Informationsblatt zum Thema Brückenschlag

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1 Informationsblatt zum Thema Brückenschlag Das Seilbahnprojekt Was ist der Brückenschlag? 2 Was soll noch folgen? 4 Rechtliche Situation Ruhegebiete als zukunftsorientierte Massnahme 5 Die aktuelle Rechtslage verbietet den Brückenschlag 6 Tiroler Naturschutzgesetz 6 Die Alpenkonvention 6 Das Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm Folgen einer gesetzlichen Änderung 8

2 Das Seilbahnprojekt Was ist der Brückenschlag? Beim Projekt Brückenschlag handelt es sich um eine Verbindung der beiden Skigebiete Axamer Lizum und Schlick Eine sogenannte Drei-Seil-Umlaufbahn soll den Hoadl in der Axamer Lizum mit dem Kreuzjoch in der Schlick verbinden. Dreiseil- Umlaufbahnen, hier in Whistler/Kanada, sind mächtige und nicht zu übersehende Anlagen. Die geplante Trasse dieser Bahn führt durch das Ruhegebiet der Kalkkögel genauer gesagt über die m hoch gelegene Hochtennscharte zwischen Hochtennspitze und Malgrubenspitze. Die geplante Trasse führt durch das Ruhegebiet der Kalkkögel. Informationen zum Thema Errichtung einer Verbindungsbahn über die Kalkkögel 2

3 Zwei Stützen in der Höhe von 20 und 40 Metern müssten platziert werden, um die Verbindung technisch zu ermöglichen. Damit wäre die höhere Stütze nahezu gleich hoch wie der Innsbrucker Stadtturm und deutlich höher als dessen Aussichtsbalkon auf 31 Metern. 31 m 40 m 51 m Höhe der geplanten Stütze auf der Hochtennscharte im Vergleich zum Innsbrucker Stadtturm. Informationen zum Thema Errichtung einer Verbindungsbahn über die Kalkkögel 3

4 Was soll noch folgen? Der Brückenschlag ist kein isoliertes Projekt. Dies zeigen diverse Veröffentlichungen der ARGE Brückenschlag bzw. ihrer Mitglieder. So wurden beispielsweise seitens der Axamer Lizum auf deren Homepage folgende Wunschprojekte veröffentlicht: Das zukünftige Skigebiet Ski-Innsbruck-Stubai entsteht durch folgende Verbindungen: - Muttereralm - Axamer Lizum - Axamer Lizum - Schlick Ein wesentlicher Bestandteil ist weiters die Anbindung des Schlick2000 ausgehend von Neustift. ( Dazu existiert bereits eine Übersichtskarte über den zukünftigen Pistenplan, die auch in einer Werbeeinschaltung in der Tiroler Tageszeitung vom auf Seite 7 veröffentlicht wurde. Daraus gehen folgendeprojekte hervor: 1) Errichtung einer neuen Seilbahn vom Ort Neustift zum Sennjoch in der Schlick, Mittelstation auf einer Geländekuppe oberhalb der Kaserstattalm 2) Pendelbahn und Schiweg vom Pfriemesköpfl zum Birgitzköpfl und weiter zum Parkplatz Axamer Lizum 3) ein Schiweg in die Axamer Lizum (3) (2) (1) Welche weiteren Erschließungen im Zusammenhang mit dem Schigebietszusammenschluss geplant sind, zeigt diese Karte: - Verbindungsbahn Mutterer Alm Axamer Lizum (1) - Verbindungsbahn über die Kalkkögel (2) -eine weitere Bahn von Neustift in die Schlick (3) Informationen zum Thema Errichtung einer Verbindungsbahn über die Kalkkögel 4

