Problemlagen und Handlungsoptionen -
|
|
- Horst Kerner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Problemlagen und Handlungsoptionen - Ein Äquivalent zum Sortenschutz für den Tierbereich? Biopatente in der Tierzucht Anwendbarkeit des Patentrechts und Weiterentwicklung der Rechtssetzung BMELV-Symposium Biopatente und Landwirtschaft wie passt das zusammen?, April 2013, Berlin
2 Zitierweise Leo Dempfle, Peter H. Feindt, Claudia Fricke, Martin Führ: Biopatente in der Tierzucht Anwendbarkeit des Patentrechts und Weiterentwicklung der Rechtssetzung: Ein Äquivalent zum Sortenschutz für den Tierbereich? Foliensatz zur Präsentation auf dem BMELV- Symposium Biopatente und Landwirtschaft wie passt das zusammen?, April 2013, Berlin.
3 Einleitung Das Thema unseres Auftrages lautete: Biopatente in der Tierzucht - Anwendbarkeit des Patentrechts und Weiterentwicklung der Rechtssetzung. Mein Beitrag bezieht sich nun auf die Weiterentwicklung der Rechtssetzung und zwar auf: Schutzrechte in der Tierzüchtung Das ist m.e. ein schwieriges und kontroverses aber diskussionswürdiges Thema
4 Schutz geistigen Eigentums - Tierzüchtung Für den Schutz von geistigem Eigentum gibt es zahlreiche Rechtsinstrumente, wie Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht, Sortenschutzrecht, Geschmacksmusterrecht, etc. Für die Tierzüchtung gibt es in Deutschland und in der EU zwar ein detailliertes Tierzuchtrecht, das jedoch kaum Schutzrechte beinhaltet (keinesfalls vergleichbar mit dem Sortenschutz in der Pflanzenzüchtung). Warum??
5 Warum keine Schutzrechte? Mögliche Gründe: Tierzüchtung ist den Züchtervereinigungen vorbehalten (Ausnahme Geflügel und Hybridzucht Schwein; dabei hat jeder Tierhalter ein Recht auf Mitgliedschaft). Über viele Jahre gab es sehr starke staatliche Förderung (hohe Bezuschussung der Leistungsprüfung, Stellung des Geschäftsführers, Zwang zur Abnahme der Produkte [gekörte Bullen und Eber]). Ausgestaltung von Schutzrechten war (und ist) schwierig.
6 Sind diese Gründe noch zutreffend? Züchtervereinigungen sind nur für Rind, Schaf, Ziege, Pferd und (bei Reinzucht) für Schwein (noch?) vorgeschrieben. Wichtige Bereiche (Legehennen, Broiler, Puten, Kaninchen, Bienen) fallen nicht darunter. Staatliche Unterstützung wird (z. Teil drastisch) zurückgefahren. Technischer Fortschritt (molekulargenetische Methoden) vermindern die Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung von Schutzrechten.
7 Anforderungen an ein Schutzrecht Ein Schutzrecht für die Tierzüchtung muss sich in den allgemeinen Rechtsrahmen ähnlicher Schutzrechte einfügen, das bedeutet u.a. eine räumliche und zeitliche Beschränkung. Räumliche Beschränkung: Deutschland oder EU Zeitliche Beschränkung z.b.: Patentschutz 20 Jahre; Sortenschutz 25 Jahre bzw. 30 Jahre
8 Wie könnte ein Schutzrecht aussehen?-1- Anhaltspunkte für einen Rechtsschutz in der Tierzüchtung bieten das Patentrecht und das Sortenschutzrecht.
9 Wie könnte ein Schutzrecht aussehen?-2- Patente werden für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik erteilt, sofern sie: Neu sind (gehören bisher nicht zum Stand der Technik) Auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (ergeben sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik) Gewerblich anwendbar sind (auf irgendeinem Gebiet einschließlich Landwirtschaft) Vollständig geoffenbart sind (so dass sie ein Fachmann ausführen kann)
10 Wie könnte ein Schutzrecht aussehen?-3- Sortenschutz wird für eine Sorte erteilt, wenn sie Unterscheidbar ist (unterscheidet sich in wenigstens einem maßgebenden Merkmale von allen anderen bekannten Sorten). Homogen ist (im Hinblick auf die maßgeblichen Merkmale hinreichend einheitlich ist). Beständig ist (Ausprägung der maßgeblichen Merkmale nach jeder Vermehrung unverändert bleibt). Neu ist (war vor dem Antragstag nicht oder nur innerhalb einer kurzen Frist im Verkehr).
11 Wie könnte ein Schutzrecht aussehen?-4- Neben dem Sortenschutz ist für die Pflanzenzüchtung auch das Saatgutverkehrsgesetz von Bedeutung. Dieses regelt die Zulassung von Saatgut. Für diese Zulassung wird gefordert, dass u.a. die Sorte unterscheidbar, homogen, beständig und landeskulturellen Wert hat. Man beachte, dass sowohl im Patentrecht als auch im Sortenschutzrecht der wirtschaftliche Wert untergeordnete Bedeutung hat.
12 Erste Schwierigkeit! Im Sortenschutzrecht gibt es eine rechtliche Definition der Sorte. Dagegen existiert nirgends eine befriedigende Definition einer Rasse!
13 Eine Übersicht Kriterium Patentschutz Sortenschutz Schutzrecht Sortenzulassung Landeskultureller Wert * Tierzüchtung Unterscheidbarkeit * * * Homogenität * * Beständigkeit * * Neuheit * * Erfinderhöhe * Gewerb./L. Anwendbarkeit * * Offenlegung * Landwirteprivileg * * * Züchterprivileg * * * *? Dauer des Schutzes ??
14 Folgerungen Sowohl das Patentrecht als auch das Sortenschutzrecht sind bewährte Rechtsinstrumente mit einer langen Tradition! Die Übersicht zeigt allerdings, dass, abgesehen von der Neuheit, die verwendeten Kriterien völlig verschieden sind! Für ein Schutzrecht für die Tierzüchtung sind weder die Kriterien für Patente noch die für den Sortenschutz geeignet!
