Aktuelle Koordinations- und Kongruenzprobleme. Inhaltsübersicht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Koordinations- und Kongruenzprobleme. Inhaltsübersicht"

Transkript

1 Aktuelle Koordinations- und Kongruenzprobleme Ausgewählte Fragestellungen Inhaltsübersicht I. Neuerungen der IV- Revision 6a - IV-Regress nach Gesetzes- und Praxisänderungen II. Zusammentreffen der Risiken Tod und Invalidität - Unfallbedingte Invalidisierung einer Witwe III. Anrechnung der AHV-Hinterlassenenleistungen an den haftpflichtrechtlichen Versorgungsschaden 1

2 I. Neuerungen der IV-Revision 6a Voraussetzungen für Anrechnung/Regress von Sozialversicherungsleistungen (Art. 72 ff. ATSG) Haftpflichtrechtliche Ansprüche der vp Gesetzliche Leistungen Kongruenz: ereignisbezogen, sachlich, zeitlich und personell I. Neuerungen der IV-Revision 6a Einwände der Haftpflichtversicherer gegenüber Regressforderungen in PÄUSBONOG-Fällen Keine haftpflichtrechtlichen Ansprüche wegen Überwindbarkeit der Beschwerden IV erbringt in diesen Fällen unter geltendem Recht keine Rentenleistungen 2

3 I. Neuerungen der IV-Revision 6a Haftpflichtrechtliche Ansprüche Keine Anwendung der IV-rechtlichen Überwindbarkeitspraxis im Haftpflichtrecht Aufhebung der Rente nach SchlB bleibt ohne Einfluss auf haftpflichtrechtliche Ansprüche der vp I. Neuerungen der IV-Revision 6a Gesetzliche Leistungen Zum Zeitpunkt der Rentenverfügung rechtmässig zugesprochene Leistungen bleiben auch nach Gesetzes- oder Praxisänderungen gesetzliche Leistungen Vorbehalten bleibt Aufhebung oder Herabsetzung der Rente aufgrund eines Rückkommenstitels (Wiedererwägung; Revision; SchlB IV-Revision 6a) 3

4 I. Neuerungen der IV-Revision 6a Gesetzliche Leistungen (PÄUSBONOG) Massgebend für Regress/Anrechnung ist Sach- und Rechtslage zur Zeit der Rentenzusprache Altrechtliche Renten sind damit regressfähig, vorbehältlich eines Rückkommenstitels oder einer Aufhebung nach SchlB 6a Heutige Leistungsansprüche gegenüber IV nicht massgebend I. Neuerungen der IV-Revision 6a Gesetzliche Leistungen Urteil 4A_275/2013 vom Zulassung des Einwandes würde zu einer nicht gewollten Entlastung des Haftpflichtigen führen, die nicht gerechtfertigt ist, wenn keine Rückforderung durch IV von der vp erfolgen kann Allenfalls zu Unrecht erfolgte Leistungen rechtfertigen keine Entlastung des H3 4

5 II. Invalidisierung Witwe durch Unfall Koordination AHV/IV Art. 43 Abs. 1 IVG: ganze IV-Rente unabhängig vom IV-Grad, plus Verwitwetenzuschlag 20% (bis Maximalrente innerhalb der Skala) Vergleich zwischen ganzer IV-Rente mit Verwitwetenzuschlag und Witwenrente Nur die höhere Rente kommt zur Auszahlung II. Invalidisierung Witwe durch Unfall Koordination mit BVG-Rente Ereignisbezogene Kongruenz zu beachten Koordination der Hinterlassenenleistungen: die durch Invalidität der Witwe bedingte Erhöhung nicht anrechnen Koordination Invaliditätsleistungen: Rente der 1. Säule nur anrechenbar, soweit sie invaliditätsbedingt ist (Differenz Witwenrente koordinierte Rente 1. Säule) 5

6 II. Invalidisierung Witwe durch Unfall Koordination mit UVG-Rente Art. 32 Abs. 2 UVV: Ablösung einer AHV- Hinterlassenenrente durch IV-Rente: nur Differenz zwischen Rente vor dem Unfall und der neuen Leistung anrechenbar Anwendungsbereich nach BGer: bestehende AHV-Hinterlassenenrente wird durch nachträgliche Invalidität erhöht Voraussetzung: Unfall nach Tod II. Invalidisierung Witwe durch Unfall Koordination mit UVG-Rente Gemäss BGer keine analoge Anwendung auf die Situation Tod nach Unfall Massgebend ist Reihenfolge der Ereignisse, nicht der Rentenbeginn Auch dann keine analoge Anwendung, wenn der invalidisierende Unfall zeitlich ganz kurz vor dem Todesfall (welcher HL auslöst) liegt (somit volle Anrechnung) 6

7 Ausgangslage und Problemstellung Sachliche Kongruenz der AHV- Hinterlassenenrenten? Praxis beim Invaliditätsschaden (Urteil 4A_116/2008 vom ) Kein neueres Bundesgerichtsurteil zur Fragestellung Frage in der Literatur umstritten Gesetzliche Bestimmungen Art. 45 Abs. 3 OR: einheitlicher Versorgungsschaden? Vergleich mit Art. 46 Abs. 1 OR Art. 74 Abs. 2 lit. f ATSG: unausgeschiedene Anrechnung der AHV- Hinterlassenenrenten? Vergleich mit Art. 74 Abs. 2 lit. c ATSG 7