5 Rechtliche Situation Ruhegebiete als zukunftsorientierte Massnahme Das Ruhegebiet Kalkkögel wurde im Jahre 1983 geschaffen, um eine noch wilde und ursprüngliche Bergwelt im Nahbereich von Innsbruck zu erhalten. Im Vorfeld erfolgte eine intensive Befassung der beteiligten Gemeinden, der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, der Wirtschaftskammer, der Landeslandwirtschaftskammer, der Tiroler Raumordnungskonferenz, der Beratungsorgane für die Raumordnungsangelegenheiten der Bezirke oder Planungsräume, des Naturschutzbeirates und des Militärkommandos. Es gab auch seitens der Gemeinden keinen Einwand gegen die Ausweisung der Kalkkögel als Ruhegebiet. Ruhegebiete sind keine Verhinderungsinstrumente, sondern ein wichtiges Planungs- und Ordnungsinstrument und erfüllen aufgrund ihrer Inhalte eine wichtige Funktion von Endausbaugrenzen und sichern damit wichtige Zukunftsräume für die naturnahe Erholung, den Alpintourismus und für den Naturschutz. Maßnahmen wie die Unterschutzstellung eines Gebietes sind Teil einer zukunftsorientierten politischen Strategie und dienen dazu, Wertmaßstäbe langfristig zu verankern. Sollten derartige Maßnahmen kurzfristig abänderbar werden, so würden sie ihren Sinn verlieren. Informationen zum Thema Errichtung einer Verbindungsbahn über die Kalkkögel 5

6 Die aktuelle Rechtslage verbietet den Brückenschlag Die Errichtung einer Verbindungsbahn Axamer Lizum Schlick über das Gebiet der Kalkkögel widerspricht mehreren Grundsätzen bzw. Vertragswerken. Das Tiroler Naturschutzgesetz, das internationale Vertragswerk der Alpenkonvention, das Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm 2005 (Evaluierung 2011) sowie der Raumordnungsplan des Landes Tirol widersprechen einer Erschließung über die Kalkkögel. Tiroler Naturschutzgesetz Das Tiroler Naturschutzgesetz in seiner Fassung von 2005 hält in 11 (2) fest: In Ruhegebieten sind verboten: (a) die Errichtung von lärmerregenden Betrieben; (b) die Errichtung von Seilbahnen für die Personenbeförderung; Die Errichtung einer Seilbahn über bzw. durch das Ruhegebiet der Kalkkögel würde damit dem Tiroler Natuschutzgesetz klar widersprechen. In den erläuternden Bemerkungen zum Tiroler Naturschutzgesetz 1975 wird der Schutzzweck eines Ruhegebiets erklärt: Es ist vordringlich geworden, der weitgehenden und vielfach planlosen Erschließung der Gebirgslandschaft durch Straßen und mechanische Aufstiegshilfen rechtzeitig dadurch entgegen zu wirken, daß Gebiete gesichert werden, die keine über das Bestehen von Wanderwegen und alpinen Unterküften hinausgehende technische Erschließung aufweisen. Diesen durch NATURBELASSENHEIT und RUHE ausgezeichneten Gebieten wird in Zukunft eine große Bedeutung für die Erholung in der freien, nicht durch Technik verfremdeten Natur zukommen. Weiters heißt es: Die Erlassung einer derartigen Verordnung hat zur Folge, dass die Ausführung der im Abs. 2 bezeichneten Vorhaben mit der Eigenschaft eines Ruhegebiets schlechthin UNVEREINBAR ist. Sollte aus irgendeinem Grund die Ausführung eines dieser Vorhaben in einem Ruhegebiet unvermeidbar sein, muss entweder die Verordnung aufgehoben oder ihr räumlicher Geltungsbereich so eingeschränkt werden, daß das betreffende Vorhaben nicht mehr der Vorschrift widerstreitet. Der Gesetzgeber wollte damit klarstellen, dass es sich um ein absolutes Verbot handelt, das durch Auflagen oder Bedingungen nicht ausgeglichen werden kann. Ein Eingriff in Ruhegebiete ist daher gesetzlich nicht möglich. Kurzfristige Abänderungen der Schutzgebietsgrenzen die im Falle der Kalkkögel der natürlichen Grenze des Gebirgsstocks folgen würde dieses Planungsinstrument de facto sinnlos machen. Die Alpenkonvention Die Alpenkonvention ist ein internationales Abkommen, das die Alpenstaaten sowie die EU verbindet. Die Rahmenkonvention ist 1995 in Kraft getreten. Herzstück der Alpenkonvention sind die Durchführungsprotokolle, in denen konkrete Schritte zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen geregelt werden. Jeder Mitgliedstaat ist zur Umsetzung der von ihm ratifizierten Protokolle verpflichtet. Mit der Ratifizierung 2002 haben sämtliche Protokolle der Alpenkonvention in Österreich bindene Gesetzeskraft erlangt. Informationen zum Thema Errichtung einer Verbindungsbahn über die Kalkkögel 6