15 Zu berücksichtigende Aspekte -1- Nach der Biopatentrichtlinie der EU (und damit im EPÜ und im deutschen Patentgesetz) sind nach Art. 53b Pflanzensorten, Tierrassen und im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren nicht patentierbar. Erfindungen, die sich nicht auf eine Rasse beziehen (z.b. einzelne Tiere innerhalb einer Rasse oder Tiere verschiedener Rassen) sind patentierbar. Auch werden im Ablauf der Züchtung viele Hilfsmittel eingesetzt, die durchaus als Arbeitsverfahren patentiert sein können (z.b. Gendiagnostik).
16 Zu berücksichtigende Aspekte -2- Betrachtet man Schutzrechte als Innovationsund Investitionsschutz, so ist bei der Ausgestaltung von Schutzrechten die Balance zwischen Investitionsschutz auf der einen Seite und Monopolbildung auf der anderen Seite abzuwägen. Dauer des Schutzes: Sortenschutz dauert 25 (30) Jahre. Allerdings kann auf Grund des Züchterprivilegs eine neue Sorte sofort für eine Neuzüchtung verwendet werden. Da eine Neuzüchtung etwa 8 bis 15 Jahre dauert, ist der ursprüngliche Züchter für diese Zeit ohne die Konkurrenz, die mit Hilfe seiner eigene Züchtung entstand.
17 Zu berücksichtigende Aspekte -3- Was soll (kann) in der Tierzüchtung geschützt werden? - Die üblichen Regeln für die Patenterteilung für Patente auf Arbeitsverfahren im Zusammenhang mit der Züchtung halte ich für unproblematisch (sofern sie korrekt angewendet werden). - Geschützt werden sollte die durch die Zuchtarbeit erzielte Zunahme an Wirtschaftlichkeit (Zunahme an Nutzen)!
18 Zu berücksichtigende Aspekte -3a- Auf der nächsten Folie ist ein fiktives Beispiel für den Verlauf des genetischen Wertes im Verlauf der Generationen skizziert. Auf der übernächsten Folie ist der durchschnittliche genetische Wert (Zuchtwert) der in der Besamung eingesetzten Bullen nach Geburtsjahrgang hinsichtlich Milchleistung aufgezeigt. Der durchschnittliche Zuchtfortschritt pro Jahr errechnet sich daraus auf ca. 84 kg Milch, aber mit beträchtlichen Schwankungen von Jahr zu Jahr (vit Trends, Fakten, Zahlen 2012, p. 38).
19 Zu berücksichtigende Aspekte -4-
20 Fazit Ich hoffe, dass nach diesen Ausführungen Sie mit mir der Meinung sind, dass Schutzrechte in der Tierzüchtung ein schwieriges und kontroverses aber diskussionswürdiges Thema sind!
21 Zu berücksichtigende Aspekte -5- Der durchschnittliche genetische Fortschritt pro Jahr lässt sich vorhersagen, aber er kann von Jahr zu Jahr sehr stark variieren! Ein Patent schützt ein Erzeugnis oder ein Verfahren, das neu, erfinderisch und gewerblich/landwirtschaftlich anwendbar ist. Der Sortenschutz schützt eine Sorte, die neu, unterscheidbar, homogen und beständig ist. Weder die Kriterien für ein Patent noch die für den Sortenschutz passen für die Tierzüchtung.
22 Zu berücksichtigende Aspekte -6- In der Tierzüchtung hat man es mit polymorphen Populationen zu tun, bei denen sich in jeder Generation genetische Veränderungen teils durch die Zuchtarbeit teils durch Drift (Zufall) ergeben. In jeder Generation wird die genetische Verbesserung so schnell wie möglich an die Tierhalter weitergegeben. Eine künstlich erhöhte Homogenität in der Züchtung wäre kontraproduktiv.
23 Zu berücksichtigende Aspekte -7- Geschützt werden sollte die Zuchtpopulation (Nukleuspopulation), die hier ziemlich neutral als Linie bezeichnet wird. Der Begriff der Rasse ist unbrauchbar, da er viel zu wenig konkret ist und sehr unterschiedlich gebraucht wird. Für ein Schutzrecht ist es unabdingbar, dass eine geschützte Linie ( registrierte Linie ) eindeutig unterscheidbar von allen anderen geschützten Linien ist.
24 Zu berücksichtigende Aspekte -8- Unterscheidbarkeit kann dadurch erreicht werden, dass alle Tiere der Linie gelistet sind und von jedem Tier ein aussagekräftiger Fingerabdruck hinterlegt ist. Dies muss laufend aktualisiert werden. Der Fingerabdruck richtet sich nach den technischen Möglichkeiten, gegenwärtig kämen Mikrosatelliten oder SNP in Frage. Tiere einer so gelisteten Linie würden Schutz genießen. Die genaue Ausgestaltung des Schutzes müsste spezifisch für jede Art sein, wobei es wesentlich ist, ob Rein- oder Kreuzungszucht betrieben wird.
25 Mögliche Ausgestaltung eines Schutzrechtes -1- Produktionstier ist ein Reinzuchttier (z.b. Milchrinder): Verkaufsprodukte sind vorwiegend Sperma und weibliche Tiere. Weibliche Tiere und weibliche Nachkommen unterliegen keinerlei Einschränkungen! Männliche Nachkommen dürfen innerhalb einer Schutzfrist nicht oder nur gegen Lizenz eingesetzt werden. Orientiert man sich an dem effektiven Schutz in der Pflanzenzüchtung, so könnten als Schutzfrist etwa 10 Jahre nach dem Ersteinsatz des Spermas genommen werden?
26 Mögliche Ausgestaltung eines Schutzrechtes -2- Produktionstier ist ein Hybridtier (Kreuzung von zwei oder mehreren Linien z.b. Schwein): Verkaufsprodukte sind Jungsauen und Sperma (in geringerer Anzahl Eber). Die reinen Linien sind zumindest in der Zuchtstufe im Eigentum des Züchters; dies trifft häufig auch für die Tiere in der ersten Vermehrungsstufe zu, während dies für die zweite Vermehrungsstufe meist nicht zutrifft. Geschützt sollten hier die reinen Linien sein, während alle nachgelagerten Produkte ohne Schutz wären. Somit könnten Hybridtiere zur Züchtung verwendet werden.
