28 Politikbrief Herbst 2015
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- Fanny Lorenz
- vor 7 Jahren
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1 28 Politikbrief Herbst 2015 Editorial Geschätzte Leserinnen und Leser Das erste halbe Jahr als CEO der Flughafen Zürich AG liegt bereits hinter mir und ich konnte mich in dieser Zeit mit vielen Anspruchsgruppen rund um den Flughafen Zürich aus tauschen. Selbst lärmkritische Stimmen anerkennen dabei voll und ganz die Bedeutung des Flughafens als Schlüsselinfrastruktur für den Touris mus, die Exportindustrie wie auch für den Wirtschaftsstandort generell. Nur über die Verteilung des Lärms ist man sich nicht einig. So geschehen beispielsweise nach dem jüngsten Positionspapier der Gemeinden im Norden, Osten und Westen des Flughafens, welches im Süden kritisch aufgenommen wurde. Unser Wohlstand hängt massgeblich mit der Wertschöpfung über die Landesgrenzen hinaus zusammen. Wenn alle nur ihre Einzelinteressen verfolgen und wir uns damit gegenseitig blockieren, sind am Schluss alle die Verlierer. Verregnungsanlage für Enteiserwasser. Inhalt Editorial Luftfahrtstrategie des Bundes und ihre Verankerung im Gesetz Nachtflugregelungen im internationalen Vergleich Gastbeitrag: Daniel Küng, CEO Switzerland Global Enterprise Reinigung der Enteiserabwässer durch mehrstufiges System Flughafen Zürich AG reicht erweitertes Schallschutzprogramm ein Verkehrsstatistik Die Nachfrage nach internationaler Mobilität nimmt laufend zu. Dies ist eine Folge der zunehmenden internationalen Verflechtung, welche sowohl die Wirtschaft wie auch unser Privatleben (beispielsweise mit steigender Zahl der Mischehen) und ebenso die Tätigkeit der vielen Nichtregierungsorganisationen in der Schweiz (beispielsweise im Umweltweltbereich oder in der Entwicklungszusammenarbeit) erfasst. Der Flughafen ist nicht Treiber der Nachfrage, er sorgt lediglich für einen reibungslosen, sicheren und effizienten Betrieb. Dies ist mittel- und langfristig nur möglich, wenn die verfügbare Kapazität entlang der prognostizierten Nachfrage angepasst werden kann. Bereits heute kämpfen wir mit zahlreichen Engpässen im Tagesbetrieb. Die Bevölkerung weiss und anerkennt, dass der Flughafen für Wohlstand und auch als Wirtschaftsmotor eine wichtige Rolle spielt. Sie fordert gleichzeitig aber auch Verlässlichkeit ein, was die Auswirkungen des Flughafens auf das Umfeld betrifft. Diese Verlässlichkeit können wir nur mit ehrlicher, vorausschauender Planung erreichen, und eben auch mit raumplanerischer Sicherung der künftigen Nachfrage, auch wenn damit nicht jedem Einzelinteresse gedient werden kann. Das ist in der zunehmend kurzfristig orientierten Politik nicht immer ganz einfach zu vermitteln, aber im Interesse der Entwicklung unseres Landes zentral. Die Durchsetzung von Einzelinteressen darf die nachfragegerechte Weiter entwicklung des Flughafens Zürich nicht behindern. Deshalb ist es uns ein grosses Anliegen, regelmässig über die Anforderungen an einen effizienten und leistungsfähigen Flughafenbetrieb zu informieren. In diesem Politikbrief zeigen wir zum Beispiel Hintergründe zu der vieldiskutierten Nachtflugregelung auf und geben vertiefte Informationen zur kürzlich kommunizierten Ausdehnung des Schallschutzprogramms. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und freue mich auf einen weiterhin offenen Dialog. Stephan Widrig Chief Executive Officer
