Ausbildungsbeschreibung von Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau Fachrichtung Touristik vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau Fachrichtung Touristik vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Reiseverkehrskaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Absatzwirtschaft und Kundenberatung, zugeordnet. Dieser Beruf wird im Handel in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet: Touristik Kuren und Fremdenverkehr Ausbildungsinhalte Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise in den ersten beiden Ausbildungsjahren: welche rechtlichen Bestimmungen in der Touristikbranche zu beachten sind wie man zielortspezifische Informationen für den Kunden aufbereitet wie man Pauschalreisen verschiedener Anbieter für den Kunden vergleicht und bewertet wie Informations- und Kommunikationssysteme aufgaben- und kundenorientiert zu nutzen sind welche wichtigen Bereiche innerhalb der Tourismusbranche existieren wie man die in diesem Beruf anfallenden Tätigkeiten sinnvoll organisiert was bei der Arbeit in einem Team wichtig ist wie man Verkaufsbelege erstellt und bearbeitet

2 wie man sich Kunden gegenüber korrekt verhält welche Positionen Lohn- und Gehaltsabrechnungen beinhalten müssen wie man Kunden fachkundig berät und Leistungen verkauft Im 3. Ausbildungsjahr wird beispielsweise vermittelt: welche fremdsprachlichen Fachbegriffe man in diesem Beruf kennen muss wie man Reisepreise berechnet welche Besonderheiten bei Pauschalreisen zu beachten sind worauf es bei der Ausarbeitung und Abwicklung von Individual- und Gruppenreisen ankommt Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, zum Beispiel wie man: Informationen über die Produkte der Veranstalter und Vermittler beschafft mit Kunden kommuniziert Reisen ans Mittelmeer und Fernreisen vermittelt Reisen in die Schweiz, nach Österreich oder Skandinavien vermittelt und veranstaltet am Marketing-Management eines touristischen Anbieters mitwirkt Bücher in Tourismusbetrieben führt und beim Jahresabschluss dieser Betriebe mitwirkt Controllinginstrumente zur Überwachung und Steuerung einsetzt Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau Arbeitsumgebung in der Ausbildung Reiseverkehrskaufleute der Fachrichtung Touristik werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - ausgebildet. Dabei findet die Ausbildung in den Büros aller Fachabteilungen des Ausbildungsbetriebes statt. Manche Ausbildungsbetriebe führen auch überbetriebliche Einführungsseminare (zum Beispiel bei anderen Reisebüros) oder Schulungen bei Reiseveranstaltern und Verkehrsbetrieben durch. Solche Schulungen können durchaus mit Kurzreisen verbunden sein. Der Berufsschulunterricht wird in den Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) der Fachklassen an den kaufmännischen Berufsschulen abgehalten. Ausbildungsstätten Berufsschulen Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Schulungsräume (bei überbetrieblicher Ausbildung) Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau - Fachrichtung Touristik findet im dualen System statt. Der schulische Teil der Ausbildung besteht zum großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Im betriebliche Teil der Ausbildung lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, wie sie nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Sie arbeiten in allen Aufgabengebieten in einem Reisebüro/bei einem Reiseveranstalter mit. Dabei ist zu bedenken, dass später zumeist nicht alle genannten Arbeitsbedingungen eine gleich wichtige Rolle spielen, weil je nach Spezialisierung des späteren Arbeitgebers und auch eigener Schwerpunktsetzung eine Verlagerung der Arbeitsschwerpunkte eintreten kann, beispielsweise auf den Bereich Kundenberatung, Reisebuchung, auf die Reiseplanung, -organisation oder auch auf den Bereich kaufmännische Verwaltung. Während der betrieblichen Ausbildung wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt. Das heißt, die Anforderungen beispielsweise an Selbstständigkeit und Verantwortung oder auch der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach Abschluss der Berufsausbildung. Auch beim Umgang mit Kunden und externen Stellen gilt, dass die Auszubildenden noch vieles erst lernen müssen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist wöchentlich an einem oder zwei Tagen statt. An manchen Ausbildungsorten kann er aber auch als Blockunterricht organisiert sein. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen "am Stück" die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage

3 unterbrochen wird. Da die Tätigkeit in der Reisebranche saisonabhängig ist, kann es nach der Ausbildung schon vorkommen, dass Überstunden anfallen oder im Schichtdienst gearbeitet werden muss. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die in der praktischen Ausbildung eingesetzten Materialien und Gegenstände entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht an der Schule sind die üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Die Ausbildung zum/zur Reiseverkehrskaufmann/frau - Fachrichtung Touristik findet im dualen System statt. Während des betrieblichen Teils der Ausbildung führen die Auszubildenden unter Anleitung erfahrener Reiseverkehrskaufleute die am Arbeitsplatz üblichen Tätigkeiten aus: Sie lernen im Rahmen des normalen Arbeitsalltags Büroarbeiten zu erledigen, Telefonate entgegenzunehmen und zu führen, Buchungssysteme zu bedienen, Reisen zusammenzustellen. Dabei haben sie Kontakte zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Verkehrsunternehmen und Beherbergungsbetrieben sowie je nach Ausbildungsstelle von Reiseveranstaltern oder Reisebüros. Sie lernen außerdem Kundinnen und Kunden zu beraten. Diese Kontakte sind neu und ungewohnt. Eine Eingewöhnungszeit ist daher häufig erforderlich. Im schulischen Teil der Ausbildung bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie zu Lehrkräften an der Berufsschule. Das entspricht der üblichen, bisher von den Schülern und Schülerinnen erlebten Schulzeit. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Psychische Aspekte in der Ausbildung In Großbetrieben ggf. häufiger Wechsel des Ausbildungsplatzes (Durchlauf durch verschiedene Abteilungen) Finanzielle Aspekte Reiseverkehrskaufleute werden in Betrieben des Reise- und Fremdenverkehrsgewerbes ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2004 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren: Bereich Industrie und Handel Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 729 Neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 677 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht.

4 Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Die Ausbildung zum/zur Reiseverkehrskaufmann/-frau - Fachrichtung Touristik erfolgt im dualen System überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Personalwirtschaft Arbeitsorganisation Informations- und Kommunikationssysteme Datenschutz und Datensicherheit Zielgebiete Produkte und Leistungen Kommunikation mit Kunden Kooperation Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben Marketing Kosten- und Leistungsrechnung, Die eigene Berufsausbildung mitgestalten und sich unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen auf die Rolle als Arbeitnehmer vorbereiten Informationen über die Produkte der Veranstalter und Vermittler beschaffen Mit Kunden kommunizieren Reisen ins westliche Mittelmeer vermitteln Bücher in Tourismusbetrieben führen Eigenes Handeln auf dem Reisemarkt an den Zielen und Grenzen der Wirtschaft ausrichten Die Wirksamkeit staatlicher Wettbewerbspolitik anhand der Markstrukturen in der Tourismusbranche beschreiben Reisen ins östliche Mittelmeer vermitteln und veranstalten

5 Controlling Kundenberatung und Verkauf Reservierung Reisen und Kuraufenthalte in Deutschland vermitteln und veranstalten Am Marketing-Management eines touristischen Anbieters mitwirken Beim Jahresabschluss in Tourismusbetrieben mitwirken Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Touristisches Marketing Pauschalreisen Individuelle Reisen, Gruppenreisen Recht Beförderungsleistungen Kalkulation, Abrechnung Statistik Reisen in die Schweiz, nach Österreich und nach Skandinavien vermitteln und veranstalten Fernreisen vermitteln Den Einfluss der Wirtschaftspolitik in der Sozialen Marktwirtschaft beurteilen Controllinginstrumente zur Überwachung und Steuerung Einsetzen Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie umfasst praktische Aufgaben, die schriftlich zu lösen sind. Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Was geprüft wird, hängt zum Teil von der gewählten Fachrichtung ab und - speziell in der mündlichen Prüfung - vom betrieblichen Einsatzgebiet, das der Ausbildung zugrunde lag. Schriftliche Prüfung: In der schriftlichen Prüfung - sie dauert insgesamt höchstens fünf Stunden - werden praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus drei Prüfungsbereichen zur Bearbeitung vorgelegt: Touristik und Reiseverkehr: Produkte und Leistungen Zielgebiete Marketing Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling Statistik Wirtschaft- und Sozialkunde: Arbeitsrecht und soziale Sicherung Personalwirtschaft und Berufsbildung Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik Die Arbeiten sollen zeigen, ob die Prüfungsteilnehmer/innen fachbezogene Sachgebiete verstehen, fachbezogene Sachverhalte bzw. Aufgaben analysieren und Lösungsmöglichkeiten (kunden- bzw. gäste- und marktorientiert) entwickeln und darstellen können. Darüber hinaus sollen sie wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt und die Bedeutung der Branche als Wirtschaftsfaktor darstellen können. Mündliche Prüfung: In der mündliche Prüfung - das Prüfungsfach heißt "Praktische Übungen" - kann man sich für eine von