8 Sozialversicherungsrechtliche Anrechnung Unterschiede zur Koordination mit IV- Renten Volle Anrechnung an UVG- Komplementärrenten (Art. 43 Abs. 1 UVV) Volle Anrechnung auch bei Koordination mit BVG-Hinterlassenenrenten? Rechtsprechung des Bundesgerichts Urteil 5C.7/2001 vom : Teilzeiterwerbstätige 40j. Ehefrau und Mutter Gesamtberechnung für Versorgung aus Erwerb und Haushalt mit einheitlichen Versorgungsquoten Anrechnung der AHV- und UV- Hinterlassenenrenten an Gesamtschaden 8

9 Rechtsprechung des Bundesgerichts Urteil vom : 45j. Ehefrau und Mutter, zu 50% erwerbstätig: Anrechnung der UV- Hinterlassenenrenten an Gesamtschaden Urteil 4C.495/1997 vom : Anrechnung der UV-Waisenrenten an den aus beiden Versorgungsbereichen addierten Schaden der Kinder Rechtsprechung des Bundesgerichts (Fazit) Gesamtschadenberechnungen in einigen Fällen mit Anrechnung von AHV- und UV- Hinterlassenenrenten ohne Differenzierung nach Erwerb und Haushalt Aber: keine Ausführungen zur sachlichen Kongruenz Ausschliessliche Anrechnung an Erwerb in anderen Fällen 9

10 Literatur Vorgehen analog Invaliditätsschaden; Splitting bei Teilzeiterwerbstätigkeit Globale Anrechnung an (aus Versorgungsausfall in Erwerb und Haushalt zusammengesetzten) Gesamtschaden Literatur: Beitragsargument Kongruenz; Ausfall der Mittel, auf denen die für die Versicherungsleistung massgebenden Beiträge erhoben werden Beitragspflicht für NE ist nicht von Haushalttätigkeit abhängig Erziehungs- und Betreuungsgutschriften Unentlöhnte Haushalttätigkeit ist in keinem Fall AHV-Bemessungsgrundlage 10

11 Literatur: Fehlende Aufteilung durch AHV Keine Statusfestlegung für Ausrichtung von AHV-Hinterlassenenrenten Autonome Statusfeststellung im Haftpflichtrecht erforderlich analog Invaliditätsschaden Keine Gewichtung erforderlich; direkte Aufteilung nach prozentualem Verhältnis der Tätigkeitsanteile Literatur: Überentschädigungsargument Häufige Überentschädigung im Erwerb ist «systemimmanent» und im Sozialversicherungsrecht begründet Kürzung HQ: Ausdehnung des Quotenvorrechts auf nicht kongruente Positionen Saldoverrechnung: ungerechtfertigter Vorteil zugunsten H3 11

12 Fazit Vorgehen analog Invaliditätsschaden, insbes. Splitting bei Teilzeiterwerbstätigen Abweichung von Koordination im UVG ist in Kauf zu nehmen Im Sozialversicherungsrecht begründete Überentschädigung (Koordinationsgrenze) wäre durch sozialversicherungsrechtliche Koordination zu korrigieren 12

Koordination und Überentschädigung. Personen-Schaden-Forum 2004 Sylvia Läubli Ziegler Koordination und Überentschädigung

Koordination und Überentschädigung. Personen-Schaden-Forum 2004 Sylvia Läubli Ziegler Koordination und Überentschädigung Koordination und Überentschädigung Subrogation / Regress => Eintritt der Sozialversicherungsträger in die Ansprüche der Geschädigten Soll verhindern, dass Versicherte durch Sozialversicherungen und Haftpflichtige

Mehr

Invalidenversicherung und der beruflichen Vorsorge

Invalidenversicherung und der beruflichen Vorsorge Invaliditätsbemessung tsbemessung in der Invalidenversicherung und der beruflichen Vorsorge Referat von Dr. iur. HAVE Übersicht Grundlagen der Invaliditätsbemessung in der IV und bv Die Bindung der VE

Mehr

Sind Kongruenzgrundsätze in der extrasystemischen Koordination aufzuweichen?

Sind Kongruenzgrundsätze in der extrasystemischen Koordination aufzuweichen? Sind Kongruenzgrundsätze in der extrasystemischen Koordination aufzuweichen? Adrian Rothenberger 1 21 «In keinem System ist der Rechtssatz [ ] eine selbständige Ordnungsanweisung; der Normgehalt wird stets

Mehr

2. Koordination mit anderen Versicherungsleistungen

2. Koordination mit anderen Versicherungsleistungen Empfehlungen gemeinsame Arbeitsgruppe BSV/SLK/SUVA Kapitel / Branche: Nr. 7/2003 Datum: 19.12.2003 Revision: 17.05.2004 Revision: 29.11.2005 Titel: Regress der Vorsorgeeinrichtung auf haftpflichtige Dritte

Mehr

Konvergenz und Divergenz der Schadenausgleichsysteme. Einleitung

Konvergenz und Divergenz der Schadenausgleichsysteme. Einleitung der Schadenausgleichsysteme, Rechtsanwalt Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht Einleitung Haftpflichtrecht orientiert sich am Schadensbegriff Gegenstück einer widerrechtlichen Gesundheitsschädigung

Mehr

Versorgungsschaden. Der Versorgungsschaden. Jürg Fischer

Versorgungsschaden. Der Versorgungsschaden. Jürg Fischer Versorgungsschaden Der Versorgungsschaden Soweit möglich ist zur Bestimmung einer Schadenersatzleistung zuerst nach der Differenzmethode der rechnerische Schaden zu ermitteln und sodann die Ersatzpflicht

