PilzCoach- Ausbildung der DGfM
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- Gitta Thomas
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1 DGfM Mitteilungen 2016/1 233 PilzCoach- Ausbildung der DGfM Die nachfolgende Ordnung wurde vom dafür zuständigen Fachausschuss Nach- wuchsarbeit am beschlossen und gemäß Satzung vom Präsidium am bestätigt. Sie tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Ausbildungs- und Prüfungsordnung: 1. Tätigkeit Der PilzCoach ist ein Multiplikator für die Faszination und Kenntnisse der Bedeutung der Pilze für das Ökosystem. Der Verzehr der Pilze steht nicht im Vordergrund. Die Artenkenntnis der Speisepilze beschränkt sich auf leicht kenntliche Pilzarten (Liste siehe 2.2.5), bei denen es keine tödlich giftigen Doppelgänger zu Speisepilzen gibt. Vermittelt werden über den begeisternden und spielerischen Zugang vor allem umweltbezogene Sachverhalte. Der PilzCoach ist in Kindergärten, Schulen und außerschulischen Ausbildungseinrichtungen tätig. So werden Kinder schon früh an das ökologisch bedeutsame, interessante und umfangreiche Reich der Pilze herangeführt. Ein PilzCoach bringt diese Tätigkeit auch in bestehende naturkundliche Ausbildungsgänge ein (z. B. Wald-, Natur- und Kräuterpädagogen). Im Rahmen des Verbraucherschutzes erbringt der PilzCoach Information und leistet Aufklärung rund um Marktpilze und den Umgang mit diesen. Ein PilzCoach ist bei Mitgliedschaft in der DGfM im Rahmen seiner Tätigkeit von der DGfM haftpflichtversichert. Die Kosten dieser Haftpflichtversicherung trägt die DGfM. Die Haftpflichtversicherung entbindet den PilzCoach nicht von seiner Sorgfaltspflicht. 2. Ausbildung und Prüfung 2.1. Voraussetzungen Zur Prüfung zugelassen werden Kandidaten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. eine von der DGfM anerkannte Ausbildung (siehe 2.3.) nachweisen, die nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegt Mindestanforderungen Ein PilzCoach der DGfM hat Grundlagenwissen in den folgenden Themenbereichen erworben. Der Umfang der Behandlung der einzelnen Themen liegt im Ermessen des Ausbilders. Neben den allgemeinen Themen verfügt der PilzCoach über Kenntnisse zu den unter Punkt und aufgeführten Arten. Der Verzehr von Speisepilzen der unter Punkt genannten Arten liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Weitere Arten dürfen nicht für den Verzehr im Rahmen der Tätigkeit als PilzCoach zubereitet werden. Die Kenntnisse der unter aufgeführten Pilzarten
2 234 DGfM Mitteilungen 2016/1 sollen dem PilzCoach einen Überblick über mögliche Doppelgänger in Bezug auf die unter genannten Speisepilze verschaffen, sowie ihn über die potentiell tödlich giftigen Arten informieren Ökologie / Umweltschutz Ohne Pilze kein Leben (Bedeutung als Saprobionten) Verschiedene Lebensformen Bedeutung der Mykorrhiza Achtsamer Umgang (mit Spiegel schauen, herausdrehen oder abschneiden, entnommene Pilze zum Aussporen aufhängen bzw. nach Pilzausstellungen wieder in die Natur bringen) Pilz- Detektivspiel (sie sind immer vorhanden, auch wenn wir sie nicht sehen) Weiß- und Braunfäule Pilzfresser: Asseln, Schnecken, Rehe, Schweine etc. (Verbreitung der Sporen über Kot) Pilzzucht auf Holz oder Stroh Pilzgrundwissen Systematische Stellung / Formenvielfalt Pilzbestimmung, was heißt das? (Bestimmungsübung) Wichtige Merkmale der Pilze (Gesamt- / Teilhülle, Knolle etc.) Sporenabdruck erstellen Vermehrung der Pilze (dazu: wie entsteht ein Hexenring) Pilz- Mikroskopie Schleimpilze (Hinweis auf faszinierenden Film von Baumann) Pilze als Hefen, Medikamente und in der Ernährung Pädagogik / praktische Anwendung Pädagogische Grundlagen Spiele und Zugang für verschiedene Altersgruppen Farbstoffe (Schreiben mit Tinte / Orangemilchendem Helmling / auf Abgeflach- tem Lackporling / Färben mit Pilzen) Pilzpapier schöpfen Pilzschmuck Malvorlagen Riech- und Fühlproben Malen / Gestalten nach Naturvorbild mit Stiften, Gips, Ton etc. Funken auffangen mit Zunderschwamm Backen mit Hefe / Weinherstellung