2 Luftfahrtstrategie des Bundes und ihre Verankerung im Gesetz Die geplante Teilrevision des Luftfahrtgesetzes ist ein Schritt zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Schweizer Luftfahrt und ist deshalb zu unterstützen. Sie betrifft hauptsächlich diverse technische Massnahmen, die zur Sicherheit beitragen und die Rahmenbedingungen für die Luftfahrt im Allgemeinen und die Flughäfen im Besonderen verbessern können. Trotzdem bleiben wichtige langfristige Herausforderungen bestehen. Der Bund ist gefordert, die gesetzlichen Grundlagen weiterzuentwickeln und die Rahmenbedingungen für die Luftfahrt auch im internationalen Kontext konkurrenzfähig zu gestalten. Momentan läuft die Vernehmlassung zur geplanten Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes. Diese Teilrevision basiert auf der vor drei Jahren geplanten, aber nicht umgesetzten Teilrevision 2 des Luftfahrtgesetzes und beinhaltet vorwiegend technische Änderungen mit sicherheitsrelevanten Auswirkungen. So wird beispielsweise die gesetzliche Grundlage im Umgang mit Luftfahrthindernissen, mit Flugkörpern und Sichtbehinderungen oder Blendungen verbessert. Damit werden die nötigen Voraussetzungen geschaffen, um die Sicherheit an den Schweizer Flug häfen und Flugplätzen weiter zu verbessern. Auch wenn wichtige Anpassungen nicht mehr Teil des Revisionsvorhabens sind, begrüsst die Flughafen Zürich AG (FZAG) diese bis auf wenige Ausnahmen. Nur so kann garantiert werden, dass die notwendigen, sicherheitsrelevanten Änderungen zeitnah umgesetzt werden können. Stärkung der Flughäfen konsequent umsetzen und Schlechterstellung der Konzessionäre vermeiden Die Revision beinhaltet auch Vorschläge zur Schaffung von unterschiedlichen Konzessionen für die verschiedenen Flughafentypen. So sollen die Landesflughäfen künftig einen eigenen Konzessionstyp erhalten. Die FZAG unterstützt diese Aufteilung, fordert aber gleichzeitig, dass die daraus entstehenden Möglichkeiten konsequent zur Stärkung der Landesflughäfen im internationalen Wettbewerb genutzt wird. Hingegen ist der vorgeschlagene Entwurf von Überregulierungen und Artikeln, die zu einer Schlechterstellung der Konzessionäre führen, zu befreien. So sind beispielsweise Regelungen, die bei einer vorzeitigen Rückgabe der Konzession an den Bund einen entschädigungslosen Heimfall vorsehen oder unklare und neue Begriffe zur Entschädigung beim ordentlichen Heimfall einführen, zu streichen. Mit dem Enteignungsgesetz steht heute, im Gegensatz zum vorgeschlagenen Artikel, ein anerkanntes und klar definiertes Vorgehen zur Entschädigung bei der Übernahme von Bauten und Anlagen zur Verfügung. Dies kann auch angewendet werden, ohne dabei unnötigerweise die Spielregeln während einer laufenden Konzession zu ändern und damit die Rechtsposition der Konzessionäre zu verschlechtern. Entwicklungsmöglichkeiten erhalten und im luftfahrtpolitischen Bericht verankern Die nun vorgeschlagene Teilrevision 1+ ist insgesamt ein wichtiger erster Schritt, kann aber nicht den Abschluss der Revision des Luftfahrtgesetzes darstellen. Vielmehr ist der Bund gefordert, die nötigen Grundlagen zu schaffen, um auch die Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrt nach 2
3 haltig zu verbessern. Noch in diesem Jahr sollen mit der Überarbeitung des luftfahrtpolitischen Berichts die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft für den Luftfahrtstandort Schweiz gestellt werden. Die Überarbeitung der Luftfahrtstrategie bietet die Chance, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Luftfahrt und die langfristige nachfragegerechte Entwicklungsmöglichkeit für den Landesflughafen Zürich als oberste Ziele der Luftfahrtpolitik zu verankern. Ziel ist ein klares Bekenntnis, dass der Bund zukünftig bereit ist, seine Instrumente zu nutzen