Mehr

1 Herabsetzungs- und Aufhebungsgriinde von 2

1 Herabsetzungs- und Aufhebungsgriinde von 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Zeitschriftenverzeichnis XIII XXIV XXX 1 Herabsetzungs- und Aufhebungsgriinde von 2 Vorbemerkung 2 II. Begriffe 2 A. Herabsetzen 3 B. Aufheben 3 C. 4 D. Kiirzen 4

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft/ Scheidung

Nichteheliche Lebensgemeinschaft/ Scheidung Nichteheliche Lebensgemeinschaft/ Scheidung Prof. Dr. iur Thomas Gächter Seite 1 Übersicht: Nichteheliche Lebensgemeinschaft I. Einleitung: Familienrecht / Sozialversicherungsrecht II. III. IV. Definition

Mehr

Unfallbedingter Erwerbsausfall in der IV, UV und obligatorischen BV - Ausgewählte Themenkreise

Unfallbedingter Erwerbsausfall in der IV, UV und obligatorischen BV - Ausgewählte Themenkreise Unfallbedingter Erwerbsausfall in der IV, UV und obligatorischen BV - Ausgewählte Themenkreise Zum haftpflichtrechtlichen Erwerbsausfall kongruente Leistungen IV-Taggelder UV-Taggelder Ersatz für Arbeitsunfähigkeit

Mehr

Leistungskoordination und Überentschädigung

Leistungskoordination und Überentschädigung Dr. Hans-Ulrich Stauffer Vertiefungsseminar Berufliche Vorsorge Leistungskoordination und Überentschädigung FS 2014 Leistungskoordination und Überentschädigung Zweck der Leistungskoordination Koordinationsgrundsätze

Mehr

Schadens- und Regressberechnung mit LEONARDO 2012

Schadens- und Regressberechnung mit LEONARDO 2012 Schadens- und Regressberechnung mit LEONARDO 2012 Die LEONARDO-Datei kann bei Hans Schwarz (031 322 90 92), Bereich Regress BSV, angefordert werden. Die Datei ist im BSV im öffentlichen Laufwerk O abgelegt

Mehr

Synopsis 1. UVG-Revision per 1. Januar 2017

Synopsis 1. UVG-Revision per 1. Januar 2017 Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP Synopsis. UVG-Revision per. Januar 07 UVG (Stand am. Januar 0) UVG (Stand am. Januar 07) Art. 0 Höhe Art. 0 Höhe Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität

Mehr

IV-Rundschreiben Nr. 187 vom 4. Februar 2004

IV-Rundschreiben Nr. 187 vom 4. Februar 2004 IV-Rundschreiben Nr. 187 vom 4. Februar 2004 Regress gegen haftpflichtige Dritte - Auswirkungen des ATSG 1. Ausgangslage Verschiedene Bestimmungen des auf den 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Bundesgesetzes

Mehr

(c) HAVE/REAS. Die IV-Haushaltabklärung. Anwendungsbereich, Methode und Verhältnis zum haftpflichtrechtlichen Haushaltschaden

(c) HAVE/REAS. Die IV-Haushaltabklärung. Anwendungsbereich, Methode und Verhältnis zum haftpflichtrechtlichen Haushaltschaden Die IV-Haushaltabklärung Anwendungsbereich, Methode und Verhältnis zum haftpflichtrechtlichen 1 Inhaltsübersicht I. Anwendungsbereich II. Einzelne Elemente der Haushaltabklärung III. Ausgewählte Einzelfragen

Mehr

UVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017)

UVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017) UVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017) Höhe Art. 20 Art. 20 1 Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 80 Prozent des versicherten Verdienstes; bei Teilinvalidität wird sie entsprechend

Mehr

Intersystemische Koordination Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen

Intersystemische Koordination Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen Intersystemische Koordination Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen I. Renten Grundsatz (1) Renten und Abfindung verschiedener Sozialversicherungen werden unter Vorbehalt der Überentschädigung kumulativ

Mehr

Die Koordination von Altersleistungen Die Koordination von

Die Koordination von Altersleistungen Die Koordination von Die Koordination von Altersleistungen Die Koordination von Altersleistungen Dr. Marc Hürzeler 9. HAVE Personen-Schaden-Forum Ausgangslage Kaum einschlägige i Koordinationsregelungen i für Altersleistungen.

Mehr

Neuerungen LEONARDO 13

Neuerungen LEONARDO 13 Neuerungen LEONARDO 13 1. Rechnungsgrundlagen 2010 Ab LEONARDO 13 sind verschiedene Rechnungsgrundlagen verfügbar. Einerseits die seit der 2001 erschienenen 5. Auflage der Barwerttafeln bekannten Rechnungsgrundlagen

Mehr

Kongruenz zwischen Leistungen der Sozial- und Haftpflicht-Versicherer. Referent: Thomas Frei, AXA-Winterthur UVG-Tagung 2014, Chavannes-de-Bogis

Kongruenz zwischen Leistungen der Sozial- und Haftpflicht-Versicherer. Referent: Thomas Frei, AXA-Winterthur UVG-Tagung 2014, Chavannes-de-Bogis Kongruenz zwischen Leistungen der Sozial- und Haftpflicht-Versicherer Referent: Thomas Frei, AXA-Winterthur UVG-Tagung 2014, Chavannes-de-Bogis Agenda Leistungskoordination Kongruenzprinzip Sachliche Kongruenz

Mehr

«Di Bello» reloaded Konstitutionelle Prädisposition und intensitätsarmer Kausalzusammenhang. Inhaltsübersicht

