Weltweit engagiert. Business-Breakfast USA CHANCEN UND FALLSTRICKE IHK Lippe zu Detmold. 4. Juli 2016
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1 Weltweit engagiert Business-Breakfast USA CHANCEN UND FALLSTRICKE IHK Lippe zu Detmold 4. Juli
2 Rödl & Partner weltweit Aserbaidschan Äthiopien Brasilien Bulgarien Deutschland Estland Frankreich Finnland Georgien Großbritannien Hongkong Indien Indonesien Italien Kasachstan Kenia Kroatien Lettland Litauen Malaysia Mexiko Moldawien Myanmar Österreich Polen Rumänien Russische Föderation Serbien Schweden Schweiz Singapur Slowakei Slowenien Spanien Südafrika Thailand Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn USA VAE Vietnam VR China Weißrussland Zypern ca Mitarbeiter 102 Niederlassungen 46 Länder 2
3 Rödl & Partner USA Über uns Gegründet 1976 in Atlanta, Georgia Zusammenschluss mit Rödl & Partner in 2001, firmierend als Rödl Langford de Kock Heute sieben Büros mit mehr als 210 Mitarbeitern davon mehr als 75 deutschsprachige Mitarbeiter, darüber hinaus sprechen wir mehr als 10 weitere Fremdsprachen 3
4 Rödl & Partner USA Unsere Dienstleistungen Wirtschaftsprüfung Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach US-GAAP, HGB und IFRS Prüfung von Altersversorgungsplänen (Employee Benefit Plans) Erstellung von Jahresabschlüssen Prüferische Durchsicht (Review) Ausgewählte Prüfungshandlungen (Agreed-upon procedures) Group Reporting Packages und Überleitungen von HBI auf HBII Unterstützung bei der Internen Revision Beratung zur Verbesserung des internen Kontrollsystems Buchhaltung und Business Process Outsourcing Erstellung von monatlichen Abschlüssen und/oder Reporting Packages Unterstützung bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung Unterstützung und Beratung während der Start-Up Phase Monatliche Kontenabstimmung und Abschlussbuchungen Verwendung von cloudbasierten Softwarelösungen Übernahme von Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung Buchhaltung in der von der Muttergesellschaft verwendeten ERP- Software (SAP, DATEV, etc.) Steuerdeklaration Steuerberatung Transaction Services US-Ertragsteuerdeklaration auf Bundesund Bundesstaatenebene für Gesellschaften und natürliche Personen bzw. ausländische Investoren US-Verrechnungspreisanalyse und dokumentation Unterstützung bei Selbstanzeigen (Voluntary Disclosure) auf Bundes- und Bundesstaatenebene US-Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerdeklaration für natürliche Personen und Stiftungen US-nationale und internationale Steuerstrukturberatung und Restrukturierungsberatung Betriebsstätten- und Nexus-Analysen Vertretung im US- Betriebsprüfungsverfahren Beratung bei Einkommen- Umsatz- und Vermögensteuer der Bundesstaaten Umfassende Einkommenund Erbschaftsteuerplanung für vermögende Privatpersonen und Family Offices Beratung bei Direktinvestitionen in US- Immobilienvermögen, Private Placements und Club Deals Beratung bei Mitarbeiterentsendung Unterstützung bei der Standortwahl Financial due diligence M&A tax due diligence Model review Pre-deal evaluation Post-transaction integration services Sell side assistance Vendor due diligence Transaction structuring Human Resources due diligence 4
5 Rödl & Partner USA Unsere Mandanten Branchen: Architektur Automobilindustrie Baugewerbe Bekleidungsindustrie Chemieindustrie Dienstleistungen Druckindustrie Elektronik Engineering Erneuerbare Energien Filmproduktion Fluid Handling Forschung und Entwicklung Fußbodenbeläge Gastronomie Immobilien Installation Kosmetikindustrie Kunststofftechnik Landwirtschaft Maschinenbau Medien, Rundfunk- und TV-Anstalten Medizin und Pharmazeutika Messtechnik Möbelindustrie Nahrungsmittelindustrie Öl- und Gasindustrie Private Equity Software und Informationstechnologie Spedition und Logistik Süßwarenindustrie Textilwarenindustrie Verpackungsindustrie Wir betreuen mehr als 900 US-Tochtergesellschaften ausländischer (vornehmlich deutscher) Muttergesellschaften sowie eine große Anzahl von deutschen vermögenden Privatpersonen bzw. Family Offices und deren US-Investmentgesellschaften 5
