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1 Problemlagen und Handlungsoptionen - Ein Äquivalent zum Sortenschutz für den Tierbereich? Biopatente in der Tierzucht Anwendbarkeit des Patentrechts und Weiterentwicklung der Rechtssetzung BMELV-Symposium Biopatente und Landwirtschaft wie passt das zusammen?, April 2013, Berlin

2 Zitierweise Leo Dempfle, Peter H. Feindt, Claudia Fricke, Martin Führ: Biopatente in der Tierzucht Anwendbarkeit des Patentrechts und Weiterentwicklung der Rechtssetzung: Ein Äquivalent zum Sortenschutz für den Tierbereich? Foliensatz zur Präsentation auf dem BMELV- Symposium Biopatente und Landwirtschaft wie passt das zusammen?, April 2013, Berlin.

3 Einleitung Das Thema unseres Auftrages lautete: Biopatente in der Tierzucht - Anwendbarkeit des Patentrechts und Weiterentwicklung der Rechtssetzung. Mein Beitrag bezieht sich nun auf die Weiterentwicklung der Rechtssetzung und zwar auf: Schutzrechte in der Tierzüchtung Das ist m.e. ein schwieriges und kontroverses aber diskussionswürdiges Thema

4 Schutz geistigen Eigentums - Tierzüchtung Für den Schutz von geistigem Eigentum gibt es zahlreiche Rechtsinstrumente, wie Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht, Sortenschutzrecht, Geschmacksmusterrecht, etc. Für die Tierzüchtung gibt es in Deutschland und in der EU zwar ein detailliertes Tierzuchtrecht, das jedoch kaum Schutzrechte beinhaltet (keinesfalls vergleichbar mit dem Sortenschutz in der Pflanzenzüchtung). Warum??

5 Warum keine Schutzrechte? Mögliche Gründe: Tierzüchtung ist den Züchtervereinigungen vorbehalten (Ausnahme Geflügel und Hybridzucht Schwein; dabei hat jeder Tierhalter ein Recht auf Mitgliedschaft). Über viele Jahre gab es sehr starke staatliche Förderung (hohe Bezuschussung der Leistungsprüfung, Stellung des Geschäftsführers, Zwang zur Abnahme der Produkte [gekörte Bullen und Eber]). Ausgestaltung von Schutzrechten war (und ist) schwierig.

6 Sind diese Gründe noch zutreffend? Züchtervereinigungen sind nur für Rind, Schaf, Ziege, Pferd und (bei Reinzucht) für Schwein (noch?) vorgeschrieben. Wichtige Bereiche (Legehennen, Broiler, Puten, Kaninchen, Bienen) fallen nicht darunter. Staatliche Unterstützung wird (z. Teil drastisch) zurückgefahren. Technischer Fortschritt (molekulargenetische Methoden) vermindern die Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung von Schutzrechten.

7 Anforderungen an ein Schutzrecht Ein Schutzrecht für die Tierzüchtung muss sich in den allgemeinen Rechtsrahmen ähnlicher Schutzrechte einfügen, das bedeutet u.a. eine räumliche und zeitliche Beschränkung. Räumliche Beschränkung: Deutschland oder EU Zeitliche Beschränkung z.b.: Patentschutz 20 Jahre; Sortenschutz 25 Jahre bzw. 30 Jahre

8 Wie könnte ein Schutzrecht aussehen?-1- Anhaltspunkte für einen Rechtsschutz in der Tierzüchtung bieten das Patentrecht und das Sortenschutzrecht.

9 Wie könnte ein Schutzrecht aussehen?-2- Patente werden für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik erteilt, sofern sie: Neu sind (gehören bisher nicht zum Stand der Technik) Auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (ergeben sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik) Gewerblich anwendbar sind (auf irgendeinem Gebiet einschließlich Landwirtschaft) Vollständig geoffenbart sind (so dass sie ein Fachmann ausführen kann)

10 Wie könnte ein Schutzrecht aussehen?-3- Sortenschutz wird für eine Sorte erteilt, wenn sie Unterscheidbar ist (unterscheidet sich in wenigstens einem maßgebenden Merkmale von allen anderen bekannten Sorten). Homogen ist (im Hinblick auf die maßgeblichen Merkmale hinreichend einheitlich ist). Beständig ist (Ausprägung der maßgeblichen Merkmale nach jeder Vermehrung unverändert bleibt). Neu ist (war vor dem Antragstag nicht oder nur innerhalb einer kurzen Frist im Verkehr).