27 Mögliche Ausgestaltung eines Schutzrechtes -3- Beim Geflügel liegen die Verhältnisse ähnlich wie beim Schwein, nur dass dort wenige Firmen sich den Markt aufteilen. Auch hier sollten die reinen Linien geschützt sein, so dass niemand ohne Erlaubnis des Rechteinhabers diese Reinzuchttiere zur Züchtung verwenden darf. Ein weitergehender Schutz ist m.e. unnötig!
28 Zu berücksichtigende Aspekte -1- Ein Schutzrecht für die Tierzüchtung muss einfach und praktikabel sein. Es darf sich nicht zu einem bürokratischen Monster entwickeln! Wichtigste Voraussetzung für die Erteilung eines Schutzrechtes ist die Unterscheidbarkeit. Wirtschaftlicher Wert sollte, ähnlich dem Patentrecht oder dem Sortenschutz keine besondere Rolle spielen. Einem Erfinder steht es frei, ein Patent zu beantragen oder seine Erfindung durch Geheimhaltung zu schützen oder sie gleich allgemein zur Verfügung zu stellen. Dies sollte auch hier gelten.
29 Zu berücksichtigende Aspekte -2- Eine Schutzverletzung kann mit dem aussagekräftigen Fingerabdruck nachgewiesen werden. Dabei kann es Grenzfälle geben, die dann ähnlich zu behandeln sind wie in der Pflanzenzüchtung es mit im Wesentlichen abgeleiteten Sorten geschieht. Auf der anderen Seite sollte auch klar sein, dass Schutzrechtsverletzungen nur dann gravierend sind, wenn sie von einem potenten Konkurrenten begangen werden (Zuchtunternehmen oder Besamungsstation). Wird es von einem normalen Landwirt verletzt, so stellt dies keine Gefahr dar.
30 Konsequenzen -1- Es ist zu erwarten, dass ein derartiges Schutzrecht in der gegenwärtigen Rinderzucht (Holstein, Fleckvieh) wohl kaum Auswirkungen hätte und daher wohl wenig Gebrauch davon gemacht würde. Die Unterschiede in den einzelnen Zuchtorganisationen sind wohl zu gering! Die Situation im Geflügelbereich und mit Abstrichen im Schweinebereich ist sehr verschieden davon, und folglich könnte es dort ein nützliches Instrument sein.
31 Konsequenzen -2- Schutzrechte werden gewährt, um durch Innovations- und Investitionsschutz die Entwicklung zu fördern. Das ist besonders wichtig, wenn jemand etwas Neues in Angriff nimmt. Dies ist in der Tierzüchtung immer sehr langwierig. Dies gilt z.b. bei der Erzüchtung neuer Rassen (Girolando, Santa Gertrudes, Bonsmara, Nelore, Norwegen Red). Dies nimmt viele Jahre in Anspruch, und ohne Schutzrechte wird kaum ein Investor dies in Angriff nehmen.
32 Konsequenzen -3- Ähnliches gilt auch für punktuelle Verbesserungen einer Linie. In der Pflanzenzüchtung spielt hier die Einführung von Resistenzallelen eine wichtige Rolle. Dabei sind meistens zahlreiche Rückkreuzungsgenerationen notwendig, was sehr zeitaufwendig ist. Auch in der Tierzüchtung ist dies manchmal von Interesse, z.b. der Entwicklung von Kennküken (Federsexallel, Hornlosigkeitsallel), was bei Tieren noch zeitaufwendiger ist.
33 Konsequenzen -4- Ökonomisch sehr interessant wäre es, wenn man Populationen finden würde, die genetisch verursacht weniger Ebergeruch, geringerer Methanausstoß, bessere Rohfaserverdauung, geringe Mastitisanfälligkeit u.a.m. hätten. Dies bedürfte langfristiger Entwicklungsarbeit, was ohne Schutzrechte sicherlich kaum von Privatinvestoren gestemmt würde.
34 Konsequenzen -5- Ein weiteres Argument für ein Schutzrecht besteht darin, dass unsere Zuchtorganisationen weltweit tätig sind. Dabei werden auch Reinzuchttiere im Ausland gehalten. Falls die dortigen potenten Zuchtfirmen in Besitz dieses Materials gelangen und es weiter entwickeln, so kann dort häufig rechtlich nicht viel gemacht werden. Man kann allerdings verhindern, dass sie dem Rechteinhaber im Geltungsbereich des Schutzrechtes Konkurrenz machen.
35 Konsequenzen -6- Ein weiterer Aspekt für die Zukunft sollte auch beachtet werden. Tiere können patentiert werden (z.b. Transgene, gezielte Mutationen, Genetic Editing). Hat jemand eine genetische Veränderung, die einen entsprechenden Mehrwert verursacht, so wird er diese Veränderung nicht in eine zurückgebliebene Rasse, sondern in die wirtschaftlich besten Tiere einbringen. Diese Tiere sind dann geschützt, und für den bisherigen Züchter nicht mehr zu verwenden. Ohne Schutzrecht ist dagegen kaum was zu machen. In der Pflanzenzüchtung muss dabei der Patentinhaber eine Lizenz von dem Sortenschutzinhaber erwerben.
36 Fazit Ich hoffe, dass nach diesen Ausführungen Sie mit mir der Meinung sind, dass Schutzrechte in der Tierzüchtung ein schwieriges und kontroverses aber diskussionswürdiges Thema sind!
SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE. bmlfuw.gv.at
SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE 02.12.14 --- 1 --- SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE SAATGUTGIPFEL 12. APRIL 2016 VON DR. HEINZ-PETER ZACH 02.12.14 --- 2 --- QUELLENANGABEN: SORTENSCHUTZ UND BIOPATENTE Internationales
MehrPatentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Linda Wildling
Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen Linda Wildling 21.10.2009 EINLEITUNG WARUM (BIOTECHNOLOGIE)-PATENTE: offener Informationsaustausch und Förderung des technologischen Fortschrittes Erfindungen
MehrPatentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen
Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen Linda Wildling Michael Sonntag ARTEN VON SCHUTZRECHTEN Schutzrechte: Immaterialgüterecht Ausschlussrecht Patentrecht Gebrauchsmusterrecht Markenrecht (Bewerbung/Verkauf)
MehrPatente auf Pflanzen Wem gehört der Brokkoli?
Patente auf Pflanzen Wem gehört der Brokkoli? Erhaltungsstrategien Sortenvielfalt heute und morgen SKEK-Fachtagung, 12. November 2009, Zollikofen Dr. Claudia Mund, Rechtsdienst Patente und Designs, Institut
MehrGewerblicher Rechtsschutz an gentechnisch verânderten Pflanzen unter Beriicksichtigung des US-amerikanischen Rechts
Gewerblicher Rechtsschutz an gentechnisch verânderten Pflanzen unter Beriicksichtigung des US-amerikanischen Rechts Von Christina J. Walser Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung -,,Grune
MehrGrundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen
Grundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen Dr. Christof Friedrich 1. Allgemeines 2. Patentfähige Erfindungen 3. Patentprüfung 4. Biotechnologie 1 Was ist ein Patent? Vertrag
MehrPatente auf Leben: Sind Pflanzen und Tiere technische Erfindungen?
Patente auf Leben: Sind Pflanzen und Tiere technische Erfindungen? Die Konsequenzen der Monopolisierung unserer Lebensmittel Dr. Ruth Tippe, Kein Patent auf Leben! Fulda, 21. April 2012 Übersicht Patente
MehrAuswirkungen auf die Landwirtschaft
Inken Lampe Biopatente Auswirkungen auf die Landwirtschaft Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 17.11.10 unter www.hss.de/download/berichte/101110_rm_lampe.pdf Autor RAin Inken Lampe Veranstaltung
MehrPatentschutz für Life Sciences Produkte. Markus Rieck LL.M.
Patentschutz für Life Sciences Produkte Markus Rieck LL.M. Markus Rieck LL.M. Patentanwalt Apotheker Schwerpunkte: Therapie- & Diagnoseverfahren Small Molecules Biologicals Markenrecht Designrecht 266
MehrRechtshistorisches Proseminar. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte
Rechtshistorisches Proseminar Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte 2 Einführung Patente sind Schutzrechte für technische Erfindungen, die neu
MehrPatente auf Tiere (und Saatgut) und die Folgen
Patente auf Tiere (und Saatgut) und die Folgen 28.4.2010 Dr. Christoph Then, Testbiotech e.v. München www.testbiotech.org christoph.then@testbiotech.org Was macht Testbiotech e.v.? Testbiotech e.v., Institut
MehrKein Patente auf Leben!
Kein Patente auf Leben! Aktueller Stand und Perspektiven Götzis, 26. November 2010 Ruth Tippe Kein Patent auf Leben! München Übersicht Patentierung von Lebewesen Situation am EPA Sortenschutz Patentschutz
MehrAuswirkungen der Biopatentierung auf die Landwirtschaft
Peter H. Feindt Auswirkungen der Biopatentierung auf die Landwirtschaft Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 17.11.10 unter www.hss.de/download/berichte/101110_rm_feindt.pdf Autor Peter
MehrWestfälische Wilhelms-Universität Münster Rechtsanwalt Thomas Meinke Vorlesung Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz
1 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Rechtsanwalt Thomas Meinke Vorlesung Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz Biotechnologie-Patente (Skript) Artikel 53 (b) EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen)
MehrHerzlich Willkommen. Thema: Von der Idee zum Patent
Herzlich Willkommen Thema: Von der Idee zum Patent 1 Von der Idee zum Patent Dr. Siegfried Grimm Schweizerischer Patentanwalt European Patent Attorney Von der Idee zum Patent DAS PATENT: GRUNDLAGEN PATENTIERUNG
MehrRechtliche Grundlagen der Biopatentierung
Rechtliche Grundlagen der Biopatentierung Dr. Doris Walter Berlin, 17. Juni 2008 (2) Keine Patente für Pflanzensorten ( 2a I PatG) Tierrassen ( 2a I PatG) Tierqualzüchtungsverfahren ( 2 II Nr. 4 PatG)
MehrVon der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Informationszentrum Patente Stuttgart 8. Oktober 2013 Michael Bregenzer Patentanwalt Welches gewerbliche Schutzrecht ist richtig? Erfindung Kennzeichen Name Design Technische
MehrStellungnahme der DGfZ-Arbeitsgruppe Patente in der Tierzucht
Stellungnahme der DGfZ-Arbeitsgruppe Patente in der Tierzucht 1 Hintergrund Im Jahr 2008 wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) der Wunsch geäußert, dass
MehrDie ökonomische Bedeutung der Nachbaugebühren für die deutsche Landwirtschaft. Harald von Witzke; Humboldt-Universität zu Berlin November 2007
Die ökonomische Bedeutung der Nachbaugebühren für die deutsche Landwirtschaft Harald von Witzke; Humboldt-Universität zu Berlin November 2007 Die Politik hat die Landwirtschaft mehr und mehr in den Markt
MehrBiopatente. rechtliche Grundlagen, Jurisdiktion und ihre Folgen. Dr. Mag. pharm. Maria Krenn 12. April 2016
Biopatente rechtliche Grundlagen, Jurisdiktion und ihre Folgen Dr. Mag. pharm. Maria Krenn 12. April 2016 Richtlinie 98/44/EG (Biopatent-RL) Art. 4(1) Nicht patentierbar sind a) Pflanzensorten und Tierrassen,
MehrHäufig gestellte Fragen zu Patenten
Häufig gestellte Fragen zu Patenten 1. Was sind Patente auf Pflanzen? 2. Sind Patente auf Pflanzen erlaubt? 3. Wieso werden die Patente trotzdem erteilt? 4. Welche Patente wurden bereits erteilt? 5. Welche
MehrBiotechnologische Patente als Grundlage zur Wertschöpfung
Biotechnologische Patente als Grundlage zur Wertschöpfung 25. Oktober 2010 1 Inhalt 1 Einführung zum gewerblichen Rechtsschutz 2 Anforderungen an eine Erfindung 3 Anmeldestrategien 4 Besonderheiten biotechnologischer
MehrDEUTSCHER BAUERNVERBAND
DEUTSCHER BAUERNVERBAND Biopatente: Fragen und Antworten Das Thema "Biopatente" wird zunehmend kontrovers diskutiert, sowohl auf nationaler, wie auch auf europäischer und internationaler Ebene. Hintergrund
MehrInhalt ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VORWORT EINLEITUNG KAPITEL 1: DER WERDEGANG DER RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 11 VORWORT... 17 EINLEITUNG... 19 KAPITEL 1: DER WERDEGANG DER RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ BIOTECHNOLOGISCHER ERFINDUNGEN... 21 A. Der Richtlinienvorschlag von 1988... 21 B. Der
MehrJuristische Analyse und Patentanalyse
Juristische Analyse und Patentanalyse Projekt Biopatente in der Tierzucht Anwendbarkeit des Patentrechts und Weiterentwicklung der Rechtssetzung BMELV-Symposium Biopatente und Landwirtschaft wie passt
MehrWelche Erfindungen können patentiert werden?