3 DGfM Mitteilungen 2016/ Sicherheit / Exkursionsplanung Kleidung und Ausrüstung Exkursionsplanung (Sammelgenehmigung für Naturschutzgebiete notwendig, etc.) Gruppengröße und Gruppenführung Zeckenschutz Rechtliche Situation (Versicherungsschutz bei Mitgliedschaft in der DGfM) Notrufzentralen, Was tun im Notfall? Verzehr nur von Speisepilzen aus der Liste (nicht roh!) Jedem PilzCoach wird empfohlen sich eng mit den Pilzsachverständigen (PSV) vor Ort zu vernetzen Speisepilze Wie werden Pilze geputzt, gelagert und zubereitet? Verbraucherschutz / Marktpilze. Wann ist ein Pilz zu alt zum Verzehr? Es gibt keine allgemeingültigen Regeln beim Verzehr von Pilzen (mitgekochte Zwiebeln oder Silberlöffel, Hinweis über Fraßspuren oder angenehmen Duft etc.) Pilze werden grundsätzlich nicht roh verzehrt / nie ohne Kontrolle Kenntnisse über Speisepilze ohne problematische Doppelgänger: 1. Röhrlinge der Positivliste (Gattungen Boletus, Xerocomus, Suillus, Leccinum) 2. Schopftintling (Coprinus comatus) 3. Pfifferling (Cantharellus cibarius im weiteren Sinne) 4. Herbst- Trompete (Craterellus cornucopioides) 5. Stinkmorchel (Hexeneier von Phallus impudicus) 6. Riesenbovist (Calvatia gigantea) 7. Krause Glucke (Sparassis crispa) 8. Semmel- Stoppelpilze (Hydnum repandum im weiteren Sinne) 9. Parasol (Macrolepiota procera) 10. Judasohr (Auricularia auricula- judae) 11. Reizker (rotmilchende Milchlinge, Lactarius spec.) 12. Marktpilze Giftpilze Es gibt keine kontaktgiftigen Pilze (nur das Verschlucken kann schädliche Folgen haben) Grenzen eines PilzCoach (nur Verzehr der oben aufgeführten Arten)
4 236 DGfM Mitteilungen 2016/1 Wichtige Doppelgänger und Giftpilze in Bezug auf Verzehr der oben genannten Röhrlinge und (mindestens roh) giftigen Pilze: 1. Gallenröhrling und weitere bittere Röhrlinge (Tylopilus felleus und andere) 2. Falscher Pfifferling (Hygrophoropsis aurantiaca) 3. Schönfuß- Röhrling (Boletus calopus) 4. Satans- Röhrling (Boletus satanas) 5. Kartoffelbovist (Scleroderma citrinum) 6. Zimtfarbener Weichporling (Hapalopilus rutilans) 7. Kahler Krempling (Paxillus involutus) 8. Spitzgebuckelter und/oder Orangefuchsiger Raukopf (Cortinarius rubellus und orellanus) 9. Gift- Häubling (Galerina marginata) 10. Gift- Lorchel (Gyromitra esculenta) 11. Pantherpilz (Amanita pantherina) 12. Fliegenpilz (Amanita muscaria) 13. Knollenblätterpilze (Amanita phalloides und weitere Arten) 2.3. Ausbildung Ausbildung zum PilzCoach der DGfM Die Ausbildung der PilzCoach der DGfM erfolgt durch von der DGfM anerkannte Ausbilder (siehe 4). Die Ausbildung erfolgt durch einen mindestens 60 Unterrichtsstunden (je 45 Minu- ten) umfassenden Lehrgang zum PilzCoach (Ausnahme Pilzsachverständige (PSV) s. unten). Die Ausbildungsinhalte (siehe 2.2.) werden in einer Zeitspanne von 6 Mo- naten bis zu einem Jahr vermittelt. Von den Kursteilnehmern wird erwartet, dass sie zwischen den einzelnen Ausbil- dungsgängen selbständig Erfahrungen zu den angesprochenen Themen sammeln. Sie bekommen von einem Ausbildungsmodul zum anderen Aufgaben gestellt, die einzeln oder in Gruppenarbeit zu lösen sind. Nach Absolvieren des PilzCoach- Lehrgangs kann der Lehrgangsteilnehmer eine Prüfung zum PilzCoach der DGfM ablegen Anerkennung der bereits erworbenen Kenntnisse von Pilzsachverständigen (PSV) PSV werden nach Absolvierung von 1/3 des Lehrinhaltes (zweitägige Fortbildung) zum PilzCoach der DGfM ernannt.
