KRANKHEITEN ALLGEMEINES

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1 7. Krankheiten 7.1 KRANKHEITEN ALLGEMEINES 1. Einleitung In der modernen Nutzgeflügelhaltung sind die Tierverluste wesentlich niedriger als früher, dies als Folge besserer Fütterung, verbesserter Haltungsbedingungen und erheblicher Fortschritte in der Veterinärmedizin. Durch die Umstellung von der Käfig- auf die Bodenhaltung und durch die Zunahme der Freilandhaltung traten in den letzten Jahren jedoch gewisse Krankheiten wieder vermehrt auf (z.b. Wurmbefall, Kokzidiosen, Infektionen mit Escherichia coli, Kannibalismus). Weit bedeutender als die Tierverluste ist jedoch das wirtschaftliche Risiko durch die Leistungsund Ertragseinbussen, zu denen gesundheitliche Störungen führen können. Krankheiten sind Abweichungen vom normalen Aufbau (Anatomie) und der normalen Funktion (Physiologie) eines Organismus. Krankheiten haben ihren Ursprung in einem Ungleichgewicht zwischen der Anpassungs- und Abwehrfähigkeit des Organismus einerseits und den von aussen einwirkenden Krankheitsfaktoren anderseits. Je nach verursachenden Faktoren können Krankheiten folgendermassen eingeteilt werden: Infektionskrankheiten (übertragbar): Viren Bakterien Parasiten Nicht infektiöse Krankheiten: erbliche Defekte (Züchtung) Haltungs- und Fütterungsfehler Untugenden, Verhaltensstörungen Gemäss Tierschutzverordnung muss der Tierhalter kranke und verletzte Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend unterbringen, pflegen und behandeln oder aber töten. Bei der Krankheitsbekämpfung innerhalb eines Landes oder einer Organisation ist es wichtig, dass ein ständiger Überblick über die aktuellen Krankheitsprobleme möglich ist. Nur so können Vorbeugemassnahmen geplant und notwendigen Medikamente und Impfstoffe bereitgehalten werden. Dank des Avinella -Überwachungsprogrammes ( können sich Geflügelhalter monatlich über das Auftreten aller nicht vom Staat bekämpften Geflügelkrankheiten informieren. Auf die Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten nimmt der Staat über die Tierseuchengesetzgebung Einfluss. Einerseits gilt es, Seuchen unter Kontrolle zu halten oder auszumerzen, gegen die der einzelne Tierbesitzer nicht ausreichend ankämpfen kann. Andererseits soll der Mensch Tierhalter oder Konsument vor Zoonosen geschützt werden (Zoonosen sind Krankheiten, die zwischen Mensch und Tier übertragbar sind). Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung werden auch der Handel von Tieren über die Landesgrenzen hinweg sowie der Einsatz von Impfstoffen staatlich kontrolliert. Dies ist um so wichtiger, als die Schweiz im Vergleich zum Ausland einen hohen Gesundheitsstatus beim Geflügel aufweist. Dieses Merkblatt gibt einen Überblick über allgemeine Vorbeugemassnahmen, generelle Krankheitssymptome, häufige Krankheiten bei Legehennen und Poulets sowie über Untersuchungen. Die Themen "Hygiene", "Impfung" und "Herdenbehandlungen" sind in den Merkblättern 7.8, 7.9 und 7.10 ausgeführt, detaillierte Krankheitsbeschreibungen in den Merkblättern 7.2 bis 7.7. Weitere nützliche Informationen zu Geflügelkrankheiten sind auf der Website " des Nationalen Referenzzentrums für Geflügel- und Kaninchenkrankheiten (NRGK) in Zürich verfügbar. Hier kann auch eine CD-ROM mit umfangreichem Bild- und Informationsmaterial zu Geflügelkrankheiten bestellt und erworben werden. 2. Vorbeuge durch optimale Haltung und Fütterung Je günstiger die Lebensbedingungen (Hygiene, Haltung und Fütterung) für die Tiere sind, desto eher sind sie in der Lage, mit gewissen Infektionen selbst fertig zu werden. Bei allgemeinen Störungen in einer Herde soll man deshalb immer zuerst die Haltung sowie die Futter- und Wasserversorgung überprüfen. September 2006 Seite 1 (von 10)