Welche Erfindungen können patentiert werden? Ein Vortrag von: Dr. Daniel Alge Sonn & Partner (AT) office@sonn.at www.sonn.at Im Rahmen der MUW-Veranstaltung Erfindungen an der MUW- Erste Erfahrungen und
MehrRegiosaatgut und das neue Bundesnaturschutzgesetz Fortschritte im Schutz der biologischen Vielfalt
Regiosaatgut und das neue Bundesnaturschutzgesetz Fortschritte im Schutz der biologischen Vielfalt Frank Barsch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Präsentation bei NUA-Veranstaltung
MehrPatente auf Pflanzen und Tiere, auf Saatgut und Lebensmittel beeinflussen den Markt
Patente auf Pflanzen und Tiere, auf Saatgut und Lebensmittel beeinflussen den Markt März 2015 Dr. Christoph Then www.testbiotech.org www.no-patents-on-seeds.org Info@no-patents-on-seeds.org www.testbiotech.org
MehrDiskursprojekt "Szenario Workshops: Zukünfte der Grünen Gentechnik" Patentierung
Diskursprojekt "Szenario Workshops: Zukünfte der Grünen Gentechnik" Patentierung BASISINFORMATION NR. 16 Die Basisinformation stellt zunächst die generelle Rolle von Patenten in der Wirtschaft vor. Anschließend
MehrGenetische Grundlagen und Methoden der Kreuzungszucht
Genetische Grundlagen und Methoden der Kreuzungszucht Roswitha Baumung Department für Nachhaltige Agrarsysteme Institut für Nutztierwissenschaften Was ist Kreuzungszucht? Paarung von Individuen verschiedener
MehrBiopatente aus Sicht der Landwirtschaft was hat die Gesellschaft davon?
Biopatente aus Sicht der Landwirtschaft was hat die Gesellschaft davon? RAin Inken Lampe Referat Umweltrecht e.v. Claire-Waldoff Straße 7 10117 Berlin Tel.: 030/ 31904-421 Fax. 030/ 31904-11-421 i.lampe@bauernverband.net
MehrBiopatent-Monitoring in Österreich
Biopatent-Monitoring in Österreich Dr. Mag. Maria Krenn Österreichisches Patentamt Dresdner Straße 87, 1200 Wien Tel.: +43-1-53424-435, Fax: 43 1153424-200 E-Mail: Maria.Krenn@patentamt.at EG-Richtlinie
Mehr1.1 Abgrenzungsfragen. 1.2 Betrachtete Schutzrechte. 1.3 Betrachtungsweise. 2.1 Urheberrecht SCHUTZGEGENSTAND. 1. Allgemeines
Vorlesung Immaterialgüterrecht HS 2007 Prof. R.M. Hilty/Dr. M. Berger/Prof. A. Heinemann 4 II. SCHUTZGEGENSTAND 1. Allgemeines 1.1 Abgrenzungsfragen 1.2 Betrachtete Schutzrechte Urheberrecht Patentrecht
MehrPressekonferenz. zu: Gefährden Biopatente den Erhalt der Artenvielfalt? am 7. Juli 2010 in Berlin. Es gilt das gesprochene Wort!
Pressekonferenz zu: Gefährden Biopatente den Erhalt der Artenvielfalt? am 7. Juli 2010 in Berlin Es gilt das gesprochene Wort! Gerd Sonnleitner Präsident des Deutschen Bauernverbandes 2 Meine Damen und
MehrExistenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht
Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht 16.11.2016 Dr. Wolfgang Stille Forschung und Technologietransfer, Johannes Gutenberg-Universität Mainz Innovation strategische Ausrichtung
MehrBundesrat Drucksache 297/15 (Grunddrucksache 266/09)
Bundesrat Drucksache 297/15 (Grunddrucksache 266/09) 29.06.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - A - K - R - U - Wi zu Punkt der 935. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2015 Entschließung des
MehrIm Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung, Reproduktion und Vermehrung von Pflanzen und Tieren
Erfindungen Das mexikanische Gesetz über gewerbliches Eigentum definiert Erfindungen als sämtliche menschliche Kreationen, die die in der Natur vorhandene Materie oder Energie zwecks Nutzung durch den
MehrVon der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Ein Vortrag im Haus der Wirtschaft Veranstalter: des Regierungspräsidiums Stuttgart Autor + Vortragender: Dr. Stephan Wimmer Dipl.-Physiker (TUM) Deutscher und Europäischer
MehrWie kann ökologische Pflanzenzüchtung finanziert werden? Werner Vogt-Kaute
Europa: System des Landwirteprivilegs (Nachbau) und Züchterprivilegs (Nutzung von Sorten für Kreuzungen). Sortenschutz Lizenzgebühren für den Züchter plus evt. Nachbaugebühr Reinheit und Beständigkeit.
MehrGewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte, Frau Dipl.-Biologin, Projektmanagerin Transfer Folie: 1 Gewerblicher Rechtsschutz Unter Geistigem Eigentum intellectual property IP werden Rechte an immateriellen Gütern verstanden.
MehrScience4Life Online-Seminar
Science4Life Online-Seminar Patente Chancen und Fallstricke 22. November 2012 Dr. Georg J. Hoppe Patentanwalt DARANi Anwaltskanzlei 1 Der Investment-Prozess 1. Vorauswahl in Frage kommender Gründungsvorhaben
MehrPatent- und Designrecht: PatR
Beck-Texte im dtv 5563 Patent- und Designrecht: PatR Textausgabe zum deutschen, europäischen und internationalen Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Andreas Heinemann 13.
MehrVorwort... V Abkürzungen...XIII Neuere Literatur über das europäische Patent... XV
Vorwort... V Abkürzungen...XIII Neuere Literatur über das europäische Patent... XV I. Das europäische Patentsystem Hintergrund und Grundzüge.. 1 1.1 Hintergrund und Grundzüge... 1 1.2 Historische Perspektive....
MehrPatentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: /
Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann Am Lomberg 13 42555 Velbert-Langenberg Tel.: 02052 / 9501-0 Fax: 02052 / 9501-11 Internet: www.wmw-patent.de Email: info@wmw-patent.de Urheberrecht Die nachfolgend
MehrErgebnisse der Interviews
Ergebnisse der Interviews Projekt Biopatente in der Tierzucht Anwendbarkeit des Patentrechts und Weiterentwicklung der Rechtssetzung BMELV-Symposium Biopatente und Landwirtschaft wie passt das zusammen?,
MehrDer Einstieg in den Schutz technischer Erfindungen soll über das hierfür wichtigste Schutzrecht, nämlich das Patentrecht erfolgen.
A. Patentrecht 1 Einleitung Der Einstieg in den Schutz technischer Erfindungen soll über das hierfür wichtigste Schutzrecht, nämlich das Patentrecht erfolgen. In einem ersten Schritt ist es dabei wichtig,
MehrWiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken
WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November 2017 Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung
MehrPatentkategorien. Erzeugnispatent (Vorrichtungspatent)
Patentkategorien Patentschutz kann angestrebt werden für technische Lehren, die entweder ein Erzeugnis oder ein Verfahren betreffen. Welche der beiden Kategorien als Schutzform in Frage kommt, bestimmt
MehrÖsterreich, ein Rinderzuchtland zwischen Tradition und Fortschritt!
Drei-Länder-Seminar 2016 Österreich, ein Rinderzuchtland zwischen Tradition und Fortschritt! Josef Miesenberger Geschäftsführer Fleckviehzuchtverband Inn- und Hausruckviertel A-4910 Ried i.i. ZAR Zentrale
MehrBasler Appell. Antwort zur Vernehmlassung des Entwurfs zum Bundesgesetz über Erfindungspatente (Patentgesetz) gegen Gentechnologie
Antwort zur Vernehmlassung des Entwurfs zum Bundesgesetz über Erfindungspatente (Patentgesetz) Basler Appell gegen Gentechnologie Drahtszugstrasse 28 Postfach 74 4005 Basel Inhalt Allgemeine Bemerkungen...
MehrKapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1
Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 4. Kapitel Nachdem wir uns in den vorherigen Kapiteln im Wesentlichen mit den Grundsätzen des Patentrechts sowie mit den Voraussetzungen für die Erteilung
MehrWas bedeutet züchten und worauf kann man züchten?
Fotos: NÖ Landeszuchtverband Was bedeutet züchten und worauf kann man züchten? Birgit Fürst-Waltl 5. Fachtagung für Ziegenhaltung Raumberg-Gumpenstein, 4.11.2011 Was erwartet Sie? Ursprünge der Zucht Was
MehrVon der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent 18. Februar 2014 Informationszentrum Patente Stuttgart Dr. Peter Deak, Patentanwalt Kanzlei, Stuttgart Übersicht 1. Was ist ein Patent? Rechte aus dem Patent, Aufbau, Patentansprüche
MehrEuropäisches Patentrecht
Europäisches Patentrecht Von Lise Dybdahl-Müller vormals Direktorin, Leiterin der Rechtsabteilung, EPA 3. Auflage Carl Heymanns Verlag 2009 Vorwort Abkürzungen Neuere Literatur über das europäische Patent
MehrWissensreihe gewerblicher Rechtsschutz. Teil 4: Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Wissensreihe gewerblicher Rechtsschutz Von Dipl.-Ing. Stefan Brinkmann, Düsseldorf Patentanwalt und Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft
MehrRechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen
Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den
MehrDie Reform des Saat- und Pflanzgutrechts der EU
1 Die Reform des Saat- und Pflanzgutrechts der EU - Ziele und Forderungen aus niedersächsischer Sicht - Dr. Cord Stoyke Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Gliederung 2 1. Einleitung 2. Pflanzenzucht
MehrPatente im Fokus der Forschung. Patentgesetzrevision - Überblick und zentrale Punkte. Konrad Becker European Patent Attorney Basel BECKERPATENT
Patente im Fokus der Forschung Patentgesetzrevision - Überblick und zentrale Punkte Konrad Becker European Patent Attorney Basel GenSuisse 2006 1 Patentierbarkeit Forschungsresultate können patentierbar
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrErfinderzentrum Sachsen-Anhalt
1. Grundlagen 1.1. Das Patent als staatlich gewährtes Ausschließungsrecht 1.2. Das Patentrecht im Verhältnis zu anderen Rechten 1.2.1. Patent und andere gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht
MehrVon der Erfindung zum Patent
Von der Erfindung zum Patent Informationsveranstaltung Haus der Wirtschaft 9.11.2016 Patentanwalt European Patent Attorney Gleiss Grosse Schrell & Partner 2 Gewerbliche Schutzrechte: Erfindung Patent Gebrauchsmuster
MehrEuropäisches Tierzuchtrecht Entstehung, Stand und Ausblick
Europäisches Tierzuchtrecht Entstehung, Stand und Ausblick von Dr. Hans-Peter Schons Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter e. V. (ADT) Köllitscher Fachgespräch Tierzuchtrecht quo vadis? am 12. Dezember
MehrDie Registrierung von Lizenzen -------------------------
Die Registrierung von Lizenzen ------------------------- Dr. Susanne Lang Österreichisches Patentamt Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz Dresdner Straße 87, A-1200 Wien Tel.: +43 1 53424-0
MehrGeistiges Eigentum und Informationszugang
Geistiges Eigentum und Informationszugang Der Einfluss der deutschen Informationszugangsrechte auf das geistige Eigentum in Deutschland von Frank Perwin 1. Auflage Geistiges Eigentum und Informationszugang
MehrKönnen Gene Depressionen haben?
