KONZEPTION. Mitwirkung. im Katastrophenschutz. über die. der DLRG Landesverbände Baden e.v. und Württemberg e.v. des Landes Baden-Württemberg

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1 KONZEPTION über die Mitwirkung der DLRG Landesverbände Baden e.v. und Württemberg e.v. im Katastrophenschutz des Landes Baden-Württemberg Stand DLRG Landesverband Baden e.v. DLRG Landesverband Württemberg e.v.

2 Vorbemerkung Präambel Der Bund fokussiert sich nach seinem Zivilschutzkonzept auf bundeseinheitliche Strukturen für den Verteidigungsfall und die Aufstellung spezieller Zivilschutzeinheiten. Er beschränkt sich auf die zivilschutzrelevante Ergänzung des friedensmäßigen Katastrophenschutzes des Landes durch Beschaffung von Ausstattung und Finanzierung zivilschutzbezogener Ausbildungsinhalte im Rahmen integrierter Ausbildung. Hieraus ergab sich für das Land Baden-Württemberg eine völlig neue Situation, die dazu führte, dass der Landesbeirat für den Katastrophenschutz in seiner 8. Sitzung am 23. Juli 996 einen Beschluss über eine neue Gesamtkonzeption für den Katastrophenschutz gefasst hat. In der Folge wurde mit Datum vom 6. Mai 997 eine neue Verwaltungsvorschrift (Az.: -42.2/-) des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes in Baden- Württemberg erlassen. Diese wird nach der Neuordnung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch den Bund sowie durch Umstrukturierungen des Katastrophenschutzes in Baden-Württemberg durch das Land im Jahr 2 fortgeschrieben werden ( LKatSG). Zweck dieser Konzeption ist es, eindeutige Aussagen zu treffen über a) die Bildung eines Fachdienstes Wasserrettung innerhalb des Katastrophenschutzes in Baden-Württemberg in der Trägerschaft der DLRG b) die Beschreibung der Einsatzoption der Wasserrettung im Katastrophenfall c) die Organisation der Wasserrettungsverbände unter Einbeziehung der übernommenen Aufgaben im Bereich Wasserrettungsdienst d) die Ausbildung der Führungskräfte und Helfer e) die Finanzierung der Mitwirkung im Katastrophenschutz. Die Konzeption wird periodisch überarbeitet. Seite

3 Gesetzliche Grundlagen Die DLRG wirkt gemäß Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz LKatSG) vom 24. April 979 zuletzt geändert am. März 24 und der daraus resultierenden Anerkennung der DLRG als private Hilfsorganisation durch das Innenministerium gemäß 9 Abs. im Katastrophenschutz mit. Mit dem Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG - des Bundes vom 29. Juli 29 wurde das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz ZSKG - vom 2. März 997 fortgeschrieben. Die Ergänzungen umfassen insbesondere die Zuständigkeiten der Länder für den Katastrophenschutz, die Ergänzungsausstattungen sowie die Übernahme von Koordinierungsaufgaben durch den Bund. Nach des Zivilschutzgesetzes (Artikel des Zivilschutzneuordnungsgesetzes) nehmen die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Dazu gehören auch die Einheiten der DLRG-Landesverbände Baden e.v. und Württemberg e.v. Vertragliche Grundlagen Der DLRG Landesverband Baden e.v. hat mit Schreiben vom 27. November 987 seine Bereitschaft zur Mitwirkung im Rahmen der Katastrophenhilfe gem. 9 Abs. des Gesetzes über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz LKatSG) erklärt, d.h. Mitwirkung mit allen für die Katastrophenbekämpfung allgemein geeigneten Kräften. Mit Schreiben vom 8. Dezember 987 hat das Innenministerium diese Bereitschaftserklärung bestätigt. Der DLRG Landesverband Württemberg e.v. hat mit Schreiben vom 6. August 98 seine Bereitschaft zur Mitwirkung im Rahmen der Katastrophenhilfe gem. 9 Abs. des Gesetzes über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz LKatSG) erklärt, d.h. Mitwirkung mit allen für die Katastrophenbekämpfung allgemein geeigneten Kräften. Mit Schreiben vom. September 98, Az. VI 433/, hat das Innenministerium Baden Württemberg die Mitwirkung des DLRG Landesverbandes Württemberg e.v. als für geeignet erklärt. Die DLRG-Landesverbände Baden e.v. und Württemberg e.v. haben bereits vorher mit ihrem allgemein geeigneten Hilfspotential an der Bekämpfung von Katastrophen mitgewirkt und zwar auf Grund ihrer Satzungen, organisationseigener Vorschriften und dem sich daraus ergebenden humanitären Auftrag, der über die gesetzlichen Vorschriften für den Katastrophenschutz hinaus geht. Seite 2

