separat archivieren, bis der Qualitätszyklus vollständig abgeschlossen ist. Weitere Hinweise - Bereits vor dem Berichtssemester abgelegte (einschließlich endgültig nicht bestandene) Abschlussprüfungen an Hochschulen (EF 91 ff. des Lieferdatensatzes) sind im Datensatz mit einzupflegen. Da die Studierendenstatistik (Stichtagserhebung) explizit nicht als Verlaufsstatistik ausgelegt ist, sind solche verlaufsbezogenen Informationen unverzichtbar. - Bitte beachten Sie, dass Teilprüfungen bzw. Zwischenprüfungen (sofern sie nicht endgültig zum Nichtbestehen des Studiengangs führen, z. B. studienbegleitende Modulprüfung als Bestandteil der Abschlussprüfung) nicht in die Meldung der Studierendenstatistik einfließen dürfen. - Wie bereits im Schreiben vom 13. August 2013 mitgeteilt, ändert sich der Nachweis von Studierenden, die ein Masterstudium beginnen, obwohl noch kein Prüfungsergebnis zum Bachelorstudium vorliegt. Nach 43 Abs. 5 BayHSchG haben Studierende die Möglichkeit ein Masterstudium vor Erwerb der Zugangsvoraussetzung zu beginnen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums diese Voraussetzung nachgewiesen wird. Im Interesse der Vergleichbarkeit aller Bundesländer in der Hochschulstatistik wurde beschlossen, diese Studierenden im Masterstudium als erstem und im Bachelorstudium als zweitem Studiengang nachzuweisen. Zusätzlich wurde beim Erhebungsmerkmal zum vorhergehenden Abschluss eine neue Ausprägung Bachelor o. Ä. noch nicht abgeschlossen (Codierung 186) bei den Bundesschlüsseln ergänzt, damit das Merkmal zum vorhergehenden Abschluss (in EF 91) gefüllt werden kann. Diese Änderungen sind für die nächste Materiallieferung zum Wintersemester 2013/14 durchzuführen. Wenn dies nicht erfolgt, werden wir folgende Umsetzung vornehmen: Alle Bachelorstudierende im 7. und höheren Fachsemester, die sich gleichzeitig im 1. oder 2. Fachsemester eines Masterstudiums befinden, werden als Studierende mit Masterstudium im 1. Studiengang umgesetzt und erhalten als Ausprägung im Erhebungsmerkmal zum vorhergehenden Abschluss Bachelor o. Ä. noch nicht abgeschlossen (in EF 91). Das Bachelorstudium wird im 2. Studiengang nachgewiesen.

11 11 Dadurch kann es zu Abweichungen zwischen der hochschulinternen Statistik und der amtlichen Statistik kommen. - Gaststudierende sind nicht im Rahmen der Studierendenstatistik zu übermitteln, sondern werden eigens in der Gasthörerstatistik erhoben. Gasthörer bzw. Gaststudierende sind nur zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen immatrikuliert und legen keine Prüfungen ab (Art. 50 BayHSchG). - Aktuell Studierende (oder z. B. beurlaubte Studierende, Studierende im Praktikum etc.) müssen in irgendeiner Form wieder im Folgesemester erscheinen. Dies kann als aktiver Studierender, Beurlaubter, Praktikant etc. oder auch als Exmatrikulierter sein. Im Rahmen der Studierendenstatistik bestehen bei der Erfassung und Meldung der Exmatrikulierten immer noch Unklarheiten. Es ist daher wichtig zu wissen, wie diese von Ihnen gemeldet werden. Wir bitten Sie deshalb uns mitzuteilen, ob die exmatrikulierten Studierenden an Ihrer Hochschule zum Zeitpunkt des Semesterbeginns oder zum Stichtag der Erhebung Grundlage für die Meldung an uns sind.