2 Hygiene: Trotz sorgfältigster Reinigung und Desinfektion ist es nicht möglich, Hühner in der Praxis steril aufzuziehen oder zu halten. Entscheidend ist aber, dass der Infektionsdruck so gering wie möglich bleibt. ( Hygienemassnahmen in der Geflügelhaltung siehe Merkblatt 7.8) Ställe nicht überbesetzen, hohe Bestandesdichten und grosse, ungetrennte Herden erleichtern durch intensivere Kontakte zwischen den Tieren die Krankheitsübertragung Genügend und gut verteilte Tränke- und Fressplätze einrichten, so dass auch schwächere Tiere Zugang haben; Futter- und Wasserversorgung regelmässig kontrollieren Mangelkrankheiten und Fütterungsfehler vermeiden durch optimales Futter und korrekte Futterlagerung ( Merkblätter Kap. 5, Fütterung); abrupte und zu häufige Futterwechsel vermeiden; Futter oder Futterkomponenten in hygienisierter Form beziehen Stallklima ( Merkblatt 3.5) laufend kontrollieren, schlechtes Stallklima senkt die Abwehrkräfte Trockene, krümelige Einstreu anstreben; in feuchter Einstreu können Krankheitserreger besser überleben und sich vermehren; Einstreu in der Regel nach jeder Belegung erneuern Trockene Ausläufe mit dichter, intakter Grasnarbe anstreben ("Schlammlöcher" sind Brutstätten für Parasiten); 2 bis 3 Wechselausläufe zur Reduktion des Krankheitsdruckes ( Merkblatt 3.7) "Rein-Raus-Verfahren": Alle Tiere einer Herde miteinander ein- und ausstallen; möglichst nur ein Herdenalter pro Betrieb wo dies nicht möglich ist, ist die Hygiene um so wichtiger Aufzuchttiere womöglich getrennt von den Legetieren halten; nur Tiere gleichen Alters und gleicher Herkunft miteinander aufziehen Kranke Tiere und Kümmerer ausmerzen Möglichst kein anderes (Zier- oder Rasse-)Geflügel auf dem Betrieb halten 3. Krankheitserkennung, Symptome Die Erkennung von Krankheiten erfordert eine gewissenhafte Beobachtung der Tiere, regelmässige Aufzeichnungen (Abgänge, Leistungen usw.) sowie gute Kenntnisse. Der Tierbesitzer muss möglichst früh erkennen, wenn "etwas nicht stimmt". Nur so bleibt genügend Zeit für eine seriöse Ursachenerkennung und eine effiziente Bekämpfung. 3.1 Krankheitssymptome in der Herde Störungen in einer Herde lassen vielfach Krankheiten erkennen, ehe Symptome am Einzeltier sichtbar werden zumal Vögel auf Krankheiten relativ symptomarm reagieren. Dazu gehören: erhöhte Abgänge Leistungsrückgang verändertes Verhalten der Herde (teilnahmslos, müde, aufgeregt) verminderte oder erhöhte Futter- und Wasseraufnahme Veränderung der Eischalen und des Eiinhaltes veränderte Konsistenz des Mistes (feucht, nass, trocken) schlechte Befruchtung bzw. schlechter Schlupf bei Zuchttieren 3.2 Krankheitssymptome am Tier Krankheitssymptome oder Abgangsursachen des Einzeltieres sind oft schwer zu beurteilen, da sie häufig nicht sicher auf eine bestimmte Krankheitsursache hinweisen. Zum einen können sich die Symptome mehrerer, gleichzeitig vorhandener Krankheiten überlagern. Andererseits können verschiedene Ursachen gleichartige Krankheitszeichen auslösen (z.b. Durchfall wird ausgelöst durch Parasiten, Bakterien, Vergiftungen usw.). Deshalb müssen zur genaueren Abklärung der Krankheitsursachen meist Tiere an qualifizierte Untersuchungsstellen geschickt werden, wo Sektionen und allenfalls weitere Laboruntersuchungen durchgeführt werden (siehe Abschnitt 5). Seite 2 (von 10)

3 Zu den äusserlich erkennbaren Krankheitssymptomen am Tier zählen insbesondere: Nährzustand: Magerkeit (herausragendes Brustbein) bei chronischen Krankheiten sowie Parasitenbefall. Verhalten, Bewegung: Apathie, Schwachheit (kann wie Lähmung aussehen) bei vielen Infektionskrankheiten (v.a. chronische Erkrankungen z.b. bei Parasitenbefall, Leukose, Tuberkulose) sowie bei Verhungern und Verdursten. Lähmungen der Gliedmassen bei Marek. Zittern, Krämpfe, Kopfverdrehen, Gleichgewichtsstörungen bei Infektionskrankheiten (z.b. aviäre Encephalomyelitis, Newcastle), sowie Mangelkrankheiten, Vergiftungen, Verletzungen usw. Körperstellung: Kauernde Körperstellung mit eingezogenem Kopf und gesenktem Schwanz bei vielen Infektionskrankheiten. Abnorm senkrechte Körperstellung ("Pinguinstellung") bei Störungen in der Bauchhöhle und im Geschlechtsapparat (siehe unten). Gefieder: Lokale Gefiederschäden und Kahlstellen bei Federpicken/Kannibalismus sowie bei Aussenparasiten. Struppiges Gefieder bei diversen Infektionskrankheiten. Allgemein sprödes und abgenutztes Federkleid bei guten Legetieren recht häufig. Evtl. Tiere in (Teil-) Mauser. Haut: Wunden, Blut, Krusten, Eiterbeläge bei Verletzungen oder bei Kannibalismus. Verschmutzung durch Ausfluss aus Körperöffnungen. Bräunlich blaue Verfärbung der Haut