5 DGfM Mitteilungen 2016/ Prüfung zum PilzCoach Die Prüfung besteht aus zwei Teilen und wird vom Ausbilder abgenommen: 1. Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung wird als schriftliche Prüfung abgelegt. Die Bearbeitungszeit wird auf 45 Minuten festgelegt. Die theoretische Prüfung umfasst die Ausbildungsinhalte und bezieht sich auf die in der Ausbildung durchgenommenen Themen und vorgestellten Pilzarten. 2. Praktische Prüfung Bei Erfüllung von mindestens 70 % der theoretischen Prüfung gilt die Prüfung ins- gesamt als bestanden und der praktische Teil dient als Lehrinhalt und Übung (außer bei grober Fahrlässigkeit während des praktischen Teiles). Werden weniger als 70 % und mindestens 50 % der theoretischen Prüfung richtig gelöst, kann durch gute mündliche / praktische Teile ausgeglichen werden. Das Ermessen über das Bestehen insgesamt liegt dann beim Ausbilder. Die theoretische und die praktische Prüfung müssen innerhalb eines Jahres bestan- den werden. Bei einem Nichtbestehen der theoretischen oder praktischen Prüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Die praktischen Prüfung dauert ca. 20 Minuten. Hier führt der Prüfling vor den Teil- nehmern der Ausbildungsgruppe eine simulierte Tätigkeit aus dem Aufgabenfeld eines PilzCoach vor. Die Teilnehmer können als simulierte Kinder- oder Erwach- senengruppe in die Präsentation einbezogen werden jedoch nur ohne vorherige Absprache mit dem Prüfling über die zu erfüllende Aufgabe. Der Prüfling kann sich das Thema aus einem der Inhalte aus den Modul- Bereichen selbst wählen (oder in Absprache mit dem Ausbilder auch ein eigenes Thema vortragen). Der Prüfling darf die Vortragsform (Spielanleitung, Führung, Vortrag, Probearbeit, Rollenspiel etc.) für seine Prüfung selbst wählen. Die Örtlichkeit für die Prüfung wird vor der Prüfung mit dem Ausbilder abgespro- chen vor allem falls spezielle Gerätschaften erforderlich sind oder die Prüfung in der Natur als simulierte Führung / Spiel stattfinden soll. 3. Fort- und Weiterbildung Ein PilzCoach der DGfM muss sich mindestens alle fünf Jahre fortbilden. Die DGfM bietet hierfür spezielle Fortbildungsveranstaltungen (Zusatzmodule) an, die von anerkannten Ausbildern der DGfM geleitet werden. Diese Fortbildung wird ohne Absolvieren einer erneuten Prüfung als solche anerkannt. Eine Liste von Fortbil- dungsveranstaltungen wird regelmäßig auf der Internetseite der DGfM aktualisiert. Wird innerhalb von fünf Jahren keine Fortbildung absolviert, verliert der PilzCoach die Berechtigung, im Namen der DGfM als solcher tätig zu sein. Um wieder im Namen der DGfM als PilzCoach tätig zu sein, muss die Prüfung zum PilzCoach der DGfM nachgeholt werden.