12 12 Wichtige Hinweise zur Studierendenstatistik 6/2013 Grundsätzliche Anmerkungen zum Verfahren: - Im Interesse einer hohen Qualität der steuerungsrelevanten Ergebnisse der nichtmonetären Hochschulstatistiken bitten wir Sie, die Ihnen nach dem ersten Qualitätszyklus zur Prüfung Ihrer Ergebnisse übermittelten Tabellen (einschließlich Vorjahresvergleich) sorgfältig zu prüfen und uns möglichst rasch Ihr Prüfergebnis per mitzuteilen. Archivieren Sie die von Ihnen zum Stichtag produzierten elektronischen Meldedaten bis der Abschluss dieses Qualitätszyklus vollständig abgeschlossen ist. - Melden Sie uns neue Studienfach-Abschluss-Kombinationen mit der zugehörigen Regelstudienzeit möglichst vor Semesterbeginn. Dazu übermitteln wir Ihnen regelmäßig eine Übersicht der Studienfach- Abschluss-Kombinationen Ihrer Hochschule. - Verwenden Sie grundsätzlich die aktuellen Schlüsselverzeichnisse, die auf unserer Internetseite unmittelbar nach Freigabe durch das Statistische Bundesamt eingestellt werden. Hier werden im Änderungsdienst Neuaufnahmen und Änderungen von Schlüsseln explizit aufgeführt. - Die Schlüsselverzeichnisse enthalten auch die für die Lieferung an die amtliche Statistik maßgeblichen Definitionen, mit denen die Sachbearbeiter/-innen an den Hochschulen vertraut sein sollten. Weitere Hinweise - Die Datenlieferung umfasst auch bereits vor dem Berichtssemester abgelegte Abschlussprüfungen an Hochschulen (EF 91 ff. des Lieferdatensatzes). Da die Studierendenstatistik (Stichtagserhebung) explizit nicht als Verlaufsstatistik ausgelegt ist, sind solche retrospektiven Informationen unverzichtbar. - Für die amtliche Statistik maßgebend ist immer die Hochschulzugangsberechtigung (HZB), die den erstmaligen Zugang in das deutsche Hochschulsystem ermöglicht. In den Verwaltungsprogrammen der Hochschulen (z. B. in HIS-SOS) ist es in der Regel möglich, den ersten Erwerb der HZB für die Datenlieferung an das Landesamt anzusteuern.

13 13 Wichtige Hinweise zur Studierendenstatistik 5/2012 Grundsätzliche Anmerkungen zum Verfahren: - Wir weisen nochmals auf die erhebliche Bedeutung des zweiten Qualitätszyklus (Prüfung der Abstimmtabellen etc. durch die Hochschulen) hin. Nach der Freigabe der statistischen Daten durch uns werden die damit amtlich gewordenen Ergebnisse nicht mehr geändert. - Zur Qualitätssicherung gehört auch die Überprüfung der Übersicht der uns von Ihnen gemeldeten Studienfach-Abschluss-Kombinationen Ihrer Hochschule. - Verwenden Sie immer das in dem jeweiligen Berichtssemester relevante Schlüsselverzeichnis (s. - Bei Neuaufnahme von Studienfächern/Studiengängen bitten wir Sie uns zukünftig die Studien/- und Prüfungsordnung zusätzlich mit dem Auftrag zum Anlegen eines neuen Schlüssels zu übermitteln. - Bitte beachten Sie auch die früheren Hinweise Weitere Hinweise - Der Änderungsdienst zum Schlüsselverzeichnis wird von uns ab dem Wintersemester 2012/13 zusätzlich separat ins Netz gestellt. Die wichtigsten Änderungen sind: - Die Neuaufnahme der Studienfächer Regenerative Energien Frühpädagogik Geoökologie (das bisherige Fach 283 Geoökologie/Biogeographie wird in Biogeographie umbenannt) - Die Neuaufnahme des Prüfungsabschlusses 187 ((Abschlüsse von Berufsakademien, der ersten berufsbefähigenden Abschlüssen gleichgestellt ist (Erststudium)) - Neuaufnahme einer Reihe neuer Hochschulen/Studienorte. Hier ist insbesondere die Neuaufnahme und Umbenennung der 1310 U Erlangen-Nürnberg in 1311 U Erlangen-Nürnberg, Abt. Erlangen und 1312 U Erlangen-Nürnberg, Abt. Nürnberg zu beachten. - Studierende in Masterstudiengängen, für die nach Art. 43, Abs. 5, Satz 3 die Zugangsvoraussetzungen noch nicht nachgewiesen haben, die zugleich noch in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, sind grundsätzlich mit dem Masterstudiengang als erstem Studiengang zu übermitteln.