6 Agenda 1 Grundlagen des Steuersystems der USA 2 Steuerliche Besonderheiten in Abhängigkeit von der Investitionsform US-Betriebsstätte 3 Gesellschaftsformen und steuerliche Auswirkungen 4 Entsendung von Mitarbeitern in die USA 6
7 Agenda 1 Grundlagen des Steuersystems der USA 7
8 1. Ausgewählte Grundlagen des US-Steuerrechts Überblick über das US-Steuersystem Steuern des Bundes (Federal taxes) Steuern der Bundesstaaten (State taxes) Steuern der Städte und Kommunen (Cities and municipalities) und Landkreise (Counties) Ertragsabhängig Einkommensteuer (Federal individual income tax) Körperschaftsteuer (Federal corporate income tax) Sozialversicherungsabgaben Renten-, Alterskranken- u. Arbeitslosenversicherung (Federal social security taxes) Einkommensteuer (State individual income tax) Körperschaftsteuer (State corporate income or franchise tax) Sozialversicherungsabgaben hier nur Arbeitslosen- u. Unfallversicherung (State social security taxes) Einkommensteuer (Local individual income tax) Körperschaftsteuer (Local corporate income tax) Ertragsunabhängig Nachlass- u. Schenkungsteuer (Federal estate & gift tax) Konsumsteuern z.b. auf Tabak, Kraftstoffe (Federal excise taxes) Umsatzabhängige Steuern (z.b. commercial activity tax, franchise tax, business and occupation tax) Gewerbekapitalsteuern (z.b. state corporate license, net worth, business privilege taxes) Erbschaft- u. Schenkungsteuer (State estate, inheritance or death tax & gift tax) Konsumsteuern z.b. auf Tabak, Kraftstoffe (State excise taxes) Umsatz- u. Verbrauchsteuern (Sales & use tax) Grundsteuer (State property tax) Grunderwerbsteuer (State real estate transfer tax) Umsatz- u. Verbrauchsteuer (Local sales & use tax) Grundsteuer (Local property tax) Grunderwerbsteuer (Local real estate transfer tax) 8
9 1. Steuersätze USA (vereinfachte Darstellung, ohne Sales & Use Tax) Steuern auf Kapitalgesellschaften ( Corporate Income Tax ) Bund ( Federal tax ): 15% bis 34 %/35% Bundesstaat ( State tax ): z.b. Georgia: 6%, New York State: 7,1% Stadt ( City tax ): z.b. New York City: 8,85% Steuern auf Personengesellschaften ( Partnership Income Tax ) Besteuerung i.d.r. auf der Ebene der Gesellschafter Natürliche Personen ( Individual Income Tax ) Bund ( Federal tax ): Laufende Einkünfte: 10% bis 35%/39,6%/43,4% Maximalsteuersätze für bestimmte private Veräußerungsgewinne und Dividenden: 15%/18,8%/20%/23,8% Nachlass- und Schenkungsteuer (Estate & gift tax): 18% bis 40% Bundesstaat ( State tax ) : z.b. Georgia: 1% bis 6%, New York: 6,45% bis 8,82% Death & gift taxes Stadt ( City tax ) : z.b. New York City: 2,907% bis 3,648% 9
10 1. Ausgewählte Grundlagen des US-Steuerrechts US-Bundesstaaten - Körperschaftsteuersätze
11 1. Ausgewählte Grundlagen des US-Steuerrechts US-Bundesstaaten - Einkommensteuersätze
12 1. Ausgewählte Grundlagen des US-Steuerrechts US-Bundesstaatliche und lokale Sales & Use Taxes
13 Agenda 2 Steuerliche Besonderheiten in Abhängigkeit von der Investitionsform US-Betriebsstätte 2.1 Investitionsformen 2.2 Überblick zu Betriebsstätten 2.3 US-Steuerfolgen bei Vorliegen einer Betriebsstätte 2.4 Betriebsstättenrisiko - Beispiele 2.5 Protective Tax Return 13
14 2.1 Investitionsformen Export über Vertriebspartner (ohne US-Tochtergesellschaft) Kooperation mit einem US-Vertriebsunternehmen (ohne US-Tochtergesellschaft) Export über eigenes US-Büro (ohne US-Tochtergesellschaft) Export über eigene US-Tochtergesellschaft Produktion in der eigenen US-Tochtergesellschaft Joint Venture mit US-Unternehmen Beteiligung an einem US-Unternehmen Akquisition eines US-Unternehmens 14
15 2.2 Überblick zu Betriebsstätten Nach US-nationalem Recht des Bundes (Federal Tax): Betriebsstätte ( ECI" s.u., auch als Permanent Establishment" bezeichnet) In Art. 5 i.v.m. Art. 7 DBA D/USA auf Bundesebene: Betriebsstätte ( Permanent Establishment") Nach US-bundesstaatlichem Recht (State Tax): Nexus" 15
16 2.2 Überblick zu US-Betriebsstätte Definition gem. Art. 5 DBA D/USA Feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird (Abs. 1) Eine Betriebsstätte umfasst insbesondere (Abs. 2): Ort der Leitung Zweigniederlassung Geschäftsstelle Fabrikationsstätte Werkstätte Bergwerk, Steinbruch etc. Bauausführung oder Montage, wenn Dauer über 12 Monate (Abs. 3) Vertreter mit Abschlussvollmacht, gewöhnliche Ausübung (nicht aber unabhängige Vertreter wie Makler und Kommissionäre), insbesondere Angestellte (Abs. 5) 16
17 2.2 Überblick zu US-Betriebsstätte Definition gem. Art. 5 DBA D/USA Keine Betriebsstätten (Abs. 4): Einrichtungen zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung Bestände von Gütern oder Waren zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung Bestände von Gütern oder Waren zur Be-/Verarbeitung durch ein anderes Unternehmen Feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich für das Unternehmen Güter oder Waren einkauft oder Informationen beschafft Feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich für das Unternehmen wirbt oder Informationen erteilt (vorbereitende- und Hilfstätigkeiten) Keine Betriebsstätte bei unabhängigem Vertreter (Makler, Kommissionär u.ä.) (Abs. 6) 17
18 2.2 Überblick zu Betriebsstätten Bau- und Montagebetriebsstätten Bau- und Montagebetriebsstätten (Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland-USA) Eine Bauausführung oder Montage ist nur dann eine Betriebsstätte, wenn ihre Dauer 12 Monate überschreitet. (Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland-USA) Bauausführung Weit zu interpretieren Umfasst Arbeiten aller Art, die der Errichtung von Hoch- und Tiefbauten dienen, auch Bauhilfs- und -nebentätigkeiten (z.b. Gerüstarbeiten) Einbeziehung von Renovierungsarbeiten an Gebäuden, Brücken, Straßen oder Kanälen; Ausnahme: Anstreicharbeiten oder bloße Unterhaltung Ausdehnung auf das Legen von Rohrleitungen sowie Erd- und Baggerarbeiten Arbeiten müssen an Ort und Stelle im Ausland ausgeführt werden Montage Zusammenfügen oder Umbau vorgefertigter Einzelteile zu einer Sache Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten Nicht betriebsstättenbegründend, da keine Schaffung wesentlicher Substanz 18
19 2.2 Überblick zu Betriebsstätten Bau- und Montagebetriebsstätten Bau- und Montagebetriebsstätten (Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland-USA) Beginn der Frist Beginn der Arbeiten vor Ort Eintreffen der ersten Person an der Baustelle (unerheblich, ob eigene Mitarbeiter oder die eines Subunternehmers, vgl. BFH v , BStBl. II 1999, S. 694) Vorbereitungshandlungen auf der Baustelle lösen die Frist aus Vorbereitungsarbeiten im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens sind irrelevant Unterbrechung der Frist Ende der Frist Arbeiten sind abgeschlossen oder werden endgültig eingestellt Tag der Fertigstellung, aber frühestens mit der Abnahme des fertigen Werkes Ohne förmliche Abnahme ist auf die Abreise der letzten mit der Auftragsausführung befassten Person abzustellen Arbeiten in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Bauausführung oder Montage (Mängelbehebungen und Reparaturen) sind in die Frist einzubeziehen Nach Anlagenübergabe erbrachte technische Assistenz, Personalschulung oder Betriebsführung zählt nicht zur Frist 19
20 2.2 Überblick zu Betriebsstätten Bau- und Montagebetriebsstätten Bau- und Montagebetriebsstätten (Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland-USA) Besonderheit bei der Fristberechnung 12-Monatsregel gilt für jede einzelne Bauausführung und Montage Zusammenrechnung nur, wenn sie wirtschaftlich und geographisch ein einheitliches Ganzes bilden: Wirtschaftlicher Zusammenhang - Arbeiten hängen so zusammen, dass sie üblicherweise Gegenstand eines einheitlichen Auftrages sein würden Geographischer Zusammenhang - Aus deutscher Sicht: Auftragsausführung innerhalb eines 50 km Radius (Tz Betriebsstättenerlass); die 50 km Grenze wird vom BFH als zu weit abgelehnt (vgl. BFH-Urteil v , I R 3/02) - Umstritten wegen willkürlicher Festsetzung, durch OECD nicht gedeckt 20
21 2.3 US-Steuerfolgen bei Vorliegen einer Betriebsstätte US-Bundesebene ( Federal tax )/US-Steuererklärungspflichten Pflicht zur Abgabe einer jährlichen US-Steuererklärung Nichtabgabe einer Steuererklärung innerhalb von 18 Monaten nach Fälligkeit berechtigt die IRS, die Einkünfte ohne Abzug der Betriebsausgaben zu besteuern (daher Protective Return zu empfehlen, s.u.) Sofern es sich hierbei um eine Kapitalgesellschaft in Deutschland handelt, ist zudem auch die Branch Profits Tax (BPT) zu entrichten; Art. 10 DBA D/USA reduziert die BPT u.u. auf 0% Öffnung der deutschen Muttergesellschaft gegenüber dem US-IRS (Internal Revenue Service) 21
22 2.3 US-Steuerfolgen bei Vorliegen einer Betriebsstätte Betriebsstätte auf US-Bundesstaatenebene (Nexus) Steuerpflicht eines Unternehmens in einem US-Bundesstaat hängt davon ab, ob das Unternehmen entweder in diesem US-Bundesstaat gegründet ( incorporated ) wurde, oder in diesem US-Bundesstaat eine steuerrelevante Tätigkeit ( Nexus ) ausübt, ohne dort gegründet worden zu sein Der handelsrechtliche Sitz ( Company Register ) in einem Staat verhindert nicht die Besteuerung in anderen Staaten Jeweils Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen nach Maßgabe der einzelnen US-bundesstaatlichen Regelungen Gegebenenfalls auch Steuerpflicht auf der Ebene der Städte und Gemeinden Das DBA gilt nur auf Bundesebene ( Federal Income Tax ), greift nicht auf US-bundesstaatlicher Ebene Soweit der einzelne Bundesstaat an die Bemessungsgrundlage des Bundes anknüpft, kann u.u. die DBA- Qualifizierung implizit übernommen sein Einige Bundesstaaten knüpfen nicht an die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage des Bundes an, z.b. Ohio, Texas, Washington 22
23 2.4 Betriebsstättenrisiko - Beispiele Geschäftstätigkeit in den USA ohne US-Tochtergesellschaft Fall 1: Export mit/ohne Distributor Fall 2: Konsignationslager Fall 3: Montage GmbH GmbH GmbH Distributor Warenlager Independent Sales Agent Warenlager Montage durch Personal der GmbH Kunde Kunde Kunde Distributor wird Eigentümer der Ware Kauf und Verkauf auf eigene Rechnung GmbH bleibt Eigentümer der Ware bis zur Übergabe an den Kunden Kauf und Verkauf auf Rechnung der GmbH Entsendung von Personal der GmbH an den Ort des Kunden 23
24 2.4 Geschäftstätigkeit in den USA ohne Tochtergesellschaft - Fall 2 und 3 US-Bundesebene (Federal tax): Keine Ertragsteuerpflicht (Art. 7 Abs. 1 DBA D/USA arg. e contr.) US-Bundesstaatenebene (State taxes): Das Doppelbesteuerungsabkommen ist auf die Steuern der Bundesstaaten nicht anwendbar Bundesstaatliche Ertragsteuerpflicht, sofern Nexus vorliegt Nexus ist ein gesetzlicher Anknüpfungspunkt für die Besteuerung, unterschiedlich von Bundesstaat zu Bundesstaat Nexus ist i.d.r. begründet, wenn die Gesellschaft in dem betreffenden Bundesstaat geschäftlich tätig ist oder dort Grundbesitz hält; ein eigenes Büro muss nicht unterhalten werden Beispiele: Warenvorräte, Maschinen und Anlagen, Gebäude Wohnsitz des Vertriebsmitarbeiters Lizenzierung von Rechten Abschluss von Kaufverträgen in dem Bundesstaat (z.b. auf Messen) Montageleistungen 24
25 2.5 Vorsorgliche Abgabe von US-Steuererklärungen ( Protective Tax Return ) Abgabe von jährlichen US-Ertragsteuererklärungen Bei Unsicherheit darüber, ob der Tatbestand der Betriebsstätte i.s.d. Art. 5 DBA D/USA erfüllt ist (Federal Tax) zusammen mit Formular 8833 ( Treaty-based Return Position") zur Geltendmachung der Abkommensvergünstigung Bei Unsicherheit darüber, ob der Tatbestand des Nexus erfüllt ist (State Tax) Zur Sicherung des Erhalts des Betriebsausgabenabzugs Zur Sicherung des Anlaufens der Festsetzungsverjährung Zur Vermeidung von Bußgeldern 25
26 Agenda 3 Gesellschaftsformen und steuerliche Auswirkungen 3.1 US-Gesellschaftsformen 3.2 Steuerliche Einordnung von Gesellschaften 3.3 Limited Liability Company (LLC) 3.4 Wahl der steuerlich optimalen US-Unternehmensrechtsform 26
27 3.1 US-Tochtergesellschaft - Rechtsformen Synopse: Haftung, Steuerpflicht US-Rechtsformen Haftung unbeschränkt Haftung beschränkt Keine Betriebsstätte z. B. unabh. Vertriebspartner Betriebsstätte z. B. Büro Einzelunternehmen General Partnership (GP) Limited Partnership (LP) Corporation (Inc.) Limited Liability Company (LLC) Keine US- Steuerpflicht US-Steuerpflicht 27
28 3.2 Einordnung ausgewählter Unternehmensrechtsformen Rechtsformen US-steuerliche Behandlung Dt. steuerliche Behandlung Corporation intransparent intransparent LP, LLP intransparent oder transparent transparent LLC, LLLP intransparent oder transparent intransparent oder transparent GP intransparent oder transparent transparent AG intransparent intransparent GmbH intransparent oder transparent intransparent GmbH & Co. KG intransparent oder transparent transparent GbR intransparent oder transparent transparent 28
29 3.3 LLC - Einordnung nach US-Steuerrecht Grundregel ( Default ) Keine per-se" Corporation (wie z.b. AG, SA) nach der Check-the-box-Verordnung Partnership", falls 2 Gesellschafter Disregarded Entity", falls Ein-Personen-LLC Single-member LLC") - wird für US-Steuerzwecke als nicht existent betrachtet, Besteuerung findet also beim Gesellschafter statt Check-the-Box -Wahlrecht Formular 8832 ( Entity Classification Election") 75-Tage Rückwirkung, Bindungsfrist 5 Jahre Fiktive Auflösung der Altgesellschaft und fiktive steuerliche Übertragung der Vermögensgegenstände und Schulden auf die Neugesellschaft Evtl. Anwendbarkeit der sog. Anti-Inversion-Rules (Sec IRC) auf die ausländische Gesellschaft 29
30 3.3 LLC - Einordnung nach deutschem Steuerrecht Kriterienkatalog des BMF-Schreibens v (BStBl. I 2004, 411): 1. Zentralisierte Geschäftsführung und Vertretung 2. Beschränkte Haftung 3. Freie Übertragbarkeit der Anteile 4. Notwendigkeit eines Ausschüttungsbeschlusses für die Gewinnzuteilung 5. Kapitalaufbringung (Bereitstellung von Eigenkapital durch Einlagen) 6. Unbegrenzte Lebensdauer der Gesellschaft (insbesondere auch bei Vorliegen eines Auflösungsgrundes mit automatischer Fortsetzungsklausel) 7. Gewinnverteilung 8. Formale Gründungsvoraussetzungen Auffassung der dt. Finanzverwaltung (s.o.): Die US-steuerlich transparente LLC ist abkommensrechtlich nicht in den USA ansässig, da es an der unbeschränkten US-Steuerpflicht der LLC bzw. deren Gesellschafter mangelt; daher bei aus dt. Sicht intransparenter LLC keine Anwendung des Art. 10 DBA D/USA; ihre Einkünfte fallen daher unter die Auffangvorschrift des Art. 21 DBA D/USA; folglich besteuert Deutschland die Ausschüttungen aus dieser hybriden LLC als Dividenden ( 20 EStG) BFH-Urteil v , I R 34/08, IStR 2008, 811: Bestätigt im Ergebnis die Auffassung der Finanzverwaltung Notwendigkeit, den LLC-Gesellschaftsvertrag im Hinblick auf die deutsche steuerliche Einordnung zu analysieren 30
31 3.4 Wahl der steuerlich optimalen US-Unternehmensrechtsform Entscheidungsrelevante Faktoren bei der US-Rechtsformwahl 1. Haftungsbeschränkung 2. Gesamtsteuerbelastung USA/Deutschland 3. Art und Präferenzen des Gesellschafterkreises (Konzern, Familienunternehmen) 4. US-Nachlasssteuer 5. Finanzierung 6. Joint Venture bzw. US-Partner-Beteiligung 7. Bundesstaatliche Steuerbelastung 8. Laufende Steuerdeklarations- und Betreuungskosten 31
32 3.4 Wahl der steuerlich optimalen US-Unternehmensrechtsform Steuerbelastungsübersicht USA/Deutschland Gewinndurchschüttung - Stand GmbH GmbH GmbH GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG GmbH & GmbH Co. KG GmbH LLC Corporation GmbH LP Corporation LP LP LP 69,8% 57,0% 56,3% 55,8% 48,1% 43,2% US-Nachlasssteuer! Gesamte Ertragsteuerbelastung USA/D 38,9% oder 41,9% Branchen: Produktion, Handel, Vertrieb, Dienstleistung, Medien US-Bundes-, Georgia- und deutsche Ertragsteuern; Solidaritätszuschlag, keine Kirchensteuer Spitzensteuersätze ; US-Einkommen natürlicher Personen > $ (nicht verheiratet) bzw. $ (verheiratet) Keine Verletzung der LOB-Regeln des DBA D/USA; Beteiligung der Muttergesellschaft an US-Tochtergesellschaft > 80% Keine Fremdfinanzierung; Gewinndurchschüttung bis zur deutschen natürlichen Person; dt. Progressionsvorbehalt unberücksichtigt Beteiligungen der natürlichen Personen werden im steuerlichen Betriebsvermögen gehalten (Teileinkünfteverfahren statt Abgeltungssteuer) 32
33 3.4 Wahl der steuerlich optimalen US-Unternehmensrechtsform Hybride GmbH & Co. KG beteiligt an LP US-Nachlasssteuer! 100% 100% GmbH 0% GmbH & Co. KG 100% Limited Partner 99,5% Corporation General Partner 0,5% LP 33
34 3.4 Wahl der steuerlich optimalen US-Unternehmensrechtsform Hybride GmbH & Co. KG beteiligt an LP (von 6 nach 7) 7 100% 100% KG für US-steuerliche Zwecke als intransparent behandelt (CTB Election) GmbH 0% GmbH & GmbH Co. KG 100% Limited Partner 99,5% Corporation General Partner 0,5% LP US-Nachlasssteuervermeidung mittels hybrider GmbH & Co. KG; Hybride Gestaltung der KG nur notwendig, falls US-Nachlasssteuer > deutsche Erbschaftsteuer (wegen Anrechenbarkeit) Keine US-Einkommensteuererklärungspflicht der Kommanditisten der KG 34
35 3.4 Wahl der steuerlich optimalen US-Unternehmensrechtsform Hybride GmbH & Co. KG beteiligt an LP (von 6 nach 7) pretax net income GA corporate income tax, 6.0% Federal corporate income tax, 35% 35% Branch profits tax 0% 0.0 net distribution 61.1 US tax burden 38.9 KG treated as non-transparent for U.S tax purposes Flow-through to Individual for German tax purposes Corp. KG German Tax (Individual) pretax net income tax exempt, Art. 7 & 23 II a TT subject to progression German tax burden indiv. level 0.0 cash distribution 61.1 net cash 61.1 LP Combined tax burden US & Germany
36 3.4 Wahl der steuerlich optimalen US-Unternehmensrechtsform Hybride GmbH & Co. KG beteiligt an LLC/LP (Alternative) 100% GmbH 100 % 0 % GmbH & GmbH Co. KG LLC 100 % Limited Partner 99,5 % KG hat Wahlrecht zur Behandlung als Corporation in den USA ausgeübt LLC hat US-steuerliches Wahlrecht zur Behandlung als disregarded übt General Partner 0,5 % LP LP ist disregarded für US- Steuerzwecke nach den default rules 36
37 Agenda 4 Entsendung von Mitarbeitern in die USA 37
38 4. Entsendungsstrukturen Heimatgesellschaft Aktives Beschäftigungsverhältnis mit der Heimatgesellschaft Zahlung des Gehalts durch die Heimatgesellschaft Organisatorische Eingliederung in die Heimatgesellschaft Einsatzgesellschaft mit ruhendem Vertrag der Heimatgesellschaft Aktives Beschäftigungsverhältnis mit der Einsatzgesellschaft Zahlung des Gehalts durch die Heimat- und/oder die Einsatzgesellschaft Organisatorische Eingliederung in die Einsatzgesellschaft Ruhendes Arbeitsverhältnis mit der Heimatgesellschaft Einsatzgesellschaft Aktives Beschäftigungsverhältnis mit der Einsatzgesellschaft Zahlung des Gehalts durch die Einsatzgesellschaft Organisatorische Eingliederung in die Einsatzgesellschaft Heimat- und Einsatzgesellschaft Aktives Beschäftigungsverhältnis mit der Heimat- und Einsatzgesellschaft Zahlung des Gehalts durch die Heimat- und/oder die Einsatzgesellschaft Organisatorische Eingliederung in die Heimat- und in die Einsatzgesellschaft 38
39 4. Entsendungsstrukturen - steuerliche Auswirkung Heimatgesellschaft (zahlt das Gehalt) Gehaltsabrechnung und Auszahlung bei der Heimatgesellschaft Einrichtung einer Shadow Payroll Betriebsstättenrisiko Heimatgesellschaft (zahlt Gehalt) aber ruhender Arbeitsvertrag Gehaltsabrechnung und Auszahlung bei der Heimatgesellschaft Weiterbelastung der Gehaltskosten an die Einsatzgesellschaft Einrichtung einer Shadow Payroll bei der Einsatzgesellschaft Minimierung des Betriebsstättenrisikos Einsatzgesellschaft Gehaltsabrechnung und Auszahlung bei der Einsatzgesellschaft Pro Forma Gehaltsabrechnung bei der Heimatgesellschaft zur Abführung der Sozialversicherung (falls gewünscht). Minimierung des Betriebsstättenrisikos Heimat- und Einsatzgesellschaft Zahlung des Gehalts durch die Heimat- und/oder die Einsatzgesellschaft Eventuell Lohnsteuerpflicht der Heimat- und Einsatzgesellschaft Schwierige Abgrenzung wann ein Mitarbeiter für welchen Arbeitgeber tätig wird Betriebsstättenrisiko 39
40 4. Bestimmung der unbeschränkten bzw. beschränkten US-ESt-Pflicht US- Staatsbürger Natürliche Person Deutscher Staatsbürger Green Card Nichteinwanderungs- Visum oder Visa Waiver Ja > 183 Tage im Veranlagungsjahr in USA? Ja Substantial Presence? Nein Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland? (Art. 4 DBA) Nein > 31 Tage fortlaufend Veranlagungsjahr in USA? Nein Ja Nein Closer Connection zu Deutschland Ja Nein Ja Unbeschränkt steuerpflichtig Welteinkommens- Prinzip Beschränkt steuerpflichtig Quelleneinkommensprinzip; Information über Welteinkommen in Form 8833 Beschränkt steuerpflichtig Quelleneinkommensprinzip; Nachweis der Closer Connection In Form 8840 Beschränkt steuerpflichtig Quelleneinkommens- Prinzip 40
41 4. Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht? Substantial Presence Test (IRC section 7701(b)(3)): Anzahl der Aufenthaltstage in den USA im lfd. Jahr (mind. 31 Tage) 1/3 der Aufenthaltstage im unmittelbar vorangegangenen Jahr 1/6 der Tage im vorvorherigen Jahr = Summe > 183, Substantial Presence Test erfüllt Gesamt Aufenthaltstage in den USA Urlaub geschäftlich geschäftlich Tage 150 Tage 160 Tage Berechnung Substantial Presence 1/6 = 3 1/3 = 50 1/1 = Summe
42 4. US- und deutsche Einkommensteuerpflicht Besteuerungsrecht (ESt, LSt) gem. Art. 15 DBA D/USA Personalentsendung kurzfristig ( 183 Tage/Kj.) langfristig (> 183 Tage/Kj.) Vergütung wirtschaftl. getragen von dt. MG Vergütung wirtschaftl. getragen von US-TG dt. Unternehmen hat Betriebsstätte (Art. 5 DBA) in USA Deutschland hat Besteuerungsrecht USA haben Besteuerungsrecht 42
43 4. Besteuerung unbeschränkt Steuerpflichtiger ( residents ) Besteuerung des Welteinkommens wie bei US-Staatsbürgern Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung außerhalb der USA gezahlter Einkommensteuern, soweit diese tatsächlich geschuldet werden Im ersten und letzten Jahr der unbeschränkten Steuerpflicht gelten besondere Vorschriften ( dual status year ) Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung, getrennte Veranlagung oder besondere Veranlagung von Alleinerziehenden (head of household) Formular 1040 Abgabefrist: 15. April des Folgejahres Fristverlängerung: 15. Oktober 43
44 4. Besteuerung im Jahr des Wechsels der Ansässigkeit ( dual status aliens ) Besondere Regelungen im ersten Jahr in dem der substancial presence oder Greencard Test erfüllt wird: Das Steuerjahr teilt sich in eine Periode der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht; typischerweise tritt diese Situation im ersten und letzten Jahr der Entsendung ein Es gelten die jeweiligen Regeln für den Zeitraum der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht Grundsätzlich nur Einzel- oder getrennte Veranlagung möglich Verheirateten Steuerpflichtigen stehen Wahlrechte zur Verfügung, um zur Besteuerung als Residents zu optieren 44
45 4. Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger ( non-residents ) Besteuerung von Einkünften aus US-Quellen, soweit die Steuer nicht bereits durch Einbehalt an der Quelle abgegolten ist (grundsätzlich 30% Quellensteuer) Reduzierung der Quellensteuer durch Berufung auf das DBA (Formular W-8BEN bzw. W-8BEN-E) Gehaltseinkünfte, die einer beruflichen Tätigkeit in den USA (anteilig) zuzurechnen sind, gelten als aus US- Quellen bezogen Keine Sonderausgabenpauschbeträge ( standard deductions ), abzugsfähig sind nur tatsächlich gezahlte Sonderausgaben ( itemized deductions ) Grundsätzlich nur Einzel- oder getrennte Veranlagung möglich (Formular 1040NR) Unter bestimmten Voraussetzungen Wahlrecht zur Optierung zum Status als Dual Status Alien Formular 1040NR Abgabefrist: 15. Juni des Folgejahres Fristverlängerung: 15. Dezember 45
46 4. Auskunftspflichten bei Auslandsvermögen und Beteiligungen Formular FinCEN 114 Formular 8938 Formular 3520 Forms 8865, 5471 Auskunftserklärung für Bank- und Finanzkonten bei Finanzinstituten außerhalb der USA Kumulierter Höchststand aller Konten > $10,000 Alle unbeschränkt Steuerpflichtigen Auch bei Vollmacht für Firmenkonten Abgabe bis spätestens 30. Juni des Folgejahres Bei Nichteinreichung droht Strafzahlung von $10,000 bis zu 50% des Hochstandes der Konten Nur elektronisch oder online auf IRS-Webseite Auskunftserklärung für Finanzvermögen bei Finanzinstituten außerhalb der USA (breiter als FBAR) Kumulierter Wert des Vermögens > $50,000 am Ende des Jahres oder > $75,000 im Laufe des Jahres (bei Zusammenveranlagung > $100k bzw. $150k) Teil der Einkommensteuererklärung Bei Nichteinreichung droht Strafzahlung von $50,000 zzgl. criminal penalties Kein Beginn der Verjährungsfrist bei Nichteinreichung Auskunftserklärung über Transaktionen mit ausl. Trusts und Erbschaften und Schenkungen von Ausländern Gesamtwert der Erbschaft/Schenkung > $100,000 (FMV) Einreichung zum Abgabedatum der Steuererklärung Bei Nichteinreichung droht Strafzahlung von $10,000 oder 35% des Werts der Erbschaft/Schenkung Auskunftserklärung bei wesentlichen Beteiligungen an ausl. Personen- und Kapitalgesellschaften Bei Beteiligungen >10%; eventuelle Einbeziehung von Anteilen von Verwandten Beide Formulare dienen der Einkommensermittlung nach US- Steuerrecht Teil der Einkommensteuererklärung Bei Nichteinreichung droht Strafzahlung von $10,000 46
47 4. US-Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht US-Sozialversicherungsbeiträge 2016 Arbeitegeber Arbeitnehmer Rentenversicherung (OASDI) 1) Alterskrankenversicherung (Medicare) 2) Gesamtbeiträge 6,20% 1,45% 7,65% 6,20% 1,45% 7,65% 3) Arbeitslosenversicherung Bund (FUTA) 4) 6,00% keine Arbeitslosenversicherung Bundesstaat (SUTA) variiert 5) keine Unfallversicherung Bundesstaat (Workers Comp.) variiert 5) keine 1) Beitragsbemessungsgrenze 2016: $ (Jahr) 2) Es existiert keine Beitragsbemessungsgrenze 3) Zusätzlich 0.9% Medicare Tax auf Löhne und Gehälter, soweit die Vergütung den Betrag von $ (Zusammenveranlagung) bzw. $ (Einzelveranlagung) bzw. $ (getrennte Veranlagung) übersteigt. Die Steuer ist nicht auf die Einkommensteuer anrechenbar. 4) Beitragsbemessungsgrenze 2016: $7.000 (Jahr) 5) Unterschiedlich von Bundesstaat zu Bundesstaat 47
48 4. US-Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht Befreiung nach dem Sozialversicherungsabkommen D/USA (***) Rentenversicherung (OASDI) Krankenversicherung (Health Insurance) Pflegeversicherung (Nursing Care Insurance) Alterskrankenversicherung (Medicare) Arbeitslosenversicherung Bund (FUTA) befreit, falls durch Formular D/USA 101 bestätigt geregelt im Affordable Care Act (neues US-Krankenversicherungsrecht) nicht anwendbar befreit, falls durch Formular D/USA 101 bestätigt nicht befreit Arbeitslosenversicherung Bundesstaat (SUTA) nicht befreit Unfallversicherung (Workers Compensation Insurance) nicht befreit *** Voraussetzung: Arbeitsvertrag und Entsendungsvertrag mit Muttergesellschaft, kein Vertrag als Ortskraft oder Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Sozialversicherungsabkommens D/USA 48
49 Wir und die Castellers de Barcelona Die Menschentürme sind wie wir: Jeder Einzelne zählt im Miteinander und bei der Beratung unserer Mandanten. 49
50 Ihr Ansprechpartner Oliver Hecking Partner Steuerberater, Certified Public Accountant Rödl & Partner Charlotte Langford de Kock LLP 121 West Trade Street, Suite 2850 Charlotte, NC Telefon +1 (704) Telefax +1 (704) Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. 50
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