«Di Bello» reloaded Konstitutionelle Prädisposition und intensitätsarmer Kausalzusammenhang. Inhaltsübersicht «Di Bello» reloaded Konstitutionelle Prädisposition und intensitätsarmer Kausalzusammenhang 1 30 Inhaltsübersicht 1. Teil: Konstitutionelle Prädisposition I. Begriff II. Haftpflichtrechtlich relevante

Mehr

Vorlage einer Rentenverfügung von Koordination Schweiz GmbH LSI. xxx, xxx. Verfügung. Referenz: Unfall vom: Versicherungsnehmer: Sehr geehrte

Vorlage einer Rentenverfügung von Koordination Schweiz GmbH LSI. xxx, xxx. Verfügung. Referenz: Unfall vom: Versicherungsnehmer: Sehr geehrte Vorlage einer Rentenverfügung von Koordination Schweiz GmbH LSI xxx, xxx Verfügung Referenz: Unfall vom: Versicherungsnehmer: Sehr geehrte ist obligatorischer Unfallversicherer gemäss Art. 68 UVG von Wir

Mehr

Mutmasslich entgangen

Mutmasslich entgangen Die Sättigungsgrenze des mutmasslich entgangenen Verdienstes Crux oder Fluch? 1 23 Mutmasslich entgangen Der Bundesrat äussert sich zum Begriff lakonisch: "Der mutmasslich entgangene Lohn ist in der Praxis

Mehr

2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen

2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen 2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen Grundsatz: Das (ältere) Zivilrecht bildet für das (jüngere) Sozialversicherungsrecht eine vorgegebene Ordnung. Die Begriffe

Mehr

Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014

Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Steuern und Sozialversicherung Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Steuerrechtliche Erfassung von Sozialversicherungsleistungen, insbesondere bei Nachzahlung von Leistungen lic. iur. Adrian Rufener

Mehr

Stört das Regressprivileg die Koordination?

Stört das Regressprivileg die Koordination? Stört das Regressprivileg die Koordination? Bernhard Studhalter / Thomas Bittel 1 21 Gliederung 1. Schilderung der Grundproblematik gestörtes Innenverhältnis, Ziel der Ausführungen 2. Privilegien in ihrer

Mehr

Entscheidgrundlagen des Bundesgerichts

Entscheidgrundlagen des Bundesgerichts Entscheidgrundlagen des Bundesgerichts asim Fortbildungsveranstaltung vom 8. Dezember 2010 MLaw Johanna Dormann Überblick Grundlagen auf Tatsachenebene materiellrechtliche Grundlagen verfahrensrechtliche

Mehr

3. Teil: Intersystemische Koordination Grundlagen Heilbehandlung Andere Sachleistungen

3. Teil: Intersystemische Koordination Grundlagen Heilbehandlung Andere Sachleistungen 3. Teil: Intersystemische Koordination Grundlagen Heilbehandlung Andere Sachleistungen 1 I. Begriff und Regelung der intersystemischen Koordination Ein intersystemischer Koordinationsfall ist dann anzunehmen,

Mehr

23. Spiezertagung Herzlich willkommen!

23. Spiezertagung Herzlich willkommen! 23. Spiezertagung 2018 Herzlich willkommen! Die Rentenleistungen der Sozialversicherungen und ihre Koordination Theodor Bichsel Fürsprecher Inhalt des Vortrages Einleitung Rentenarten Zweck und Arten Sozialversicherung

Mehr

Workshop Schadensrecht

Workshop Schadensrecht Workshop Schadensrecht Schwerpunkt Personenschäden 10.6.2005 Marc Schaetzle 1 Neues aus der Rechtsprechung mit Folgerungen für die Praxis 10.6.2005 Personenschaden 2 Programm Überblick über die Entwicklung

Mehr

Aktuelles über Sozialversicherungen für das Jahr 2018

Aktuelles über Sozialversicherungen für das Jahr 2018 Aktuelles über Sozialversicherungen für das Jahr 2018 Aktuelle Grenzbeträge BVG (Berufliche Vorsorge) Maximal anrechenbarer Lohn pro Jahr 84'600.00 84'600.00 Mindestjahreslohn 21 150.00 21'150.00 Koordinationsabzug

Mehr

Personen-Schaden. Schaden-Forum Haftpflichtrecht. Personen-Schaden-Forum Bruno Schatzmann

Personen-Schaden. Schaden-Forum Haftpflichtrecht. Personen-Schaden-Forum Bruno Schatzmann Personen-Schaden Schaden-Forum 2008 Invaliditätsbemessung tsbemessung im Haftpflichtrecht Seite 2 1 Entschädigung in römischer r Zeit = = Seite 3 Entschädigung in heutiger Zeit = =? Seite 4 2 1. Der relevante

Mehr

Vertiefungsseminar Berufliche Vorsorge

Vertiefungsseminar Berufliche Vorsorge Juristische Fakultät der Universität Basel Vertiefungsseminar Berufliche Vorsorge Frühjahr 2013 Dr. Hans-Ulrich Stauffer, Advokat, Basel Lehrbeauftragter an der Universität Basel Partner Pico Vorsorge

Mehr

L évaluation de l invalidité:

L évaluation de l invalidité: L évaluation de l invalidité: Quelles perspectives? Invaliditätsbegriff Einführung Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit. (Art.