14 14 Wichtige Hinweise zur Studierendenstatistik 4/2012 Grundsätzliche Anmerkungen zum Verfahren: - Die Qualitätsanforderungen an die statistischen Ergebnisse der nichtmonetären Hochschulstatistiken steigen laufend, da mit diesen Daten zunehmend Steuerungsinformationen generiert werden. Es ist daher nicht nur unverzichtbar, dass das jeweils relevante Schlüsselverzeichnis herangezogen wird. Sie finden diese auf unserer Internetseite Vielmehr ist es auch notwendig, dass sich die an den Hochschulen mit der Datenlieferung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch inhaltlich mit den amtlichen Definitionen befassen, die ebenfalls im Schlüsselverzeichnis enthalten sind. Neuaufnahmen und Änderungen von Schlüsseln sind hier im Änderungsdienst bzw. in einer eigenen Unterlage (Nachträgliche Schlüsselverzeichnisänderungen) explizit aufgeführt. - Wir übermitteln Ihnen regelmäßig vorab eine Übersicht der uns von Ihnen gemeldeten Studienfach- Abschluss-Kombinationen Ihrer Hochschule, damit Sie uns noch vor Semesterbeginn neue Studienfach-Abschluss-Kombinationen melden können. - Die Statistik der Studierenden ist eine Stichtagserhebung. Sie sollten daher die von Ihnen zum Stichtag produzierten elektronischen Meldedaten zumindest solange separat archivieren, bis der Qualitätszyklus (Kontrolle der Prüftabellen durch Sie und Rückmeldung Ihres Prüfergebnisses an uns) vollständig abgeschlossen ist. Anregungen oder Änderungswünsche zu den Prüftabellen senden Sie bitte per Mail an: hochschulstatistik@statistik.bayern.de - Die Studierendendaten sollen grundsätzlich elektronisch als txt-datei an uns übermittelt werden. Die Datensatzbeschreibung ist im Schlüsselverzeichnis enthalten. Aus Sicherheitsgründen soll die Lieferung im sicheren IDEV-Upload-Verfahren (Internetdatenerhebung im Verbund) erfolgen. -Versand ist kein sicherer Übermittlungsweg. Staatliche Hochschulen sind verpflichtet ihre Daten auf dem dafür vorgesehenen Weg an uns zu liefern. Weitere Hinweise - Für Studierende mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nach Art. 45 BayHSchG (qualifizierte Berufstätige) ist entweder die Signierung allgemeine, bzw. fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife (HZB-Schlüssel 34, 53 bzw. 71) zu verwenden. Für diese Studierenden ist in der Regel auch eine Angabe zur berufspraktischen Tätigkeit vor dem Studium erforderlich. - Bei der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist für die Angaben zum Jahr und zur Art der HZB der erste Erwerb maßgeblich.