sowie Austrocknen der Haut bei Infektionskrankheiten und Nierenschäden (Wassermangel, Vit. A-Mangel). Kamm, Kehllappen: blau-violett bei akuten, fiebrigen Krankheiten sowie bei Kreislauf-, Herz- und Nierenstörungen. Blass bei chronischer, lang dauernder Erkrankung wie Parasitenbefall, Leukose, Tuberkulose. Auflagerungen bei Pocken. Grösse und Durchblutung von Kamm und Kehllappen werden auch von der Aktivität des Geschlechtsapparates beeinflusst. Augen: Deformation der Pupillen bei Marek. Aufgetriebene Augenhöhlen oder Augenlieder bei Infektionskrankheiten des Atmungsapparates. Getrübte Hornhaut bei Ammoniak-Verätzung. Bauch, Geschlechtsapparat: Stark vergrösserter Bauch (bei Bauchwassersucht: weich, schwabbelig). Eigenartig senkrechte Körperhaltung (= Pinguinstellung). Kreislaufprobleme, Bauchfellentzündung, Krebs. "Unfälle" in den verschiedenen Phasen der Eibildung Bauchfellentzündung, Eileiterentzündung. Legenot Bildung abnormer Eier (z.b. deformiert oder ohne Kalkschale). Ausscheidung von abnormem Material oder von eitrigem Sekret. Vorfall des Eileiters aus der Kloake. Aktivitätsphase des Geschlechtsapparates beeinflusst das Volumen des "Legebauches" (Verengung bei nicht legenden Tieren). Kloakenbereich: Verschmutztes, verklebtes Gefieder durch Kot (Durchfall) oder durch eitrigen Ausfluss (Eileiterentzündung). Blut, Verletzungen bei Kloakenkannibalismus. Kot, Harn: Dünnflüssiger Kot (wichtig ist Unterscheidung zwischen Durchfall und vermehrter Harnausscheidung) oder zu trockener Kot. Missfarbiger oder blutiger Kot (v.a. Kokzidiose). Verschmutzung des Gefieders um die Kloake. Mögliche Ursachen: Fütterungsfehler, Vergiftung, Infektionskrankheiten, verminderte oder vermehrte Futter- und Wasseraufnahme, Nierenschäden durch Wasser- oder Vitamin A-Mangel. Atmungsapparat: Augen- und Nasenausfluss, Atemgeräusche, Atemnot, Niesen, Kopfschleudern, evtl. Auswurf. Vögel können nicht husten, sie ersticken daher leicht. Ursachen: Infektionskrankheiten des Atmungsapparates, schlechtes Stallklima (Staub, Ammoniak, Zugluft). Schnabelatmung sowohl bei Infektionskrankheiten, als auch bei hoher Temperatur. Verdauungsapparat: Erbrechen. Durchfall (siehe auch Kot/Harn). Gewichtsverlust. Verhungern (Schwäche kann wie Lähmung aussehen). Umgebung des Darmausganges (Kloake) mit Kot verschmutzt. Abnorm vergrösserter Kropf bei Kropfverstopfung. Beine: Lähmungen bei Marek, Abwinkelung im Sprunggelenk bei Perosis der Jungtiere (Abrutschen der Achillessehne). Fussballengeschwüre bei Legehennen. Verkrustungen bei Kalkmilbenbefall alter Hühner. Lahmheit bei Brüchen und Knochenweichheit. Schwellungen an Gelenken (heiss: Gelenksentzündung; kalt: Gicht durch Nierenschaden). Seite 3 (von 10)

4 3.3 Leistungseinbruch bei Legetieren, Eiqualitätsveränderungen Ein guter Vorbericht soll v.a. Hinweise auf eine der drei wichtigsten Ursachen eines Leistungseinbruches geben: Krankheit, Betreuungsfehler oder Ernährungsfehler. Eine Zusammenstellung der Ursachen für reduzierte Leistung und Qualitätsfehler der Eier (Schale und Eiinneres) ist unten aufgeführt. Vorübergehende Leistungseinbussen in der Grössenordnung von 6 bis 8 % können durch triviale Ursachen wie z.b. reduzierte Futteraufnahme während 2 bis 3 Tagen hervorgerufen werden und sind in der Regel nach einigen Tagen vorüber. Massive Depressionen der Legeleistung in der Grössenordnung von 20 bis 30 % während einer oder mehrerer Wochen sind wesentlich ernster. Sie können, insbesondere wenn sie Folge von Infektionskrankheiten sind, Monate dauern, und die Herde wird selten die normale Legeleistung wieder erreichen. Symptome bei Krankheiten, welche Legeleistung und/oder Eiqualität beeinflussen: Leistungsabfall: Infektiöse Bronchitis, Infektiöse Laryngotracheitis, Newcastle Krankheit, Pocken, Cholera, Coryza, Mykoplasmose, Kokzidiose, Haarwurmbefall, Vogelmilben, Fettleber- Syndrom, Osteomalazie (Vit. D- oder Kalziummangel), Wasserentzug, Hitze, Kälte. Schlechte Leistung: Infektiöse Bronchitis, Mykotoxine (Gifte von Schimmelpilzen), Medikamente. Eigewicht: Infektiöse Bronchitis, Newcastle Krankheit, Fettleber-Syndrom, Vergiftungen, reduzierter Protein- (z.b. Aminosäure Methionin) und/oder Linolsäuregehalt