7 Im Durchführungsprotokoll Naturschutz und Landschaftspflege hat sich Österreich und damit das für den Naturschutz zuständige Bundesland dazu verpflichtet, bestehende Schutzgebiete im Sinne ihres Schutzzwecks zu erhalten und alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Beeinträchtigungen oder Zerstörungen dieser Schutzgebiete zu vermeiden. Auch der ehemalige Generalsekretär der Alpenkonvention, Marco Onida, bekräftigte in seinem Schreiben vom 12. Jänner 2011, dass eine Aufhebung oder wesentliche Änderung der Grenzen des Ruhegebietes voraussetzen, stünde dies nicht im Einklang mit der genannten Bestimmung des Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention und würde den von Österreich eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen widersprechen. Das Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm 2005 Die 10. Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 11. Jänner 2005 bzw. die 63. Verordnung der Landesregierung vom 12. Juli 2011 (Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm) sieht unter 5 Ausschlusskriterien zur Wahrung der Interessen des Naturschutzes vor, dass Die Erweiterung bestehender Schigebiete ist nicht zulässig [ist], wenn (a) Nationalparkflächen oder Flächen in Gebieten in Anspruch genommen werden, die durch eine Verordnung aufgrund des des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26, in der jeweils geltenden Fassung zu geschützten Gebieten erklärt worden sind. Die Errichtung einer Seilbahn über bzw. durch das Ruhegebiet der Kalkkögel würde dem Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm 2005 klar widersprechen. Informationen zum Thema Errichtung einer Verbindungsbahn über die Kalkkögel 7

8 Folgen einer gesetzlichen Änderung Sollten sich Vertreter der Tiroler Landespolitik gegen den Gedanken des Umweltschutzes und für eine Erschließung der Kalkkögel durch die geplante Verbindungsbahn Axamer Lizum Schlick 2000 entscheiden (Projekt Brückenschlag ), so bedeutet dies nicht allein - die Verletzung des Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention und damit den Bruch internationeler Gesetze - die Verletzung des Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogrammes 2005 und damit einer gültigen Verordnung der Tiroler Landesregierung sondern würde dies zu einer fortdauernden massiven Gefährdung sämtlicher Ruhegebiete in ganz Tirol führen. Da die Kalkkögel durch eine Verordnung der Tiroler Landesregierung von 1983 zum Ruhegebiet erklärt wurden, gibt es lediglich zwei denkbare Möglichkeiten, den dadurch gegebenen Schutz aufzuheben: (a) Entweder müsste die Tiroler Landesregierung die Verordnung zur Unterschutzstellung als Ruhegebiet wieder aufheben. Dies jedoch wäre ein Szenario, für das es in der derzeitigen Koalition keine Mehrheit gibt. (b) Die andere Möglichkeit, den rechtlichen Rahmen für eine Lifttrasse zu schaffen, wäre die Abänderung des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 durch die Streichung des Paragrafen 11 (2) b), der da lautet In Ruhegebieten sind verboten: [...] (b) die Errichtung von Seilbahnen für die Personenbeförderung; Damit wäre jedoch nicht nur im Gebiet der Kalkkögel sondern in allen Tiroler Ruhegebieten der Schutz vor Erschließungen durch Errichtung von Seilbahnen endgültig und für immer aufgehoben. Es sollte jedem Beteiligten, vor allem aber den verantwortlichen Politikern klar sein, dass durch derartig kurzsichtiges und verantwortungsloses Handeln eine Türe für die fortschreitende Zerstörung unserer Naturreserven geöffnet wird, die sich später nie mehr wieder schließen lässt. Informationen zum Thema Errichtung einer Verbindungsbahn über die Kalkkögel 8

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