15 15 - Gaststudierende sind nur zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen immatrikuliert, sie legen keine Prüfungen ab (Art. 50 BayHSchG). Gaststudierende sind nicht im Rahmen der Studierendenstatistik zu übermitteln, sondern werden eigens erhoben. - In Modulstudiengängen (Art. 56, Abs. 6, Ziffer 1) immatrikulierte Studierende sind dagegen Studierende i. S. d. Studierendenstatistik, da die Regelstudienzeit mindestens ein Semester beträgt. Hier sind auch Angaben zum angestrebten Abschluss erforderlich. Da es hier noch keinen speziellen Schlüssel für diese Prüfungen gibt, kommen die Prüfungsschlüssel für Abschlusszeugnis/Zertifikat bzw. sonstige Abschlüsse in Frage. Aufgrund hochschulseitiger Anregungen haben wir für den Abschluss eines Modulstudiums einen landesinternen Abschluss-Schlüssel a4 mit der Zuordnung zum Bundesschlüssel 94 (Abschluss/Zertifikat) angelegt. Mögliche Abschlüsse: 1a4 = Modulstudium - Erststudium 2a4 = Modulstudium Zweitstudium 3a4 = Modulstudium Aufbaustudium etc. (Stand ) - In der amtlichen Statistik ist der Studiengang als Studienfach-Abschluss-Kombination realisiert, wobei maximal drei Studienfächer erhoben werden. Entsprechend der Definition im Schlüsselverzeichnis ist unter einem Studienfach die in Prüfungsordnungen festgelegte Bezeichnung für eine Disziplin zu verstehen, in der ein Studienabschluss möglich ist. Fachrichtungen als Spezialisierungen oder Differenzierungen innerhalb eines Studienfachs werden nicht erfasst. Die amtliche Statistik zielt also auf unterschiedliche Kombinationen von Haupt- und Nebenfächern ab, nicht jedoch auf Module innerhalb dieser Fächer. In der Datenlieferung an uns sollte dabei unabhängig von den Inhalten der hochschuleigenen Datenbanken in einem Lieferdatensatz innerhalb eines amtlichen Studiengangs kein Fach mehrfach aufgeführt sein. Dabei ist zu beachten, dass für die Ergebnisdarstellung der amtlichen Statistik nur die im Schlüsselverzeichnis aufgeführten bundeseinheitlichen Fächerschlüssel relevant sind. - Wird ein Studium nach Abschluss im Ausland aufgenommen, wobei der ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt wird, befinden sich diese Studierenden in einem weiterführenden Studium, nicht in einem Erststudium.

16 16 Wichtige Hinweise zur Studierendenstatistik 3/2011 Grundsätzliche Anmerkungen zum Verfahren: - Die statistischen Ergebnisse der nichtmonetären Hochschulstatistiken bekommen zunehmend Steuerungsrelevanz. Damit nahmen auch Qualitätsanforderungen an die Ergebnisse zu. Wir werden daher die Ihnen zur Prüfung Ihrer Ergebnisse übermittelten Tabellen um einen Vorjahresvergleich ergänzen. Wir bitten Sie diese Ergebnisse sorgfältig zu prüfen und uns möglichst rasch Ihr Prüfergebnis per mitzuteilen. Dabei empfiehlt es sich die von Ihnen zum Stichtag produzierten elektronischen Meldedaten zumindest solange separat zu archivieren, bis der Qualitätszyklus vollständig abgeschlossen ist. Anregungen oder Änderungswünsche zu den Prüftabellen senden Sie bitte per Mail an: hochschulstatistik@statistik.bayern.de - Wir übermitteln Ihnen regelmäßig eine Übersicht der uns von Ihnen gemeldeten Studienfach-Abschluss- Kombinationen Ihrer Hochschule. Achten Sie bitte darauf, uns neue Studienfach-Abschluss- Kombinationen mit der zugehörigen Regelstudienzeit möglichst vor Semesterbeginn zu melden. - Die für das jeweilige Berichtssemester relevanten Schlüsselverzeichnisse werden von uns auf unserer Internetseite unmittelbar nach Freigabe durch das Statistische Bundesamt eingestellt. Hier werden im Änderungsdienst Neuaufnahmen und Änderungen von Schlüsseln explizit aufgeführt. Diese Änderungen sollten nach Möglichkeit bereits in der aktuellen Datenlieferung berücksichtigt werden. Weitere Hinweise - Studierende in berufsbegleitenden weiterbildenden Masterstudiengängen sind grundsätzlich zu immatrikulieren (Art. 42 Abs. 2 BayHSchG) und somit an uns zu melden. - Zum Wintersemester 2010/2011 wurde die Prüfungsgruppe Universitärer Abschluss (ohne Lehramt) der Abschluss 01 Mehr-Fächer-Bachelor mit Lehramtsoption neu aufgenommen. Die Abschlüsse 68 und 69 - Bachelor bzw. Master an U (Zwei-Fach-Bachelor bzw. - Master) - wurden zu Mehr-Fächer-Bachelor ohne Lehramtsoption und zu Mehr-Fächer-Master. Bei einem Mehrfächer Bachelor/-Master handelt es sich um Studiengänge, bei denen zwingend eine Kombination von zwei oder mehreren eigenständigen Studienfächern aus einem Angebotskatalog zu belegen ist. Dabei sind unterschiedliche Kombinationen aus Haupt- und Nebenfach denkbar wie z. B. erweitertes Hauptfach und ein Nebenfach, ein Hauptfach und zwei Nebenfächer, oder zwei Hauptfächer. - Für Bachelorabschlüsse von Berufsakademien, die unter bestimmten Voraussetzungen Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt sind (s. Schreiben des StMWFK X/3-H b/ vom ) wurde ein neuer Schlüssel eingeführt. Berufsakademien sind allerdings statusrechtlich keine Hochschulen. Daher ist bei einem Wechsel von solchen Studierenden an eine Hochschule die aufnehmende Hochschule auch die Hochschule der Ersteinschreibung. Insofern sind keine Angaben