des Futters. Eischale: Egg Drop Syndrom 76, Infektiöse Bronchitis, Newcastle Krankheit, Mykoplasmose. Eiklar: Infektiöse Bronchitis, Fettleber-Syndrom, Leberentzündung, Fütterungsfehler mit Beeinträchtigung der Konsistenz (z.b.: über 10 % Ackerbohnen im Futter, über 20mg/kg Vanadium im Alleinfutter, Schwermetalle wie Quecksilber), Fütterungsfehler mit Beeinträchtigung der Farbe (Baumwollsaatschrot führt zu Rosa-Verfärbung). Dotterfarbe: Carotinoidgehalt des Futters, alle Krankheiten mit gestörter Resorption wie z.b. Parasitosen und Darmentzündungen, Fettleber, Fütterungsfehler wie Baumwollsaat (Grünfärbung), Oxicarotinoid-Mangel (Gelbfärbung), Piperazin (Olivbraunfärbung) und Nicarbacin (Entfärbung). Fleckige Dotter: Xanthophyll-Mangel, tanninhaltige Stoffe. Abnormer Dottergeruch: Eileiterentzündung, Rapsschrot bei braunen Hennen (Fischgeruch), fettreiches Fischmehl (Fischgeruch), Robenidin (Anis- oder Vanillegeruch), abgestandenes Trinkwasser, verdorbenes Futterfett. Dünne/weiche Schalen: Egg Drop Syndrom 76, Newcastle Krankheit, Intoxikationen (Mykotoxine, Sulfonamide, Pestizide, Fungizide), Hitze, Stress, Ernährung, Alter, Vit. D 3 /Ca-Unterversorgung, Cl-Überschuss, Mn-Unterversorgung. Missgestaltete/runzelige Schalen: Infektiöse Bronchitis, Egg Drop Syndrom 76. Kalkige Schalen: Infektiöse Bronchitis. Schalenaufhellung: Infektiöse Bronchitis, Alter, Nicarbazin. Schalenlose Eier: Egg Drop Syndrom 76, Alter. Rauhe Oberfläche: Alter, Vit. D-Überdosierung. 3.4 Reduzierte Schlupfrate/Fruchtbarkeit Durch die Untersuchung nicht geschlüpfter Bruteier kann zwischen unbefruchteten und befruchteten Eiern unterschieden werden. Bei gehäuftem Auftreten von unbefruchteten Bruteiern ist der Fehler meistens in der Ernährung der Elterntiere, der schlechten Samenqualität, der Aktivität der Hähne oder der Eibehandlung zu suchen. Seite 4 (von 10)

5 Anhand des Alters bzw. der Grösse des abgestorbenen Embryos lässt sich der Zeitpunkt des Absterbens ermitteln ( siehe auch Merkblatt 4.4 "Die Kunstbrut"): Abgänge während des ersten Drittels der Brut ( Tag) sind meist durch inkorrekte Bruteiergewinnung (Erschütterungen während Gewinnung und/oder Transport), schlechte oder zu lange Eilagerung vor der Brut, Überhitzung oder Unterkühlung während der Inkubation oder schlechte Hygiene (bakterielle Infektion des Embryos) bedingt. Abgänge im Mitteldrittel ( Tag) sind die Folge von Mangelernährung der Elterntiere, und Abgänge im letzten Drittel der Brut ( Tag) sind oft durch falsche Bruttechnik (falsche Luftfeuchtigkeit und/oder Temperatur im Schlupfbrüter) verursacht. 4. Häufige Krankheiten bei Legehennen und Mastpoulets in der Schweiz In den folgenden zwei Tabellen werden häufige Krankheiten für die beiden Nutzungsarten des Geflügels (Eierproduktion/Geflügelfleisch) im chronologischen Auftreten aufgelistet. Bei den Legehennen wird zusätzlich zwischen Hobby- und Erwerbshaltung unterschieden. Die Zusammenstellungen zeigen, dass Unterschiede im Auftreten von Krankheiten auf Nutzung, Alter und Haltungsform zurückzuführen sind. Tabelle 1: Häufige Krankheiten der Legehenne in der Schweiz: Alter Hobbyhaltung Erwerbshaltung 1-2 Wochen Escherichia coli-infektionen Escherichia coli-infektionen Pullorumseuche 2-8 Wochen Kokzidiosen - Mykosen Gicht 8-20 Wochen Marek'sche Krankheit Marek'sche Krankheit ½ - 2 Jahre Kokzidiosen Eierstocks- & Eileiterentzündungen Infektiöse Bronchitis/Mykoplasmen Endoparasiten Vogelmilben Sarkomatose Eierstocks- & Eileiterentzündungen Kannibalismus Osteomalazie Tabelle 2: Häufige Krankheiten der Mastküken (Broiler) in der Schweiz: Alter Krankheit Tag Escherichia coli-infektionen Gicht Muskelmagenerosionen 11. Tag bis Akutes Kreislaufversagen Mastende Ascites-Syndrom Im Ausland zusätzl. Zoonoseerreger (via Lebensmittel auf den Menschen übertragbar) Nekrotisierende Enteritis (Clostridium perfringens) Kokzidiosen Knochenstoffwechselstörungen (z.b. tibiale Dyschondroplasie, Perosis) Malabsorptionssyndrom (Runting & Stunting) Salmonellen, Campylobacter jejuni Seite 5 (von 10)

6 Die beiden Tabellen unten zeigen den prozentualen Anteil einiger Krankheiten bei den Sektionen an der Untersuchungsstelle in Zürich sowie eine Zusammenstellung der besonderen veterinärmedizinischen Aspekte der Freilandhaltung. Tabelle 3: Anteil einiger Krankheiten im Sektionsgut am Untersuchungslabor in Zürich (Auswertung 1999 bis 1995; Krankheiten mit einem Vorkommen von über 2 % erfasst) Masttiere Legetiere Virosen Infektiöse Kükenanämie 6.3 % 0.9 % Marek'sche Krankheit 0.1 % 16.9 % Bakteriosen E. coli-infektionen (alle Formen) 31.5 % 7.0 % Nekrotisierende Enteritis (C. perfringens) 3.0 % 0.4 % Salmonellose (inkl. S. Enteritidis) 1.4 % 8.0 % Salmonellenträger 12.3 % 3.0 % Mykosen 3.6 % 1.1 % Parasitosen Kokzidiosen (klinisch & subklinisch) 1.9 % 25.5 % Nicht infektiöse Krankheiten Akutes Kreislaufversagen 21.5 % 2.0 % Aszites-Syndrom 4.8 % 0.1 % Gicht 7.1 % 4.8 % Kannibalismus 0.4 % 4.8 % Leberverfettung 0.1 % 3.1 % Muskelmagenerosionen 4.6 % 1.1 % Total untersuchte Tiere 7'906 16'809 Tabelle 4: Spezielle Probleme der Tiergesundheit in der Freilandhaltung des Geflügels Parasiten, die auf einen Zwischenwirt in der Umwelt angewiesen sind: Bandwürmer, bestimmte Haarwurmarten Wichtige Infektionserreger, die durch Wildvögel/Wildtiere eingeschleppt werden können: Viren: Bakterien: Parasiten: Paramyxoviren (Newcastle Krankheit), andere Viren, u.a. aviäre Influenza Salmonellen, Campylobacter, Pasteurella multocida, Erysipelothrix rhusiopathiae (Rotlauf), Mycobacterium avium (Tuberkulose), Mykoplasmen diverse Kokzidienarten, Histomonas meleagridis, Spulwürmer, Vogelmilben, Kalkbeinmilben Anderes: Verluste durch Greifvögel und Raubtiere Verstopfung durch altes, überlanges Gras Seite 6 (von 10)

7 5. Untersuchungen 5.1 Einsendung von Tieren und Untersuchungsmaterial Der Geflügeluntersuchungsdienst ermöglicht es dem Geflügelhalter, krankes oder verendetes Geflügel sowie Kot- oder Blutproben usw. an einer spezialisierten Stelle untersuchen zu lassen. Gleichzeitig haben die Institute einen Überblick über die aktuelle Seuchenlage. Für die Sektion sowie für bakteriologische und serologische Untersuchungen werden Gebühren erhoben (siehe Tabelle 5). Der schriftliche Bericht mit Rechnung geht im Normalfall an den Einsender. Beratungen über Behandlungsmöglichkeiten erfolgen nur beschränkt, da die Betriebe in der Regel den Untersuchungsstellen nicht näher bekannt sind. Die Abgabe von wirksamen Medikamenten ist Sache des Bestandestierarztes. Kranke, lebende oder umgestandene Tiere können eingesandt werden an: Institut für Veterinärbakteriologie, Abt. Geflügel, Winterthurerstr. 270, 8057 Zürich Institut Galli-Valério Laboratoire d'analyses du service vétérinaire cantonal, Rue César-Roux 37, 1005 Lausanne Tabelle 5: Kosten für die Untersuchung (Untersuchungslabor Zürich) Sektion: 1. Tier: TP *) jedes weitere Tier der gleichen Einsendung: 10 TP Bakteriologische Untersuchung: falls nötig pro Tier: 15 TP Histologische Untersuchung: falls nötig pro Tier: 15 TP Untersuchung auf Salmonellen: pro Untersuchungsansatz: TP Serologische Untersuchung: von Blutproben: TP (je nach Umfang und Art der Untersuchung) *) TP = Taxpunkt; ab : 1 Taxpunkt = Fr. 1.60) Erklärungen siehe auch Abschnitt 5.2 Den Einsendungen ist stets ein Begleitbrief mit folgenden Angaben beizulegen: Name, Adresse und Telefonnummer des Einsenders Anzahl und Alter der eingesandten Tiere Herdengrösse, Haltungsform (z.b. Voliere mit/ohne Auslauf), Fütterung Anzahl weiterer kranker bzw. verendeter Tiere im Bestand beobachtete Krankheitserscheinungen (stichwortartig) Legeleistung, Futter- und evtl. Wasserverbrauch vor und nach Krankheitsausbruch Impfungen und allfällige bisherige Behandlungen (Mittel, Dosierung, Dauer) Bemerkungen und spezielle Untersuchungswünsche Ferner ist zu beachten: Einsendungen per Express oder zumindest per A-Post Nicht über Wochenenden und Feiertage einsenden; Sendungen, deren Erledigung nicht sehr dringend ist, sollen bis spätestens Freitagmorgen im Institut eintreffen; Einsendungen zu reinen Kontrollzwecken sind auf Wochenbeginn zu verlegen Nur frisch verendete oder typisch kranke, lebende Tiere einsenden Seite 7 (von 10)

8 Tote Tiere vor dem Versand kühlen (nicht tiefgefrieren), dann in Plastiksäcke verpacken und in feste Schachteln, ausgepolstert mit Zeitungen o.ä., legen Lebende Tiere in genügend grossen Schachteln mit geschützten Luftlöchern versenden (vorgängig Post wegen Tiertransport avisieren) Begleitbrief in Plastik einpacken und an Seitenwand oder aussen fixieren Bei grösseren Abgängen mehrere Tiere an das gleiche Institut senden; vielfach ist das Resultat der Sektion eines einzelnen Tieres nicht für die ganze Herde repräsentativ Kotproben in bruchsicheren, sterilen Glas- oder Plastikbechern oder gut verschliessbaren Plastikbeuteln versenden; empfohlen wird die Untersuchung von 60 Einzelkotproben, die als eine Probe angesetzt werden können Blutproben: 1-2 ml; Blutentnahme aus der Flügelvene mit grösserer Einwegnadel; Röhrchen nach Blutentnahme sofort schrägstellen, bis das Blut vollständig geronnen ist; Blutröhrchen ohne Glaskügelchen oder Gerinnungshemmer verwenden; Blutproben, je nach Herdengrösse (unter Annahme, dass mind. 15 % der Tiere erkrankt resp. angesteckt sind); beschriftete Röhrchen in Plastiksäcke und dann in kleine, stabile und gut ausgepolsterte Schachteln verpacken; Versand per Express oder A-Post; Blutproben nie einfrieren 5.2 Untersuchungen und Untersuchungsmethoden Sektion: Makroskopische Beurteilung (von Auge) des eröffneten Tieres: Feststellung von Organveränderungen Parasitologische Untersuchung: Untersuchung auf Aussenparasiten und Innenparasiten (z.b. Würmer und Wurmeier) Bakteriologische Untersuchung: Nachweis von bakteriellen Krankheitserregern in Organen, Kot oder Eiern. Wachstum von Bakterienkolonien nach stündiger Bebrütung von Nährmedien bei 37 C. Histologische Untersuchung: Untersuchung von Dünnschnitten fixierter Gewebe zum Nachweis von Veränderungen Virologische Untersuchung: Verimpfung von homogenisiertem Organmaterial auf 6-10-tägige Bruteier oder auf Zellkulturen Molekularbiologische Untersuchung mittels Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR): Nachweis von erregerspezifischen Gensequenzen aus unterschiedlichem Material Serologische Untersuchung: Nachweis von Antikörpern, die der Körper gegen Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten) bildet und die bei gesunden Tieren nach jeder Infektion auftreten. In der Praxis lassen sich die im Blutserum oder z.b. in Eiern vorhandenen Antikörper bestimmen. Lokal vorkommende, zellgebundene Antikörper benötigen sehr komplizierte Nachweismethoden (so regt das Virus der infektiösen Laryngotracheitis, ILT, den Wirt zur Bildung von Antikörpern in der Luftröhre an, die nicht im Blut nachgewiesen werden können) Aussagefähigkeit serologischer Untersuchungen: Ein Antikörpernachweis ist frühestens 14 Tage nach einer Infektion möglich. Der Organismus braucht nach der Ansteckung mindestens 8 bis 10 Tage, um Antikörper in nachweisbaren Mengen zu produzieren. Die Serologie eignet sich deshalb nicht zur Klärung einer akut ausgebrochenen Krankheit, sondern erst für eine nachträgliche Bestätigung der vermuteten Infektion. Da jede serologische Untersuchung eine Zeitaufnahme ist, sind regelmässige Kontrollen unerlässlich. Eine serologisch positive Reaktion sagt nicht aus, dass das betreffende Tier noch Träger der Infektionserreger sein muss. Sie lässt in der Regel auch keine Rückschlüsse auf den Zeit- Seite 8 (von 10)

9 punkt der Infektion zu. Sie bestätigt nur, dass das Tier irgendwann einmal mit dem entsprechenden Infektionserreger Kontakt hatte. Eine serologisch negative Reaktion beweist nicht, dass das Tier nicht angesteckt ist oder war. Der Organismus hatte evtl. noch keine Zeit für die Antikörperproduktion oder er war nicht in der Lage dazu (fehlende Immunkompetenz). Die Antikörper könnten auch wieder weitgehend verschwunden sein, oder die verwendete Nachweismethode war ungeeignet. Nach erfolgreichen Impfungen treten immer mit irgend einer Methode nachweisbare Antikörper auf. Dies wird zur frühzeitigen Erkennung von Impfversagern genutzt. Andererseits können Impfungen die Erkennung effektiv erkrankter Tiere verunmöglichen. Statistisch gesehen müssen für eine Herdendiagnose mehrere Proben (mind. 10) gezogen werden. Einzelproben sind nur im positiven Fall aussagekräftig. Im negativen Fall ist es möglich, dass das betreffende Einzeltier noch oder wieder negativ reagiert. 5.3 Untersuchung auf Salmonella-Infektionen beim Geflügel (Stand Aug. 2009) Primär um das Risiko für Lebensmittelvergiftungen durch Salmonellen zu bekämpfen, sind in der Tierseuchenverordnung (TSV, Art ) und den entsprechenden Weisungen des BVET routinemässige Bestandeskontrollen beim Geflügel und bei Schweinen vorgeschrieben. Beim Geflügel wird auf folgende Serotypen untersucht: beim Zuchtgeflügel (Elterntiere): Salmonella Enteritidis, Salmonella Hadar, Salmonella Infantis, Salmonella Typhimurium und Salmonella Virchow; bei Legehennen, Mastpoulets und Truten: Salmonella Enteritidis und Salmonella Typhimurium. Werden in den vorgeschriebenen Untersuchungen gemäss Tabellen (S. 10/11) die obigen Salmonellen-Serotypen nachgewiesen oder deutet die Erkrankung von Menschen darauf hin, gilt dies als Verdachtsfall. Im Verdachtsfall entnimmt der amtliche Tierarzt mindestens 20 getötete oder verendete Tiere pro Herde und veranlasst deren bakteriologische Untersuchung. Falls diese Untersuchung den Seuchenfall bestätigt, verhängt der Kantonstierarzt eine einfache Sperre 1. Grades über den Geflügelbestand und die verseuchte Herde ist zu schlachten oder zu töten. Zudem müssen die Eier entsorgt oder pasteurisiert und das Fleisch vor dem Inverkehrbringen erhitzt werden. Die Laboratorien teilen die Ergebnisse im Rahmen der amtlichen Überwachung dem Kantonstierarzt mit. Der Geflügelhalter und die Brütereien müssen die Laborbefunde während 2 Jahren aufbewahren und auf Verlangen den Kontrollorganen vorweisen. Wie sind die Proben zu nehmen und zu versenden? (vgl. Tabelle 6 und 7, S. 10/11) Stiefelüberzieher oder Schlepptupfer müssen aus saugfähigem Material bestehen und sind vor der Verwendung zu befeuchten (z.b. mit sauberem Trinkwasser). Socken aus Schlauchgaze (ca. 20 cm lange Stücke; Bezug z.b. bei Apotheken) eignen sich ebenfalls. Eine Stiefelüberzieherprobe besteht aus einem Paar Stiefelüberzieher. Diese sind nicht direkt auf Stallstiefeln, sondern über dichten Plastiküberziehern zu tragen. Schlepptupfer müssen eine Mindestgrösse von 100 cm 2 aufweisen. Bei der Begehung ist der gesamte Stallboden einzubeziehen, bei der Freilandhaltung zusätzlich nur die gedeckten Bereiche (Aussenklimabereich). Staubproben sind an verschiedenen exponierten Stellen zu entnehmen (Balken, Leitungen, Tränken, Futterbänder, Legenester, Eiersammelband, Sitzstangen, Ventilationssystem); insgesamt sind mindestens 250 ml Staub zu sammeln. Eine Sammelkotprobe besteht aus 60 frischen Kotproben von jeweils mindestens 1 Gramm. Bei der Entnahme muss darauf geachtet werden, dass die einzelnen Kotproben an verschiedenen Orten im Stall gesammelt werden und möglichst wenig Einstreumaterial enthalten ist. Die Stiefelüberzieher und Schlepptupfer können für den Versand an das Labor pro Stall gepoolt werden (d.h. Einzelproben zusammen verpackt). Die Proben sind in Plastikbeuteln (z.b. Minigrip-Beutel) zu verschliessen und per A-Post an ein vom BVET anerkanntes Labor einzuschicken (Laborliste siehe > Tiergesundheit > Diagnostik > Netzwerk Diagnostiklabors). Falls der Kanton die Untersuchungen bezahlt, bestimmt er auch das Labor. Seiten 9 bis 11 aktualisiert im Oktober 2009 Seite 9 (von 11)

10 Tabelle 6: Bestandes-Untersuchungen bei Zucht- und Legetieren sowie in Brütereien 1) Zuchttiere (Elterntiere) ab einem Bestand von 250 Tieren Küken, Lebenstag tot angelieferte und/oder tot aufgefundene Küken (max. 20), sowie 10 Kükenwindeln pro 1000 Küken (max. 60 Windeln); Probenahme unter amtlicher Aufsicht 2) Küken, 4-5 Wochen Junghennen, Wochen (spätest. 2 Wochen vor Wechsel in Legestall) Elterntierhennen, alle 2 Wochen während der Legezeit Elterntierhennen, zu Anfang, Mitte und Ende der Legezeit 4) 1 Sammelkotprobe aus 60 frischen Kotproben; Probenahme unter amtlicher Aufsicht 2) 1 Sammelkotprobe aus 60 frischen Kotproben; Probenahme unter amtlicher Aufsicht 2) Stiefelüberzieher und/oder Schlepptupfer (total 5 Proben pro Herde) oder Beprobung in der Brüterei 3) ; Probenahme durch Tierhalter Stiefelüberzieher und/oder Schlepptupfer (total 5 Proben pro Herde); Probenahme unter amtlicher Aufsicht 2) In Brütereien mit mehr als 1'000 Eiern Brutkapazität Von jedem Schlupf zukünftiger Legehennen (nicht aber