Können Gene Depressionen haben? DTzt. Chromosomen, Gene und so... Die Sache mit der Vererbung oder warum sieht eine Kuh aus wie eine Kuh? Die kleinste Datenbank Desoxyribonukleinsäure - DNA Speicher für
MehrBundessortenamt: Prüfung zum Sortenschutz und/oder zur Sortenzulassung bei Möhre. Klaus Schneider Bundessortenamt, Hannover
Bundessortenamt: Prüfung zum Sortenschutz und/oder zur Sortenzulassung bei Möhre Klaus Schneider Bundessortenamt, Hannover 1 Aufgaben des Bundessortenamtes Das Bundessortenamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde
MehrPositionspapier zum Erhalt der Patentierbarkeit pflanzenbiotechnologischer Erfindungen
Positionspapier zum Erhalt der Patentierbarkeit pflanzenbiotechnologischer Erfindungen (Zusammenfassung) Im Koalitionsvertrag sprechen sich die Regierungsfraktionen gegen Patente auf landwirtschaftliche
MehrPraktische Rapszüchtung
UNION ZUR FÖRDERUNG VON OEL- UND PROTEINPFLANZEN E. V. Praktische Rapszüchtung Ursprung Der Raps (Brassica napus) gehört zur Familie der Kreuzblütler und ist aus einer spontanen Kreuzung von Wildkohl (Brassica
MehrZukunftstrends in Zucht und Genetik EPP Kongress 2009
Zukunftstrends in Zucht und Genetik EPP Kongress 2009 Dr. Peter Knapp www.pig.at www.szv.at Dr. Peter Knapp Schweinezuchtverband & Besamung OÖ Unterhart 77, 4641 Steinhaus, 07242/27884-0 Überblick Derzeitige
MehrIdeen schützen! Aber wie?
Ideen schützen! Aber wie? Schulungen / Weiterbildungen am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Schützen Sie das geistige Kapital Ihres Unternehmens? Die Entwicklung innovativer Produkte
MehrVon der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung?
Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Informationszentrum Patente 3. März 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. D-88045 Friedrichshafen 1. Patente
MehrÖkologischer Zuchtwert Schwäbisch Hällisches Schwein
Ökologischer Zuchtwert Schwäbisch Hällisches Schwein Albrecht Weber Schwäbisch Hall, den 26.11.2013 Gliederung Zuchtpopulation Zuchtprogramm Ausgangssituation Ökologischer Zuchtwert Phase I Ökologischer
MehrVon der Tomate zur Erfindung
Michael A. Kock Von der Tomate zur Erfindung Patente aus der Sicht eines Pflanzenzüchters Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 17.11.10 unter www.hss.de/download/berichte/101110_rm_kock.pdf
MehrDie vertragliche Lizenz an Schutzrechten des geistigen Eigentums in der Insolvenz
Die vertragliche Lizenz an Schutzrechten des geistigen Eigentums in der Insolvenz - Inhaltsverzeichnis - Vorwort S. 7 A) Einleitung S.17 I. Darstellung des Untersuchungsgegenstandes S.17 II. Hypothesen
MehrPatente Gebrauchsmuster. Dr.- Ing. Michael Gude
Patente Gebrauchsmuster Marken Geschmacksmuster Dr.- Ing. Michael Gude Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? (eintragungsnotwendige) Patent / Gebrauchsmuster naturwissenschaftlich-technische Erfindungen
MehrPatente auf Saatgut und die Konsequenzen für die Biodiversität
Patente auf Saatgut und die Konsequenzen für die Biodiversität Mai 2015 Dr. Christoph Then www.testbiotech.org www.no-patents-on-seeds.org Info@no-patents-on-seeds.org Patente auf Saatgut in Europa /
MehrGrundlagen der Registerprüfung. (Prüfung neuer Pflanzensorten auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit)
Grundlagen der Registerprüfung (Prüfung neuer Pflanzensorten auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit) Beate Rücker, Bundessortenamt Voraussetzungen für Sortenschutz und Sortenzulassung Sortenschutz
MehrPatentschutz und Innovation
Christoph Kilchenmann Patentschutz und Innovation Eine ökonomische Analyse aus globaler und nationaler Sicht A 261639 PETER LANG Bern Berlin Bruxelles Frankfurt am Main New York Oxford Wien Inhaltsverzeichnis
MehrDas europäische Patentsystem
Einleitung Das europäische Patentsystem Abbildung: Nachdruck des ersten offiziellen Patentes aus England von 1617 [4]. Heinrich Meier (ETH Zürich) Das europäische Patentsystem 18. Februar 2009 1 / 16 Überblick
MehrNachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I
Nachtrag: Schutz sonstiger Kennzeichen 9 UWG I Schutz des Namens, der Firma, von Unternehmensbezeichnungen (Etablissementbezeichnungen), Titel von Drucken Schutz von Marken: zivilrechtliche Ansprüche im
MehrZweiter Bericht der Bundesregierung
Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzenund
MehrDANAVL HANS KNUDT KRAG
DANAVL HANS KNUDT KRAG WWW.DANBAUER.DE TAGESORDNUNG Die dänische landwirtschaftliche Organisation Das DanAvl Zuchtrogramm Gewinn und Gewinner mit DanAvl Die DanAvl Verkaufsentwicklung Das DanAvl Gesundheitsprogramm
MehrWas ist Original-Saatgut?