17 17 zum Studium im vorhergehenden Semester zu übermitteln, wohl aber Angaben zur bereits vor dem Berichtsemester abgelegten Prüfung. Dabei ist der gleichgestellte Bachelorabschluss der Prüfungsgruppe 65 (sonstiger Abschluss) mit dem neuen Prüfungsschlüssel 187 zu übermitteln. Dieser Schlüssel ist noch nicht im Änderungsdienst aufgeführt, aber bereits bei der Datenlieferung zu verwenden.

18 18 Wichtige Hinweise zur Studentenstatistik 2/2011 Grundsätzliche Anmerkungen zum Verfahren: In der Studentenstatistik ist für bis zu zwei Studiengänge (Studienfach-Abschluss-Kombinationen) u. a. die Art der Einschreibung zu übermitteln. Dabei wird zwischen Ersteinschreibung, Neueinschreibung und Rückmeldung unterschieden. Eine Rückmeldung erfolgt dann, wenn das Studium an derselben Hochschule und in der Regel im selben Studiengang wie im Vorsemester fortgesetzt wird. Damit ist auch ein Studiengangwechsel an derselben Universität als Rückmeldung zu codieren. Ist der Studiengangwechsel jedoch mit der Exmatrikulation im bisherigen, alten Studiengang verbunden (Wechsel der Matrikelnummer) ist dieser Fall als Neueinschreibung zu behandeln. Setzen Studierende den bisherigen Studiengang fort und beginnen zugleich einen zweiten Studiengang neu, ist der erste als Rückmeldung, der zweite als Neueinschreibung zu codieren. Studierende, die im Berichtssemester einen postgradualen Studiengang beginnen (z. B. Masterstudium, Promotion), also bereits ein Erststudium abgeschlossen haben, sind nach dem Definitionenkatalog als Neueinschreibung Rückmeldung zu behandeln, auch wenn z. B. im Rahmen eines gestuften Studiums (aufeinander aufbauende Bachelor- und Masterstudiengänge) die Matrikelnummer beibehalten wird. Hinweise zum speziellen Studienangebot (Überbrückungsangebot) im Sommersemester 2011: Für Studierende im Überbrückungsangebot gilt das Semester nach Art. 47 BayHSchG nicht als Fach- und Hochschulsemester. Diese Studierenden gehen damit nicht als reguläre Studenten in die Datenlieferung an uns ein. Sie sind dabei vielmehr als Studienkollegiaten an uns mitzumelden. Offenbar treten in der Praxis Fälle auf, bei denen sich Studierende sowohl für ein reguläres Studium wie auch gleichzeitig für ein Überbrückungsangebot einschreiben. In diesen Fällen ist darauf zu achten, dass die Studierenden als Erstimmatrikulierte mit dem Hörerstatus Haupthörer (Schlüssel: 1) und dem Fachstudium als erstem Studiengang geliefert werden. Die Teilnahme am Überbrückungsangebot kann als zweiter Studiengang übermittelt werden - mit den entsprechenden Codierungen für das Studienfach (Schlüssel 196), die Anzahl der Fachsemester (Schlüssel: 00) und den angestrebten Abschluss (Schlüssel: 997).

