Lebensmittelsicherheit in Berlin

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1 V E R B R A U C H E R S C H U T Z Lebensmittelsicherheit in Berlin

2 Katrin Lompscher Liebe Verbraucherinnen und Verbraucher, in einer Großstadt wie Berlin kann man heute beim Lebensmittelkauf aus einer fast unüberschaubaren Fülle von Lebensmitteln aus der Region, aus Deutschland und der ganzen Welt wählen. Moderne Verarbeitungsformen, ein globalisierter Handel sowie eine ausgefeilte Logistik haben die Liefergeschwindigkeit und die Menge der angebotenen Güter enorm erhöht. Rund verschiedene Lebensmittel führt ein durchschnittlicher Supermarkt in Deutschland. Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht qualitativ einwandfreie und hochwertige Produkte. Sie möchten sicher sein, dass die von Ihnen erworbenen Lebensmittel unabhängig von ihrer Herkunft gesundheitlich unbedenklich sowie klar und verständlich gekennzeichnet sind. Um dies zu gewährleisten und auf neue Entwicklungen angemessen reagieren zu können, haben wir in Berlin sowie auf Bundes- und EU-Ebene ein ausgefeiltes Regel- und Kontrollsystem zur Überwachung der Lebensmittelsicherheit aufgebaut. Wie dieses System funktioniert, wer alles daran beteiligt ist und wie die Lebensmittelsicherheitsstrategie des Landes Berlin aussieht darüber möchten wir Sie mit dieser Broschüre informieren. Damit Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn die Qualität eines Lebensmittels Ihnen einmal Grund zur Beanstandung gibt, finden Sie außerdem ein Verzeichnis der für Lebensmittelsicherheit zuständigen Stellen in den Berliner Bezirken. Katrin Lompscher Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz 2

3 Ziele und Prinzipien Die Lebensmittelsicherheitsstrategie von Berlin verfolgt drei Ziele: Schutz der Gesundheit Nur sichere Lebensmittel sollen angeboten werden. Schutz vor Täuschung und Betrug Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen schnell und unkompliziert erkennen können, was sie zu sich nehmen. Transparenz und sachgerechte Information Lebensmittelüberwachung und Verbraucherinformation ergänzen einander und sind eine wichtige Grundlage für das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten. Wir überprüfen ständig, wie diese Ziele in den weit über 200 Verordnungen, Gesetzen und Entscheidungen im deutschen und europäischen Recht noch besser verankert werden können. So streben wir als Land Berlin eine europaweite Nährwertkennzeichnung nach dem Ampelsystem an, damit Verbraucherinnen und Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, ob es sich um nährwertreiche oder nährwertarme Lebensmittel handelt. Zudem wollen wir durch eine Kennzeichnungspflicht erreichen, dass Lebensmittelimitate klar als solche deklariert werden. In ganz Europa, also auch in Berlin, gelten verbindliche Prinzipien der Lebensmittelsicherheit. Die wichtigsten lauten: Lebensmittelkette Für alle Produktionsstufen vom Acker oder Stall bis zum Teller wurde ein geschlossenes System an Vorschriften und Kontrollen zur Sicherung der Lebensmittelqualität geschaffen. Denn Fehler auf einer einzigen Stufe können sich auf die gesamte Kette auswirken. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet in Deutschland das Lebensmittelund Futtergesetzbuch (LFGB). Verantwortung und Eigenkontrolle der Unternehmer Wer Lebensmittel oder Futtermittel herstellt, ist dafür verantwortlich, dass das Produkt sicher ist. Im Lebensmittelrecht spricht man von Sorgfaltspflicht. Dieser Pflicht zur Sorgfalt kommt nach, wer nur 3

4 einwandfreie Rohstoffe verwendet und fortlaufend den Herstellungsprozess selbst überprüft sowie Produkte und Inhaltsstoffe ordnungsgemäß kennzeichnet. Das Handelsunternehmen wiederum trägt die Verantwortung für den weiteren Umgang mit den Lebensmitteln. Es muss die Lagertemperaturen beachten und die Lebensmittel u. a. vor Schmutz, Feuchtigkeit und Hitze schützen. Rückverfolgbarkeit gewährleisten Die Rückverfolgbarkeit jedes Lebensmittels zu gewährleisten, ist Aufgabe aller Beteiligten der Lebensmittelkette. Die Hersteller müssen seit 2005 dokumentieren, woher sie ihre Rohstoffe erhalten und wohin sie ihre Produkte geliefert haben. Jede Lebensmittelverpackung enthält eine Nummer oder ein Datum, damit erkennbar ist, aus welcher Charge das Produkt stammt. Als Charge wird die Lebensmittelmenge verstanden, die unter praktisch gleichen Bedingungen hergestellt und verpackt wurde. Dadurch kann im Falle z. B. einer Verunreinigung schnell nachvollzogen werden, wo die Ursache liegt und wie viele Chargen sich wo im Handel befinden. Die Lebensmittelkette Sorgfaltspflicht Futtermittelwirtschaft Landwirtschaft Lebensmittelindustrie/ Handwerk Handel/ Gastronomie Verbraucher Rückverfolgbarkeit 4