6 zwei praxisbezogenen Aufgaben entscheiden. Für die Aufgaben stehen höchstens zehn Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung. Das anschließende Prüfungsgespräch dauert maximal 20 Minuten. Die Prüfgebiete, aus denen die Aufgaben gestellt werden, sind: Produktplanung und -gestaltung Kundenberatung und -verkauf Reservierung Beförderungsleistungen Unter bestimmten Voraussetzungen können mangelhafte Leistungen in der schriftlichen Prüfung durch eine zusätzliche, ergänzende mündliche Prüfung ausgeglichen werden. Die Prüfung besteht, wer im Gesamtergebnis und in mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erzielt und in keinem Prüfungsbereich die Note "ungenügend" erhält. Die Prüfungsbereiche "Touristik und Reiseverkehr" sowie "Praktische Übungen" zählen bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses doppelt. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau - Fachrichtung Touristik. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellten die Hälfte der angehenden Reiseverkehrskaufleute mit Hochschulreife ein. Knapp ein Drittel der Auszubildenden besaß einen mittleren Bildungsabschluss. Über ein Zehntel der Auszubildenden hatte eine Berufsfachschule absolviert. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2002 hatten zukünftige Reiseverkehrskaufleute beider Fachrichtungen ihre Ausbildung begonnen. 51 Prozent von ihnen verfügten über die Hochschulreife, 29 Prozent über einen mittleren Bildungsabschluss und etwa acht Prozent der Auszubildenden besaßen den Hauptschulabschluss. Fünf Personen konnten keinen Schulabschluss vorweisen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Vor allem folgende berufliche Vorbildungen können die Ausbildung jedoch verkürzen: Berufsgrundschuljahr, Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Absatzwirtschaft und Kundenberatung. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft einjährige Berufsfachschule, die auf einen oder mehrere Berufe der entsprechenden Fachrichtung vorbereitet. Anrechnung gemäß Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den über Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2002 beider Fachrichtungen hatten 12 Prozent eine Berufsfachschule absolviert. Knapp ein Prozent konnte den Besuch eines Berufsgrundbildungs- oder Berufsvorbereitungsjahres vorweisen. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben.