und die nötigen Entscheide im Sinne der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Arbeitsplätze der gesamten Schweiz sowie des Luftfahrtstandortes zu fällen. Dies kann der Bund mit den bereits bestehenden Kompetenzen erreichen. wenn der Bund auch hier seine Kompetenzen voll ausschöpft und die für eine erfolgreiche Weiter entwicklung wesentlichen Mindestziel vorgaben hinsichtlich Kapazität und Betriebszeiten direkt in den SIL-Objektblättern festlegt, besteht für die Landesflughäfen genügend Planungsund Rechtssicherheit für einen operativ wie auch betriebswirtschaftlich langfristig konkurrenzfähigen Betrieb. Lange Verfahren verhindern wettbewerbsfähige Entwicklung Aufbauend auf dem luftfahrtpolitischen Bericht ist zeitnah eine weitere Revision des Luftfahrtgesetzes an die Hand zu nehmen. Nur wenn die rechtlich unverbindlichen Bekenntnisse im luftfahrtpolitischen Bericht möglichst rasch Eingang in die gesetzlichen Grundlagen finden, können die nötigen politischen Entscheide getroffen werden. Neben den in der ursprünglichen Teilrevision 2 vorgesehenen Änderungen wie der Liberalisierung der Flugsicherungsdienste müssen in einem nächsten Schritt insbesondere auch Massnahmen zur Verkürzung und Straffung der Verfahren angegangen werden. Es kann nicht sein, dass wichtige Grundlagen, wie beispielsweise das Objektblatt zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt für den Flughafen Zürich, auch nach 15 Jahren Diskussion und Mitwirkung immer noch nicht definitiv festgesetzt sind. Hier ist vor allem das BAZL als Verfahrensleitbehörde gefordert, die bestehenden Befugnisse vermehrt wahrzunehmen. Verbindliche Vorgaben und Rahmenbedingungen im SIL-Objektblatt Neben einer Beschleunigung der Verfahren ist es für die langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit vor dem Hintergrund der zunehmenden Konkurrenz durch aussereuropäische Drehkreuze wichtig, dass das SIL-Objektblatt auch inhaltlich aufgewertet wird. Nur 3
4 Nachtflugregelungen im internationalen Vergleich Der Flughafen Zürich akzeptiert die geltende Nachtflugsperre, um dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung in den Nachtstunden zu entsprechen. Mit dieser Regelung verfügt der Flughafen Zürich im internationalen Vergleich der Drehkreuzflughäfen über eine ausgedehnte Nachtsperrzeit. Eine weitere Einschränkung der Betriebszeiten würde die Konkurrenzfähigkeit des Flughafens Zürich gefährden. Am Flughafen Zürich gilt zwischen und Uhr eine Nachtflugsperre. In der Zeit von und dürfen keine Flüge geplant werden, ein Verspätungsabbau ist jedoch möglich. Zwischen und Uhr dürfen Flüge nur in begründeten Einzelfällen mit einer Ausnahmebewilligung durchgeführt werden, wobei die Anforderungen an die Erteilung einer Bewilligung sehr streng sind. Sie beschränken sich gemäss Art. 39d der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) auf ausserordentliche Ereignisse wie kurzfristig entstehende technische Defekte oder extreme meteorologische Verhältnisse. Im Jahr 2014 haben zwischen und Uhr insgesamt 205 Flüge stattgefunden. Bei knapp der Hälfte (89) davon handelte es sich um Rettungsflüge der REGA sowie Polizei-, Militär- oder Staatsflüge mit einer Bewilligung des Bundes, die nicht unter Art. 39d VIL fallen. Strikte Nachtflugsperre am Flughafen Zürich Der Flughafen Zürich unterliegt damit einer im Vergleich mit anderen Hub flug häfen sehr strikten Nachtflug sperre (vgl. Tabelle «Nachtflugregelungen im Vergleich»). Im Gegensatz zum Flug hafen Zürich ist beispielsweise an den beiden deutschen Hub-Flughäfen München und Frankfurt ein Verspätungs abbau bis