5 Risiken bewerten, managen und vorbeugen Der unabhängigen Risikobewertung kommt eine große Bedeutung zu. Deshalb wurde 2002 das Bundesinstitut für Risikobewertung gegründet. Es forscht unabhängig von politischem, wirtschaftlichem oder gesellschaftlichem Einfluss, erkennt frühzeitig Risiken und gibt Handlungsempfehlungen ab. Diese Empfehlungen sind auch für das Land Berlin maßgebend. Sie bilden die Grundlage für das Risikomanagement auf Landesebene sowie in den Lebensmittelaufsichtsämtern der Bezirke. Das Risikomanagement ist nicht einfach, denn es müssen viele Abwägungen getroffen werden: Welche Maßnahmen sind angemessen, welche nicht? Welche Bevölkerungsgruppen sind besonders schutzbedürftig? Die wissenschaftlichen Empfehlungen dienen auch dazu, mögliche Risiken durch vorbeugende Maßnahmen zu reduzieren. Das Netzwerk für Lebensmittelsicherheit Nach dem Prinzip der Lebensmittelkette arbeiten viele Menschen für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit: die Futtermittelhersteller, die Landwirte, die lebensmittelverarbeitende Industrie, der Handel und die Gastwirte. Sie sind dafür verantwortlich, sich selbst und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hygiene und Qualitätsnormen zu schulen. Die sämter der zwölf Berliner Bezirke kontrollieren vor Ort, ob die Wirtschaft ihrer Sorgfaltspflicht nachkommt. Kontrolliert wird z. B. auf dem Großmarkt im Wedding, in Gaststätten, in Supermärkten oder auch in Kühlhäusern. In der Grenzkontrollstelle Flughafen Berlin Tegel werden Waren überprüft, die per Luftfracht nach Berlin gelangen. Oft werden bei diesen Kontrollen von den Lebensmittelkontrolleuren Proben genommen. Diese gehen an das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB). Im Landeslabor werden die Proben auf die Einhaltung von Grenzwerten überprüft. Aus den Ergebnissen ziehen die Lebensmittelkontrolleure Schlussfolgerungen für weitere Maßnahmen. Werden Verstöße festgestellt, werden diese verfolgt und geahndet. Zuerst wird dafür gesorgt, dass Lebensmittel, die den Anforderungen nicht genügen, nicht mehr verkauft werden. Anschließend werden bei Verstößen durch Hersteller oder Unternehmer Auflagen erteilt und/oder Bußgelder verhängt auch Freiheitsstrafen sind möglich. 5

6 Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs be- und verarbeiten sowie europaweit auf den Markt bringen wollen, benötigen eine Zulassung. Mit einer EU-Zulassung wird bestätigt, dass die in diesem Betrieb hergestellten und mit EU-Genusstauglichkeitskennzeichen versehenen Lebensmittel den strengen Hygienevorschriften der EU und Deutschlands entsprechen und der Betrieb die vorgesehenen Eigenkontrollen durchführt. Die Zulassungsbehörde in Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ist die für die Lebensmittelüberwachung zuständige oberste Landesbehörde. Sie plant und steuert alle Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung und hält den Kontakt zu den Behörden des Bundes und der anderen Länder. Vorfälle von bezirksübergreifender Bedeutung werden der Senatsverwaltung durch die Bezirke gemeldet, damit landesweite Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geplant und koordiniert werden können. Das Netzwerk für Lebensmittelsicherheit Europäische Union Kontrolle der EU-Mitgliedstaaten Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Koordination, Steuerung, Aufsicht Bundesbehörden Koordination, Berichte, Auswertung sämter der Bezirke Kontrolle der Eigenkontrolle, Probenentnahme, Auskünfte, Gewerbe-Beratung, Vollzug Landeslabor Berlin-Brandenburg Probenprüfung, Risikobewertung Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Zulassung Eigenkontrolle der Wirtschaft Sorgfaltspflicht 6