11 Wie könnte ein Schutzrecht aussehen?-4- Neben dem Sortenschutz ist für die Pflanzenzüchtung auch das Saatgutverkehrsgesetz von Bedeutung. Dieses regelt die Zulassung von Saatgut. Für diese Zulassung wird gefordert, dass u.a. die Sorte unterscheidbar, homogen, beständig und landeskulturellen Wert hat. Man beachte, dass sowohl im Patentrecht als auch im Sortenschutzrecht der wirtschaftliche Wert untergeordnete Bedeutung hat.

12 Erste Schwierigkeit! Im Sortenschutzrecht gibt es eine rechtliche Definition der Sorte. Dagegen existiert nirgends eine befriedigende Definition einer Rasse!

13 Eine Übersicht Kriterium Patentschutz Sortenschutz Schutzrecht Sortenzulassung Landeskultureller Wert * Tierzüchtung Unterscheidbarkeit * * * Homogenität * * Beständigkeit * * Neuheit * * Erfinderhöhe * Gewerb./L. Anwendbarkeit * * Offenlegung * Landwirteprivileg * * * Züchterprivileg * * * *? Dauer des Schutzes ??

14 Folgerungen Sowohl das Patentrecht als auch das Sortenschutzrecht sind bewährte Rechtsinstrumente mit einer langen Tradition! Die Übersicht zeigt allerdings, dass, abgesehen von der Neuheit, die verwendeten Kriterien völlig verschieden sind! Für ein Schutzrecht für die Tierzüchtung sind weder die Kriterien für Patente noch die für den Sortenschutz geeignet!

15 Zu berücksichtigende Aspekte -1- Nach der Biopatentrichtlinie der EU (und damit im EPÜ und im deutschen Patentgesetz) sind nach Art. 53b Pflanzensorten, Tierrassen und im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren nicht patentierbar. Erfindungen, die sich nicht auf eine Rasse beziehen (z.b. einzelne Tiere innerhalb einer Rasse oder Tiere verschiedener Rassen) sind patentierbar. Auch werden im Ablauf der Züchtung viele Hilfsmittel eingesetzt, die durchaus als Arbeitsverfahren patentiert sein können (z.b. Gendiagnostik).

16 Zu berücksichtigende Aspekte -2- Betrachtet man Schutzrechte als Innovationsund Investitionsschutz, so ist bei der Ausgestaltung von Schutzrechten die Balance zwischen Investitionsschutz auf der einen Seite und Monopolbildung auf der anderen Seite abzuwägen. Dauer des Schutzes: Sortenschutz dauert 25 (30) Jahre. Allerdings kann auf Grund des Züchterprivilegs eine neue Sorte sofort für eine Neuzüchtung verwendet werden. Da eine Neuzüchtung etwa 8 bis 15 Jahre dauert, ist der ursprüngliche Züchter für diese Zeit ohne die Konkurrenz, die mit Hilfe seiner eigene Züchtung entstand.

17 Zu berücksichtigende Aspekte -3- Was soll (kann) in der Tierzüchtung geschützt werden? - Die üblichen Regeln für die Patenterteilung für Patente auf Arbeitsverfahren im Zusammenhang mit der Züchtung halte ich für unproblematisch (sofern sie korrekt angewendet werden). - Geschützt werden sollte die durch die Zuchtarbeit erzielte Zunahme an Wirtschaftlichkeit (Zunahme an Nutzen)!

18 Zu berücksichtigende Aspekte -3a- Auf der nächsten Folie ist ein fiktives Beispiel für den Verlauf des genetischen Wertes im Verlauf der Generationen skizziert. Auf der übernächsten Folie ist der durchschnittliche genetische Wert (Zuchtwert) der in der Besamung eingesetzten Bullen nach Geburtsjahrgang hinsichtlich Milchleistung aufgezeigt. Der durchschnittliche Zuchtfortschritt pro Jahr errechnet sich daraus auf ca. 84 kg Milch, aber mit beträchtlichen Schwankungen von Jahr zu Jahr (vit Trends, Fakten, Zahlen 2012, p. 38).

19 Zu berücksichtigende Aspekte -4-

20 Fazit Ich hoffe, dass nach diesen Ausführungen Sie mit mir der Meinung sind, dass Schutzrechte in der Tierzüchtung ein schwieriges und kontroverses aber diskussionswürdiges Thema sind!