Uhr möglich. Auch in der Stunde von bis Uhr darf wenn auch teilweise mit Einschränkungen plan mässig gelandet und gestartet werden. Das führt dazu, dass an diesen beiden Flug häfen signifikant mehr Flüge in den Nachtstunden durchgeführt werden als in Zürich. An den Flughäfen Paris Charles de Gaulle, Dubai und Istanbul können geplante Flüge sogar während der ganzen Nacht abgewickelt werden, was den an diesen Hubs ansässigen Fluggesellschaften ermöglicht, sehr attraktive Umsteige verbindungen anzubieten. Bund bekennt sich zum Betrieb eines Drehkreuzes Auch der Bund hat sich im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 zum Betrieb eines Drehkreuzes (Hub) für eine Hub-Fluggesellschaft bekannt, um die Anbindung der Schweiz an die internationalen Zentren zu gewährleisten. Der Hubcarrier ist jedoch nur dann in der Lage, konkurrenzfähige und für die Volkswirtschaft bedeutende Direktverbindungen anzubieten, wenn die Betriebszeiten am Flughafen Zürich nicht weiter eingeschränkt werden. Nachtflugregelungen im Vergleich Flughafen Sperrzeit Besonderheiten Anzahl Nachtflüge Uhr Zürich (ZRH) Frankfurt am Main (FRA) Leipzig-Halle (LEJ) München (MUC) Verspätungsabbau bis Uhr Wenige Ausnahmen für Nachtflüge Verspätete Landungen bis Uhr zulässig Wenige Ausnahmen für Nachtflüge Frachtflüge: Keine Einschränkungen Ansonsten nur Flüge mit Flugzeugen auf Bonusliste Max. 28 geplante Nachtflüge/Nacht Nur Flüge mit «Home Base» MUC Düsseldorf (DUS) Ausnahmen für Flüge mit Flugzeugen auf Bonusliste /Nacht London Heathrow (LHR) Paris Charles de Gaulle (CDG) Istanbul Atatürk (IST) Beschränkung auf 5800 Flüge zwischen Uhr Keine geplanten Starts von Uhr /Nacht /Nacht ( Uhr) n/a /Nacht /Nacht Einschränkungen für sehr laute Flugzeuge > > 100/Nacht Keine Einschränkungen n/a Dubai (DXB) Keine Einschränkungen n/a 4
5 Katalysator für den Standort Eine gut koordinierte Standortpromotion wird daher immer bedeutsamer. Sie wirkt der Verlagerungswelle und Deindustrialisierung entgegen und holt selektiv wertschöpfungsstarke Firmen ins Land. Zu den wichtigsten Argumenten zählen die zentrale Lage der Schweiz und ihre enge Vernetzung mit Europa und der Welt. Das WEF attestiert dem Land die umfassendste und effizienteste Infrastruktur der Welt. Insbesondere die wertschöpfungsstarken Unternehmen, die in der Schweiz einen Mehrwert schaffen, sind ange wiesen darauf, ihre Güter einfach und schnell zu versenden. Sie brauchen die besten Talente, die weltweit geschäftlich mobil sein müssen und die wiederum die Lebensqualität der Schweiz schätzen zu der auch barrierefreies Reisen zählt. So wird deutlich, was für einen immensen Beitrag der Flughafen zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz leistet. Daniel Küng Die Frankenstärke lastet schwer auf den Schultern der Schweizer Wirtschaft. Der Luftverkehrsknotenpunkt in Zürich öffnet den Weg in ferne Märkte und bringt neue internationale Top-Unternehmen ins Land. Die Frankenstärke hält die international tätigen Firmen der Schweiz seit Jahren auf Trab und ihr Handlungsspielraum, ihre Produktivität noch weiter zu steigern, schränkt sich zunehmend ein. In dieser schwierigen Lage greifen immer mehr Firmen zu drastischen Massnahmen, beschaffen Produkte im Ausland oder lagern Arbeitsplätze aus. Neue Ansiedlungen, die den folgenden Verlust an Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen kompensieren können, sind stark rückläufig: Seit 2005 haben sich die Ansiedlungen von Firmen aus dem Ausland fast halbiert, gleichzeitig wurden so fast 80 % weniger Arbeitsplätze geschaffen. Im harten internationalen Standortwettbewerb