7 Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden stieg in den vergangenen Jahren stetig auf etwa 87 Prozent an. Auswahlverfahren Bei größeren Betrieben mit hohen Bewerberzahlen werden häufig Auswahlprüfungen durchgeführt. Bei der Auswahl wird, neben guten schulischen Leistungen, besonders auf gewandtes, verbindliches Auftreten und gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit Wert gelegt. Auch Tests, in denen Allgemeinbildung, Reaktionsfähigkeit, Kombinationsfähigkeit, Gruppenverhalten, Sprachverhalten und der Umgang mit Zahlen geprüft werden, sind üblich. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Die Ausbildung ist für körperbehinderte Menschen, zum Beispiel mit Geh- und Stehbehinderungen oder auch mit Sehbehinderungen möglich. Allerdings muss der Ausbildungsplatz an deren spezielle Behinderungen angepasst sein. Für sprachbehinderte Menschen ist die Ausbildung wegen der hohen Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit weniger geeignet. Perspektiven nach der Ausbildung Reiseverkehrskaufleute der Fachrichtung Touristik arbeiten sowohl bei Reiseveranstaltern als auch in der Reisevermittlung, zum Beispiel in Reisebüros. Nach der Ausbildung werden sie sich meist auf bestimmte Aufgaben spezialisieren, beispielsweise Reiseveranstaltung oder Reisevermittlung. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung für Reiseverkehrskaufleute der Fachrichtung Touristik nicht beendet. Um in der schnelllebig gewordenen Tourismusbranche den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Reiseverkehrskaufleute müssen beispielsweise die jeweils neuesten Buchungssysteme anwenden können und sich über aktuelle Entwicklungen auf dem Reisemarkt auf dem Laufenden halten. Um Kunden und Kundinnen gut beraten zu können, ist es auch wichtig, sich vertiefte Fachkenntnisse über bestimmte Reiseländer oder -gebiete anzueignen und aktuell zu halten. Dazu können sie geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind zum Beispiel Touristik, Fremdenverkehrswesen, Regionaler und kommunaler Fremdenverkehr, Reisevermittlung, Reiseveranstaltung oder Marketing in Touristik und Fremdenverkehrswesen. Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem von den eigenen Interessen und Zielen sowie vom Arbeitsplatz ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Um sich beruflich weiterzuentwickeln, können die Reiseverkehrskaufleute beispielsweise eine Weiterbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Touristik oder zum Betriebswirt/zur Betriebswirtin für Touristik und Reiseverkehr absolvieren. Mit der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung können sie zudem ein Studium beginnen: Dabei bieten sich insbesondere betriebswirtschaftliche Studiengänge im Bereich Tourismus und Freizeit an. Möglich ist auch der Schritt in die Selbstständigkeit: Reiseverkehrskaufleute können sich beispielsweise durch Gründung, Übernahme oder als Teilhaber eines Fremdenverkehrsbetriebs oder eines Reisebüros eine Existenz aufbauen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Reiseverkehrskaufmann/-frau - Touristik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Reiseverkehrskaufmann/-frau der Fachrichtung Touristik gibt es Ausbildungsalternativen in verschiedenen Bereichen: Touristik, Fremdenverkehr, Hotel- und Gaststättengewerbe Verkehrswirtschaft Bürowirtschaft, Kaufmännische Verwaltung Gemeinsamkeiten dieser Bereiche finden sich in einer Tätigkeit in der Urlaubs- und Reisebranche beziehungsweise in der Ausführung kaufmännischer und verwaltender Tätigkeiten, in Dispositions-, Organisations- und Planungsaufgaben. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Reiseverkehrskaufmann/-frau - Fachrichtung Touristik auf: Bereich Touristik, Fremdenverkehr, Hotel- und Gaststättengewerbe Reiseverkehrskaufleute der Fachrichtung Touristik und die Ausübenden der hier genannten Berufe betreuen, beraten und bedienen Kunden oder Gäste. Sie führen organisatorische Aufgaben aus, sind tätig in der Reservierung und Buchung freier Plätze oder Zimmer, führen Statistiken und überwachen Termine. Ferner stellen Kenntnisse im Bereich Rechnungswesen, Zahlungsverkehr sowie Abrechnung mit Gästen und Reiseveranstaltern/-vermittlern eine Gemeinsamkeit dar. Alternativberufe: Reiseverkehrskaufmann/-frau - Kuren und Fremdenverkehr in BERUFENET Assistent/in - Freizeitwirtschaft in BERUFENET Veranstaltungskaufmann/frau in BERUFENET Kaufm. Assistent/in - Fremdenverkehr in BERUFENET Assistent/in - Hotelmanagement in BERUFENET Hotelfachmann/-frau in BERUFENET

