3.5 Erläuterungen nach Arten (Laufende Rechnung)

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1 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Erläuterungen nach Arten (Laufende Rechnung) 3 Aufwand 30 Personalaufwand Aufwand für die Entlöhnung, Versicherung, Anwerbung, Ausbildung und Information der Behördemitglieder und des aktiven Personals, für die Gewährung von Naturalleistungen, Zulagen oder Vergünstigungen jeglicher Art an die Behördemitglieder und Mitarbeiter, für deren Lohnzahlungen das Gemeinwesen zuständig ist. Als Personalaufwand zu behandeln ist auch die Entschädigung temporärer Arbeitskräfte als Ersatz für notwendiges eigenes Personal, auch wenn nur ein Auftragsverhältnis besteht. Nicht als Personalaufwand, sondern als Sachaufwand (Sammelkonto 317) gilt der Ersatz von Auslagen der Behördemitglieder sowie des Personals bei Dienstreisen. 300 Behörden, Kommissionen Tag- und Sitzungsgelder an Behördemitglieder, Kommissionsmitglieder, Stimmenzähler und Urnenbeamte. 301 Löhne der Exekutive sowie des Verwaltungs- und Betriebspersonals Löhne, Sozialzulagen und andere Zulagen des Verwaltungs- und Betriebspersonals, Dienstaltersgeschenke, Treueprämien, Überzeitentschädigungen. 302 Löhne der Lehrkräfte Löhne, Sozialzulagen und Dienstaltersgeschenke der Lehrkräfte. 303 AHV, IV, EO, FAK, ALV Arbeitgeber-Beiträge für Behördemitglieder und das gesamte Personal, inkl. Verwaltungskostenbeiträge. 304 Pensionskassenbeiträge Arbeitgeber-Beiträge an die Versicherungs- und Sparkassen der Behördemitglieder und des gesamten Personals. 305 Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Arbeitgeber-Beiträge für die Versicherung von Behördemitgliedern und des gesamten Personals gegen Unfall und Krankheit. Beiträge an die Hilfskassen von Fachverbänden, Berufs- und Nichtberufsunfallversicherungsprämien, Krankenkassen- und Krankenversicherungsprämien. 306 Wohnungs- und Verpflegungszulagen, Dienstkleider Aus der Tätigkeit des Personals begründete Zulagen im Sinne eines Lohnbestandteiles bzw. Lohnergänzung (Naturalleistungen). Der Ersatz von Verpflegungsauslagen der Behördemitglieder und des Personals ist jedoch unter dem Sammelkonto 317 einzuordnen (Sachaufwand).

2 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Rentenleistungen Teuerungszulagen auf den Ruhegehältern und Renten der pensionierten Behördemitglieder und Mitarbeiter, ferner zu Lasten der Gemeinde fallende Ruhegehälter und Renten an pensionierte Behördemitglieder und Mitarbeiter, wie Überbrückungs- und Unfallrenten. 308 Entschädigung an Dritte Zahlungen an Dritte für den Einsatz temporärer Aushilfen als Ersatz für notwendiges eigenes Personal. 309 Übriges Aufwand für die Anwerbung, Information, Aus- und Weiterbildung des Personals, für Fürsorgeeinrichtungen und für Vergünstigungen an das gesamte Personal, Schirmbildaktionen, Schutzimpfungen, Reisecheckvergünstigungen für das Personal, Abschiedsgeschenke. 31 Sachaufwand Aufwand für die Beschaffung aller Konsumgüter, die die Gemeinde in der betreffenden Rechnungsperiode verbraucht. Aus praktischen Gründen ist auch die Belastung von Investitionsausgaben gestattet, sofern sie im Einzelfall die limitierten Beträge nicht übersteigen (siehe Umschreibung des Investitionsbegriffs unter 20, Abs. 3 der Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden). Ferner gelten als Sachaufwand sämtliche Kosten für Dienstleistungen (wie Telefon-, Bank- und Postcheckgebühren, Unterhaltsarbeiten, Reparaturen usw.), die nicht durch das eigene Personal erbracht werden. 310 Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Verbrauchsmaterialien für das Büro und den Schulunterricht, Drucksachen, Buchbindearbeiten, Fachliteratur und Inserate (ohne Personalwerbung; siehe Sammelkonto 309). Grössere Bürogeräte und im Schulbetrieb verwendete Apparate sind je nach ihrer Art und der Höhe der Anschaffungskosten unter dem Sammelkonto 311 bzw. 506 einzuordnen. 311 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Büro-, Schul- und Betriebsausstattungen, soweit sie nicht unter den Begriff der Investitionsausgaben fallen. Aus praktischen Gründen ist auch die Belastung von Investitionsausgaben gestattet, sofern sie im Einzelfall die limitierten Beträge nicht übersteigen (siehe Umschreibung des Investitionsbegriffs unter 20, Abs. 3 der Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden). 312 Wasser, Energie und Heizmaterialien Verbrauch an Wasser, Abwassergebühren, Energie und Heizmaterial. Grössere Heizmaterialvorräte am Ende einer Rechnungsperiode sind zu aktivieren (Sammelkonto 125). Aufwendungen für den Wiederverkauf, Stromkosten für die Strassenbeleuchtung.

