Konzeption. Die Betreuung in der Johanniter-Tagesgruppe ist eine Hilfe zur Erziehung und eine lebensfeldergänzende erzieherische Hilfe
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- Claudia Bauer
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1 Konzeption Die Betreuung in der Johanniter-Tagesgruppe ist eine Hilfe zur Erziehung und eine lebensfeldergänzende erzieherische Hilfe Stand: Januar 2014 Träger: Johanniter-Tagesgruppe für Kinder- und Jugendliche e.v. Mitglied im Evangelischen Fachverband für Erzieherische Hilfen RWL (27FF) Geschäftsführerin: 1. Zuordnung des Angebotes Allgemeine Definition des Begriffs- und Orientierungsrahmen 1.1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Im Rahmen der erzieherischen Hilfe wird der junge Mensch tagsüber in der Tagesgruppe betreut und gefördert. Die Erziehung des Kindes/Jugendlichen in der Familie wird unterstützt und ergänzt. Versorgende und sozial-emotionale Zuständigkeit verbleiben in der Herkunftsfamilie, bzw. bei den aktuell sorgenden Bezugspersonen. Die Zusammenarbeit und die Abstimmung zwischen Mitarbeiter/-innen und Familie werden durch Vereinbarungen, sowie Absprachen, geregelt und stellen die Grundlage der Arbeit dar Allgemeine Beschreibung der Grundleistung Der Platz in der Tagesgruppe bietet folgende Grundleistungen und qualitätssichernde Regelleistungen: die Prüfung der Indikatoren und die Erarbeitung eines Kontrakts mit der Familie, Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplanung, Erziehungsplanung, eine sozialemotionale Förderung und die Anregung der Persönlichkeitsentwicklung, die Förderung des Sozialverhaltens, Förderung im Bereich Freizeitgestaltung, 1
2 die Förderung in der Schulentwicklung, der Verselbstständigung und der körperlichen Entwicklung, methodische Arbeit mit der Herkunftsfamilie, die Vorbereitung der Beendigung der Maßnahme, oder eines Wechsels der Betreuungsform, Bereitstellung von Räumlichkeiten, die Gestaltung von Gruppenatmosphäre und kindgerechtem Umfeld, Gewährung von Verpflegung 2. Voraussetzung und Ziele Grund für das Vorhalten des Angebotes und für die Umsetzung der unten beschriebenen Leistungen; Leistungsempfänger 2.1. Gesetzliche Grundlage 27 SGBVIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfen in Verbindung mit 32 SGBVIII Durchführung einer erzieherischen Hilfe in der einer Tagesgruppe 35a SGBVIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 36 SGBVIII Hilfeplan 2.2. Ziele Den Verbleib des Kindes/Jugendlichen im familiären Bezugssystem sichern Verbesserte Erziehungsbedingungen in der Familie erreichen Die Selbsthilfepotenziale des Kindes/Jugendlichen und seiner Familie stärken Die psychosoziale Kompetenz des Kindes/Jugendlichen verbessern Entwicklungsrückstände des Kindes/Jugendlichen aufarbeiten Die Bereitschaft des Kindes/Jugendlichen stärken, sich auf schulisches Lernen einzulassen Schulische Integration fördern und dann stabilisieren Auf weiterführende Maßnahmen vorbereiten 3. Grundleistungen Sachleistungen und Tätigkeiten, die in dem beschriebenen Umfang und in der beschriebenen Qualität regelmäßig oder im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Für diese Leitungen sind Ressourcen vorhanden, die durch den Pflegesatz abgedeckt sind Prüfung der Indikation; Erarbeitung eines Kontaktes mit der Familie 3.1. Anfrage- und Aufnahmevereinbarung, zehnwöchige Probezeit sofern noch nicht erfolgt, wird auf den Verantwortungsbereich des Jugendamtes hingewiesenbearbeitung von Anfragen durch das Jugendamt, Eltern/aktuell sorgenden 2