Was ist Original-Saatgut? Das Label Original-Saatgut der Saatgut Austria bietet den Landwirten Sicherheit. Original-Saatgut ist zertifiziertes Saat- oder Pflanzengut. Garantiert Keimfähigkeit und Sortenreinheit
MehrPatente in der Tierzucht
Züchtungskunde, 82, (1) S. 22 28, 2010, ISSN 0044-5401 Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart Patente in der Tierzucht Doris Walter 1 Zusammenfassung Zur patentrechtlich seit jeher umstrittenen gentechnischen Veränderung
MehrInhaltsverzeichnis...
Inhaltsverzeichnis Vorwort... Inhaltsverzeichnis... VII IX Abkürzungsverzeichnis... XIX Literaturverzeichnis...XXVII Materialienverzeichnis... LI Einleitung... 1 Problemstellung... 1 Abgrenzungen... 1
MehrInhaltsverzeichnis. Abbildungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. Abkürzungen und Symbole
Inhaltsverzeichnis Vorwort Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungen und Symbole vii xiv xv xvi 1 Einleitung i 1.1 Die Rolle von Patenten für Innovation und Wachstum.. i 1.2 Von der Ausgestaltung
MehrPatent- und Urheberrecht. Vorlesungstermin
Patent- und Urheberrecht Vorlesungstermin 7. 7. 2014 Inhalt Teil 1 Patentrecht und Urheberrecht im Vergleich (Überblick) Rechte des Patentinhabers/ Grenzen des Patentschutzes Patent als Gegenstand des
MehrAktuelles Patentrecht im internationalen Vergleich 20. März 2015
Aktuelles Patentrecht im internationalen Vergleich 20. März 2015 EGLI PATENTANWÄLTE Unternehmertum hat viele Facetten und lässt sich in allen Grössenordnungen finden. Eines aber haben alle erfolgreichen
MehrBiotechnologie- Richtlinie
Riechelmann & Carlsohn Patentanwälte Biotechnologie- Richtlinie Patentanwalt Alexander Carlsohn Einführung Mit der Umsetzung der Biopatentrichtlinie wird kein neues Patentrecht für biotechnologische Erfindungen
MehrI. Nationale Grundlagen... 9 II. Internationale Übereinkommen... 10
Inhaltsverzeichnis eichnis Vorwort............................................................. Vorwort zur 2. Auflage................................................ Abkürzungsverzeichnis................................................
MehrÜbersicht über die Umsetzung der patentbezogenen Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens in den EPÜ-Vertragsstaaten und den Staaten mit Beobachterstatus
CA/PL 3/97 * Orig.: englisch ** München, den 08.04.1997 BETRIFFT: VERFASSER: EMPFÄNGER: Umsetzung des TRIPS-Übereinkommens Europäisches Patentamt Ausschuß "Patentrecht" (zur Unterrichtung) Betrifft: Übersicht
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/9462
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9462 18. Wahlperiode 18.8.216 Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie
MehrPatente, Schutzrechte, Kennzeichen
Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Workshop - Technologieunternehmen im Rechtsstreit - Berlin, 9. Juni 2004 Berlin Übersicht Schutzrechte Urheberrechte, Datenbanken Patente, Gebrauchsmuster Kennzeichenrechte
MehrPatent / Gebrauchsmuster Das nationale Verfahren. Präsentation: Dipl.-Ing. Christian Kögl
Patent / Gebrauchsmuster Das nationale Verfahren Präsentation: Dipl.-Ing. Christian Kögl Abkürungsverzeichnis AT Ländercode einer österreichischen Patentschrift (z.b.: AT 405109 B) EStG Einkommensteuergesetz
MehrForschen - Patentieren - Verwerten
Kirstin Schilling Forschen - Patentieren - Verwerten Ein Praxisbuch für Naturwissenschaftler mit Schwerpunkt Life Sciences Springer Spektrum XI Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 1 1.1 Mehrwert aus Forschung
MehrVerordnung des BLW über die Gewährung von Beiträgen in der Tierzucht
Verordnung des BLW über die Gewährung von Beiträgen in der Tierzucht vom 7. Dezember 1998 (Stand am 1. Januar 2009) Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf die Artikel 13 Absätze 2 und 3, 14, 15
MehrVon der Forschung zur Kommerzialisierung: Schutzrechte in den Lebenswissenschaften
Von der Forschung zur Kommerzialisierung: Schutzrechte in den Lebenswissenschaften Dr. Dipl.-Biol. Christian Keller Patentanwalt European Patent & Trademark Attorney Patentanwälte Dr. Keller, Schwertfeger
MehrEU Sortenschutzrecht Ergebnisse des Berichtes
EU Sortenschutzrecht Ergebnisse des Berichtes Dr. Katja Bringe Deutscher Bauernverband e.v. Referat Umweltrecht Claire-Waldoff-Straße 7 10117 Berlin Tel.: 030/ 31 904-237 k.bringe@bauernverband.net www.bauernverband.net
Mehr1. wie sie grundsätzlich die Vergabe von Patenten auf Tiere und Pflanzen aus ethischer Sicht bewertet;
14. Wahlperiode 20. 05. 2009 Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Kein Patent auf Tiere und Pflanzen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die
MehrErfindung noch innerhalb von sechs Monaten zum Gebrauchsmuster angemeldet werden.
GEBRAUCHSMUSTER Gebrauchsmuster gehören wie Patente zu den technischen Schutzrechten, d. h. dass dem Schutzbegehren ein technischer Sachverhalt zugrunde liegen muss. Auch das Gebrauchsmustergesetz (GbrMG)
Mehr