8 Hotelkaufmann/-frau in BERUFENET Fachkraft im Gastgewerbe in BERUFENET Fachmann/-frau - Systemgastronomie in BERUFENET Flugbegleiter/in in BERUFENET Bereich Verkehrswirtschaft Sowohl Reiseverkehrskaufleute der Fachrichtung Touristik als auch die hier aufgeführten Berufe arbeiten viel mit in- und ausländischen Verkehrsträgern zusammen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem das Planen, Organisieren und Verkaufen von Beförderungsleistungen. Dazu kommen allgemeine kaufmännische Bürotätigkeiten, die Erledigung des Schriftverkehrs (teilweise mehrsprachig) und das Überwachen von Terminen und Fristen. Alternativberufe: Luftverkehrskaufmann/-frau in BERUFENET Servicekaufmann/frau - Luftverkehr in BERUFENET Kaufmann/-frau für Verkehrsservice in BERUFENET Kaufmann/-frau im Eisenbahn- u. Straßenverkehr in BERUFENET Schifffahrtskaufmann/-frau - Linienfahrt in BERUFENET Schifffahrtskaufmann/-frau - Trampfahrt in BERUFENET Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung in BERUFENET Bereich Bürowirtschaft, Kaufmännische Verwaltung Verwandt sind der Beruf Reiseverkehrskaufmann/-frau der Fachrichtung Touristik und die hier genannten Berufe durch Tätigkeitsinhalte wie Sachbearbeitung, Umgang mit Datenverarbeitungsanlagen sowie Ausführen von Arbeiten im Bereich Rechnungswesen (Abrechnen mit Privat- und Firmenkunden, Überwachen von Zahlungseingängen, Veranlassen von Zahlungen) oder auch Personalwesen (Lohn- und Gehaltsrechnung). Alternativberufe: Industriekaufmann/-frau in BERUFENET Bürokaufmann/-frau in BERUFENET Kaufmann/-frau für Bürokommunikation in BERUFENET Fachangestellte/r für Bürokommunikation in BERUFENET Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Förderlich: Keine Angaben Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Notwendig: Gute Leistungen in Deutsch, insbesondere Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (viele schriftliche Arbeiten, Geschäftsbriefe) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Gut-durchschnittliche Englischkenntnisse Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (z.b. für Überschlagsrechnungen) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Durchschnittliche Kenntnisse in Geographie (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Förderlich: Gute Allgemeinbildung (Einstellungstests beziehen sich u.a. auf Geographie, Politik und Wirtschaft) Fertigkeiten im Maschinenschreiben (z.b. für Anwenden von Textverarbeitungsprogrammen) Kenntnisse in der Datenverarbeitung (Verstehen von und Arbeiten mit DV-Programmen) Kenntnisse in weiteren lebenden Fremdsprachen

9 Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B Körperliche Eignungsrisiken Keine Abweichung zu B Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau vom (BGBl. I S.1511), außer Kraft ab Fundstelle: 1998 (BGBl. I S.1511) Volltext (pdf, 1345kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 68kB) Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung für die gewerbliche Wirtschaft vom (BGBl. I S. 1061), geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 229) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1061), 1988 (BGBl. I S. 229) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Anfänge der Ausbildung für Fachleute im Reiseverkehr reichen zurück bis ins Jahr Der damals geschaffene "Reisebürogehilfe" galt - mit einer zwischenzeitlichen Neufassung und Änderung des Berufsbildes - bis ins Jahr 1962, als er vom "Reisebürokaufmann" abgelöst wurde. Nachfolgeberuf des Reisebürokaufmanns war 1974 die Ausbildung zum "Reiseverkehrskaufmann", nunmehr nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt und, nach einer weiteren, 1979 erfolgten Neuordnung mit zwei Fachrichtungen ausgestattet: "Reisevermittlung und Reiseveranstaltung" sowie "Kur- und Fremdenverkehr". Im Jahr 1998 wurde die Ausbildungsordnung noch einmal erneuert. Seither gelten die Fachrichtungen "Touristik" sowie "Kuren und Fremdenverkehr". Die neue Ausbildungsverordnung bringt die Fachkräfte auf den neuesten Stand der Reiseverkehrsbranche, zum Beispiel bei der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationssysteme für Reisebuchungen oder bei der Anwendung zeitgemäßer Methoden des Marketings für Reiseziele. Vor allem aber ermöglicht sie durch die Wahl von "Einsatzgebieten" innerhalb der Fachrichtungen eine noch stärkere Spezialisierung im Vergleich zu vorhergehenden Ausbildungsregelungen. Ausblick - absehbare Änderungen Neuordnung der Ausbildung zum 1. August 2005 Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2005 soll die seit 1998 gültige Ausbildungsverordnung zum Reiseverkehrskaufmann/zur Reiseverkehrskauffrau abgelöst werden. Anstelle des Berufes Reiseverkehrskaufmann/-frau mit den beiden Fachrichtungen Kuren und Fremdenverkehr sowie Touristik treten die beiden Monoberufe Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit und Reiseverkehrskaufmann/-frau (ohne Fachrichtungen). Mit der Reform des Ausbildungsberufes Reiseverkehrskaufmann/-frau sollen die Reisespezialisten für die moderne Tourismusbranche fit gemacht werden.

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