STATEMENT zum Parlamentarischen Abend Erwartungen des Denkmalschutzes an den Deutschen Bundestag
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- Christian Engel
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1 STATEMENT zum Parlamentarischen Abend Erwartungen des Denkmalschutzes an den Deutschen Bundestag Dr. Eva-Maria Stange, Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst - Es gilt das gesprochene Wort - Anrede Herzlichen Dank, dass Sie unserer gemeinsamen Einladung gefolgt sind. Es ist gewiss ein sehr positives Novum, dass drei Institutionen, die sich auf ganz unterschiedliche Weise für den Denkmalschutz in Deutschland einsetzen, hier zusammengekommen sind, um mit einer Stimme für den Denkmalschutz zu sprechen. Aufgabe, Arbeitsweise des DNK Als Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK) stehe ich in einem föderalen wie auch interdisziplinärem Gremium vor. Aufgabe des Nationalkomitees ist es, ein Forum für den Denkmalschutz in Deutschland zu sein. Zielgruppen der Arbeit des Komitees sind Meinungsführer und Multiplikatoren in Politik, Verwaltung, Fachämtern, Kirchen, Denkmalbehörden, gleichermaßen Organisationen, Dachverbände, Stiftungen und Medien. Entscheidend für die Tätigkeit des DNK ist die Zusammenarbeit mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der KMK. Sie ist das Scharnier zwischen der Politik und den vielfältigen gesellschaftlichen Interessengruppierungen für den Denkmalschutz. Das DNK ist sehr bemüht mit der Politik im Gedankenaustausch zu stehen, um auf diese Weise ein denkmalfreundliches Klima bei den Entscheidungen der Politik herbeizuführen. Umsetzung der Ziele des DNK Die Bemühungen des Komitees gehen dabei in zwei Richtungen:
2 2 Einerseits steht die langfristige Verbesserung der gesetzlichen und fiskalischen Erhaltungsvoraussetzungen für Denkmale im Vordergrund, andererseits reagiert das Komitee mit Appellen und politischen Initiativen auf denkmalrelevante Ereignisse der Tagespolitik. Gerade die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass die Bedingungen für den Denkmalschutz in Deutschland sich verschlechtert haben der spürbare Rückgang der Denkmalfördermittel oder die Personalausstattung in den Ämtern sind deutliche Beispiele. Rechtliche Verankerung des Denkmalschutzes im Bundesrecht Es gibt für mich zwei tragende Säulen des Denkmalschutzes: 1. Zum einen sind die Denkmaleigentümer diejenigen, die Denkmale mit ihrem persönlichen materiellen Engagement erhalten 2. Zum anderen ist der Staat mit seiner schützenden Hand eine zweite tragende Säule. Der Ausgestaltung des Rechtsrahmens kommt dabei eine überragende Bedeutung zu. Kultur ist nicht ein Staatsziel des Grundgesetzes, wie etwa das Rechtsstaatprinzip, das Sozialstaatprinzip, auch sind die natürlichen Grundlagen - und auch die Tiere - in ihm verankert. Klarer formuliert: Kulturelle Belange sind gegenüber den zuvor aufgezeigten Belangen in der rechtlichen Abwägung immer benachteiligt. Kultur ist damit letztlich nicht verbind-lich, im Zweifelsfall meist zweiter Sieger. Nun wird niemand bezweifeln, dass Deutschland keine kulturellen Ziele verfolgt, in vielen kulturellen Bereichen sind wir ganz im Gegenteil auf sehr hohem Niveau tätig. Mich bewegt: Dinge, die eine Aufgabe von Verfassungsrang definieren, müssen vom Gesetzgeber in anderer Weise gewichtet werden, als Belange ohne Verfassungsrang. Diese Tatsache war zu sehen, als trotz der Einwände des DNK im Raumordnungsgesetz die kulturellen Belange nicht berücksichtigt worden sind. Kultur und Denkmalschutz werden derzeit rechtlich benachteiligt. So berechtigt auf das Ausufern der Staatsziele im Grundgesetz verwiesen wird, kulturelle Ziele können nicht hinter anderen Schutzzielen zurückstehen! Kultur ist unser prägendes Element!