Mehr

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Aspekte Prof. Dr. iur. LL.M. Inhalt Verfassungsrechtliche Ausgangslage Versicherungsdeckung Täterperspektive 1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage Grundrechte Altersdiskriminierungsverbot (BV 8 II, BGE

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen AHV/IV mit Leistungsrückforderungen der Militärversicherung

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen AHV/IV mit Leistungsrückforderungen der Militärversicherung Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen AHV/IV mit Leistungsrückforderungen der Militärversicherung Gültig ab 1. Januar 2004 318.104.01 d/vmv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben löst

Mehr

Invaliditätstagung Die privatrechtliche Rechtsprechung zur Invalidität

Invaliditätstagung Die privatrechtliche Rechtsprechung zur Invalidität Invaliditätstagung 2006 Die privatrechtliche Rechtsprechung zur Invalidität Schlagworte Kausalität: normal bleibt adäquat. Haushaltsschaden: tabelliert und aufgewertet, zumutbar vermindert und vermählt

Mehr

Wer versorgt wen womit

Wer versorgt wen womit Wer versorgt wen womit Vorschläge für neue Berechnungsmethoden und Hilfsmittel beim Schaden infolge Tötung 1 34 Ausgangslage und Zielsetzung «Die Versorgerschadenberechnung ist auf jeden Fall falsch!»

Mehr

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze.

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze. MERKBLATT ÜBER DIE BERECHNUNG DER RENTEN GÜLTIG AB 1. August 2016 GRUNDSATZ 1 Zwei Faktoren bilden die Grundlage für die Berechnung von Renten: die Zahl der Beitragsjahre, in denen eine versicherte Person

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Recht. Lösungsvorschläge.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Recht. Lösungsvorschläge. SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 0 Recht Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n):

Mehr

Tipps und Tricks. Bestimmen der BVG-Komplementärrente. von Reto Menzi

Tipps und Tricks. Bestimmen der BVG-Komplementärrente. von Reto Menzi Bestimmen der BVG-Komplementärrente von Reto Menzi Ausgangslage: Eine Vorsorgeeinrichtung erbringt Leistungen gemäss BVG und verweist bezüglich der Überentschädigung auf Art. 24 BVV 2. In Anschluss an

Mehr

Geburtsdatum ################### Alter 50

Geburtsdatum ################### Alter 50 Internet Mail Ihr Berater Sandra Weber Familie Druckdatum 2.3.29 Geburtsdatum ################### Alter 5 Beruf Mechaniker angestellt Jahreseinkommen 65'. Ehepartner aab Alter 48 Geburtsdatum 3.5.196 Beruf

Mehr

Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungsrecht Ueli Kieser PD Dr. iur., Rechtsanwalt Lehrbeauftragter für Sozialversicherungsrecht an der Universität Bern Sozialversicherungsrecht in a nutshell 2. Auflage Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Kreisschreiben über die Aufgaben der Ausgleichskassen bei der Ausübung des Rückgriffs auf haftpflichtige Dritte (KS Regress AHV)

Kreisschreiben über die Aufgaben der Ausgleichskassen bei der Ausübung des Rückgriffs auf haftpflichtige Dritte (KS Regress AHV) Kreisschreiben über die Aufgaben der Ausgleichskassen bei der Ausübung des Rückgriffs auf haftpflichtige Dritte (KS Regress AHV) Gültig ab 1. Oktober 2007 Stand: 1. Januar 2013 BBL, Verkauf Bundespublikationen,

Mehr

FACHMITTEILUNG Nr. 45

FACHMITTEILUNG Nr. 45 14. Februar 2003 Dr. Hermann Walser FACHMITTEILUNG Nr. 45 Beschwerdebefugnis der Pensionskassen bei Invaliditätsfällen 1. Einleitung In Fachmitteilung Nr. 42 haben wir unter Ziff. 6 darauf hingewiesen,

Mehr

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 9: Koordination. Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 9: Koordination. Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Prüfungsdauer 40 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 11 Beilage(n) Maximale Punktzahl Keine 40 Punkte Erzielte Punkte Note e Schreiben Sie die auf sämtliche Blätter (Prüfung und allfällige

Mehr

Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht. Hinweise zur Gesetzgebung Uhr Peter Beck. Transparenz im Gesetzgebungsprozess

Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht. Hinweise zur Gesetzgebung Uhr Peter Beck. Transparenz im Gesetzgebungsprozess Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht Hinweise zur Gesetzgebung 13.40 14.00 Uhr Einleitung Transparenz im Gesetzgebungsprozess Vorparlament. Ebene; auf Internet: Evaluationsverfahren (Berichte Expertenkommissionen)

Mehr

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 9: Koordination (KOO) Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 9: Koordination (KOO) Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Berufsprüfung Prüfungsteil 9: Koordination (KOO) Prüfungsdauer 40 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 12 Beilage(n) Maimale Punktzahl 40 Erzielte Punkte

Mehr

Kreisschreiben über die Schutzfrist (KSSF)

Kreisschreiben über die Schutzfrist (KSSF) Kreisschreiben über die Schutzfrist (KSSF) Gültig ab 1. Januar 2012 318.507.24. d 11.11 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen... 3 1. Schutzfrist... 4 2. Voraussetzungen für eine Übergangsleistung... 4 3. Dauer

Mehr

Monica Zilla. Avocate spécialiste FSA en responsabilité civile et droit des assurances. Erwerbsunfähigkeit. Aus anwaltlicher Sicht.