21 Zu berücksichtigende Aspekte -5- Der durchschnittliche genetische Fortschritt pro Jahr lässt sich vorhersagen, aber er kann von Jahr zu Jahr sehr stark variieren! Ein Patent schützt ein Erzeugnis oder ein Verfahren, das neu, erfinderisch und gewerblich/landwirtschaftlich anwendbar ist. Der Sortenschutz schützt eine Sorte, die neu, unterscheidbar, homogen und beständig ist. Weder die Kriterien für ein Patent noch die für den Sortenschutz passen für die Tierzüchtung.

22 Zu berücksichtigende Aspekte -6- In der Tierzüchtung hat man es mit polymorphen Populationen zu tun, bei denen sich in jeder Generation genetische Veränderungen teils durch die Zuchtarbeit teils durch Drift (Zufall) ergeben. In jeder Generation wird die genetische Verbesserung so schnell wie möglich an die Tierhalter weitergegeben. Eine künstlich erhöhte Homogenität in der Züchtung wäre kontraproduktiv.

23 Zu berücksichtigende Aspekte -7- Geschützt werden sollte die Zuchtpopulation (Nukleuspopulation), die hier ziemlich neutral als Linie bezeichnet wird. Der Begriff der Rasse ist unbrauchbar, da er viel zu wenig konkret ist und sehr unterschiedlich gebraucht wird. Für ein Schutzrecht ist es unabdingbar, dass eine geschützte Linie ( registrierte Linie ) eindeutig unterscheidbar von allen anderen geschützten Linien ist.

24 Zu berücksichtigende Aspekte -8- Unterscheidbarkeit kann dadurch erreicht werden, dass alle Tiere der Linie gelistet sind und von jedem Tier ein aussagekräftiger Fingerabdruck hinterlegt ist. Dies muss laufend aktualisiert werden. Der Fingerabdruck richtet sich nach den technischen Möglichkeiten, gegenwärtig kämen Mikrosatelliten oder SNP in Frage. Tiere einer so gelisteten Linie würden Schutz genießen. Die genaue Ausgestaltung des Schutzes müsste spezifisch für jede Art sein, wobei es wesentlich ist, ob Rein- oder Kreuzungszucht betrieben wird.

25 Mögliche Ausgestaltung eines Schutzrechtes -1- Produktionstier ist ein Reinzuchttier (z.b. Milchrinder): Verkaufsprodukte sind vorwiegend Sperma und weibliche Tiere. Weibliche Tiere und weibliche Nachkommen unterliegen keinerlei Einschränkungen! Männliche Nachkommen dürfen innerhalb einer Schutzfrist nicht oder nur gegen Lizenz eingesetzt werden. Orientiert man sich an dem effektiven Schutz in der Pflanzenzüchtung, so könnten als Schutzfrist etwa 10 Jahre nach dem Ersteinsatz des Spermas genommen werden?

26 Mögliche Ausgestaltung eines Schutzrechtes -2- Produktionstier ist ein Hybridtier (Kreuzung von zwei oder mehreren Linien z.b. Schwein): Verkaufsprodukte sind Jungsauen und Sperma (in geringerer Anzahl Eber). Die reinen Linien sind zumindest in der Zuchtstufe im Eigentum des Züchters; dies trifft häufig auch für die Tiere in der ersten Vermehrungsstufe zu, während dies für die zweite Vermehrungsstufe meist nicht zutrifft. Geschützt sollten hier die reinen Linien sein, während alle nachgelagerten Produkte ohne Schutz wären. Somit könnten Hybridtiere zur Züchtung verwendet werden.

27 Mögliche Ausgestaltung eines Schutzrechtes -3- Beim Geflügel liegen die Verhältnisse ähnlich wie beim Schwein, nur dass dort wenige Firmen sich den Markt aufteilen. Auch hier sollten die reinen Linien geschützt sein, so dass niemand ohne Erlaubnis des Rechteinhabers diese Reinzuchttiere zur Züchtung verwenden darf. Ein weitergehender Schutz ist m.e. unnötig!

28 Zu berücksichtigende Aspekte -1- Ein Schutzrecht für die Tierzüchtung muss einfach und praktikabel sein. Es darf sich nicht zu einem bürokratischen Monster entwickeln! Wichtigste Voraussetzung für die Erteilung eines Schutzrechtes ist die Unterscheidbarkeit. Wirtschaftlicher Wert sollte, ähnlich dem Patentrecht oder dem Sortenschutz keine besondere Rolle spielen. Einem Erfinder steht es frei, ein Patent zu beantragen oder seine Erfindung durch Geheimhaltung zu schützen oder sie gleich allgemein zur Verfügung zu stellen. Dies sollte auch hier gelten.

29 Zu berücksichtigende Aspekte -2- Eine Schutzverletzung kann mit dem aussagekräftigen Fingerabdruck nachgewiesen werden. Dabei kann es Grenzfälle geben, die dann ähnlich zu behandeln sind wie in der Pflanzenzüchtung es mit im Wesentlichen abgeleiteten Sorten geschieht. Auf der anderen Seite sollte auch klar sein, dass Schutzrechtsverletzungen nur dann gravierend sind, wenn sie von einem potenten Konkurrenten begangen werden (Zuchtunternehmen oder Besamungsstation). Wird es von einem normalen Landwirt verletzt, so stellt dies keine Gefahr dar.

30 Konsequenzen -1- Es ist zu erwarten, dass ein derartiges Schutzrecht in der gegenwärtigen Rinderzucht (Holstein, Fleckvieh) wohl kaum Auswirkungen hätte und daher wohl wenig Gebrauch davon gemacht würde. Die Unterschiede in den einzelnen Zuchtorganisationen sind wohl zu gering! Die Situation im Geflügelbereich und mit Abstrichen im Schweinebereich ist sehr verschieden davon, und folglich könnte es dort ein nützliches Instrument sein.

31 Konsequenzen -2- Schutzrechte werden gewährt, um durch Innovations- und Investitionsschutz die Entwicklung zu fördern. Das ist besonders wichtig, wenn jemand etwas Neues in Angriff nimmt. Dies ist in der Tierzüchtung immer sehr langwierig. Dies gilt z.b. bei der Erzüchtung neuer Rassen (Girolando, Santa Gertrudes, Bonsmara, Nelore, Norwegen Red). Dies nimmt viele Jahre in Anspruch, und ohne Schutzrechte wird kaum ein Investor dies in Angriff nehmen.

32 Konsequenzen -3- Ähnliches gilt auch für punktuelle Verbesserungen einer Linie. In der Pflanzenzüchtung spielt hier die Einführung von Resistenzallelen eine wichtige Rolle. Dabei sind meistens zahlreiche Rückkreuzungsgenerationen notwendig, was sehr zeitaufwendig ist. Auch in der Tierzüchtung ist dies manchmal von Interesse, z.b. der Entwicklung von Kennküken (Federsexallel, Hornlosigkeitsallel), was bei Tieren noch zeitaufwendiger ist.

33 Konsequenzen -4- Ökonomisch sehr interessant wäre es, wenn man Populationen finden würde, die genetisch verursacht weniger Ebergeruch, geringerer Methanausstoß, bessere Rohfaserverdauung, geringe Mastitisanfälligkeit u.a.m. hätten. Dies bedürfte langfristiger Entwicklungsarbeit, was ohne Schutzrechte sicherlich kaum von Privatinvestoren gestemmt würde.

34 Konsequenzen -5- Ein weiteres Argument für ein Schutzrecht besteht darin, dass unsere Zuchtorganisationen weltweit tätig sind. Dabei werden auch Reinzuchttiere im Ausland gehalten. Falls die dortigen potenten Zuchtfirmen in Besitz dieses Materials gelangen und es weiter entwickeln, so kann dort häufig rechtlich nicht viel gemacht werden. Man kann allerdings verhindern, dass sie dem Rechteinhaber im Geltungsbereich des Schutzrechtes Konkurrenz machen.

35 Konsequenzen -6- Ein weiterer Aspekt für die Zukunft sollte auch beachtet werden. Tiere können patentiert werden (z.b. Transgene, gezielte Mutationen, Genetic Editing). Hat jemand eine genetische Veränderung, die einen entsprechenden Mehrwert verursacht, so wird er diese Veränderung nicht in eine zurückgebliebene Rasse, sondern in die wirtschaftlich besten Tiere einbringen. Diese Tiere sind dann geschützt, und für den bisherigen Züchter nicht mehr zu verwenden. Ohne Schutzrecht ist dagegen kaum was zu machen. In der Pflanzenzüchtung muss dabei der Patentinhaber eine Lizenz von dem Sortenschutzinhaber erwerben.

36 Fazit Ich hoffe, dass nach diesen Ausführungen Sie mit mir der Meinung sind, dass Schutzrechte in der Tierzüchtung ein schwieriges und kontroverses aber diskussionswürdiges Thema sind!

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