3 Bezugspersonen und sonstige Institutionen. (Hinweis auf zehnwöchige Probezeit.) Terminabsprache für einen ersten persönlichen Kontakt, Übermittlung von Informationsmaterial, Vorstellung der Einrichtung und der Angebote, Erstellung des Voranfragebogens, Auftragsklärung, Teamentscheidung über Aufnahmen ggf. Aufnahmetermin, Mitteilung an Eltern / aktuell sorgenden Bezugspersonen und Jugendamt, evtl. anderen Systemen, bei Zusage Terminabsprache über Aufnahme und Erstellung eines Hilfeplans Probezeit (zehn Wochen) Hilfeplangespräch zu Beginn der Probezeit Verbindliche Terminierung von vier Gesprächen mit den Eltern/aktuell sorgenden Bezugspersonen Nach zehn Wochen Teamentscheidung über Weiterführung der Jugendhilfemaßnahme Hilfeplangespräch am Ende der Probezeit 3.2. Entwicklungsdiagnostik, Erziehungsplanung Psycho-soziale Eingangs- und Verlaufsdiagnostik Differenzierte Verhaltensbeobachtung Erziehungsplanung Analyse des familiären Bezugssystems Teambesprechung 3.3. Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung Pädagogisch strukturierte, zielgerichtete Beziehungsangebote Vermittlung von Werten Übungsfelder zum Erlernen und Einüben von Eigenreflexion Hilfen bei der Beurteilung der eigenen und der familiären Situation Krisenintervention Vermittlung und Begleitung / Kooperation mit externen Facheinrichtungen, z.b. o Ergotherapie Praxen, o Fachkliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, o Heilpädagogisch-Therapeutisches Zentrum, o Kinderschutzdienst o Logopädie Praxen 3
4 Begleitung/Auffangen nach Traumata durch Einzel- bzw. Gruppenkontakte Bildung von Sozialgruppen, in denen Kinder/Jugendliche ihren Bedürfnissen entsprechende Erfahrungen sammeln können: o Arbeitsgemeinschaften, z.b. Entspannung Sport Lebenspraktische Angebote Kreativangebote Gartenarbeiten o Spielgruppen und Freizeitbereich, z. B. Turnen Schwimmen o Spezifische Gruppen Altersspezifische Gruppen ( Jüngere, Mittlere, Jugendliche) Jungengruppe Mädchengruppe Situative Gruppen 3.4. Förderung des Sozialverhaltens 3.4. Bereitstellung und / oder Erarbeitung sozialrelevanter Rahmenbedingungen und Strukturen: o Strukturierter Tagesablauf o klar formulierte Gruppenregeln (z.b. keine Ausdrücke im Gruppenalltag) o altersgemäße Konsequenzen bei Nichtbeachtung (z.b. Gruppenregeln abschreiben) o unterstützende reflektierende Gespräche Gestaltung des Lebensraumes Tagesgruppe o Innenräume, die es möglich machen, psychosoziale Themen adäquat aufzugreifen und zu bearbeiten Reflexion des Sozialverhaltens in Gruppengesprächen: o Thematisierung auftretender Konflikte o Erfassung und Eingrenzung alltäglicher und besonderer Probleme o Erarbeitung von Zielsetzung und Lösungswegen Förderung der Verselbständigung und Alltagsbewältigung o Wahrnehmungstraining zur Fremd- und Selbstwahrnehmung o Kommunikationstraining zum Erlernen von Konfliktlösungsstrategien 4
5 Rollenspiel Projektarbeit angeleitete Problemgespräche o Übernahme von täglichen Diensten, Ämtern und Verantwortlichkeiten Gesprächsleitung in der Gruppenrunde Instandhalten der Gruppe (Verantwortung übernehmen) Pflege von eigenen Beeten und Garten o Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten Kochen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Hilfe in der Orientierung im Lebensbereich Kulturtechniken Förderung der körperlichen Entwicklung, der Gesundheit und des äußeren Erscheinungsbildes: o Körperliche und gesundheitliche Anamnese (z. b. Erkrankungen, Allergien) o Notwendige Medikamentengabe nach Absprache mit den Eltern o Unterstützung bei der Gesundheitsvorsorge Ernährung Bewegung tägliche Körperpflege Beratung der Eltern Förderung der positiven Einstellung zum eigenen Körper o Anleitung zum Tragen angemessener Kleidung o Kooperation mit Ärzten / Therapeuten 3.5. Heilpädagogische Angebote o Einzelstunden o Kleingruppen o Entspannungsgruppe o Autogenes Training o Montessoriangebote o Kunsttherapie 3.6. Freizeitgestaltung o Strukturierte Freizeitplanung Tages- und Wochenplan Feste Angebote (Auswahl der Arbeitsgemeinschaft freiwillig) 5
6 o Kontaktförderung in der Lebenswelt des Kindes / Jugendlichen Sportvereine Kinder- und Jugendorganisationen o Projekte der Freizeitförderung anbieten und durchführen 3.7. Ferienprogramm mit speziellen Angeboten o In den Schulferien spezielle, von Betreuern begleitete Projekte o 5-tägige Übernachtungsfahrt speziell für die Jugendlichen 3.8. Erlebnispädagogik o Förderung der Entwicklung und des Lernens von Kindern/Jugendlichen in sozialen Gruppen, ausgerichtet am Erleben des Einzelnen in der Natur und in der Turnhalle 3.9. Schulische / berufliche Förderung o Abstimmung der Verantwortlichkeiten zwischen Eltern, Schule und Tagesgruppe o Förderung der Arbeitshaltung durch täglich strukturierte Begleitung des Kindes/Jugendlichen bei der Erledigung der Hausaufgaben o Kontrolle der Hausaufgaben und des Lernerfolges o Absprache und Überprüfung von Verbindlichkeiten mit Eltern und Lehrern, z. B. durch gegengezeichnetes Hausaufgabenheft o Kontakt zu Lehrer/-innen und Zusammenarbeit mit Schulen durch Gespräche, Problemerfassung und Planung der Zusammenarbeit gemeinsam mit den Eltern, z. b. Besuch in der Schule, Hospitation o Gezielte Einzelförderung bei besonderen Schwierigkeiten, z. b. bei Lese-/Rechtschreib- oder Rechenschwäche o Unterstützung bei der Suche nach Schul-, Arbeits- und Ausbildungsplätzen. o Entwicklung von schulischen / beruflichen Zukunftsperspektiven (Kontakte mit Arbeitsämtern) Eltern-, Familien- und Angehörigenarbeit Elterngespräche Die Mitarbeiter/innen sind professionell ausgebildete systemische Familienberater/innen / Familientherapeuten oder befinden sich derzeit in der Ausbildung. o Elterngesprächen wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Deshalb ist die Teilnahme aller, für die Erziehung relevanten Personen, im Abstand von 2-3 Wochen, unerlässlich. Weiter sind sie eine Grundvoraussetzung für die Beibehaltung der Maßnahme o Bearbeitung der Erziehungsprobleme in der Familie o Systemisches, ressourcenorientiertes Arbeiten 6
7 o Reflexion der bisherigen Entwicklung o Entwickeln von neuen, lösungsorientierten Handlungsmustern o Bearbeitung von familieninternen Problematiken (z.b. Konflikte zwischen den Erziehenden) o Krisenintervention o Beziehung herstellen zu weiteren wichtigen Personen außerhalb der Kernfamilie o Arbeit mit dem familiären Umfeld o Hausbesuche o Wertschätzende Mitarbeiter Situative Elternabende Frauengruppe / Männergruppe (Teilnahme freiwillig) o Frauen- oder Männerspezifischer Erfahrungsaustausch Einzelgespräche Erziehende (nach Bedarf) o Bei einer besonderen Problematik oder zur persönlichen Entlastung in Krisensituationen finden auch Einzelgespräche statt Durchführung von Festen und Feiern o Beteiligung der Eltern und aktuell Erziehenden o Geselligkeit und sich kennen lernen, stehen im Vordergrund Interventionen in Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme o Förderung der Integration des Kindes / Jugendlichen in Familie und Umfeld o Reduzierung der Anwesenheitstage und Reflexion der damit verbundenen Erfahrungen o Eventuelle Anbindung an nachfolgende Maßnahmen Nach Beendigung der Maßnahme o Familiengespräche möglich, zwecks Reflexion des Verlaufs nach der Tagesgruppenmaßnahme o Eventuelle Nachbetreuung durch familienintegrative Hilfe 4. Ausstattung und Ressourcen 4.1. Anzahl der Plätze: 20 Kinder und Jugendliche im Schulalter 4.2. Personalschlüssel: 1 : 4 Leitung: 1 : 24 7
8 4.3. Personalbestand: Pädagogische Leiterin: Stellvert. Leiterin: Bezugsbetreuer/-innen: Funktionsdienst: Heilpädagogin B.A., systemische Familientherapeutin, Diplom Montessoripädagogin, Kunsttherapeutin i.a. staatlich anerkannte Heilpädagogin, Familienberaterin i.a. Diplom Sozialpädagoge, Erlebnispädagoge Erzieherin, Familienberaterin i.a. Erzieherin, Familienberaterin i.a. Erzieher, Familienberater Familienpflegerin Erzieherin i.a. Raumpflegerin Hauswirtschaftshilfe Hausmeister 4.4. Belegung durch folgende Jugendämter: Stadt Neuwied, Kreis Neuwied, Kreis Mayen-Koblenz, Stadt Andernach, Stadt Koblenz 4.5. Fahrdienst: Wird grundsätzlich von den Kindern und Jugendlichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln abgeleistet oder von den Eltern. Fahrten, die außerhalb der Stadtgrenzen Neuwieds anfallen und vom Familiensystem nicht eigenständig zu tätigen sind, müssen von dem jeweiligen Jugendamt selbst organisiert und zusätzlich finanziert werden. Die Tagesgruppe übernimmt nur Fahrten, innerhalb der Stadtgrenze Neuwieds, die die Familien nicht eigenständig leisten können, oder diese dem Kind / Jugendlichen nicht zuzumuten sind Raumangebot: o Großer Aufenthalts- und Essbereich o Küche, offen gestaltet o große Kuschelecke mit Bühnenelement o Kinderzimmer o Zwei Hausaufgabenzimmer, die nochmals unterteilt sind o Saal mit Tischtennis, Kicker, Boxsack o Entspannungsraum o Familiengesprächszimmer / Büro Leitung o Kreativraum / Werkraum o Gartenanlage o Wasserspielplatz o Toiletten- und Waschräume o Zwei Mitarbeiterbüros 8
9 5. Optionale Zusatzleistungen 5.1. Familienintegrative Hilfe (FiH) Einleitung Diese Hilfeform stellt eine weitergehende, zusätzlich zur Tagesgruppenmaßnahme, intensive Betreuung des Kindes/Jugendlichen und der Familie im häuslichen Umfeld dar. Die interfamiliären Beziehungen und die dort praktizierte Erziehung, sowie die unmittelbare Unterstützung vorhandener Ressourcen, als auch die Erziehungskompetenz stehen im Mittelpunkt. Erarbeitete positive Ansätze in der Familie werden durch die personelle Präsenz, der an die Johanniter-Tagesgruppe angebundene Mitarbeiter/in, reflektiert und begleitet. Die pädagogische Fachkraft hat durch die Teilnahme am Fallteam und durch Akteneinsicht bereits Kenntnis über das Kind / den Jugendlichen und dessen Familien. Die in der Tagesgruppe entwickelten Ziele werden mit der Familie modifiziert und im Hilfeplangespräch festgelegt. Ziele Durch den Einsatz einer pädagogischen Fachkraft wird damit eine intensive Elternarbeit in der Familie praktiziert, es soll/sollen: der Fokus auf der direkten Erziehungsarbeit in der Familie liegen die Integration des Kindes in die Familie wieder gewährleistet werden Handlungsmodelle, durch die Betreuung mittels pädagogischer Fachkraft geübt, modifiziert und langfristig stabilisiert werden die Eltern durch direkte Beteiligung am Erziehungsprozess in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden, sodass sie diese wieder verantwortungsvoll übernehmen können Gesetzliche Grundlagen 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe in Verbindung mit 31 SGB VIII Durchführung einer erzieherischen Hilfe in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe 32 SGB VIII Durchführung einer erzieherischen Hilfe in einer Tagesgruppe 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche 36 SGB VIII Hilfeplan Strukturen der Hilfe Krisenintervention, zur Vermeidung von Inobhutnahme gem. 8a, 42 SGB VIII Erziehungstraining vor Ort, als begleitende Hilfe zur Tagesgruppenmaßnahme Nachsorge, wenn das Kind ganztägig in die Familie integriert wurde und die Tagesgruppenmaßnahme beendet wurde Vorbereitende Maßnahme, vor Aufnahme in die Tagesgruppe, sollte es zu Wartezeiten kommen, um die Familie vorerst zu stabilisieren 9
10 Umfang Umfang und genauer Einsatz der pädagogischen Fachkraft werden im Vorfeld der Maßnahme bzw. in der Hilfeplanung erarbeitet und durch das Jugendamt schriftlich bestätigt. Qualitätssicherung Fachgespräche finden wöchentlich mit der Leitung und des familienberatenden Mitarbeiters in der Einrichtung statt. Regelmäßige, intensive Zusammenarbeit mit dem Fallbesprechungsteam der Tagesgruppe. Regelmäßige Supervision durch eine externe Fachkraft. Dokumentation von Prozessen und Leistungen Verschriftlichung von Zielen und Planungen, die sich aus der Hilfe- und Erziehungsplanung ergeben vor einem Hilfeplangespräch schriftlicher Zwischenbericht bei Beendigung der Maßnahme Abschlussbericht Tagesjournal über besondere Ereignisse bzw. Dokumentation der Familienkontakte 6. Qualitätsmanagement o Einrichtung der Funktion einer/s Qualitätsbeauftragten o Ausarbeitung von Prozessen in Qualitätszirkeln o Bearbeiten im Kleinteam o Vorstellen im Gesamtteam o Festschreibung durch Leitung o Überprüfen dessen in regelmäßigen, festgelegten Abständen o Konsequentes Umsetzen dessen im Alltag 7. Qualitätssicherung (Leistungen, zur Sicherung und Dokumentation der Leistungserbringung und zur Erhaltung des Qualitätsstandards) 7.1. Konzeptionsbeschreibung, Konzeptionsentwicklung o Verschriftlichung der aktuellen Konzeption o Organisationsstrukturen und Ablaufsicherung (Prozessbeschreibung) o Fachlicher Kontakt zu vergleichbaren Einrichtungen, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden o Modifizierung der Konzeption, wenn sich der Bedarf ändert oder grundsätzlich Qualitätsmängel festgestellt werden o Jährliche Überprüfung der Konzeption 10
11 7.2. Konzeptionssicherung o Abklärung pädagogischer Vorstellungen o Beobachtung und dessen Umsetzung durch Strukturieren des Alltags o Wertschätzender Kommunikationsstil und Haltung im Team o Teamfortbildung / Weiterbildung o Regelmäßige Team- und Fallsupervision durch externen Supervision 7.3. Personalentwicklung o Einarbeitung und Begleitung neuer Mitarbeiter/-innen (Mentor u. Leitung) o Regelmäßige Fort- und Weiterbildung (intern und extern) o Supervision 7.4. Dokumentation von Prozessen und Leistungen o Verschriftlichung von Zielen und Planungen, die sich aus Hilfeplanung und Erziehungsplanung ergeben o In Vorbereitung auf ein Hilfeplangespräch schriftlicher Entwicklungsbericht o Bei Beendigung der Maßnahme Abschlussbericht o Dokumentation über besondere Ereignisse mit spezifischer Software o Realisierung von Planungen o Modifizierung von Planungen o Vollständige und übersichtliche Aktenführung o Regelmäßige Dokumentation über einzelne Gespräche / Situationen 11
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