Monica Zilla. Avocate spécialiste FSA en responsabilité civile et droit des assurances. Erwerbsunfähigkeit. Aus anwaltlicher Sicht. Monica Zilla Avocate spécialiste FSA en responsabilité civile et droit des assurances Aus anwaltlicher Sicht Monica Zilla Rechtliche Grundlagen Sozialversicherungen Privatversicherungen Bundesgesetz über

Mehr

Merkblatt für Sozialversicherungsobligatorien 2011

Merkblatt für Sozialversicherungsobligatorien 2011 ausfall Hinterlassenen- Arbeitnehmer Arbeitgeber AHV AHV über die Altersund Hinterlassenenversicherung Alle mit Wohnsitz oder tätigkeit in der Schweiz (nicht kumulativ). Maximales rentenbildendes Einkommen

Mehr

Das Koordinationsrecht

Das Koordinationsrecht Koordinationskuriositäten und -hindernisse in der Praxis Ein Erfahrungsbericht Das Koordinationsrecht Bilder von meinen Vorbereitungen 1 Das Koordinationsrecht Den Kabelsalat kulinarisch dargestellt Die

Mehr

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2019, 13. Auflage

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2019, 13. Auflage Alles über die AHV Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV 2019, 13. Auflage Alles über die AHV Autoren: Andreas Dummermuth Hans Jürg Herren Rolf Lindenmann Herausgeberin: Informationsstelle

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGSPLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGSPLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGSPLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

Neuerungen LEONARDO 14

Neuerungen LEONARDO 14 Neuerungen LEONARDO 14 1. Rentenschaden Invalidität Eingabe Der Rentenschaden wird neu stärker verselbständigt und auf einem eigenen Bildschirm erfasst. Das bringt mit sich, dass nun auch mehrere Perioden

Mehr

BVG > Invalidenleistungen

BVG > Invalidenleistungen BVG > Invalidenleistungen Direktadresse: www.invalidenleistungen.ch Gesetz, Verordnung, detaillierte Rechtsprechung, BVG-Mitteilungen Interaktive Expertensysteme: Anspruchsprüfung auf eine Invalidenrente

Mehr

Unser Rechtsdienst Versicherungen

Unser Rechtsdienst Versicherungen Unser Rechtsdienst Versicherungen lic. iur. Ruth Tejada, Rechtsanwältin Rechtsdienst Versicherungen, PKZH Themen Aufgaben des Rechtsdienstes Versicherungen Einsprache Klage Beschwerde ans Bundesgericht

Mehr

Alterssicherung von invaliden Personen

Alterssicherung von invaliden Personen Versicherung in Wissenschaft und Praxis Band 4 Ueli Kieser Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, Zürich/St. Gallen Alterssicherung von invaliden Personen Überlegungen zum Zusammenfallen von Risiken im Sozialversicherungsrecht

Mehr

2. Ehegattenrente, Rente bei eingetragener Partnerschaft oder Lebenspartnerrente

2. Ehegattenrente, Rente bei eingetragener Partnerschaft oder Lebenspartnerrente Pensionskasse des Bundes PUBLICA Eigerstrasse 57 CH-3007 Bern publica.ch Kontakt: info@publica.ch Telefon: +41 58 485 21 11 Pensionskasse des Bundes PUBLICA Eigerstrasse 57 3007 Bern Anmeldung Hinterlassenenleistungen

Mehr

Der Rentenschaden aus Haftpflichtsicht. Personenrechtstagung 2016 für Schadenspezialisten im UVG- und Haftpflichtbereich Ignacio Moreno, 7.

Der Rentenschaden aus Haftpflichtsicht. Personenrechtstagung 2016 für Schadenspezialisten im UVG- und Haftpflichtbereich Ignacio Moreno, 7. Der Rentenschaden aus Haftpflichtsicht. Personenrechtstagung 2016 für Schadenspezialisten im UVG- und Haftpflichtbereich Ignacio Moreno, 7. Juni 2016 Agenda 1. Einleitung 2. Die Geschichte des Rentenschadens

Mehr

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 9: Koordination (KOO) Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 9: Koordination (KOO) Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Berufsprüfung Prüfungsteil 9: Koordination (KOO) Prüfungsdauer 40 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 11 Beilage(n) Maximale Punktzahl 40 Erzielte Punkte

Mehr

Kreisschreiben über das Meldesystem und das Verrechnungswesen zwischen AHV/IV und obligatorischer Unfallversicherung

Kreisschreiben über das Meldesystem und das Verrechnungswesen zwischen AHV/IV und obligatorischer Unfallversicherung Kreisschreiben über das Meldesystem und das Verrechnungswesen zwischen AHV/IV und obligatorischer Unfallversicherung Gültig ab 1. Januar 2004 318.104.01 d/vuv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Personen-Schaden-Forum 2011

Personen-Schaden-Forum 2011 Personen-Schaden-Forum 2011 Entwicklungen der Gesetzgebung (1) 6. IV-Revision - Eingliederung aus Rente - Anpassungsprüfung bei bestehenden Renten mit unklaren syndromalen Beschwerdebildern. - Auswirkung

Mehr

Pensionskasse. I Ratgeber I. Vorsorge, Fi n a n zi eru n g, Sich er h ei t Leistung. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis. Ueli Kieser, Jürg Senn

Pensionskasse. I Ratgeber I. Vorsorge, Fi n a n zi eru n g, Sich er h ei t Leistung. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis. Ueli Kieser, Jürg Senn 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Ueli Kieser, Jürg Senn Pensionskasse Vorsorge, Fi n a n zi eru n

Mehr

UVG Revision und Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge. Rechtsdienst Dezember 2016

UVG Revision und Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge. Rechtsdienst Dezember 2016 UVG Revision und Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge Rechtsdienst Dezember 2016 Agenda 1. Ausgangslage 2. Revision Unfallversicherungsgesetz 3. Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge - Beginn der

Mehr

Die Genugtuung nach OHG

Die Genugtuung nach OHG Die Genugtuung nach OHG Personen-Schaden-Forum 2005 RA Peter Gomm Rechtsnatur Wortlaut: Kann-Formulierung Praxis: Rechtsanspruch (BGE 121 II 369) Öffentlich-rechtlicher Anspruch, der auf den Zweckbestimmungen