verliert die Schweiz relativ an Attraktivität war sie erstmals nicht mehr gelistet unter den TOP 25-Destinatio nen der OECD für ausländische Direktinvestitionen. Ein weiteres langfristiges Wachstumsrezept unserer Wirtschaft gegen die Franken stärke heisst: Diversifizierung. Für die Exporteure gilt es, lang fristig neue ferne Märkte in der ganzen Welt zu erobern, die sie unabhängiger machen vom Euro und ihr Klumpenrisiko reduzieren. Für eine ganze Reihe von Schweizer Expor teuren lässt sich dies praktisch ausschliesslich über den Luftweg realisieren sei es ein Käsehersteller, der eine Kundschaft in China gefunden hat, oder eine innovative Biotech-Firma, die neu nach Japan liefert. Wir setzen alles daran, den Export-KMU dabei zu helfen, diese Märkte anzugehen. Doch ohne einen vitalen Zürcher Flughafen wären vor allem für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger Ressourcen die logistischen Herausforderungen des Exports in die Ferne kaum zu bewältigen. Für den globalen Wirtschaftsstandort Schweiz spielt der brummende Flug hafen Zürich die Rolle eines Katalysators den wir in diesen Zeiten mehr brauchen denn je. Daniel Küng CEO Switzerland Global Enterprise 5
6 Reinigung der Enteiserabwässer durch mehrstufiges System Die Flughafen Zürich AG behandelt Abwässer, die mit Enteisungsmitteln belastet sind, nach einem differenzierten, explizit für den Flughafen Zürich entwickelten Konzept, das unter anderem den natürlichen Abbau durch Mikroorganismen in bewachsenem Erdboden nutzt. Seit dem Jahr 1999 hat die Flughafen Zürich AG knapp 100 Millionen Franken in die Entwicklung und Realisierung des umfassenden Behandlungssystems investiert. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Schonung der Wasserqualität der umliegenden Gewässer. Unterschiedliche Behandlung je nach Kohlenstoffkonzentration der Abwässer Stark konzentrierte Abwässer werden einer Aufkonzentrieranlage zugeführt. Das darin destillierte Alkoholgemisch wird anschliessend von der chemischen Industrie aufbereitet und in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt. Mittelkonzentrierte Enteiserabwässer werden über sogenannte «Regner» auf Wiesen versprüht. Der im Abwasser enthaltene organische Kohlenstoff wird während der Versickerung im Boden von Mikroorganismen als Nährstoff verwendet und zu 99 % abgebaut. Dieses Verfahren wurde eigens für den Flughafen Zürich entwickelt und kopiert Vorgänge, wie sie in der Natur zu finden sind. Schwach belastete Enteiserabwässer werden über sogenannte Retentionsfilterbecken (vgl. Grafik) gefiltert. Damit der Flugbetrieb auch bei winterlichen Witterungsbedingungen aufrechterhalten werden kann, müssen die Verkehrsflächen und Flugzeuge von Schnee und Eis befreit werden. Dabei ist auch der Einsatz von chemischen Flächenenteisungsmitteln erforderlich. Diese bauen sich im Gewässer grösstenteils ab. Bei Regen müssen die Abwässer jedoch behandelt werden, damit sie nicht das umliegende Gewässerökosystem beeinträchtigen. Flughafen Zürich AG investierte bis heute 100 Millionen Franken in die Abwasserreinigung Auf Antrag des Amtes für Gewässerschutz des Kantons Zürich erarbeitete die Flughafen Zürich AG einen Entwässe rungsplan für den Flughafen und investierte bis heute insgesamt knapp 100 Millionen Franken in die Entwicklung und Realisierung eines effizien ten und anspruchsvollen Systems, welches das Ab wasser nach einem diffe ren zierten Konzept behandelt. Im Jahr 2000 wurden die ersten baulichen Massnahmen, z.b. der Bau von unterirdischen Kanälen und Becken oder die Errichtung einer Steuerungszentrale, um gesetzt und seit Oktober 2014 sind alle Flugbetriebs flächen, auf welchen im Winter Enteiser abwässer anfallen, an das Behandlungs system angeschlossen. Je nach Kohlen stoffkonzentration wird das Abwasser in unterschiedlichen chemischen und physikalischen Verfahren behandelt (vgl. links). Wichtiger Beitrag zum Schutz der Gewässerqualität Das komplexe Entwässerungssystem des Flughafens und insbesondere die Behandlung der Enteiserabwässer haben in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Schonung der Wasserqualität der Glatt geleistet. 