3 3 Anrede Rechtliche und hierarchische Schlüssigkeit politischen Handels Mir kommt es besonders darauf an, die Schlüssigkeit politischen Handels im föderalen Staat anzumahnen. Der Bund ratifiziert für die Bundesrepublik Deutschland internationale Abkommen; er vertritt die Länder dabei nach außen. Abkommen und auch Staatsziele müssen zunächst in Bundesrecht überführt werden. Daraus erwächst nach dem Grundsatz der Bundestreue das Gebot der Länder, Regelungen in Landesrecht umzusetzen. Diese in sich stringente Gesetzgebungsfolge führt zu einem schlüssigen Handeln auf allen Ebenen des Bundesstaates: Irritationen und Störungen werden minimiert. Der Denkmaleigentümer spürt den positiven übergeordneten Rahmen, der ihn motiviert, langfristig in sein Denkmal zu investieren. Der Bund hat in der Vergangenheit internationale Übereinkommen zum Schutz verschiedener kultureller Güter abgeschlossen. Diese Abkommen müssen jedoch in Bundesrecht übergehen, um von den Ländern übernommen zu werden. Hier sehe ich noch Handlungsbedarf bei Bund und Ländern. Erfreulich ist hingegen, dass durch die Diskussion um den Unesco-Welterbestatus einzelner deutscher Stätten (Oberes Mittel-Rheintal, Kölner Dom und insbesondere Dresdner Elbtal) in den Ländern ein Nachdenken eingesetzt hat, dass dazu führte, dass erste Länder den Unesco-Welterbeschutz im Landesrecht verankert haben, andere dem aufgeschlossen gegenüber stehen. Forderung Staatsziel Kultur Kultur ist ein Fundament unserer Staatlichkeit. Wir definieren uns über Kultur; Kultur ist das wesentliche Element, was wir in die Zukunft tragen können! Das Deutsche Nationalkomitee fordert den Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes als Staatsziel. Ich richte an den Bund die Bitte, dieses Ziel in Recht zu überführen! Anrede Die globale Herausforderung Klima und Denkmale Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen besteht auch für Denkmale die Herausforderung des Klimaschutzes. Positionieren sich Denkmalpfleger hier positiv,
4 4 sind sie reversiblen Eingriffen am Denkmal aufgeschlossen, so wird die gesellschaftliche Akzeptanz der Denkmalpflege wachsen. Eines ist gewiss: 1. Von der Klimadiskussion bleiben Denkmale keinesfalls verschont! Auch wenn die eine oder andere Ausnahme in den Gesetzen für Denkmale noch bestehen bleibt, so sind wir durch unsere globale Verantwortung gebunden, das Mögliche zu tun. Obwohl es gewiss auch unantastbare Grenzen gibt, bei denen der Eingriff zur törichten Zerstörung des Kulturwertes wird. 2. Bei der Vielzahl der Denkmale können differenzierte Maßnahmen die Energiebilanz deutlich verbessern. Im Einzelnen muss abgewogen werden, wo ein Eingriff sinnvoll ist und eine Alternative gegeben ist (Beispiel: Sonnenkollektoren auf dem Dach und die Fassadendämmung können negativ sein, deshalb bietet sich z. B. die Geothermieanlage im Garten an; Sonnenkollektoren auf der Garage können die Alternative gegenüber dem Hausdach sein). Für mich ist es wichtig herauszustellen, dass die Denkmalpflege sich diesem Thema bei allem gebotenem Respekt vor der Authentizität des Denkmals öffnen wird; gerade auch deshalb, um ihr grundsätzliches Anliegen in der Öffentlichkeit zu befördern Ich freue mich mit Ihnen auf einen spannenden und anregenden Abend. Vielen Dank
5 Berlin, 25. März 2008 STATEMENT - Pressekonferenz Erwartungen des Denkmalschutzes an den Deutschen Bundestag Professor Dr. Dr.-Ing. e.h. Gottfried Kiesow Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Sehr geehrte Damen und Herren, der erste gemeinsame Parlamentarische Abend des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, des Bundesverbands Freier Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zeigt, auch beim Denkmalschutz werden Synergien zunehmend wichtiger. DNK, BFW und DSD hoffen, durch ihr gemeinsames Auftreten im politischen Raum mehr Gehör zu finden und Unterstützung für den Denkmalschutz zu erhalten. Denkmalförderung Die dem Denkmalerhalt dienenden aktuellen Förderprogramme des Bundes sind zu verstetigen und sollten künftig so flexibel gestaltet sein, dass die Ausreichung der Mittel nicht nach den etablierten Länderquoten, sondern nach dem zu ermittelnden Bedarf erfolgt. Darüber hinaus wäre wünschenswert, wenn es endlich generell zu einer Anpassung der Förderung an die Gegebenheiten beim Bauen käme, indem bewilligte Mittel nicht mehr bis zum Jahresende kassenwirksam gebunden sein müssen. Die Bundespolitik sollte außerdem auf die Länder einwirken, ihrer Verpflichtung, das baukulturelle Erbe zu erhalten, finanziell wieder stärker nachzukommen. 1
6 Baunutzungsverordnung und Ausschreibungskultur Um die integrative Stadtentwicklung voranzubringen, wäre wünschenswert, wie erneut zu erinnern, die Baunutzungsverordnung zu vereinfachen und Kerngebiete wie auch reine Wohngebiete daraus zu streichen. Kerngebiete müssen nur 15 Prozent Wohnungen aufweisen, sind dann reine Bürostädte, die abends veröden, reine Wohngebiete hingegen verbieten jedwede gewerbliche Nutzung, weshalb dort z.b. ein Architekt in seinem Haus kein Büro unterhalten kann. Aufgrund des Drucks der Rechnungshöfe sehen sich viele öffentliche Auslober genötigt, den billigsten Bieter zu beauftragen. Im Denkmalschutz führt dies häufig zu unsachgemäßen Ausführungen, da aus Kostengründen keine Facharbeiter, sondern ungelernte Kräfte mit Niedriglöhnen eingesetzt werden. Der Anbieter müsste gezwungen sein, bei seinem Angebot anzugeben, mit welchen Fachkräften er die Arbeiten ausführen will. Hier hat das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gezeigt, wie es gehen kann, auch was die Qualifizierung der Ausschreibungen betrifft (Neues Museum in Berlin). Energieeinsparung Energetische Förderprogramme dürften nicht zu Lasten der Authentizität der historischen Stadtbilder gehen. Beim Denkmal kommt es auf individuelle Lösungen an. Der Bund sollte Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Baudenkmälern daher nicht über Kredite der KfW, sondern durch Zuschüsse über die Städtebauförderung, insbesondere das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz unterstützen. Dadurch erhalten Denkmalbehörden die Chance, sich rechtzeitig einzuschalten und für bauphysikalisch und gestalterisch einwandfreie Ausführungen zu sorgen. Damit die Qualität stimmt, müsste der Bund außerdem die weitere Erforschung denkmalgerechter Materialien bei der energetischen Sanierung und ebenso die Fort- und Weiterbildung von Architekten, Handwerkern und Baudienststellen fördern (siehe dazu gemeinsame Memorandum 2008 von BMVBS, ZdH und DSD). 2
7 Jugendbauhütten und Stiftungsrecht Das baukulturelle Erbe kann nur nachhaltig bewahrt werden, wenn es gelingt, die nachwachsenden Generationen rechtzeitig für dieses Thema zu interessieren. Die DSD betreibt deshalb u.a. das Projekt Jugendbauhütten, das sehr viel Zulauf von Jugendlichen und große öffentliche Anerkennung erfährt. Die Einführung der geplanten Umsatzsteuer für die Freiwilligendienste würde die Finanzierung der Jugendbauhütten durch die DSD jedoch nicht mehr ermöglichen. Da die Teilnehmer der Jugendbauhütten kein Arbeitsverhältnis eingehen und es sich somit nicht um eine Berufsausbildung handelt, sondern um eine Berufsorientierung, ist das Erfolgsmodell Jugendbauhütten von der Umsatzsteuer frei zu halten und darüber hinaus finanziell stärker zu unterstützen, um weitere solcher Einrichtungen schaffen zu können. Sehr geehrte Damen und Herren, viele DSD-Förderer wären gerne Mitglied bei der Stiftung wie beim National Trust in England, was nach deutschem Stiftungsrecht jedoch nicht möglich ist. Daher geht die Bitte an die Bundespolitik, sie möge sich für eine Harmonisierung des Europäischen Stiftungsrechts mit der Möglichkeit der Mitgliedschaft bei Stiftungen einsetzen. Und schließlich müsste endlich die Anerkennung für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für den Denkmalschutz zwischen den Mitgliedern der EU einheitlich herbeigeführt werden. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Koblenzer Straße 75, Bonn, Tel Fax