3 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Verbrauchsmaterialien Reinigungs-, Desinfektions- und Betriebsmaterial, Lebensmittel, Medikamente und Treibstoffe, kleinere Werkzeuge und Werkgeschirr. Aufwendungen für Waren zum Wiederverkauf. Büro- und Schulmaterial sowie Drucksachen sind unter dem Sammelkonto 310 einzuordnen. 314 Dienstleistungen Dritter für den baulichen Unterhalt Leistungen Dritter für den Unterhalt von Hoch- und Tiefbauten, Grünanlagen und Spielflächen sowie nicht aktivierbare Bau- und Erneuerungskosten (Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Servicearbeiten an nichtrealisierbaren und von der Gemeinde gemieteten Liegenschaften). Ersatzteile sowie Materialien für den übrigen Unterhalt, die das eigene Personal verarbeitet, sind im Konto 313 zu verbuchen. 315 Dienstleistungen Dritter für den übrigen Unterhalt Leistungen Dritter für Unterhalt und Reparaturen von Mobiliar, Geräten, Instrumenten, Maschinen, Fahrzeugen und Einrichtungen (baulicher Unterhalt siehe Sammelkonto 314). 316 Mieten, Pachten und Benützungskosten Mieten, Pachten und Baurechtszinsen für Hoch- und Tiefbauten. Benützungskosten für Geräte, Fahrzeuge, Räume und Plätze, Entschädigungen für Einquartierungen. 317 Spesenentschädigungen Reise- und Spesenentschädigungen an das eigene Personal und Behördemitglieder, Aufwendungen für Schullager und Ausflüge. 318 Dienstleistungen und Honorare Sämtliche übrige Dienstleistungen, die nicht durch das eigene Personal erbracht werden (Ausnahme siehe Sammelkonto 308), Steuern und Abgaben an andere Gemeinwesen. 319 Übriges Übriger in den Sammelkonten nicht erfasster Sachaufwand. 32 Passivzinsen Passivzinsen für die Inanspruchnahme fremder Mittel. 320 Laufende Verpflichtungen Passivzinsen für jederzeit fällige Verpflichtungen (Verzugszinsen, Zinsen auf Depotgeldern). 321 Kurzfristige Schulden Passivzinsen für Kontokorrentschulden bei Banken und kurzfristige Darlehensschulden, die zur Überbrückung vorübergehender Liquiditätsengpässe benötigt werden.

4 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Mittel- und langfristige Schulden Passivzinsen für mittel- und langfristige Schulden, die der Finanzierung von Investitionen und Investitionsbeiträgen dienen. 323 Sonderrechnungen Passivzinsen für Schulden jeglicher Art gegenüber eigenen Betrieben, Werken und Anstalten mit eigenem Rechnungskreis, Versicherungs- und Sparkassen, vom Gemeinwesen verwaltete Stiftungen mit oder ohne eigener Rechtspersönlichkeit. Verzinsung der Spezialfinanzierungen. Verzinsung von Sparguthaben der Versicherungskasse des Personals. Verzinsung der Mittel für nicht versicherte Schäden. 329 Übrige Passivzinsen, die in den Sammelkonten nicht erfasst sind (z.b. Steuerskonti). 33 Abschreibungen Abschreibungen auf Guthaben und Anlagen des Finanzvermögens sowie Abschreibungen auf den Buchwerten des Verwaltungsvermögens. 330 Liegenschaften des Finanzvermögen Finanzvermögen ist grundsätzlich zum Verkehrswert zu bilanzieren. Und nur im Ausmass der tatsächlichen Wertverminderung (meist erst im Zeitpunkt der Veräusserung feststellbar) abzuschreiben. Diese Abschreibungen sind über die Funktion 942 (Liegenschaften des Finanzvermögens) zu buchen. 331 Verwaltungsvermögen, ordentliche Abschreibungen Abschreibung von Sachgütern, Investitionsbeiträgen, Darlehen und Beteiligungen sowie übrige aktivierte Ausgaben des Verwaltungsvermögens ( 13, Abs. 1 der Verordnung). 332 Verwaltungsvermögen, zusätzliche Abschreibungen Abschreibung auf Sachgütern, Investitionsbeiträgen, Darlehen und Beteiligungen sowie übrigen aktivierten Ausgaben des Verwaltungsvermögens, die über die ordentlichen Abschreibungen hinaus gehen. Sie sind im Voranschlag vorzusehen oder als Nachtragskredit zu bewilligen. ( 13, Abs. 2, der Verordnung). 333 Bilanzfehlbetrag Planmässige Abschreibung des Bilanzfehlbetrages. Im Unterschied zum Verwaltungsvermögen sind hier zusätzliche Abschreibungen nach Massgabe des Rechnungsergebnisses zulässig (oder zwingend) ( 14 der Verordnung). 334 Verwaltungsvermögen von Eigenwirtschaftsbetrieben Für Eigenwirtschaftsbetriebe muss die Funktion des Eigenwirtschaftsbetriebes verwendet werden. 335 Verwaltungsvermögen von Eigenwirtschaftsbetrieben, zusätzliche Abschreibungen

5 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Verluste aus Forderungen Abschreibungen auf Forderungen sind nur über die Laufende Rechnung zulässig, wenn sie bei der Entstehung über die Laufende Rechnung vereinnahmt worden sind. Dieses Konto soll die Abgrenzung zum Konto 330 aus Kapitalflussresp. CashFlow-Überlegungen gewährleisten. Die Verbuchung erfolgt unter der massgeblichen Funktion. 34 Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung Diese Kontengruppe umfasst die gesetzlichen Anteile anderer Gemeinwesen am Ertrag bestimmter Abgaben sowie sonstige Beiträge, bei denen das begünstigte Gemeinwesen frei den Verwendungszweck bestimmt. 341 Einnahmenanteile für den Kanton Anteile ohne Zweckbindung an kantonalen Abgaben oder sonstigen Einnahmen. 342 Einnahmenanteile für Gemeinden Anteile ohne Zweckbindung, die anderen Gemeinden zukommen. 344 Beiträge der Gemeinden an Finanzausgleich (Ressourcenausgleich) (Politische Gemeinden) 35 Entschädigungen an Gemeinwesen Entschädigungen an ein Gemeinwesen, das für ein anderes ganz oder teilweise eine Aufgabe erfüllt, die einem öffentlichen Zweck dient und nach der gegebenen Aufgabenteilung Sache des eigenen Gemeinwesens ist. 351 Kanton Entschädigungen an den Kanton und seine Institutionen für die Erfüllung von Aufgaben, die nach der Aufgabenteilung Sache der Gemeinde ist (Strassenunterhalt, Polizeidienst, Besoldungsumlagerungen Schulgemeinden, usw.). 352 Gemeinden Entschädigungen für die Erfüllung von Aufgaben, welche nach der Aufgabenteilung Sache der eigenen Gemeinde ist (Steuerbezugsprovisionen, Schulgelder an andere Schulgemeinden oder Zweckverbände). 36 Eigene Beiträge Diese Kontengruppe erfasst die nicht rückzahlbaren Leistungen aus eigenen Mitteln für Konsumzwecke, bei denen der Empfänger keine direkte Gegenleistung für den den Beitrag Entrichtenden erbringt. 360 Bund Laufende Betriebsbeiträge an den Bund und seine ihm direkt oder indirekt unterstellten Institutionen (Velounterstand, Parkplatz, WC-Anlagen).