95 % der abgeschwemmten Kohlenstoffmenge werden am Flughafen gefasst und vor der Einleitung in die umliegenden Gewässer gereinigt. Die Retentionsfilterbecken (vgl. Grafik) nehmen bei diesem Prozess eine zentrale Rolle ein. Es wäre daher wünschenswert, wenn der absehbare Platzbedarf für dieses wichtige Element, wie im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) bereits vorgesehen, auch in die kantonale Richtplanung Aufnahme finden würde. Einleitung Blockwurf Humus, d = ca. 30 cm Kiessand I Filterkies 8/16 mm Glatt leichtes Gefälle Sickerleitung, NW ca. 250 mm Sand Abdichtung mit Folie Querschnitt durch ein Retentionsfilterbecken. 6
7 Flughafen Zürich AG reicht erweitertes Schallschutzprogramm ein Die Flughafen Zürich AG ist gemäss Umweltschutzgesetzgebung verpflichtet, die aus dem Flugbetrieb resultierenden übermässigen Lärmimmissionen in den betroffenen Gebieten mittels passiven Schallschutzmassnahmen zu kompensieren. Im Rahmen der Genehmigung der Lärmimmissionen des heute gültigen Betriebsreglements hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt die Flughafen Zürich AG nun verpflichtet, ein erweitertes Schallschutzprogramm vorzulegen. Mit diesem «Schallschutzprogramm 2015» werden zusätzlich zu den geschätzten 240 Millionen Schweizer Franken, welche im Rahmen des seit dem Jahr 2000 laufenden «Programm 2010» investiert werden, weitere 100 Millionen für Schallschutzmassnahmen und Rückerstattungen zur Verfügung stehen. Auf Basis des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutzverordnung hat der Bund der Flughafen Zürich AG (FZAG) als konzessioniertes Unternehmen erlaubt, die Lärmgrenzwerte in gewissen Gebieten zu überschreiten. Im Gegenzug ist sie verpflichtet, in den betroffenen Gebieten passive Schallschutzmassnahmen vorzunehmen. Da aufgrund der lange dauernden Verfahren die genehmigten Lärmimmissionen lange fehlten, hat die FZAG bereits im Jahr 2000 begonnen, in den bisher und voraussichtlich auch zukünftig betroffenen Gebieten solche passiven Schallschutzmassnahmen umzusetzen. Im Rahmen dieses sogenannten «Programm 2010» wurden bereits mehr als 170 Millionen Schweizer Franken in Schallschutzmassnahmen investiert oder Rückerstattungen an Hauseigentümer geleistet, welche auf eigene Kosten bereits Schallschutzfenster eingebaut haben. 340 Millionen Schweizer Franken für rund Wohneinheiten Mit dem Gesuch zur Betriebsreglementsänderung 2014 (BR2014) beantragt die FZAG weitere Erleichterungen für Lärmüberschreitungen. Aufgrund dieser Ausgangslage hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die FZAG verpflichtet, ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen, welches alle Gebiete umfasst, die vom genehmigten Lärm betroffen sind oder durch das BR2014 neu betroffen sein werden. Dieser Aufforderung kam die FZAG mit dem Schallschutzprogramm 2015 nach. Neu werden damit Menschen in 27 Gemeinden von Schallschutzmassnahmen oder Rückerstattungen profitieren. Bis ins Jahr 2025, wenn alle Massnahmen abgeschlossen sind, wird die FZAG total rund 340 Millionen Schweizer Franken in