7 Der Alltag der Lebensmittelüberwachung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sämter arbeiten risikobasiert: Besonders sensible Lebensmittel und Betriebe werden auch besonders intensiv überwacht. Etwa Proben pro Jahr werden genommen und vom Landeslabor überprüft.vor allem Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Fleisch, Fisch und Milch sowie nicht erhitzte Speisen, die rohe Eier enthalten, sind leicht verderblich. Daher werden diese Lebensmittel und die betreffenden Unternehmen öfter kontrolliert. Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Qualität von Erzeugnissen tierischer Herkunft sind die Tiergesundheit und der Arzneimitteleinsatz im Stall, die tierschutzgerechte Haltung und der Transport der Tiere wichtig, ebenso die Herstellung und der Verkauf. Pflanzliche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände werden vor allem auf Rückstandsgehalte von Pflanzenschutzmitteln und gentechnisch veränderte Organismen untersucht, aber auch auf Dioxine und Polychlorierte Biphenyle, auf Schwermetalle sowie auf eine mögliche Anwesenheit von Schimmelpilzgiften. Bei Kontrollen vor Ort wird auf Hygiene und Sauberkeit beim Personal sowie in den Betriebsräumen geachtet. Die Einhaltung strenger Hygienevorschriften ist bei der Erzeugung, Verarbeitung und beim Verkauf von Lebensmitteln oberstes Gebot, egal ob die Produkte tierischer oder pflanzlicher Herkunft sind. Die sämter sind nicht nur Kontrollbehörden, sondern Serviceund Dienstleistungseinrichtungen. Sie erteilen auf Antrag Auskünfte zu Lebensmittelkontrollen, nehmen Beschwerdeproben von Bürgerinnen und Bürgern entgegen und beraten Gewerbetreibende. Werden im Rahmen der amtlichen Überwachung innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union Produkte identifiziert, von denen Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgehen können, sorgen zwei Computerinformationssysteme (Schnellwarnsystem) für die schnelle behördeninterne Weitergabe von Informationen. Jeder Mitgliedsstaat in der EU und jedes Bundesland innerhalb Deutschlands verfügt über eine sogenannte Kontaktstelle. In Berlin ist diese Kontaktstelle die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Dort gehen Meldungen und Informationen aus Deutschland und der EU ein. Diese werden an die Bezirke weiterge- 7

8 geben. Bei Bedarf werden sofort Maßnahmen eingeleitet. Wenn bei Lebensmittelkontrollen in Berlin meldepflichtige Verstöße auffallen, werden diese ebenfalls in das Schnellwarnsystem eingespeist. Das Meldeverfahren ist einheitlich geregelt, so dass alle Behörden in Deutschland und der EU schnell und aufeinander abgestimmt handeln können. Klare Zuständigkeiten im Ernstfall Als Ende 2008 zunächst über die Kontamination von Milchprodukten aus China mit Melamin und später über Dioxin in irischen Fleischprodukten berichtet wurde, waren in beiden Fällen derartige Produkte auch in den Berliner Handel gelangt. Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wurde durch das europäische Schnellwarnsystem informiert. Anhand der Unterlagen wurden die sämter der Bezirke informiert und die betroffenen Geschäfte in Berlin zügig ermittelt. Die Bezirksbehörden sorgten dafür, dass die kontaminierten Produkte aus dem Handel genommen wurden, um nicht weitere Bürgerinnen und Bürger zu gefährden. Die Ergebnisse der Kontrollen wurden wiederum der Senatsverwaltung mitgeteilt. Diese leitete die Informationen an die zuständigen Kontaktbehörden auf nationaler und internationaler Ebene weiter. Sind Verbraucherinnen und Verbraucher durch kriminelles Handeln von Lebensmittelunternehmern gefährdet, steht zuerst die Gefahrenabwehr im Vordergrund. Parallel dazu wird das Schwerpunktdezernat für Umwelt- und Lebensmittelkriminalität des Landeskriminalamtes (LKA) und die Amtsanwaltschaft eingeschaltet. Die Ermittlungsbehörden von Polizei und Justiz stimmen sich regelmäßig miteinander ab. Dank langjähriger Zusammenarbeit ist so ein effizientes Netzwerk entstanden. Im Falle einer konkreten Gesundheitsgefahr werden die Verbraucherinnen und Verbraucher schnell informiert. Sofern die Unternehmen nicht selbst informieren, wendet sich die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz an die Medien. Recht auf Verbraucherinformation Im Mai 2008 ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft getreten. Erstmals haben damit bundesweit Bürgerinnen und Bürger 8