Mastküken) sind Proben zu entnehmen. Diese können bestehen aus 1 m 2 verschmutzter Hordenauskleidungen, 100 ml Staub aus Horden, 25 g Schalenresten, 10 Kükenwindeln oder Mekonium. Werden aus diesen Proben die zu überwachenden Salmonella-Serotypen (S. 9) nachgewiesen, liegt ein Verdachtsfall im Bruteier-Herkunftsbestand vor. Legehennen (Endprodukte) ab einem Bestand von 1'000 Tieren Junghennen, Alterswochen, spät. 2 Wochen vor Umstallung in Legestall Legehennen, erstmalig in der Legezeit zwischen der 22. und 26. Alterswoche Legehennen, alle 15 Wochen während der Legezeit (im Jahresumtrieb also um die 40. und die 55. Alterswoche) Legehennen, frühestens 9 Wochen vor Ende der Legezeit (mind. aber 1 Herde pro Kalenderjahr und Betrieb) 1 Sammelkotprobe aus 60 frischen Kotproben; Probenahme unter amtlicher Aufsicht 2) Stiefelüberzieher und/oder Schlepptupfer (2 Proben pro Herde); Probenahme durch Tierhalter Stiefelüberzieher und/oder Schlepptupfer (2 Proben pro Herde); oder Eier oder Blutproben 5) von 0,5 % der Tiere (jedoch mind. 20 Proben); Probenahme durch Tierhalter Stiefelüberzieher und/oder Schlepptupfer (2 Proben pro Herde) und 1 Staubprobe; Probenahme unter amtlicher Aufsicht 2) 1) gemäss Technische Weisungen über die Entnahme von Proben und deren Untersuchung auf Salmonella-Infektionen des Hausgeflügels des BVET vom (erweitert am 10. August 2009); herunterzuladen unter > Tiergesundheit > Seuchenbekämpfung > Überwachungs-Programme > Salmonella-Infektionen des Geflügels und der Schweine. 2) Die Kantonstierärzte überwachen die amtlichen Probenahmen; die kantonalen Behörden können in eigener Kompetenz festlegen, wie sie diese Aufsicht ausüben. 3) Wenn ein negatives schriftliches Untersuchungsresultat (nicht älter als 2 Wochen) von Eiern dieser Herde aus einer Brüterei vorliegt, kann auf diese Probenahme verzichtet werden. Mindestens alle zwei Wochen muss ein Untersuchungsresultat vorliegen. Die Probenahme kann dabei entweder in der Herde oder in der Brüterei erfolgen. 4) Erste Probe innerhalb von 4 Wochen nach Legebeginn, zweite Probe Mitte der Legezeit, dritte Probe frühestens 8 Wochen vor Ende der Legezeit. 5) Serologische Untersuchung von Eiern/Blutproben. Bei positiven gepoolten Proben ist die Untersuchung mit Einzelproben zu wiederholen; bei mehr als 20 % positiven oder fraglichen/nicht interpretierbaren Einzelproben liegt ein Verdachtsfall vor. Seite 10 (von 11) Seiten 9 bis 11 aktualisiert im Oktober 2009

11 Tabelle 7: Bestandes-Untersuchungen bei Mastgeflügel 1) Mastpoulets ab einem Bestand von 5'000 Tieren 2) frühestens 3 Wochen vor der Schlachtung (Laborresultat muss vor dem Abtransport vorliegen) Stiefelüberzieher und/oder Schlepptupfer (Entnahme von 2 Proben pro Herde durch den Tierhalter) In 10 % der Schweizer Mastpouletsbetriebe findet pro Kalenderjahr eine Probenahme unter amtlicher Aufsicht statt (diese ersetzt die Probenahme durch den Tierhalter) Werden während mindestens 6 Umtrieben in keiner Herde Salmonella-Serotypen gemäss Seite 10 nachgewiesen, kann die Probenahme auf eine Herde pro Kalenderjahr beschränkt werden. Masttruten ab einem Bestand von 500 Tieren 3) 3 bis 6 Wochen vor der Schlachtung (Laborresultat muss vor dem Abtransport vorliegen und darf nicht älter als 6 Wochen sein) Stiefelüberzieher und/oder Schlepptupfer (Entnahme von 2 Proben pro Herde durch den Tierhalter) In 10 % der Schweizer Masttrutenbetriebe findet pro Kalenderjahr eine Probenahme unter amtlicher Aufsicht statt (diese ersetzt die Probenahme durch den Tierhalter) 1) gemäss Technische Weisungen über die Entnahme von Proben und deren Untersuchung auf Salmonella-Infektionen des Hausgeflügels des BVET vom (erweitert am 10. August 2009); herunterzuladen unter > Tiergesundheit > Seuchenbekämpfung > Überwachungs-Programme > Salmonella-Infektionen des Geflügels und der Schweine. 2) Obligatorische Überwachung seit ) Obligatorische Überwachung seit Überarbeitet durch: Prof. Dr. Richard Hoop, Nationales Referenzzentrum für Geflügel- und Kaninchenkrankheiten, Zürich September 2006 (Seiten 9 bis 11: Oktober 2009) Seiten 9 bis 11 aktualisiert im Oktober 2009 Seite 11 (von 11)

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