Mehr

Art. 14 Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Art. 14 wird um den neuen Abs. 7 ergänzt:

Art. 14 Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Art. 14 wird um den neuen Abs. 7 ergänzt: Pensionskasse der Stadt Frauenfeld c/o Finanzamt Rathausplatz 4 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 52 51 Fax 052 724 52 59 www.frauenfeld.ch Frauenfeld, 8. Dezember 2016 Unser Zeichen Reto Angehrn Tel. Direktwahl

Mehr

Inhaltsübersicht. Kradolfer, Matthias Repetitorium Sozialversicherungsrecht digitalisiert durch: IDS Basel Bern

Inhaltsübersicht. Kradolfer, Matthias Repetitorium Sozialversicherungsrecht digitalisiert durch: IDS Basel Bern Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 14 Literaturverzeichnis 17 I.Teil Grundlagen 19 Teil Allgemeine Begriffe und Grundsätze im ATSG 39 3. Teil Die einzelnen Versicherungszweige 68

Mehr

Ziele einer Vorsorge - Analyse

Ziele einer Vorsorge - Analyse Ziele einer Vorsorge - Analyse Die momentane Versicherungssituation klar und übersichtlich darzustellen. Die wichtigsten Risiken aufzuzeigen. Mögliche Über- oder Doppelversicherung zu erkennen. Krankheit:

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge

Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 21 Einkünfte aus Vorsorge 21 - Stand Februar 2013 1 Inhalt 1. Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge 3 2. AHV-Renten 3 2.1. Entwicklung

Mehr

Vorsorgepläne 01/2017

Vorsorgepläne 01/2017 Vorsorgepläne 01/2017 Die Pensionskasse bietet einen BVG-Minimalplan, einen Rentenplan mit 3 verschiedenen Varianten und einen Sparplan an. Der BVG-Minimalplan entspricht den gesetzlichen Mindestvorgaben.

Mehr

Projekt Umsetzung Altersvorsorge Einführung: 1 Teil per Januar Teil per Januar 2019

Projekt Umsetzung Altersvorsorge Einführung: 1 Teil per Januar Teil per Januar 2019 Projekt Umsetzung Altersvorsorge 2020 Einführung: 1 Teil per Januar 2018 2 Teil per Januar 2019 Wichtigste Änderungen im Leistungsbereich Nachdem das Parlament am 17.03.2017 die Altersvorsorge 2020 verabschiedet

Mehr

Verfahrensbeteiligte Pensionskasse V., vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Isabelle Vetter-Schreiber, Beschwerdeführerin,

Verfahrensbeteiligte Pensionskasse V., vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Isabelle Vetter-Schreiber, Beschwerdeführerin, Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 9C_863/2009 Urteil vom 5. März 2010 II. sozialrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter U. Meyer, Präsident, Bundesrichter

Mehr

Tarife, Ansätze, Grenzbeträge

Tarife, Ansätze, Grenzbeträge Tarife, Ansätze, Grenzbeträge Leistungen Wesentlichste Beträge 2012 AHV / IV Renten Alters- und Invalidenrente Alters- und Invalidenrente CHF 1'160.-- CHF 2 320.-- AHV-/ IV-Rente für Witwe(r) AHV-/ IV-Rente

Mehr

Teilzeit und Invalidität

Teilzeit und Invalidität VVP-Seminar 2017 Teilzeit und Invalidität Dr. Isabelle Vetter-Schreiber, RA Agenda I. Invalidenversicherung 1. IV-Grad Verschiedene Methoden der Bemessung des IV-Grades, insbesondere für Teilzeiterwerbstätige

Mehr

Handbuch «zur Bestimmung der Kapitalwerte für die Statistik, gültig ab 2014»

Handbuch «zur Bestimmung der Kapitalwerte für die Statistik, gültig ab 2014» SAMMELSTELLE FÜR DIE STATISTIK DER UNFALLVERSICHERUNG UVG (SSUV) SERVICE DE CENTRALISATION DES STATISTIQUES DE L'ASSURANCE-ACCIDENTS LAA (SSAA) SERVIZIO CENTRALE DELLE STATISTICHE DELL'ASSICURAZIONE CONTRO

Mehr

Lebenspartnerrente. Hat der Verstorbene Versicherte zu Lebzeiten einen schriftlichen Lebenspartnervertrag

Lebenspartnerrente. Hat der Verstorbene Versicherte zu Lebzeiten einen schriftlichen Lebenspartnervertrag Lebenspartnerrente Hat der Verstorbene Versicherte zu Lebzeiten einen schriftlichen Lebenspartnervertrag bei der Pensionskasse hinterlegt, kann der Lebenspartner eine Rente geltend machen Welche Voraussetzungen

Mehr

Schadens- und Regressberechnung mit LEONARDO 2012

Schadens- und Regressberechnung mit LEONARDO 2012 Schadens- und Regressberechnung mit LEONARDO 2012 1 IV-Regress 1. Grunddaten Kurt Meier, geb. 9.2.1966, erleidet am 8.9.1999 einen schweren Verkehrsunfall und wird zu 100% invalid. Er ist verheiratet mit

Mehr

Flexibel in Rente. Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV?

