Rolle und Funktion der Familienhebammenkoordinierungsstellen in Sachsen-Anhalt

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1 Rolle und Funktion der Familienhebammenkoordinierungsstellen in Sachsen-Anhalt Verfahren zur anonymen Meldung und Datenweitergabe 29. September 2014 Marcel E. Christoph Landeskoordinierungsstelle im Zentrum Frühe Hilfen für Familien im Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt

2 Inhalt 1. Situation der Familienhebammen 2. Interessenslagen 3. Anonyme Selbstmelderinnen 4. Lokale Koordinationsstelle Familienhebammen 5. Meldungen und Datenweitergabe 6. Zugangswege zum Angebot Familienhebammen 7. Ablaufschema 8. Rückmeldungen 9. Ergebnisse der Zugangs- und Aufwandsfeststellung

3 1. Situation der Familienhebamme I - Familienhebammen sind Hebammen - Verbot der Offenbarung von Privatgeheimnissen ( 203 StGB) - Hebammen handeln autark - Schwangere/junge Mutter wählt ihre Hebamme aus - direkte Verständigung über Leistungserbringung - Auftragserteilt - Vergütung durch die Krankenkasse der Auftraggeberin

4 2. Situation der Familienhebamme II - Für Familienhebammen gilt keine unabhängige Auftragserteilung und -annahme - Bundesinitiative: Koordinierung der Angebote Frühe Hilfen liegt in Verantwortung der Öffentlichen Träger der Kinderund Jugendhilfe auf kommunaler Ebene - Entscheidung über Auftragserteilung und Leistungserbringung liegt beim jeweiligen Jugendamt oder einem Träger, der im Auftrag des Jugendamts handelt

5 3. Interessenslagen I - Familienhebammen sind an Entscheidungsprozesse gebunden - Erst nach der Zustimmung des Jugendamts wird die Leistungserbringung abrechnungsfähig - Jugendämter setzen freiberufliche Familienhebammen ein - Keine direkte Weisungsbefugnis - Gemeinsame Intention in Teilen gegensätzliche Interessen

6 3. Interessenslagen II Familienhebammen wollen/müssen - Vertrauen bilden, autark handeln - Entwicklung des Kindes fördern - Familie begleiten, unterstützen - Verschwiegenheit einhalten - Sich abgrenzen - Risiken erkennen - In weitere Hilfeangebote vermitteln - Geschäftskosten erwirtschaften - Ihren Lebensunterhalt sichern - Jugendämter wollen/müssen - Angebote vorhalten - Vom Einsatz der FH wissen - Situation in der Familie kennen - Einschätzen, ob FH notwendig und ausreichend ist - Vor Überforderung bewahren - Kapazitäten bewusst einsetzen - Finanzielle Mittel planen - Prüfsicher dokumentieren -

7 4. Selbstmelderinnen I - In Familien, die dem Jugendamt nicht bekannt sind, können Hebammen Risiken oder Defizite erkennen - Der Einsatz einer Familienhebamme kann Risiken mindern oder ausräumen - Viele Familien würden Kontakt zur Familienhebamme meiden oder sofort abbrechen, wenn sie erfahren, dass sie dem Jugendamt gemeldet werden - Der Anspruch der so genannten Anonymen Selbstmelderinnen ist berechtigt, führt die Familienhebamme jedoch in ein Dilemma

8 4. Selbstmelderinnen II - Unautorisierte Meldung an das Jugendamt verstößt gegen die Pflichten des Berufsstandes birgt die Gefahr, dass der Kontakt abbricht und die Familie auch für andere Angebote nicht mehr erreichbar ist - Ohne Mitteilung des Namens wird möglicherweise die Auftragserteilung gefährdet wird die Familienhebamme mit der Einschätzung, ob ihr Einsatz notwendig und ausreichend ist, allein gelassen - Zeitnahes Einverständnis zur Schweigepflichtentbindung

9 5. Lokale Koordinationsstelle Familienhebammen Koordinationsstelle wahrt die Interessen und Pflichten der Familienhebammen und des Jugendamtes Die erforderlichen Informationen und Daten werden aufgenommen und in rechtssicherer Form übermittelt. Aufgaben und Auftrag - Ansprechpartner/in und Informationsgeber/in - Aufnahme von Bedarfsmeldungen - Bedarfsprüfung und -feststellung mit der Familienhebamme - Unterstützung der Familienhebammen und Fallbegleitung - Verwaltung des verfügbaren Stundenkontingents - Vorabprüfung der gestellten Honorarrechnungen

10 6. Meldungen und Datenweitergabe I - Die anonyme Meldung ist erforderlich, für die Vertrauensbildung für den Werterhalt der Familienhebammentätigkeit für die Wahrung der Schweigepflicht - Dem Jugendamt ist eine Überprüfung des Mitteleinsatzes zu ermöglichen im Notfall die Information zu geben, ob in der betreffenden Familie eine Familienhebamme tätig ist

11 6. Meldungen und Datenweitergabe II - Bis zur Erteilung der Schweigepflichtentbindung werden die Fälle anonym bearbeitet (Fallbesprechungen) - Codierte Rechnungslegung - Ist die Familienhebamme gegenüber der Koordinationsstelle von der Schweigepflicht entbunden, werden Name und Anschrift an die Koordinationsstelle gegeben - Über die Koordinationsstelle hinaus erfolgt ausschließlich eine anonyme/codierte Datenweitergaben

12 7. Zugangswege zum Angebot Familienhebammen - Jugendamt wünscht den Familienhebammeneinsatz Fall ist namentlich bekannt - Schwangere/junge Mutter wünscht den Einsatz einer Familienhebamme Fall ist der Koordinationsstelle namentlich bekannt - Klinik o. ä. empfiehlt den Familienhebammeneinsatz - Schwangere/junge Mutter wendet sich an eine Familienhebamme Fall wird der Koordinationsstelle erst nach der Schweigepflichtenentbindung namentlich bekannt

13 8. Ablaufschema Z U G A N G S W E G E Jugendamt, ASD Schwangere, junge Mutter Dritte (Klinik, Praxis, Beratungsstelle) Familienhebamme Fallmeldung Meldet eigenen Bedarf Bedarfsmeldung Kontaktdaten Familienhebamme bei anonymer Meldung Bedarfsmeldung ggf. anonym, wenn kein Schweigepflichtentbindung vorliegt K O O R D I N A T I O N S S T E L L E Die gemeldeten Fälle werden unabhängig von der Quelle geprüft: - Familienhebamme nimmt Kontakt zur Schwangen/jungen Mutter/Familie auf - Risiko- und Bedarfsabschätzung - vorläufiger Ansatz der FL-Stunden - Auftragserteilung an Familienhebamme - Fallbegleitung (Fortschreibung FLStd) - Rechnungsprüfung und Weiterleitung an die wirtschaftliche Jugendhilfe Eine Informationsweitergabe über die Koordinationsstelle hinaus, erfolgt anonymisiert. Werden dem ASD akute Notfälle bekannt, wird auf Anfrage mitgeteilt, ob in der betreffenden Familie eine Familienhebamme tätig ist. W E I T E R G A B E Notfall-Anfragen Fallbesprechungen, ggf. anonymisiert bzw. pseudonymisiert Codierte Rechnungen Fortschreibungsdaten Jugendamt, ASD Wirtschaftliche Jugendhilfe Schwangere, junge Mutter Auftragserteilung Fallbezogener Austausch FAMILIENHEBAMME Codierte Rechnungslegung Schwangere, junge Mutter

14 9. Ergebnisse der Zugangs- und Aufwandsfeststellung Fallmeldung an die Koordinationsstelle, N = 252 (Übergangsjahr 2013)

15 9. Ergebnisse der Zugangs- und Aufwandsfeststellung Mitteilungen an die Koordinierungsstelle, N = 252 (Übergangsjahr 2013)

16 9. Ergebnisse der Zugangs- und Aufwandsfeststellung Zugangswege, N = 252 (Übergangsjahr 2013)

17 9. Ergebnisse der Zugangs- und Aufwandsfeststellung Fachleistungsstunden in der Familie, N = 252 (Übergangsjahr 2013)

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 4 Zentrum Frühe Hilfen für Familien Turmschanzenstraße Magdeburg Telefon: marcel.christoph@ms.sachsen-anhalt.de Internet:

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