6 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Kanton Laufende Betriebsbeiträge an den Kanton und seine Institutionen, (Gemeindebeiträge an AHV, IV, EL, Beitrag an Kantonsstrassenunterhalt, Beiträge an Tierseuchenfonds, Defizitbeiträge für Buslinien und Privatbahnen). 362 Gemeinden Laufende Betriebsbeiträge an Gemeinden und von ihnen gemeinsam finanzierte Institutionen (Beiträge an Schulgemeinden unter 352). 363 Eigene Anstalten Laufende Betriebsbeiträge an Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennten Voranschlag und Rechnung sowie Unternehmen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum des jeweiligen Gemeinwesens sind. 364 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Laufende Betriebsbeiträge an Unternehmungen, an denen öffentliche Gemeinwesen die Mehrheitsbeteiligung am Kapital und/oder an den leitenden Organen haben (Pflegeheime, Spitäler). 365 Private Institutionen Laufende Betriebsbeiträge an Unternehmungen und Organisationen, an deren Kapital und/oder Organen ausschliesslich oder vorwiegend Private beteiligt sind (Altersheime, kulturelle und soziale Institutionen, sportliche Organisationen, Vereine). 366 Private Haushalte Laufende Beiträge für Konsumzwecke an natürliche Personen im Inland, die keine oder keine unmittelbaren Produktionsleistungen erbringen (Stipendien, Fürsorgeleistungen). 367 Ausland Laufende Beiträge an natürliche und juristische Personen mit Sitz im Ausland sowie an internationale Organisationen mit Sitz in der Schweiz (Entwicklungshilfe, Katastrophenhilfe). 37 Durchlaufende Beiträge Im Gegensatz zu den eigenen laufenden Beiträgen (Kontengruppe 36), die die Gemeinde zu ihren eigenen Lasten ausrichtet, werden hier jene laufenden Beiträge erfasst, die sie von anderen Gemeinwesen zugunsten Dritter erhält und an diese weitergeben muss. Die entsprechenden Erträge sind in der Kontengruppe 47 enthalten. Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppen 37 und 47 übereinstimmen. Erhaltene, aber noch nicht weitergegebene Beiträge sind daher über das Sammelkonto 205 abzugrenzen.

7 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Kanton Durchlaufende Betriebsbeiträge an den Kanton und von ihm finanzierte Institutionen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, welche durch Abgaben oder nur teilweise kostendeckende Entgelte finanziert werden, entsprechend den Erträgen in der Kontengruppe Gemeinden Durchlaufende Betriebsbeiträge an Gemeinden und von ihnen gemeinsam finanzierte Institutionen, entsprechend den Erträgen in der Kontengruppe Eigene Anstalten Durchlaufende Betriebsbeiträge an Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennten Voranschlag und Rechnung sowie Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum der Gemeinde sind, entsprechend den Erträgen in der Kontengruppe Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Durchlaufende Betriebsbeiträge an Unternehmungen, an denen öffentliche Gemeinwesen die Mehrheitsbeteiligung am Kapital und/oder an den leitenden Organen haben, entsprechend den Erträgen in der Kontengruppe Private Institutionen Durchlaufende Betriebsbeiträge an Unternehmungen und Organisationen, an deren Kapital und/oder Organen ausschliesslich oder vorwiegend Private beteiligt sind, entsprechend den Erträgen in der Kontengruppe Private Haushalte Durchlaufende Beiträge für Konsumzwecke an natürliche Personen im Inland, die keine oder keine unmittelbaren Produktionsleistungen erbringen (die Eigentümer von Geschäftsliegenschaften oder Miethäusern und die Landwirtschaftsbetriebe zählen zum Sektor private Institutionen), entsprechend den Erträgen in der Kontengruppe Einlagen in Spezialfinanzierungen/Vorfinanzierungen und Stiftungen Eine Spezialfinanzierung liegt vor, wenn aufgrund gesetzlicher oder rechtlich gleichwertiger Vorschriften bestimmte Erträge ganz oder teilweise für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe eingesetzt werden. Der dabei entstehende Aufwand wird im Rahmen der funktionalen Gliederung durch eine mit dem Titel der Spezialfinanzierung bezeichnete Gruppe von Aufwandkonten erfasst. Ist der Gesamtaufwand der Spezialfinanzierung in der betreffenden Rechnungsperiode geringer als die zweckgebundenen Erträge, wird der Ertragsüberschuss entweder einem zu diesem Zweck zu schaffenden oder bestehenden Verpflichtungskonto gutgeschrieben oder zum teilweisen oder gänzlichen Abtragen eines früheren Vorschusses der Gemeinde an die Spezialfinanzierung verwendet. Dieser Vorgang, der zwischen Ertrag und Aufwand in der Spezialfinanzierung den Ausgleich herbeiführt, bewirkt in der Laufenden Rechnung eine Belastung in der Kontengruppe 38 und eine Gutschrift in der Bestandesrechnung (Kontengruppe 22 oder/und 12). Siehe auch die Kontengruppen 12, 22 und 48.

8 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite 8 Wir unterscheiden die folgenden Konten: 380 Einlagen in Stiftungen 381 Einlagen in Spezialfinanzierungen Z.B. Überschuss ARA, Kehrichtabfuhrgebühren, Feuerwehr, Gemeinschaftsantenne, EW, Wasserversorgung, usw. 382 Einlagen in Vorfinanzierungen Vorfinanzierung, wenn ein Grundsatzbeschluss oder Projektierungskredit vorliegt. 39 Interne Verrechnungen Im Rahmen der funktionalen Gliederung der Laufenden Rechnung ergeben sich interne Verrechnungen zwischen den einzelnen Dienststellen. Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Belastungen in den Kontengruppen 39 mit den Gutschriften in der Kontengruppe 49 übereinstimmen. Wir unterscheiden die folgenden Konten: 390 Personalaufwand 391 Sachaufwand 392 Eigenverbrauch von Holz (nur für Forstwirtschaft) 393 Naturalgaben in Holz (nur für Forstwirtschaft) 395 Anteil Soziallasten 396 Abschreibungen

9 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite 9 4 Ertrag 40 Steuern Nach Arten gegliederte Steuererträge einschiesslich Nachsteuern und Hinterziehungsbussen. 400 Einkommens- und Vermögenssteuern Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen, Quellensteuer, Steuer auf Kapitalabfindung, Nachsteuern und Hinterziehungsbussen, ergänzende Vermögenssteuer. 401 Ertrags- und Kapitalsteuern Steuern auf dem Ertrag und Kapital von juristischen Personen (z.b. Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, usw.). 402 Liegenschaftensteuern Gemeindeanteil an der kantonalen Liegenschaftensteuer. 403 Grundstückgewinnsteuern Gemeindeanteil an der kantonalen Grundstückgewinnsteuer. 406 Besitz- und Aufwandsteuern Gemeindesteuern auf dem Besitz bestimmter Objekte oder auf dem Aufwand (Hundesteuer). 41 Regalien und Konzessionen 410 Jagdpacht 411 Fischpacht Erträge aus Regalien und Monopolen, aus der Erteilung von Patenten sowie aus der Verleihung von Konzessionen. 412 Konzessionen Ver- und Entsorgungsbetriebe 413 Übrige z.b. Kiesausbeutungskonzessionen, Markt- und Plakatgebühren. 42 Vermögenserträge Aktivzinsen und andere Erträge aus den Geld- und Kapitalanlagen des Finanzund Verwaltungsvermögens. Diese Kontengruppe enthält auch die Ablieferung der Gewinne der unselbständigen eigenen Anstalten und der selbständigen Anstalten, sowie die Liegenschaftserträge des Finanz- und Verwaltungsvermögens. 420 Banken Aktivzinsen aus Kontokorrentguthaben bei Banken (siehe Sammelkonto 1002).

10 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Guthaben Aktivzinsen aus Kontokorrentguthaben (ohne Banken) und Festgeldanlagen sowie Verzugszins gestundeter Guthaben (siehe Sammelkonten ). 422 Anlagen des Finanzvermögens (ohne Liegenschaften) Aktivzinsen und Gewinnausschüttungen auf den Geld- und Kapitalanlagen des Finanzvermögens (siehe Sammelkonten ). 423 Liegenschaftserträge des Finanzvermögens Mieten, Pacht- und Baurechtszinsen aus Liegenschaften des Finanzvermögens (siehe Sammelkonto 1023). 424 Buchgewinne auf Anlagen des Finanzvermögens Differenz zwischen Buchwert und höherem Erlös aus Verkauf von Vermögenswerten. Aktivierung von vermehrenden Aufwendungen an Liegenschaften Finanzvermögen, wenn Konto 314 damit belastet worden ist. 425 Darlehen des Verwaltungsvermögens Aktivzinsen auf Darlehen des Verwaltungsvermögens (siehe Kontengruppe 115). 426 Beteiligungen des Verwaltungsvermögens Gewinnausschüttungen auf Beteiligungen des Verwaltungsvermögens inklusive Gewinnablieferungen der eigenen Anstalten (siehe Kontengruppe 115). 427 Liegenschaftenerträge des Verwaltungsvermögens Mieten, Pacht- und Baurechtszinsen sowie andere Erträge der Liegenschaften des Verwaltungsvermögens (siehe Sammelkonten 1140 bis 1141). 428 Ausserordentliche Vermögenserträge, Einnahmenüberschüsse aus der Investitionsrechnung Einnahmenüberschüsse der Investitionsrechnung werden in die Laufende Rechnung übertragen, sofern kein abzuschreibendes Verwaltungsvermögen mehr vorhanden ist. 429 Übrige Aktivzinsen und andere Vermögenserträge, die in den Sammelkonten nicht enthalten sind (Zinsen von Spezialfinanzierungen usw.). 43 Entgelte Erträge aus Leistungen und Lieferungen, die das Gemeinwesen für Dritte erbringt, ferner die Ersatzabgaben, die Erträge aus Bussen, Rückerstattungen von Privaten und Eigenleistungen für Investitionen. 430 Ersatzabgaben Ertrag der Kausalabgaben, die anlässlich einer vollständigen oder teilweisen Befreiung von einer dem Abgabepflichtigen gegenüber der Gemeinde grundsätzlich obliegenden nicht-finanziellen öffentlich-rechtlichen Pflicht (Naturallast) geschuldet werden (Feuerwehrpflichtersatzabgaben, Parkplatzersatzabgaben). Ersatzbeiträge für Schutzraumbauten und den Bau von Parkplätzen werden in der Investitionsrechnung verbucht.

11 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Gebühren für Amtshandlungen Gebühren für eine vom Einzelnen beanspruchte Amtshandlung (z.b. Bewilligungen, Kontrollen). Dazu kommen allfällige, mit der Amtshandlung verbundene Auslagen des Gemeinwesens. 432 Spital- und Heimtaxen Entgelte für medizinische Leistungen und die Betreuung der Patienten und der Heiminsassen. Kostgelder des eigenen Personals sowie für Gefangene, Schüler und Zöglinge. 433 Schulgelder Kostenanteile von Privaten für die Ausbildung auswärtiger Schüler und Studenten, ferner Kursgelder von Privaten für den Unterricht ausserhalb des ordentlichen Lehrprogramms (Kostenanteile anderer Gemeinwesen siehe Kontengruppe 45). 434 Andere Benützungsgebühren, Dienstleistungen Gebühren für die Benützung einer öffentlichen Einrichtung. Erträge aus Dienstleistungen. 435 Verkäufe Erträge aus Lieferungen von Materialien sowie aus Verkäufen von Mobilien, Maschinen, Werkzeugen, Fahrzeugen und Einrichtungen, die seinerzeit der Laufenden Rechnung belastet wurden (Sammelkonten ). Holzverkäufe. 436 Rückerstattungen Erträge, die eine Aufwandminderung bedeuten. Um das Bruttoprinzip zu gewährleisten, ist es notwendig, die Rückerstattungen als Ertrag auszuweisen und nicht vom entsprechenden Aufwand abzuziehen. Dieser Aufwand, der ganz oder teilweise zurückerstattet wird, kann zudem in einer früheren Rechnungsperiode der Laufenden Rechnung belastet worden sein. 437 Bussen Erträge aus Bussen aller Art (ohne Hinterziehungsbussen; siehe 400). 438 Eigenleistungen für Investitionen Der Gegenwert von Leistungen des eigenen Personals und der eigenen Materiallieferungen aus dem Finanzvermögen an die Erstellung von Bauwerken oder an andere eigene Investitionen wird der Laufenden Rechnung im Sammelkonto 438 gutgeschrieben. Die Belastung der Investitionsrechnung erfolgt in der Kontengruppe Übrige Erträge, die in den Sammelkonten nicht erfasst sind.

12 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung Gesetzliche Anteile am Ertrag bestimmter Abgaben anderer Gemeinwesen sowie sonstige Beiträge, bei denen das beitragsentrichtende Gemeinwesen den Verwendungszweck bestimmt. Die zweckgebundenen Einnahmenanteile gehören zu den Beiträgen für eigene Rechnung. Der Bruttoertrag der Abgabe wird bei jenem Gemeinwesen verbucht, dem die Erhebungshoheit zukommt. 441 Anteile an Kantonseinnahmen Anteile der Gemeinden an kantonalen Einnahmen, die nicht zweckgebunden sind (Anteil Alkohol- und Wirtepatente, Verkaufswagen). 442 Gewinnanteile Banken, Dritte 444 Kantonsbeitrag an Finanzausgleich für Politische Gemeinden Jährliche Beiträge. 45 Rückerstattungen von Gemeinwesen Rückerstattungen von einem Gemeinwesen, für welches es ganz oder teilweise eine Aufgabe erfüllt, die einem öffentlichen Zweck dient und nach der gegebenen Aufgabenteilung Sache des anderen Gemeinwesens ist. 450 Bund Rückerstattungen vom Bund und seiner ihm direkt oder indirekt unterstellten Institutionen für eine durch das eigene Gemeinwesen erfüllte Aufgabe, welche nach der Aufgabenteilung Sache des Bundes ist (z.b. Truppeneinquartierungen). 451 Kanton Rückerstattungen vom Kanton und seinen Institutionen für eine durch das eigene Gemeinwesen erfüllte Aufgabe, welche nach der gegebenen Aufgabenteilung Sache des Kantons ist (Sektionschef, Staatssteuerbezugsprovision, AHV- Zweigstelle, Besorgung der Schneeräumung auf Staatsstrassen). 452 Gemeinden Rückerstattungen von Gemeinden und von ihnen gemeinsam finanzierten Institutionen für eine durch die eigene Gemeinde erfüllte Aufgabe, welche nach der gegebenen Aufgabenteilung Sache der anderen Gemeinde ist (Schulgelder von anderen Gemeinden, Gemeindesteuerbezugsprovisionen, Winterdienst). 46 Beiträge für eigene Rechnung Im Gegensatz zu den durchlaufenden Beiträgen (Kontengruppe 47) werden hier die eingehenden laufenden Beiträge erfasst, die für das Gemeinwesen selbst bestimmt sind, und deren Verwendung zweckgebunden ist. Sie werden vom zahlenden Gemeinwesen aufgrund eines Erlasses gewährt.

13 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Bund Laufende Betriebsbeiträge vom Bund und seinen ihm direkt oder indirekt unterstellten Institutionen, die das Gemeinwesen für seine eigene Rechnung erhält. 461 Kanton Laufende Betriebsbeiträge, die das Gemeinwesen für seine eigene Rechnung vom Kanton und seinen Institutionen erhält, die öffentliche Aufgaben erfüllen, welche durch Abgaben oder nur teilweise kostendeckende Entgelte finanziert sind. 462 Gemeinden Laufende Betriebsbeiträge von Gemeinden und Zweckverbänden, die die Gemeinde für ihre eigene Rechnung erhält. 463 Eigene Anstalten Laufende Betriebsbeiträge, die das Gemeinwesen für seine eigene Rechnung von Betrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennten Voranschlag und Rechnung sowie Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit erhält, die vollumfänglich im Eigentum der Gemeinde sind (Stromversorgungen). 469 Übrige Übrige laufende Betriebsbeiträge, die das Gemeinwesen für seine eigene Rechnung erhält. 47 Durchlaufende Beiträge Beiträge anderer Gemeinwesen zugunsten Dritter. Die entsprechenden Aufwendungen sind in der Kontengruppe 37 enthalten und müssen am Ende der Rechnungsperiode mit den Umsätzen der Kontengruppe 47 übereinstimmen. Ausstehende oder geschuldete Beiträge sind zu bilanzieren (siehe dazu die entsprechende Anmerkung zur Kontengruppe 37). Bei der Gliederung der Sammelkonten nach Institutionen ist der ursprüngliche Herkunftsort der eingehenden Beiträge entscheidend. 470 Bund Durchlaufende Betriebsbeiträge vom Bund und seinen ihm direkt oder indirekt unterstellten Institutionen. Die Weiterleitung solcher Zahlungen erfolgt über die Kontengruppe Kantone Durchlaufende Betriebsbeiträge von Kantonen und von ihnen gemeinsam finanzierten Institutionen (z.b. Konkordatseinrichtungen), die öffentliche Aufgaben erfüllen, welche durch Abgaben oder nur teilweise kostendeckende Entgelte finanziert werden. Die Weiterleitung solcher Zahlungen erfolgt über die Kontengruppe 37.

14 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Gemeinden Durchlaufende Betriebsbeiträge von Gemeinden und von ihnen gemeinsam finanzierten Institutionen. Die Weiterleitung solcher Zahlungen erfolgt über die Kontengruppe Eigene Anstalten Durchlaufende Betriebsbeiträge von Betrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennten Voranschlag und Rechnung sowie Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum der Gemeinde sind. Die Weiterleitung solcher Zahlungen erfolgt über die Kontengruppe Private Institutionen Durchlaufende Beiträge von privaten Körperschaften. 476 Private Haushalte Durchlaufende Beiträge von privaten Haushalten, die die Gemeinde an andere Körperschaften weiterleiten muss. Die Weiterleitung erfolgt über die Kontengruppe 37 (z.b. Beiträge der Holzkäufer zu Gunsten des Selbsthilfefonds für die Förderung des Holzabsatzes, Beiträge der Landwirte an Engerlingsschädenfonds). 48 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und Stiftungen Eine Spezialfinanzierung liegt vor, wenn aufgrund gesetzlicher oder rechtlich gleichwertiger Vorschriften bestimmte Erträge ganz oder teilweise für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe eingesetzt werden. Der dabei entstehende Aufwand wird im Rahmen der funktionalen Gliederung durch eine mit dem Titel der Spezialfinanzierung bezeichnete Gruppe von Aufwandkonten erfasst. Ist der Gesamtaufwand der Spezialfinanzierung in der betreffenden Rechnungsperiode grösser als die zweckgebundenen Erträge, muss der Aufwandüberschuss entweder einem aus früheren Ertragsüberschüssen dieser Spezialfinanzierung gebildeten Verpflichtungskonto belastet oder durch einen Vorschuss des Gemeinwesens abgedeckt werden. Dieser Vorgang, der zwischen Aufwand und Ertrag der Spezialfinanzierung den Ausgleich herbeiführt, bewirkt in der Laufenden Rechnung eine Gutschrift in der Kontengruppe 48 und eine Belastung in der Bestandesrechnung (Kontengruppe 22 oder/und 12). Siehe auch die Kontengruppen 12, 22 und 38. Wir unterscheiden die folgenden Konten: 480 Entnahmen aus Stiftungen 481 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 482 Entnahmen aus Vorfinanzierungen

15 Rechnungswesen Gemeinden TG /Register 3.5/Seite Interne Verrechnungen Im Rahmen der funktionalen Gliederung der Laufenden Rechnung ergeben sich interne Verrechnungen zwischen den einzelnen Verwaltungsabteilungen oder Dienststellen. Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Gutschriften in der Kontengruppe 49 mit den Belastungen in der Kontengruppe 39 übereinstimmen. Wir unterscheiden die folgenden Konten: 490 Personalaufwand 491 Sachaufwand 492 Erlös aus Eigenverbrauch von Holz (nur Forstwirtschaft) 493 Naturalgaben in Holz (nur Forstwirtschaft) 495 Aufteilung der Soziallasten 496 Abschreibungen

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