Flexibel in Rente. Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV? Flexibel in Rente Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV? Claudia Strähl, Fachexpertin Sozialversicherung Aargau 13. September 2016 1 Programm System der

Mehr

Nachtrag 1 zum Vorsorgereglement der Sammelstiftung Symova

Nachtrag 1 zum Vorsorgereglement der Sammelstiftung Symova Nachtrag 1 zum Vorsorgereglement der Sammelstiftung Symova Folgende Bestimmungen treten per 1. Januar 2017 in Kraft: Von der Unternehmung und der versicherten Person finanzierte AHV Überbrückungsrente

Mehr

1. Der Erwerbsschaden

1. Der Erwerbsschaden Der Schadenszins: 1. Der Erwerbsschaden Erfolgt die Entschädigung nicht gleichzeitig mit dem Eintritt des Schadens, muss der Haftpflichtige für die Verzögerung einen Schadenszins von 5% auf der Schadenersatzforderung

Mehr

Empfehlungen der Schadenleiterkommission des SVV

Empfehlungen der Schadenleiterkommission des SVV Empfehlungen der Schadenleiterkommission des SVV Kapitel / Branche: Nr. 1/2001 Datum: 20.03.2001 Revision: 10.02.2004 Titel: "Empfehlung zum Rentenschaden" Empfehlung zum Rentenschaden In BGE 126 III 41

Mehr

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.

Mehr

Vorsorgeplanung. Bestand. Erstellt für Frau Anna Muster-Christen Herr Max Muster Mustergasse Dallenwil. Geschäftsstelle Finanz Plus AG

Vorsorgeplanung. Bestand. Erstellt für Frau Anna Muster-Christen Herr Max Muster Mustergasse Dallenwil. Geschäftsstelle Finanz Plus AG Bestand Vorsorgeplanung Erstellt für Frau Anna Muster-Christen Herr Max Muster Mustergasse 1 6383 Dallenwil Geschäftsstelle Finanz Plus AG Birkenstrasse 49 6343 Rotkreuz Telefon Geschäft: +41 41 766 13

Mehr

Einige Bemerkungen. 5 vor 12 für die 11. AHV-Revision. Wirkungen auf die Personenschaden- erledigung Stabilität der 2. Säule erreicht?

Einige Bemerkungen. 5 vor 12 für die 11. AHV-Revision. Wirkungen auf die Personenschaden- erledigung Stabilität der 2. Säule erreicht? Gesetzesentwicklungen im Sozialversicherungsrecht Einige Bemerkungen Übersicht 5 vor 12 für die 11. AHV-Revision Noch keine Bestnote für die 6. IV-Revision Wirkungen auf die Personenschaden- erledigung

Mehr

Das Komplementärrentensystem der Unfallversicherung zur Koordination von UVG-Invalidenrenten mit Rentenleistungen der 1. Säule

Das Komplementärrentensystem der Unfallversicherung zur Koordination von UVG-Invalidenrenten mit Rentenleistungen der 1. Säule Das Komplementärrentensystem der Unfallversicherung zur Koordination von UVG-Invalidenrenten mit Rentenleistungen der 1. Säule (Art. 20 Abs. 2 UVG) Dissertation der Universität St. Gallen, Hochschule für

Mehr

Legende Persönlicher Vorsorgeausweis

Legende Persönlicher Vorsorgeausweis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Legende Persönlicher Vorsorgeausweis 1 Arbeitgeber-Lohndaten: Der Arbeitgeber meldet der PKSO den AHV-Bruttolohn inkl. 13. Monatsgehalt und den PK-pflichtigen Zulagen (z.b. LEBO Vorjahr,

Mehr

Er! Alters- und Hinterlassenenversicherung

Er! Alters- und Hinterlassenenversicherung Er! Alters- und Hinterlassenenversicherung Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 (AHVG) Bundesbeschluss vom 4. Oktober 1962 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Staatenlosen (FlüB) Bundesbeschluss

Mehr

Flexibles Rentenalter. 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das. 2 Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren

Flexibles Rentenalter. 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das. 2 Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren 3.04 Stand am 1. Januar 2005 Flexibles Rentenalter Anspruch auf eine Altersrente 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. 2 Für Männer liegt das ordentliche

Mehr

Leistungskoordination: Überentschädigung

Leistungskoordination: Überentschädigung Leistungskoordination: Überentschädigung Mutmasslich entgangener Verdienst Gekürzte BVG-Rente Rückwirkende nberechnung Berentung UVG-Versicherer (Keine namhafte Besserung) Art. 17 UVG: Taggeld (Versicherter

Mehr

3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV

3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV 3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen

Mehr

Erster Teil: Vorsorgeplan WR (Weiterführung Risikoversicherung für Arbeitslose)

Erster Teil: Vorsorgeplan WR (Weiterführung Risikoversicherung für Arbeitslose) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT 005 Erster Teil: Vorsorgeplan WR (Weiterführung Risikoversicherung für Arbeitslose) Gemäss

Mehr

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.

Mehr

Hinterlassenenrenten der AHV. 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder. 2 Damit eine Person Anspruch auf eine Hinterlassenenrente

Hinterlassenenrenten der AHV. 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder. 2 Damit eine Person Anspruch auf eine Hinterlassenenrente 3.03 Stand am 1. Januar 2006 Hinterlassenenrenten der AHV Renten für die Hinterlassenen 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte,

Mehr

Eingliederung auch vor einer Rentenrevision? Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht PD Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M. Eingliederungsgrundsatz

Eingliederung auch vor einer Rentenrevision? Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht PD Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M. Eingliederungsgrundsatz Eingliederung auch vor einer Rentenrevision? PD Dr. iur. Hardy Landolt, LL.M. Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen Inhaltsübersicht Eingliederungsgrundsatz Eingliederung vor

Mehr

Sozialversicherungen 2011

Sozialversicherungen 2011 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2011 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr