Tierzuchtrecht im Spannungsfeld: Gesellschaft Wirtschaft Tier

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1 Köllitscher Fachgespräch Tierzuchtrecht - Quo Vadis! 12. Dezember 2013 Tierzuchtrecht im Spannungsfeld: Gesellschaft Wirtschaft Tier Hermann Schulte-Coerne

2 Tierzüchtung ist im Prinzip ein einfacher, kontinuierlicher biologischer Prozess Selektion der besseren Tiere zur Nutzung Selektion der besten Tiere als Elterntiere Folgegeneration Anpaarung zur Erzeugung der Wozu braucht man dabei ein Tierzuchtrecht? Wo entsteht da ein Spannungsfeld? 2

3 Wozu Tierzuchtrecht? Der Staat setzt im öffentlichen Interesse Regeln für den Züchtungsprozess und hat dabei Ziele im öffentlichen Interesse ( Gesellschaft, Tier ) im Interessen der Beteiligten ( Wirtschaft ) 3

4 Spannungsfelder im Tierzuchtrecht Beispiele: Ziele im öffentlichen Interesse Widerstreit verschiedener öffentlicher Interessen z.b.: Einsatz Biotechnologie (Besamung, Klonen) Verwendung staatlicher Mittel Wandel gesellschaftlicher Interessen und Ziele von der Erzeugungsschlacht zur Ressourcensicherung Abwägung öffentlicher und privater Interessen direkte operative Beteiligung des Staates an der Züchtung notwendig und angemessen? staatliche Regeln beeinflussen Organisation des Züchtungsprozesses Rolle und Einfluss privater Organisationen Verteilung von Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten Hemmnisse des Zuchtablaufs durch staatliche Vorschriften 4

5 Tierzuchtrecht im Spannungsfeld: Gesellschaft Wirtschaft Tier Gliederung: 1. Entstehung Rolle des Staates im Wandel 2. Die Novellierung 2006 Auslöser und Ziele 3. Wie geht es weiter

6 Rückblick: der Staat mischt schon lange mit Seit dem 19. Jahrhundert zwei Instrumente staatlicher Beteiligung: Förderung der Tierzucht Rechtsvorschriften Beispiele staatliches Personal und Einrichtungen wertvolle Zuchttiere als Elterntiere Gemeindebullen Subvention der Leistungsprüfungen Starthilfe für Besamungszuchtprogramme und Hybridzuchtprogramme direkte Mitwirkung an der Züchtung Vorschrift staatlich gekörter Vatertiere Erteilung einer Deckerlaubnis Erteilung einer Besamungserlaubnis staatliche Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung fachliche Regelungen Zuchtbuchführung, Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung staatliche Anerkennung von Zuchtorganisationen 6

7 staatliche Förderung der Tierzüchtung war und ist sinnvoll! staatlicher Eigennutz: Interesse an der Pferdezucht aus militärischen Gründen Sicherung der Versorgung mit tierischen Produkten besondere Nachhaltigkeit biologischer Multiplikator Vermehrung der Förderung: verbesserter Tiere erreichte Verbesserung bleibt ohne weitere Förderung erhalten dennoch ist staatliche Förderung nicht unproblematisch! Mitnahme-Effekte Gewöhnung an Förderung weniger Eigeninteresse an Optimierung 7

8 staatliche Mitwirkung bei der Tierzüchtung hat in Deutschland Tradition auch hier: historisch Interesse an der Pferdezucht aus staatlicher Eigennutz militärischen Gründen Sicherung der Versorgung mit tierischen Produkten historisch effektiv, aber überholt: Lenkung des Einsatzes verbesserter Vatertiere auch zukünftig notwendig Erhaltung der genetischen Vielfalt Mitwirkung des Staates in häufigem Wandel! Körung Deckerlaubnis Besamungserlaubnis Mitwirkung bei Zuchtprogrammen für Tierarten und Zuchtrichtungen, die selbst kein Zuchtprogramm erwirtschaften können Anfänge meist mit privater Organisation Schwankungen zwischen hoheitlicher Tätigkeit und privater Beteiligung 8

9 Anerkennung von Züchtervereinigungen - Start ohne Staat! ab 1893 ohne Staat! Anerkennung und Überprüfung durch DLG 1936 Eingriff und Aufsicht des Staates (Reichsnährstand) rassebezogene regionale Vereinheitlichung 1949 staatliche Anerkennung der ZO (BRD) Vorprüfung und Überwachung durch DLG 1976 staatliche Anerkennung (ohne DLG-Mitwirkung) bis heute 9

10 Staatliche Durchführung der Leistungsprüfung eine späte Entwicklung vor 1936 private Kontrollvereine 1936 Eingriff und Aufsicht des Staates (Reichsnährstand) 1949 private Kontrollverbände (BRD) Grundregel und Überwachung durch DLG staatliche Förderung seit 1976 hoheitliche Durchführung staatliche Förderung 10

11 Warum zieht sich der Staat aus der Tierzucht zurück? Technischer Fortschritt der Tierzüchtung objektivere Methoden zur Zuchtwahl: Zuchtwertschätzung statt äußerer Erscheinung -> Ende der Körung Hybridzucht: geschlossene Zuchtprogramme bei Zuchtunternehmen ->Geflügelzucht fällt aus der Tierzuchtgesetzgebung heraus Politisch-gesellschaftlicher Wandel Abbau staatliche Bevormundung (Körung) Haushalts-Knappheit Rückzug auf staatliche Kernaufgaben 11

12 Entstehung der EU beschleunigt den Rückzug des Staates in der Tierzucht EU-Vertrag: Verbot der Beschränkung von Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie des Warenverkehrs - Druck auf traditionell protektionistische nationale Rechtsetzung Grundsätzliches Verbot staatlicher Beihilfen - dennoch großzügiger Rahmen für Beihilfen in der Tierzucht (insb. Leistungsprüfungen) 12

13 Tierzuchtrecht der EU beschränkt staatlichen Einfluss in der Tierzucht EG-Tierzuchtrecht: Hauptziel: Marktliberalisierung für Zuchttiere und Zuchtprodukte dazu Harmonisierung der Tierzucht-Regelungen - Anerkennung (und Tätigkeit) von Zuchtorganisationen - Grundsätze Zuchtbuchführung, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung ohne Freiraum für nationale Regelungen - Verbot nationaler Beschränkung der Zulassung von Zuchttieren zu Zucht oder Besamung - keine quantitativen Mindestanforderungen z.b. für Besamungseinsatz 13

14 Tierzuchtrecht der EU ohne tierzuchtfachlichen Impulse Neben marktwirksamen Regelungen fehlen wesentlichen Impulse zur technisch-fachlichen Förderung der Zuchtprogramme Beispiele: kein Reinzucht-Nachkomme darf vom Zuchtbuch ausgeschlossen werden -> klassischer Selektionsansatz wird dem Ziel Beseitigung von Handelsschranken untergeordnet eher beiläufige, unpräzise Anforderungen an Zuchtprogramm und Zuchtmethoden 14

15 Tierzuchtrecht im Spannungsfeld: Gesellschaft Wirtschaft Tier Nächster Punkt der Gliederung: 1. Entstehung Rolle des Staates im Wandel 2.Die Novellierung 2006 Auslöser und Ziele 3. Wie geht es weiter

16 auch das Tierzuchtgesetz von 2006 entsteht auf Druck der EU Vertragsverletzungsverfahren gegen D seit 1999: Besamungsregelungen TierZG verstoßen gegen EU-Vertrag (Freiheit Warenverkehr, Dienstleistungen, Niederlassung) Erkenntnis und Schlussfolgerung für Deutschland: Unzulässig, nationale Zulassung zu fordern, wenn bereits entsprechende Zulassung in einem anderen EU-MS erteilt worden ist. Gesetzesanpassung auch hinsichtlich grenzüberschreitender Tätigkeit von Zuchtorganisationen 16

17 TierZG 2006 orientiert sich noch stärker an EU-Vertrag und EG- Tierzuchtrecht Änderung der direkt und indirekt angegriffenen Regelungen liberalisierte Besamungsregeln Grenzüberschreitende Tätigkeit von anerkannten Zuchtorganisationen Wegfall von Regelungen, die über EG-Recht hinausgingen Besamungserlaubnis (sogar Konflikt zu EG-Recht) Stichprobentest Hybridschweine (nur bei deutschen Zuchtorganisationen durchsetzbar, nicht bei Wettbewerbern) Gesetz mit direktem Bezug auf EG-Rechtsakte im alten Gesetz Umsetzung der EG-Richtlinien und Entscheidungen durch eigene Formulierungen im neuen Gesetz: Kernpunkte durch Verweise auf EG-Rechtsakte geregelt nur wenige Punkte zusätzlich klargestellt, wenn im EG-Recht unscharf: - grenzüberschreitende Tätigkeit von Zuchtorganisationen - Aufzeichnungen und Kontrollen beim Abgeben von Samen 17

18 Weiteres Änderungsziel bei der Novellierung 2006 Schwachpunkt im bisherigen Gesetz: Fehlende Gesamtzuständigkeit für ein Zuchtprogramm rechtlich zugewiesene Zuständigkeiten im Zuchtprogramm zersplittert auf mehrere Akteure niemand laut Gesetz umfassend verantwortlich für die fachliche Gesamtkonzeption eines Zuchtprogramms: - nur Zuchtbuchführung exklusiv bei Züchtervereinigungen - Besamungszuchtprogramme faktisch durch Besamung gesteuert - Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung nominell Aufgabe der Behörden, häufig aber faktisch in privater Durchführung finanzieller Ausgleich zwischen Kosten und Erlösen eines Zuchtprogramms funktioniert nicht - gesetzliche Beteiligung der Besamung an Kosten der Zuchtprogramme funktioniert nicht - staatlich finanzierte Prüfeinrichtungen teilweise ineffizient in Zuchtprogramme eingebunden 18

19 TierZG 2006 soll Organisationsstruktur der Tierzucht verbessern Lösungsansatz: Zuchtorganisation erhält Gesamtzuständigkeit für Zuchtprogramm - verantwortlich für alle operativen Aufgaben im Zuchtprogramm - erhält Zuständigkeit für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung - und auch für Besamungs-Prüfeinsatz Neuordnung zielt nicht auf Verdrängung von Besamung und Leistungsprüfung, sondern auf verbessertes Zusammenwirken - Besamung ist jetzt auf Zusammenarbeit mit Zuchtorganisationen angewiesen = Prüfeinsatz = Zuchtwerte zur Vermarktung von Zuchtprodukten = freiwillige Vereinbarungen Zucht Besamung können auch finanzielle Beteiligung am Zuchtprogramm regeln - Methoden und Umfang der Leistungsprüfungen orientieren sich stärker an Bedarf und Möglichkeiten des Zuchtprogramms = Zuchtorganisation ist Auftraggeber und nicht bloß Abnehmer von Leistungsinformationen 19

20 Privatisierung der Zuchtstruktur von 2006 ist bis heute umstritten insbesondere: Zuständigkeit Zuchtorganisationen für LP und ZWS Neutralität als Argument für hoheitliche Durchführung - Hintergrund eher: Sorge um staatliche Förderung Kompromiss: - Lange Übergangsfrist für staatliche Zuständigkeit bis Möglichkeit für Länder, abweichend hoheitliche Durchführung zu regeln = unklare Organisationsstruktur für überregional tätige Zuchtorganisationen 20

21 Kein vollständiger Rückzug des Staates aus der Tierzucht! Erhaltung genetischer Ressourcen wird neu ins Gesetz aufgenommen Eine gesetzliche Verpflichtung der Zuchtorganisationen oder Tierhalter zur Erhaltung von Rassen ist weder sinnvoll, noch durchsetzbar. Langzeitvorsorge für den Erhalt genetischer Vielfalt ist eine staatliche Aufgabe Verpflichtung auch aus dem völkerrechtlichen Übereinkommen über die Biologische Vielfalt von 1992 ableitbar Gesetzliche Maßnahme vorerst nur: staatlich durchgeführtes Monitoring Bestandszählung und Bewertung aller einheimischen Rassen 21

22 Tierzuchtrecht im Spannungsfeld: Gesellschaft Wirtschaft Tier Letzter Punkt der Gliederung: 1. Entstehung Rolle des Staates im Wandel 2. Die Novellierung 2006 Auslöser und Ziele 3.Wie geht es weiter

23 Aktuell bekannte Begrenzungen und Schwächen des Tierzuchtrechts Tierzuchtrecht betrifft immer weniger Tierarten Pferd, Rind, Schaf, Ziege Schweinezucht praktisch kaum noch beeinflusst Geflügel schon lange raus unverhältnismäßige Anwendungsprobleme Pferdezucht: durch Besonderheiten und Unklarheiten im EG-Recht dagegen kaum Probleme und wenig Aufwand für Schweinezucht Durchsetzung und Überwachung sehr uneinheitlich systemischer Anspruch: Anforderungen, die in einem Zuchtbuch erfüllt wurden, müssen ohne erneute Prüfung von anderem Zuchtbuch akzeptiert werden aber fehlende EG-Normen und Stellen zur Überwachung z.b. QS-Prinzip mit privaten Kontrollen und staatlichen Nachkontrollen fördernde Stellen gleichzeitig überwachende Stellen 23

24 Ziel: Neue Herausforderung Erhaltung genetischer Ressourcen Sicherung ausreichender genetischer Variabilität zwischen und innerhalb Rassen angewandte Methode: Monitoring kann nur Handlungsbedarf feststellen Neue Erhaltungs- und Förderungskonzepte sind notwendig 24

25 Herausforderung Zugangsrechte für genetischen Ressourcen Internationale Verträge zu Access und Benefit Sharing (ABS) sollen Zugang zu genetischen Ressourcen regeln sowie Gewinne aus der Nutzung dieser Ressourcen auch mit Ursprungsländern teilen Verträge sind im Grundsatz ratifiziert aber noch nicht für Nutztiere ausverhandelt mögliche Auswirkungen für internationalen Handel mit Zuchtprodukten dringend Rechtsetzungsbedarf auf EU-Ebene prüfen! 25

26 Herausforderung Eigentumsrechte an genetischen Ressourcen Das bestehende (EG-)Tierzuchtrecht enthält wichtige Ansätze zur Regelung von Eigentums- oder Verfügungsrechten an Tierrassen: Zuchtorganisationen der Reinzucht müssen körperschaftlich strukturiert sein und ihre Mitglieder gleich behandeln (Modell Züchtervereinigung) im deutschen Recht klargestellt: Anrecht auf Mitgliedschaft und Teilnahme am Zuchtprogramm Recht auf Anerkennung unabhängiger, neuer Zuchtorganisationen für vorhandene Rassen Recht auf Eintragung in andere Zuchtbücher der gleichen Rasse Pferdezucht: begrenztes Vorbehaltsrecht für Ursprungszuchtbücher zur Definition der Zuchtziele und Grundsätze für andere Zuchtbücher der Rasse dadurch sehr bedeutsames Ergebnis, das kaum beachtet und gewürdigt wird Reinzuchtrassen sind im Gemeinschaftseigentum ( community owned ) im Gegensatz zu Privatbesitz privately owned 26

27 Herausforderung Erhaltung genetischen Ressourcen Wichtiges Prinzip zur Erhaltung von Rassen im EG-Tierzuchtrecht in Hauptabteilung Zuchtbuch dürfen nur reinrassige Zuchttiere eingetragen werden reinrassig: Eltern und Großeltern in Hauptabteilung eines Zuchtbuchs der gleichen Rasse im Vorbuch dagegen auch andere männliche und weibliche Zuchttiere unklarer Ursprung (Geburtsdatum fehlt) oder aus Kreuzungsprogramm Aufstiegsregelung begrenzt auf weibliche Tiere im Vorbuch deren Vater und alle Großväter müssen in der Hauptabteilung stehen garantiert maßvollen, begrenzten Fremdgenanteil solange nicht auch männliche Tiere aufsteigen können Zuchtbücher müssen auch aufgestiegene T iere anderer ZO in Hauptabteilung übernehmen unerwünschte Einkreuzung begrenzt durch derzeitige Aufstiegsregelung stärkere Einkreuzung nur durch formale Neugründung einer Rasse möglich allerdings notwendig: neuer, unverwechselbarer Name der Rasse gegenseitige Eintragung fällt weg Aufstiegsregelung nicht antasten!! (abschreckendes!?) Beispiel Pferdezucht Lösung eher: flexiblere Regelung für Rasseneugründung - z.b. Name kann bleiben, wenn alle Zuchtbücher der alten Rasse zustimmen 27

28 Herausforderung Fortbestand des Modells Züchtervereinigung Das Gemeinschaftseigentum an Rassen funktioniert derzeit nur in Verbindung mit dem Modell Züchtervereinigung Soll/kann man die Zulassung von Zuchtunternehmen weiterhin aufhalten? - bereits global tätige Zuchtunternehmen auch für Reinzucht: z.b.: Genus/ABS - wer wird mittelfristig die Kontrolle über Genomic Selection erlangen? - verbreitete Kreuzungszucht bei Milchrindern würde Abschied von Züchtervereinigungen bedeuten - auch das Modell Züchtervereinigung garantiert keinen verantwortlichen Umgang mit der eigenen Ressource, insbesondere bei global verbreiteten Rassen Wer ist für Zuchtlinien aus Kreuzungsprogrammen verantwortlich? - wesentliche globale Ressourcen der Geflügelgenetik sind nur noch als Linien, nicht mehr als Rassen vorhanden - wer ist für deren Erhalt verantwortlich, wenn die Unternehmen veräußert oder aufgegeben werden? Weiterentwicklungen durchdenken Monitoring auch für Vorhandensein von Zuchtlinien Anbietungspflicht von Zuchtlinien bei Verkauf oder Aufgabe von Zuchtunternehmen 28

29 Herausforderung Biopatente Ist der konventionelle Züchtungsansatz durch Biopatente gefährdet? Praxis der Patenterteilung derzeit sehr umstritten Befürchtung: Blockade patentierter Tiergruppen für konventionelle Zuchtprogramme gewerbliches Sonderschutzrecht für Tierzüchtung notwendig/sinnvoll? Sorgfältige Abwägung notwendig Ziel muss sein: Züchtungserträge sollen der Finanzierung des Zuchtprogramms zufließen breiten Zugang zu genetischen Ressourcen für Züchtungszwecke erhalten analog zum Züchterprivileg im Sortenrecht für Pflanzen aber Zugang wird nicht allein durch Bio-Patente behindert: Technologie: DNA-Chips, Genomische Selektion Zugang zur Schätzformel Zuchtmethode: Linien in Kreuzungsprogrammen globale Konzentration der Züchtung: Bio-Kartellrecht? 29

30 Zukunft des Tierzuchtrechts - Abschaffung oder Reparatur? Zwischenergebnis: bestehendes Tierzuchtrecht sollte weiter entschlackt werden: gesetzliche Regelungen beschränken auf Kernpunkte Anerkennung Zuchtorganisationen und Anforderung Zuchtprogramm Grundsätze Zuchtbuchführung und Eintragung Mandat für Definition fachlicher Grundsätze LP ZWS durch private Dachorganisationen Grundsätze für rechtliche Eingriffe und Förderung dauerhafte Förderung auf notwendige Langzeitvorsorge beschränken insbesondere Erhaltungszucht Anschubfinanzierung nur bei maßgeblicher Eigenbeteiligung rechtliche Regelungen so, dass möglichst sich selbst regelnde und sich selbst tragende Strukturen entstehen Beispiel: Prüfprogramme 30

31 Zukunft des Tierzuchtrechts - Weiterentwicklung? Neue Herausforderungen verlangen zumindest Prüfung auf gesetzlichen Handlungsbedarf genetische Ressourcen Erhaltung, Organisationsformen für nachhaltige Züchtung Zugangsrechte, Eigentumsrechte Biotechnologie, Tierschutz Klonierung erfordert auch Regelung von Eigentumsfragen tierschutzgerechte Zuchtziele können nicht allein von Züchtern umgesetzt werden 31

32 Zukunft des Tierzuchtrechts? - Stagnation bei den Tierzuchtverwaltungen Fehlende Impulse aus Brüssel ursprüngliche handelspolitische Aufgabe weitgehend erfüllt Tätigwerden nur bei Handelsproblemen (Samendepots!) oder politischen Problemen (Klonierung) aktuelle Novellierung wohl nur wegen EU-Vertrag und ohne inhaltliche Neuerungen Ressortierung im Veterinärbereich verengt Handlungsbereich auf Zootechnik kein Interesse an neuen Herausforderungen (genetische Ressourcen, Eigentums- und Zugangsrechte) Schwindende Ressourcen der nationalen Tierzuchtverwaltungen Rückzug auf staatliche Kernaufgaben und hoheitliche Tätigkeiten Vollzugsprobleme durch unbefriedigende oder unklare Regelungen Anerkennung, grenzüberschreitende Tätigkeit, Pferdezucht Erhaltungszucht-Prämien 32

33 Zukunft des Tierzuchtrechts? - Ende oder Wende dauerhafte Wende nur vorstellbar, wenn die bestehenden Regelungen entschlackt und präzisiert werden neue Herausforderungen (gen. Ressourcen, Eigentumsund Zugangsrechte) in das Tierzuchtrecht integriert werden nicht in andere Bereiche abwandern die bestehenden Tierzuchtorganisationen sich in die Diskussion um die neuen Herausforderungen einbringen organisatorisch eingebunden werden 33

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