8 Berlin, 25. März 2008 STATEMENT - Pressekonferenz Erwartungen des Denkmalschutzes an den Deutschen Bundestag Walter Rasch, Senator a.d. Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, wer Schinkels Erbe wahren möchte, für den ist die steuerliche Förderung von Investitionen in Baudenkmäler, die rund fünf Prozent aller Bauten in Deutschland ausmachen, unausweichlich. Denn die Abschreibungsmöglichkeiten sind ein wichtiger Ausgleich für den aus dem Denkmalschutz erwachsenden bürokratischen und bautechnischen Mehraufwand. Ohne wirtschaftlich angemessene Ausgleichsmöglichkeit lohnt sich der Aufwand für die Instandsetzung eines Denkmals sowohl in denkmalpflegerischer, bautechnischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht im Vergleich zu Neubauten oder anderen Wert- oder Kapitalanlagen nicht. Auch in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise sind die Abschreibungsmöglichkeiten 7i, 7h, 10f, 11b EStG als wichtige Denkmalförderungen des Bundes ausdrücklich zu loben, weil sie wesentliche multiplikatorische Effekte hervorrufen und daher unbedingt erhalten und gestärkt werden müssen: Durch die wiederhergestellten Denkmäler erhöht sich die Standortqualität, sei es mit Blick auf die Wohn- und Lebensqualität der Bürger, Städte- und Kulturtourismus oder Unternehmensansiedlungen. Durch die Investitionen in Denkmäler wird die mittelständische Wirtschaft gefördert. Dies trägt zum Erhalt von Arbeitsplätzen Es gilt das gesprochene Wort 1
9 und somit zur Ankurbelung der Konjunktur in Deutschland bei. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten stärken besonders die krisenbehaftete Bauwirtschaft, insbesondere im Bereich des mittelständischen Handwerks und Gewerbes. Die genannten Ausgleichsmaßnahmen lassen sich auch in Zahlen fassen: Der Wirtschaftsimpuls durch steuerliche Förderungen für Denkmalinvestitionen ist 11mal stärker als die steuerliche Fördermaßnahme. Lassen Sie mich mithilfe zweier Beispiele die volkswirtschaftliche Relevanz verdeutlichen: 1) Ein Euro Steuermindereinnahmen im Denkmalbereich setzt 15 Euro an Folgeinvestitionen in Gang. 2) Die Sanierungen von Kulturdenkmalen erbringen alleine primäre Einkommensimpulse von rund 820 Millionen Euro jährlich. Folglich stehen der steuerlichen Förderung von Investitionen in Baudenkmäler mit jährlichen Steuerausfällen in Höhe von 119 Millionen Euro insgesamt 1,3 Milliarden Euro gegenüber, die durch die Förderung an zusätzlichem Einkommen entstehen, wobei mindestens 260 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen hierbei enthalten sind. Die einer Steuerstundung folgenden, temporären Steuermindereinnahmen können zum großen Teil durch Steuermehreinnahmen im Zuge durchgeführter Investitionen in Baudenkmäler (Umsatz-, Lohn-, Gewerbe-, Einkommen- und Körperschaftssteuer) sehr rasch wieder ausgeglichen werden. Allein diese Analyse zeigt, wie wichtig die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten sowohl für den Fiskus als auch für die zumeist mittelständische Baubranche sind. Meine Damen und Herren, die Immobilienwirtschaft benötigt Investitionssicherheit für zukünftige Instandsetzungen von Denkmälern. Dies wird in Zeiten, in denen der Staat immer weniger direkte Fördermittel geben kann immer bedeutsamer. Denn ohne die privaten Investitionen kann der gesetzliche Auftrag des Erhalts von Denkmälern nur Es gilt das gesprochene Wort 2
10 noch unzulänglich erfüllt werden. Aus diesem Grund dürfen die bestehenden Regelungen gemäß 7i, 7h, 10f, 11b EStG nicht verschlechtert werden. Auch darf die Investitionssicherheit nicht durch Rechtsunsicherheit gefährdet werden, wie dies in der Vergangenheit z.b. mit 15b EStG der Fall war. Angesichts der Energieeinsparverordnung, deren energetische Maßnahmen dem Erhalt der historischen Bausubstanz diametral entgegen stehen, sollte dem Eigentümer für seinen denkmalpflegerischen Mehraufwand zudem zumindest die Denkmal-AfA angeboten werden. Vielen Dank! BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. Kurfürstendamm 57, Berlin, Tel.: 030/ , Es gilt das gesprochene Wort 3
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