19 19 Wichtige Hinweise zur Studentenstatistik 1/2010 Grundsätzlichen Anmerkungen zum Verfahren: - Bei der Studentenstatistik handelt es sich um eine Stichtagserhebung. Daher sollten Sie die von Ihnen zum Stichtag produzierten elektronischen Meldedaten zumindest solange separat archivieren, bis die Prüfung durch uns abgeschlossen ist. Nur so lassen sich Unstimmigkeiten durch unterschiedliche Datenbestände vermeiden. - Nach Abschluss der Prüfarbeiten Ihrer Daten erhalten Sie von uns Abstimmtabellen sowie vorläufige Ergebnisse. Wir bitten Sie diese Ergebnisse sorgfältig zu prüfen und uns möglichst rasch gegebenenfalls noch vorhandenen Korrekturbedarf per mitzuteilen. Auch wenn kein Einwand gegen die Prüftabellen besteht ist eine explizite Mitteilung erforderlich. Nach der Datenfreigabe können die für die Hochschulplanung und die Zielvereinbarungen maßgeblichen Statistikdaten nicht mehr geändert werden. Diese Daten werden auch in CEUS eingestellt. Anregungen oder Änderungswünsche zu den Prüftabellen senden Sie bitte per Mail an: hochschulstatistik@statistik.bayern.de - Studiengänge sind in der amtlichen Statistik als Studienfach-Abschluss-Kombinationen entsprechend des Schlüsselverzeichnisses realisiert. Achten Sie bitte darauf, uns neue Studienfach-Abschluss- Kombinationen an Ihrer Hochschule frühzeitig zu melden. Das erspart Ihnen und uns unnötige Rückfragen. Für neue Studienfach-, Abschlusskombinationen ist uns immer auch eine Regelstudienzeit zu übermitteln. - Die Art des Studienabschlusses ist in der amtlichen Statistik nicht an normativen Setzungen orientiert. Damit bleibt die Art des Studiums (z.b. Masterstudium nach herkömmlichen Abschlüssen als Aufbaustudium oder Ergänzungs-, Erweiterungs- und Zusatzstudium) weiter Bestandteil der amtlichen Schlüssel für die angestrebten Abschlussprüfungen. - Falls ein Studierender sein Bachelorstudium wegen Nichterreichen der erforderlichen Punktzahl bei Teilprüfungen im zweiten Semester endgültig nicht fortsetzen kann und exmatrikuliert wird, ist als Grund der Exmatrikulation 8 (Beendigung des Studiums nach endgültig nicht bestandener Prüfung, Vorprüfung) zu codieren. Die Prüfung selbst ist nicht im Rahmen der Prüfungsstatistik zu melden, die nur Abschluss- und keine Zwischenprüfungen beinhaltet. Hierbei sind im übrigen alle nicht bestandenen Abschlussprüfungen zu übermitteln. bitte wenden

20 20 Hinweise zum speziellen Studienangebot (Überbrückungsangebot) im Sommersemester 2011: - Für Studierende im Überbrückungsangebot gilt das Semester nach Art. 47 BayHSchG nicht als Fach- und Hochschulsemester. Diese Studierenden gehen damit nicht als reguläre Studenten in die Datenlieferung an uns ein. Sie sind dabei vielmehr als Studienkollegiaten an uns mitzumelden (siehe anliegendes Datensatzmuster) Damit wird erreicht, dass diese Studierenden nicht in die Studentenstatistik eingehen, aber dennoch separat statistisch quantifizierbar bleiben. - Das StMWFK wird uns beauftragen, für das Sommersemester 2011 erste vorläufige Ergebnisse von den Hochschulen im Rahmen einer Schnellmeldung zu erfragen. Wir werden Sie frühzeitig über Details informieren.

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