den Gebäudeschallschutz investiert haben. Insgesamt werden davon mehr als Wohneinheiten profitieren können. Erweiterter Massnahmenkatalog Neben den bisherigen Fenstersanierungen und Rückerstattungen können neu alle Betroffenen im Sanierungsperimeter einen Beitrag zu allenfalls notwendigen Dach sanierungen erhalten. Damit soll sicher gestellt werden, dass auch Räume in Gebäuden, für welche Schallschutzfenster alleine keine Lösung sind, ebenfalls geschützt werden. Auf Wunsch der Eigentümer werden in allen Gebäuden, welche in einem Gebiet mit nächtlichem Fluglärm stehen, auch Schalldämmlüfter oder Fensterschliessmechanismen eingebaut. Diese erlauben eine Durchlüftung der Räume oder das automatische Schliessen oder Öffnen der Fenster. Öffentliche Auflage bis im Oktober 2015 abgeschlossen Als nächster Schritt folgt nun die öffentliche Auflage. Während 30 Tagen hat die betroffene Bevölkerung die Möglichkeit, das Schallschutzprogramm auf den Gemeindekanzleien oder auf der Webseite des Kantons Zürich einzusehen und sich dazu zu äussern. Nach Auswertung der Eingaben wird das BAZL anschliessend eine Verfügung erlassen. Die FZAG ist überzeugt, mit diesem Schallschutzkonzept eine gute Lösung für alle Betroffenen gefunden zu haben und freut sich, die Umsetzung möglichst bald in Angriff nehmen zu können. Bis dahin läuft das bisherige «Programm 2010» in gleicher Kadenz weiter. Weitere Informationen unter: 7
8 Verkehrsstatistik Herkunft und Destination der Passagiere nach Ländern Mehr als jeder sechste Passagier des Flughafens Zürich fliegt zu oder kommt von einem deutschen Flughafen. Deutschland führt mit 3.95 Millionen Passagieren die Passagierrangliste nach Ländern an. Dies ist Ausdruck der engen Verflechtung der Schweiz mit Deutschland. Auf den Rängen zwei und drei folgen Spanien mit 2.4 Millio nen Passagieren und Grossbritannien mit 2.0 Millionen. Diese und weitere interessante Daten zum Flugbetrieb am Flughafen Zürich finden Sie im Statistikbericht 2014 der Flug hafen Zürich AG und unter Herkunft und Destination der Passagiere nach Ländern (Linien- und Charterverkehr im Jahr 2014) Rang Land/Region Anzahl Passagiere Anteil in % 1 Deutschland Spanien Grossbritannien USA Italien Frankreich Türkei Österreich Niederlande Griechenland Total Top Ten Gesamttotal Quelle: Flughafen Zürich AG, Statistikbericht 2014 Verkehrsentwicklung im ersten Halbjahr 2015 Januar Juni Veränderung in % Passagiere Lokalpassagiere Transferpassagiere Transferanteil 28.7 % 31.4 % Total Passagiere Flugbewegungen/Fracht/Post Flugbewegungen Fracht (in Tonnen) Post (in Tonnen) inkl. Transit, General Aviation und Übrige Quelle: Flughafen Zürich AG Verkehrsentwicklung Januar bis Juni 2015 Von Januar bis Juni 2015 haben Passagiere den Flughafen Zürich benutzt. Dies entspricht einem Plus von 2.7 % gegen über derselben Periode des Vorjahres. Die Anzahl Lokalpassagiere nahm im ersten Halbjahr 2015 um 6.9 % auf zu. Im gleichen Zeitraum nahm die Anzahl Umsteigepassagiere im Vergleich zur Vorjahresperiode um 6.3 % auf ab, was einem Transferanteil von 28.7 % entspricht ( 2.7 Prozentpunkte gegenüber Vorjahr). Die Anzahl Flugbewegungen im ersten Halbjahr 2015 liegt mit knapp über dem Vorjahreswert. Von Januar bis Juni 2015 wurden am Flughafen Zürich Tonnen Luftfracht abgewickelt. Dies entspricht einem Rückgang von 4.3 % gegenüber dem ersten Halbjahr Die Online-Version des Politikbriefes finden Sie hier: Impressum Redaktion: Flughafen Zürich AG Druck: Flughafen Zürich AG Postfach, CH-8058 Zürich-Flughafen politikbrief@zurich-airport.com 8
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