4 Konzeption. Allgemeines Im Rahmen von Katastrophenschutzeinsätzen bei Hochwasserlagen, Auswirkungen von Starkregen und bei anderen Ereignissen können umfangreiche und länger andauernde Aufgaben im Bereich der Wasserrettung anfallen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben und zur Unterstützung der örtlichen Kräfte werden in Baden-Württemberg zwei Wasserrettungsverbände mit modularem Aufbau in der Trägerschaft der DLRG Landesverbände Baden e.v. und Württemberg e.v. als Fachdienst Wasserrettung unter Berücksichtigung der aktuell vorhandenen 9 Landeswasserrettungszügen neu gebildet bzw. umstrukturiert. Die taktische Einheit Wasserrettungsverband wird durch spezielle Kräfte und Ausstattung des Katastrophenschutzes der DLRG gebildet. 2. Gliederung der Wasserrettungsverbände Die Wasserrettungsverbände haben eine Personalstärke von mind. 226 Angehörigen der DLRG je Verband. Sie bestehen in Anlehnung an das MANV-Wellenkonzept des Landes, sowie an das MTF- Konzept des Bundes aus verschiedenen Modulen. Diese können als Wasserrettungsverband, Wasserrettungszug oder in Einzelfachgruppen alarmiert und eingesetzt werden. Ihr Aufbau gliedert sich wie folgt: Fachgruppen Anzahl je Gegliedert in Personalstärke WR- Verband Führung Verbandsführung 3//2/6 Wasserrettungszug Führungstrupp Strömungsrettungstrupp Bootstrupp Tauchtrupp /4/6/2 je Zug Strömungsrettung* min. 2 2 Strömungsrettertrupps -/2//2 je Fachgruppe max. 4 Boot* min. 2 3 Bootstrupps -/3/2/ je Fachgruppe max. 4 Tauchen* min. 2 3 Tauchtrupps -/3//8 je Fachgruppe max. 4 Sicherheit* Techniktrupp Sanitätstrupp -/2//2 je Fachgruppe * Die so gekennzeichneten Einheiten werden bei Einsätzen in Zugstärke durch Teile der Führungsgruppe oder durch den Führungstrupp des Wasserrettungszugs ergänzt. Seite 3

5 3. Standorte Die Wasserrettungsverbände setzen sich aus Fachgruppen zusammen, die auf mehrere Landkreise und kreisfreie Städte verteilt sind und Wasserrettungszüge bilden können. Für jeden Wasserrettungsverband wird ein Stammsitz festgelegt. Dieser orientiert sich an den Standorten der Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe. Die Zuordnung der DLRG Bezirke auf die Stadt- und Landkreise wird in der Anlage dargestellt. 4. Taktischer Einsatzwert der Fachgruppen Fachgruppe Führung Die Fachgruppe Führung stellt die Führung des Verbands oder einzelner Wasserrettungszüge und Fachgruppen, sowie die Kommunikation innerhalb des Verbands sicher. Sie hält mit den für den jeweiligen Einsatz erforderlichen Stellen und insbesondere den übergeordneten Führungsstellen Kontakt. Wasserrettungszug Der Wasserrettungszug ist in der Lage sofort Maßnahmen zur Wasserrettung zu ergreifen. Dazu gehören die Aufgaben: - Rettung von im oder unter Wasser befindlichen Personen - Evakuierung über den Wasserweg - Sicherung von Deichen - Sicherung von eigenen Kräften oder Kräften anderer Fachdienste Fachgruppe Strömungsrettung Die Fachgruppe Strömungsrettung ist auf stark strömendes Gewässer, Wildwasser und Hochwasser spezialisiert. Das Personal wird durch eine spezielle Schutzausrüstung vor den besonderen Gefahren geschützt. Einsatzgebiete: - Rettung von Menschen aus schnell fließenden Gewässern (Flussrettung, Wildwasser, Hochwasser) oder in Verbindung mit der Luftrettung - Mitarbeit bei der Evakuierung und Rettung aus schlecht zugänglichen Überschwemmungsgebieten, wo ein Einsatz von Hubschraubern nicht möglich oder mit Booten, im herkömmlichen Sinn, nicht möglich ist - Absicherung von technischen Einheiten z.b. bei Deich- oder Dammsicherungsmaßnahmen - Sucheinsätze an und in Fließgewässern einschließlich der Absicherung anderer Rettungskräfte - Rettung und Bergung aus schlecht zugänglichen Schluchten und Klammen Fachgruppe Boot Die Fachgruppe Boot wird für die Rettung von Menschenleben, die Durchführung von Evakuierungen über den Wasserweg und die Beförderung von Einsatztauchern, Rettungskräften und Material, z.b. Sandsäcke eingesetzt. Bootsführer und Bootsmannschaft sind für den Einsatz im Rahmen des Fachdienstes Wasserrettung speziell ausgebildet und mit Rettungsgeräten für die Personenrettung ausgestattet. Seite 4

6 Die im Fachdienst Wasserrettung verwendeten Boote sind grundsätzlich für alle Belange der Wasserrettung universell einsetzbar. Jedoch sollen sie im Katastrophenschutz für die oben genannten Aufgaben geeignet sein. Entsprechend ihres Leistungsprofils werden die im Fachdienst verwendeten Boote in 2 Kategorien (ausgenommen das Raft für die Strömungsrettung) unterteilt. Als Unterscheidungsmerkmale dienen dabei die Motorisierung, die Zuladung, der Tiefgang und die Größe des Bootes. Um im Einsatz in der Lage zu sein, flexibel auf unterschiedliche Anforderungen reagieren zu können, ist auch der Einsatz von Booten möglich, die nicht eindeutig einer der Kategorien zugeordnet werden können (z.b. Bodensee). a) Hochwasserboote: Sie sind für den Hochwassereinsatz in überfluteten Wohngebieten speziell konstruierte Boote mit Flachboden und z.t. auf Rollen. Boote dieser Bauart eignen sich besonders für den Einsatz in sehr flachen Wassertiefen. Verwendung: - Einsatz in flachen Gewässern - Transport von Tauchtrupps / Lasten (z.b. Sandsäcken) - Durchführung von Evakuierungen - Absicherung von Einsatzstellen - Versorgungsfahrten in überfluteten Gebieten b) Mehrzweckboote: Dies sind Boote mit erhöhter Zuladung und Motorleistung. Sie können erheblich mehr Personen und Material transportieren und sind auch in stärkerer Strömung einsetzbar. Verwendung: - Einsatz zu unterschiedlichen Tageszeiten - Einsatz in flachen Gewässern - Einsatz in stark strömenden Gewässern - Transport von Tauchtrupps / Lasten (z.b. Sandsäcken) - Durchführung von Evakuierungen - Absicherung von Einsatzstellen - Versorgungsfahrten in überfluteten Wohngebieten Fachgruppe Tauchen Die Fachgruppe Tauchen kann zur Rettung von im oder unter Wasser befindlichen Personen, Sicherung von Gegenständen in überfluteten Gebieten, Sicherung der Wasser zugewandten Deichseite oder zur Eigensicherung von Einsatzkräften, eingesetzt werden. Ausstattung: Die Ausstattung der Tauchtrupps ist in den Ausstattungsrichtlinien der DLRG-Landesverbände auf Grundlage der GUV-Regel Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen (GUV- R 2) festgelegt. Die Mindestausstattung ist gemäß GUV-R 2 vorzuhalten. Darüber hinaus werden zusätzliche Ausrüstungsgegenstände für die Bergung oder für besondere Gefahrenlagen vorgehalten. Hierzu zählen unter anderem: Vollschutz-Ausstattungen für den Taucher, Unterwasser-Telefone, sowie Hebe-Sack Systeme. Seite

7 Fachgruppe Sicherheit Die Fachgruppe Sicherheit besteht aus einem Technik- und Logistiktrupp und einem Sanitätstrupp. Sie besteht aus technischem und nichtärztlichem Rettungsfachpersonal und sorgt für die technische Unterstützung der Module, sowie des gesamten Wasserrettungsverbandes und sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften, sowie den Eigenschutz der eingesetzten DLRG-Kräfte. Ebenso verfügen die Mitglieder über besondere Kenntnisse im Zusammenhang mit Tauchunfällen und können die allgemeine sanitätsdienstliche Versorgung der eigenen sowie anderer Einsatzkräfte sicherstellen. Zu den Aufgaben der Fachgruppe gehören unter anderem: - Absichern bzw. Absperrung der Einsatzstelle - Durchführung von Reparaturen - Versorgung der Einsatzeinheiten mit Strom, Licht und Wärme - Überwachung der technischen Geräte während des laufenden Betriebs - Unterstützung der Logistik der gesamten Einheit - Sicherstellung von gefüllten Ersatztauchflaschen - Überwachung der persönlicher Schutzausstattung - Unterstützung bei der Personen- und Materialdekontamination - Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften - Sanitätsdienstliche Versorgung der DLRG-Kräfte - Betreuung der DLRG-Kräfte. Einsatz. Einsatzbereiche / Einsatzoptionen Die Wasserrettungsverbände können insbesondere eingesetzt werden zur/zum - Rettung von Menschen - Rettung von Tieren - Evakuierung aus Schadensgebieten über den Wasserweg - Vermisstensuche - Fährverkehr für die betroffene Bevölkerung - Wasserseitige Absicherung von Einsatzkräften - Transport von Einsatzkräften auf dem Wasser - Technische Hilfeleistung Wasser - Eisrettung - Warndienst - Unterstützung zur Sicherstellung des Regelwasserrettungsdienstes im Schadensgebiet - Unterstützung zur Sicherstellung des Regelrettungsdienstes im Schadensgebiet / Transport von Rettungsdienstpersonal im Schadensgebiet - Unterstützung zur Sicherstellung des Brandschutzes im Schadensgebiet / Transport von Brandschutzpersonal im Schadensgebiet - Unterstützung zur Sicherstellung der Sanitäts- und Betreuungsdienstlichen Versorgung im Schadensgebiet - Unterstützung bei der Eindämmung von Umweltgefahren - Unterstützung anderer Fachdienste Seite 6

8 .2 Alarmierungsgründe Die Alarmierung und der Einsatz beider Wasserrettungsverbände oder einer oder mehrerer Wasserrettungszüge und Fachgruppen, können auf Grund der Entscheidung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, insbesondere in folgenden Fällen erfolgen: - Überflutung von besiedelten Gebieten in größerem Umfang - Überflutung von Bereichen mit lebenswichtiger Infrastruktur - (z.b. Einrichtungen der medizinischen Versorgung, Energieversorgungsunternehmen) - (drohender) Deich- oder Dammbruch - Deich-/Dammverteidigung oder -überwachung.3 Alarmierungen Die Wasserrettungsverbände oder deren Wasserrettungszüge und Fachgruppen werden auf Anforderung der zuständigen Katastrophenschutzbehörden alarmiert. Werden die Wasserrettungsverbände oder einzelne Wasserrettungszüge und Fachgruppen durch das Lagezentrum des Bundesverbandes der DLRG (mit Finanzierungszusage durch die anfordernde Stelle) für einen Einsatz außerhalb des Landes Baden-Württemberg angefordert und hat das Innenministerium Baden-Württemberg diesem Einsatz zugestimmt, kann die Alarmierung durch die Koordinierungsstellen der DLRG Landesverbände erfolgen. Für jeden Wasserrettungsverband wird eine Leitstelle bestimmt, die die Alarmierung auf Weisung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde oder im oben beschriebenen Falle der DLRG Landesverbände übernimmt. Näheres regelt eine Alarm- und Ausrückeordnung in Abstimmung mit den zuständigen Regierungspräsidien..4 Einbindungen in die Führungsorganisation des Katastrophenschutzes Die Fachgruppe Führung entsendet einen Fachberater Wasserrettung in die Technische Einsatzleitung. Die Entsendung von Fachberatern Wasserrettung in die Katastrophenstäbe wird durch die Koordinierungsstellen der DLRG Landesverbände geregelt. 6. Ausbildung 6. Ausbildungen der Führungskräfte Die Ausbildung der Führungskräfte (Verbandsführer, Fachberater, Zugführer und Gruppenführer, nach Möglichkeit jeweils in zweifacher Besetzung) erfolgt in eigener Verantwortung der DLRG auf Landes- oder Bundesebene, der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, sowie den Ausbildungseinrichtungen des Bundes (AKNZ). 6.2 Ausbildungen der Einsatzkräfte Die Einsatzkräfte (Bootsführer, Einsatztaucher, Signalmänner, Strömungsretter, Kraftfahrer und Helfer) verfügen über eine Fachausbildung Wasserrettungsdienst (Grund-, Funk- und Sanitäterausbildung) und spezifische Zusatzausbildungen für die einzelnen Funktionen und werden durch die DLRG in eigener Verantwortung ausgebildet. Seite 7

9 6.3 Zusammenwirken mit anderen Fachdiensten Das Zusammenwirken der Wasserrettungsverbände mit anderen Fachdiensten wird in Abstimmung mit den zuständigen Katastrophenschutzbehörden geübt. 7. Freistellung der Helfer vom Wehr- und Zivildienst Helfer der Wasserrettungsverbände können auf Antrag durch die zuständige Katastrophenschutzbehörde vom Wehr- und Zivildienst freigestellt werden. Die Freistellung erfolgt durch die für den Wasserrettungsverband des Helfers zuständige Katastrophenschutzbehörde. 8. Finanzierung Die Finanzierung des Fachdiensts Wasserrettung im Katastrophenschutz des Landes Baden- Württemberg erfolgt auf Grundlage des Landeskatastrophenschutzgesetzes. Seite 8

10 Anlage Wasserrettungsverband Stuttgart Stadt- und Landkreise Main-Tauber-Kreis Hohenlohekreis Schwäbisch-Hall Alb-Donau-Kreis Ulm Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Waiblingen Ostalbkreis Heilbronn-Stadt Heilbronn-Land Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Heidenheim Tübingen Zollernalbkreis Balingen Reutlingen Ravensburg Sigmaringen Biberach Bodenseekreis Friedrichshafen DLRG Bezirke Tauber und Frankenland Hohenlohe Schwäbisch-Hall Donau Ludwigsburg Rems-Murr Ostalb Heilbronn Stuttgart Glems-Schönbuch Esslingen, Stuttgart, Fils Fils Heidenheim Tübingen Zollernalbkreis und Neckar-Donau Reutlingen Ravensburg Federsee Bodenseekreis Seite 9

11 Wasserrettungsverband Karlsruhe Stadt- und Landkreise Neckar-Odenwald-Kreis Heidelberg Rhein-Neckar-Kreis Mannheim Karlsruhe-Land Karlsruhe-Stadt Enzkreis Pforzheim Rastatt Baden-Baden Calw Freudenstadt Ortenau Rottweil Tuttlingen Villingen-Schwenningen Schwarzwald-Baar-Kreis Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Freiburg Waldshut Lörrach Konstanz DLRG Bezirke Frankenland Kurpfalz und Rhein-Neckar Mannheim Karlsruhe Enz Mittelbaden Calw Freudenstadt Ortenau Neckar-Donau Schwarzwald-Baar Breisgau Markgräflerland und Hochrhein Bodensee-Konstanz Seite

12 Anlage 2 Stärke und Ausstattungsnachweis (STAN) des Wasserrettungsverbandes Ein Wasserrettungsverband besteht aus: Anzahl Fachgruppe mind. max. Bezeichnung Zusammensetzung Führungsgruppe Wasserrettungszug Führungstrupp Strömungsrettertrupp Bootstrupp Tauchtrupp 2 4 Strömungsrettung 2 Strömungsrettertrupps 2 4 Boot 3 Bootstrupps 2 4 Tauchen 3 Tauchtrupps Sicherheit Technik-Trupp Sanitätstrupp Aufbau Stärke je Wasserrettungsverband: Bezeichnung Stärke Gesamt Min. Max. Führung 3//2/6 3//2/6 3//2/6 Wasserrettung /4/6/2 /2/8/ /2/8/ Strömungsrettung -/2//2 -/4/2/24 -/8/4/48 Boot -/3/2/ -/6/24/3 -/2/48/6 Tauchen -/3//8 -/6/3/36 -/2/6/72 Sicherheit -/2//2 -///6 -///6 Gesamt 4//6/84 8/47/26/26 8/63/28/3 Seite

13 Anlage 3 Wasserrettungsverband Verbandsführung /3/2/6 Führungsgruppe ELW VFü ZFü ZFü GrFü FaBe ZbV IuK (Arzt) Hf Kf Wasserrettungszug /4/6/2 Führungstrupp Strömungsrettertrupp KdoW ZFü GrFü Hf Kf Bootstrupp 4 MTW m. GA Strömungsrettung (Raft) GrFü Sr Sr Sr Sr Kf Tauchtrupp 6 BGF mit RTB-Anh. GrFü Bf Bf Hf Kf GW-W GrFü Et Et Et Ta-EF Sm Kf Seite 2

14 Fachgruppen Strömungsrettung Strömungsrettertrupp (2x je Fachgruppe) 6 MTW m. GA Strömungsrettung (Raft) GrFü Sr Sr Sr Sr Kf Boot Bootstrupp (3x je Fachgruppe) 4 BGF mit RTB-Anh. GrFü Bf Bf Hf Kf Tauchen Tauchtrupp (3x je Fachgruppe) 6 Sicherheit /2//2 GW-W GrFü Et Et Et Ta-EF Sm Kf Techniktrupp (x je Fachgruppe) 6 Sanitätstrupp (x je Fachgruppel) 6 MTW mit Anhänger GrFü Hf Hf Hf Hf Kf MTW mit Anhänger GrFü RS/RA San San (Arzt) San Kf Seite 3

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