6 238 DGfM Mitteilungen 2016/1 Fortbildungsangebote anderer Institutionen und Vereine als der DGfM werden an- erkannt. 4. Ausbildung zum PilzCoach- Ausbilder für PilzCoach der DGfM, Kriterien für Ausbilder für PilzCoach- Ausbilder der DGfM Wer PilzCoach für die DGfM ausbilden möchte, muss folgende Kriterien erfüllen: 1. PSV können nach Teilnahme an einer PilzCoach- Ausbildung (s ) oder nach Teilnahme an dem speziell dafür eingerichteten, vor allem pädagogisch und praktisch orientierten zweitägigen Kurs (s ), selber als Ausbilder zum PilzCoach für die DGfM tätig werden. 2. Ausbilder für den PilzCoach sind PSV mit unter 4.1 genannter Zusatzausbildung oder verfügen über eine entsprechende pädagogische Qualifikation (s ). 3. Ausbilder für den PilzCoach sind Mitglied in der DGfM. 4. Sie verfügen über mindestens zwei Jahre Erfahrung mit Gruppenführung (Nachweis bereits erfolgreich durchgeführter, leitender Funktionen in der Kinder- und Erwachsenenbildung). 5. Sie nehmen an den regelmäßigen Ausbildertreffen teil. 6. Die Ausbildung hat sich am Lehrplan für die PilzCoach- Ausbildung zu orien- tieren. 7. Nach der Ausbildung sind von den Teilnehmern die ausgefüllten Teilnehmer- und Rückmeldebögen einzusammeln. Wer selber Ausbilder für die für PilzCoach- Ausbildung schulen möchte, muss fol- gende Kriterien erfüllen: 1. Sie erfüllen die unter 4. genannten Qualifikationen für Ausbilder und haben selbst mindestens zwei PilzCoach- Kurse ausgebildet. 2. Sie nehmen an den regelmäßigen Ausbildertreffen teil. 5. Aberkennung des Status PilzCoach der DGfM Wird der Status PilzCoach der DGfM aberkannt, so kann dieser nur durch erneutes, erfolgreiches Ablegen der Prüfung zum PilzCoach der DGfM wiedererlangt werden. Der Status PilzCoach der DGfM wird aberkannt: Bei groben Verletzungen der Sorgfaltspflicht eines PilzCoach und durch allge- meine Handlungsweisen, die mit der Tätigkeit als PilzCoach der DGfM nicht vereinbar sind (z.b. keine Ansage vor einer Führung, dass Pilze nicht roh und ohne Kontrolle verzehrt werden. Zubereitung und Verzehr von Speisepilzen, die nicht unter den in aufgeführten Arten stehen).
7 DGfM Mitteilungen 2016/1 239 Bei Beendigung der DGfM- Mitgliedschaft. Wenn in einem Zeitraum von 5 Jahren keine Fortbildungsveranstaltung besucht wurde. Bei schweren Verletzungen der Sorgfaltspflicht, die dem allgemeinen Ruf des PilzCoach schaden, kann auch dauerhaft der Status PilzCoach der DGfM aberkannt werden. In diesem Falle kann der Status nur bei einer Billigung des Präsidiums der DGfM und nach zudem erfolgreich absolvierter, erneuter Prüfung zum PilzCoach der DGfM wiedererlangt werden. 6. Qualitätssicherung Die PilzCoach- Ausbilder der DGfM verteilen nach jeder Fortbildung den einheitlich für alle Ausbilder entworfenen Evaluationsbogen an alle Teilnehmer, der anonym ausgefüllt werden kann und Fragen zu den Inhalten, den Rahmenbedingungen und der pädagogischen Eignung des Referenten beinhaltet. Bei auffällig hohem Anteil negativer Rückmeldungen kann das Präsidium mehr- heitlich über die Aberkennung als Ausbilder PilzCoach der DGfM abstimmen.
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