9 auf Antrag Zugang zu den Erkenntnissen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie zu weitergehenden Informationen über Lebensmittel, Futtermittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs. Dazu zählen beispielsweise die Herkunft, die Beschaffenheit oder die Herstellung der Erzeugnisse einschließlich der Ausgangsstoffe sowie die bei der Gewinnung dieser Stoffe verwendeten Verfahren. Ein Anspruch auf die bei den Behörden vorhandenen Informationen besteht für alle, einer Begründung bedarf es nicht. Augen auf beim Einkauf Achten Sie bei verpackten Erzeugnissen auf die unversehrte Packung und auf das Mindesthaltbarkeitsdatum! Auch Sie können als Verbraucherin oder Verbraucher dazu beitragen, dass in Berlin dauerhaft eine hohe Lebensmittelsicherheit gewährleistet bleibt. Wenn Sie Grund zur Beschwerde haben: Reklamieren Sie die Waren zunächst beim Verkaufspersonal! Haben Sie dort keinen Erfolg, können Sie sich an die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Stelle in Ihrem Bezirksamt wenden. Außerhalb der Sprechzeiten des Bezirksamtes ist eine Probenabgabe bei jeder Polizeidienststelle möglich, insbesondere beim Verdacht einer Gesundheitsgefahr bzw. bei einer Erkrankung. Folgende Angaben sind dabei wichtig: Um welches Lebensmittel handelt es sich? Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft? Welche Angaben stehen auf der Verpackung bzw. waren neben der losen Ware im Geschäft angebracht (Mindesthaltbarkeitsdatum)? Wie wurde das Lebensmittel in der Verkaufsstelle gelagert? Wie, wie lange und bei welchen Temperaturen wurde das Lebensmittel zu Hause aufbewahrt? Wann wurde welcher Mangel festgestellt? Bei Auftreten von gesundheitlichen Beschwerden: Wie viel Zeit ist zwischen dem Verzehr des Lebensmittels und dem Auftreten erster Beschwerden vergangen? Wurde ein Arzt hinzugezogen? 9

10 Lebensmittelüberwachung in den Bezirken Stand 10/2009 Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Hohenzollerndamm , Berlin Telefon: , Telefax: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Müllenhoffstraße 17, Berlin Telefon: /-5979, Telefax: Bezirksamt Lichtenberg Matenzeile 26, Berlin Telefon: , Telefax: Umzug nach: Alfred-Kowalke-Straße 24, Berlin Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Lebensmittelüberwachung Premnitzer Straße 11, Berlin Telefon: , Telefax: Bezirksamt Mitte Reinickendorfer Straße 60, Berlin Telefon: , Telefax: Bezirksamt Neukölln Juliusstraße 67/68, Berlin Telefon: , Telefax:

11 Bezirksamt Pankow Fröbelstraße 17, Berlin Haus 5, 2. Etage Telefon: , Telefax: Bezirksamt Reinickendorf Lübener Weg 26, Berlin Telefon: , Telefax: Bezirksamt Spandau Carl-Schurz-Straße 2-6, Berlin Telefon: , Telefax: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Königin-Luise-Straße 92, Berlin Telefon: , Telefax: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Rathausstraße 27, Berlin Telefon: , Telefax: Umzug nach: Tempelhofer Damm 165, Berlin Bezirksamt Treptow-Köpenick Südostallee 132, Berlin, Haus 5 Telefon: , Telefax: Veterinaer-undLebensmittelaufsichtsamt@ba-tk.berlin.de 11

12 Weitere Informationen Sprechzeiten der Bezirksämter (Kernzeit) Montag Donnerstag 9:00 bis 15:00 Uhr, donnerstags teilweise bis 18:00 Uhr Freitag 9:00 bis 14:00 Uhr Telefonische Nachfrage ist anzuraten! Alle Ämter im Internet: Probenabgabe außerhalb der Sprechzeiten ist bei jeder Polizeidienststelle möglich. Weiterführende Informationen Herausgeber Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Öffentlichkeitsarbeit Brückenstraße 6, Berlin Fachredaktion: Abteilung Verbraucher- und Gesundheitsschutz Referat für Lebensmittelüberwachung Stand: Oktober 2009

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